Volume 12, No. 2, Art. 1 – Mai 2011
Politische Gefangenschaft in der DDR. Wechselwirkungen zwischen dem öffentlichen Umgang und den biografischen Erinnerungen
Rita Horvay
Zusammenfassung: In der DDR waren zwischen 1976 und 1989 etwa 60.000 DDR-Bürgerinnen und Bürger politisch inhaftiert, auch wenn dies seitens der DDR-Regierung aus politischen Gründen dementiert wurde. In diesem Artikel werden Erinnerungen von Biografinnen und Biografen daran in den Mittelpunkt gestellt, die mittels narrativer Interviews erhoben wurden. Wie erinnern sich gegenwärtig die Menschen, die politisch verfolgt und inhaftiert wurden, an die Haftzeit? Inwiefern können sie dieses Ereignis in ihre Biografie integrieren und in ihrem sozialen Umfeld thematisieren? Anhand von biografischen Fallrekonstruktionen und Globalanalysen stelle ich vier Formen des Erinnerns bzw. der biografischen Arbeit vor. Die Analysen zeigen, dass sowohl die eingeschränkte Aufarbeitung bis 1989 als auch die politische Auseinandersetzung mit DDR-Unrecht nach 1990 zu einer Politisierung der eigenen Haft bei den Biografinnen und Biografen führten, die beispielsweise in der Konstruktion einer opponenten Biografie zum Ausdruck kommt.
Keywords: politische Haft; DDR; Erinnern; biografische Aufarbeitung; Rehabilitation; strafrechtliche Aufarbeitung; Biografieforschung
Inhaltsverzeichnis
1. Zentraler Begriff: Politische Haft in der DDR
2. Methodisches Vorgehen
3. Formen biografischen Erinnerns
3.1 Zelebriertes Erinnern in der Familie
3.2 Verdrängte Erinnerung und Schweigen in der Familie
3.3 Sozial und familial behinderte Erinnerungsarbeit
3.4 Aufarbeitung von politischem Unrecht außerhalb der Familie
4. Erinnern im Spannungsfeld der politisch-gesellschaftlichen Aufarbeitung
4.1 Die thematische Auseinandersetzung bis zum politischen Umbruch 1989
4.2 Die Rehabilitierung und Entschädigung ehemals politisch Inhaftierter
4.3 Die strafrechtliche Bewältigung des DDR-Unrechts
5. Erinnern im Kontext von Widerstand und Opposition
5.1 Stellvertreter/innen von Opponent/innen und Widerständler/innen in der Familiengeschichte
5.2 Normalisierung familialer Systemloyalität
6. Fazit
1. Zentraler Begriff: Politische Haft in der DDR
Zum Bereich der politischen Inhaftierung zwischen 1976 und 1989 wurde in öffentlichen Dokumenten der DDR (wie in Zeitungsartikeln oder politischen Reden) so gut wie nichts festgehalten. Die archivierten Materialien des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sind bisher nicht erschöpfend ausgewertet worden. Diese Tatsachen erschweren sowohl, eine rückblickende Aussage über den Umfang politischer Inhaftierung in der DDR zu treffen, als auch darunter fallende Straftatbestände juristisch rückwirkend einzuordnen. Bei bisherigen Schätzungen der Anzahl politischer Häftlinge gehen MÜLLER und STEPHAN (1998) von 60.000 Personen in den 1970er und 1980er Jahren aus; RASCHKA (1997) schätzt die Zahl der politischen Häftlinge in der DDR von Mitte der 1970er Jahre bis 1989 auf durchschnittlich 3.000 pro Jahr. Die Bundesrepublik Deutschland manifestierte bereits im Häftlingshilfegesetz von 1955 den Status des politischen DDR-Häftlings. Demnach zählen dazu Personen, die in der DDR "aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden" (BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ 1955, o.S.). Doch in den politisch-ideologischen Normen der SED-Diktatur wurde eine Definition von politischer Haft oder eine Systematisierung politischer Widerspruchshandlungen nie eindeutig festgelegt. Beispielsweise wurden Delikte in den Kriminalitätsstatistiken der DDR nicht kategorisiert, es wurden offiziell nur "kriminelle Täter" registriert. Mithilfe des "Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht" (1992) und dessen Novellierung im Jahr 1994 konnte ein gesetzlicher Rahmen für einen Antrag auf Rehabilitierung geschaffen werden (vgl. BUNDESANZEIGER 1992). Mit der Rehabilitationsgesetzgebung wurde schließlich festgelegt, dass zu den politisch Gefangenen in der DDR diejenigen zählen, "die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaatswidrigen und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind" (SCHRÖDER & WILKE 1998, S.10). Mit den Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung sind demnach Verurteilungen durch die DDR-Justiz in den 1970er und 1980er Jahren unvereinbar, die infolge des zweiten Kapitels "Verbrechen gegen die DDR" und des achten Kapitels "Straftaten gegen die staatliche oder gesellschaftliche Tätigkeit" ausgesprochen wurden (vgl. MINISTERIUM FÜR JUSTIZ 1986). [1]
Narrative Biografien von ehemaligen DDR-Bürgerinnen und Bürgern, die nach dieser Gesetzgebung als politisch Inhaftierte der DDR gelten und im Zeitraum zwischen 1976 und 1989 inhaftiert waren, waren die Grundlage meines Dissertationsprojektes "Der Umgang mit politischer Gefangenschaft in Familie und Gesellschaft" (vgl. HORVAY 2010). Die in diesem Artikel dargestellten Ergebnisse basieren nicht nur auf den zehn Fallanalysen, die in meine Promotionsarbeit einflossen, sondern auch auf Analysen von drei weiteren Fällen. [2]
Die Anzahl der Fälle wurde nicht auf eine bestimmte Zahl beschränkt, sondern sie ergab sich durch den wissenschaftlichen Anspruch, einen "in sich geschlossenen theoretischen Aussagezusammenhang" (HILDENBRAND 1999, S.66) zu erlangen: "Jeder einzelne Fall, der ja immer ein in der sozialen Wirklichkeit konstituierter ist, verdeutlicht etwas über das Verhältnis von Individuellem und Allgemeinem" (ROSENTHAL 2005a, S.75). Mit den Einzelfallanalysen und kontrastiven Vergleichen der Fälle werden theoretische Verallgemeinerungen möglich. Ausgangspunkt der Analysen bildete der Fall eines Biografen, der mir Zugang zu Aktenmaterialien des MfS gewährte und bei dem ich im Verstehensprozess seiner Lebensgeschichte auch andere Familienmitglieder interviewen konnte. Dabei wurden alle weiteren Datenquellen im Verlauf des Forschungsprozesses hinzugenommen, die wichtig für das Verstehen des Falles waren. Insofern waren die Phasen der Erhebung und Auswertung auch nicht voneinander getrennt. Die Auswahl weiterer Fälle erfolgte dann über einen kontrastiven Vergleich, welcher Fall oberflächlich gesehen ähnlich ist oder welcher sich zunächst ganz anders darstellt als der erste analysierte Fall. Im Forschungsverlauf fokussierte ich mein wissenschaftliches Interesse auf die unterschiedlichen Arten der Erfahrungsverarbeitung der politischen Haft, woraus dann die Forschungsfrage für meine empirische Studie hervorging. [3]
Für die Erhebung des empirischen Materials nutzte ich eine narrative Interviewtechnik. Narrative Interviews (SCHÜTZE 1982, 1983) basieren auf einer freien Erzählung persönlicher Erlebnisse der Befragten und nicht auf einem vorher festgelegten Fragenkatalog. Dabei leitete ich mit einer für alle Lebensbereiche und Lebensthemen offen gestalteten Erzählaufforderung die Haupterzählphase des Interviews ein.1) Die Haupterzählphase wurde inhaltlich von der Interviewpartnerin bzw. vom Interviewpartner gestaltet. Allerdings thematisierte ich bereits bei der Suche nach Interviewpartner/innen mein Interesse an Personen, die direkte Erfahrungen mit dem Überwachungssystem und den Repressalien der DDR-Strafjustiz gemacht hatten. Insofern ist es möglich, dass sich die Interviewpartnerinnen und -partner vor dem Interviewbeginn auf diese Thematik eingestellt hatten. Der Haupterzählphase schloss sich der interne Nachfrageteil an, in dem erzählte Phasen fokussiert wurden, die nicht plausibel waren. Hier fragte ich auch nach Situationen, die in der Haupterzählung angedeutet, aber nicht erzählend ausgeführt worden waren. Im Interview wurde darüber hinaus der Prozess des Verstehens durch die Anfertigung eines Genogramms (McGOLDRICK & GERSON 2000), sprich eines Familienstammbaums unterstützt. [4]
Das Interviewmaterial wurde sodann rekonstruktiv abduktiv analysiert, d.h., es wurden nicht vorab Kategorien definiert, sondern die Bedeutung von Interviewpassagen wurde in ihrem Gesamtzusammenhang untersucht (vgl. ROSENTHAL 1999, 2005a). Die Auswertung des Datenmaterials erfolgte nach der Methode der biografischen Fallrekonstruktionen, wie sie von ROSENTHAL (1995, 2005a, 2005b) vorgeschlagen wird. Im Mittelpunkt steht hier, mithilfe der Rekonstruktion der erzählten und erlebten Lebensgeschichte zu einem generellen Strukturtyp zu gelangen. Bei der Analyse fließen neben allgemeinen Wissensbeständen auch Akteneinträge, historische Aufzeichnungen und Gesetzesblätter mit ein. Denn die Rekonstruktion der Biografie beinhaltet neben der Rekonstruktion des (familien-)biografischen Umgangs mit politischer Haft auch die Rekonstruktion des konkreten Prozesses politischer Verfolgung. Hierbei habe ich sowohl untersucht, wie sich die Biografinnen und Biografen selbst definieren, als auch recherchiert, welchen Zuschreibungen ehemals politisch Inhaftierte und ihre Familien durch andere Menschen und Institutionen ausgesetzt waren bzw. sind und wie sich diese auf ihr Handeln auswirken können. Dabei stellte sich z.B. heraus, dass der öffentliche Diskurs und seine Wandlung im Laufe der Zeit für das Thematisieren der politischen Haft und das Erinnern an sie von Bedeutung ist. Bei diesem Vorgehen knüpfte ich an die Forderung von ROSENTHAL (2005b) an, die Biografie immer im historisch-sozialen Kontext zum Zeitpunkt des Erlebens und des Erzählens zu differenzieren und zu verfolgen. Bei dem Vorgehen werden auf der einen Seite vorab nicht nur mithilfe der Haupterzählung das thematische Feld sowie die sequenzielle Gestalt ermittelt, sondern auch Textstellen feinanalytisch betrachtet, um zu erforschen, wie die Biograf/innen gegenwärtig ihren Lebenslauf darstellen und worüber sie in welcher Weise sprechen. Auf der anderen Seite wird untersucht, wie sich Ereignisse in der Biografie zeitlich anordnen und Handlungsmuster im Lebensverlauf generieren (ROSENTHAL 2005a). Die Genese der erlebten Lebensgeschichte wird anschließend der Genese der Darstellung in der Gegenwart gegenübergestellt. Dadurch können Unterschiede in der Vergangenheits- und Gegenwartsperspektive erschlossen werden. Ebenso kann durch die Kontrastierung geschlussfolgert werden, welche Funktion die Art des Erzählens für die Biografin oder den Biografen hat und welche biografischen Erfahrungen zu dieser Präsentation führten (ROSENTHAL 1995, S.70ff.). [5]
Zur Analyse der Gestalt der erzählten und der erlebten Lebensgeschichte schlägt Rosenthal (1995) fünf unterschiedliche Schritte vor: die biografische Datenanalyse, die thematische Feldanalyse, die Rekonstruktion der erlebten Lebensgeschichte, die Feinanalyse von Textsequenzen und die Kontrastierung der erlebten und erzählten Lebensgeschichte. Grundlage hierfür ist das Interview in Form eines transkribierten Textes. Mit dem Rückbezug auf die im Forschungsprozess entwickelte Fragestellung erfolgte dann die Typenbildung (HORVAY 2010), deren Ergebnisse in Abschnitt drei in Auszügen dargestellt werden. Grundlage für die Typenbildung sind die Zusammenfassungen der Strukturmerkmale, die sich aus den Analysen der einzelnen Fälle und der Globalanalysen ergeben haben. [6]
Anhand der Analysen zeigte sich, dass sich die von mir befragten ehemals politisch Inhaftierten bei der Darstellung ihrer politischen Verfolgung und Haft am politischen Diskurs der Wende- und Nachwendezeit orientierten und diesen zum Teil auch mitgestalteten. Politischer Diskus soll hier bedeuten, was von der Regierung oder den Oppositionsparteien gefordert wurde bzw. wird, was mittels Gesetzen umgesetzt und wie dies in den Medien diskutiert wird (vgl. zur Verbindung von Biografieforschung und Diskursanalyse auch die Beiträge von Elisabeth TUIDER [2007], Tina SPIES [2009] sowie Martina SCHIEBEL in diesem Band). Dieser Diskurs hat auf das Erinnern der Biograf/innen einen großen Einfluss. Die Mitgestaltung erfolgt dadurch, dass einige ehemals Inhaftierte in und nach der politischen Umbruchszeit 1989/90 in Auseinandersetzungen darüber mitwirkten bzw. noch mitwirken, wie sich die Gesellschaft der DDR-Vergangenheit nähern sollte und wie DDR-Unrecht aufzuarbeiten ist, indem sie etwa in der Gedenkstättenarbeit aktiv sind oder anderes öffentlichkeitswirksames bzw. pädagogisches Engagement zeigen. Infolge der Rehabilitationsprozesse mussten sich jedoch erstmals alle ehemals Inhaftierten mit der zurückliegenden Geschichte der politischen Haft beschäftigen, sofern sie eine Rehabilitation und eine Entschädigung erzielen wollten. Die Rehabilitation jedes/jeder Einzelnen zog sich seit Anfang der 1990er Jahre über mehrere Jahre. Für einige Biograf/innen handelte es sich sogar um eine bis zu neun Jahre andauernde Auseinandersetzung mit den Behörden, in der sie mit Aktenbelegen und ärztlichen Gutachten nachweisen mussten, inwiefern sie erstens politisch verfolgt worden und zweitens zu Unrecht in Haft gewesen waren sowie drittens bis in die Gegenwart unter gesundheitlichen Spätfolgen litten. Für diejenigen der von mir Befragten, die bis dahin nicht auf die für sie traumatisierenden Erlebnisse zurückblicken wollten, war diese Zeit erneut mit Leid und Ohnmacht verbunden. [7]
Vor diesem Hintergrund möchte ich im Folgenden nicht nur auf die Genese des Erinnerns eingehen, sondern auch darauf, welche Orientierungsmuster die Biografinnen und Biografen bei der Auseinandersetzung mit dem biografischen Ereignis der politischen Haft nutzen. Zunächst werde ich (in Abschnitt 3) vier Formen des biografischen Erinnerns darlegen. Hierbei handelt es sich um 1. zelebriertes Erinnern in der Familie, 2. verdrängte Erinnerung und Schweigen in der Familie, 3. sozial und familial behinderte Erinnerungsarbeit und 4. die Aufarbeitung von politischem Unrecht außerhalb der Familie. In Abschnitt 4 und 5 werde ich auf das Erinnern im Spannungsfeld der politisch-gesellschaftlichen Aufarbeitung sowie auf das Erinnern im Kontext von Widerstand und Opposition eingehen. [8]
3. Formen biografischen Erinnerns
3.1 Zelebriertes Erinnern in der Familie
Die Biografinnen und Biografen des Typus "Zelebriertes Erinnern in der Familie" haben die Erfahrung gemacht, dass sie im familialen Rahmen und darüber hinaus offen über ihre Lebensgeschichte als ehemals politisch Inhaftierte erzählen können. Im Erzählen steht der eigene Lebensverlauf im Kontext der Familie im Vordergrund. [9]
Die Personen, die für sie die Funktion von Leitfiguren in ihrer Familie innehaben, standen dem politischen System kritisch gegenüber. Diese Haltung setzten die Biografinnen und Biografen in ein Handeln um, dem politischen System den Rücken zu kehren. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Einschränkungen in der Ausbildung, die sie während ihrer Jugendzeit bzw. der Jugend ihrer Kinder erlebt hatten. Auch der Kontakt zu DDR-Bürger/innen, die bereits staatliche Sanktionen während der Haft erlebt hatten, führte zur Umdeutung der erlernten Strategie, sich sozial zu integrieren und (vermeintlich) politisch neutral zu agieren. Dabei war es ihnen wichtig, nicht gegen das Rechtssystem der DDR zu verstoßen. Erst wenn beispielsweise wiederholten Anträgen auf Ausreise aus der DDR nicht stattgegeben wurde, handelten sie bewusst opponent gegen die Strafordnung mit dem Ziel, von der Bundesrepublik freigekauft zu werden. Im Rückblick auf dieses Handeln stellen sie die Verhaftung auch als bewusst kalkuliertes Ereignis dar. [10]
Nach der Haftentlassung und Übersiedelung in die Bundesrepublik gelang es den Biografinnen und Biografen schnell, sich beruflich und sozial zu integrieren. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und vor allem ein bestehendes soziales Netzwerk, aus in die Bundesrepublik übergesiedelten Freundinnen und Freunden oder Familienmitgliedern bestehend, waren dafür sehr förderlich. Denn sie konnten über ihre Erlebnisse während der politischen Verfolgung und Haft sprechen und auch psychologische und medizinische Hilfen in Anspruch nehmen, um die als schlimm erlebte Situation der Haft zu verarbeiten. [11]
Innerhalb der Kernfamilie bildete sich ein Erzählritual heraus, das Erlebte in Form einer konstruierten Geschichte wiederholend zu erzählen, beispielsweise als eine Art von "Freiheitsgeschichte". Dabei interpretieren die Biograf/innen gegenwärtig ihr eigenes Handeln als persönlichen Kampf gegen die einschränkenden Reglements des DDR-Staates im Bereich des beruflichen Werdeganges und der Freizeitgestaltung, der mit zum Untergang des diktatorischen DDR-Systems geführt habe. Sie benutzen beim Erzählen bestimmte Schlüsselwörter, sodass andere Familienmitglieder diese aufgreifen und das Ereignis nacherzählen können. Auf diese Weise lassen sich die Familienmitglieder in den Verarbeitungsprozess involvieren und es entsteht eine Wissensgemeinschaft, was für die familiale Identität von großer Bedeutung ist. [12]
Da die Biograf/innen für sich eine erzählbare Geschichte über die politische Haft konstruiert haben und diese im sozialen Umfeld Anerkennung findet, können und wollen sie es auch zulassen, dass Familienmitglieder wie erwachsene Kinder oder Ehepartnerinnen bzw. -partner sie bei der Zeitzeug/innenarbeit unterstützen. Die Partner/innen dienen ihnen dabei als Beistand und sollen die konstruierte Geschichte stützen. In diesen Familien herrscht zwar ein offener Dialog über die Erlebnisse während der politischen Haft, allerdings soll die Lebensgeschichte der ehemals Inhaftierten als Zeitzeugnis einer Diktatur im Mittelpunkt stehen. Auch nahestehende Angehörige haben durch das Handeln der Biograf/innen negative Sanktionierungen erfahren. Dadurch lasten starke Schuldgefühle auf den Biograf/innen, sodass sie im Dialog die Negativerfahrungen ihrer Familienmitglieder ausblenden wollen. [13]
3.2 Verdrängte Erinnerung und Schweigen in der Familie
Demgegenüber gibt es ehemals politisch Inhaftierte, die innerhalb ihrer Familie nicht über die Ereignisse der Haft sprechen können oder wollen. Dies beruht nicht nur auf ihrer Unfähigkeit, über das Vergangene zu reden, sondern ist bis in die Gegenwart auch dem gesellschaftlichen Umfeld geschuldet. In meiner Untersuchungsgruppe waren diesem Typus nur Männer zugeordnet. Bei ihnen herrscht ein Schweigegebot, obwohl die Familienangehörigen über die politische Verfolgung und Inhaftierung Bescheid wissen. Die Biografen wurden verfolgt und verhaftet und wussten auch nach der Haft jahrelang nicht den Grund für die Inhaftierung. Innerhalb der Familie wollen sie zum einen keine Aufarbeitung forcieren, weil ihre Lebensgeschichten zu stark mit Geheimnissen in der Familiengeschichte verwoben sind: Sie müssten nicht nur seit Jahrzehnten verdrängte Familienthemen ansprechen wie beispielsweise die Täter-Rolle der Großväter im Nationalsozialismus, sondern auch den Verrat durch enge und systemtreue Familienmitglieder, der zu ihrer politischen Verfolgung führte. Damit ist auch die Suche nach der eigenen Schuld verbunden, durch die sie sich moralisch als "schlechte Menschen" offenbaren müssten. Zum anderen wollten sie zu DDR-Zeiten nicht den beruflichen Werdegang von Familienmitgliedern gefährden und gegenwärtig wollen sie nicht, dass ihre Angehörigen sozial ausgeschlossen werden. [14]
Für diese Biografen ist es von größter Bedeutung, das Befinden und die Stabilität des familialen Gefüges und des engen sozialen Bezugsrahmens ihrer selbst gegründeten Familie zu sichern. Das Erzählen ihrer Lebensgeschichte könnte dies gefährden, wie sie meinen. Diese Angst resultiert vor allem aus den Erfahrungen aus ihrer Kindheit, in der sie unsichere Beziehungsrollen sowie Trennungssituationen erlebt hatten. Für sie hat es nun Priorität, die Macht über ihr Leben und damit auch über ihre Lebensgeschichte zu behalten. Denn sie erlebten Fremdbestimmungen nicht nur in ihrer Kindheit durch die Erziehungsberechtigten, sondern auch während der politischen Verfolgung durch den Staat. Der Gipfel der Fremdbestimmung war nach der lebensbedrohlichen Haftzeit die Zuweisung ihrer neuen Heimat. Diese erfolgte nicht nur in Bezug auf den Wohnort bei Entlassung in der DDR, sondern auch bei der staatlichen Entscheidung, ob die Personen durch Freikauf in die Bundesrepublik übersiedeln konnten oder sogar auch gegen ihren Willen sollten. In ihrer neuen Heimat angekommen setzten sie sich zum Ziel, ein neues Leben aufzubauen. Sie brachen den Kontakt zur Herkunftsfamilie ab, orientierten sich beruflich neu und verdrängten alle Erinnerungen an die für sie schlimmste Zeit ihres Lebens. [15]
Erst als es durch den Rehabilitationsprozess Anfang der 1990er Jahre notwendig wurde, die politische Haft eigenständig nachzuweisen, versuchten sie erstmals, den Verlauf ihres vorherigen Lebens zu verstehen. Die Auseinandersetzungen vollziehen sie weiterhin außerhalb der Familie: Die Ehepartnerinnen stützen das Sich-Nicht-Öffnen und wirken in gesundheitlich prekären Situationen ohne Rückfragen stabilisierend. Die Kinder, mit dem Schweigegebot aufgewachsen, fügen sich dem Bestreben des Verbergens und dem Streben nach Normalität. Für die starken Traumatisierungen, die sich vor allem nachts in Albträumen äußern, nehmen die Biografen Expert/innen aus dem medizinischen Bereich in Anspruch. Auch die im Rahmen der Studie geführten biografischen Interviews können als Form des biografischen Arbeitens verstanden werden, als eine Möglichkeit, sich gegenüber einer von ihnen als Spezialistin wahrgenommenen Wissenschaftlerin zu öffnen, um das Leben in der machtlosen und fremdbestimmten Zeit zu begreifen. [16]
3.3 Sozial und familial behinderte Erinnerungsarbeit
Im Gegensatz zum eben beschriebenen Typus handelte es sich bei den Biografinnen des Typus "Sozial und familial behinderte Erinnerungsarbeit" um Frauen. Sie wendeten sich Mitte der 1990er Jahre der Öffentlichkeit zu, um über ihre politische Verfolgungsgeschichte zu erzählen. Dieser Schritt steht mit dem Ausbrechen aus einem erlebten Handlungsdruck im Zusammenhang, zugleich persönlichen Bedürfnissen und den Vorstellungen anderer gerecht zu werden; zuvor hatten sie versucht, eine Balance zwischen dem Verfolgen der eigenen Ideen und Wünsche und der Lebensmaxime der Familie zu finden. Auch wenn die Biografinnen dadurch überfordert waren, wollten sie nach außen so funktionieren, wie es von ihnen erwartet wurde. [17]
In der Jugend hatten sie erstmals begonnen, ihre Angepasstheit ans soziale und politische System aufzugeben und bewusst ein Leben mit einem Partner bzw. einer Partnerin aufzunehmen, dessen/deren politische Haltung konträr zu den Grundsätzen im Elternhaus und in der DDR stand. Durch den Einfluss des neuen sozialen Umfeldes und der politischen Ausgrenzung kamen sie mehr und mehr in eine zunächst vom Vater, dann auch vom Staat marginalisierte und existenzbedrohliche Lebenssituation, die letztlich in der politischen Inhaftierung gipfelte. Nach der Haftentlassung befolgten sie alle sozial und politisch auferlegten Ge- und Verbote, so auch, nicht über die Erlebnisse während der politischen Verfolgung und Haft zu sprechen. [18]
Während Mitglieder der Herkunftsfamilie auch nach dem politischen Zusammenbruch der DDR nichts über die Erlebnisse der Biografinnen wissen wollten, widmeten sich die Biografinnen alleine der Aufarbeitung. Ausschlaggebend dafür war der Rehabilitationsprozess, durch den sie vom Gesetz her dazu aufgefordert wurden, die politische Verfolgung und ihre Haftfolgeschäden nachzuweisen. Sie befanden sich wiederum in einer ambivalenten Situation: Sie konnten zwar ihre eigenen Lebensvorstellungen verfolgen, mussten aber zwei Diskursen, dem der politischen Aufarbeitung und dem der De-Thematisierung innerhalb der Familie, gerecht werden. Sie schrieben ihre Hafterlebnisse auf und suchten dafür alte Erinnerungsstätten auf. Das autobiografische Schreiben hat für sie die Funktion, ihre Vergangenheit zu verstehen und sich zu vergewissern, dass ihre Erinnerungen "stimmen" (vgl. HORVAY 2010). Die verfassten Bücher dienen aber nicht nur der eigenen biografischen Arbeit, sondern sind auch an eine breite Leser/innenschaft adressiert. Im sozialen Umfeld, sogar im Kreis anderer ehemals politisch Inhaftierter, erlebten sie weiterhin viele Zurückweisungen. Trotzdem suchen sie nach deren Verständnis, selbst dann, wenn sie sich wieder psychisch und physisch überfordern müssen. Innerhalb der Familie beachten sie indes weiterhin das Gebot des Nicht-Sprechens. Sie akzeptieren dabei die Behinderungen ihres Wunsches nach Aufarbeitung und einem offenen Dialog in der Familie und hoffen, dass Familienmitglieder eines Tages nachfragen oder die Bücher lesen wollen. [19]
3.4 Aufarbeitung von politischem Unrecht außerhalb der Familie
Im Vergleich dazu beziehen die Biograf/innen des Typus "Aufarbeitung von politischem Unrecht außerhalb der Familie" absichtlich ihre Familienmitglieder nicht bei ihren Aufarbeitungsbemühungen mit ein, da diese für sie im lebensgeschichtlichen Sinne keine Expert/innen sind. Die strafrechtliche Sanktionierung und politische Haft verstehen sie als Folge ihres frühen Interesses an Politik, ihren Kontakten zu opponenten Kreisen und der Kirche. Aus dieser Sozialisation heraus erwuchs ihr bewusstes Handeln gegen die staatliche Ordnung der DDR. [20]
Nach der Haft war die DDR-Politik weiterhin ein wichtiger Bestandteil in ihrem Leben, dies entweder als DDR-Staatsbürger/innen, die sich weiterhin in politisch unabhängigen Nischen der Gesellschaft bewegten oder als Bundesbürger/innen, die sich nur im (relativ begrenzten) Kreise von Gleichgesinnten diskursiv mit der DDR als Diktatur auseinandersetzten. [21]
Die Wiedervereinigung stellte für sie einen Wendepunkt in ihrer Biografie dar, da nun ihr bewusst opponentes Handeln im Kontext von Widerstand und Opposition soziale Anerkennung fand: Sie können sich in einem größeren Wirkungskreis politisch engagieren und ihre biografischen Erfahrungen als Dissident/innen einfließen lassen. Sie definieren sich nicht als Opfer der Diktatur und thematisieren daher nicht ihr eigenes erlebtes Leid, sondern sie nähern sich ihrer Vergangenheit als Expert/innen an. Ihr Engagement dient weiterhin der Aufarbeitung der DDR im Sinne eines diktatorischen Staates. Auf diese Weise können sie auch ihre Lebensgeschichte, die sie statt auf einer individuellen auf einer politisch-theoretischen und intellektualisierten Ebene behandeln, als Teil der deutschen Geschichte in die Familie tragen. Familiengeschichtliche und biografische Erzählungen erfolgen in der Lebensdarstellung ausschließlich dann, wenn sie als Rechtfertigung ihres Handelns und ihrer politischen Haltung dienen können (so z.B. die Darstellung der politischen Verfolgung von Vorfahren während der NS-Zeit oder in der frühen DDR, mit der das politische Ehrenamt für die Aufarbeitung von Diktaturen als notwendige Konsequenz unterstrichen wird). [22]
4. Erinnern im Spannungsfeld der politisch-gesellschaftlichen Aufarbeitung
Die im obigen Abschnitt dargestellten Typen des Erinnerns sind Konstruktionen, mit denen theoretische Verallgemeinerungen über die soziale Wirklichkeit, in diesem Fall über die Art und Weise der Erfahrungsverarbeitung der politischen Haft, aufgezeigt werden. Daraus geht hervor, dass das gesellschaftspolitische System für die Gestalt der einzelnen Biografien eine große Rolle spielt. Daher möchte ich in diesem Abschnitt auf die sozialpolitische Auseinandersetzung mit dem Thema politische Haft in der DDR eingehen. Die Ausführungen dazu, die mit Beispielen aus dem empirischen Material illustriert sind, dienen auch als Mittel, nachzuvollziehen, welche Ereignisse dafür bedeutend waren, dass sich das Erinnern im Kontext von Widerstand und Opposition in der Gesellschaft als dominierende Form entwickelte. [23]
4.1 Die thematische Auseinandersetzung bis zum politischen Umbruch 1989
Wie eine Analyse der gesellschaftlichen Aufarbeitung politischer Haft in der DDR zeigt (HORVAY 2010), gab es bis 1990 auf dem Gebiet der Bundesrepublik nur eine gruppenbeschränkte Erinnerungsarbeit. Dabei handelte es sich um Arbeitsinitiativen von ausgereisten, geflohenen oder freigekauften Wissenschaftler/innen, Künstler/innen und politisch Engagierten, die in der DDR gelebt und Erfahrungen mit Repressionen gemacht hatten. Sie verstanden die DDR, anlehnend an den bundesdeutschen politischen Diskurs der 1950er Jahre, weiterhin als menschenrechtsverletzende Diktatur. Viele der ausgereisten Inhaftierten, die von ihren Erfahrungen berichteten und sich gegen das Unrecht in der DDR engagieren wollten, trafen häufig dabei auf Unwissenheit bis hin zu Unverständnis innerhalb der bundesdeutschen Bevölkerung. Der Biograf Konstantin Felsenkamp2), der nach seiner Ausreise 1985 an einer norddeutschen Universitätsstadt begann, Geschichte und Politik zu studieren, stellt dies anhand von Erlebnissen im Kreis seiner Kommiliton/innen und Dozent/innen wie folgt dar:
"bin gleich bei einem der ersten Seminare mit dem Professor zusammengerast, der mir ein Thema geben wollte über Menschenrechtsverletzungen in Südafrika: worauf ich sagte ich würde aber viel lieber über Menschenrechtsverletzungen in der DDR was machen, gebe es nicht, aber in Südafrika, und gab dann eine Kollision und dann gabs damals auch unter den Studenten eine ganze Menge Leute die was den Blick auf die DDR betraf ganz blind waren und die überhaupt nicht die Diktatur sehen wollten […] da war das Klima an der Uni auch nichts so gut und ich hab dann ganz schnell den Stempel als Kalter Krieger bekommen" (Konstantin Felsenkamp/2005/43/14-28).3) [24]
Nur fünf Jahre später hätten Mitstudierende und Dozent/innen möglicherweise anders auf die Aussagen von Herrn Felsenkamp reagiert, denn die Auffassung, dass es sich beim SED-Staat um einen Unrechtsstaat handelte, wurde nach der Wiedervereinigung durch den sich etablierenden politischen Diskurs und das Aufarbeitungsbestreben der bundesdeutschen Regierung gestützt. Protagonist/innen wie Felsenkamp konnten somit ihr widerständiges Handeln in der DDR und ihr Engagement gegen den DDR-Staat für die Aufarbeitung als nutzbringend ansehen. Er ist ein Vertreter des Typus "Aufarbeitung von politischem Unrecht außerhalb der Familie". [25]
Im Gegensatz dazu wurden Repressionserfahrungen von den DDR-Bürger/innen verschwiegen, die nach der politischen Haft weiter in der DDR lebten. Die Entlassenen galten dort offiziell als "Staatsverbrecher", und die Haftzeit war fortan Teil ihres institutionalisierten Lebenslaufes. Jedoch war es ihnen untersagt, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Die Staatssicherheit vergewisserte sich durch Überwachung, ob sich die Entlassenen an das Schweigegebot hielten. Nachdem Helmut Wagner, der Ende der 1970er Jahre wegen "staatsfeindlicher Hetze" in Haft saß, entlassen worden war, spürte er, dass sein soziales Umfeld verunsichert war, wie es mit ihm umgehen sollte:
"es hat halt jeder Angst äh um sein Arbeitsplatz gehabt und deswegen den Mund gehalten und nichts gesagt und so getan es ist ja a:alles bestens ne, ich wüsste nich ein der da so=alles sagen kann ne jeder hatte Angst egal ne=und das war ja in der Familie auch so ne //I:mhm// keiner wusste mehr richtig wie er sich verhalten soll ne, jeder hatte Angst jetzt wird da noch mehr gespitzelt, mein Schwager war ja auch beim Rat=des=Kreises das ist doch klar, die hatten alle dann Angst gehabt weil das Thema [die Haft] dann überall schon behandelt wurde ne, da haben dann alle nun Angst gehabt dass sie nun Schwierigkeiten haben durch mich ne" (Helmut Wagner/2006/16/27-17/4). [26]
Im Rückblick kann Helmut Wagner die Angst seiner Mitmenschen verstehen, da sie durch den Kontakt mit ihm hätten Probleme bekommen können. Doch für ihn bedeutete es damals, dass er lernen musste, seine politische Meinung nicht offen kundzutun und die Hafterlebnisse allein zu verarbeiten. Helmut Wagner ist dem Typus "verdrängte Erinnerung und Schweigen in der Familie" zuzuordnen. [27]
Das Ziel des staatlich auferlegten Schweigens war, Aktivitäten und Zusammenschlüsse von ehemals politisch Inhaftierten oder "Andersdenkenden" zu untergraben und zu zerschlagen. Die nach den Paragrafen des StGB der DDR als staatsfeindlich auszulegenden Aktionen wurden daher nur im sehr kleinen Kreis der Familie oder im Freundeskreis thematisiert: Helmut Wagner redete mit seiner Ehefrau über die Hafterlebnisse, wobei er jedoch mit Leid verbundene Erfahrungen ausließ. Über politische Hintergründe und seine Einstellung konnte er mit einem befreundeten Arbeitskollegen sprechen, von dem er sicher war, dass dieser nicht für die Staatssicherheit arbeitete. Was ihn mit den meisten der Entlassenen in die DDR verbindet, ist, dass er ein unauffälliges Leben aufnahm. Nur ein geringer Teil der im Rahmen meines Samples untersuchten Personen, die ab Mitte der 1970er Jahre aus politischen Gründen inhaftiert waren, gehörten vor oder nach der Haft tatsächlich einer Oppositionsbewegung in der DDR an (vgl. HORVAY 2010). [28]
Erst mit dem Umbruch 1989 und der politischen Partizipation der Oppositionsbewegungen wurde erstmals von der DDR-Regierung die Thematik der politischen Haft in der DDR erwähnt. Die erste demokratisch gewählte Regierung der DDR hatte die Strafprozessordnung der DDR (StPO DDR) reformiert, wodurch bis zum 2. Oktober 1990 etwa 50 Urteile von aus politischen Gründen Inhaftierten für unwirksam erklärt wurden (vgl. DER DEUTSCHE BUNDESTAG o.J.). Die Übergangsregierung verabschiedete sodann das erste DDR-Rehabilitationsgesetz (RehaG-DDR), das der Rehabilitierung und Wiedergutmachung von Opfern politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen eine gesetzliche Grundlage geben sollte. [29]
Dies hatte zur Folge, dass die Erfahrungen und Meinungsbilder derjenigen bis heute den öffentlichen Aufarbeitungsdiskurs der DDR-Vergangenheit dominieren, die sich zum einen in der Bundesrepublik für die Opfer der DDR-Diktatur einsetzten und zum anderen in der DDR-Opposition vor allem in der politischen Umbruchszeit engagierten. Einen Beitrag dazu leisteten auch die Enquete-Kommissionen (vgl. GUTZEIT 1997a, 1997b; DER DEUTSCHE BUNDESTAG 1997, 1999), denen viele Beteiligte der Oppositionsbewegungen der DDR beisaßen, so in der DDR Verbliebene wie Markus MECKEL und Gerd POPPE oder aus der DDR Ausgereiste wie Roland JAHN oder Bernd EISENFELD.4) Die Einberufung der Enquete-Kommissionen von 1992 bis 1998 leitete die Aufarbeitung des SBZ5)/DDR-Unrechts und auch die Beschäftigung der deutschen Gesellschaft mit dem Thema ein. Für Politik und Wissenschaft bildeten die Berichte der Enquete-Kommissionen außerdem den Ausgangspunkt einer Auseinandersetzung, deren Schwerpunkt auf den Themen Opposition und Widerstand liegt. [30]
4.2 Die Rehabilitierung und Entschädigung ehemals politisch Inhaftierter
Die Rehabilitation der ehemals politisch Inhaftierten erfolgte anhand der oben genannten Gesetze. Um nun als Opfer von DDR-Unrecht anerkannt zu werden, mussten die Personen in ersten Antragsverfahren und langwierigen Prozessen beweisen, dass sie in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert gewesen waren sowie Maßnahmen von Willkür und Misshandlung erlebt hatten. Ehemals politisch Inhaftierte gelten als Opfer einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Verfolgung, wenn sie nachweisen können, dass sie durch ein staatliches deutsches Gericht im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 nach bestimmten Paragrafen verurteilt wurden, die im Rahmen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" in einem Katalog zusammengetragen wurden (vgl. GUTZEIT 1997b). [31]
Das bedeutet einerseits, dass Personen mit sehr verschiedenen Handlungsabsichten und der zum Teil willkürlichen Festlegung der rechtlichen Sanktionierung durch die vom MfS eingeleiteten operativen Maßnahmen zu einem Konstrukt der "politischen Gefangenschaft in der DDR" vereinheitlicht wurden. Dies zeichnet sich auch im empirischen Material meiner Studie ab: Die Handlungsabsicht von Frau Bode, die 1983 nach Paragraf 220 StGB der DDR ("öffentliche Herabwürdigung") verhaftet wurde, ist nicht mit der von Frau Malinowski zu vergleichen, die 1982 ebenfalls dem gleichen Paragrafen zufolge verhaftet wurde. Während Frau Bode nach einem gestellten Ausreiseantrag einer Demonstration von weiteren Antragsteller/innen beiwohnen wollte, verfolgte das MfS Frau Malinowski wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Subkultur. Ähnliches gilt für die Biograf/innen Herr Bertram, Herr Meyer und Frau Schulz, die nach Paragraf 213 StGB DDR ("ungesetzlicher Grenzübertritt") verhaftet wurden: Während Frau Schulz durch einen Ausreiseantrag und die darauf folgende Übertretung der innerdeutschen Grenze eindeutig dem ihrem Fall zugrunde liegenden Paragrafen zuzuordnen ist, bewegten sich Herr Meyer und Herr Bertram bei ihrer Festnahme auf DDR-Gebiet. Herrn Meyer hätte der Vorwurf gemacht werden können, sich unerlaubt in Grenznähe aufgehalten zu haben, doch hatte er nicht den Plan verfolgt, die DDR zu verlassen. [32]
Beim Rehabilitationsverfahren lag andererseits nach obiger Definition die Beweislast aufseiten der ehemals Inhaftierten, ob sie als "politische Gefangene der DDR" und in diesem Sinne als "Opfer von DDR-Unrecht" galten. Die Beantragung von Gerichtsurteilen und Akten bei den Behörden erforderte eine lange Wartezeit, viele der Betroffenen wurden damit konfrontiert, dass große Teile der Akteninhalte nicht auffindbar oder vernichtet worden waren. Dies wird anhand der Geschichte von Gisela Bode deutlich: In den Akten des BStU in Berlin fand Frau Bode nur wenige Zettel vor, aus denen sie keine wichtigen Informationen ziehen konnte. Ihre Haftakten wurden ihr erst nach einer langen Phase des Briefverkehrs mit verschiedenen Behörden und dem Einschalten des Oberen Verwaltungsgerichtes zugestellt. Die Rehabilitierung beschreibt sie daher als keinen "automatischen" Vorgang. Diese Feststellung untermauert sie mit dem Argument, dass sie für die Anerkennung des ihr angetanen Unrechts neun Jahre habe kämpfen müssen. Es sei dabei sehr genau geprüft worden:
"wo hast du wirklich gestanden was hast du wirklich getan, also man recherchiert das sehr=sehr gründlich eh man die Rehabilitierung vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekommt" (Gisela Bode/2005/28/28-30). [33]
Über die Aufhebung rechtswidriger Entscheidungen hinaus haben Betroffene Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen (§16), auf Kapitalentschädigung (§17) für jeden angefangenen Kalendermonat einer Freiheitsentziehung und auf Unterstützungsleistungen (§18) aus der nach Paragraf 15 des Häftlingsgesetzes errichteten Stiftung für ehemalige politische Häftlinge. Im Rahmen des StrRehaG6) wurden bis Ende 2002 170.000 Rehabilitations- und Kassationsverfahren beantragt (vgl. DER DEUTSCHE BUNDESTAG 2003). Trotz einer erneuten Anfrage im Bundestag, wie viele Anträge durch Berechtigte nach dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR gestellt wurden und wie der Stand der Antragsbearbeitung per 31. Dezember 2007 sei, konnte das Bundesministerium der Justiz keine Auskunft über aussagefähige Statistiken geben (vgl. DER DEUTSCHE BUNDESTAG 2008, S.6). [34]
Darüber hinaus haben Personen, die infolge der Maßnahmen des MfS psychische oder physische Gesundheitsschädigungen aufweisen, einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass die Anerkennung einer verfolgungsbedingten psychischen Gesundheitsstörung bei den ehemals politisch Inhaftierten bei unter einem Prozent liegt (vgl. BOETZEL 1994). Diese Erfahrungen machten auch alle befragten Personen meines Samples. Sie können die richterliche Begründung nicht verstehen, dass ihre Angststörungen auch ohne politische Haft hätten auftreten können. Beispielhaft dafür ist die ernüchternde Aussage von Anke Malinowski:
"was hat man schon davon (1) ja für mich war es schon wichtig dass ich sagen kann okay du bist blütenweiß aber ((hustend)) wenn man heute in irgendwelche Ämter geht wenn man beispielsweise ins Versorgungsamt geht man wird ja behandelt wie der letzte Dreck, mit den Gesundheitsschäden das werd ich nie vergessen, ja sind Sie denn sicher das das durch den Knast kommt ((Stimme verstellend))" (Anke Malinowski 2005/17/29-31). [35]
Auch zahlreiche repräsentative Studien zu Haftfolgeschäden (u.a. FREYBERGER, FROMMER, MAERCKER & STEIL 2003) hatten keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeitsklausel gemäß Paragraf 21, Absatz 5 im Gesetzestext. [36]
Im Laufe dieser jahrelangen Auseinandersetzung mit Gerichten, Gutachter/innen und Verwaltungsbehörden um die Statuszuschreibung "Opfer der SED-Diktatur" setzte bei vielen Personen ein Vergangenheitsrückblick ein, durch den die Hafterfahrung aus politischen Gründen vor allem mit einem politischen Verfolgungsweg und politisch widerständigem Verhalten begründet wird. Dies geschah, obwohl ein Großteil derjenigen, die in den 1970er und 1980er Jahren in der DDR politisch inhaftiert waren, nicht in der Opposition der DDR oder in Friedens- und Umweltbewegungen agierte. Sie waren in ihrem damaligen Verständnis nicht politisch widerständig, sie widersprachen vielmehr den Vorstellungen der DDR-Regierung hinsichtlich einer kommunistischen Jugend oder sahen sich in ihrem beruflichen Fortkommen eingeschränkt. [37]
Die Ziele der Rehabilitierung und Entschädigung sind von politischer Seite weitgehend realisiert. Nach jahrelangen Verhandlungen der jeweiligen Oppositionsparteien diskutierte das Bundeskabinett im März 2007 die geplante neue Rente für ehemalige Verfolgte der DDR. Am 15. Juni 2007 stimmten die Abgeordneten des Bundestages dem Gesetz zu, das die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessern sollte. Das am 6. Juli 2007 im Bundesrat verabschiedete Gesetz ist zum 28. August 2007 in Kraft getreten (vgl. DER DEUTSCHE BUNDESRAT 2007). Die monatliche Rente in Höhe von 250 Euro soll demnach politisch Verfolgten zukommen, die mindestens sechs Monate inhaftiert waren und nach festgelegten sozialen Kriterien bedürftig sind (vgl. DER DEUTSCHE BUNDESTAG 2007a). Während die Bundesregierung mit 80.000 Personen rechnet, die Anspruch auf die Zusatzrente haben (vgl. DER BUNDESTAG 2007b), wird die Zahl in den Berichterstattungen der Medien nur auf etwa 42.000 Personen beziffert (u.a. STOLLOWSKY 2007; DPA 2007a, 2007b). Die variierenden Zahlen sind wie auch die der Rehabilitations- und Kassationsverfahren Ausdruck der Unwissenheit über die genaue Anzahl der ehemals politisch Inhaftierten in der DDR. [38]
Verbände sowie ehemals politisch Inhaftierte und Engagierte setzten sich dem entgegen für eine Rentenauszahlung für alle politisch Verfolgten der DDR ein. Hier ist auch der interviewte Herr Felsenkamp einzuordnen, der sich ehrenamtlich mit der Aufarbeitung politischer Verfolgung beschäftigt. Er kennzeichnet, wie im Diskurs der Opfer-Verbände üblich, die neue Sonderrentenregelung im Interview in seinem politischen Verständnis als "Ehrenpension". Der Begriff der Ehrenpension zeigt die gesellschaftliche Anerkennung und Auszeichnung für ein für die Menschheit positiv zu verstehendes Handeln auf. Das Wort hat politischen Symbolcharakter, erinnert aber auch an die zu DDR-Zeiten ausgezahlten Gelder an Widerstandskämpfer/innen des Nationalsozialismus. Berichterstattungen in den Medien unterstützten die Forderungen einer monatlichen Zahlung, die Artikel wurden dabei aber mit dem Schlagwort "Opferrente" betitelt (u.a. GATHMANN 2007; DPA 2007a; FINGER 2007; PRASCHL 2007). Sie kritisieren allesamt mit Quellenverweisen auf Oppositionspolitiker/innen die Sechs-Monats-Klausel und die Abhängigkeit vom Einkommen. Ebenso wird deutlich auf die Antragstellung aufmerksam gemacht, der Betroffene nachzukommen haben. Der Begriff "Opferrente" ist in Medien, Politik und Wissenschaft zu einer gebräuchlichen Bezeichnung für die Entschädigungsrente geworden. Auch wenn sie in diesem Sinne als Nachteilsausgleichszahlung verstanden werden soll, werden mit der Begriffswahl Verlust und Entbehrungen im Vergangenen und die im Gegenwärtigen dafür politisch eingesetzte Wiedergutmachung nahegelegt. Infolge der notwendigen Antragstellung erlebten als politisch verfolgt anerkannte Personen erneut eine Situation der "Bittstellung". Diese Bezeichnung fiel auch in zwei Interviews, die direkt im Zeitraum des Entscheids stattfanden. Beide Personen erwähnten den Aspekt des Opferstatus in Bezug auf die Zahlungen und bezogen sich auch inhaltlich stark auf die Diskussionen in den Medien. Für den Biografen Jochen Meyer kommt die Abhängigkeit von der Verdiensthöhe einer Ungleichbehandlung gleich, "entweder ich habe gesessen, dann sollen sie bezahlen, oder dann sollen sie es sein lassen" (Jochen Meyer/2007/37/22-23). Er ist jedoch aufgrund seiner schlechten finanziellen Lebenslage von diesen Zusatzzahlungen abhängig und muss die Gelder trotz seines Normalitätsbestrebens beantragen. Der Biograf Jürgen Bertram betont bezüglich der zusätzlichen Auszahlung seinen besseren finanziellen Status gegenüber vielen anderen ehemals Inhaftierten. Auch wenn er weiterhin unabhängig von den Zahlungen der Bundesregierung leben kann, nimmt er Partei für andere ehemals Inhaftierte und äußert sich in gleicher Weise zum Entscheid über die "Opferrente". Dabei bedient er sich der Redewendung, dass "die wahren Opfer mit Almosen abgespeist" (Jürgen Bertram/2007/2/6) würden. Genau diese Worte benutzte Hubertus KNABE, Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, in einem Interview vom 29. März 2007 im Focus: "Während die Milliardenbeträge in die Taschen der einstigen Funktionäre fließen, werden die Verfolgten – z.B. bei der geplanten Opferrente – mit Almosen abgespeist" (FUHRER 2007, o.S.). Die starke Medienpräsenz des Themas prägte auch den kommunikativen Austausch im Privaten. Dieser konnte wiederum durch seinen sozialen Bezug den öffentlichen Diskurs mitgestalten, beispielsweise über Medienberichterstattungen einzelner Lebensverläufe oder durch das Engagement ehemaliger Dissident/innen. [39]
4.3 Die strafrechtliche Bewältigung des DDR-Unrechts
Zu Beginn der 1990er Jahre wurden im theoretisch-wissenschaftlichen Diskurs Befürchtungen darüber geäußert, dass organisiertes politisches Verbrechen, wie die politischen Urteile der DDR definiert wurden, nicht dem individualisierenden Strafrecht zugeordnet werden könne. Infolge von Revidierungen wie der funktionalen Begrenzung des Rückwirkungsverbots bei Systemunrecht in der Rechtsprechung konnte dies zum größten Teil zurückgenommen werden (vgl. FROMMEL 1998). Ein wichtiges Ereignis im Kontext der Auseinandersetzung mit der DDR-Regierungskriminalität war der sogenannte "Politbüro-Prozess", bei dem am 25. August 1997 Egon KRENZ zu sechs Jahren und sechs Monaten, Günter SCHABOWSKI und Günter KLEIBER zu jeweils drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags und Mitverantwortung für das Grenzregime der DDR verurteilt wurden. [40]
Wie aber erfolgte die strafrechtliche Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen in der DDR, die ehemals politisch Inhaftierte bzw. Opfer von SED-Unrecht erlitten haben? Im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. August 1990 wurde festgelegt, dass sich die Strafjustiz mit allen Erscheinungsformen des Unrechts in der DDR zu befassen habe, die Gewalttaten an der früheren innerdeutschen Grenze, gesetzeswidrige Verurteilungen der DDR-Justiz und Handlungen des MfS wie Zersetzungsmaßnahmen, damit zusammenhängende Freiheitsberaubungen oder Häftlingsmisshandlungen umfassen (vgl. MARXEN & SCHÄFTER 2004). Der Leiter der Berliner Arbeitsgruppe Regierungskriminalität und Generalstaatsanwalt Christoph SCHAEFGEN (1998, S.42ff.) betonte in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung eines Gerichtes laut den Bestimmungen des Bundesgerichtshofs erst dann greife, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die in der DDR gültige Rechtsordnung eindeutig gegeben sei. Insofern wären die aufgeführten Kategorien im Einigungsvertrag auf wenige Fälle beschränkt. SCHAEFGEN führt weiter aus, dass eine flächendeckende Strafverfolgung nicht nur durch den Einigungsvertrag, sondern auch aufgrund fehlender Anzeigen, mangelndem Aktenstand oder der Entscheidungsmacht der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen bezüglich des Zugangs zu den Unterlagen nicht durchführbar sei (S.44ff.). Im Gegensatz dazu zeigt ANSORG (2005, S.384) anhand einer Untersuchung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg Fehlleistungen bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts auf, die "auf die Unkenntnis der mit den Strafverfahren befassten Untersuchungsbehörden, Staatsanwälte und Richter mit der DDR-Wirklichkeit zurückzuführen sind": So wurden beispielsweise Ermittlungsverfahren eingestellt, wenn anhand der Akteninhalte Vergehen in Bezug auf Misshandlungen oder Willkürakte nicht bestätigt werden konnten. Zum Teil zogen Betroffene aufgrund der als Verhöre empfundenen Befragungstechniken ihre Anklagen zurück (a.a.O.). In anderen Fällen wurde die Glaubwürdigkeit ihrer dargestellten Erinnerungen durch Widersprüche im wiederholten Erzählen infrage gestellt (a.a.O.). Das bedeutet, dass nicht nur Probleme in den gesetzlichen Grundlagen und vor allem hinsichtlich des strafrechtlichen Opferbegriffs zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts existieren, sondern auch im Umgang mit dem Quellenwert von Aussagen Betroffener im Vergleich zu dem der Akten des MfS sowie der Strafvollzugseinrichtungen. Diese Verweise spiegeln sich auch in den Zahlen der Gerichtsverfahren wider: "Es kann von 75.000 Verfahren gegen 100.000 Beschuldigte ausgegangen werden" (VERGAU 2000, S.54). Die Anzahl der Beschuldigten sank dabei im Laufe der Verfahren. Den Daten des Forschungsprojekts "Strafjustiz und DDR-Unrecht" (MARXEN & WERLE 1999) zufolge gab es nur 1.021 Verfahren, in denen Anklage erhoben wurde. Bei ca. einem Prozent aller Fälle kam es also nur zur Anklage und nur bei ca. 0,5 Prozent der Fälle zu einer rechtskräftigen Verurteilung (vgl. FRICKE 2002; MARXEN, WERLE & SCHÄFTER 2007). Die Verurteilungen beziehen sich vorwiegend auf Todesschüsse an der Grenze, auf Rechtsbeugungen durch Richter/innen und Staatsanwält/innen, auf Unrecht im Bereich des MfS und auf bestimmte Wirtschaftsstraftaten durch politische Funktionäre der DDR. [41]
Mit dem zeitlichen Abstand zu den ersten Strafverfolgungsprozessen in der frühen Phase zwischen 1990 und 1993 kam es zunehmend zu öffentlichen und politischen Debatten über Verjährung und Amnestie bezüglich der Regierungskriminalität, die aber durch ein zweites Verjährungsgesetz vom 23. September 1993, das die Verjährungsfrist bis zum Jahresende 1997 verlängerte, vorerst beendet wurden. Vor Ablauf dieser Frist setzte erneut eine sehr kontrovers geführte Diskussion zur Thematik ein: Justizpolitiker/innen, Ermittler/innen und Vertreter/innen der BStU betonten, dass es keinen Bedarf einer weiteren Verjährungsfristenverlängerung gebe, da die Ermittlungen zu einem Abschluss gekommen seien (vgl. WINGENFELD 2006). Verschiedene Opferverbände, zahlreiche ehemalige Bürgerrechtler/innen und Politiker/innen sowie die Landtage in Thüringen und Sachsen setzten sich für eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bis 2002 ein, die schließlich 2007 nochmals bis Ende 2011 verlängert wurden. In diesem Zusammenhang zeigt sich auch, dass die Akteure, die sich an der Auseinandersetzung bezüglich der Strafverfahren wegen DDR-Unrechts beteiligten, wie schon Anfang der 1990er Jahre vornehmlich Vertreter/innen der ehemaligen Bürgerrechtsbewegungen der DDR wie Bärbel BOHLEY oder Friedrich SCHORLEMMER waren. [42]
In den Analysen der Interviews mit früheren politisch Verfolgten hat sich herausgestellt, dass diese unbefriedigenden Ergebnisse als ein Scheitern der strafrechtlichen Verarbeitung des DDR-Unrechts betrachtet werden. Allgemeine Aussagen wie "Bleibt alles beim Alten" und Vergleiche zur Bestrafung der NS-Täter/innen überwogen dabei als Argumentationshaltung. Den Unmut über die strafrechtliche Aufarbeitung legte auch der Biograf Harald Neumann ausführlich im Interview dar. Darin beanstandet er, dass es keine stringente und zeitnahe Aufarbeitung gebe. Doch viel bedeutender ist ihm die Kritik im Umgang mit ehemaligen Funktionsträger/innen, die noch immer in ihren Ämtern tätig seien:
"ich habe dann später nach der Wiedervereinigung Anzeige gemacht hier bei der Staatsanwaltschaft bei Herrn G. und sie wollten immer eröffnen und immer eröffnen und der Termin hat äh=äh na das Landeskriminalamt in Halle immer verschoben, bis heute ist nichts passiert und sie haben das immer verschoben, sie haben mir geschrieben und mich gebeten sie haben so viele wichtige Sachen und das um vier Wochen verschoben (4) und den Herrn Y in Brandenburg wo ich auch Strafantrag gestellt hatte da riefen sie mich vor einem Jahr an, nein sie schickten mir ein Schreiben ob ich noch Interesse daran hätte und das ist ja verjährt, aber wo ein Ministerpräsident X die Regierung hatte konnte nur so etwas passieren, und ich bin fest überzeugt dass der wieder irgendwo beim Kriminalamt arbeitet" (Harald Neumann/2006/13/27-14/4). [43]
Solche Erfahrungen führten bei vielen Interviewten dazu, dem Antrag auf Bestrafung der Verantwortlichen für ihre politische Verfolgung und Haft nicht weiter nachzugehen. Andere unternahmen diesen Schritt erst gar nicht, da sie noch immer im gleichen sozialen Umfeld lebten, in dem sie die Wiederbesetzung wichtiger Behörden mit den gleichen Personen wie zu DDR-Zeiten erlebten. Aus Angst, Familienmitglieder in Misskredit zu bringen, ziehen sie es vor, sich nicht intensiv mit dem Kapitel politische Verfolgung und Haft zu beschäftigen und das Erlebte von sich wegzuschieben. [44]
Dennoch kam es insbesondere durch die Arbeit der Opferverbände zu Sammelklagen. Die Aussagen des Biografen Günther Liebke zeigen beispielhaft die Erfahrungen der Betroffenen mit der strafrechtlichen Aufarbeitung. Er verfolgte zusammen mit seiner Frau die Prozesse gegen ihre Richterin und ihre Staatsanwältin im Jahr 1997, die als zwei von 151 SED-Jurist/innen angeklagt worden waren; insgesamt wurden nur 27 Personen rechtskräftig verurteilt (vgl. WASSERMANN 2000). Über den Prozess gegen die Staatsanwältin äußerte sich Herr Liebke erfreut, da diese auf zwei Jahre ohne Bewährung verurteilt wurde:
"die ist vom Strafmaß richtig verurteilt worden ne, wenn ich mich richtig erinnere dann waren das zwei Jahre //E: mhm// die se dann antreten musste, keine Bewährung (1) aber wir wussten nicht ob das auch alles so durchgeführt wurde (2) also aber das war einer der wenigen Fälle der noch durchgegangen ist" (Erika und Günther Liebke/2002/34/16-20). [45]
Den Prozess gegen die Richterin, die wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung auf Bewährung verurteilt wurde, stellt er anders dar. Das Ehepaar wohnte auch diesem Gerichtsverfahren bis zum letzten Verhandlungstag bei und war dort aber von der Zusammensetzung der Zuschauer/innen überrascht: Es habe sich vor allem um ehemaligen Staatsbedienstete gehandelt. Diese Erfahrungen führten dazu, dass Herr Liebke die ehemalige Richterin in der Öffentlichkeit anschrie:
"ich verfluche Sie dass Sie die=die Nazizeit mitgemacht haben, dann den gleichen Jargon weitergeführt haben //Erika: ja//, und dergleichen und dann hat der Verteidiger ihr den Talar so rübergeschmissen //E: ganz dramatisch//" (Erika und Günther Liebke/2002/34/24-26). [46]
Das Ehepaar hat also nach der Wiedervereinigung nicht nur sehr viel Kraft in den über Jahre andauernden Rehabilitationsprozess investiert, sondern auch engagiert die Strafverfolgungsprozesse gegen Regierungskriminalität hinsichtlich ihrer Fälle verfolgt. Das Thema ihrer politischen Gefangenschaft nahm bis Ende der 1990er Jahre einen sehr großen Stellenwert in ihrem Alltag ein. [47]
5. Erinnern im Kontext von Widerstand und Opposition
5.1 Stellvertreter/innen von Opponent/innen und Widerständler/innen in der Familiengeschichte
Die Biografinnen und Biografen politisieren gegenwärtig ihre Verfolgung und Haft im Kontext von Widerstand und Opposition. Das ist nicht nur dafür bedeutend, als politisch Inhaftierte/r der DDR in der Gesellschaft anerkannt zu werden, sondern diese Praxis entscheidet auch über finanzielle Entschädigungen und seit 2007 über die Zahlung einer sogenannten Opferrente. [48]
In die Argumentationsstruktur werden dafür häufig Familienangehörige oder Bekannte mit Widerstandshintergrund in einer der beiden zurückliegenden deutschen Diktaturen eingebaut. Dabei können diejenigen, die mit ihrer Familiengeschichte dem Diskurs des Widerstandes und der Opposition entsprechen, ihre Lebensgeschichte in diesen Kontext stellen und erzählend ausbauen. Der Biograf Günther Liebke präsentiert seine Familiengeschichte in diesem Rahmen:
"mein Vater war nicht in der Partei und im Umfeld war kaum jemand da so drinne das se eben sehr kritisch gegenüber dem System in dem Sinne eben warn denn die Kontakte mit der West-Verwandtschaft die da waren und äh eigene Eindrücke, kann mich sehr gut an den 17. Juni 1953 erinnern wo dann die Leute gejagt wurden, verhaftet wurden und ein drastischer Fall der war sechs Jahre älter wie ich und der wohnte im gleichen Haus und äh der war Musiker und der wurde dann verhaftet, wurde zwei Jahre verurteilt und kam dann nach Ronneburg in den Uranbergbau, was tausend Meter unter der Erde ist und wo viele krebskrank geworden sind und er auch, nachdem er entlassen wurde, voll abgesessen, die sind fast alle nach den Westen gegangen der ist drei Jahre später an Krebs gestorben und das sind solche prägenden, Dinge" (Günther Liebke/2006/13/16-25). [49]
Andere, die ihre Biografie eigentlich nicht in diesen "Widerstands-Diskurs" stellen können, versuchen dies entsprechend erzählerisch zu gestalten. So auch Hans Dehling, der den DDR-Kritiker Robert HAVEMANN zu seinem Bekanntenkreis in den späten 1970er Jahren zählte und sich dadurch ebenso in den Kreis der Opposition stellt:
"aufregender war es zu den DDR-Zeiten als ich also noch Kontakt zu Professor Havemann hatte da hat man immer auf der Lauer gelegen, eines Tages stehen sie vor der Tür, aber es ist keiner gekommen ne also (4)" (Hans Dehling/2005/13/6-9). [50]
Gesellschaftlich anerkannte aktuelle Attribute zur Vergangenheit der DDR, z.B. "diktatorisch", "freiheitseinschränkend" und "Menschrechte verletzend", nutzten alle Biograf/innen als Argumente ihrer eigenen Verfolgungsgeschichte. Ebenso thematisierten viele die Ausweisung von prominenten DDR-Bürger/innen. Das Vorgehen der DDR-Justiz (auch gegen über die DDR hinaus bekannte Personen) soll nicht nur die eingeschränkte Meinungsfreiheit, sondern auch ihr Erdulden in der Gesellschaft verdeutlichen:
"das haben ja alle Menschen so hingenommen, alle wussten das auch äh die Professoren oder oder Künstler, denen ging das genauso, sobald die sich politisch gegen den Staat geäußert haben wurden sie ausgewie:sen oder wurden auch verurteilt, das war ja am laufenden Band" (Helmut Wagner/2006/12/11-15). [51]
Darüber hinaus werden im Erzählen bekannte DDR-Bürger/innen stellvertretend für das eigene erlebte Unrecht herangezogen. Dies zeigt sich beispielhaft beim Biografen Jochen Meyer:
"es gab ja noch viele andere so wie den Biermann und wer sie alle waren, den Prominenten, hier ja, die haben ja nun nicht, äh, sind ausgewiesen worden, die wissen wahrscheinlich auch heute noch nicht warum, ja, //mhm// oder die ganzen Gruppen die hier waren, die hier mal gespielt haben, die Puhdies, jetzt sag ich die Puhdies na ja die waren ja ganz groß, ja, aber, der Organist war ja auch bei der Staatssicherheit, //mhm// haben sie auch hinterher herausgekriegt, ja der wa, der war ja da, der hat ja mit aufgepasst, das war überall, die waren ein Staat im Staate, man war richtig untergraben, aus allen Ecken wurde man beobachtet, //mhm// das ging einfach nicht anders" (Jochen Meyer/2007/16/5-18/20). [52]
Die Analogien werden deutlich, wenn der biografische Hintergrund von Jochen Meyer näher beleuchtet wird: Er kam Mitte der 1970er Jahre in politische Haft, weil seine Mutter ihn als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) der Staatssicherheit observierte. Mit seiner Verhaftung unterbrach die Mutter auch den Kontakt zu ihrem Sohn. Erst durch die Akteneinsicht nach der Wiedervereinigung erhielt er darüber Auskunft, dass die IM-Tätigkeit seiner Mutter ausschlaggebend für seine Verhaftung gewesen sei und nach welchen Paragrafen er verurteilt wurde. Im obigen Zitat, in dem es um die alltägliche Beschattung durch IM in der DDR geht, verweist darauf, dass DDR-Bürger/innen mit der Unwissenheit über operative Maßnahmen der Staatssicherheit, der immerwährenden Gefahr der verdeckten Tätigkeit von nahestehenden Personen für das MfS und den willkürlichen rechtlichen Folgen leben mussten. Gleichzeitig mindert der Biograf durch diese Aussage aber auch die Schuld seiner Mutter am Geschehen. Überall und "aus allen Ecken" wurde, wie er sagt, aufgepasst und beobachtet – insofern gehörte auch seine Mutter einfach mit zu diesem System, eine Art von Normalisierung, auf deren Eigenart ich im nachstehenden Abschnitt näher eingehen möchte. [53]
5.2 Normalisierung familialer Systemloyalität
Aus den Analysen der Interviews geht hervor, dass im Erinnern der Biograf/innen politische Partizipation von Familienangehörigen am DDR-System normalisiert wird. Die Art der Darstellung erfolgt auch dann, wenn die Biograf/innen selbst staatliche Repressalien erfuhren. Um dieses zu den Erlebnissen widersprüchliche Verhalten zu verstehen, muss man das soziale Umfeld der Biograf/innen näher betrachten. [54]
In den meisten Familienbiografien sind gleichzeitig Täter/innen- und Opfergeschichten zu finden. Anfangs konnten Negativerfahrungen mit dem "System DDR" mit der geahndeten Regierungskriminalität in einen Zusammenhang gebracht werden, doch sind mit Institutionen wie dem Ministerium des Inneren (MdI) oder dem MfS auch DDR-Bürger/innen im Erwerbsleben und insbesondere als Inoffizielle Mitarbeiter/innen im verdeckten Ehrenamt verbunden. Schuldzuschreibungen der eigenen politischen Verfolgung erfolgen kaum in Verbindung mit anderen Personen, da damit meistens auch Täter/innen, Mitarbeiter/innen des MfS, in Verbindung gebracht werden müssten, die aus dem Familien- oder engsten Freundeskreis stammten. Das Wissen, dass die "Verräter" aus dem engsten privaten Kreis kamen, erschwerte das Erzählen. Um die Mitwirkung der Familienangehörigen an der eigenen politischen Verfolgung und Haft zu verringern, wird ihr Handeln im Erzählen durch die Abhängigkeit vom damaligen politischen System und deren Unkenntnis über die Reichweite des eigenen Tuns gerechtfertigt. [55]
Diese Form des Normalisierens möchte ich anhand der Ausführungen der Biografin Sabine Schulz zeigen, in denen zwar nicht eigene negative Erlebnisse mit dem DDR-System in den Hintergrund treten, sehr wohl jedoch die Systemloyalität der Familienangehörigen:
"[mein Vater] hat Staatswissenschaften studiert also richtig Marxismus=Leninismus und=und=und was dazu gehört, meine Mutter-, man muss aber sehen um das zu verstehen warum er so geworden ist was er wurde was ich auch akzeptiere und ich da auch keinen Groll hege obwohl mir da auch was ganz anderes widerfahren ist, er hat dem Staat äh überwiegend nur Gutes Positives abgewinnen können, sein Werdegang war immer positiv in der DDR und das hat er bis heute so gesehen, ähm meine Mutter war auch im Staatsdienst mein Vater war sicherlich auch bei der Staatssicherheit und meine Mutter war im Bezirksrat für Finanzen" (Sabine Schulz/2005/13/8-16). [56]
Sabine Schulz versucht hier die Sichtweise des Vaters auf die DDR zu erklären, die konträr zu der ihrigen ist. Sie rechtfertigt die Einstellung des Vaters mit seinem erfolgreichen Bildungsweg in der DDR, zu dem Loyalität dem Staat gegenüber gehörte und insofern eine Mitarbeit beim MfS nicht vermeidbar gewesen sei. Systemloyalität wird also weder abgewertet noch angeklagt. Diese Aussage spiegelt den gesellschaftlichen Diskurs der Normalisierung wider: [57]
Während des politischen Umbruchs wurde das Erfordernis der Aufarbeitung des DDR-Unrechts in Politik und Öffentlichkeit betont. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre entstand infolge der Aufarbeitungsinitiativen und der Medien ein vornehmlich kritisches und negatives Bild der DDR. Dies ist vor allem auf bis dahin teilweise tabuisierte historische Themen wie die Speziallager in der SBZ und frühen DDR7), die Offenlegung der Handlungsmodalitäten des MfS sowie die Frage nach der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht zurückzuführen. Wie schon beschrieben, wurden in dieser Zeit zahlreiche Strafverfolgungsverfahren gegen sogenannte "Systemtäter" angestrebt, aber es kam durch Missstände in den Untersuchungsverfahren größtenteils nicht zur Prozess-Eröffnung. Dies hatte nicht nur einen großen Einfluss auf die ehemals politisch Inhaftierten selbst, die durch das jahrelange Kämpfen um Glaubwürdigkeit und Anerkennung resignierten. Nach Schlagzeilen über das Freilegen von namenlosen Gräbern in Lagern, den Umfang der Stasiakten und die DDR-Diktatur nahm ab Mitte der 1990er Jahre das Interesse seitens der Bevölkerung an diesen Themen ab: 1995 wollten 62 Prozent der ostdeutschen Bevölkerung einen Schlussstrich unter die DDR-Vergangenheit ziehen (vgl. BOLL 2000). Denn Systemunrecht ist auch immer mit den Menschen verbunden, die dies akzeptierten oder sogar unterstützten. Um das Zusammenleben fernab von Zweifel und Misstrauen weiterhin gestalten zu können, musste positiv auf die Vergangenheit zurückgeschaut werden. Insofern sind auch neuere Umfrageergebnisse zu verstehen, wonach der Großteil der ehemaligen DDR-Bevölkerung gute Erinnerungen an die DDR behalten und ein Drittel die DDR nicht als Diktatur definiert (vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND VERKEHRSENTWICKLUNG 2009). Die Akzeptanz dieses Diskurses, wie von der Biografin Sabine Schulz vollzogen, ist für diejenigen existenziell, die weiterhin Mitglied in ihrem bestehenden sozialen und insbesondere familialen Umfeld sein möchten. [58]
Anhand meiner Ausführungen habe ich den Zusammenhang zwischen einzelnen Biografien und Politik am Beispiel der politischen Gefangenschaft in der DDR zu verdeutlichen versucht. Vor 1989 spielten die politische Ideologie und Maßnahmen der Regierung eine entscheidende Rolle für den Verlauf von DDR-Biografien.8) Operative Maßnahmen der Staatssicherheit kamen gegen Bürger/innen zum Einsatz, sobald der Verdacht bestand, dass ihr Handeln nicht der sozialistischen, gesellschaftlichen Ordnung entsprach. Größtenteils entstanden mittels der Observation durch das MfS und die Inoffiziellen Mitarbeiter/innen Aktenbestände, die zur Anklageerhebung nach Verbrechen gegen die DDR oder Straftaten gegen die staatliche oder gesellschaftliche Tätigkeit ausreichend waren. Nach der Wiedervereinigung wurden von der Bundesregierung Gesetze geschaffen, um das DDR-Unrecht aufzuarbeiten. Doch zeigte sich dabei, dass in vielen Fällen den Akteneinträgen der DDR-Behörden mehr Gewicht beigemessen wurde als den Erfahrungsberichten ehemaliger Gefangener. Im Gegensatz zur DDR-Zeit konnten nun Betroffene für ihr Recht eintreten, indem sie sich in Verbänden zusammenschlossen und öffentlich über ihre Erfahrungen der politischen Verfolgung und Haft redeten. Das Engagement ging vor allem von denjenigen aus, die bereits während der DDR-Zeit mit dem Bewusstsein in der DDR lebten, dass der Staat gegen Menschenrechte verstieß. Ihr Ziel war es, entweder über die Arbeit in Bürgerbewegungen die DDR zu reformieren oder die Staatsbürgerschaft der DDR abzugeben. Ihre Biografien als Dissident/innen gelten in der gesellschaftlichen Aufarbeitung des DDR-Unrechts als Vorbild. Für andere ehemals Inhaftierte bedeutet dies indes, dass sie aus einem politischen Blickwinkel auf die eigene Biografie zurückblicken und ihre Haft rechtfertigen müssen, um nicht als Kriminelle zu gelten. Selbst zwanzig Jahre nach der Erlassung des Rehabilitationsgesetzes und dem Beginn der gesellschaftlichen Aufarbeitung ist es für viele der ehemals Inhaftierten unmöglich, alles zu erzählen, was sie erlebt hatten. Familiale und soziale Anteile an ihrem biografischen Verlauf bleiben vornehmlich unaufgearbeitet. [59]
1) Die Erzählaufforderung lautete: "Ich möchte Sie bitten, mir Ihre Familien- und Lebensgeschichte zu erzählen. ... Sie haben Zeit zu erzählen, und ich werde Sie nicht unterbrechen. Ich werde mir einige Notizen machen, auf die ich später dann noch eingehen werde." <zurück>
2) Im Artikel wurden alle Personen- und Ortsnamen, die aus dem Interviewmaterial stammen, anonymisiert. <zurück>
3) Hier aufgeführte Transkriptionszeichen werden wie folgt gelesen:
(2) =Dauer der Sprechpause; ja, ich = kurzes Absetzen; komm- = Wort wird abgebrochen; ja=ja = schneller Anschluss der Worte; a:ber = langezogener Buchstabe; bitte = laut gesprochen; ((Stimme verstellend)) = parasprachliches Textelement; //I mhm// = kurze Äußerung der Interviewerin; [der Vater] = Einfügung eines Bezugswortes, um den Inhalt besser verstehen zu können; […] = Auslassung von Textinhalt bei der Darstellung; Konstantin Felsenkamp/2005/43/14-28 = Interview mit Konstantin Felsenkamp, aus dem Jahr 2005, Seite 43, Zeilen 14 bis 28. <zurück>
4) Markus MECKEL (*1952): Theologe und Politiker, Engagement in Friedens- und Menschenrechtsbewegung in der DDR, 1990 Außenminister der DDR, 1990-2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Gerd POPPE (*1941): Physiker und Politiker, Bürgerrechtler in der DDR, 1990 Minister ohne Geschäftsbereich in der DDR, 1990-1998 Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/Die Grünen. Roland JAHN (*1953): Journalist, Bürgerrechtler in der DDR, politische Haft in der DDR, 1983 Zwangsausbürgerung, seit 2011 Leiter der BStU. Bernd EISENFELD (1941-2010): Historiker, DDR-Oppositioneller, politische Haft in der DDR, 1992-2010 Arbeit bei der BStU, Sachgebiet Forschung. <zurück>
5) Mit SBZ ist das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone gemeint, aus dem 1949 das Staatsgebiet der DDR hervorging. <zurück>
6) Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz – StrRehaG) <zurück>
7) Zu den Speziallagern gehörten u.a. Buchenwald, Sachsenhausen, Mühlberg, Bautzen und Fünfeichen, die zur Verfolgung von Kriegsverbrechern eingesetzt wurden, jedoch auch zur Unterdrückung politischer Opposition oder Bestrafung von Gegnern der Bodenreformen dienten (vgl. LIPINSKY 1995). <zurück>
8) Die Bedeutung des gesellschaftspolitischen Systems für die Gestalt einzelner Biografien hat auch Michaela KÖTTIG (2009) in ihrer Studie herausgearbeitet. <zurück>
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Rita HORVAY, Dr. pol., studierte Pädagogik, Soziologie und Sozialpsychologie an der Georg-August-Universität Göttingen und Jagiellonen-Universität Krakow/Polen. Im Jahr 2009 wurde sie zum Thema "Der Umgang mit politischer Gefangenschaft ehemaliger DDR-Bürger in Familie und Gesellschaft" promoviert.
Kontakt:
Dr. Rita Horvay
Seminar für Interkulturelle Germanistik der Georg-August-Universität Göttingen
Käthe-Hamburger-Weg 6
D-37073 Göttingen
E-Mail: RHorvay@gmx.de
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