Volume 1, No. 2, Art. 22 – Juni 2000

Methodische Reflexionen zur Forschung in Institutionen – Phänomenspiegelungen als Erkenntnisinstrument

Petra Muckel

Zusammenfassung: In meinem Dissertationsprojekt zu Bürokratie-Phänomenen habe ich verschiedene Erfahrungen mit unterschiedlichen Institutionen sammeln können. Diese Erfahrungen möchte ich in methodischer Hinsicht reflektieren und als Phänomenspiegelungen erkenntnis-produktiv werden lassen. In einem kurzen sozialgeschichtlichen Rekurs auf die Entstehung von Institutionen (FOUCAULT, GOFFMAN) werden diese in ihren Grenzdynamiken konzeptuell entwickelt und in Beziehung gesetzt zu Akten, die im Alltag jeder Institution eine Rolle spielen. Dabei wird die Akte als Institution in der Institution so beschrieben, daß u.a. ihre Kontrollfunktion deutlich werden kann.

Keywords: Institutionen, Akten, Kontrolle, Grenze, Reflexion der Forscher/innen-Perspektive

Inhaltsverzeichnis

1. Einführende Bemerkung

2. "Mein Ansatz"

3. Sehen ohne gesehen zu werden – die Akte als Zugriff auf die Biographie

4. Spiegelungen des Phänomens der "Institution als Weltengrenze" im Forschungsprozeß

5. Zusammenfassung

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Einführende Bemerkung

Institutionen betrachten es in der Regel als selbstverständlich, die von ihnen produzierte Wirklichkeit als Informationen über ihre Insass/innen zu erheben und in Akten schriftlich zu dokumentieren. Dieses Faktum wird im Alltag selten problematisiert oder auf seine Implikationen hin befragt. Im Rahmen meiner Dissertation (MUCKEL 1997a) habe ich darüber nachgedacht, was eigentlich geschieht, wenn Akten angelegt, in die Hand genommen, benutzt, gelesen, verlegt, vergessen, geschützt oder vernichtet werden. Zu diesem Zweck habe ich in unterschiedlichen Institutionen hospitiert und Gespräche über den Alltag mit Akten geführt. Die Bedeutung von Akten über Personen möchte ich in Beziehung setzen mit den Erfahrungen und Beobachtungen, die ich insbesondere bei meinen Kontaktaufnahmen mit den Institutionen gesammelt habe. [1]

2. "Mein Ansatz"

Das Forschungsprojekt stand in der Tradition der Grounded Theory (STRAUSS, CORBIN) und ihren "Übersetzungen" durch die Münsteraner Schule (BREUER). Methoden dienen in meinem Verständnis dazu, ein Phänomen in seiner Vielgestaltigkeit zu erschließen und verschiedene Perspektiven gleichberechtigt zu rekonstruieren. Dies trennt mich von einem Wissenschaftsverständnis, in dem klassische Falsifizierungs- oder Generalisierungsprozesse als Mittel der Erkenntnisgewinnung favorisiert werden. Anhand von z.T. mikroskopischen Analysen ausgewählter (häufig narrativer) Daten-Passagen versuche ich statt dessen, strukturelle Aspekte eines Phänomens zu beschreiben und dadurch ein Forschungsfeld – fragend und Begriffe vorschlagend zugleich – aufzuschließen. Bedeutsam dabei sind für mich insbesondere Selbstreflexions- und Reflexionsprozesse der Feldereignisse, die durch meine Forschung ausgelöst werden. Ich erachte es als erkenntnisproduktiv, z.B. darüber nachzudenken, warum es schwierig bleibt, Einsicht in Akten zu nehmen, selbst wenn ich zuvor bereits eine Schweigepflicht-Erklärung unterschrieben habe; oder warum ich Unbehagen empfinde, wenn eine Angestellte einer Institution die Wichtigkeit des Schutzes der Privatsphäre betont, aber zugleich selbstverständlich ungezählte private Informationen über die Insassen der Institution kennt und benutzt. Die Reflexion und Analyse meiner Erlebnisse und Eindrücke im Rahmen meiner Forschung werden zu Wegweisern bei der Suche nach Kategorien, welche die Strukturen eines Phänomens aufklären. [2]

Zum zweiten stolpere ich immer häufiger über die "Sprachlichkeit" von Forschung: Reflexions- und Analyseprozesse sind für mich u.a. durch das Finden von passenden und anschaulichen Begriffen gekennzeichnet; dies führt mich auch zu Texten, die eher poetischen oder literarischen Charakter haben. Das dortige Feingefühl für differenzierte Bedeutungsdimensionen von Wörtern war für mich oftmals hilfreich, um Daten zu verstehen und Zusammenhänge zu erkennen. M.E. sollte die Wissenschaft durchlässiger werden für sog. fiktionale Texte, denn deren sprachliche Prägnanz und Metaphorik erscheinen mir neben wissenschaftlichen Regeln und Prüfprozessen als wertvolle Instrumente zur Erkenntnisgewinnung. [3]

3. Sehen ohne gesehen zu werden – die Akte als Zugriff auf die Biographie

Außerhalb von Institutionen ist das Wissen um die eigene Biographie primär privater Natur. Potentielle Adressat/innen einzelner biographischer Erzählungen werden sorgfältig ausgewählt, manche/viele Erfahrungen und Kennzeichen werden gar nicht weitergegeben. Innerhalb einer Institution wird spätestens in dem Moment, in dem eine Akte angelegt wird,

"der Informationsvorbehalt hinsichtlich der eigenen Person verletzt. Bei der Aufnahme [in die Institution] werden die Fakten – besonders die diskreditierenden – über den sozialen Status und die Vergangenheit der Insassen gesammelt und in einem dem Personal zur Verfügung stehenden Dossier zusammengestellt" (GOFFMAN 1973, S.33). [4]

Innerhalb einer Institution ist die Sammlung und Verfügbarkeit solcher Erfahrungen in einer Akte für die Trägerin/den Träger einer Biographie darum bedrohlich, weil nun die Kontrolle über diese Informationen bei denjenigen liegt, die Macht über die Akten haben. GOFFMANs Analyse totaler Institutionen deckt verschiedene Strategien und Mechanismen auf, mit denen die Identität, das Selbst, die Person der Insass/innen "systematisch, wenn auch häufig unbeabsichtigt, gedemütigt" (GOFFMAN 1973, S.25) würden. Analog zu einer Tradition, die bei der Aufnahme in eine (totale) Institution (Psychiatrie, Gefängnis, Kloster ...) die Abgabe persönlicher Gegenstände und Kleidung vorsah und die Aspirant/innen häufig einer Entblößung aussetzte, versteht GOFFMAN die Sammlung von persönlichen, biographischen Fakten in einem schriftlichen Dossier. [5]

Im Falle des Justizvollzugs ist die umfangreiche Sammlung von Informationen über die Inhaftierten Ausdruck eines umfassenden Kontrollbedürfnisses und einer übergeordneten panoptischen Struktur. Die Akte sollte in ihrer Perfektionierung eine ähnliche Funktion wie die panoptische Bauweise des Gefängnisses übernehmen.

"Die panoptische Straf- und Besserungsanstalt ist jedoch auch ein lückenloses individualisierendes Dokumentationssystem. Im selben Jahr [um 1840], in dem man die Variationen des Panopticon für den Bau der Gefängnisse empfahl, machte man das System der 'moralischen Buchführung' verbindlich: ein individuelles Bulletin, das einheitlich in allen Gefängnissen Verwendung findet und in das der Direktor oder der Oberaufseher, der Gefängnisgeistliche und -lehrer ihre Beobachtungen über jeden Häftling eintragen sollen" (FOUCAULT 1977, S.321). [6]

Die historische Koinzidenz der Einführung der panoptischen Bauweise für Gefängnisse und der Einführung umfassender Dokumentationssysteme legt es nahe, die Akte einmal hinsichtlich ihrer eigenen panoptischen Struktur zu befragen und dadurch den Herrschaftsmechanismus des Sehens, ohne gesehen zu werden, auch für sie analytisch zu erhellen. "Das Panopticon ist eine Maschine zur Scheidung des Paares Sehen/Gesehenwerden: Im Außenring wird man vollständig gesehen, ohne jemals zu sehen; im Zentralturm sieht man alles, ohne je gesehen zu werden" (FOUCAULT 1977, S.259). Der Asymmetrie des Sehens im panoptischen Gefängnis entspricht die Asymmetrie des Wissens im Falle einer Akte. Die Akte ermöglicht den Bediensteten einer Institution, ohne direkten, persönlichen Kontakt Informationen über die Inhaftierten zu erlangen, und zwar außerdem ohne ihr Wissen, ihre aktuelle Zustimmung, damit aber auch ohne eine Möglichkeit für die Inhaftierten, Informationen auszuwählen. Eine Akte wird entsprechend ihrer asymmetrischen Transparenz zu einer Form von Öffentlichkeit, welche die Personen in den Akten ausliefert.

"Der Häftling muß unter einem ständigen Blick gehalten werden; alle Aufzeichnungen, die von ihm gemacht werden können, müssen registriert und verbucht werden. Der Gedanke des Panopticon – zugleich Überwachung und Beobachtung, Sicherheit und Wissen, Individualisierung und Totalisierung, Isolierung und Transparenz – hat im Gefängnis seinen bevorzugten Realisierungsort gefunden" (FOUCAULT 1977, S.319). [7]

Das Ansammeln von Wissen und Informationen über eine Person mit Hilfe einer panoptisch organisierten Akte begründet u.a. die Macht einer Institution. Dabei ist das eigentliche Herrschaftsinstrument nicht die Akte als konkrete, materialisierte Wissenssammlung. Nach meiner Einschätzung ist die Wirkweise des Panopticons noch subtiler. Weil die Inhaftierten nicht sehen sollen, daß und wie sie in einer Akte gesehen und überwacht werden, bleiben ihre Vorstellungen von den Informationen der anderen über sie diffus. Dies erzeugt Ungewißheit und/oder Mißtrauen. Das Panopticon wirkt um so besser als Herrschaftsinstrument, je mehr das Beobachtet- und Überwacht-Werden internalisiert und antizipiert werden. Überwachung ist immer auch hauptsächlich (vorauseilende) Kontrolle in den Köpfen der Überwachten und Angst davor, überwacht zu werden.

"Daraus ergibt sich die Hauptwirkung des Panopticon: die Schaffung eines bewußten und permanenten Sichtbarkeitszustandes beim Gefangenen, der das automatische Funktionieren der Macht sicherstellt. Die Wirkung der Überwachung 'ist permanent, auch wenn ihre Durchführung sporadisch ist'" (FOUCAULT 1977, S.258). [8]

FOUCAULT (1976) unterstellt der Institution, daß sie das Strafprinzip durch das Überwachungsprinzip ersetzt, weil "es der Ökonomie der Macht zufolge wirkungsvoller und einträglicher war zu überwachen als zu strafen" (S.32).

"Die traditionelle Macht ist diejenige, die sich sehen läßt, die sich zeigt, die sich kundtut und die die Quelle ihrer Kraft gerade in der Bewegung ihrer Äußerungen findet. Jene aber, an denen sich die Macht entfaltet, bleiben im Dunkeln .... Ganz anders die Disziplinarmacht: sie setzt sich durch, indem sie sich unsichtbar macht, während sie den von ihr Unterworfenen die Sichtbarkeit aufzwingt" (FOUCAULT 1977, S.241). [9]

Die Akte ist m.E. eine Variante dieser Disziplinarmacht – sie straft nicht, sie verletzt nicht die (Körper der) Betroffenen, sie sammelt lediglich eine Vielzahl überwiegend diskriminierender Informationen, die eine wirkungsvollere, subtilere Verhaltenskontrolle ermöglichen als traditionelle Bestrafungen. [10]

4. Spiegelungen des Phänomens der "Institution als Weltengrenze" im Forschungsprozeß

Die Verfügbarkeit personenbezogener Informationen wird aus Sicht der Institution u.a. aufgrund der gesetzliche Verpflichtung zur Aktenführung nicht als (mehr oder weniger schwerwiegende) Verletzung der Persönlichkeitssphäre wahrgenommen. Die Welt der Institution wird aus der übrigen außerinstitutionellen Welt ausgeklammert; darum gilt der Informationsvorbehalt hinsichtlich persönlicher Daten wie selbstverständlich nicht innerhalb ihrer Mauern. So betont die Justizvollzugsbeamtin, daß problematische Informationen über die Inhaftierten, beispielsweise solche, die zu ihrer gesellschaftlichen Stigmatisierung führen würden, nicht weitergegeben werden oder "an die breite Öffentlichkeit" gelangen. Ihr eigenes Wissen um solche Informationen wird unhinterfragt vorausgesetzt.

"Justizvollzugsbeamtin: Es könnten auch ganz ganz, ganz besondere Hinweise für Gefangene sein. Nehmen wir nur mal den HIV-Stigmatisierungspunkt an ... wenn damit einer hausieren geht, ... das geht ja schon fast nicht mehr schlimmer ... Der Gefangene ... selber ist ja auch eine Persönlichkeit, die sehr wohl den Anspruch hat, daß bestimmte Dinge von ihm nicht ... an die breite Öffentlichkeit gelangen! Wenn er es selber tut, das ist eine andere Sache. Aber wir dürfen da also nicht einfach wie auf einem Jahrmarkt damit umgehen" (Interview mit einer Justizvollzugsbeamtin im Gefängnis im Sommer 1995, S.7f). [11]

Ein Problembewußtsein dafür, daß Inhaftierte auch innerhalb der Institution Anspruch darauf haben, daß Informationen über sie nicht bekannt werden, scheint nicht zu existieren. Die Institution erhebt sich gleichsam zu einem erweiterten Raum der Person: Wo früher die eigene Haut und die Privatwohnung die Grenzen zur Außenwelt markierten, sind es nun die Akten und die Mauern der Anstalt. Die Welt außerhalb der Institution wird – bezogen auf personenbezogene Daten der Inhaftierten – zum "Jahrmarkt"; würden solche Informationen die Institution verlassen, käme das dem Hausieren gleich, also dem öffentlichen Feilbieten von Waren von Tür zu Tür. Innerhalb der Institution – so wird argumentiert – werden keine Geschäfte mit personenbezogenen Informationen gemacht, hier werden sie nur gewußt. [12]

Die Institution ermöglicht und legitimiert diese Aufhebung der natürlichen Personengrenze möglicherweise durch eine Negation oder Verleugnung der Grenzüberschreitung, da sie sich selbst nicht als einen öffentlichen Raum definiert, die "breite Öffentlichkeit" ist außerhalb der Institution. Vielleicht aber auch implizieren das Verbrechen und seine gesetzmäßige Verurteilung eine teilweise Verwirkung des Rechtes auf Privatheit, weil ein Gefängnis andernfalls seine Vollzugsarbeit nicht leisten könnte. Daß die Institution und ihre Bediensteten ein Wissen über personnahe und intime Daten erhalten, wird auch darum von den Bediensteten interessanterweise nicht als Verletzung der Persönlichkeitssphäre der Inhaftierten erlebt und geschildert. Die 'Verwahrung' dieses Wissens in nicht-öffentlichen Akten und die Bindung an die Schweigepflicht einerseits, die Rechtmäßigkeit des Besitzes dieses Wissens andererseits kompensieren das sozial und psychisch problematische Eindringen in die Intimsphäre der Inhaftierten so sehr, daß die darin enthaltene Überschreitung der Personengrenze nahezu vollständig negiert wird. [13]

Die Dynamik der Grenzverschiebung spiegelt (vgl. auch MUCKEL 1996; 1997b) sich in meinem Forschungsprozeß an einer weiteren Stelle, nämlich da, wo Informationen an die Forscherin weitergegeben und zugleich mit der Auflage versehen werden, sie nicht zu benutzen. So erhalte ich beispielsweise im Rahmen meiner Forschung Informationen über die Institution, die mit Etiketten wie "Du mußt jetzt einmal weghören!" oder "Davon hast Du nie etwas gewußt" versehen werden. Eine Information zu haben und zugleich so zu leben (zu tun), als wüßte man sie nicht, kann zu Konflikten, langfristig vielleicht auch zu Belastungen führen, weil einerseits wissenschaftliche Forschung in der Regel eine Publikation, also eine Veröffentlichung und damit Transparenz einschließt; andererseits aber habe ich bestimmte Informationen nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit erhalten (vgl. dazu auch HEEG 1996, S.57). Bezogen auf die Forschungspraxis möchte ich solche Erfahrungen deuten als je neue Versuche der Institution oder einzelner ihrer Mitglieder, die Grenze zwischen drinnen und draußen so zu verschieben, daß die Forscherin vorübergehend zu einem 'Mitglied' der Institution gemacht wird, daß aber ihre Forschung davon ausgenommen und Bestandteil des Draußen bleibt. Solche 'Switch-Phänomene' sind im übrigen ein Hinweis darauf, daß die Forschung im Feld immer auch Anteile einer (als überwunden gewünschten und kritisierten) Forschung im Labor enthält: Wenn das Tonbandgerät zur Aufzeichnung eines Interviews eingeschaltet wird, wenn die Forscherin eine Führung durch die Institution erhält, wenn sie bei alltäglichen Ereignissen der Institution teilnehmen darf, erhält sie Einblicke in diejenigen Bereiche der Institution, die diese ihr zu Forschungszwecken präsentiert und für sie auswählt. Dies spricht m.E. allerdings nicht gegen die Forschungskonzeption "Feldforschung", es deutet lediglich auf die Notwendigkeit hin, für Grenzprozesse der Forschung zu sensibilisieren und sie zu reflektieren. [14]

Die Differenzierung zwischen inner- und außer-institutioneller Welt ist m.E. fundamental für das Verstehen von Institutionen. In historischer Perspektive war bei der Entstehung von Institutionen u.a. die räumliche Abtrennung und die dadurch ermöglichte Kontrolle des Ein- und Austritts in diesen Bezirk handlungsleitend.

"Die Fabrik nimmt sich ausdrücklich das Kloster, die Festung, die geschlossene Stadt zum Vorbild. Der Aufseher 'öffnet die Pforten erst bei der Rückkehr der Arbeiter und nach dem Läuten der Glocke, welche die Wiederaufnahme der Arbeit ankündigt'; eine Viertelstunde später hat niemand mehr das Recht auf Zutritt; am Ende des Tages müssen die Werkstattleiter die Schlüssel dem Schweizer der Manufaktur aushändigen, der die Pforten wieder öffnet" (FOUCAULT 1977, S.182f). [15]

Eine Institution markiert eine Grenze, und zwar eine Grenze, die in erster Linie dazu da ist, Grenzkontrollen zu ermöglichen. Unter dieser Perspektive erscheint Forschung in Institutionen auch als Versuch, diese Grenze zu passieren. Dies aktiviert institutionelle Kontrollstrategien, deren Analyse für das Verstehen von Institutionen hilfreich erscheint. So haben einige der von mir beforschten Institutionen ihre Forschungserlaubnisse von wiederholten Überarbeitungen meines Dissertationsexposés abhängig gemacht. Mehrmals wurde ich aufgefordert, mein Forschungsanliegen zu konkretisieren, am besten zu standardisieren. In einem Fall wurde mir nahegelegt, doch anstelle der narrativen Interviews standardisierte Fragebögen ausfüllen zu lassen. Ich deute dies als Versuche, forschendes Vagabundieren und "Herumschweifen" (FOUCAULT 1977, S.183) zu beschränken und die Forschung wie andere Ereignisse des institutionellen Alltags zu kontrollieren. [16]

Das Passieren von Institutionengrenze im Rahmen meiner Bürokratie-Forschung gewann zusätzliche Brisanz dadurch, daß ich mich für Akten interessierte; diese dürfe ich auf keinen Fall anschauen. Dabei wurden die Akten für mich gleichsam zu einer Institution innerhalb der Institution: Ist die Grenze, die jede Institution zu ihrer Umwelt markiert, bereits sorgfältig bewacht, so ist die Grenze, die eine Institution um ihre Akten zieht, noch einmal schwerer zu überwinden. Akten erscheinen in diesem Diskurs als eine (in der Regel zunächst vor der außerinstitutionellen Welt) verborgene und geheimzuhaltende Wirklichkeit. M.E. erfüllt diese Verborgenheit nicht nur den richtigen und notwendigen Schutz der Personen und Informationen über sie, sondern entfaltet ein Machtpotential. Die Geheimhaltung von Informationen in und mit Akten innerhalb der Institution ermöglicht u.a. Kontrolle über den Wissensstand einzelner Personen und determiniert darüber z.T. auch die Machtverteilung in den Beziehungen (a) zwischen Insass/innen und Bediensteten, (b) zwischen Bediensteten und (c) zwischen der inner- und der außerinstitutionellen Welt.

"Die bureaukratische Verwaltung bedeutet: Herrschaft kraft Wissen ... Über die durch das Fachwissen bedingte gewaltige Machtstellung hinaus hat die Bureaukratie (oder der Herr, der sich ihrer bedient), die Tendenz, ihre Macht noch weiter zu steigern durch das Dienstwissen: die durch den Dienstverkehr erworbenen oder 'aktenkundigen' Tatsachenkenntnisse. Der nicht nur, aber allerdings spezifisch bureaukratische Begriff des 'Amtsgeheimnisses' ... entstammt diesem Machtstreben" (WEBER 1972, S.129). [17]

In WEBERs Überlegungen zur Organisation der bürokratischen Herrschaft arbeitet er die Funktion der Geheimhaltung von Wissen für den Erhalt und die Steigerung der Macht heraus. Weil die Macht (der Institution) auf Wissen basiert, ist das gezielte Verteilen und Verweigern von Informationen ein Hebel der Herrschaftsausübung. Daß das Wissen in den Akten erst einmal unzugänglich ist, scheint also weder ein zufälliges Moment zu sein, noch ausschließlich im Interesse der Verakteten zu stehen – wie es das Argument des Datenschutzes nahezulegen scheint. WEBER geht sogar noch einen Schritt weiter und erklärt Geheimhaltung zu einem Mittel (Prinzip), zu dem jede Herrschaft früher oder später greifen muß, um ihren Fortbestand zu sichern: "Jede auf Kontinuierlichkeit eingerichtete Herrschaft ist an irgendeinem entscheidenden Punkt Geheimherrschaft" (WEBER 1972, S.548). Die Kontrolle, die eine Institution über die Geheimhaltung ihrer Akten ausübt, kann genau dadurch dosiert werden. Der Grad der Geheimhaltung sei aussagekräftig im Hinblick auf die aktuelle Festigkeit der Macht, der Mächtigen und ihrer Ängste. "Jede Steigerung der Pflicht des 'Amtsgeheimnisses' ist ein Symptom" (WEBER 1972, S.548), und zwar entweder dafür, daß die Herrschenden ihre Herrschaft straffen wollten, oder dafür, daß diese Herrschaft bedroht scheine (vgl. ebd.). [18]

GOFFMAN (1973) konnte in seiner Analyse totaler Institutionen eine solche Steigerungsform der Geheimhaltung in der Praxis beobachten. Er entdeckte "heiße Aktenschränke" (GOFFMAN 1973, S.156; vgl. auch Fußnote 39, S.156) für die gesonderte, besonders gesicherte Aufbewahrung spezifischer Akten, und zwar über (a) Patienten, die als Büroboten arbeiten, (b) prominente Patienten, Patienten mit Elite-Positionen und (c) Insassen, die möglicherweise juristische Schritte gegen die Institution unternehmen könnten. Diese sog. heißen Aktenschränke erscheinen in meiner Konzeptualisierung dann gleichsam als dritte Stufe der Verschlossenheit, als Institution in der Institution in der Institution. [19]

Auch die von mir interviewte Historikerin greift auf das Bild einer Grenze zurück, schildert aber einen Aspekt, der das Öffnen einer Grenze im Sinne einer Eröffnung von Erkenntnismöglichkeiten in den Blick rückt.

"Historikerin: Okay, das haben wir zur Verfügung, und ich hab den Zugriff darauf, ... ich kann mich einfach direkt reinbegeben, ohne daß da noch so eine Zwischengrenze ist. Das ist ... das positive Gefühl, das mir sofort dann aufkommt zum Thema Bürokratie, ... daß auch Bürokratie letztendlich bedeutet, daß dieser Zugang offen ist" (Interview mit einer Historikerin 29.06.1995, S.1; Hervorh.: P.M.). [20]

Wenn Akten da sind, gibt es für eine Historikerin keine Zwischengrenze mehr, weil ihre Forschungen nun beginnen können – Akten erscheinen dann wie ein offenes Tor in die Vergangenheit. Darum werden sie positiv bewertet. Der Aspekt der Offenheit und Unverborgenheit im Kontext von Akten erlangt noch in anderer Hinsicht Bedeutung: Die Existenz von Akten wird als Beweis dafür, daß alles in Ordnung ist, herangezogen. "Grundsätzlich haben wir nichts zu verbergen. Wenn also innerhalb der Behörde Akten versandt werden, dann werden die komplett weggeschickt" (Interview mit einem Kriminalbeamten vom 12.04.1995; S.15). Nichts verbergen zu müssen heißt im Alltag soviel wie: "Es ist alles legal und in Ordnung". Diese Rechtmäßigkeit kann mit Hilfe einer Akte geprüft werden, darum erscheint es in der Wahrnehmung der Institution so, als wären Akten nicht dafür geeignet, um etwas zu verbergen, sondern im Gegenteil: Sie sind geradezu der Beweis dafür, daß nichts verborgen werden muß. [21]

Eine Akte besitzt also genau beide Dimensionen: Sie impliziert Beschränkungen und Kontrollen von Wissen einerseits, sie eröffnet Erkenntnismöglichkeiten und Einsichtnahme in dokumentierte Wirklichkeiten andererseits. Akten werden vor der Außenwelt geheimgehalten und zugleich für die Mächtigen einer Institution inner-institutionell öffentlich gemacht. [22]

5. Zusammenfassung

Ausgehend von der subtilen panoptischen Struktur einer Akte und der sozialgeschichtlichen Bedeutung der Abgrenzungsfunktion bei der Entstehung von Institutionen, die dadurch vielfältige Kontrollmöglichkeiten erhielt (FOUCAULT, GOFFMAN), habe ich versucht, die These von der Akte als Institution innerhalb der Institution zu entwickeln und zu belegen. Die Reflexion über die Probleme des Zugangs zu Institutionen und die Einsichtnahme in Akten führte ich u.a. zurück auf das Moment der Geheimhaltung (WEBER), das im Dienste der Sicherung oder Steigerung der institutionellen Macht steht. [23]

Literatur

Foucault, Michel (1976). Mikrophysik der Macht. Über Strafjustiz, Psychiatrie und Medizin. Berlin: Merve.

Foucault, Michel (1977). Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankf./M.: Suhrkamp. (Orig. 1975: Surveiller et punir. La naissance de la prison. Paris: Editions Gallimard)

Goffman, Erving (1973). Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankf./M.: Suhrkamp. (Orig. 1961: Asylums. Essays on the Social Situation of Mental Patients and Other Inmates)

Heeg, Paul (1996). Informative Forschungsinteraktionen. In Franz Breuer (Hrsg.),Qualitative Psychologie. Grundlagen, Methoden und Anwendungen eines Forschungsstils (S.41-60). Opladen: Westdeutscher Verlag.

Muckel, Petra (1996). Selbstreflexivität und Subjektivität im Forschungsprozeß. In Franz Breuer (Hrsg.), Qualitative Psychologie. Grundlagen, Methoden und Anwendungen eines Forschungsstils (S.61-78). Opladen: Westdeutscher Verlag.

Muckel, Petra (1997a). Der Alltag mit Akten – psychologische Rekonstruktionen bürokratischer Phänomene. Eine empirische Untersuchung in verschiedenen Institutionen auf der Grundlage der Grounded Theory. Aachen: Shaker (zugl. Oldenburg, Univ., Diss.).

Muckel, Petra (1997b). Das Problem der Beliebigkeit von Kategorien in der qualitativ-empirischen Sozialforschung und seine Spiegelungen im Versuchsaufbau (unveröffentl. Vortragsmanuskript).

Weber, Max (1972). Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Studienausgabe. Fünfte, revidierte Auflage, besorgt von Johannes Winckelmann. Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck);

Zur Autorin

Dr. Petra MUCKEL, Dipl.-Psych., geboren 1966, Studium der Psychologie, Philosophie und Germanistik in Münster; von 1992 bis 1997 wissenschaftliche Assistentin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Schwerpunkte: Qualitative Methodenlehre und Qualitative Psychodiagnostik) ist seit 1998 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in Oldenburg. Veröffentlichungen zu methodologischen Themen der Psychologie (u.a. Beobachtung als psychologische Forschungsmethode, Subjektivität und Selbstreflexivität im Forschungsprozeß) und zum Träumen und Erinnern. Aktuelle Forschungsschwerpunkte sind u.a. "Kelly-Grids und Grounded Theory", "Diagnostik und Einzelfall" und "Wahrnehmung und Kontext".

Kontakt:

Petra Muckel

Carl von Ossietzky Universität, Fb. Psychologie
Postfach 2503
D - 26 129 Oldenburg

E-Mail: petra.muckel@uni-oldenburg.de

Zitation

Muckel, Petra (2000). Methodische Reflexionen zur Forschung in Institutionen - Phänomenspiegelungen als Erkenntnisinstrument [23 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 1(2), Art. 22, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0002221.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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