Volume 13, No. 2, Art. 25 – Mai 2012

Die Analyse von Interdiskursen als Form qualitativer Sozialforschung. Ein Grundlagen- und Projektbericht am Beispiel Jugendkriminalität

Bernd Dollinger & Monika Urban

Zusammenfassung: Der Beitrag diskutiert die Analyse von Interdiskursen und Kollektivsymbolen als Möglichkeit sozialwissenschaftlicher Forschung. Die entsprechenden Optionen werden bislang noch zu wenig genutzt. Dabei setzt der Interdiskursansatz mit der Integration und Popularisierung von Wissen an der sozialwissenschaftlich entscheidenden Frage an, wie Wissen und Perspektiven plausibel gemacht und mit dem Eindruck von Legitimität ausgestattet werden. Es geht, in anderen Worten, um die Justierung von Bedeutungen, die Ausübung von Macht durch Sprache und die dadurch erfolgende zeitweilige Fixierung sozialer Positionen. Ein entscheidender Ansatzpunkt für empirische Analysen ist die Tatsache, dass diese Sinnjustierungen stets vorläufig und instabil sind, denn Bedeutungen bleiben mindestens partiell vieldeutig und werden im Spannungsfeld hegemonialer Kämpfe reorganisiert. Entsprechende Analysen, die auf Interdiskurse und ihre politische Funktion fokussieren, können deshalb die Prekarität von Prozessen der Ordnungs- und Hegemoniebildung adressieren, indem sie die Sinnjustierungen im Rahmen agonaler Diskursbeziehungen freilegen. Der Beitrag diskutiert dies am Beispiel Jugendkriminalität.

Keywords: Interdiskursanalyse; Kollektivsymbolik; Jugendkriminalität; Hegemonieanalyse

Inhaltsverzeichnis

1. Problemaufriss

2. Grundlagentheoretische Referenzen

2.1 Notizen zu Interdiskursen und Kollektivsymbolen

2.2 Der Kampf um Hegemonie als politische Artikulation

2.3 Felder diskursiver Auseinandersetzung

3. Hinweise zum methodischen Vorgehen. Ein Beispiel

3.1 Hinweise zur Methodik

3.2 Jugendkriminalität – Ein Textbeispiel

4. Fazit

Anmerkungen

Literatur

Zum Autor und zur Autorin

Zitation

 

1. Problemaufriss

Das Spektrum von Methodologien und Methoden qualitativer Sozialforschung ist bekanntlich ausgesprochen breit und differenziert. Es bringt folglich eine gewisse Legitimationspflicht mit sich, wenn im Folgenden dafür plädiert wird, die Analyse von Interdiskursen und Kollektivsymbolen (IKS) nachhaltiger als bislang in das Spektrum qualitativer Sozialforschung zu integrieren. Zwar ist die entsprechende Analyseform keineswegs neu. Eine jüngst in zweiter Auflage erschienene Bibliografie (PARR & THIELE 2010) zählt 990 Titel, die auf kollektivsymbolanalytische Studien und in ihrem Umfeld angesiedelte Arbeiten verweisen. Auf IKS wird zudem im "Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse" eingegangen (LINK 2006), sodass von einer zumindest teilweisen Etablierung auch in den Sozialwissenschaften ausgegangen werden kann. Dennoch ist bislang nicht davon zu sprechen, dass die vorrangig der Literaturwissenschaft entstammenden Analysen nachhaltig in das Methodenarsenal qualitativer Sozialforschung integriert wurden. Eine exemplarische Sichtung einschlägiger Einführungs- und Lehrbücher vermag dies zu illustrieren: Weder LAMNEK (2010), PRZYBORSKI und WOHLRAB-SAHR (2009), BRÜSEMEISTER (2008), WODAK und MEYER (2006) oder FLICK, VON KARDORFF und STEINKE (2010) setzen sich mit Interdiskursen als eigenständiger Forschungsreferenz auseinander. [1]

Diese Differenz zwischen zahlreichen einschlägigen Arbeiten auf der einen und fehlender sozialwissenschaftlicher Kanonisierung auf der anderen Seite ist aus zwei Gründen verwunderlich: Erstens behandeln die betreffenden Arbeiten Themen, die zum Kernbestand der Sozialwissenschaften gehören, etwa Rechtsextremismus, Migration, die Konstitution kollektiver Identität und individueller Subjektivität, Normalitätskonstruktionen, Geschlechterdifferenzierungen usw. Zweitens ist der Fokus des Interdiskursansatzes auf Symboliken und Formen symbolbasierter Integration ein zentrales Anliegen qualitativer Sozialforschung; zu denken ist neben diskursanalytischen Ansätzen an die wissenssoziologischen, phänomenologischen, hermeneutischen und symbolisch-interaktionistischen Symbolbegriffe und ihren entscheidenden Beitrag für die Fundierung qualitativer Forschungsmethoden: "Leben in sozialer Ordnung und in Milieus als Bestandteil dieser Ordnung", so SOEFFNER (2003, S.170), "bedeutet Leben in zeichenhaft organisierten Verweisungszusammenhängen und Symbolen. Insofern sind Milieu- und Sprachanalyse gleichermaßen Symbolanalyse, und insofern bestimmt auch erst der Symbolzusammenhang als Ganzer Formen und Typik menschlichen Handelns." Diese hohe Relevanz symbolorientierter Forschungsmethoden dürfte unbestritten sein; umso klärungsbedürftiger aber ist die bislang zurückhaltende Implementierung der hier infrage stehenden Zugänge, da sie in ihrem Kern auf die Analyse symbolisierter Sinnzusammenhänge und deren Konstitutionsprozesse Bezug nehmen.1) [2]

Über Ursachen für diese Zurückhaltung könnte nur spekuliert werden. Ein Grund dürfte in der Tatsache liegen, dass die literaturwissenschaftlich und strukturalistisch geprägte Methode gewissermaßen Fremdheitsgefühle bei sozialwissenschaftlich Forschenden hervorrufen mag; eine direkte Umsetzung der Vorgaben kann mit Blick auf eine starke Formalisierung mancher Grundgedanken problematisch erscheinen. Das Forschungsinteresse wirkt nicht unwesentlich formalanalytisch orientiert und tendiert in der Forschungspraxis zur Nachzeichnung jeweils historisch etablierter kultureller Symbolisierungen als synchron bestehende Systeme. Diesbezüglich ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Systeme "nicht im Sinne von 'biunivok' und 'starr' verstanden werden", denn die entsprechenden Symboliken "fluktuieren" (DREWS, GERHARD & LINK 1985, S.270). Sie werden nicht als Stillleben vorgestellt, das als fixierte Entität zu rekonstruieren wäre, sondern auf identifizierbare "Rahmenbedingungen und sogar Regeln" (a.a.O.) bezogen, die auf "relativ streng wirksame Tiefenstruktureigenschaften (im Sinne einer dynamischen, ständig evoluierenden Tiefenstruktur)" (LINK 1984, S.72) verweisen. Für eine sozialwissenschaftliche Herangehensweise, die die Fluidität sozialer Relationen und Positionierungen in den Mittelpunkt des Interesses rückt, kann hier angeknüpft werden. Dabei ist es bedeutsam, das Anliegen der Kollektivsymbolanalyse – die Rekonstruktion von Formen der synchronen, dynamischen und regelgeleiteten Diskursintegration – angesichts vielfacher Auseinandersetzungen um Bedeutungsgehalte etwas stärker in die Richtung einer Analyse konflikthafter Beziehungen zu verschieben und die Regulierungen von der Tiefe weiter an die Oberfläche zu holen. Hiervon handelt der vorliegende Beitrag. Bevor dies näher ausgeführt werden kann, ist zunächst die Intention von Interdiskurs- und Kollektivsymbolanalysen zu schildern. Es folgen Hinweise auf die politische Dimension von Interdiskursen, um die ordnungskonstitutive Funktion der Versuche, Bedeutungen zu justieren, anschaulich zu machen. Dies wird an einem Beispiel illustriert. Ein Fazit schließt die Darstellungen ab. [3]

2. Grundlagentheoretische Referenzen

2.1 Notizen zu Interdiskursen und Kollektivsymbolen

Angesichts der zahlreichen vorliegenden Arbeiten und Studien zu IKS (vgl. PARR & THIELE 2010) kann die Darstellung der grundlagentheoretischen Bezüge kurz ausfallen und sich auf die Aspekte konzentrieren, die für den Beitrag unmittelbar relevant sind. Den Ausgangspunkt der Betrachtung von Interdiskursen bildet die Diagnose einer Ausdifferenzierung von Wissensformen. Es existieren zahlreiche Diskurse, deren Gehalt aus sehr spezifischem Wissen besteht. Diese Wissensformen sind insofern "esoterisch", als sie nur geschlossenen Personenkreisen zugänglich und für sie konzipiert sind. Sie setzen "tendenziell auf Eindeutigkeit, spezielle Definition der Begriffe, Dominanz der Denotation und möglichst Beseitigung aller Uneindeutigkeiten und Konnotationen mit dem Idealtyp der mathematischen Formel" (LINK 2007, S.228). Diesem spezifischen steht stärker entdifferenziertes Wissen gegenüber, das auf Integration abstellt. Wo Spezialwissen Ausschließungen realisiert, da es nur relativ geschlossenen Kreisen zugänglich und nur von ihnen in ihrem jeweiligen Handlungskontext verwertbar ist, zeichnen sich die von LINK im Rekurs auf FOUCAULT beschriebenen Interdiskurse durch breite Verknüpfungen aus. Sie treten sowohl zwischen Spezialdiskursen als auch in öffentlicher Kommunikation auf. Selbst in hoch spezialisierter wissenschaftlicher Praxis kann eine "opportunistische Rationalität" identifiziert werden, die (inter-) diskursive Öffnungen realisiert und dadurch eine allzu strenge, für kreative Erkenntnisgewinnung kontraproduktive Schließung von Kommunikationschancen verhindert, so die Wissenssoziologin Karin KNORR CETINA (2002, S.175). Das Beispiel zeigt, dass Verständigung, damit sie dauerhaft gelingen kann, über Diskursgrenzen hinweg möglich sein muss. Wie Jürgen LINK (2007) prinzipiell und Karin KNORR CETINA (2002) auf der Basis empirischer Analysen festhält, wäre es unrealistisch, dass Tendenzen der Spezialisierung von Wissen nicht durch Trends der Entdifferenzierung kontrastiert werden. Während KNORR CETINA diesbezüglich einen Ansatz transepistemischer "Wissenskulturen" entwickelte, systematisierte LINK diesen Befund aus diskursanalytischer Sicht, indem Interdiskurse als eigenständiger Diskurstyp interpretiert werden, dem die Funktion der Vermittlung und Integration disparater Diskurs- und Wissensformen zugeschrieben wird. Dies bezieht sich zum einen auf horizontaler Ebene auf die von LINK (2007, S.231) unterschiedenen Spezialdiskurse der Naturwissenschaft, der Human- und Sozialwissenschaft sowie der Kultur- und Geisteswissenschaft; zum anderen werden durch Interdiskurse auf vertikaler Ebene Verbindungen zwischen hegemonialisierten und untergeordneten Diskursen relationiert, wobei Letztere wiederum in einzelne Formen partiell hegemonialisierter bis subversiver Diskurse unterteilt werden (was hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden soll; vgl. genauer LINK 2006, 2007). Entscheidend ist, dass Interdiskurse sich durch die Herstellung von Verbindungen auszeichnen. Ihre "Spezialität", so LINK (2006, S.412), ist "sozusagen die Nicht-Spezialität. (...) Bekannte Beispiele sind Populärreligion, Populärphilosophie, Populärgeschichte, Pädagogik, Publizistik, Konversation (heute Talkshows), Kunst und Literatur, später dann Populärwissenschaft, Mediopolitik und Mediounterhaltung". Wie die Beispiele zeigen, verweisen Interdiskurse neben der Relationierung in zentraler Weise auch auf die Popularisierung von Wissen, und dies macht sie für sozialwissenschaftliche Fragestellungen besonders interessant. Interdiskurse sind zwar selektiv und imaginär ausgerichtet (a.a.O.), aber gerade dies erlaubt es ihnen, als Brücken zu fungieren und damit "Kopplungsstellen" (LINK & DIAZ-BONE 2006, Abs.22) zu besetzen, an denen darüber verhandelt wird, wie soziale Sachverhalte identifiziert und "verstanden" werden können. Indem LINK explizit von interdiskursiven "Brückenschlägen" (a.a.O.) spricht, wird auf die in klassischen Symboltheorien hervorgehobene Funktion der Vermittlung unterschiedlicher Sinnprovinzen rekurriert (z.B. SCHÜTZ & LUCKMANN 2003), wobei jedoch eine Diskurstheorie entfaltet wird, die dieses Relationierungsprinzip durch den FOUCAULTschen Diskurs- und Dispositivansatz völlig neu grundiert. [4]

Als wichtiges Mittel für die Relationierung von Diskursen werden Kollektivsymbole betrachtet. Es handelt sich um ein begrenztes Ensemble rhetorischer Figuren, die sich als "empirisch relativ stabile, häufig wiederkehrende Teilstrukturen" (PARR 2008, S.203) von Interdiskursen zeigen. Aufgrund ihrer kulturellen Verankerung und ihrer Bildlichkeit erscheinen sie breiten Personenkreisen unmittelbar evident. Sie bilden ein "synchrones System im strukturalistischen Sinne" (LINK & PARR 2007, Abs.10) und verweisen gleichsam auf die "Selbstverständlichkeit" kulturellen Verstehens, das im Rückgriff auf die relativ stabil etablierten Symboliken mobilisiert werden kann. Hierbei wird genauer zwischen einer Bildseite (Pictura) und der Seite des eigentlich Gemeinten (Subscriptio) unterschieden (Abs.18). Ein Bildelement bezieht sich auf mit ihm assoziierte Sinndimensionen, die es transportiert und so den angesprochenen Sachverhalt "erklärt". Wird Kriminalität z.B. als "Welle" thematisiert, so wird sie als überbordende Bedrohung, als Ordnungsgefahr, als Aufforderung zu repressiver Abschottung repräsentiert. Die Lesart der "Welle" ist dabei kaum als partikulare Deutung einer spezifisch interessierten SprecherInnenposition kenntlich, sondern sie tritt als Abbild eines (scheinbaren) kulturellen Konsenses auf, demzufolge Kriminalität genau dies "ist". Auf diesen Eindruck von Konsens und Allgemeingültigkeit rekurrieren Kollektivsymbole. Gleichzeitig wird ersichtlich, dass sie Konsens nicht einfach abbilden, sondern ihn herzustellen bestrebt sind, denn dass andere Möglichkeiten der Ausdeutung und Erfahrung von Kriminalität denkbar und plausibilisierbar sind, ist bei einer Analogisierung von Kriminalität als "Welle" ausgeklammert. Alternativen sollen durch den Einsatz spezifischer Kollektivsymbole delegitimiert werden. Kollektivsymbolen ist deshalb eine Auseinandersetzung, ein Moment des Politischen inhärent, das nun anzusprechen ist. [5]

2.2 Der Kampf um Hegemonie als politische Artikulation

Die Ermöglichung von "Verstehen" ist ein politischer Prozess (vgl. DOLLINGER 2011). In ihm wird festgelegt, wie ein sozialer Sachverhalt zu interpretieren ist, sodass es im Kern um die (Re-) Konstitution hegemonialisierter Bedeutungen geht. Entscheidend ist demnach für IKS in dieser Sicht nicht nur, was ein Kollektivsymbol zu einem bestimmten Zeitpunkt bedeutet, sondern die genuin prozessuale Frage, welche Sinnjustierungen vorgenommen werden. Da mit Symbolisierungen Entscheidungen assoziiert sind, was ein Sachverhalt ist und wie er zu behandeln ist, geht es um Politisches, insofern es verstanden wird als Akt der "Entscheidung für eine bestimmte Form der Symbolisierung sozialer Wirklichkeit" (GLASZE & MATTISSEK 2009, S.156; s.u.). Um dies näher zu beschreiben, kann darauf rekurriert werden, dass Interdiskurse auf die Etablierung von Perspektiven drängen. Es geht um die Besetzung von Repräsentationschancen, denn Interdiskurse fungieren als Operatoren, mit deren Hilfe soziale Sachverhalte als spezifische "Gegenstände" erfahren werden. Dies mag in vielen Fällen unstrittig und wenig spektakulär sein. Es gibt allerdings auch Fälle – und dies sind die aus sozialwissenschaftlicher Sicht interessierenden, auf agonale bzw. konflikthafte Prozesse verweisenden –, in denen es von entscheidender Bedeutung ist, wie ein Sachverhalt identifiziert wird, da mit der Identifikation und der spezifischen Objektivierungsleistung darüber entschieden wird, wie er institutionell bearbeitet wird, ob und welche Ressourcen hierfür bereitgestellt werden und wie mit "TäterInnen", "Opfern" bzw. sonstigen "Betroffenen" verfahren wird. Beispielsweise ist die "klassische" Repräsentation von "Kriminellen" eingewoben in Repräsentationslogiken eines strafrechtlichen Diskurses, in dem sie als autonomes Wesen mit freier Entscheidungsfähigkeit symbolisiert werden – mithin als zwar freie, aber böswillige Menschen, die guten Gewissens bestraft werden können, wenn die Voraussetzungen und Implikationen strafrechtlicher Realitätsdefinition erfüllt sind (vgl. LEMKE 1997, S.228ff.). Diese "Kriminellen" sind im strafrechtlichen Diskurs zumindest solange glaubhaft verankert, solange dieser Diskurs mit seinen Deutungszuweisungen an die Symbolisierung der "Kriminellen" nicht grundlegend erschüttert wird. Faktisch wird Kriminalität jedoch sehr unterschiedlich repräsentiert (vgl. HESS & SCHEERER 2004, S.87), und dies auch durch Deutungen, die genuin strafrechtliches Handeln konterkarieren, etwa wenn "Kriminelle" als Opfer äußerer Umstände betrachtet werden, da dann vorrangig Hilfe oder, im schlimmsten Falle, Unschädlichmachung, aber nicht eigentlich juristisch begründete Strafe nahe gelegt wird. Interdiskurse sind um derartige Auseinandersetzungen zentriert, da sie spezifische Interpretationen sozialer Sachverhalte verbindlich machen. Von besonderem Interesse bei interdiskursiver Kommunikation ist folglich, wie beschrieben, nicht die bloße Repräsentation eines Sachverhalts, sondern die ihr eingeschriebene Bedeutungsjustierung, die Steuerung von Interpretationsoptionen. [6]

Wie kommt sie zustande? Oben wurde angemerkt, dass in der Interdiskurstheorie auf "Tiefenstrukturen" Bezug genommen wird, um die Regelgeleitetheit von Symbolisierungen zu erklären. Wenn davon ausgegangen wird, dass Symbolisierungen tatsächlich diskursiv im Sinne von diskursimmanent bestimmt werden, dann können sie jedoch nicht primär durch die "objektive" Eigenart sozialer Sachverhalte und auch nicht durch gesellschaftliche Strukturbedingungen erklärt werden. Regulierungen von Bedeutungsjustierungen und mit ihnen verbundene Positionsbestimmungen verweisen stattdessen auf einen Begriff von Regel, der eine Regelanwendung "in situ" verortet, "also unter Berücksichtigung der situativen und kontextuellen Umstände", wobei diese Kontexte "jedoch prinzipiell unbegrenzt sind" (KNEER 2008, S.130). Die situative Anwendung einer Regel folgt nicht primär einer bestehenden und objektivierbaren Vorgabe, sondern die Situationsbindung konstituiert die Regel mit. Angesichts konfligierender Lesarten kann nicht vorherbestimmt und nicht aus außerdiskursiven "Ursachen" begründet werden, welche Regulierung zum Tragen kommt, da dies streng empirisch text- bzw. korpusimmanent zu analysieren ist. Damit, so KNEER (S.131), wird scheinbar Nebensächliches konstitutiv, da die Kontextabhängigkeit von Regelanwendungen und die gleichzeitige Offenheit des Kontextes dazu zwingen, sich auf die performative Herstellung einer regulierten Praxis einzulassen. Diskurstheoretisch gelesen, bedarf es der Rekonstruktion text- und korpusimmanenter Versuche, Regeln zu etablieren und damit Verbindlichkeiten und Ordnungen zu kommunizieren, die ohne fundierende Sicherung auskommen. Der strukturalistisch motivierte Hinweis auf Regelgeleitetheit geht über zur methodologischen Aufmerksamkeit für die Tatsache, dass Prozesse der Diskursintegration nicht durch die integrative Wirkung von – sozialen, institutionellen, dispositiven oder anderen – Basisregeln gewährleistet sind. Vielmehr kommt den jeweils diskursimmanenten Kontexten regel-konstitutive Bedeutung zu. Da Kontexte nicht in einem System geschlossen sind, bedeutet dies, paradoxerweise, dass Diskursintegration stets neue Inkonsistenzen hervorruft, weil jede Etablierung und Stabilisierung einer Sinnjustierung einen Ausschluss produziert: Integration wird von Des-Integration begleitet. Die Bildung von "Äquivalenzketten" (DREWS et al. 1985, S.270) entspricht der Bildung neuer Differenzen, die empirisch unter Bezug auf eine konkrete Diskurspraxis rekonstruiert werden können. Würde nicht bedacht, dass, wo Sinn eingeschlossen wird, auch Sinn ausgeschlossen wird, so kann sich ein möglicherweise harmonisiertes Bild von Kultur ergeben, während die Chance von IKS gerade darin besteht, in der Rekonstruktion von Auseinandersetzungen, Hegemoniebildungen und Subversionen die "kontrollierte Unkontrollierbarkeit" (RECKWITZ 2008, S.296) von Prozessen der Ordnungsbildung nachzuzeichnen. [7]

Betrachten wir dies kurz anhand des aus sozialwissenschaftlicher Sicht einschlägigen Themenfokus "soziale Probleme", um verdeutlichen zu können, dass dies unmittelbar zum Politischen führt. Speziell in der Problemsoziologie wurde ausgearbeitet, dass soziale Probleme nicht in sich bestehen und es meist auch keinen gesellschaftlichen Konsens gibt, wie sie beschaffen und zu behandeln sind; sie existieren nur, wenn sie in diskursiven Auseinandersetzungen als solche etabliert und anerkannt werden (vgl. etwa GROENEMEYER 2010; SCHETSCHE 2008). Diesbezüglich gibt es eine entscheidende Bezugsgröße, welche den Status der Anerkennung eines Problems dauerhaft sichert: den Wohlfahrtsstaat mit seinen verzweigten Institutionen und Instanzen (vgl. SCHETSCHE 2000; s.a. KAUFMANN 2003). Er gewährleistet, dass Probleme in spezifischer Eigenart anerkannt und institutionelle Formen der Problemarbeit realisiert werden. Für die Frage nach kulturellen Selbstverständlichkeiten ist dies außerordentlich bedeutsam, denn mit der staatlichen Anerkennung werden strittige Sachverhalte entschieden. Irgendwie muss z.B. mit Kriminalität umgegangen werden, obwohl es keine Eigenart von Kriminalität eo ipso gibt, derzufolge sie von bösen, rationalen, prekarisierten, gelangweilten, genetisch geschädigten oder anderen Menschen verübt wird. In der Geschichte wechselten sich derartige Deutungen ab, und sie dominierten staatliches Handeln und öffentliche Einstellungen zu verschiedenen Zeitpunkten (vgl. LANGE 2008; MELOSSI 2008). Die Wissenschaft war bei der Etablierung "richtiger" Bilder von Kriminalität keine Hilfe, da sie ihrerseits sehr unterschiedliche Vorstellungen kommunizierte, was Kriminalität "ist" und wie ihr beizukommen sei (vgl. BROWN, ESBENSEN & GEIS 2010; LAMNEK 2007; McLAUGHLIN, MUNCIE & HUGHES 2003).2) Auch in öffentlicher Kommunikation und im Bereich von Bevölkerungseinstellungen gibt es keinen Konsens; Kriminalitätsbilder divergieren, da je nach Deliktbereichen, TäterInnengruppen, individuellen Strafphilosophien, Geschlechts- und Milieuzugehörigkeiten Befragter usw. unterschiedliche Haltungen zu Kriminalität vertreten werden (vgl. z.B. LINSSEN 2003; MARUNA & KING 2009; REUBAND 2010). Dennoch bleibt es dabei: Eine gewisse Eindeutigkeit muss produziert werden, da es politisch unvorstellbar wäre, nichts gegen Kriminalität zu unternehmen. Sie gilt per definitionem als etwas Unerwünschtes, gegen das vorgegangen werden muss. Der entscheidende Punkt ist nicht, ob gehandelt wird, sondern anhand welcher Kategorisierungen und Symbolisierungen das Problem mit welchen Anschlusschancen verhandelt wird (vgl. IBARRA & KITSUSE 2003). In diesem Sinne ist staatliches Handeln mit Priorisierungen und Hierarchisierungen verbunden (vgl. EDELMAN 2005, S.102ff.). Angesichts der synchron bestehenden Diversität von Kriminalitätsdeutungen entspricht dies nicht einer Homogenisierung, wohl aber einer Entscheidung über die primär zu realisierenden Interventionsformen und über die mit ihnen assoziierten Deutungen von Kriminalität, da jede Maßnahme mit spezifischen Interpretationen verbunden ist. Es wäre z.B. wenig plausibel, "Kriminelle" zur Bestrafung in Gefängnisse zu sperren, wenn sie als bloße Opfer ihrer Umwelt thematisiert würden. Es bedarf also entsprechender Deutungen, die Inhaftierung als sinnhafte Maßnahme grundieren. Es gibt zwar eingefahrene (Deutungs-) Routinen, gleichzeitig bestehen aber divergente Haltungen weiter. Es existieren hegemonialisierte Repräsentationen von Kriminalität, die in der Kriminalpolitik und in strafrechtlichen Vorgaben kodiert sind, und gleichzeitig permanente Auseinandersetzungen um die "richtige" Deutung von Kriminalität, sodass die Diskurslandschaft trotz einer hegemonialisierten Repräsentation weiterhin in Bewegung bleibt. Das Ziel einer endgültig fixierten hegemonialen Repräsentation bleibt "konstitutiv unerreichbar (...), denn welche systematischen Effekte auch immer existieren, sie werden (...) das Ergebnis des unbeständigen Kompromisses zwischen Äquivalenz und Differenz sein" (LACLAU 2007, S.69f.). [8]

Das Beispiel Kriminalität macht dies deutlich, da alleine aufgrund der Existenz professionsspezifischer Diskursformationen, die sich auf jeweils differente Umgangsformen mit Kriminalität beziehen (JuristInnen, PolizistInnen, SozialpädagogInnen, PsychologInnen, PsychiaterInnen, SoziologInnen, Vollzugsbeamte, Geistliche usw.), heterogene Interpretationen von Kriminalität ko-existieren. Dem institutionalisierten Feld eingeschliffener, kristallisierter Politik stehen damit agonale Relationierungen gegenüber, die weit über "Politik" im Sinne einer abgegrenzten staatlichen Institution hinausgehen. Im Rekurs auf neuere Debatten der politischen Philosophie können sie als Bereich des "Politischen" bezeichnet werden (vgl. hierzu BEDORF & RÖTTGERS 2010; BRÖCKLING & FEUSTEL 2010). Mit "Politischem" wird die Tatsache adressiert, dass Auseinandersetzungen um Entscheidungsoptionen stattfinden, die nicht auf Eindeutigkeit gestützt werden können. Entscheidungen sind "notwendig", während "zugleich aber Letztbegründungen unmöglich sind" (MARCHART 2010, S.27), sodass das Politische stets aktualisiert wird als Nachweis der Unmöglichkeit, den "Sinn" z.B. von Kriminalität zu fixieren. Indem divergente Deutungen von Kriminalität vertreten werden, wird vor Augen geführt, dass jede Hegemonialisierung ihres Sinns fragil ist. Debatten um richtige, alternative und bessere Maßnahmen verdeutlichen – ebenso wie die immer wieder auftretenden Rückfälle von "Kriminalität", das große "Dunkelfeld", das öffentlich angemahnte Kriminalitäts-"Risiko" usw. –, dass nichts an der Sinnprovinz "Kriminalität" jemals fixiert werden kann; sie bleibt gewissermaßen politisch, agonal, obwohl es eine hegemonialisierte Politik geben muss, da sonst nicht im kriminalpolitischen Auftrag gehandelt werden könnte. In diesem Handeln ist der Streit des Politischen präsent und gewährleistet die auch in der Politik zu konstatierende Dynamik. In den Worten NONHOFFs (2007a, S.181) ist "das Politische zu begreifen als jene dynamische Logik, im Rahmen derer im diskursiven Raum über die partikulare Besetzung des leeren Raums des Allgemeinen in konflikthafter Weise verhandelt wird". Das Allgemeine – am Beispiel Kriminalität: die kriminalpolitische Bestimmung allgemeingültiger Strafgesetze und strafrechtlicher Verfahrensweisen sowie die ihnen eingeschriebenen Lebensstilpolitiken – kann Antagonismen nicht beruhigen oder gar ausschalten. Jede Fixierung eines Sinns produziert neue Ausschlüsse, und die entsprechenden Dislokationen können nie endgültig verdrängt werden (vgl. LACLAU & ZAC 1994, S.34). Sie bleiben präsent, da es kein Fixum gibt, auf welches das als Projektion zu sehende Allgemeine sich berufen könnte. [9]

Es ist ersichtlich, dass der zugrunde gelegte Diskursbegriff nicht auf außerdiskursive Gründe und Zentriertheiten verweist, sondern auf diskursimmanente Versuche der Sinnbestimmung und der Konstitution hegemonialer Bedeutungen. Wir folgen damit der bekannten Kritik DERRIDAs (1976, S.423), derzufolge strukturalistische Positionen zu Unrecht "von einer begründenden Unbeweglichkeit und einer versichernden Gewißheit" ausgehen, "die selbst dem Spiel entzogen sind". Am Beispiel von Kriminalität kann nicht durch eine Handlung, durch "kriminogene" Dispositionen von AkteurInnen, durch Sozialstrukturen o.a. begründet werden, dass ein spezifischer "Fall" vorliegt, sondern Kriminalität wird in politischen Zuschreibungen als solche festgelegt (vgl. SACK 1972). Aus kriminologischer Sicht verweist David GARLAND (1993, S.275) in diesem Sinne auf eine multiplicity of meaning des Umgangs mit Kriminalität, da verschiedene Bedeutungen historisch aufgeschichtet wurden und synchron koexistieren (vgl. auch ARRIGO, MILOVANOVIC & SCHEHR 2005; DOLLINGER 2010). Aus diskursanalytischer Sicht ist festzuhalten, dass alle Elemente, die zum Untersuchungsgegenstand werden, als diskursimmanent und als Teile eines analytisch aufzuarbeitenden Relationsgefüges betrachtet werden müssen. Die Unterscheidung diskursiver und nicht-diskursiver Praktiken (vgl. WRANA & LANGER 2007) wie auch die Annahme außer-diskursiver (möglicherweise einem "Dispositiv" zuzurechnender) Ursachen für die Prozessierung von Diskursen sind zu hinterfragen, denn "elements do not pre-exist the relational complex but are constituted through it" (LACLAU 2007, S.68). LACLAU weiter:

"there is no beyond the play of differences, no ground which would a priori privilege some elements of the whole over the others. Whatever centrality an element acquires, it has to be explained by the play of differences as such" (S.69). [10]

Privilegierung und Hegemoniebildung sind nur innerhalb von Diskursen und im Rahmen von wechselseitigen Bedeutungszuweisungen denkbar. [11]

Der damit angesprochene Fokus auf die "politisch" – und nicht vorrangig im Rahmen von "Politik" oder Dispositiven – realisierte Artikulation von interdiskursiven "Knotenpunkten" (LACLAU & MOUFFE 2006, S.151) ist der analytische Ausgangspunkt, von dem aus nun weitergegangen werden kann.3) Er bezeugt in Begriffen des Politischen, was oben bereits gesagt wurde: dass Kollektivsymbole nicht ohne Weiteres als kulturelles System interpretiert werden können, da sich der Gedanke eines Systems in Richtung der Anerkennung eines Spiels von Antagonismen und in Richtung der Frage nach dauerhaften Auseinandersetzungen um Möglichkeiten der Hegemoniebildung verschiebt. Ein Kollektivsymbol ist, so kann nun festgehalten werden, im Rahmen seiner konkreten Verwendung ein Versuch, Antagonismen qua Hegemoniebildung zu entscheiden, ohne dass eine permanente Fixierung realisiert werden kann. Damit diese Auseinandersetzungen empirisch analysiert werden können, bedarf es nun einer Differenzierung der Felder, auf denen interdiskursive Relationen verortet sein können. [12]

2.3 Felder diskursiver Auseinandersetzung

Um das bisher Angesprochene zu ordnen, lassen sich fünf Felder unterscheiden. Die Differenzierung folgt tendenziell den von LINK (2006, 2007) vorgeschlagenen Hinweisen, die jedoch vereinfacht und sowohl auf das Beispiel Jugendkriminalität wie auf das eben skizzierte analytische Modell hin spezifiziert sind. Die Darstellung folgt der Intention, empirisch zugängliche Diskursfelder abzugrenzen, die für eine Interdiskusanalyse von Bedeutung sind.



Abbildung 1: IKS im Modus der Hegemonieanalyse (Schematisierung am Beispiel Jugendkriminalität)

Die Abgrenzung einzelner Felder könnte eine Systematik simulieren, die faktisch nicht besteht, da sich die Felder überkreuzen und in wesentlichen Bereichen ineinander laufen. Interdiskurse sind deshalb nicht nur einem Feld zuzuordnen, und sie stehen in den Feldern nicht am Rande. IKS ermöglichen die Durchdringung der Felder und lassen es z.B. zu, dass WissenschaftlerInnen "verstanden" werden und ihre Botschaft "plausibel" erscheint, wenn sie in den Massenmedien mitteilen, Jugendkriminalität sei ein Anzeichen für die "Dissoziierung" bzw. das "Auseinanderdriften" der Gesellschaft. Mit diesem Bild können sie an die kulturell etablierte Diskreditierung von Jugendkriminalität und an stereotypisierte Bilder von Jugend anknüpfen. Gleichzeitig können sie ihre spezifische wissenschaftliche Position kommunizieren (vgl. hierzu DIEDRICH, MEYER & RÖSSNER 1999; DOLLINGER 2002). [14]

3. Hinweise zum methodischen Vorgehen. Ein Beispiel

3.1 Hinweise zur Methodik

Wie lässt sich eine auf diese Weise begründete Form der Interdiskursanalyse durchführen? Es seien im Folgenden einige Hinweise hierzu gegeben, die selektiv auf Vorgaben von JÄGER und JÄGER (2007) und insbesondere von LINK (2006) rekurrieren. Sie nennen Optionen, gleichzeitig in offener Weise, mit gewisser Zielführung und transparent zu verfahren. [15]

Am Beginn des methodischen Verfahrens steht evidenterweise zunächst die Abgrenzung eines Textkorpus, die von bereits bestehender Kenntnis um den Forschungs-"Gegenstand" auszugehen hat. Es ist angezeigt, den schließlich in die Analyse einzubeziehenden Korpus in einem ersten Schritt in seiner Eigenart zu bestimmen und sich mit seinen Spezifika vertraut zu machen, wie dies verschiedentlich beschrieben wurde (z.B. DIAZ-BONE 1999; JÄGER & JÄGER 2007, S.297ff.; KELLER 2011). Es bedarf theoretischer Überlegungen, um geeignete Textsorten und Korpora zu definieren und zu selektieren. Von besonderer Relevanz bei der Auswahl ist die Tatsache der komparativen Anlage von Diskursanalysen. Regelmäßigkeiten und Relationierungen von Aussagen, Diskontinuitäten und Rejustierungen von Bedeutungen können nur im Vergleich erschlossen werden. Bei Analysen von Interdiskursen ist die komparative Anlage von besonders hoher Relevanz, da diskursive Scharnierstellen nur identifiziert werden können, wenn neben diachronen Reihen auch synchron distinkte Texte relationiert werden. Im doppelten, diachron und synchron vergleichenden Zugriff können verbindende und unterscheidende Momente dechiffriert werden, die dann nicht aus (möglicherweise impliziten) Vorüberlegungen, sondern genuin aus den Korpora gewonnen werden. Dies führt zu einem grundlegenden Problem, denn es ist zu fragen, wie die Zugänglichkeit von Bedeutungen behauptet werden kann, wenn oben konstatiert wurde, dass die analytisch zu dechiffrierenden Signifikanten, wie etwa Kriminalität, gerade nicht eindeutig zugänglich sind. Wird Kriminalität als Signifikat gelesen, dessen Bedeutung relational justiert wird, wird zwar nicht Kriminalität, aber es werden andere Elemente des Diskurses als scheinbar evident unterstellt (vgl. ANGERMÜLLER 2007, S.162ff.; zur Grundsatzdebatte vgl. CLIFFORD & MARCUS 2010). Realistisch betrachtet, wird Diskursforschung niemals ohne ein Mindestmaß an derartigen Setzungen operieren können. Sie können sinnvoll gehandhabt werden, wenn dieses Problem gleichsam an die zu analysierenden Texte zurückgegeben wird und Forschende selbst als Teil kultureller Sinnzuweisungen verstanden werden, sie sich also gleichsam als Forschungsinstrument einbringen und danach fragen, wie sie als Lesende vom Text und einem Korpus instruiert werden, Bedeutungen zu justieren. Sie haben dabei keinen privilegierteren Zugang zur – worin auch immer bestehenden – "Wahrheit" eines Textes als andere LeserInnen, und sie müssen sich auch nicht kunstvoll-hermeneutisch in einen Text oder einen Autor bzw. eine Autorin einfühlen. Entscheidend ist, dass sich die wissenschaftlich Analysierenden auf einen möglichst transparenten Prozess verpflichten lassen, durch den nachvollziehbar gemacht wird, wie Lesende durch diskursimmanente Regulierungen instruiert werden, Bedeutungen zuzuweisen. Es ist deutlich zu machen, wie Lesende durch Texte bzw. Korpora als Subjekte implementiert werden, indem ihnen Diskurspositionen zugewiesen werden. Es geht mithin um die textlich und damit materiell sichtbaren Imperative der Bedeutungsjustierung, durch die z.B. das infrage stehende Signifikat "Kriminalität" befestigt werden soll. Die komparativen Arbeiten einer Interdiskursanalyse sind in dieser Hinsicht nichts anderes als eine nüchterne Recherche der ganz oberflächlichen text- bzw. korpusspezifischen Mechanismen, durch die Lesende "beauftragt" werden, einen in sich leeren Signifikanten so zu füllen, wie es dem im Text bzw. Korpus gespannten Relationsgefüge an Sinnzuweisungen entspricht. [16]

Transformieren wir dies in genauere Hinweise zum methodischen Vorgehen: Wenn es ein Relationsgefüge gibt, das die für die Analyse entscheidenden Signifikanten justiert, so muss es eine Art Tonus geben, eine "unauflösliche Spannung" (LACLAU & MOUFFE 2006, S.148), da die diskursive Bedeutungsjustierung stets unvollständig bleibt und die Signifikanten weiterhin flottieren. Die Rede von einem Tonus im Sinne einer spannungsgeladenen diskursiven Tendenz ist angezeigt, da alternative Deutungen präsent bleiben, obwohl und während die politische Dimension des Textes bzw. Korpus darin liegt, Bedeutung zu justieren und alternative Lesarten zu beschränken. Es wird angestrebt, eine spezifische Sicht zu hegemonialisieren, aber selbst wenn ein entsprechendes hegemoniales Projekt erfolgreich realisiert werden kann, ist die Hegemonie instabil, das Negierte bleibt präsent (vgl. LACLAU & MOUFFE 2006), sodass von spannungsreichen Versuchen der Befestigung von Bedeutungen gesprochen werden sollte. Die Bindung eines Signifikanten an ein Signifikat wird dadurch gleichsam lose (vgl. LACLAU 1993); Signifikanten können unterschiedliche Sinnfixierungen erhalten, jeweils abhängig von dem hegemonialen Kräfteverhältnis der diskursiven Verwendung. [17]

Diese Versuche nicht primär der Form nach, sondern bezüglich der regelgeleiteten, inhaltlichen Sinnjustierungen und der mit ihnen assoziierten Ambitionen der Besetzung sozialer Positionen zu rekonstruieren, muss die Intention einer sozialwissenschaftlichen Herangehensweise sein: Interdiskursanalyse bedeutet in diesem Arbeitsschritt die Suche nach einem Tonus, der Sinn festzuhalten und dadurch spezifische Perspektiven und Ordnungsvorstellungen zu hegemonialisieren sucht. [18]

Im Rekurs auf LINK (2006) kann hierzu in methodisch freier Weise auf GREIMAS' Vorgaben zur Analyse von Isotopien Bezug genommen werden. Im Sinne GREIMAS' (1971) vergegenwärtigt eine Isotopie, einfach ausgedrückt, eine permanente textliche Sinnstruktur. Wenden wir diese Vorgabe zugunsten der beschriebenen sozialwissenschaftlichen Forschungsorientierung, so entspricht die Isotopie dem Tonus eines Textes, da in diesem eine dauerhaft wirksame Bedeutungsgrundierung konstituiert wird. Sie ergibt sich nicht durch außerhalb des Textes gelegene Kontexte oder Dispositive, auch nicht durch eine innere Bedeutung, die im Text nur repräsentiert und hermeneutisch zu erschließen wäre, sondern – um dies nochmals zu verdeutlichen – durch unmittelbar textlich repräsentierte Sinneinheiten, deren Relation und Variation Lesende instruiert, ein infrage stehendes Signifikationsgefüge auf spezifische Weise zu interpretieren. Die Rekonstruktion konflikthafter Sinnbeziehungen in einem Text ist aus methodischer Sicht eine hilfreiche Option, um einen Tonus sichtbar zu machen.6) Anknüpfungspunkte ergeben sich aus der textlichen "Besetzung konstitutiver Oppositionen" (LINK 2006, S.419) bzw. aus der Eröffnung expliziter Widersprüche und Gegenpositionen als Bestandteile des Tonus eines Textes. Das unten realisierte Beispiel wird dies veranschaulichen. [19]

Zuvor sei auf zwei weitere Aspekte Bezug genommen: erstens auf interdiskursive Kollektivsymbole unter Betonung der Pictura entsprechender Symboliken. Am Beispiel von Kriminalität wurde jüngst betont, dass zur Vermittlung von Kriminalitätsvorstellungen und Interventionsforderungen häufig bildhafte Elemente eingesetzt werden, entweder tatsächlich als Bilder oder als bildbezogene textliche Darstellungen (vgl. ALBRECHT, KOUKOUTSAKI & SERASSIS 2001-2009; DOLLINGER & SCHMIDT-SEMISCH 2010; HAYWARD & PRESDEE 2010). Die betreffenden Elemente können methodisch relativ leicht identifiziert werden, und sie geben Hinweise auf die interdiskursive Anlage eines Textes, da ihre oftmals programmatische, wenig differenzierte Botschaft Bedeutungen kommuniziert, die allgemein kulturell verstanden werden können (und sollen). Allerdings ergibt sich aus dem oben Angemerkten eine Variation gegenüber dem von Link ausgearbeiteten strukturalistischen Verständnis von Kollektivsymbolen. Dieses Verständnis stellt auf ein fest etabliertes kulturelles System von Kollektivsymbolen ab, das nicht nur idealiter, sondern empirisch in seiner Gänze rekonstruiert werden kann (vgl. LINK 2006, S.428). Demgegenüber ist die an LACLAU angelehnte Annahme einer polysemen Kollektivsymbolik und einer per se subversiv grundierten diskursiven Hegemonie etwas anders gelagert. Kollektivsymbole können im Rekurs auf LACLAU (1993) nicht gemäß einem gegebenen kulturellen Arrangement von Interdiskursen "richtig" gedeutet werden. Vielmehr steht, wie beschrieben, die Frage im Zentrum, wie textlich versucht wird, hegemonialisierte Bedeutungen zu justieren, welche Mittel und v.a. welche Inhalte hierbei kommuniziert werden, ohne dass eine tatsächliche Befestigung von Bedeutungen hierbei vorauszusetzen oder auch nur optimistisch zu erwarten wäre. Es ist deshalb auf die je spezifischen textlichen Elemente und ihre Relationierungen zu achten, mit deren Hilfe eine Sinnjustierung angestrebt wird. An dieser Stelle ist, zweitens, auf die Subscriptiones zu sehen. Sie können nun nicht mehr ohne Weiteres aus einer Pictura abgeleitet werden, sondern es ist genauer zu analysieren, wie die Bildhaftigkeit mit dem Tonus eines Textes interagiert und hierbei spezifische Semantiken – die Subscriptiones – installiert werden. Subscriptiones sind, in anderen Worten, textlich nicht derartig eindeutig positioniert, wie es die strukturalistische Annahme eines synchron etablierten Systems von Kollektivsymbolen unterstellt. Es kommt zu einer Erosion und Dezentrierung dieses Systems, durch die sich vielfältige Verständnis- und Lesarten von Picturae ergeben, sodass deren Analyse methodisch besonders gesichert werden muss. Dies ist möglich, da aus der Rekonstruktion des text- und korpusimmanenten Zusammenspiels von Tonus, Picturae und Subscriptiones die Möglichkeit resultiert, den Mitteln auf die Spur zu kommen, durch die Bedeutungen zumindest tentativ befestigt und hierdurch im Sinne LACLAUs (2007) hegemoniale Projekte implementiert werden. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. [20]

3.2 Jugendkriminalität – Ein Textbeispiel

Das gewählte Beispiel entstammt einem Projekt, in dem Diskurse von Polizei und Jugendhilfe zu Jugendkriminalität analysiert werden. Die Datenkorpora setzen sich aus Zeitschriften zusammen, die eine Vermittlung von Wissenschaft und Praxis anstreben und in deren Rahmen Jugendkriminalität im Zeitraum von 1970 bis 2009 thematisiert wurde. Im Vordergrund steht die Intention, Kollektivsymbole zu rekonstruieren und dadurch zu erschließen, auf welche Weise und mit welcher Tendenz Jugendkriminalität adressiert wurde. Vergleichsachsen bestehen somit einerseits durch einen interprofessionellen Vergleich von Jugendhilfe und Polizei, andererseits ergibt sich aus den Korpora die Option, diachrone Vergleiche vorzunehmen und den Wandel der Darstellungen zu rekonstruieren. Dies erfährt besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der jüngst in der Kriminologie und Soziologie breit diskutierten Annahme eines punitive turn im Umgang mit Jugendkriminalität, da vermutet wird, es werde zunehmend straforientiert und kaum noch mit wohlfahrtsstaatlich-helfender Zielsetzung auf Delinquenz Bezug genommen (vgl. zu dieser Kontroverse DOLLINGER & SCHMIDT-SEMISCH 2011; GARLAND 2001; KURY & SHEA 2011; MUNCIE 2008). Die Frage der Punitivität sowie die Vergleichsdimensionen müssen hier allerdings zurückstehen, da es nur um eine exemplarische Realisierung der methodischen Hinweise gehen soll. Um sie verorten zu können, ist anzumerken, dass die Korpora in der obigen Abbildung in den Feldern agonaler Positionierung und, in Abhängigkeit von den empirischen Befunden, auch im Feld der Äquivalenz situiert sind. Jugendhilfe und Polizei müssen sich zwar mit dem hegemonialisierten Diskurs der Kriminalpolitik und des Strafrechts auseinandersetzen, ebenso sind die Zeitschriften wissenschaftlichen Diskursen und allgemeinen kulturellen Bedeutungen verpflichtet. Dennoch liegt ihr Schwerpunkt in den Feldern professioneller Auseinandersetzung und der Frage, ob und wie in ihnen Äquivalenz- und Differenzrelationen hergestellt werden. [21]

Zur Veranschaulichung wird ein kurzer Text aus dem Korpus der Jugendhilfe gewählt. Er entstammt der Zeitschrift Sozial Extra des Jahres 1989 und trägt den Titel "Verpolizeilichung der Sozialarbeit" (HUMMEL & KRAUSS 1989). Methodisch ist zunächst nach dem Tonus zu fragen, um dann genauer auf die Picturae und Subscriptiones zu sehen. Als Hinweis sei der einleitende Absatz zitiert, wobei die folgende Analyse auf den hier nicht wiederzugebenden Gesamttext eingeht:

"Die alte Gleichung Sozialarbeit = Hilfe, Polizei = Kontrolle stimmt längst nicht mehr. Die Grenzen zwischen beiden Bereichen sind fließend geworden. Doch während man noch in den 70er Jahren über die 'soziale' Zuständigkeitserweiterung der Polizei heftig debattiert hat, übernimmt heute die Sozialarbeit zunehmend 'polizeiliche' Funktionen. Wer ist aber mehr zu fürchten, der moderne sozialpädagogische Polizist oder der alles kontrollierende Sozialarbeiter oder anders gefragt: Ist die 'Verpolizeilichung' der Sozialarbeit noch aufzuhalten?" (S.13) [22]

Charakteristisch für sozialpädagogische Diskurse wird eine krisenhafte Zuspitzung thematisiert (vgl. DOLLINGER 2006): Ein früherer Zustand, in dem eine klare Aufgabenteilung von Polizei und Jugendhilfe vorherrschend gewesen sei, sei erodiert bzw. auf dem Weg der Auflösung. Der Text ist in diesem Diskursstrang positioniert über den Tonus der Entgrenzung. Die textlich realisierten Konflikte und Dichotomien werden durch sie organisiert. Eine Grenze als Markierung und Befestigung eindeutig konturierter Zuständigkeiten wird als in der Vergangenheit bereits realisierte Notwendigkeit professioneller Jugendhilfe kommuniziert. Professionalität wird somit durch eine Raumtopik, das Kollektivsymbol der Grenze, territorialisiert als Gebiet bzw. Handlungsfeld, das durch jeweils eine Profession bearbeitet werden kann (und soll). Das Gebiet des "Sozialen" wird der Jugendhilfe zugesprochen, das der Strafverfolgung und Bestrafung der Polizei. "Fließende Grenzen" formulieren folglich – als Einblendung einer auf Bewegung abstellenden Kollektivsymbolik in die Symbolisierung eines statischen Territoriums – ein Oxymoron. Diese Widersprüchlichkeit wird in dem Zitat zunächst gegen die Polizei als eine Instanz mit einem an sich klaren, begrenzten Auftrag in einem spezifischen Arbeitsfeld gewendet, sodass ihre Tendenz zur Grenzüberschreitung problematisiert wird. Die Sozialarbeit wird ihr gegenübergestellt als gleichwertige, zuletzt allerdings ihrerseits durch unklare Grenzziehungen belastete Institution. Interessanterweise inszenieren die rhetorische Frage und das Thema der "Verpolizeilichung" nicht eine externe Übergriffigkeit der Polizei, sondern eine im Territorium der Sozialarbeit selbst verortete Ambiguität, da die aktuell größte Gefahr von einer Form von Sozialarbeit auszugehen scheint, die sich ihrer wahren Kernaufgaben nicht bewusst sei. Diese Kernaufgaben werden als nicht-polizeilich definiert, d.h., das "Soziale" impliziert keine Aufgaben der Strafverfolgung oder Bestrafung. Die durch die Pictura der Grenze realisierten, territorial symbolisierten Zuständigkeiten lassen Lesende wissen, dass es die eigentliche Aufgabe der Sozialarbeit sei, unabhängig von der Polizei tätig zu sein, also Hilfe und Zuwendung zu leisten, nicht aber zu kontrollieren oder zu strafen. In diesem Sinne formuliert der Text einen Tonus, eine spannungsgeladene Beziehung zur konkurrierenden Institution der Polizei, und leistet eine "Vereigentlichung" der Aufgaben von Sozialarbeit: Sie ist an sich zuständig für Zuwendung, und wenn dies nicht geklärt und konturiert ist, bedarf es der Kritik. In diesem Sinne erweist sich der Text als Versuch einer Selbstaufklärung, einer Identitätsbestimmung qua Abgrenzung. Das Positive – die Aufgabe der Sozialarbeit, Zuwendung ohne Kontrolle zu leisten – muss appräsentiert werden, während die negative Abgrenzung – Sozialarbeit ist Nicht-Polizei – dominiert. Die folgende Übersicht nennt die im Text über diesen Tonus der entgrenzten Tätigkeit organisierten agonalen Relationen, wobei es charakteristisch für den Diskurs der Sozialarbeit ist, dass die Seite der positiven Identifikation und die explizite Konturierung dessen, was die Soziale Arbeit leisten soll, unterbestimmt bleibt:

Positive Identifikation der Sozialarbeit

Negative Identifikation der Sozialarbeit

Hilfe

"Helferideologie" der Polizei

Kritik

Datensammlung

 

"Verpolizeilichung" der Sozialarbeit

 

Soziale Tätigkeit der Polizei

 

Polizei als "gesellschaftliches Diagnoseinstrument"

 

Neue "Instrumente" der Polizei

 

"Therapie" sozialer Probleme

Gesellschaftliche "Umwelt" als Kriminalitätsursache

Übersicht 1: Eindeutige Zuständigkeit vs. Grenzauflösung [23]

Eine aussagekräftige Mittelstellung nimmt ein Hinweis im Text auf gesellschaftliche Ursachen von Kriminalität ein. Es wird mitgeteilt, dass die Anerkennung der Tatsache, dass Kriminalität nicht individuell verursacht, sondern sozial bedingt ist, zur "Ausweitung" (HUMMEL & KRAUSS 1989, S.13) sozialpädagogischer Hilfeleistungen durch "Gemeinwesenarbeit, gemeindenahe Dienste, ambulante Versorgung, niedrigschwellige Angebote" (S.14) geführt habe, wodurch "das gesamtsoziale Umfeld (eines Täters oder einer Täterin; d.A.) der sozialarbeiterischen Exploration anheimgegeben" (a.a.O.) sei. Die Abgrenzung der Sozialarbeit von Polizeiaufgaben kann deshalb nicht zu einer tatsächlichen positiven Identität der Sozialarbeit führen, da die Sozialarbeit gerade dann, wenn sie ihre Aufgabe der Hilfe ernsthaft erfüllt, ihre AdressatInnen und ihr Umfeld zur Disposition der Kontrolle stellt. Der jeweilige Widerstreit auf der Ebene der Kollektivsymbole – also sowohl der Raumsymboliken (Grenze vs. Ausweitung) wie auch der Bewegungs- und Statiksymbole (Fließen vs. begrenztes Tätigkeitsfeld) – illustriert die Abkehr der Sozialarbeit von der Polizei und zugleich ihr Identitätsproblem. Dies wird insbesondere mit dem Kollektivsymbol der Grenze, das mit dem Tonus eng assoziiert ist, erreicht, da das Grenzsymbol gleichzeitig implementiert und unterlaufen wird: Es schreibt (als Grenze) die Sozialarbeit als Nicht-Polizei fest, attestiert der Sozialarbeit (als fließende Grenze) ein Zuständigkeitsproblem, und es wird gleichzeitig (da Grenzen nur formale Konstrukte ohne inhaltliche Bezüge darstellen) unterlassen, eine positive Identität der Sozialarbeit zu formulieren. [24]

Das als Zuständigkeitsbereich der Sozialarbeit reklamierte Soziale kann wegen seiner ausufernden Tendenz keine positive Identität bedingen, da es als Problemursache expansiv ist, während die Sozialarbeit als Profession Grenzen benötigen würde. Wer sozial gegen Jugendkriminalität vorgeht, müsste auf gesamtgesellschaftliche Aspekte eingehen, was im Text aber der problematisierten Gegenseite der Polizei bzw. Strafverfolgung attestiert wird, die bestrebt sei, ein "Gemälde der Gesellschaft" (S.14) zu zeichnen. Das Zitat wird von einem ehemaligen Leiter des Bundeskriminalamtes übernommen und ist assoziiert mit dem Hinweis auf eine dadurch ermöglichte "Therapie" gesellschaftlicher Probleme – ein lösungsorientiertes Handeln wird also über ein Kollektivsymbol aus dem Bereich der Medizin/Psychologie eingeführt. Beides, der umfassende Anspruch der Strafverfolgung und die medizinische Deutung von Kriminalität, werden durch die Sozialarbeit zurückgewiesen. Das Kollektivsymbol der Grenze begründet die Notwendigkeit, sich als Profession vor derartigen Anliegen zu schützen und sich gegenüber der problematisierten Gegenseite abzugrenzen, damit das Soziale durch die Sozialarbeit helfend bearbeitet werden kann. Der Anspruch auf soziale Unterstützung in seiner ausufernden Tendenz widerspricht jedoch einer Grenzsetzung. Was der Sozialarbeit bleibt, ist ihre Zurückweisung medizinisch konzipierter und strafverfolgender Maßnahmen, damit sie als Sozialarbeit tätig werden kann. Unternimmt sie dies, so unterwirft sie die AdressatInnen aber erst recht externer Kontrolle, da die Sozialarbeit dann ihrerseits der expansiven Tendenz des Sozialen unterliegt und die für ihre Eigenständigkeit (der Hilfeleistung) notwendige Begrenzung verliert (und so zur Kontrollinstanz wird). [25]

Beziehen wir dies auf die politische Dimension von Interdiskursen. Die Beschäftigung mit Jugendkriminalität führt in dem Text zu einer Auseinandersetzung mit Zuständigkeiten. Die verwendete Kollektivsymbolik verweist auf eine Ablehnung medizinischer Deutungen; "Diagnosen", "Therapie" und der Einsatz von technischen und/oder medizinischen Instrumenten werden kritisiert. Auch polizeiliche Einstellungen und Maßnahmen werden hinterfragt. In Abgrenzung zu ihnen wird ein eigenes Territorium beansprucht, was in problemsoziologischer Diktion als making claims (SPECTOR & KITSUSE 1973, S.149) identifiziert wird. Es werden politische Forderungen gestellt, die im Sinne des englischen Begriffs claim auch die Abgrenzung eines (Handlungs-) Feldes realisieren. Diese Doppelbedeutung ist – ohne explizite Nennung des Terminus – im Text präsent. Es dominiert die Forderung, einen Zustand ungeklärter Zuständigkeiten zu beenden, die Polizei in ihre Schranken zu verweisen, Maßnahmen gegen Jugendkriminalität auf Hilfe zu beschränken, sozialen Problemursachen nachzugehen und dies als eigenständiges Proprium der Sozialarbeit anzuerkennen. Da die Bekämpfung von sozialen Problemursachen aber unbegrenzt erfolgen müsste und hierzu umfassende Informationen nötig wären, ist dies durch die Sozialarbeit abzulehnen. Somit bleiben die Forderungen widersprüchlich. Die politische Identität der Sozialarbeit bleibt unklar, da sie sich von der Polizei abgrenzt und prinzipiell einer Hegemonialisierung auch ihrer eigenen, helfenden Aufgabe widerspricht. Der Erfolg der Sozialarbeit wäre zugleich ihre Transformation zu einer kontrollierenden Quasi-Polizei. Die Interaktion von Tonus, Picturae und Subscriptiones ergibt folglich keine Eindeutigkeit. Verschärft wird diese Inkonsistenz noch durch den kollektivsymbolisch mitgeteilten Handlungsdruck: Der Trend zur "Verpolizeilichung" müsse aufgehalten werden, ansonsten könne schon bald "der Zug abgefahren sein" (HUMMEL & KRAUSS 1989, S.14) – aber wie zu handeln ist und ob überhaupt wirksam gehandelt werden kann, bleibt fraglich. Bewegung ist – im Zugsymbol wie auch im Grenzsymbol – schlecht, aber es wird zur Bewegung aufgerufen, um der Krise begegnen zu können. Der politische Standpunkt der Sozialarbeit führt dergestalt ins Unklare. [26]

4. Fazit

Die Analyse von Interdiskursen und Kollektivsymbolen kann sozialwissenschaftlicher Forschung grundlegende Erkenntnisse vermitteln. Es geht letztlich um die Frage, wie Bedeutungen transportiert und befestigt werden und Ordnungen hierdurch konstituiert und reproduziert werden. Ein besonderes Augenmerk kann durch die Analysen darauf gelegt werden, dass Sinnbefestigungen instabil sind und regelhaft Polysemien bestehen bleiben, wo scheinbar eindeutige Forderungen aufgestellt werden. Der in Studien zu Interdiskursen betonte Katachresen-Mäander (LINK 1984, S.67), d.h. das Springen zwischen unterschiedlichen Arten von Kollektivsymbolen (etwa technischen, medizinischen, organischen) kann deshalb als Ambition identifiziert werden, Bedeutungen durch eine Art von Triangulation zu justieren: Sie sollen durch verschiedenartige Symboliken so umschrieben werden, dass "falsche" Interpretationen und Lesarten von Texten unwahrscheinlich werden. Aber das Gegenteil ist der Fall, denn Picturae sind nicht eindeutig zu entziffern, sie lassen verschiedene Deutungen zu und die mit ihnen assoziierten Subscriptiones weisen unterschiedliche Bedeutungshorizonte auf (S.68f.), die mit dem Tonus eines Textes oder Korpus interagieren, sodass mit jeder Bedeutungsjustierung auch eine Bedeutungsdezentrierung verbunden ist. Was Bedeutungen festhält, setzt sie auch frei und führt zu Inkonsistenzen. Das hier beispielhaft beschriebene, politisch justierte Soziale bleibt mindestens partiell offen. Es bleibt umstritten, und diese Auseinandersetzungen können Analysen von IKS in besonderer Weise rekonstruieren. [27]

Anmerkungen

1) In der Critical Discourse Analysis (CDA) verweisen CHOULIARAKI und FAIRCLOUGH (1999) zwar mit Bezug auf die Arbeit von HALLIDAY (1993) auf die Kompatibilität der CDA mit Untersuchungen von Interdiskursen, in denen auch den rhetorischen Figuren eine Rolle zugesprochen wird, sie richten das Interesse jedoch auf die shifting articulations zwischen Diskurstypen und der Ordnung von Diskursen (vgl. CHOULIARAKI & FAIRCLOUGH 1999, S.147f.). Dadurch stellen sie die rhetorischen Figuren als wechselseitige Aneignungen und Kolonisierungen von Diskursen dar (S.148). Im Gegensatz zu der IKS stellt die CDA keinen spezifischen konzeptuellen oder analytischen Rahmen zur Verfügung (S.149), da dieser Fokus "the social structuring of the semiotic to its linguistic realisations" (a.a.O.) reduzieren würde.

<zurück>

2) Regelhaft folgte die Kriminologie kriminalpolitischen Haltungen nach, während umgekehrt wissenschaftliche Befunde nur selten derart eindeutig sind, dass die Politik nicht Chancen hätte, sie in ihrem Sinne zu deuten und zu nutzen (vgl. GRAEBSCH 2010; KUNZ 2004). <zurück>

3) LACLAU s Diskurs- und Hegemonietheorie kann in diesem Beitrag nicht referiert werden. Es sei verwiesen auf LACLAU (2007) und LACLAU und MOUFFE (2006) sowie die Debatten in BUTLER, LACLAU und ZIZEK (2000); CRITCHLEY und MARCHART (2004) und NONHOFF (2007b). Explizit hingewiesen sei auf die Intention von LACLAU und MOUFFE, "das Soziale im Modus der Diskursivität" (NONHOFF 2007c, S.9) zu konzeptualisieren. <zurück>

4) Ein Anschluss an professionssoziologische Debatten ergibt sich u.a. bezüglich des von PFADENHAUER (2005) ausgewiesenen Befundes, dass soziale Probleme nicht entdeckt bzw. definiert und dann durch professionelle AkteurInnen und ihre Kompetenzen bearbeitet werden, sondern Professionelle Handlungschancen besitzen, denen entsprechend Probleme definiert und zugeschnitten werden. <zurück>

5) Konsensfiktionen werden auch im Bereich von Interventionen realisiert. Paradigmatisch sichtbar wird dies am Erziehungsbegriff, der sowohl im (strafrechtlichen) Jugendgerichtsgesetz (JGG) als auch im (hilferechtlichen) Kinder- und Jugendgerichtsgesetz (SGB VIII) eine zentrale Stellung einnimmt, jedoch eine völlig unterschiedliche Bedeutung aufweist. Im Falle des JGG ist er gemäß §2 Abs.1 primär auf Rückfallverhinderung beschränkt, in §1 Abs.1 SGB VIII wird auf "Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" abgestellt (vgl. hierzu OSTENDORF 2009, 42ff.). <zurück>

6) Der Begriff "Tonus" wird von uns insbesondere eingeführt, da mit dem hier beschriebenen Ansatz die strukturalistische Semantik verlassen wird, sodass eine angepasste Terminologie notwendig erscheint. Sie soll das dekonstruktive Vorgehen und die Suche nach textimmanenter Spannung verdeutlichen. <zurück>

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Zum Autor und zur Autorin

Prof. Dr. Bernd DOLLINGER; Forschungsschwerpunkte: Jugendkriminalität, Sozialpolitik, Theorie und Geschichte der Sozialpädagogik

Kontakt:

Prof. Dr. Bernd Dollinger

Department Erziehungswissenschaft & Psychologie
Universität Siegen
Adolph-Reichwein-Str. 2
D-57068 Siegen

Tel.: +49 (0)271/740-4318

E-Mail: dollinger@fb2.uni-siegen.de
URL: http://www.uni-siegen.de/fb2/mitarbeiter/dollinger/

 

Dipl.-Sozialpäd. Monika URBAN; Forschungsschwerpunkte: Diskursforschung, Soziologie sozialer Probleme und sozialer Kontrolle, Erinnerungs- und Gedenkpolitik

Kontakt:

Dipl.-Sozialpäd. Monika Urban

Institut für Public Health und Pflegeforschung
Universität Bremen
Grazer Str. 4
D-28359 Bremen

Tel.: +49 (0)421/218-68876

E-Mail: murban@uni-bremen.de
URL: http://www.ipp.uni-bremen.de/homepages/urban/index.php

Zitation

Dollinger, Bernd & Urban, Monika (2012). Die Analyse von Interdiskursen als Form qualitativer Sozialforschung. Ein Grundlagen- und Projektbericht am Beispiel Jugendkriminalität [27 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 13(2), Art. 25,
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs1202258.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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