Volume 1, No. 3, Art. 16 – Dezember 2000
Das Archiv des "Instituts für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V." in Freiburg: Prämissen, Probleme und Perspektiven
Uwe Schellinger
Zusammenfassung: Das im Jahr 1950 von dem deutschen Psychologen und Arzt Prof. Dr. Dr. Hans BENDER (1907-1991) in Freiburg/Br. gegründete "Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V." (IGPP) ist seit seinen Anfängen bestrebt, die im Rahmen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit anfallenden Materialien aufzubewahren und längerfristig zu sichern. Im gleichen Maße wie das gesamte Institut durch seine sehr spezifischen Forschungsinteressen eine einzigartige Stellung in der europäischen Wissenschaftslandschaft einnimmt, ist auch das derzeit im Aufbau befindliche Archiv von besonderer Bedeutung. Die aufbewahrten Bestände stammen überwiegend aus dem 20.Jahrhundert. Entlang den Themen einer mittlerweile fünf Jahrzehnte währenden Forschungsarbeit archiviert das IGPP vielfältiges Material zu allen Formen außergewöhnlicher Erfahrungen von Menschen. Den Schwerpunkt der Institutsarbeit und dementsprechend der Archivierung bilden traditionell die beiden Forschungsbereiche Außersinnliche Wahrnehmung (ASW), worunter Inhalte wie Telepathie, Hellsehen und Präkognition zu zählen sind, sowie Psychokinese (PK), d.h. die rein mentale Beeinflussung physikalischer Systeme. Bei den gesammelten Unterlagen handelt es sich zum einen um eher konventionelle Bestandsformen (Nachlässe, Korrespondenzen, Fotografien), zum anderen innerhalb des umfangreichen Bestandes "Dokumentation und Forschung" um bemerkenswertes Quellenmaterial eindeutig qualitativen Charakters. Hier sind hauptsächlich die Dokumentation zahlreicher durch das Institut untersuchter so genannter Spukfälle sowie Sammlungen von so genannten Spontanphänomen, aber auch von Traumberichten zu nennen. Zukünftig werden die vorhandenen Archivalien unter Berücksichtigung des notwendigen Datenschutzes nicht ausschließlich für die (para-) psychologische Forschung von Bedeutung sein, sondern sie könnten durchaus verstärkt für eine Auswertung unter historiographischen, kulturwissenschaftlichen oder den verschiedensten sozialwissenschaftlichen Fragestellungen herangezogen werden.
Keywords: Parapsychologie, Anomalienforschung, Nachlass, außersinnliche Wahrnehmung, Telepathie, Hellsehen, Präkognition, Psychokinese, Anonymisierung, Datenschutz, Benutzung, Sperrfristen
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Prämissen
3. Bestände
3.1 Nachlässe, Publizistik und Sammlungen
3.2 Dokumentation und Forschung I: RSPK-, Spontan- und Traumberichte
3.3 Dokumentation und Forschung II: Experimente und Erhebungen
3.4 Dokumentation und Forschung III: Fotografisches Material und Audiovisuelle Medien
4. Problemfelder
4.1 Institut und Universität
4.2 Schwierigkeiten archivischer Bewertung
4.3 Datenschutz und Nutzung
4.4 Traditionelle und moderne Dokumentationsformen
4.5 Sicherung und Erschließung
5. Perspektiven
5.1 Mitarbeiter/innen-Betreuung als archivarische Aufgabe
5.2 Förderung von Erststudien, Re- und Sekundäranalysen
5.3 Internationaler Archivverbund zur Parapsychologie
"Sehr geehrter Herr Professor Bender! Als 'Wanderer zwischen zwei Welten' möchte ich mich Ihnen als erstes in Vorstellung bringen. Als solch ein Wanderer möchte ich Ihnen nun zwei von mehreren Erlebnissen, die ich während meines vierundsechzig Jahre zählenden Lebens hatte – als in das Gebiet und die Lande des Übersinnlichen gehend – zu Ihrer eigenen Betrachtung und eventuellen Nutzung unterbreiten. Doch geht es mir vornehmlich auch darum, Ihre eigene Ansicht bzw. Ihre Mitteilung vor allem darüber zu erhalten, ob Ihnen im Verlauf Ihrer eigenen Wissensforschung auf dem Gebiet der Parapsychologie gleiche oder wenigstens sehr ähnliche Fälle zur Kenntnis gelangt sind, wie diese, die ich hiermit zur Schilderung bringe." [1]
In einem etwas umständlichen Tonfall wendet sich am 29. Dezember 1966 Herr A. aus einem südwestdeutschen Ort in einem handschriftlichen Schreiben an den Leiter des Freiburger Instituts für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. (IGPP), um zwei für ihn außergewöhnliche Erfahrungen zu schildern, auf die er sich keinen genauen Reim machen kann. Nicht zu überlesen ist der förmliche Duktus, mit dem sich der Berichterstatter an den von ihm als Experten anerkannten Professor wendet, von dem er sich Auskunft und weitere Erkenntnisse, aber auch eine gewisse Beachtung seiner Person und seiner Situation erhofft. Denn aufgrund dieser beiden Erlebnisse habe Herr A. seinen Angaben zufolge eine neue "Blick- und Lebensrichtung" erhalten. Der Briefschreiber schildert daraufhin auf mehreren Seiten die beiden besagten Begebenheiten. Im ersten Fall handelte es sich um die Begegnung mit einem "Geistwesen" – so die Vermutung von Herrn A. – bei einem Waldspaziergang. In einer zweiten Situation musste sich Herr A., da er sich selbst aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, an einer dünnen Wäscheleine hängend von einem Fenster in seine darunter liegende Wohnung abseilen. Bei diesem gefährlichen Akt habe er sich zu seiner Überraschung wie von unsichtbaren Händen nach unten getragen gefühlt. Auch in diesem Falle will Herr A. nicht erklärbare Kräfte im Spiele wissen, von deren Existenz er mittlerweile überzeugt sei. Eine Klärung dieser Sachverhalte erhofft er sich nun von seinem Adressaten. Entsprechend erwartungsvoll schließt er seinen Brief:
"Und dürfte ich Sie, Herr Professor Bender, darum bitten, mir auf irgendeinem Wege (vielleicht halten Sie wieder einmal einen Rundfunkvortrag) Kenntnis davon zu geben, ob andere schon vor mir ähnliche oder gar gleiche Erlebnisfälle hatten".1) [2]
Die persönlichen Berichte von Herrn A. mit ihren Begleit- und Folgefaktoren wurden hier aus einem umfangreichen Fundus ähnlicher, aber doch auch in ihren Eigenheiten variierender Zuschriften, Zeugnisse und Texte ausgewählt. Sie verweisen auf das genuine Feld der wissenschaftlichen Parapsychologie: Von dieser Disziplin werden mit einer ausdifferenzierten Methodik u.a. scheinbar unerklärliche, eben paranormale Phänomene oder Fähigkeiten dokumentiert, (experimentell) erforscht und in einen möglicherweise neuartigen Erklärungsrahmen gestellt (vgl. zur ersten Einführung RADIN 1997, BAUER & LUCADOU 1999). Besondere Berücksichtigung finden in diesem Kontext noch nicht genau bestimmte Kohärenzen der psychologischen und physiologischen Eigenschaften des Menschen. Grundlage für die Forschung waren und sind entsprechende Erlebnisse und Erfahrungen in allen Bevölkerungsschichten sowie darüber hinaus experimentelle und theoretische Zugangsweisen. Ungezählte, über Jahrzehnte hinweg gesammelte mündliche oder schriftliche Schilderungen solcher außergewöhnlichen Erfahrungen von Menschen werden zusammen mit anderen Materialien in einem Spezialarchiv in Freiburg aufbewahrt. Das Archiv ist Bestandteil eines in Deutschland einzigartigen Forschungsinstituts zur Parapsychologie. [3]
Das Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. (IGPP) wurde im Jahr 1950 von Hans BENDER (1907-1991) in Freiburg im Breisgau gegründet. Der damals 43jährige Arzt und Psychologe war zu diesem Zeitpunkt einer der wenigen deutschen Wissenschaftler, der sich auf akademischem Feld intensiv mit den Themen der Parapsychologie auseinandersetzte. Dabei konnte er auf langjährige Erfahrungen auf diesem Forschungsgebiet zurückgreifen, das für ihn seit den 1930er Jahren zur wissenschaftlichen Lebensaufgabe geworden war (BAUER 1998). [4]
Die Zielvorgaben des Instituts bestehen heute wie damals in der "Förderung und Durchführung multidisziplinärer wissenschaftlicher Untersuchungen zu anomalen und/oder paranormalen psychophysischen Phänomenen"2). Sämtliche Arbeitsprojekte, die innerhalb oder mit Unterstützung des Instituts durchgeführt werden, zielen auf ein besseres Verständnis der so genannten psychophysischen Wechselbeziehungen. Sie umfassen mittlerweile ein weites Spektrum geistes-, sozial- und naturwissenschaftlicher Ansätze (BAUER & LUCADOU 1987). [5]
Die wissenschaftliche Erforschung von Phänomenen und Erfahrungen, die vermeintlich jenseits gängiger Erklärungsmuster stehen, hat durchaus eine weit zurückreichende Tradition. Indessen ging die Akzeptanz in der allgemeinen internationalen und nationalen Wissenschaftslandschaft nur zögerlich vonstatten (zur Wissenschaftsgeschichte vgl. BAUER 1991, 1992, 1997, 1999). In früheren Zeiten wurde das Forschungsgebiet mit Begriffen wie Geheimwissenschaft, Metapsychologie oder auch wissenschaftlicher Okkultismus beschrieben. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts etablierte sich schließlich der Terminus Parapsychologie3). In einer zeitgenössischen Umformulierung wird neuerdings auch von "Anomalienforschung" gesprochen. [6]
Zu den Schwerpunkten der wissenschaftlichen Forschung im IGPP gehören dabei seit jeher die beiden Forschungsbereiche Außersinnliche Wahrnehmung (ASW), worunter Inhalte wie Telepathie, Hellsehen und Präkognition zu zählen sind, sowie Psychokinese (PK), d.h. die rein mentale Beeinflussung physikalischer Systeme. [7]
Das IGPP war und ist seit seinen Anfängen bestrebt, die im Rahmen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit anfallenden Materialien und Daten aufzubewahren und längerfristig zu sichern. Vor allem Hans BENDER hat stets der Gedanke beschäftigt, wie hierfür geeignete finanzielle und räumliche Rahmenbedingungen zu schaffen seien. Es gab diesbezüglich in der Vergangenheit immer wieder die unterschiedlichsten Planspiele, wobei die entsprechenden Konzepte ausnahmslos von Psychologinnen und Psychologen (also dem Personal des Instituts) ohne die explizite Hinzuziehung von Fachwissenschaftlern wie z.B. Archivaren und Archivarinnen oder Historiker und Historikerinnen entwickelt wurden. Mit dem Begriff Archiv war deshalb institutsintern zuerst nicht das geläufige technische Verständnis verbunden. Die Vorstellungen von den Funktionen und Aufgaben eines Archivs blieben recht vage, bewegten sich bisweilen ins Abstrakte hinein oder man sah in einem solchen Ort rein praktisch einen etwas besser geschützten Aufbewahrungsraum für einstweilen nicht mehr benötigte Aktenordner4). In unregelmäßigen Abständen wurden dabei immer wieder Versuche gestartet, das angesammelte Material zu sichten und zu ordnen. Ein systematisches und kontinuierliches Vorgehen scheiterte jedoch stets an den fehlenden Kapazitäten. So konnte 1987 eine Bestandsaufnahme über die damals schon vier Jahrzehnte währende vielfältige parapsychologische Forschung in Freiburg zwar eine gut ausgestattete Spezialbibliothek, nicht aber den Aufbau eines Institutsarchivs vermelden (BAUER & LUCADOU 1987)5). [8]
Hans BENDER war es leider nicht mehr vergönnt, die Umsetzung der Pläne zu einer besseren Sicherung der Materialien selbst noch zu erleben. Denn erst in den Jahren nach seinem Tod6) konnten auf der Basis gestiegener finanzieller Möglichkeiten sowie durch den Umzug des gesamten Instituts in neue Räumlichkeiten (1996) entsprechende Strukturen geschaffen werden, die die Etablierung eines professionell operierenden Archivs erlaubten. Das im Rahmen der Umstrukturierung des Gesamtinstituts von Eberhard BAUER 1992 konzipierte Projekt einer Zentralen Dokumentations- und Archivstelle für Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie (ZDAP) konnte nun realisiert werden. Die Archivalien des Instituts sind seit 1996 in zwei Räumen im Untergeschoss des Institutsgebäudes untergebracht. Zum Aufbau und zur Betreuung des Institutsarchivs wurde im Frühjahr 1999 eine befristete Arbeitsstelle eingerichtet. Das Archiv ist Bestandteil des so genannten Servicebereichs Bibliothek und Archiv im IGPP, der insbesondere die Abteilung Kulturwissenschaftliche und Wissenschaftshistorische Studien unterstützt. [9]
Im gleichen Maße, wie das gesamte Institut durch seine spezifischen Forschungsinteressen eine einzigartige Stellung in der europäischen Wissenschaftslandschaft einnimmt, ist auch das derzeit im Aufbau befindliche Spezialarchiv von besonderer Bedeutung, gerade auch im internationalen Vergleich. Außerhalb Deutschlands existieren nur wenige Institute, die Archive mit ähnlichen Sammel- und Forschungsschwerpunkten unterhalten. Jedoch erfüllen die entsprechenden Einrichtungen in England, Frankreich, Italien und den USA nur zum Teil die notwendigen Standards eines Archivs (vgl. als erste Übersicht MATLOCK 1987 bzw. zu einem Einzelbeispiel MATLOCK 1991). [10]
3.1 Nachlässe, Publizistik und Sammlungen
Die im Archiv des IGPP aufbewahrten Bestände stammen überwiegend aus dem 20. Jahrhundert. Insofern ist das IGPP-Archiv ein Spezialarchiv mit vergleichsweise "jungem" Bestandsprofil. Es beinhaltet größtenteils eher konventionelles Archivgut. Neben derzeit 17 unterschiedlich umfangreichen Nachlässen von Gelehrten und Wissenschaftler/innen bzw. mit der Thematik befasster Privatpersonen sind hier umfangreiche Sammlungen von Korrespondenzen, Presseberichten oder spezifischen Zeitschriften sowie fotografisches Material zu nennen. Diese fotografischen Sammlungen sowie diverse Nachlassunterlagen reichen als älteste Archivalien bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. [11]
Insbesondere die historischen Nachlässe führten in der Vergangenheit zu ersten Schritten einer auswertenden Forschungsarbeit, wobei jedoch jeweils nur kleine Ausschnitte aus dem betreffenden Bestand berücksichtigt werden konnten. Zu ersten Beiträgen motivierten die Sammlungen der Biologin und späteren "Spuk"-Forscherin Fanny MOSER (1872-1953) (BAUER 1977, BAUER 1986b). Bei einer Untersuchung des im "Dritten Reich" weithin berühmt gewordenen Falles des angeblichen Hellsehers "Hanussen" (1889-1933) wurden Überlieferungen aus dem Nachlass des Potsdamer Juristen Albert HELLWIG (1880-1951) herangezogen (KUGEL 1998). Mehrere vielbeachtete Ausstellungen haben schließlich in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre die Thematik "Okkulte Fotografie" aufgegriffen und wurden u.a. mit Material der fotografischen Nachlässe des Münchner Arztes und Parapsychologen Albert Freiherr von SCHRENCK-NOTZING (1862-1929) bzw. des französischen "Gedanken-Fotografen" Louis DARGET (1847-1921) ausgestattet (siehe die entsprechenden Ausstellungskataloge: Schirn-Kunsthalle Frankfurt 1995, FISCHER 1995, Städtisches Museum Abteiberg Mönchengladbach & Kunsthalle Krems & Fotomuseum Winterthur 1998, WULLEN 1999, TYRADELLIS 1999). Perspektivisch liefert der überlieferte persönliche und wissenschaftliche Nachlass des Institutsgründers Hans BENDER selbst eine reichhaltige Quelle für wissenschaftshistorische Arbeiten. [12]
3.2 Dokumentation und Forschung I: RSPK-, Spontan- und Traumberichte
Für dezidiert qualitative sozialwissenschaftliche Forschungsvorhaben ist hingegen der umfangreiche Archivbestand Dokumentation und Forschung von größerer Relevanz. Hier ist beispielsweise eine dichte Dokumentationstätigkeit über zahlreiche im In- und Ausland aufgetretene und durch IGPP-Mitarbeiter/innen untersuchte so genannte Spukphänomene zu nennen. Hierbei handelte es sich um einen eindeutigen Schwerpunkt innerhalb der parapsychologischen Feldforschung7). In großer Zahl wurden die jeweiligen Phänomene, die meistens durch davon betroffene und oft beunruhigte Personen an das Institut herangetragen worden waren, mit Hilfe unterschiedlicher Methoden nach Inhalt und Folgewirkungen untersucht. Neben dem phänomenologischen Zugang und der akribischen Dokumentation war es das Ziel, Erklärungen für die aufgetretenen Phänomene zu finden (BENDER 1970, 1971, von LUCADOU 1982). [13]
Einen weiteren qualitativen Kernbestand bilden die so genannten Spontanphänomene. Entweder aus eigenem Antrieb oder auch durch entsprechende Aufrufe in den Medien motiviert, haben in den letzten Jahrzehnten unzählige Menschen dem Institut Berichte zukommen lassen, in denen sie außergewöhnliche Erfahrungen oder Erlebnisse aller Art schildern. Diese Phänomene haben sämtliche Gebiete der Parapsychologie wie Telepathie, Hellsehen, Präkognition oder Psychokinese zum Inhalt und erstrecken sich aber auch – um an dieser Stelle einmal einen recht speziellen Bereich zu nennen – bis hin zu Beschreibungen angeblicher UFO-Sichtungen (BENDER 1959)8). Die Übermittlung dieser Quellen geschah, wie einleitend geschildert, überwiegend in schriftlicher Form, meistens als Briefsendungen, teilweise auch durch die Aufzeichnung von Gesprächen oder Interviews durch Institutsmitarbeiter/innen. [14]
Sehr materialhaltig ist schließlich eine große Sammlung von Traumberichten, die auf ähnlichen Wegen wie die Spontanfälle gesammelt wurden, um eine wissenschaftliche Auswertung zu ermöglichen. Hier ist vor allem eine Sammlung von rund 3000 Berichten zu erwähnen, die von der Schauspielerin Christine MYLIUS (1913-1983) in den 1950er und 1960er Jahren aufgezeichnet und dem IGPP zur wissenschaftlichen Überprüfung, etwa nach präkognitiven Inhalten, überlassen wurden (BENDER & MISCHO 1960/61, 1961/62, BENDER 1973, 1974a, SCHRIEVER 1988). [15]
Während somit die zuerst genannten historischen Nachlässe jeweils bestimmte Personen zum Zentrum haben, liegt mit den eben genannten Massenbeständen, die seit etwa 1950 angesammelt wurden, psychologisch sowie zugleich soziologisch relevantes Material aus der gesamten Breite der Bevölkerung vor. [16]
3.3 Dokumentation und Forschung II: Experimente und Erhebungen
Neben diesen Sammlungen von Spontan-, RSPK- und Traumberichten bewahrt das Archiv im genannten Bestand Dokumentation und Forschung die Unterlagen sowohl zu qualitativen als auch zu quantitativen Experimenten und Erhebungen auf, die während der vergangenen fünf Jahrzehnte in großer Anzahl im Institut bzw. im Auftrag des IGPP durchgeführt wurden. Hierunter sind auch mehrere größere Umfragestudien zu zählen. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Beständen handelt es sich hier um Material aus eigens geplanten und erkenntnisgerichteten Projekten, z.B. vielfältige Experimente zu den parapsychologischen Kernthemen Telepathie, Hellsehen und Psychokinese. [17]
Einen herausragenden zusammenhängenden Bestand bilden beispielsweise die Unterlagen, welche im Kontext von Präkognitions-Experimenten entstanden, die das IGPP mit dem holländischen Sensitiven Gerard CROISET (1910-1980) schon in der ersten Hälfte der 1950er Jahren sowie später in modifizierter Form 1965/66 durchgeführt hat (BENDER 1957, 1981, BENDER & TENHAEFF 1953, TIMM 1966; zu Croiset: POLLACK 1965). Ende der 1950er Jahre waren Unterlagen aus einem eher als "Grenzgebiet der Psychologie" bezeichneten Feld, nämlich dem der so genannten Geistigen Heilung, die Basis für Studien der Psychologin Inge STRAUCH (1958a, 1958b, 1960). [18]
Einen weiteren Schwerpunkt im experimentellen Bereich stellte die Arbeit mit einzelnen, offensichtlich besonders begabten Personen in der so genannten Metal Bending Era der 1970er Jahre dar9). Neben anderen dürfte in diesem Zusammenhang der durch seine medienwirksamen, aber auch umstrittenen Aktionen weltweit berühmt gewordene Israeli Uri GELLER (geb. 1946) sicherlich die bekannteste Person sein. GELLER, der zur Demonstration seiner Fähigkeiten u.a. in großen TV-Shows auftrat, löste in diesen Jahren eine bemerkenswerte Resonanz in großen Teilen der Bevölkerung aus. Der durch das IGPP untersuchte so genannte Geller-Effekt äußerte sich in massenhaft auftauchenden Vorgängen in bundesrepublikanischen Haushalten. Unter dem psychokinetischen Einfluss GELLER s hätten ungezählte Metallgegenstände Deformationen gezeigt und zudem kaputte Uhren wieder funktioniert. Diese erstaunliche "Uri-Geller-Epidemie", ein "sozialpsychologisch bemerkenswertes Phänomen" (BENDER 1974b) ist im IGPP-Archiv durch vielfältiges Dokumentationsmaterial belegt (BENDER, HAMPEL, KURY & WENDLANDT 1975, 1976a, 1976b; zu GELLER: MARGOLIS 1998). [19]
Hinzu kommen weitere sozialpsychologisch orientierte und stets breit angelegte empirische Umfragestudien wie etwa zu dem gerade im ersten Nachkriegsjahrzehnt erforschten Aspekt der Astrologie als unorthodoxe bzw. wissenschaftlich nicht anerkannte Deutepraktik (SCHMIDTCHEN 1957, BENDER & TIMM 1967, WERTHMANN 1968, S.48-58)10) oder zu Themen wie dem 30 Jahre später vielbehandelten so genannten Jugendokkultismus (MISCHO 1988, 1989, 1991). Eine weiteres Thema war die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen okkultgläubiger Menschen (MISCHO 1996). Dokumentiert sind schließlich neuere Untersuchungen zum "Psychomarkt" in der Bundesrepublik (FACH & HELLMEISTER 1998) sowie die Bearbeitung medienpsychologischer Fragestellungen (FACH & WIEDEMER 1995, MAYER 2000). Auch das Thema Geistige Heilung/Unorthodoxe Heilmethoden behielt als Forschungsfeld stets seine Gültigkeit (BINDER & WOLF-BRAUN 1995). Zu sämtlichen dieser Studien, die lediglich einen Ausschnitt aus der Institutsarbeit widerspiegeln, befindet sich das grundlegende empirische Quellen- bzw. Datenmaterial mittlerweile im Archiv. [20]
3.4 Dokumentation und Forschung III: Fotografisches Material und Audiovisuelle Medien
Dem ganzen Bestand Dokumentation und Forschung ist eigen, dass sich in ihm verschiedene Informationsträger ergänzen. Dies bedeutet, dass je nach Fall oder Thema nicht nur schriftliches Quellenmaterial in Form von Protokollen, Berichten, Interviews oder Korrespondenz vorliegt, sondern in vielen Fällen zusätzlich begleitende Tonband- oder Filmaufnahmen bzw. meistens auch noch fotografisches Material existiert. Das Institutsarchiv verfügt über audiovisuelle Bestände von mehr als 1250 Tonband- und Kassettenmitschnitten, rund 250 Filmaufnahmen unterschiedlichsten Formats sowie rund 8000 Fotos bzw. Diabildern. Auf diesem Weg können viele Einzelfälle und Experimente in ihrer ganzen Komplexität und Vielschichtigkeit betrachtet und untersucht werden. Der Bestand Dokumentation und Forschung ermöglicht somit einen tiefen Einblick in die Entwicklung der parapsychologischen Disziplin als solcher und ermöglicht zudem die Einordnung dieses speziellen Teilbereichs in die Geschichte der deutschen Psychologie und Sozialwissenschaft. [21]
Mit dem Aufbau des IGPP-Archivs sind einige spezifische Problemfelder verbunden, die zum Teil aus der eigenständigen Geschichte des Instituts herrühren. Sie berühren unmittelbar Fragen der archivischen Bewertung, des Persönlichkeits- und Datenschutzes, der daraus resultierenden Grenzen einer öffentlichen Benutzung sowie generell der Aufzeichnung und Sicherung von Daten, vor allem angesichts moderner Informationstechnologien. Lösungsmöglichkeiten für alle diese Fragen zu finden, ist eine Grundvoraussetzung für die künftige Archivierungspraxis im IGPP. [22]
Eine erste Problemstellung nicht nur praktischer Natur ergibt sich aus dem Faktum, dass das IGPP über lange Jahre hinweg personell und institutionell eng mit dem Psychologischen Institut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verbunden war11). Die beiden bisherigen Institutsleiter waren gleichzeitig mit Hochschul-Professuren ausgestattet. In diesem Kontext haben sie sich natürlich auch mit ihrem speziellen Interesse, den Grenzgebieten der Psychologie, auseinandergesetzt, entsprechende Veranstaltungen durchgeführt oder Abschlussarbeiten betreut. Aufgrund des speziellen Forschungsgegenstandes waren beide Bereiche (außeruniversitäres Institut und universitäre Abteilung) nicht immer voneinander zu separieren. Somit befindet sich derzeit im Institutsarchiv Material, das eigentlich auf den Universitätsbetrieb zurückgeht und deshalb von Rechts wegen dem Freiburger Universitätsarchiv zugehörig ist. Gleichzeitig befinden darunter aber auch zahlreiche Unterlagen, die für die Wissenschaftsgeschichte der Parapsychologie von entscheidender Bedeutung sind und eigentlich ihren sinnvollen Platz in einem speziellen Wissenschaftsarchiv wie dem des IGPP hätten. Hier bedarf es sinnvoller Konzepte, um zu einer praktikablen und für beide Seiten zufriedenstellenden Übereinkunft zu gelangen. [23]
4.2 Schwierigkeiten archivischer Bewertung
Die Heterogenität des vorhandenen Materials bringt es mit sich, dass bei vielen qualitativen Unterlagen – v.a. aus den frühen Jahren – ihr eigentlicher inhaltlicher Charakter nicht auf einen eindeutigen Nenner gebracht werden kann. Handelt es sich z.B. bei den Spontanberichten um eine besondere Art von Patientenakten oder um Unterlagen, die im Zusammenhang mit psychologischer Beratungstätigkeit stehen? Sind es bewusst abgelieferte Zeugnisse für die Wissenschaft oder einfach nur Korrespondenzsammlungen? Hat man Briefe, die ein vielkonsultierter Heiler aus der Bevölkerung erhalten hat, als schlichte Privatkorrespondenz innerhalb seines Nachlasses anzusehen oder haben wir es hier mit besonders schutzwürdigen Niederschriften zu persönlichen Krankengeschichten zu tun? Stichproben führten zu der Erkenntnis, dass sich teilweise in ein und derselben Sammelakte Unterlagen unterschiedlichster Genese finden lassen. Außergewöhnliche Erfahrungen und die Erzählungen darüber speisen sich erfahrungsgemäß aus vielerlei, individuell völlig verschiedenen Quellen. Allzu generell operierende Definitionen der diversen Unterlagen wären angesichts der großen Bandbreite von Motivationen und Intentionen, mit welchen die Menschen mit dem IGPP in Kontakt kamen, unangebracht. [24]
Einerseits beschäftigt sich das IGPP im Rahmen seiner selbstgesetzten Forschungsprojekte mit zahlreichen Facetten ungewöhnlicher Erfahrungen und Fähigkeiten, zum anderen bietet es vielen Menschen und Gruppen eine willkommene Anlaufstelle, was Eberhard BAUER einmal folgendermaßen beschrieben hat: "Zu den Besuchern zählten Medien und Magier, Astrologen und Ufologen, Pendler und Wünschelrutengeher, Hexen und Heiler, Gurus und Scharlatane, Jenseitsgläubige und beinharte Skeptiker, psychisch Kranke und ernsthafte Wissenschaftler, Schulklassen und Studentengruppen, Fernsehteams und abgebrühte Journalisten" (BAUER 1998, S.471). Da somit eine klare Konturenvergabe in vielen Fällen nicht ohne weiteres durchführbar ist, steht die archivische Bewertung vor erheblichen Schwierigkeiten. Eine Erschließung, die jede qualitative Akte einzeln zu bewerten hat, scheint trotz des damit verbundenen großen Arbeitsaufwands unumgänglich. [25]
Lediglich bei patientenbezogenen Unterlagen aus den Beständen des Themenfeldes Geistige Heilung/Unorthodoxe Heilmethoden ist von vornherein eine Einstufung als medizinische Akten oder Krankenakten plausibel. Für die Behandlung medizinisch-ärztlichen Schriftguts liegen zahlreiche Empfehlungen vor, die sich allerdings in der Hauptsache auf staatliche Einrichtungen beziehen (vgl. hierzu RÖDEL 1991, MÜLLER & SPECK 1997, DINGES & WISCHNATH 1998). Einen begrenzten Teil der paranormalen Aussagen, Schilderungen, Interviews wird man auf klinisch-pathologische Ursachen zurückführen müssen, die einen psychotherapeutischen Zugang mit entsprechenden Schweigepflichten erfordern (vgl. zu den staatlichen Einrichtungen der Psychiatrie RÖSSLER 1991). Bei diesen Bestandsgruppen sollte ein höchst sensibler Umgang mit den Akten selbstverständlich sein. Dieser wird im IGPP im Rahmen des im folgenden zu beschreibenden Konzepts erfolgen. [26]
Das IGPP ist verpflichtet, jedwede Person, die mit dem Institut zusammengearbeitet hat, in vollem Umfang in ihren Persönlichkeitsrechten zu schützen. Erschließung und Nutzbarmachung der Archivbestände des Instituts haben deshalb die Belange der geltenden Persönlichkeits- bzw. Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Dabei bringt es eine mittlerweile 50-jährige Institutsgeschichte, die stets auf dem Hintergrund der allgemeinen juristischen und wissenschaftsethischen Entwicklungen fortgeschrieben wurde, mit sich, dass die vorliegenden Bestände in völlig unterschiedlichem Maße den Persönlichkeitsschutz gewährleisten. Im folgenden wird deshalb die Etablierung einer Zweiteilung innerhalb der Archivpraxis des IGPP befürwortet. Davon unberührt bleibt von vornherein, dass die Verwendung der im IGPP archivierten Unterlagen ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken vorbehalten sind, die vor einer Benutzung nachzuweisen sind. Natürlich wird darüber hinaus die Einsichtnahme in Unterlagen auch denjenigen Privatpersonen gewährt werden müssen, auf die sie sich beziehen bzw. mit denen zusammen sie erhoben wurden (z.B. Einzelinterviews). Zudem ist derzeit die Nutzung des IGPP-Archivs von externer Seite nur infolge von Einzelabsprachen möglich, da bislang nur ein kleiner Teil der Bestände erschlossen und aufbereitet werden konnte. [27]
4.3.1 Nicht-anonymisiertes Material: Die Eichhalde-Periode
Die Frage des Persönlichkeitsschutzes im Archiv des IGPP wird zuerst einmal dadurch bestimmt, dass sich wie in vielen anderen Bereichen, so auch im IGPP erst im Verlauf des letzten Jahrzehnts die Anonymisierung von Unterlagen etabliert hat, wohingegen solche Maßnahmen in den ersten Forschungsjahrzehnten nicht gebräuchlich waren. Vor allem in den ersten drei Jahrzehnten der so genannten Eichhalde-Periode des Instituts12), haben Verfahrensweisen zum Schutz persönlicher Daten und Informationen bei der dokumentarischen Tätigkeit zeittypisch keine entscheidende Rolle gespielt. Eine nachträgliche Anonymisierung wäre nicht praktikabel. Somit muss für dieses Material durch den Vorgang des Archivierens im Nachhinein für den Persönlichkeitsschutz Sorge getragen werden. [28]
Was die rechtlichen Grundlagen einer öffentlichen Nutzung sowie die Festlegung von Sperrfristen für diese größtenteils nicht-anonymisierten Akten anbelangt, so wird es sinnvoll sein, sich bei einer Archivbenutzungsordnung an die etablierten (staatlichen) Archivgesetze anzulehnen. In diesen Richtlinien bündeln sich die Diskussionsergebnisse von Juristen, Archivaren und Wissenschaftlern, aber auch von Datenschützern. Das diesbezüglich relevante Archivgesetz des Landes Baden-Württemberg (verabschiedet 1987) sieht vor, dass Archivunterlagen erst 30 Jahre nach ihrer Entstehung freigegeben werden können, falls es sich bei ihnen um so genannte Sachakten handelt13). Hier wäre also z.B. von einem Benutzungswunsch im Jahr 2000 ausgehend das Jahr 1970 die zeitliche Trennschiene. Unterlagen, für die besondere "Rechtsvorschriften über Geheimhaltung" gelten, werden mit einer Sperrfrist von 60 Jahren versehen (Zeitschiene wäre hier z.B. für das Jahr 2000 also 1940). Bei eindeutig personenbezogenen Akten (Personalakten, Krankenakten, Akten mit Informationen zur privaten Lebensführung, Spezialkorrespondenzen) sind die Unterlagen erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person oder, falls das Todesdatum nicht festgestellt werden kann, 90 Jahre nach der Geburt freizugeben (BANNASCH 1990). [29]
Der überwiegende Teil der älteren qualitativen Bestände im Archiv des IGPP (bis ca. 1985) hat zweifelsohne den angesprochenen Charakter personenbezogener Akten und muss entsprechend behandelt werden. In Beständen wie etwa den Spukphänomenen, den Spontanberichten oder den Sammlungen zur Geistigen Heilung sind durchweg vielfältige Informationen privaten, d.h. schutzwürdigen Inhalts enthalten. Diese Sammelakten beinhalten jedoch in der Regel nicht nur Informationen zu einer einzigen Person, sondern zu mehreren. So wird man beispielsweise in jeder einzelnen Spontanfall-Akte einen ganzen Pool von personenbezogenen Berichten aus den Händen vieler Einzelpersonen finden. Nur in den wenigsten Fällen wird sich hier auf Grund der Angabe von Lebensdaten eine genaue Sperrfrist im Sinne der Archivgesetze festlegen lassen. Insofern ist bei fehlender Berechnungsmöglichkeit eine Sperrfrist von 60 Jahren für solch schutzwürdiges Material angebracht, um den größtmöglichen Schutz der betreffenden Personen garantieren zu können. Nach §203 des Strafgesetzbuches sind es gerade die "Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung" – von denen im IGPP hauptsächlich Forschung betrieben wurde und wird –, die ihren Klienten gegenüber zur Geheimhaltung verpflichtet sind (BANNASCH 1990, S.76). Diese Verantwortung sollte durch die Archivierung gestützt werden. Es gilt hier der begründende Kommentar zum baden-württembergischen Archivgesetz: "Archivgut, das Geheimhaltungsvorschriften unterworfen war, bedarf einer längeren als 30jährigen Sperrfrist, um das Vertrauen in die Wirklichkeit des Geheimnisses nicht zu beeinträchtigen." (BANNASCH 1990, S.111) Die einzufordernde Verpflichtung externer Forscher und Forscherinnen zur anonymisierten Darstellung bei Gebrauch und Auswertung dieser Archivunterlagen wird ein zusätzliches Sicherungsinstrument sein. [30]
4.3.2 Anonymisiertes Material: Das Institut in der Wilhelmstraße
Die Umstrukturierung und Vergrößerung des Instituts in der Freiburger Wilhelmstraße im Laufe des letzten Jahrzehnts bewirkte eine Vielzahl neuer Arbeitsvorhaben und Projekte sowie einen entsprechenden Personalzuwachs. Eine einheitliche Direktive über die Weiterverwendung des erhobenen Datenmaterials steht für das "neue" Institut hingegen noch aus und wird im Kontext der Archivstrukturierung zu erstellen sein. Bislang ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Einzelprojekte noch selbst überlassen, ob und wie sie mit den von ihnen erhobenen Daten längerfristig verfahren. Für viele Projekte steht hier allein die im Bereich der psychologischen Berufspraxis oft geforderte zehnjährige Aufbewahrungsfrist bzw. eine danach folgende Vernichtung des Materials am Horizont (Ethische Richtlinien 1998, B.III.). Die Option, darüber hinaus forschungsrelevantes Material aus neueren Erhebungen analog zu den Unterlagen aus der Eichhalde-Zeit ebenfalls dauerhaft aufzubewahren und somit den Fortschritt der Institutsarbeit nachhaltig zu dokumentieren, wurde noch nicht in konstitutiver Weise diskutiert. Hier macht sich das langjährige Fehlen archivwissenschaftlicher Impulse ebenso bemerkbar wie das Faktum, dass über Begriff und Aufgaben eines "Archivs" die Vorstellungen der einzelnen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen durchaus auseinanderdriften und sich eine institutsinterne Homogenisierung erst einspielen muss. [31]
Bis zur Verabschiedung solch klarer Leitlinien wird man sich auch in diesem Bereich an den gängigen Vorschriften orientieren müssen, wobei hier nun verstärkt die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bedeutsam sind. Werden demnach in Forschungsprojekten des IGPP personenbezogene Daten im Sinne des §3 BDSG erhoben14), so schreibt das Gesetz vor, diese zu "anonymisieren, sobald dies nach dem Forschungszweck möglich ist. Bis dahin sind die Merkmale gesondert zu speichern, mit denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Sie dürfen mit den Einzelangaben nur zusammengeführt werden, soweit der Forschungszweck dies erfordert" (§40 Abs.3 BDSG). In diesem Zusammenhang sind für die jeweiligen Projekte mit ihren unterschiedlichen Speicherungs- und Dokumentationsformen die etablierten Konzepte zur rechtzeitigen Anonymisierung anzuwenden. Das Re-Identifikationsrisiko muss dabei auf alle Fälle so niedrig wie möglich gehalten werden (zu Anonymisierungsstrategien siehe u.a. KLUGE & OPITZ 1999, S.54ff). Darauf basierend wäre eine Nutzung der IGPP-Daten "für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung" durch externe Forscher und Forscherinnen schon bald nach Abschluss der Ursprungsstudie möglich (§40, Abs.1 BDSG). Aus forschungsethischen Gründen wird schließlich empfohlen, zusätzlich die Einwilligung des bzw. der Auskunftgebenden für eine punktuelle oder generelle Weitergabe qualitativen Materials an Dritte einzuholen (KLUGE & OPITZ 1999, S.55). Ungeklärt ist angesichts der speziellen Forschungsschwerpunkte des IGPP noch, ob bzw. in welchem Falle die Datenerhebung innerhalb der jeweiligen Projekte zusätzlich einem speziellen "Berufsgeheimnis" nach §39 BDSG oder §203 StGB unterliegt. Hier führt eindeutig die oben schon erwähnte Heterogenität der Arbeitsbereiche und Ansätze zu Problemstellungen. Sämtliche dieser wissenschaftlichen Anforderungen evozieren schließlich eine Einbeziehung der archivierenden Stelle nicht erst nach Abschluss einer qualitativen Untersuchung, sondern schon vor oder während des Entstehungsprozesses der Datenerhebung, um die nachfolgende Archivierung so unproblematisch wie möglich durchführen zu können. Im IGPP ist eine solche forschungsunterstützende Praxis erst seit kurzem möglich. [32]
Bestimmte Bestände innerhalb des IGPP-Archivs unterliegen von vornherein einer besonderen Behandlung. So sind selbstverständlich Unterlagen über die interne Verwaltungstätigkeit des Instituts nicht öffentlich zugänglich. Einen großen Bereich nimmt diesbezüglich die Beratungstätigkeit des IGPP für Menschen mit außergewöhnlichen Erfahrungen ein. Dieses Angebot des Instituts besteht unter dem Stichwort Psychohygiene seit der Gründung des Instituts. Seit dem Jahr 1996 wurde der Bereich erheblich weiterentwickelt und durch ein mehrköpfiges Team von Psychologen und Psychologinnen stärker institutionalisiert15). In den letzten Jahrzehnten sind im Kontext der Beratungsstelle zahlreiche Unterlagen entstanden. Problematisch ist, dass auch diese bis in die neuere Zeit in nicht-anonymisierter Form vorliegen. Über den Umgang mit dieser Form von sensiblen Aktenbeständen existiert bislang leider nur wenig informative Literatur. Die vereinzelten Beiträge beziehen sich zudem inhaltlich in der Hauptsache auf staatliche oder kirchliche Beratungsstellen (VAN SPANKEREN 1995, KRETZSCHMAR 1997, POMPE 1997). Es ist jedoch ohne weiteres begründbar, dass die zweifellos personenbezogenen Akten der IGPP-Beratungsstelle der Jahre bis 1996 im Falle einer Dauerarchivierung (was sinnvoll wäre) ebenfalls als besonders schutzwürdiges Material mit entsprechenden Sperrfristen angesehen werden (60 Jahre nach Entstehung, 10 Jahre nach Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt der betreffenden Person). Die Erfahrung zeigt aber auch, dass es immer wieder zu Folgeberatungen bzw. Nachbefragungen kommt. Deshalb werden die Unterlagen der letzten zehn Jahre zuerst in Form einer Zwischenarchivierung aufbewahrt, um gegebenenfalls Rückgriffe zu ermöglichen. Für diese Akten sind in persönlicher Haftung die beratenden Psychologinnen und Psychologen, nicht aber das Archiv verantwortlich, das lediglich einen sicheren Aufbewahrungsort zur Verfügung stellt. Für die einzelnen Beraterinnen und Berater gelten in dieser Zeit auf der Basis von §203 des Strafgesetzbuches besondere berufsständische Gesetze und Richtlinien für den Umgang mit dem Ihnen anvertrauten Material (vgl. auch Ethische Richtlinien 1998, Abs. B.III.1). Sie dürfen dabei die erhobenen Daten und Informationen "nur für den Zweck verarbeit[en] oder [nutzen], für den sie sie erhalten [haben]" (Bundesbeauftragter für den Datenschutz 1998, §39 BDSG). Vor der Abgabe der gegenwärtigen Beratungsunterlagen an das institutsinterne Archiv nach dieser Aufbewahrungsfrist ist in Anlehnung an §3 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg eine ausreichende Anonymisierung durch die Beratungsstelle angeraten, damit eine zukünftige Verwendung für die wissenschaftliche Forschung zumindest potentiell möglich ist (BANNASCH 1990, S.18; zum Verfahren wie oben KLUGE & OPITZ 1999, S.54ff). Beratungsunterlagen, die vor der Abgabe an das Archiv nicht anonymisiert wurden, sind mit den eben genannten langen Sperrfristen zu belegen. [33]
4.4 Traditionelle und moderne Dokumentationsformen
Durch die Erweiterung und Umstrukturierung des Instituts im Verlauf des letzten Jahrzehnts hat sich dessen gesamtes Arbeits- und Forschungsprofil massiv verändert. Dies wird sich unmittelbar auf die daraus resultierenden Quellen- und Datenmassen auswirken. Verteilte sich die Institutstätigkeit früher auf relativ wenige Mitarbeiter/innen, die stark individualisierte Dokumentationssysteme auf der Basis konventioneller Informationsträger unterhielten, existieren mittlerweile allein vier Forschungsabteilungen mit sich stark unterscheidenden Schwerpunkten und Methoden16). Selbstverständlich werden auch in Zukunft immer wieder qualitative oder textbezogene Unterlagen entstehen, die später relativ problemlos einer Archivierung zugeführt werden können17). Darüber hinaus wirft jedoch die sich in den einzelnen Abteilungen immer mehr ausdifferenzierende rein digitale Datenerfassung bzw. -verarbeitung sowohl auf der Forschungs- als auch auf der Verwaltungsebene mehr als große Problemfelder im Hinblick auf eine dauerhafte Sicherung und Bewahrung dieser Informationen auf. Diese Faktoren sind in ihrer Tragweite für die Dokumentation der Institutsarbeit momentan noch gar nicht abzuschätzen. Das digitale Speichern von Informationen hat bekanntlich nur wenig mit einem sachgerechten Archivieren derselben zu tun. Voraussichtlich wird auch im IGPP der Weg von dem einen Vorgang zu dem in seinem Charakter gänzlich anderen Sachverhalt einige hohe Hürden aufweisen. Schon heute liegen im IGPP-Archiv elektronische Informationsträger vor, die aufgrund der sich rasant weiterentwickelnden Technik nicht mehr ohne weiteres lesbar sind. So sind derzeit die geringe Haltbarkeitsdauer moderner (digitaler) Datenträger (für Disketten und CDs werden nur ca. 20-30 Jahre veranschlagt) sowie die technischen Veränderungsprozesse Gründe genug, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eindringlich auf die (zusätzliche) Verwendung von herkömmlichen Medien, d.h. wenn möglich alterungsbeständiges Papier oder Mikrofilme/fiches, hinzuweisen, um eine dauerhafte Dokumentation ihrer Arbeit zu gewährleisten (vgl. hierzu u.a. METZING 2000). [34]
4.5 Sicherung und Erschließung
Der erste Schritt nach der Entscheidung für eine Dauerarchivierung der eben beschriebenen Unterlagen wird darin bestehen, alle im Rahmen der Möglichkeiten des Instituts durchführbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den rein physischen Verfall des archivierten Materials aufzuhalten, der schon im Moment der Entstehung von Unterlagen einsetzt. Eine geeignete Unterbringung in geschützten Räumen, die Schaffung idealer klimatischer Bedingungen an diesen Orten sowie spezielle Verpackungsmaterialien gehören hier zu den ersten und selbstverständlichen Grundvoraussetzungen, um sowohl die konventionellen Archivalien als auch die jetzt vermehrt anfallende digitale Überlieferung zu sichern. Um den Erhalt gewisser Bestände aus dem 19. Jahrhundert zu gewährleisten, wird man in absehbarer Zeit die Verfilmung in Frage kommender Unterlagen vornehmen müssen. [35]
Für den erwünschten späteren Einsatz des archivierten Materials im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung, z.B. für Re-Analysen qualitativen Materials, ist schließlich eine benutzerfreundliche Erschließung und Verzeichnung unabdingbar. Die vorrangige Aufgabe der Konstituierung funktionierender Strukturen für den workflow der Archivierung im IGPP bringt es mit sich, dass diese eigentliche Grundaufgabe archivarischer Tätigkeit nur in kleinen Schritten voranschreiten kann. Nur wenige Bestände konnten bislang bewertet und für die Benutzung aufbereitet werden. Der Einsatz einer geeigneten Archivierungs-Software soll in naher Zukunft jedoch diese Arbeit erleichtern. [36]
Der Aufbau des IGPP-Archivs folgt konstitutiven Zielvorgaben: [37]
5.1 Mitarbeiter/innen-Betreuung als archivarische Aufgabe
Innerhalb des Instituts bzw. unter den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst gilt es noch intensiver als bisher das Verständnis dafür zu wecken, dass eine dauerhafte Archivierung der bei den einzelnen Projekten anfallenden Unterlagen und Daten nur von Vorteil sein kann. Zum einen wird damit für die geforderte Absicherung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit im Sinne der Überprüfbarkeit bzw. Nachvollziehbarkeit gesorgt18). Je mehr die erwünschte Positionierung von Disziplin und Institut innerhalb der wissenschaftlichen Öffentlichkeit vorangeht, je mehr ist die Berücksichtigung eines entsprechenden Regelwerks auch im Bereich der Archivierung gefordert. Weiterhin eröffnen effiziente Archivierungsstrategien die Möglichkeiten für nachfolgende Re-Analysen oder für die Bearbeitung des vorhandenen Materials unter völlig neuen Fragestellungen (Sekundäranalysen). Archivische Arbeit kann somit fraglos einen innovativen Faktor innerhalb eines Forschungsinstituts darstellen. Es erscheint tatsächlich wenig plausibel, ja sogar fahrlässig, das vielfältige und größtenteils durch hohen finanziellen und personellen Aufwand gewonnene Material nach einer einmaligen Nutzung in den Tiefenschichten von Büros zu vergraben oder nach einer kurzen Aufbewahrungszeit sogar zu vernichten (siehe hierzu KLUGE & OPITZ 1999, S.49ff). Es gilt also, die "Rolle eines Archivars in einem Forschungsteam"19) respektive die Relevanz und den Nutzen eines eigenen Institutsarchivs noch stärker ins Bewusstsein der Institutsmitglieder zu rücken. Parallel dazu müssen einfach zu handhabende Abläufe etabliert werden, die die Sicherung und Ablieferung von Schriftgut oder Datenmaterial auf Institutsebene optimieren. Auf diesem Weg sollte ein Instrumentarium geschaffen werden, das innerhalb des IGPP eine Frage ausschließt, die Louis CORTI und Paul THOMPSON programmatisch gestellt haben: "Are You Sitting on Your Qualitative Data?" (CORTI & THOMPSON 1998) [38]
5.2 Förderung von Erststudien, Re- und Sekundäranalysen
Die Bereitstellung des archivierten Materials für die zukünftige wissenschaftliche Forschung muss eine hauptsächliche Motivation für die Arbeit des Archivs sein, ja begründet ureigene archivische Aufgaben wie Bewertung und Erschließung gewissermaßen erst. Archivierung als Selbstzweck ist sinnlos, ja obsolet. Im IGPP selbst wurden in der Vergangenheit schon mehrfach ausgesuchte Teilbestände des gesammelten qualitativen Archivmaterials für Erststudien bzw. auch für Re-Analysen herangezogen. Schon recht früh beschäftigte sich Hans BENDER beispielsweise mit eingereichten Berichten über paranormale Erlebnisse im Zusammenhang mit Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg (BENDER 1956, 1960). [39]
Weiterhin haben einige andere mit dem Freiburger Institut verbundene Wissenschaftler/innen wie Erhard HANEFELD, Monika HUESMANN, Gerhard SANNWALD, Friedrike SCHRIEVER oder der niederländische Psychologe Sybo A. SCHOUTEN daran gearbeitet, aus den eingereichten Spontanfällen bzw. aus den breitgefächerten Forschungsunterlagen zu den Spukfällen weiterführende Erkenntnisse abzuleiten (Spontanfälle: SANNWALD 1959/60a, 1959/60b, 1961/62, 1962/63, HANEFELD 1968, 1971; komparatistisch: SCHOUTEN 1981, 1983; Spukfälle: HUESMANN & SCHRIEVER 1989). Thomas KÖBERL und Ulrich TIMM haben schließlich das Material der oben erwähnten Astrologie-Studie aus den 1950er Jahren einer Re-Analyse unterzogen (KÖBERL & TIMM 1986). [40]
Evident ist nun, dass sich fast alle Arbeiten, die bislang mit dem im IGPP archivierten Material durchgeführt wurden, innerhalb des recht eng umgrenzten parapsychologischen Fachs bewegten bzw. größtenteils sogar aus dem inneren Kreises des Instituts selbst herrührten. Diese interne Nutzung des Archivguts sollte durchaus noch intensiviert werden. Eine Perspektive für die Zukunft wird es jedoch sein, die vorhandenen Archivalien nach ihrer schrittweisen Erschließung verstärkt auch einem breiteren Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen für eine Bearbeitung unter den verschiedensten sozialwissenschaftlichen, historiographischen oder kulturwissenschaftlichen Fragestellungen, und hier speziell für Erst- bzw. Sekundärstudien, zur Verfügung zu stellen. Diesem weitem Horizont hat sich das Institut seit seinen Anfangstagen nicht zuletzt durch die dezidierte Betonung eines multidisziplinären Ansatzes verpflichtet. Grundlage hierfür ist ein sinnvolles Archivierungskonzept. [41]
5.3 Internationaler Archivverbund zur Parapsychologie
Es bietet sich an, zwischen den schon erwähnten einzelnen Spezialarchiven zur Parapsychologie eine sinnvolle und zukunftsgerichtete Zusammenarbeit auf internationaler Ebene herzustellen. Zu wenig transparent ist bislang, mit welchen Materialien man in den anderen "verwandten" Archiven rechnen kann, was sich zumeist mit den fehlenden Kapazitäten zur Erschließung in den jeweiligen Einrichtungen begründen lässt. Eine offene Kooperation im Bereich der Archive zur Parapsychologie ist anzustreben. Sie sollte einen von strukturellen Fragen, oft genug aber auch von individuellen Interessen abhängigen und damit forschungshemmenden Umgang mit wichtigem Archivgut nach und nach überwinden helfen. Das IGPP hat diesbezüglich für eine Zusammenarbeit mit dem Archiv des Institut Métapsychique International (IMI) in Paris schon die ersten vielversprechenden Grundlagen gelegt. Sowohl die historische und kulturwissenschaftliche als auch die qualitative und sozialwissenschaftliche Forschung oder natürlich die parapsychologische Forschung im engeren Sinn würde von einer solchen Vernetzung profitieren. [42]
Ich danke Raffaella DEFLORIN (IGPP) für ihre Unterstützung und Beratung zu den Spontanphänomen sowie Eberhard BAUER (IGPP) für seine Beratung zu Fragen der Parapsychologie und deren historischer Entwicklung.
1) IGPP-Archiv: Ordner "Spontanfälle 1966/67 unbearbeitet" (noch unverzeichnet). <zurück>
2) So die programmatische Formulierung in der Satzung des IGPP e.V. <zurück>
3) Der Begriff geht auf eine Verwendung des deutschen Psychologen und Philosophen Max DESSOIR (1867-1947) zurück (vgl. DESSOIR 1889, S.341-344; siehe hierzu: BAUER 1967, 106-114). <zurück>
4) Vgl. z.B. die Verwendung des Begriffs "Archiv der Parapsychologie" für eine Rubrik von Neueditionen (in Zeitschrift für Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie 26, 1984, S.131-146 bzw. den Gebrauch in: BENDER 1984, S.224 bzw. BENDER 1986, S.248). <zurück>
5) Die explizite Aufarbeitung der modernen Wissenschaftsgeschichte der Parapsychologie bzw. damit verbunden der expliziten Institutsgeschichte musste vor allen Dingen an den sehr begrenzten personellen Kapazitäten des IGPP scheitern. Historisch weiter zurückreichenden Arbeiten von Eberhard BAUER, etwa zu wichtigen Personen wie Franz Anton MESMER oder Justinus KERNER, sind hier als vereinzelte historische Beiträge hervorzuheben (BAUER 1984, 1985, 1986a). Als Partnerdisziplinen für eine interdisziplinäre Arbeit standen weniger die historische Forschung, sondern eher Fachrichtungen wie Medizin, Psychiatrie, Neurologie, Physik, Mathematik aber auch Theologie oder Ethnologie im Vordergrund (vgl. BAUER & LUCADOU 1987, S.56-60). Somit musste die für einen geschichtswissenschaftlichen Ansatz wichtigste Zugangsmöglichkeit, nämlich die Führung eines Institutsarchivs, zwangsläufig zur Nebensache geraten. <zurück>
6) Seit Hans BENDERs Tod 1991 wird das Institut von Johannes MISCHO geleitet. <zurück>
7) In der wissenschaftlichen Parapsychologie wird Spuk als RSPK (= Recurrent Spontaneous Psychokinesis) bezeichnet. Die Literatur zu diesem v.a. bis Ende der 1980er Jahre sehr gewichtigen Forschungsbereich innerhalb der Disziplin ist außerordentlich umfangreich (vgl. die Zusammenstellung bei BAUER 1992, S.48-54). <zurück>
8) An solche Schilderungen können durchaus klinisch-psychologisch orientierte Erklärungsmodelle angelegt werden. Verknüpfungen bestehen zudem mit soziologischen oder religionswissenschaftlichen Ansätzen. Derzeit wird im IGPP ein Literaturprojekt UFO-Abduktionen: Phänomenologie und Erklärungsansätze (Leitung: Eberhard BAUER, wissenschaftliche Mitarbeiterin: Bettina WETZEL) durchgeführt. <zurück>
9) Die scheinbare Fähigkeit einzelner Personen, Metallobjekte wie z.B. Löffel oder Gabeln, auf psychokinetischem Weg zu deformieren (Psychokinetic Metal Bending: PKMB), hat vor allem im Jahrzehnt von 1970 bis 1980 zu lebhaften Diskussionen über die Validität solcher Phänomene bzw. generell über Täuschungsmöglichkeiten geführt (vgl. hierzu MÜLLER 1977, MELTON 1996, S.857 bzw. HASTED 1981). <zurück>
10) Es handelte sich bei dem Projekt um eine in den Jahren 1952 bis 1955 durchgeführte und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Pilotstudie mit dem Titel "Untersuchung wissenschaftlich nicht anerkannter Deutungs- und Beratungspraktiken". <zurück>
11) Hans BENDER bekam 1954 ein Extraordinariat für Grenzgebiete der Psychologie übertragen, das 1967 in ein Ordinariat für Psychologie und Grenzgebiete der Psychologie umgewandelt wurde. Bis 1998 existierte im Psychologischen Institut eine Abteilung für Grenzgebiete der Psychologie, die bis 1974 von Hans BENDER und daraufhin von Johannes MISCHO geleitet wurde. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gab es in Freiburg niemals ein eigener Universitätslehrstuhl für Parapsychologie. Seit 1978 ist es für Studierende jedoch möglich, im Rahmen eines Psychologiestudiums als freiwilliges Zusatzfach für die Hauptdiplomprüfung Parapsychologie/Grenzgebiete der Psychologie zu wählen. <zurück>
12) So bezeichnet nach dem Standort des mittlerweile nicht mehr existierenden langjährigen Institutsgebäudes auf der Freiburger Eichhalde. <zurück>
13) Unter "Sachakten" ist die Zusammenstellung aller zu einem bestimmten Sachverhalt angefallenen Schriftstücke zu verstehen. Um ein Beispiel aus dem IGPP-Archiv zu geben: Hierunter wäre etwa ein Aktenbündel zum Thema "Einsatz von Hellsehern bei kriminalpolizeilichen Untersuchungen 1952-1955" zählen. <zurück>
14) So beispielsweise im Rahmen des seit 1998 laufenden Projektes Parapsychologische Grenzerfahrungen: Eine empirische Untersuchung zu Verbreitung, Inhalten und Strukturen (Leitung: Johannes MISCHO; wissenschaftliche Mitarbeiterinnen: Raffaella DEFLORIN, Ina SCHMIED, Harriet FALKENHAGEN). Die Untersuchung ist dezidiert einem qualitativen Ansatz verpflichtet, was durch die Erstellung von Interviews über subjektives Erleben erreicht wird. Ein weiteres u.a. qualitativ orientiertes Projekt widmet sich seit 1999 der Befragung von Psychotherapeut/innen und psychotherapeutisch Tätigen zu den Themenbereichen Religiosität und Spiritualität (Leitung: Harald WALACH; wissenschaftliche Mitarbeiterin: Liane HOFMANN). <zurück>
15) Pro Jahr erreichen rund 700 Anfragen nach Information und Beratung aus dem gesamten Bundesgebiet das Freiburger Institut. Gut die Hälfte der Ratsuchenden kann nach Einschätzung der Berater/innen aufgrund der geschilderten Probleme und Symptome als psychisch auffällig eingestuft werden. 45% geben an, Psychiatrie- und/oder Psychotherapieerfahrung zu haben. <zurück>
16) Kulturwissenschaftliche und Wissenschaftshistorische Studien, Psychophysiologisches Labor, Experimentelle Forschung sowie Theorie und Datenanalyse. Ein umfangreicher Projektspiegel über die seit 1993 durchgeführten bzw. noch laufenden Arbeitsprojekte des IGPP wurde zum Anlass des 50jährigen Institutsjubiläums 2000 erstellt. Der Projektspiegel ist über die unten angegebene Institutsadresse erhältlich. <zurück>
17) So z.B. im Rahmen der in Anmerkung 14 genannten qualitativen Projekte. <zurück>
18) Entsprechende unmissverständliche Anforderungen werden auf dem Hintergrund von negativen Erfahrungen in der Vergangenheit mittlerweile sowohl von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Denkschrift 1998) sowie – angesichts des Mitarbeiter/innen-Profils des IGPP nicht unwichtig – von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. sowie dem Berufsverband Deutscher Psycholog/innen e.V. in ihren Ethik-Richtlinien vom September 1998 gestellt. Dort heißt es: "Sie [gemeint: die Psychologinnen und Psychologen, die in Forschung und Lehre tätig sind, U.S.] unterwerfen ihre Forschungstätigkeit den allgemeinen gültigen Regeln methodischen Vorgehens und der Überprüfbarkeit von Ergebnissen. Sie sind jederzeit bereit, ihr wissenschaftliches Vorgehen entsprechend dem jeweiligen Untersuchungsziel darzustellen, zu begründen und rationaler Kritik zugänglich zu machen. [...] In Forschung und Lehre tätige Psychologen verpflichten sich, ihre Forschungsergebnisse zu dokumentieren. Sie sind bereit, wissenschaftliche Aussagen vollständig und ohne Auflagen zugänglich zu machen und so ihren Einbezug in den kumulativen Prozeß der Forschung und Lehre zu gewährleisten." (Ethische Richtlinien 1998, Abs. C.II) <zurück>
19) Vgl. den Beitrag von Charles K. HUMPHREY, Carole A. ESTABROOKS, Judy R. NORRIS, Jane E. SMITH und Kathryn L. HESKETH in dieser Ausgabe. <zurück>
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Uwe SCHELLINGER, M.A., geb. 1966, Historiker, Studium der Geschichte und Theologie (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Stipendiat der "Kulturstiftung Offenburg" (1997/1998), seit April 1999 im IGPP.
Dortige Arbeitsschwerpunkte: Aufbau und Betreuung des Institutsarchivs des IGPP/Freiburg i.Br.; Aufbau eines internationalen Archivverbunds zur Parapsychologie; Parapsychologie und Biographie; Geschichte der deutschen Parapsychologie 1930-1950.
Kontakt:
Uwe Schellinger
Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. – Archiv
Wilhelmstraße 3a
D-79089 Freiburg i.Br.
Tel.: +49 / (0)761 / 207 216
E-Mail: schellinger@igpp.de
URL: http://www.igpp.de
Schellinger, Uwe (2000). Das Archiv des "Instituts für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V." in Freiburg: Prämissen, Probleme und Perspektiven [42 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum Qualitative Social Research, 1(3), Art. 16, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0003160.
Revised 2/2007