Volume 10, No. 3, Art. 8 – September 2009

Zwischen Provokation und Anpassung: Handlungsmächtigkeit als diskursive Positionierung

Julia C. Nentwich

Zusammenfassung: Anhand einer diskursanalytischen Auswertung acht problemzentrierter Interviews mit Akteurinnen und Akteuren des Kampfes um das Frauenstimmrecht in den Schweizer Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Appenzell-Ausserrhoden wird der Frage nachgegangen, wie individuelle Handlungsmächtigkeit im Kontext dieses gesellschaftlichen Veränderungsprozesses diskursiv hergestellt werden konnte. Als zentral für die Subjektpositionierung und das Erlangen einer warranting voice erwiesen sich dabei die Spannungsfelder zwischen "Provokation und Anpassung" sowie einer Veränderung von "innen oder von außen". Die jeweiligen Pole wurden zwar als sich gegenseitig ausschließend diskutiert, die Analyse macht jedoch deutlich, dass handlungs- und damit veränderungsmächtige Subjektpositionierungen erst im Vorgang der Aushandlung entstehen konnten. Die empirische Analyse zeigt damit detailliert auf, dass die sozialkonstruktionistische Position eines konstruierten Subjekts keinesfalls dessen Handlungsmächtigkeit verunmöglicht, sondern Handlungsmächtigkeit erst durch den Prozess der Subjektpositionierung ermöglicht wird.

Keywords: Handlungsmächtigkeit; Subjektpositionierung; Veränderung; warranting voice; Diskursanalyse; Frauenstimmrecht

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Handlungsmächtigkeit als warranting voice und diskursive Positionierung

3. Methodisches Vorgehen

4. "Entweder man war dafür oder man war dagegen" – Diskursive Subjektpositionierungen

5. Zwischen Provokation und Anpassung: Diskursive Strategien des warranting voice

5.1 Provokation: "Die Leute 'verrückt' machen"

5.2 Anpassung: "Wir müssen da ganz sorgfältig vorgehen"

6. Diskussion

Danksagung

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Einleitung

Im Jahr 1989 stimmten die (männlichen) Bürger Appenzell-Ausserrhodens für das Frauenstimmrecht und erlaubten den Frauen damit, an allen politischen Entscheidungen mitzuwirken. Zwei Jahre später wurde auch im katholischen und konservativeren Appenzell-Innerrhoden das Stimmrecht für Frauen eingeführt, allerdings wurde hier die Veränderung per Bundesgerichtsbeschluss herbeigeführt1). Der "Fall Appenzell" ist damit ein Beispiel, wie Veränderung unter dem Einfluss von sehr starkem rechtlichem und normativem Druck, gesellschaftlichen Institutionen und einzelnen Akteurinnen und Akteuren, aber auch durch die direkte Auseinandersetzung zwischen einzelnen Personen erfolgreich initiiert und herbeigeführt werden konnte (vgl. LAMARI & SCHLÄPFER 1999; MOCK 1999). [1]

Während die Befürworterinnen und Befürworter das Frauenstimmrecht als ein Grund- und Menschenrecht vertraten, stand aus gegnerischer Sicht sogleich die Ordnung der Geschlechter, die eigenständige Identität als Appenzeller wie auch die Tradition der Landsgemeinde auf dem Spiel (vgl. MOCK 1999). Diese grundlegende Differenz in den jeweiligen Wirklichkeitskonstruktionen stellte die diskursiven Ressourcen zur Verfügung, mittels derer die Akteurinnen und Akteure im Kampf um das Frauenstimmrecht veränderungswirksam aktiv und im stattfindenden gesellschaftlichen Veränderungsprozess handlungsmächtig werden konnten. [2]

Wie haben die Akteurinnen und Akteure des damaligen gesellschaftlichen Wandels sich als handlungsmächtig erlebt und wie haben sie die für den Wandel notwendige Handlungsmacht erlangt? Der vorliegende Artikel stellt die Frage nach der Konstruktion von Handlungsmächtigkeit in den Mittelpunkt der Analyse. Hierfür wird zunächst die theoretische Perspektive einer diskursiven Konstruktion von Handlungsmächtigkeit im Zusammenhang mit Subjektpositionierungen ausgeführt, um dann anhand der Analyse von acht problemzentrierten Interviews mit Akteurinnen und Akteuren im Kampf um das Frauenstimmrecht die in den Interviews stattfindenden Subjektpositionierungen und die dabei entstehende Handlungsmächtigkeit aufzeigen zu können. [3]

2. Handlungsmächtigkeit als warranting voice und diskursive Positionierung

"This is not, then, the 'death of the subject', or if it is, it is the theoretical death of an old, fixed subject, and the birth of a new, constructed one characterized by subversive possibility and agency."

(SALIH 2002, S.67ff.)

Ein sozialkonstruktionistischer Begriff der Handlungsmächtigkeit (Agency) ist in der deutschsprachigen Debatte um den Sozialkonstruktionismus (LAUCKEN 1995; RATNER 2004, 2005; REICHERTZ & ZIELKE 2008; ZIELKE 2005, 2006, 2007) häufig diskutiert und insbesondere in seinen Möglichkeiten infrage gestellt worden. Die grundlegende Überlegung scheint dabei zu sein, vom sogenannten "Tod des Subjekts" ausgehend in Konsequenz jegliche Handlungsmächtigkeit desselben zu negieren. Dieser Lesart scheint jedoch eine schwerwiegende Verwechslung unterlaufen zu sein – und zwar hinsichtlich der Identität des Verstorbenen. Es handelt sich dabei nicht um das Subjekt an sich, sondern, wie im obigen Zitat von SALIH zum Ausdruck gebracht, um die Konzeption eines fixierten, statischen, über die Zeit hinweg stabilen Subjekts. Es ist damit eine bestimmte Art und Weise, in der wir etwas über das Subjekt wissen wollen, von der sich der Sozialkonstruktionismus verabschiedet hat (DACHLER 2003). Ein Hinwenden zu den jeweiligen Konstruktionsbedingungen von Subjektivität und Handlungsmächtigkeit ist damit nicht gleichbedeutend mit einer Auflösung des Subjekts oder seinen Möglichkeiten zu handeln, sondern verändert die eingenommene Perspektive auf beide Phänomene: Subjektkonstruktion und Handlungsmächtigkeit als miteinander verschränkte, ja in der Tat gleichursprüngliche Prozesse zu betrachten. Damit wird durch die eingenommene Perspektive der Konstruktion von Subjektivität die Handlungsmächtigkeit des Subjekts nicht verunmöglicht, sondern gerade erst ermöglicht. "Construction is not opposed to agency; it is the necessary scene of agency" (BUTLER 1990, S.147, ebenso 1992, S.15). [4]

Das Subjekt ist in diesem Sinn nicht bloßes "Opfer" verschiedener normativer, gesellschaftlicher Diskurse und damit ein reiner Effekt derselben, sondern zu gleichen Teilen Produzent/in wie auch "Nutzer/in" derselben (POTTER & WETHERELL 1987), womit Handlungsmächtigkeit als das "Nutzen" von Diskursen durch das Subjekt gedacht wird (BURR 2003; GERGEN 1997, 1999, 2001; HOSKING, DACHLER & GERGEN 1995; POTTER & WETHERELL 1987). Dieses "Nutzen" muss jedoch in jedem Fall in Anführungszeichen gesetzt werden, da es sich hierbei nicht um ein willentliches, rationales, bewusstes oder auch intentionales "Nutzen" handeln muss, wie es Formulierungen wie die der "geschickten Diskursnutzer" BURRs (2003, S.137) nahe legen könnten. Vielmehr geht es um das, was BUTLER (2001) als subjectivation bezeichnet, einen wechselseitigen Prozess der Unterwerfung und Bezugnahme durch und auf bestimmte Diskurse im Zusammenhang mit der Subjektkonstruktion, bei dem die "Wahlfreiheit" des einzelnen Subjekts durchaus begrenzt ist (vgl. DAVIES & HARRÉ 1990). [5]

Diese bei BUTLER theoretisierte "Dialektik von individueller Handlungsmächtigkeit und diskursiver Konstituiertheit" (ZIELKE 2003, S.363) gilt es für die hier vorgenommene empirische Analyse von Interviewdialogen nutzbar zu machen. Hierfür greife ich auf die Ausführungen GERGENs (1989) zur warranting voice zurück. Er geht davon aus, dass Personen nicht nur Diskurse nutzen, um überhaupt handeln zu können, sondern dass das Veränderungspotenzial ihres Handelns insbesondere auch damit im Zusammenhang steht, wie "ermächtigend" oder "machtvoll" ihre Stimme jeweils ist. Eine ermächtigende Stimme bedeutet nicht nur, eine überzeugende Position innezuhaben, sondern auch die eigene Subjektposition als möglichst valide und legitim konstruieren zu können. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn zur Konstruktion der eigenen Position ein Bezug auf anerkannte Diskurse stattfindet. Ein wesentlicher Aspekt der warranting voice ist, dass diese anerkannten Diskurse je nach Kontext variieren und es darum vonnöten bzw. vorteilhaft ist, die eigene Position je nach Situation anders legitimieren zu können. Anders ausgedrückt: Unterschiedliche Kontexte können auch unterschiedliche Subjektpositionen hervorbringen, die mehr oder weniger hilfreich für das Erlangen von Handlungsmächtigkeit sind. [6]

Im Kontext des Kampfes um das Frauenstimmrecht in den beiden Appenzeller Kantonen bedeutet das, dass die von den Akteur/innen erlebte Handlungsmächtigkeit immer mit Bezug auf die jeweiligen diskursiven Wirklichkeitskonstruktionen zu sehen ist. Abhängig von den dominanten Grundannahmen der Wirklichkeitskonstruktionen der Gegner/innen entstehen mögliche Subjektpositionen für Befürworter/innen, die mehr oder weniger "ermächtigend" in Bezug auf Veränderung sein können. Als zentral stellen sich dabei die Spannungsverhältnisse zwischen "Anpassung" und "Provokation" sowie zwischen "innen" und "außen" heraus. Im weiteren Verlauf dieses Artikels werde ich empirisch aufzeigen, wie die diskursiven Kontexte im Fall des Kampfes um das Frauenstimmrecht in den beiden Kantonen konstruiert wurden und welche möglichen Subjektpositionierungen hierbei mit welchen Konsequenzen für die Handlungsmächtigkeit der Aktivist/innen zur Verfügung standen. [7]

3. Methodisches Vorgehen

Den Fragen nach den diskursiven Möglichkeiten und Praktiken, im Kontext des Kampfs um das Frauenstimmrecht handlungsmächtige Subjektpositionen zu konstruieren, wurde anhand der Analyse acht problemzentrierter Interviews (WITZEL 1989, 2000) mit direkt am damaligen Veränderungsprozess beteiligten Personen nachgegangen. Aufgrund einer Sekundäranalyse zweier Interviews mit Gleichstellungsengagierten im Kanton Appenzell-Ausserrhoden wurde ein Interviewleitfaden erstellt. Die Interviews wurden aufgenommen, transkribiert2) und diskursanalytisch ausgewertet (POTTER & WETHERELL 1987; WOOD & KROGER 2000). Bei der Auswahl der Interviewpartner/innen stand insbesondere eine gleichmäßige Verteilung der Personen auf die beiden Halbkantone im Zentrum, aber auch eine möglichst große Vielfalt in Bezug auf die unterschiedlichen Möglichkeiten, politisch aktiv gewesen zu sein. Fünf der interviewten Personen waren in Ausserrhoden (AR), drei in Innerrhoden (IR) aktiv. In Tabelle 1 werden die Personen unter Verwendung von Pseudonymen mit ihrer jeweiligen Rolle im Veränderungsprozess vorgestellt.

Name

Rolle im Veränderungsprozess

Alfred Gantenbein, AR

 

Stimmrechtsbefürworter, in verschiedenen informellen Gruppen und Aktionen aktiv

Bernhard Alder, AR

 

damaliges Regierungsmitglied

Esther Spörry, AR

 

Stimmrechtsbefürworterin, bei verschiedenen informellen Gruppen und Aktionen aktiv

Barbara Steiner, AR

 

IG-Mitglied3)

Maria Balmer4), AR

 

IG-Mitglied

Elisabeth Manser, IR

 

Initiantin der staatsrechtlichen Beschwerde

Susanne Eugster, IR

 

Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht IR

Regula Rüttimann, IR

 

Mitunterzeichnerin der staatsrechtlichen Beschwerde 1990

Tabelle 1: Interviewte Akteurinnen und Akteure [8]

Der Frage, wie in der retrospektiv-rekonstruierenden Situation des Interviews ermächtigende Subjektpositionen erzeugt werden, wurde anhand der folgenden zwei Forschungsfragen empirisch nachgegangen: erstens der Frage nach den diskursiven Möglichkeiten, handlungsmächtige und damit im Sinne der warranting voice veränderungswirksame Subjektpositionen einnehmen zu können; zweitens der Frage der innerhalb dieser relevanten Themenkomplexe stattfindenden diskursiven Praktiken der Subjektpositionierung und Herstellung von Handlungsmächtigkeit. Die Analyse erfolgte entsprechend den Forschungsfragen in drei verschiedenen Lesedurchgängen5). Erstens wurde analysiert, wie die Subjektpositionen der "Stimmrechtsgegnerin" bzw. des "Stimmrechtsgegners" und der "Stimmrechtsbefürworterin" bzw. des "Stimmrechtsbefürworters" konstruiert wurden. Durch den Bezug auf welche Argumente und Positionen wird die jeweilige Position in der Auseinandersetzung geschaffen? Und wie wird die marginalisierte Position der Befürwortenden gegenüber der dominanten Position der Gegner/innen legitimiert? Diese hierfür zur Verfügung stehenden Argumente und dahinter liegenden Diskurse, so die theoretische Annahme, stellen die Ressourcen zur Konstruktion von Handlungsmächtigkeit zur Verfügung. Zweitens wurde analysiert, welchen Aktionen und Handlungen die interviewten Akteur/innen subjektiv Handlungsmächtigkeit zuschreiben und welche Grundannahmen dieser Überlegungen leiten. Welche Aktionen und Maßnahmen der Veränderung werden als wirkungsvoll, welche als kontraproduktiv eingeschätzt? Welches Verständnis von gesellschaftlicher Veränderung und Möglichkeiten, diese zu beeinflussen, wird vertreten? Drittens wurde schlussendlich die Relevanz dieser Grundannahmen für die diskursive Konstruktion von Handlungsmächtigkeit durch Subjektpositionierung analysiert: Welche Subjektpositionen können konstruiert werden? Welche sind handlungsmächtig im Sinne einer warranting voice, welche nicht? [9]

4. "Entweder man war dafür oder man war dagegen" – Diskursive Subjektpositionierungen

Die Positionierung als Befürworter/in des Frauenstimmrechts geschah durch eine klare, dichotome Grenzziehung zum Gegenpol der Stimmrechtsgegner/in: "Entweder man war dafür, oder man war dagegen". Zentral für die diskursive Subjektpositionierung aus Perspektive der interviewten Personen waren dabei drei Themenkomplexe: das Geschlechterverhältnis, der "Sonderfall Appenzell" sowie die Landsgemeinde als politische Institution. Über alle drei Themen hinweg werden von den Interviewpartner/innen die Wirklichkeitskonstruktionen der Stimmrechtsgegner/innen als die dominante Auffassung beschrieben, gegen die man sich habe behaupten müssen. Im weiteren Verlauf werde ich die Verwendung dieser drei Themen in den Interviews und die dabei stattfindenden Praktiken der Subjektpositionierung analysieren. [10]

Die Geschlechterordnung stand bei der Diskussion des Frauenstimmrechts, ähnlich der Auseinandersetzung um das Frauenstimmrecht auf Bundesebene (vgl. MOCK 1999, S.344ff.), auch in den beiden Appenzeller Halbkantonen immer mit auf dem Spiel. Für Stimmrechtsgegner/innen, so die interviewten Akteurinnen und Akteure, habe die als natürlich empfundene Geschlechterordnung gegolten: Politik wurde als Männersache und die Familie als die Domäne der Frauen gesehen. Durch die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau habe der Mann an der Landsgemeinde die politische Vertretung der ganzen Familie wahrgenommen. Die Landsgemeinde sei dabei von den Befürworter/innen auch zum "Männerfeiertag" stilisiert worden, an dem die Männer im Kanton einmal im Jahr etwas entscheiden konnten. Kennzeichnend sei dabei gewesen, dass zugleich den Frauen in der Familie die eigentliche Macht zugeschrieben werde. [11]

Während die gegnerische Argumentation auf der Annahme einer grundlegenden Differenz der Geschlechter und, damit verbunden, unterschiedlichen gesellschaftlichen Rollen und einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung aufbaute, stellte die befürwortende Argumentation gerade diese in Frage. Die Geschlechterordnung wurde von Stimmrechtsbefürworter/innen als historisch und mittlerweile überholt eingeordnet. So wird im Interview rückblickend die gesellschaftliche Veränderung der Geschlechterverhältnisse betont.

"Wenn man die gesellschaftliche Realität angeschaut hat, dann konnte man damit einfach nicht mehr argumentieren. Und irgendein Rad zurückschrauben ins 19. Jahrhundert war auch nicht möglich." (Alder) [12]

Die Unterschiede in den grundlegenden Annahmen bezüglich des Geschlechterverhältnisses erscheinen als die fundamentalsten Differenzen zwischen Stimmrechtsgegner/innen und Stimmrechtsbefürworter/innen. Dies zeigt auch die Sprachlosigkeit im Interview, die von einem grundlegenden Unverständnis der Befürwortenden gegenüber den Gegner/innen gekennzeichnet ist.

JN6): Sind bestimmte Argumente gegeben, die besonders gut funktioniert haben oder auf besondere Akzeptanz gestoßen sind? Oder wie ist da argumentiert worden, warum das Frauenstimmrecht kommen sollte?

Gantenbein: Also gut, ich meine, jetzt bin ich wahrscheinlich der Falsche, für mich sind die Argumente von Anfang an sonnenklar gewesen und ich glaube, die sind auch nie besser geworden und nie anders.

JN: Und was sind die Argumente, die für Sie so klar sind?

Gantenbein: Es ist einfach sonnenklar! Einfach ich meine, ja politisch gleichberechtigt, es ist so sonnenklar, also für mich, ich ... habe es mir gar nie anders vorstellen können. [13]

Kein Stimmrecht zu haben wird von den Interviewpartner/innen als etwas Unvorstellbares und Unbegreifliches bezeichnet. Diese Selbstverständlichkeit erklärt sich in erster Linie aus der Überzeugung, dass es sich beim Stimmrecht um ein Grund- und Menschenrecht handle.

JN: Ja, aber meine erste Frage wäre, was Sie dazu bewegt hat, damals, aktiv zu sein im "Kampf" um das Frauenstimmrecht?

Steiner: Naja, also ich fand's einfach unsäglich, also erst einmal ist es ein Menschenrecht! [14]

Eine unterschiedliche Positionierung von Gegner/innen und Befürworter/innen verlief entlang der zentralen grundlegenden Annahmen zwischen einer traditionellen, geschlechterdifferenten Gesellschaftsordnung und einer egalitären Vorstellung von Geschlechterrollen, verbunden mit der Annahme des Stimmrechts für Frauen und Männer als einem Grund- und Menschenrecht. Auf Grundlage dieser Annahme wurde die eigene Position legitimiert und zugleich den gegnerischen Argumenten der Boden entzogen: Denn es sei genau dieser Boden gewesen, der sich verändert habe und der eine Einstellungsänderung habe nach sich ziehen müssen. Das Rad der gesellschaftlichen Entwicklung habe nicht zurück gedreht werden können. [15]

Ähnlich dichotom verlief die Positionierung entlang der Konstruktion einer speziellen "Appenzeller Identität" – Appenzell als Sonderfall. Während Gegner/innen "die Appenzeller" als besondere, eigenständige, freiheitsliebende Querdenker/innen stilisierten (vgl. auch MOCK 1999) und diese Figur identitätsbildend verwendeten, ordneten die interviewten Befürworter/innen diese Charakterisierung als Mythos ein. Man habe sich als "Kalb mit fünf Beinen, das als Kuriosität vorgeführt wird" gefühlt (Eugster); verwiesen wurde auf die negativ konnotierten Assoziationen des "exotischen Volksstamms", der auch als "primitiv" und "rückständig" wahrgenommen worden sei. Das fehlende Frauenstimmrecht sei zur touristischen Attraktion geworden, wodurch man die gesamte Diskussion nunmehr als "Show" (Manser) wahrgenommen habe.

"... die paar Frauen, die ein Geschäft gehabt haben in Appenzell, wir wurden ständig, tagelang, ständig darauf angesprochen. Von Touristen, von anderen, das war STÄNDIG ein Thema in meinem Laden und ich habe es SATT, ich hatte es SO SATT. ... ich meine, das war schon Disney-like, die Leute kamen und haben fotografiert im Laden: 'Ihr habt's noch nicht, ihr habt noch kein Frauenstimmrecht.' Ich meine, Arabische Emirate hatten auch noch keins, und sonst der Rest der Welt hatte das Frauenstimmrecht (lacht). JA EBEN! Und allein schon dadurch musste es einfach einmal zum Schluss kommen." (Manser) [16]

Ähnlich der Geschlechterordnung wurde das, was von den Gegner/innen als positiv identitätsstiftend interpretiert wurde, von den Befürworter/innen als nicht mehr zeitgemäß und rückständig dargestellt. [17]

Ein drittes Argument der Gegner/innen bezog sich auf die politische Institution und Praxis der Landsgemeinde als ein wesentliches, auch identitätsstiftendes Ritual der direkten Demokratie (MOTTIER 1995). In Bezug auf die Teilnahme der Frauen an den Appenzeller Landsgemeinden sei befürchtet worden, dass eine solche Veränderung in der Tradition der Landsgemeinde diese Institution infrage stellen bzw. sogar gefährden könnte (SCHOCH 1986; vgl. auch WETTSTEIN 1990). Zudem sei die Durchführung einer Landsgemeinde mit Frauen als unmöglich erschienen. So sei z.B. diskutiert worden, dass der Platz auf den traditionellen Landsgemeindeplätzen nicht ausreiche, sobald die Frauen hinzukämen. Ein weiteres Problem sei im formalen Nachweis der Stimmberechtigung der Frauen gesehen worden. Während für Männer traditionell der zur Abstimmung mitgebrachte Degen genügt habe, müsse für Frauen, die nicht beim Militär waren und darum keinen Degen trugen, eine andere Lösung gefunden werden. Wurde aus gegnerischer Sicht eine vermeintlich alte, eng mit der "Appenzeller Identität" verknüpfte Tradition geschützt, erschienen die vorgebrachten Argumente vor dem Hintergrund der Grundannahme des Frauenstimmrechts als Grund- und Menschenrecht als allenfalls trivial und sicherlich lösbar – wenn nicht sogar belustigend, wie im Vergleich mit dem Schwingbesen dargestellt:

"... Und was haben sie, wenn sie ja keinen Säbel haben, oder, sollen sie dann ein Küchenmesser nehmen oder einen Schwingbesen, oder, ja!" (Gantenbein) [18]

Mit der Durchführung der sogenannten "Ond/Oder7)"-Umfrage wurde die gegnerische Sichtweise jedoch nicht als identitätsstiftende Tradition, sondern als organisatorische Herausforderung aufgegriffen. Die Appenzeller Bevölkerung wurde über das Frauenstimmrecht informiert und befragt, was in weiteren Abklärungen von "Sachfragen" durch eine Kommission resultiert. Es sollten konstruktive Lösungen gefunden werden, um die von Befürworter/innen als selbstverständlich erachtete Teilnahme von Frauen an der Landsgemeinde zu ermöglichen.

"und die Sache war dann auch wirklich gut vorbereitet und gut abgeklärt im Sinne von Platz und wie es weitergehen soll und so weiter und dass das wirklich also jedem klar sein musste, das Ja (zum Frauenstimmrecht) bedeutet nicht die Abschaffung der Landsgemeinde, das Platzproblem kriegen wir in den Griff." (Auer) [19]

Was für Stimmrechtsgegner/innen eng mit der Identität Appenzells verknüpft und emotional besetzt war, wurde in den Augen der Befürworter/innen zu einem lösbaren organisatorischen Problem, das abgearbeitet werden konnte. Die Subjektpositionierung erfolgte hier durch die stattfindende Versachlichung der bis dahin höchst emotional geführten Debatte. [20]

Die Analyse der zur Verfügung stehenden Subjektpositionen zeigt, dass den Beteiligten in diesem Kontext lediglich zwei Positionen zur Verfügung standen: die befürwortende und die gegnerische. Die damit einhergehenden Wirklichkeitsauffassungen sind inkommensurabel bezüglich der enthaltenen Verständnisse von Geschlechterverhältnissen, "Appenzeller Identität" und der Bedeutung der Tradition der Landsgemeinde. Allen drei Themen ist gemeinsam, dass versucht wird, sich über die eigene Positionierung von der Position der Gegner/innen abzugrenzen. Legitimation erfährt die befürwortende Position mittels der Themen "Geschlechterordnung" und "Sonderfall Appenzell" durch das Darstellen der gegnerischen Position als veraltet und nicht mehr zeitgemäß und durch die Versachlichung der Debatte als "organisatorisches Problem". Wie konnten in diesem diskursiven Kontext Veränderungen angestoßen werden? Diese Frage steht im Zentrum der nun folgenden Analyse der Möglichkeiten von warranting voice aus Perspektive der interviewten Akteurinnen und Akteure. [21]

5. Zwischen Provokation und Anpassung: Diskursive Strategien des warranting voice

Das Frauenstimmrecht wurde in den beiden Kantonen Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden auf jeweils unterschiedlichen Entscheidungswegen getroffen – in Innerrhoden durch den Entscheid des Bundesgerichts von "außen", in Ausserrhoden durch Abstimmung auf der Landsgemeinde "von innen". Man sei davon überzeugt gewesen, dass eine Einführung "aus eigener Kraft" (Gantenbein), also von innen heraus, dann, wenn die "Zeit reif dafür" sei (Rüttimann), die weitaus bessere Variante dargestellt habe. Dabei habe eine klare Vorstellung darüber bestanden, wie dieser Veränderungsprozess und die damit verbundene politische Auseinandersetzung geführt werden könne, welche Aktionen als Optionen, welche als unrealistisch oder gar kontraproduktiv eingeschätzt wurden. So werde in Appenzell nicht öffentlich demonstriert, da dies aufgrund der Kleinräumigkeit des Kantons einer Demonstration im eigenen Wohnzimmer gleich käme (Eugster). Die persönliche Auseinandersetzung im Privaten, im kleinen Kreis oder in Interessensverbänden wird von den Interviewpartner/innen als der Weg dargestellt, mit dem hier "politisiert" werden konnte.

"Die Leute zu überzeugen passiert eher im Privaten, indem man sich mit Leuten über politische Fragen streitet. Oder in den Interessensverbänden. Plötzlich setzen sich die Interessensverbände für etwas ein. So ist es gelaufen. ... Da hat eher der GFI-Chef8) versucht, mit je einem Mitglied der Regierung, das er noch irgendwie zugänglich fand, zu verhandeln. Also das passiert nicht in der Öffentlichkeit, sondern vielleicht am Wirtshaustisch oder im Quartiersverein, bei Versammlungen oder so. Also eher so. Das andere wäre einfach gegen die Sitten gewesen, die hätten sich völlig lächerlich gemacht." (Eugster) [22]

Das Verhältnis zwischen "innen" und "außen" wird dabei als Spannungsverhältnis skizziert. Die Veränderung sollte von "innen" kommen, um Akzeptanz zu finden, wobei aber zugleich Impulse von "außen" notwendig gewesen seien, um überhaupt den notwendigen Mut für einen solchen Veränderungsimpuls aufbringen zu können. Verkörpert wird dieses Spannungsverhältnis auch durch die Beschreibungen zweier sehr prominenter Figuren im Kampf um das Frauenstimmrecht; Ida Schläpfer und Elisabeth Pletscher. Während die fiktive Gestalt der Ida Schläpfer durch den Künstler Hans-Ruedi Fricker zur anarchischen Aktion wurde (WIDMER 1999) und mit ihrem alteingesessenen Namen provozierte, setzte sich Elisabeth Pletscher dafür ein, den Veränderungsprozess "mit Anstand und Würde", "zurückhaltend ... aber mit zäher Energie" (Steiner) voranzutreiben. Indem das Ausmaß dessen, wie viel der Veränderung von innen oder von außen heraus entstehen sollte, wie viel Provokation oder eher vorsichtigeres, angepassteres Vorgehen notwendig sein würde, verhandelt wurde, wurde auch die Stärke der Stimme und damit die individuelle Handlungsmächtigkeit verhandelt. Im Weiteren beschreibe ich zunächst, was aus Sicht der acht Interviewpartner/innen als Provokation, was als Anpassung verstanden wurde, um dann die Konsequenzen dieses Spannungsverhältnisses für die Handlungsmächtigkeit herauszuarbeiten. [23]

5.1 Provokation: "Die Leute 'verrückt' machen"

Als Provokation empfunden wurde das Herausfordern der als normativ gesetzten und durch Traditionen legitimierten Wirklichkeitskonstruktion der Gegner/innen, insbesondere aber "Verstöße" gegen die von ihnen vertretene Annahme eines natürlichen Veränderungsprozesses von innen heraus. Maßgeblich durch den Topos des freiheitsliebenden, eigenständigen, querdenkenden Appenzellers geprägt, bestand bei Gegner/innen die Überzeugung, eine Veränderung habe als natürliche Entwicklung und damit "von innen heraus" zu erfolgen und dürfe nicht "von außen" diktiert werden. Jegliche Einmischung von außen, so zum Beispiel durch das Bundesgericht, Personen und Gruppierungen aus anderen Kantonen sowie das Engagement von im Kanton lebenden Zugezogenen, sei als "Zwängerei" aufgefasst worden. [24]

Dies sei z.B. der Fall gewesen, als Frauen aus Appenzell gemeinsam mit Frauen aus der politischen Frauengruppe aus St. Gallen (PFG)9) mit Klebeband über den Mündern an der Landsgemeinde erschienen seien.

"Oder zum Beispiel hat es am Landsgemeindesonntag eine Aktion gegeben, da ist glaub ich ganz Trogen 'hinten offen' gewesen. Da sind Frauen von der PFG (St.Gallen) gewesen, die haben sich Klebeband über den Mund geklebt. Also es hatte auch Appenzellerinnen dabei gehabt, aber sie waren eben auch unterstützt von den (St.Galler) PFG-Frauen. Und sie sind dann so am Weg gestanden als die Männer gekommen sind. Dass das in dieser Situation natürlich absolut nichts bringt, würde ich heute noch sagen. Da kann man höchstens noch Leute 'verrückt' machen." (Gantenbein) [25]

Diese Aktion wird auch aus heutiger Sicht noch als eindeutig zu provokativ eingeordnet, zum einen der Beteiligung von Frauen aus einem anderen Kanton wegen, die als Beeinflussung von außen interpretiert worden sei, zum anderen da der symbolische Gehalt der Aktion die Wirklichkeitskonstruktion der Gegner/innen in Bezug auf das Geschlechterverhältnis herausgefordert habe. Da provokative Aktionen vor allem von jungen, links-alternativen Engagierten aus "überbordendem jugendlichem Übermut" (Gantenbein) heraus gekommen seien, scheint damit auch immer eine Subjektpositionierung außerhalb der dominanten Norm einhergegangen zu sein. Indem man sich als "junger Schnösel" oder als "linker Haarle" zu erkennen gegeben habe, habe man provoziert, da man sich damit gegen geltende Werte, Normen und Verständnisse richtete.

"Also provokativ ist gewesen, dass wir, als ein neues Regierungsmitglied gewählt worden ist und man im Ring die Namen der Vorgeschlagenen gerufen hat, überlaut drei, viermal 'Ida Schläpfer' gerufen haben. Dass die Landsgemeinde etwas sehr Würdiges ist, habe ich erst später auch so empfunden ... und angefangen zu schätzen. Als Zwanzigjähriger konnte mir das 'schnuppe' sein, das Würdevolle. Aber damals ist das natürlich von vielen Männern so empfunden worden: 'Ein paar so junge 'Schnösel' so 'linke Haarle', also mit Bärten und langen Haaren, 'die unseren schönen Rahmen da stören'." (Gantenbein) [26]

Uneinigkeit besteht unter den Interviewpartner/innen, inwiefern solche Provokationen der richtige Weg gewesen seien. Während sich Gantenbein heute sicher ist, dass solche Aktionen nichts bewirkt hätten, ist Alder sogar der Meinung, dass Aktionen wie die Inszenierung der Ida Schläpfer geradezu kontraproduktiv gewesen seien, da sie zu sehr polarisiert und eher zu einer Verfestigung der bestehenden Meinungen geführt hätten.

"Wenn ich natürlich die Aktion Ida Schläpfer sehe, die hat am Anfang ungemein polarisiert. Und hat dazu geführt, dass vielleicht einige noch sturer bei ihrer Haltung geblieben sind. Da muss ich sagen, da war ich manchmal auch etwas, ja, ich wusste auch nicht genau, wie ich das jetzt einschätzen sollte. Ist das jetzt geschickt ..., in diesem Moment eine solche Aktion zu lancieren?" (Alder) [27]

Beide sind sich einig, dass die tatsächlich eingetretene Veränderung erst durch ein im Vergleich zu solchen provokativen Aktionen gemäßigteres Vorgehen erzielt worden sei. Solange das Frauenstimmrecht mit Außenseiter/innenpositionen verknüpft worden sei, solange habe keine breite Mehrheit dafür gefunden werden können. [28]

Neben der Überzeugung, dass das Frauenstimmrecht eingeführt werden müsse, scheint es aufseiten der Befürworter/innen vor allem Mut gebraucht zu haben, in den kleinräumigen Sozialräumen der Appenzeller Kantone die eigene, von der dominanten Norm abweichende Position zu äußern und aktiv zu vertreten. Diesen notwendigen Mut konnten nach Überzeugung der Interviewpartner/innen vor allem die Personen aufbringen, die nicht zu sehr in das soziale Gefüge eingebunden gewesen seien, also z.B. Personen, die aus einem anderen Kanton kamen oder für einige Zeit dort gelebt hatten und bereits Erfahrungen mit dem Frauenstimmrecht als einer Selbstverständlichkeit machen konnten. Diese hätten den Handlungsbedarf zuerst erkennen können, da sie zum einen die Realität des Frauenstimmrechts schon erlebt, aber auch in größerem Masse als die "Einheimischen" gewagt hätten, sich mit ihrer Meinung zu exponieren. Mit dem gleichen Argument wird dem Kanton Ausserrhoden von vornherein das größere Potenzial für Veränderung zugeschrieben – neben der Tatsache, dass der Kanton grösser und damit auch heterogener gewesen sei, habe es hier auch mehr "Zugezogene" gegeben. Beides habe zu einem im Vergleich zu Innerrhoden größeren Potenzial geführt, zum einen Alternativen zum Althergekommenen zuzulassen, zum anderen aber auch die Möglichkeit zu haben, sich dem gesellschaftlichen Druck einer kleinen Gemeinschaft zu widersetzen. In Innerrhoden habe es hierfür deutlich mehr Mut gebraucht. [29]

Auch in Bezug auf den Veränderungsprozess in Innerrhoden sind sich die Befürworter/innen sicher, dass sich ohne den 1990 getroffenen Bundesgerichtsentscheid als einen überaus starken Impuls von außen nichts verändert hätte. Diesen als sehr provokant interpretierten Schritt zu initiieren sei auch hier nur durch "Zugezogene" möglich gewesen: Theresa Rohner als Initiantin der staatsrechtlichen Beschwerde stamme nicht aus Innerrhoden, sondern aus Herisau in Ausserrhoden und aus einer eher liberalen Familie. Nach Einschätzung verschiedener Interviewpartner/innen sei dies die Voraussetzung gewesen, sich nicht durch das soziale Umfeld eingeschränkt zu fühlen und damit in der Lage zu sein, anders zu handeln.

"Also das Gericht anzurufen, das war das Provokanteste, was geschehen ist und das war provokant genug. Das war die Theresa Rohner! Die war fähig zu solchen Sachen! Und die war auch nur dazu fähig, das ist meine Theorie, weil sie eben keine Innerrhoderin war, sondern aus Herisau stammte und eher aus so einer mittelständischen, liberalen Familie, soviel ich weiß. Also ihr Bruder ist Künstler. Und in dieser Haltung hat sie sich dann in Appenzell niedergelassen als Töpferin. Und sie konnte dazu stehen, ja. Sie hat die ganzen inneren Barrieren nicht, die die Leute von dort eben haben." (Eugster) [30]

Theresa Rohner wird Handlungsmächtigkeit zugeschrieben, da sie als von außen kommend, als nicht durch die engen sozialen Beziehungen eingeengt wahrgenommen wird. Gerade wegen der Überschaubarkeit des Kantons und der damit verbundenen sozialen Kontrolle wird eine Veränderung von innen heraus als sehr schwierig eingeschätzt. Dies zeige sich auch darin, dass für den Gang zum Bundesgericht in Lausanne keine Anwältin und kein Anwalt aus Innerrhoden selbst gefunden werden konnte.

"Und, was noch lustig war, in Innerrhoden hat sich kein Jurist gefunden. Es gibt einige, aber es hat sich keiner gefunden, der diese Klage vertreten hätte. Die haben alle gesagt: 'Keine Chance, gebt das auf.' Und die mussten nur nach St.Gallen gehen, und je weiter weg sie von Appenzell kamen, desto mehr Juristen haben sie gefunden, die sie vertreten haben. Also da sieht man, dass auch die Juristen in dieses Sozialgefüge eingebunden sind und da niemandem auf die Füße treten wollen und so." (Eugster) [31]

Um verändern zu können, ist nach Ansicht der Interviewpartner/innen eine Außenperspektive notwendig. Nur aus dieser Position heraus konnten andere Erfahrungen eingebracht und insbesondere der Mut aufgebracht werden, sich gegen die geltende Meinung zu stellen. Als "Zugezogene" wahrgenommen zu werden war jedoch nicht nur hilfreich, sondern auch gefährlich. Als "Zugezogene" zu gelten konnte die Legitimation der eigenen Position unterwandern, wie das Beispiel Maria Balmers zeigt: Als aus St.Gallen in eine Appenzeller Gemeinde Zugezogene sei sie erst als "Fremde" bezeichnet worden, nachdem sie sich für das Frauenstimmrecht engagiert habe, nicht aber in den sechs Jahren zuvor. Es scheint also auch immer die Gefahr bestanden zu haben, durch die Befürwortung des Frauenstimmrechts zur "Fremden" oder zur "Zugezogenen" zu werden und damit nicht nur eine Veränderung der eigenen Subjektpositionierung zuzulassen, sondern auch eine Abwertung der Wichtigkeit der eigenen Stimme. Verbunden mit der Analyse dessen, was als Provokation gegolten hat, wird deutlich, dass es für die Legitimation der befürwortenden Argumente wichtig war, dass die die Veränderung fordernde Stimme als von "innen" kommend wahrgenommen wurde, wenngleich insbesondere das "von außen kommen" als wesentlich für das Vertreten einer nicht mit der Norm konformen Ansicht angesehen wurde. Das Spannungsverhältnis zwischen "innen" und "außen" musste über eine Subjektpositionierung der Aktivist/innen verhandelt werden, um Handlungsmächtigkeit zu erlangen. [32]

5.2 Anpassung: "Wir müssen da ganz sorgfältig vorgehen"

Im Gegensatz zu den als provokativ wahrgenommenen Aktionen erscheint vielen Akteur/innen die Gewinnung der so genannten "bürgerlichen Mitte" zur Unterstützung des Anliegens für wichtig. Eine Veränderung ausschließlich von politisch links einzuordnenden Personen habe keine Chance gehabt, da diese marginalisiert worden seien. Eine wesentliche Strategie habe darum darin bestanden, über die Aktivierung der bürgerlichen Mitte das Thema mehrheitsfähig zu machen.

"Ich habe die Bemühungen erlebt um 1980 herum, ich ... habe die Matur hier in Trogen gemacht und in der Zeit bin ich bei einer Gruppe Frauen dabei gewesen, jüngere, linke Frauen. Damals war das noch gemischt, Männer und Frauen. Und wir haben das sehr progressiv forciert. Und sind aber sehr viel auch auf Widerstand gestoßen. Viele von den Leuten sind dann weg und haben es wieder ruhen lassen und dann in einem zweiten Anlauf haben es dann Leute aufgegriffen wie der Landammann Hans Höhener oder der Ständerat Otto Schoch oder auch eine Frau wie die Elisabeth Pletscher. Eher bürgerliche Personen, die das noch mal moderater gebracht haben, und dann ist es gekommen." (Gantenbein) [33]

Neben Höhener und Schoch, die sich auf politischer Ebene durch die Initiierung einer Umfrage bei der Bevölkerung, insbesondere aber auch im direkten Gespräch für das Frauenstimmrecht einsetzten, nahm Elisabeth Pletscher eine zentrale Position ein. Sie habe es als bürgerliche Person verstanden, einen Weg zu wählen, der – gerade weil er nicht provoziert habe – das Potenzial geboten habe, die sogenannte bürgerliche Mitte für das Frauenstimmrecht zu gewinnen. Dabei habe Pletscher bereits durch ihre Biografie das Spannungsverhältnis zwischen außen und innen verkörpert. In Trogen, Appenzell-Ausserrhoden, geboren und aufgewachsen, konnte sie geltend machen, eine "echte" Appenzellerin zu sein. Zugleich hatte sie aber ihr gesamtes Berufsleben in Zürich verbracht und kehrte erst nach der Pensionierung zurück (STREBEL & ZATTI 2005). Damit konnte sie wie viele "Zugezogene" in einem anderen Kanton erleben, dass das Frauenstimmrecht dort eine Selbstverständlichkeit darstellte und somit auf andere Erfahrungen zurückgreifen. Pletscher habe immer die Wichtigkeit eines "ganz sorgfältig(en)" Vorgehens (Rüttimann), verbunden mit Charme und einer positiven Einstellung, betont.

"Sie (Pletscher) war dann immer diejenige, die uns gebremst hat. 'Geht da mit Anstand und mit Würde vor und schreibt nicht erbitterte Leserbriefe, sondern seht das positiv und mit Charme'." (Steiner) [34]

Gerade vor diesem Hintergrund wird die Gratwanderung zwischen Provokation und Anpassung deutlich; ein "zu viel" an Provokation hätte für das Ziel, die bürgerliche Mitte zu gewinnen, kontraproduktiv gewirkt. Das zeigt sich auch in den Argumenten, die für dieses vorsichtige Vorgehen gewählt werden konnten. Ganz im Sinne des "nicht Provozierens" musste es darum gehen, liberale Grundwerte wie z.B. die Gerechtigkeit für das Thema des Frauenstimmrechts zugänglich zu machen und zugleich die Bedenken, dass z.B. grundlegende Annahmen wie die der Geschlechterdifferenz infrage stehen könnten, in den Hintergrund treten zu lassen. So sei z.B. die Möglichkeit, das Demonstrationsverbot an der Landsgemeinde zu ignorieren oder einen Steuerstreik aller Frauen zu initiieren, zwar diskutiert, wegen des Provokationspotenzials aber insbesondere von Elisabeth Pletscher verworfen worden.

"Elisabeth Pletscher ist bei solchen Maßnahmen der Meinung gewesen, dass 'das nur Öl ins Feuer gießt.' Die Gegner würden dann sagen können: 'Also seht ihr, die Frauen sind ja unmöglich, die treiben so Maßnahmen, die wir nicht tolerieren können und umso mehr wollen wir ihnen kein Frauenstimmrecht zugestehen'." (Steiner) [35]

Kritisch betrachtet wurden auch die Gefahren, die in einem solchen Veränderungsprozess für die historisch gewachsenen Traditionen liegen konnten. Nicht zu viel zu provozieren bedeutete in diesem Sinn auch, nicht zu viel der bestehenden Ordnungen zu zerstören. Dies habe insbesondere die Geschlechterverhältnisse betroffen. Die geschlechterdifferenzierenden Rollenverständnisse zu verändern, sollte nicht gleichbedeutend mit einem "Zerschlagen" der gesamten Kultur verstanden werden, sondern als eine in der Kultur selbst verankerte Veränderung.

JN: Wenn Sie das jetzt so beschreiben, hatten Sie denn nie ein schlechtes Gewissen, dieses Bild (der stolzen Innerrhoden Frauen) kaputt zu machen?

Manser: Doch! Aber ich habe immer gedacht "sowohl als auch", das ist ja eigentlich kein Grund. Man kann das ja aufrecht erhalten und ich habe immer ganz klar gesehen, dass die Innerrhoder Frauen genauso stolz an die Landsgemeinde gehen. Und dass keinem ein Stein rausfällt. Diese ganze Mentalität, das war eben auch immer relativ schwierig zu erklären nach außen, wenn dann irgendwelche Frauenbewegungsgruppen kamen oder so, die haben das nie so (verstanden) und haben das auch nicht beachtet. Das war etwas, womit ich persönlich sehr vorsichtig umgegangen bin. [36]

Das Ziel sei gewesen, den Frauen den Zugang zur Landsgemeinde zu ermöglichen, ohne aber das kulturell verankerte Frauenbild zu zerstören. Es habe die Vorstellung bestanden, dass das stolze Selbstverständnis der Innerrhoder Frauen nicht, wie von den Stimmrechtsgegner/innen befürchtet, durch das Stimmrecht infrage gestellt werde, sondern gerade dadurch unterstützt werden könne. Das Ziel sei hier eine "Erneuerung" und nicht die mit provokativen Aktionen verfolgte "Zerstörung" des kulturell verankerten Frauenbilds gewesen. Aber auch das von Elisabeth Pletscher vertretene vorsichtige, an die dominante Wirklichkeitskonstruktion angepasste Vorgehen blieb nicht unwidersprochen. Kritisiert wurde, dass es sich zu sehr an den Veränderungsgedanken der Stimmrechtsgegner/innen anpasse und Konfrontationen zu vermeiden versuche. [37]

Das Spannungsfeld zwischen Anpassung und Provokation im Vorgehen wird später von Journalist/innen als der Unterschied zwischen einer "Frauenrechtlerin" und einer "Feministin" konstruiert (BRÄUNIGER 1999, S.432ff.), und es erscheint der folgenden Berichterstattung zunehmend wichtig, Elisabeth Pletscher als Frauenrechtlerin, aber nicht als Feministin darzustellen: "Elisabeth Pletscher galt als Prototyp einer Frauenrechtlerin. 'Eine Feministin bin ich aber keine. Die Frau ist nichts Besseres als der Mann'." (BRÄUNIGER 1999, S.432, in dem sie den Zeitungsartikel "Zu Fuss von Stein nach Hundwil" aus der Appenzeller Zeitung vom 10.7.1995 zitiert). Während die Frauenrechtlerin sich zwar für die politischen Rechte der Frauen einsetzt, stellt sie doch nicht die geltende Geschlechterordnung infrage, was hingegen die Feministin in dieser Lesart tut: Sie greift die dem Geschlechterverhältnis inhärente Hierarchie auf und möchte diese sogar umkehren. Indem hier mögliche Subjektpositionen als "Feministin" und "Frauenrechtlerin" benannt und den dazu gehörigen Wirklichkeitskonstruktionen zugeordnet werden, wird implizit auch die damit verbundene Handlungsmächtigkeit festgeschrieben: Während die Frauenrechtlerin innerhalb des Systems agieren kann, steht die Feministin außerhalb, da sie die Grundannahme einer bestimmten Geschlechterordnung nicht teilt. In der Lesart Pletschers verhindert gerade dieses außerhalb stehen eine mögliche Handlungsmächtigkeit, da sie zu einer Subjektpositionierung führt, der keine ermächtigende Stimme zugehörig ist. [38]

Es wird deutlich, dass es beim Spannungsverhältnis zwischen Provokation und Anpassung nicht um die Frage der "richtigen" Strategie ging, sondern vielmehr um ein Paradox zwischen notwendigen Impulsen von außen, die jedoch als von innen kommend wahrgenommen werden mussten, um dem Veränderungsimpuls die notwendige Legitimation zu verleihen. Es war diese Gratwanderung, durch die individuell eine ermächtigende Stimme hergestellt werden konnte. Elisabeth Pletschers Bemühungen, als "echte" Appenzellerin wahrgenommen zu werden, machen dies besonders deutlich.

"Bewusst hat sie an der Landsgemeinde die Tracht angezogen, obwohl sie jetzt keine Bauersfrau ist, aber sie hat dann die Tracht angehabt und hat dann ihren Appenzeller Dialekt (gesprochen). Sie ist sehr sprachbegabt, sie konnte auch umstellen, sie konnte mehr oder weniger 'appenzellern' ..." (Gantenbein) [39]

Durch das Anlegen der Tracht zu öffentlichen Anlässen und den situativen Einsatz der Mundart inszenierte sie die Subjektposition der "echten Appenzellerin" (vgl. auch STREBEL & ZATTI 2005) und vermochte so, die von "außen" kommende Idee eines Frauenstimmrechts als Grund- und Menschenrecht als "von innen kommend" zu vermitteln. [40]

6. Diskussion

Handlungsmächtigkeit im Kontext des Kampfes um das Frauenstimmrecht in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Appenzell-Ausserrhoden konnte in der Aushandlung bestimmter Subjektpositionen entlang zweier Spannungsverhältnisse entstehen: einem Vorgehen zwischen Provokation und Anpassung und einer von innen oder von außen kommenden Veränderung. Zwischen Provokation und Anpassung wurden Aktionen oder Vorgehensweisen unterschieden, die die geltende Norm herausforderten oder aber innerhalb ihrer Vorgaben blieben. Dies betraf insbesondere die Annahmen bezüglich des Geschlechterverhältnisses sowie hinsichtlich des konkreten Vorgehens. Eine andere gesellschaftliche Rolle für Frauen einzufordern, stellte geltende Annahmen infrage; geschah dies öffentlich, wurde zusätzlich gegen bestehende Vorstellungen von Veränderung verstoßen. Entlang des Spannungsverhältnisses des von innen oder von außen kommenden Veränderungsimpulses geschah dies über die Konstruktion entsprechender Subjektpositionen. Als "echte" Appenzeller/innen oder als Alteingesessene wahrgenommen zu werden, ermöglichte eine stärkere ermächtigende Stimme als dies als "Zugezogene" oder "Fremde" der Fall sein konnte. Ähnlich verhielt es sich entlang des politischen Spektrums: Der "bürgerlichen Mitte" zugerechnet zu werden entsprach mehr der Vorgabe des "von innen heraus", als provokative Impulse von "linken" oder gar Feministinnen aufzunehmen. [41]

In beiden Spannungsverhältnissen wurde dem "von innen" sowie der eher angepassten Vorgehensweise eine stärkere ermächtigende Stimme zugeschrieben. Dabei wurde aber auch immer zugleich deutlich, dass die Provokation und der Impuls von außen wesentliche Aspekte waren, um der dominanten Wirklichkeitskonstruktion der Stimmrechtsgegner/innen eine Alternative entgegensetzen zu können. Nur von außen kommende Personen schienen den hierfür notwendigen Mut aufbringen zu können, die vorherrschende dominante Wirklichkeitskonstruktion infrage zu stellen. Je angepasster eine bestimmte Aktion oder Argumentation an die dominanten Annahmen der Stimmrechtsgegner/innen anschloss, umso ermächtigender wurde die Stimme wahrgenommen, die aus dieser Position heraus sprechen konnte. Zugleich ermöglichten aber nur Provokationen, die dominante Wirklichkeitskonstruktion als solche infrage zu stellen. In beiden Strategien liegt Veränderungspotenzial begründet, was jedoch zugunsten der möglichen entstehenden Handlungsmächtigkeit sorgfältig abgewogen sein wollte. Diesen Widerspruch galt es auszuhalten, da gerade in der Aushandlung der Balance zwischen Provokation und Anpassung, zwischen Veränderungsimpulsen "von außen" und "von innen" die Möglichkeit bestanden zu haben scheint, individuelle Handlungsmächtigkeit herzustellen. [42]

Die Betrachtung der retrospektiven Sicht auf die verschiedenen Ereignisse, Aktionen und Argumente im Kontext des Wegs zum Frauenstimmrecht zeigt auf, dass Handlungsmächtigkeit im Sinne einer ermächtigenden Stimme dann hergestellt werden konnte, wenn eine als dazugehörig wahrgenommene, als von innen kommende Subjektposition konstruiert werden konnte, von der aus aber zugleich die Möglichkeit bestand, eine von der Norm abweichende Meinung zu vertreten. Handlungsmächtigkeit, das hat die Analyse gezeigt, ist damit immer abhängig vom diskursiven Kontext und den darin entstehenden Möglichkeiten zur Herstellung einer validen und legitimen Subjektpositionierung – im vorliegenden Fall insbesondere den Vorstellungen bezüglich gesellschaftlicher Veränderungen im Allgemeinen wie auch des Frauenstimmrechts im Speziellen. Innerhalb eines solchen Kontexts besteht in der Tat für das Individuum keinerlei "freie Wahl", durch welchen Kontext und welche Diskurse es sich seiner Subjektivierung aussetzen möchte. Ein Verständnis von Handlungsmächtigkeit, wie es eingangs ausgeführt worden ist, kann sich jedoch nicht auf Fragen der individuellen Wahlmöglichkeiten oder gar rhetorischen und strategischen Fähigkeiten beschränken, sondern ist immer in einem engen Verhältnis mit dem Vorgang der Subjektpositionierung und damit der Identitätskonstruktion des Individuums verknüpft. Handlungsmächtigkeit kann dann entstehen, wenn diese bereitstehenden Möglichkeiten zur Subversion situativ genutzt werden können. [43]

Danksagung

Die empirische Untersuchung wurde finanziell vom Grundlagenforschungsfonds der Universität St. Gallen unterstützt. Im Besonderen gilt mein Dank allen Interviewpartner/innen, die ihre Erinnerungen, Erfahrungen und Zeit zur Verfügung gestellt haben, sowie Anja OSTENDORP und Harald TUCKERMANN, die die Interpretationen dieses Artikels in verschiedenen Versionen mit mir diskutiert haben und Peter DACHLER für die anregenden Diskussionen zu Change Agency in der Entwicklungsphase des Projekts.

Anmerkungen

1) Die beiden Halbkantone waren damit die letzten Schweizer Kantone, die auf kantonaler Ebene das Frauenstimmrecht einführten. Auf Bundesebene gewährte die Schweiz den Frauen die vollen Bürgerrechte im Jahr 1971. <zurück>

2) Die Interviews wurden im Jahr 2003 von mir selbst geführt und transkribiert. Auf Schweizerdeutsch geführte Interviews wurden so nah wie möglich am Original ins Schriftdeutsche übersetzt, Redewendungen oder feststehende Ausdrücke wurden in Anführungszeichen gesetzt und beibehalten. Elemente eines Satzes, die besonders stark betont wurden, sind GROSS gesetzt, kürzere Pausen von ca. 1 Sekunde Länge mit einem Gedankenstrich, Pausen ab 5 Sekunden Länge mit dem Hinweis (Pause) versehen. Auslassungen in den Zitaten werden mit … kenntlich gemacht. <zurück>

3) Interessengemeinschaft für politische Gleichberechtigung der Frauen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. <zurück>

4) Die Aufzeichnung dieses Interviews ging aufgrund technischer Schwierigkeiten verloren und konnte darum auch nicht transkribiert werden. Es wurde jedoch in Form eines Gedächtnisprotokolls in die Auswertung mit einbezogen. <zurück>

5) Die Analyse wurde technisch durch die Verwendung von ATLAS.ti unterstützt, was insbesondere zur Kodierung des Materials im ersten Lesedurchgang genutzt werden konnte. Im zweiten Lesedurchgang diente die computergestützte Verwaltung des Materials vor allem dem gezielten Auf- und Wiederfinden einzelner Textpassagen in der Fülle des Materials. <zurück>

6) JN steht für Julia C. Nentwich. <zurück>

7) "Und/Oder" in Appenzeller Mundart. <zurück>

8) "Gruppe für Innerrhoden" wird als parteiähnlicher Verein dem linken Spektrum zugeordnet. "Die Gruppe für Innerrhoden (GFI) ist eine ständige Bürgerinitiative mit parteiähnlichem Charakter, die sich aktiv mit politischen Fragen auseinandersetzt, informiert und initiativ die Zukunft unseres Staatswesens und Lebensraumes mitgestalten will. Das Tätigkeitsgebiet liegt auf allen politischen Ebenen: Kanton, Inneres und Äußeres Land, Bezirke, Feuerschau, Schul- und Kirchgemeinden, aber auch in eidgenössischen Angelegenheiten" (http://www.gfi-appenzell.ch/ueber_uns0.0.html [Zugriff: 1.6.2007]). <zurück>

9) "PFG" ist die "Politische Frauengruppe", die seit 1981 als unabhängige politische Gruppierung feministische Positionen in den St. Galler Gemeinderat einbringt (vgl. die Homepage der PFG vom 22.7.2002, http://www.pfg-sg.ch/). <zurück>

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Zur Autorin

Dr. Dipl.-Psych. Julia C. NENTWICH ist Nachwuchsdozentin für Organisationspsychologie und Gender Studies am Lehrstuhl für Organisationspsychologie der Universität St. Gallen, Schweiz (http://www.opsy.unisg.ch/). Sie ist verantwortlich für das Studienangebot "Gender und Diversity" im Kontextstudium (http://www.genderportal.unisg.ch/). Ihre Forschungsinteressen liegen in den Bereichen Geschlecht, Diversität, Nachhaltigkeit und Veränderung aus Perspektive einer sozialkonstruktionistischen und diskursiven Psychologie.

Kontakt:

Dr. Julia Nentwich

Lehrstuhl für Organisationspsychologie
Varnbüelstr 19
9000 St. Gallen
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Tel.: 0041-(0)71-224 2636
Fax: 0041-(0)71-224 7043

E-Mail: julia.nentwich@unisg.ch

Zitation

Nentwich, Julia C. (2009). Zwischen Provokation und Anpassung: Handlungsmächtigkeit als diskursive Positionierung [43 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 10(3), Art. 8, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs090381.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

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