Volume 17, No. 3, Art. 20 – September 2016



Ethikbegutachtung in der sozial- und kulturwissenschaftlichen Forschung? Ein Debattenbeitrag aus soziologischer und ethnologischer Sicht

Hella von Unger, Hansjörg Dilger & Michael Schönhuth

Zusammenfassung: Forschungsethik wird in den deutschsprachigen Sozial- und Kulturwissenschaften zunehmend zum Thema. Zum einen reflektieren empirisch Forschende vermehrt ethische Fragen, die sich in ihrer Forschungspraxis stellen. Zum anderen wird auf wissenschaftspolitischer Ebene diskutiert, Ethics Reviews, d.h. Begutachtungen von Forschungsvorhaben durch Ethikkommissionen, nun auch in der sozial- und kulturwissenschaftlichen Forschung in Deutschland verstärkt einzuführen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Forschende, die in englischsprachigen Journals publizieren oder internationale Fördermittel einwerben möchten, zunehmend aufgefordert sind, eine ethische Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich ihrer empirischen Forschung vorzulegen. Ethics Reviews sind international insbesondere im angloamerikanischen Sprachraum üblich, werden dort jedoch durch qualitativ Forschende teilweise scharf kritisiert. Im Mittelpunkt der Kritik stehen neben dem hohen bürokratischen Aufwand vor allem die mangelnde Passfähigkeit der Prinzipien und Prüfverfahren für die qualitative Forschung und die negativen Folgen der institutionalisierten Prüfverfahren für die Freiheit, Qualität und methodologische Vielfalt sozial- und kulturwissenschaftlicher Forschung. Wie lassen sich vor diesem Hintergrund die aktuellen Entwicklungen in Deutschland einschätzen? Anlässlich eines interdisziplinären Symposiums zum Thema "Forschungsethik und ethnografische Feldforschung" kommentieren wir die Entwicklungen in Deutschland aus ethnologischer und soziologischer Perspektive. Wir sprechen uns für eine institutionelle Verankerung des Themas aus und unterstützen die Entwicklung von Strukturen der forschungsethischen Begutachtung, sofern diese freiwillig bleiben und die methodische Vielfalt der Sozial- und Kulturwissenschaften sowie die Besonderheiten ethnografischer und explorativer Studien angemessen berücksichtigen. Aus der Perspektive qualitativ Forschender kommt der Förderung methodologischer und forschungsethischer Reflexivität in Forschung und Lehre jedoch grundsätzlich weit höhere Relevanz zu als der Einrichtung von institutionalisierten Begutachtungsverfahren.

Keywords: Ethikkommissionen; Ethnografie; Ethnologie; Forschungsethik; informierte Einwilligung; Soziologie

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Aktuelle Entwicklungen

3. Ethische Aspekte ethnografischen Forschens: ein Symposium zum Thema

4. Fazit und Ausblick

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin und zu den Autoren

Zitation

 

1. Einleitung

In der internationalen Diskussion um Forschungsethik in den Sozial- und Kulturwissenschaften wird häufig kritisiert, dass forschungsethische Standards und Verfahren aus der medizinischen Forschung auf andere Disziplinen ausgeweitet wurden, ohne deren spezifische Methoden und Forschungskonventionen angemessen zu berücksichtigen (ISRAEL 2015; VAN DEN HOONARD 2002, 2011). Die dadurch entstehenden Passungsprobleme werden insbesondere bei der institutionalisierten Begutachtung durch Ethikkommissionen deutlich, die etwa im angloamerikanischen Raum (z.B. Australien, Kanada, UK und USA) obligatorisch ist.1) Forschungsvorhaben müssen dort vor Beginn ihrer Durchführung auf die Einhaltung forschungsethischer Grundsätze (wie z.B. das Einholen einer informierten Einwilligung von den Teilnehmenden) geprüft werden. Darüber hinaus findet teilweise eine erneute Prüfung im Studienverlauf statt, z.B. wenn Änderungen am Studiendesign und methodischen Vorgehen vorgenommen werden. Für viele qualitative Studien stellen diese Begutachtungen ein wesentliches Hindernis dar, da sie eine Planbarkeit der Forschungsabläufe und eine Kontrolle über die Forschungssituation voraussetzen, die in den meisten qualitativen – und insbesondere den offen angelegten, ethnografischen – Studien nicht gegeben ist. Es werden Auflagen gemacht (wie z.B. das frühzeitige Festlegen des Studiendesigns inklusive Details zur informierten Einwilligung), die den Grundsätzen und Abläufen der ethnografischen Feldforschung zuwider laufen, insofern im Forschungsprozess oft die Formulierung der Forschungsfragen situativ angepasst werden muss oder aber relevante Akteur_innen des Forschungsfelds vorab überhaupt nicht bekannt sind. In der Konsequenz sehen viele Forschende die Existenz, Freiheit und Qualität qualitativer und insbesondere ethnografischer Feldforschung in Gefahr (BELL 2014; VAN DEN HOONARD 2011). [1]

In Teilen der angloamerikanischen Welt wurden vor dem Hintergrund dieser Kritik die Policies und Verfahren bezüglich der Ethikbegutachtung überarbeitet, um sie besser an die Sozial- und Kulturwissenschaften anzupassen. So wurde beispielsweise das Tri-Council-Policy-Statement, das in Kanada seit 1988 ein verbindliches Referenzdokument für die Begutachtung aller Forschungen mit Menschen darstellt, u.a. um ein Kapitel zu qualitativer Forschung ergänzt, und es wurden Ausnahmen von Standards (wie z.B. dem Einholen einer schriftlichen Einwilligung oder den Vorgaben der Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung) hinzugefügt. [2]

Trotz der Bemühungen, die Grundsätze und Verfahren besser an die Methodenvielfalt der sozial- und kulturwissenschaftlichen Forschung anzupassen, bleibt jedoch die Kritik bestehen, dass Formen der institutionell regulierten Ethik (Regulatory Ethics) dem eigentlichen Anliegen eines ethisch vertretbaren Vorgehens in der Feldforschung (Ethical Conduct) diametral entgegenstehen (BELL 2016). Es sind zwei grundsätzliche Haltungen unterscheidbar: Die eine lehnt jede Art der institutionalisierten Begutachtung ethischer Forschungsprinzipien ab, da dies eine Form der Regulierung darstelle, die zu einer Beschneidung qualitativer Forschungsansätze führe und damit die Forschungsprozesse und ihre Ergebnisse nachhaltig einschränke (DINGWALL 2008). Andererseits gibt es in dieser lebendigen und komplexen Debatte jedoch auch unter qualitativ und ethnografisch Forschenden Stimmen, die sich für die Formulierung forschungsethischer Grundsätze aussprechen und den Verfahren der Begutachtung zwar kritisch, aber nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen (FLUEHR-LOBBAN 2008; ROTH 2005). [3]

In Deutschland wurden zwar in verschiedenen Disziplinen Ethikkodizes bzw. -erklärungen2) entwickelt, aber die Debatten waren in den Sozial- und Kulturwissenschaften eher verhalten. Forschungsethische Begutachtungen sind für medizinische Forschung verpflichtend und für experimentelle Studien z.B. in der Psychologie3) üblich, nicht aber für das Gros der empirischen Forschung in den Sozial- und Kulturwissenschaften (VON UNGER & SIMON 2016). Viele Anliegen der Forschungsethik (z.B. Fragen der informierten Einwilligung) sind in Deutschland datenschutzrechtlich geregelt (GEBEL et al. 2015). Zudem bestehen Leitlinien zur "guten wissenschaftlichen Praxis" (DFG 2013), obgleich diese in erster Linie Fragen des Fehlverhaltens (wie z.B. Täuschung oder Plagiat) adressieren. Ethische Begutachtungen von Forschungsvorhaben nach angloamerikanischem Vorbild sind dagegen selten. Bislang kommen hierzulande in erster Linie solche Sozial- und Kulturwissenschaftler_innen mit ethischen Prüfverfahren in Berührung, die entweder in Kontexten forschen, in denen solche Prüfungen vorgesehen sind (z.B. medizinischen Settings oder in Staaten, die dies vorschreiben) (DILGER 2015), oder die eine Förderung von internationalen Geldgebern oder eine Publikation in internationalen Journals anstreben.4) Unter anderem durch diese externen Auflagen, die in den letzten Jahren zugenommen haben, aber auch durch interne Anstöße innerhalb der Fachgemeinschaften kommt Bewegung in die Debatte und es wird diskutiert, auch in Deutschland Ethics Reviews für die Sozial- und Kulturwissenschaften einzuführen. [4]

In diesem Beitrag skizzieren und kommentieren wir die aktuelle Situation und nehmen zu gegenwärtigen Entwicklungen Stellung. Wir fokussieren dabei auf die ethnografische Feldforschung als eine Variante der qualitativen Forschung, die die zentrale methodische Arbeitsweise der Ethnologie darstellt und auch in der Soziologie prominent vertreten ist – wohl wissend, dass sich auch dieses Feld der qualitativen Forschung durch eine große methodische und methodologische Vielfalt auszeichnet.5) Wir gehen davon aus, dass eine institutionalisierte Form der Ethikbegutachtung auch in den Sozial- und Kulturwissenschaften unter bestimmten Bedingungen prinzipiell sinnvoll ist. Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass ein ausschließlicher Fokus der Diskussion auf eine Formalisierung von ethischen Prüfverfahren der Bedeutung des Themas nicht gerecht wird. Daher wollen wir mit diesem Beitrag auch eine Debatte darüber anregen, wie das Nachdenken über ethische Inhalte und Werte in viel umfassenderer Weise in den Arbeitsalltag von Soziologie und Ethnologie integriert werden kann. Wir skizzieren zunächst die aktuellen Entwicklungen inklusive der Kontroverse um Ethikbegutachtungen, berichten dann von einem Symposium, auf dem deutlich wurde, welche ethischen Fragen sich in der ethnografischen Forschung stellen können und ziehen abschließend ein Fazit, mit dem wir in der aktuellen Debatte Position beziehen. [5]

2. Aktuelle Entwicklungen6)

In den letzten Jahren kommt Bewegung in die deutsche sozial- und kulturwissenschaftliche Forschungslandschaft, was die Auseinandersetzung mit forschungsethischen Fragen angeht. Zum einen sind es die Forschenden selbst, die sich für forschungsethische Fragen interessieren, ihre eigene Forschungspraxis kritisch reflektieren und diesbezüglich Rat und Orientierung suchen (DILGER, HUSCHKE & MATTES 2015; SIRI 2013; VON UNGER, NARIMANI & M'BAYO 2014). Zum anderen werfen neue Technologien und digitale Wirklichkeiten (z.B. Social-Media-Forschung, visuelle Daten etc.) neue Fragen und Dilemmata auf (SIRI 2013). So sieht sich beispielsweise die soziale Netzwerkforschung mit der Frage konfrontiert, wie "Informantenschutz", Eigentum an Daten oder informierte Einwilligung im Zusammenhang mit sozialen Medien wie Facebook und Twitter gesichert werden können (SCHÖNHUTH 2014). Drittens sind, wie bereits erwähnt, vor allem Forschende mit internationaler oder interdisziplinärer Ausrichtung teilweise aufgefordert, eine ethische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Sie haben in Deutschland bislang keine oder nur sehr eingeschränkte Optionen, einen solchen Nachweis zu erhalten (DILGER 2011). Viertens haben manche Forschungs- und Forschungsfördereinrichtungen ein Interesse daran, forschungsethische Standards und Prüfverfahren zu entwickeln, um Transparenz zu schaffen, die Abläufe besser kontrollieren und um möglichen Problemen inklusive Anzeigen, Klagen und Schadensersatzforderungen vorbeugen zu können. Schließlich tragen auch benachbarte Debatten und Entwicklungen (z.B. zu Datenschutz, Standardisierung und Professionalisierung) dazu bei, die Diskussion zu dynamisieren. Viele dieser Debatten tangieren forschungsethische Fragen, und auch die Kontroversen, die sich an ihnen entzünden, sind aufschlussreich. So hat z.B. die Debatte um eine digitale Archivierung und Sekundärnutzung von qualitativen Daten der letzten Jahre (siehe bspw. BERGMAN & EBERLE 2005; SMIOSKI 2013) deutlich vor Augen geführt, wie problematisch eine undifferenzierte Ausweitung von Standards und Verfahren aus der quantitativen Forschung auf die qualitative Forschung in diesem Zusammenhang wäre (HIRSCHAUER 2014; VON UNGER 2015). [6]

In diesem Konglomerat von Anliegen und Agenden werden vielerorts lokale, sozialwissenschaftliche Ethikkommissionen eingerichtet.7) Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat eine Initiative gestartet, um diese Prozesse zu unterstützen (eine Arbeitsgruppe Forschungsethik entwickelt derzeit Leitlinien zur Begutachtung forschungsethischer Aspekte sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Studien). Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen wie z.B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) beschäftigen sich mit den Risiken sozialwissenschaftlicher Forschung und haben Workshops initiiert, die auf die Einbeziehung unterschiedlicher sozialwissenschaftlicher Disziplinen in die Diskussion über Verfahren der Ethikbegutachtung abzielen (DFG & LEOPOLDINA 2014; KÄMPER 2016). [7]

Gleichzeitig stoßen diese Entwicklungen auf Kritik. Bemängelt wird insbesondere die Gefahr der Überregulierung durch ethische Prüfverfahren, die letztlich vor allem eine Ausweitung der Jurisdiktion eigens geschaffener Gremien bedeute (DINGWALL 2008). In den USA sind Institutional Review Boards (IRBs) beispielsweise zu hochbürokratisierten Kontrollapparaten geworden, die "Risikominimierung" für rechtlich haftbare Universitäten und Forschungseinrichtungen betreiben (DROOGSMA MUSOBA, JACOB & ROBINSON 2014, S.3). Des Weiteren wurde mit Bezug auf ethnografische Arbeitsweisen betont, dass die aus der Medizin adaptierten Prüfverfahren in Nordamerika eine "impoverished" social practice darstellen (ATKINSON 2009, S.17). Gerade für ethnografisch Forschende bedeuteten Ethics Reviews eine Reglementierung, die Flexibilität und Reflexivität – in Bezug auf Forschungsorte, Interview- und Gesprächspartner_innen und Themensetzungen – tendenziell negiere. Auch blendeten sie aus, dass ethnografische Forschungen meist ein Resultat kollaborativer Prozesse seien, in denen Forschungsbeziehungen anders organisiert und Forschungsdaten – ebenso wie Forschungsfragen – nicht immer im alleinigen Besitz der Forschenden seien (siehe auch UNIVERSITEIT LEIDEN, INSTITUTE OF CULTURAL ANTHROPOLOGY AND DEVELOPMENT SOCIOLOGY 2015).8) [8]

Angesichts dieser kontroversen Diskussionen zur Formalisierung und Institutionalisierung ethischer Prüfverfahren stellt sich die Frage, wie die problematischen Entwicklungen und Erfahrungen von Kolleg_innen im angloamerikanischen Raum im hiesigen Kontext verhindert werden können. Eine Lehre, die aus den Entwicklungen im nordamerikanischen und britischen Raum gezogen werden kann, ist die, dass eine Engführung der Debatte um Forschungsethik auf die Frage von institutionalisierten Prüfverfahren nicht zuträglich ist. Daher thematisieren wir in diesem Beitrag auch ethische Implikationen ethnografischen Forschens, die über die Frage der institutionalisierten Prüfung hinausgehen. Im folgenden Abschnitt führen wir dies exemplarisch mit Blick auf ein Symposium zum Thema "Forschungsethik und ethnographische Feldforschung" aus, das vom 30. Juni bis zum 1. Juli 2016 an der LMU München stattfand.9) [9]

3. Ethische Aspekte ethnografischen Forschens: ein Symposium zum Thema

Die Beiträge des Symposiums in München machten deutlich, dass ethnografische Feldforschung diverse forschungsethische Herausforderungen beinhaltet – und als Forschungsstil die Reflexion derselben auf spezifische Art befördert. Wie Angelika POFERL in einem der einführenden Beiträge betonte, gilt als zentrales Diktum des ethnografischen Arbeitens das "Fremdverstehen" – auch wenn dieses grundsätzlich eine Herausforderung darstellt und insbesondere in den heutigen (globalisierten, postkolonialen) Forschungssituationen nicht länger als gegeben vorausgesetzt werden kann. Mit dem Anspruch der Ethnografie, die eigene "Kultur zu befremden" (HIRSCHAUER & AMANN 1997), ist sowohl die systematische Reflexion der eigenen Forscher_innensubjektivitäten verbunden als auch eine kontinuierliche Übersetzungsarbeit hinsichtlich der Legitimität und Nachvollziehbarkeit von Wissen unter den an der Forschung Beteiligten. [10]

Die weiteren Vorträge des Symposiums wurden im Wesentlichen von Studierenden, Doktorand_innen und Postdocs aus der Ethnologie, Soziologie und Sozialen Arbeit gehalten und thematisierten unterschiedliche ethische Aspekte des ethnografischen Arbeitens. Die Methode der teilnehmenden Beobachtung sieht das "Eintauchen" der Forschenden in das Feld über längere Zeiträume vor, um Deutungsprozesse und Handlungsvollzüge aus der Teilnehmer_innen-Perspektive quasi "von innen" heraus nachzuvollziehen. Dieses Vorgehen verlangt von den Forschenden einen sensiblen und flexiblen Umgang mit den Akteur_innen im Feld und den dort jeweils gültigen Handlungsroutinen, Werten und Normen. Gleichzeitig erfordert das ethnografische Vorgehen von den Forschenden eine systematische Distanzierung und Reflexion der Erfahrungen u.a. durch das Verfassen von Feldnotizen und Unterbrechungen der Feldaufenthalte. Vertrautwerden/Teilhabe und Sich-Befremden/Analysieren werden also zu einem iterativen Prozess vereint, wodurch günstige Bedingungen für ein Forschungshandeln entstehen, das hochwertige wissenschaftliche Erkenntnisse hervorbringt und gleichzeitig den Teilnehmer_innen (Interlokutoren) und Abläufen im Feld mit Feingefühl und Respekt begegnet, Schaden (soweit möglich) vermeidet und ethische Herausforderungen frühzeitig erkennt und Handlungsoptionen dafür formuliert. [11]

Welche forschungsethischen Herausforderungen sich in der ethnografischen Forschungspraxis stellen können, kann am Beispiel der Beiträge auf dem Symposium illustriert werden: So wies u.a. Juliane MÜLLER in ihrem Vortrag darauf hin, dass es grundsätzlich schwierig bis unmöglich sei, den Grundsatz der informierten Einwilligung bei ethnografischen Gesprächen und teilnehmenden Beobachtungen in offenen Forschungssituation im lebensweltlichen Kontext mit allen anwesenden Personen umfassend und konsequent umzusetzen. Dieses Problem wird auch in der angloamerikanischen Literatur ausführlich reflektiert. Dort wird durchaus kontrovers diskutiert, ob dieser Grundsatz, der für medizinische und quantitative Forschung entwickelt wurde, in der ethnografischen Forschung, wo Zugang zum Feld, Teilnahme und Kommunikation anders organisiert sind, überhaupt angemessen ist (BELL 2014; FLUEHR-LOBBAN 2008; SHANNON 2007). [12]

Gerade in hochpolitisierten Forschungsfeldern drängen sich zudem Fragen nach den Grenzen der Teilnahme am sozialen Geschehen, nach den Rechten der Teilnehmenden, aber auch dem Schutz der Forschenden auf, so etwa in rechtsextremen Milieus, die am Rande der Legalität operieren und auf die Alice BLUM in ihrer Präsentation verwies. Der Beitrag von Felix RIEDEL wiederum thematisierte am Beispiel seiner Feldforschung über Verfolgte von Hexenjagden in Ghana, dass das Sich-Verstricken und Verstrickt-Werden in soziale Prozesse und Beziehungen im Feld vielschichtige Herausforderungen für die Gestaltung von Forschungsbeziehungen mit sich bringt: Wie können Forschende eine angemessene Balance zwischen Nähe und Distanz, zwischen Teilnahme und wissenschaftlicher Agenda in einem Kontext finden, der so scheinbar offensichtlich nach politischer Intervention ruft? [13]

Andere Beiträge verdeutlichten, dass die Zusicherungen von Vertraulichkeit und datenschutzrechtliche Auflagen der Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung in einem Spannungsverhältnis zu den methodologischen Anforderungen stehen, den spezifischen, lokalen Kontext der Feldforschung detailliert zu beschreiben und den heuristischen Wert der Daten zu erhalten. In der Diskussion wurde zudem deutlich, dass Verfahren zum Schutz von Vertraulichkeit nicht nur von "Insidern", sondern in Zeiten des Internet allgemein schnell dechiffriert werden können. Wie der Beitrag von Annekathrin STANGE zu ihrer Forschung über Abtreibungserfahrungen zeigte, treten die mit der Pseudonymisierung verbundenen Herausforderungen oft nicht nur während, sondern gerade auch im Anschluss an die Feldphase, insbesondere in der Publikationsphase des Forschungsprozesses auf, was einen reduktionistischen Fokus von Ethikdiskussionen auf die Phase der Datenerhebung infrage stellt. Ihr Beitrag zeigte auch, dass forschungsethische Reflexionen für die Analyse produktiv gewendet und zum Erkenntnisgewinn der Studie beitragen können. [14]

Schließlich thematisierten eine Reihe von Posterpräsentationen und Flashtalks, welche ethischen Verantwortungen gegenüber Teilnehmenden, die als vulnerable Gruppen begriffen werden können (wie z.B. Geflüchtete oder Kinder), bestehen – und inwiefern in solchen politisch prekären und emotional herausfordernden Kontexten auch Forschende selbst (insbesondere abhängig Forschende und Studierende) geschützt werden müssen. Dass auch Forschungsinstitutionen (und nicht nur einzelne Personen wie Forschende und Betreuer_innen) hier in der Verantwortung stehen, wurde am Beispiel einer Studie in Afghanistan deutlich, über die Aisha Nusrat AHMAD und Angela KÜHNER berichteten, und in der Forschende nach Einschätzungen ihrer lokalen Schlüsselpersonen akut mit der Gefahr von Anschlägen und Entführungen konfrontiert sind. Zu manchen dieser ethischen Herausforderungen finden Forschende in den bestehenden Ethikkodizes eine (wie auch immer abstrakt und allgemein gehaltene) Orientierung, zu anderen jedoch nicht. Hinzukommt, dass nur einige der in den Vorträgen berichteten Probleme im Vorfeld antizipierbar waren. Die forschungsethischen Fragen und Herausforderungen, die sich in der ethnografischen Praxis stellen, können also nur sehr eingeschränkt durch kodifizierte Grundsätze und formalisierte Begutachtungen, die im Vorfeld der Forschungstätigkeit stattfinden sollen, bearbeitet werden. [15]

Der Abendvortrag von Kirsten BELL stellte eine anschlussfähige Rahmung für diese Themen und Diskussionen dar, insofern er die Problematik eines verengenden Fokus der Ethikdiskussion auf formalisierte Verfahren am Beispiel der Situation in Kanada anschaulich verdeutlichte. Drei Aspekte waren dabei von besonderer Relevanz für den vorliegenden Beitrag und die Diskussion über die potenzielle Einführung ethischer Prüfverfahren: Zum einen kritisierte sie die hochbürokratisierten ethischen Begutachtungsverfahren in Nordamerika, in Folge derer Forschungsethik zu einer rein regulativen Ethik (Regulatory Ethics) werde, die als eiserner Käfig im Sinne Max WEBERs (2005 [1921/22]) verstanden werden könne. Die Auseinandersetzung mit Forschungsethik sei zu einer Verwaltungsangelegenheit und einer "box-ticking procedure" (BELL 2014, S.519) geworden, die eine "wahre Ethik" (im Sinne von Ethical Conduct) damit per se negiere. Zum anderen berichtete Kirsten BELL, dass in den USA derzeit eine Kehrtwende in der Diskussion um ethische Prüfverfahren zu verzeichnen sei, da diskutiert werde, bestimmte, als "risikoarm" klassifizierte Studien (und dazu gehören auch die meisten qualitativen Studien) zukünftig keinem institutionalisierten Prüfprozess mehr zu unterwerfen. Auch in Kanada sind bestimmte explorative Phasen des qualitativen Forschens teilweise von der Begutachtung ausgenommen. Während in Deutschland aktuell überlegt werde, ethische Begutachtungen einzuführen, sei dort teilweise ein rückläufiger Trend zu beobachten. Schließlich problematisierte Kirsten BELL generell das Verständnis sozialwissenschaftlicher Forschung, das in Ethikkommissionen oft vorherrsche: Hier würden nicht nur Forscher_innen als diejenigen gelten, die den Forschungsprozess "kontrollierten" und in charge seien, sondern es habe sich auch ein Denken in Kategorien von risk vs. benefit etabliert, das Forschungen generell als invasiv und potenziell gewaltsam definiere, was den partizipativen Ansätzen ethnographischen Arbeitens diametral gegenüberstehe. Ihr Vortrag machte noch einmal sehr deutlich, dass eine Auseinandersetzung mit den forschungsethischen Fragen, die in der Ethnografie relevant sind, von den bestehenden Kodizes und Prüfverfahren nur bedingt ermöglicht und unterstützt, teilweise sogar erschwert wird. [16]

4. Fazit und Ausblick

In den letzten Jahren sind Sozial- und Kulturwissenschaftler_innen zunehmend mit der Verpflichtung konfrontiert worden, den Nachweis eines positiv absolvierten, ethischen Prüfverfahrens vorzulegen: Dies kann im Zusammenhang mit dem Einreichen eines Forschungsantrags oder der Publikation von Forschungsergebnissen bei internationalen Zeitschriften erfolgen, oder aber wenn Sozial- und Kulturwissenschaftler_innen in interdisziplinären Zusammenhängen forschen, die einen solchen Nachweis zur Auflage machen. Diese Forschenden benötigen die Option eines ethischen Prüfverfahrens, das den methodischen und methodologischen Besonderheiten ihrer Forschungen angemessen Rechnung trägt. Wir betonen noch einmal ausdrücklich, dass wir einer Institutionalisierung ethischer Prüfverfahren in den Sozial- und Kulturwissenschaften durchaus positiv gegenüberstehen, sofern diese zwei wesentliche Bedingungen erfüllen: Sie müssen zum einen weiterhin optional erfolgen, d.h. auf Initiative der Forschenden selbst. Generell verpflichtende Prüfverfahren, wie sie im angloamerikanischen Raum üblich sind und gegenwärtig im EU-Programm Horizon 2020 eingefordert werden, lehnen wir, wie oben ausgeführt, ab. Zum anderen müssen solche Prüfverfahren sicherstellen, dass sie die diversen Fachkulturen innerhalb der Sozial- und Kulturwissenschaften – und somit auch der ethnografischen Ansätze – adäquat berücksichtigen. [17]

Über die Frage der Formalisierung ethischer Prüfverfahren hinaus plädieren wir jedoch auch für eine umfassendere Debatte zu ethischen Aspekten des sozial- und kulturwissenschaftlichen empirischen Arbeitens. Während im angloamerikanischen Sprachraum seit mehreren Jahrzehnten sowohl in der Soziologie als auch der Ethnologie intensiv über ethische Aspekte des Forschens und Lehrens debattiert wurde, lässt sich für den deutschsprachigen Raum in diesen Fächern eine relative "Ethikferne" konstatieren (VON UNGER et al. 2014, S.5). Diese geht bis auf wenige Ausnahmen in spezifischen Anwendungsfeldern (z.B. BLISS, SCHÖNHUTH & ZUCKER 2002; KNIPPER & WOLF 2004; SCHÖNHUTH, BLISS & WENTZEL 2001) mit einem fast völligen Fehlen von Literatur einher, die sowohl für den wissenschaftlichen Nachwuchs als auch für etablierte Forscher_innen Orientierung bei unterschiedlichen ethischen Fragestellungen geben könnte. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, Forschungsethik explizit stärker in der Methodenausbildung zu verankern und Studierenden und Dozierenden entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. [18]

Im Anschluss an die Diskussionen des Symposiums in München sehen wir die Notwendigkeit, die spezifischen Logiken, die derzeit mit Debatten über "Forschungsethik", "Datenschutz" oder "gute wissenschaftliche Praxis" in Deutschland verbunden sind, klarer aufeinander zu beziehen und ggf. sorgfältig auseinanderzuhalten: Eine rechtliche Logik (die die Debatte des Datenschutzes dominiert) ist nicht mit einer wissenschaftlich-ethischen Logik, die die Fachdebatte zum Thema Forschungsethik auszeichnet, gleichzusetzen, wenngleich es durchaus zu Überlappungen und Schnittmengen kommt. Zudem sollten wir eine Sprache über ethische Implikationen sozialwissenschaftlicher und ethnografischer Forschungen entwickeln, die Kategorien von "Risiko" und "Nutzen" als ebenso reduktionistisch wie epistemologisch problematisch erkennt. Drittens ist die Vorstellung, ethische Prüfverfahren könnten Tool Boxes zum Abhaken sein, nicht nur verengend, sondern potenziell schädlich für die methodischen und methodologischen Herangehensweisen, um die es in ethnografischer Forschung eigentlich geht – nämlich den Aufbau von Vertrauen und sozialen Beziehungen. Schließlich sehen wir die Notwendigkeit, neue Denk- und Lernräume in Universitäten und Forschungseinrichtungen zu etablieren, die die komplexen ethischen Realitäten ethnografischen Arbeitens – u.a. hinsichtlich der engen Zusammenarbeit mit den Zielgruppen einer Forschung oder der eigenen Positionalität im Forschungsprozess – auf allen Ebenen des Studiums und des wissenschaftlichen Arbeitens reflektieren (DOHRN & DILGER 2016; VON UNGER 2016). Symposien wie das in München können dabei eines von mehreren möglichen Modellen darstellen, solche Diskussionen methoden- oder themenzentriert auch über disziplinäre Grenzen hinaus zu führen. [19]

Anmerkungen

1) Die Kommissionen, die diese Begutachtungen durchführen, sind in der Regel an den Forschungseinrichtungen der Forschenden angesiedelt und werden u.a. als Institutional Review Boards/IRBs (USA), Research Ethics Boards/REBs (Kanada), Research Ethics Committees/RECs (UK) und Human Research Ethics Committees/HRECs (Australien) bezeichnet. Für eine Übersicht über die Landschaft forschungsethischer Prüfverfahren in verschiedenen Teilen der Welt – über den angloamerikanischen Raum hinaus – siehe ISRAEL (2015, S.45ff.). <zurück>

2) So verabschiedeten beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) und der Bundesverband deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS) im Jahr 1993 einen Ethik-Kodex, der 2014 leicht überarbeitet wurde. Der Fachverband der Ethnologie, die Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde e.V. (DGV), beschloss ihre Ethikerklärung 2009 (siehe die "Frankfurter Erklärung" zur Ethik in der Ethnologie). Einzelne Arbeitsgruppen der DGV formulierten ihre eigenen Ethikerklärungen, so die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsethnologie Ethische Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsethnologie, die Arbeitsgruppe Medical Anthropology Leitlinien zur ethischen Selbstreflexion im Bereich Medizinethnologie). Interessant ist hierbei auch der unterschiedliche Verbindlichkeitscharakter, der von der "Erklärung" ohne jeglichen institutionalisierten Bindungscharakter (so bei der DGV), über verbindlichere "Leitlinien" (AGEE; AG Medical Anthropology) bis zum "Ethik-Kodex" (DGS & BDS) mit einer begleitend eingerichteten Ethikkommission reicht. <zurück>

3) In der Psychologie hat u.a. die Deutsche Gesellschaft für Psychologie eine nationale Ethikkommission eingerichtet, die Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen sowie auf die Forschung bezogene Richtlinien erarbeitet hat und über deren Einhaltung wacht. Zusätzlich bestehen auf lokaler Ebene an vielen Forschungseinrichtungen Ethikkommissionen, die insbesondere die Durchführung von experimentellen Studien begutachten. <zurück>

4) So ist beispielsweise im Rahmen der EU-Horizon 2020-Auschreibungen der Nachweis einer Ethikgenehmigung bei Einreichung des Forschungsantrags obligatorisch: "The Ethics Review aims at ensuring (where necessary with the help of independent experts) that any research carried out under ERC grants complies with European fundamental ethical values. The Ethics Review also comprises Ethics Monitoring" (https://erc.europa.eu/glossary/term/255, Zugriff: 21. September 2016). <zurück>

5) Wir erheben nicht den Anspruch, die in den Sozial- und Kulturwissenschaften enthaltenen Fächerkulturen mit ihren spezifischen Methoden und ethischen Implikationen repräsentieren zu können. Während allerdings die Soziologie generell in den Sozialwissenschaften beheimatet ist, gilt dies für die Ethnologie nicht immer, insofern sie teilweise an kulturwissenschaftlichen Fachbereichen angesiedelt ist. In noch stärkerem Maße trifft dies für die Europäische Ethnologie zu, die historisch aus der Volkskunde entstanden ist und damit aus einer anderen Fachtradition als die Ethnologie (ursprünglich Völkerkunde) kommt. <zurück>

6) Die Geschichte der Ethikdiskussion ist in der deutschen und internationalen Diskussion mehrfach aufgearbeitet worden. Wir verzichten daher an dieser Stelle auf einen Rückblick und verweisen für die Ethnologie auf die Publikationen von FLUEHR-LOBBAN (2013), HORNBACHER (2006) und SCHÖNHUTH (2005). Für die Soziologie z.B. siehe z.B. HOPF (2004) und VON UNGER und SIMON (2016), für die vielfältigen internationalen Diskussionen die Übersicht von ISRAEL (2015). <zurück>

7) Beispielsweise wurde 2015 eine Ethikkommission an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München gegründet. Ihre Inanspruchnahme ist freiwillig und erfolgt auf Antrag der Forschenden. <zurück>

8) Forschungsbeziehungen und damit einhergehende Machtverhältnisse sind in der ethnografischen Forschung fundamental anders strukturiert als in der klinisch-medizinischen Forschung. Die Teilnehmenden verfügen grundsätzlich über mehr Agency und Kontrolle im Forschungsprozess. Insbesondere partizipative und kollaborative Ansätze des ethnografischen Forschens legen dabei auch aus ethischen Erwägungen ein besonderes Gewicht auf die gleichberechtigte Zusammenarbeit mit Partner_innen im Feld (FLUEHR-LOBBAN 2008; SCHÖNHUTH 2002). <zurück>

9) Der Programm-Flyer kann hier heruntergeladen werden. <zurück>

Literatur

Atkinson, Paul (2009). Ethics and ethnography. Twenty-First Century Society, 4(1), 17-30.

Bell, Kirsten (2014). Resisting commensurability: Against informed consent as an anthropological virtue. American Anthropologist, 116(3), 511-522.

Bell, Kirsten (2016). The more things change, the more they stay the same: The TCPS2 and the institutional ethical oversight of social science research in Canada. In Will van den Hoonard & Ann Hamilton (Hrsg.), The ethics rupture (S.189-205). Toronto: University of Toronto Press.

Bergman, Manfred Max & Eberle, Thomas S. (Hrsg.) (2005). Qualitative Forschung, Archivierung, Sekundärnutzung: eine Bestandsaufnahme. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 6(2), http://www.qualitative-research.net/index.php/fqs/issue/view/12 [Zugriff: 22. September 2016].

Bliss, Frank; Schönhuth, Michael & Zucker, Petra (Hrsg.) (2002). Welche Ethik braucht die Entwicklungszusammenarbeit? Beiträge zur Kulturkunde. Bonn: Politischer Arbeitskreis Schulen.

DFG (2013). Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Bonn: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) & Wiley. Verfügbar unter: http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_1310.pdf [Zugriff: 21. September 2016].

DFG & Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften) (2014). Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung: Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung, http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2014/dfg-leopoldina_forschungsrisiken_de_en.pdf [Zugriff: 30. August 2016].

Dilger, Hansjörg (2015). Ethik und Ethnologie: Ethikkommissionen, ethnographisches Arbeiten und Epistemologie – nicht nur in der Medizinethnologie. Blog Medizinethnologie: Körper, Gesundheit und Heilung in einer vernetzten Welt, http://www.medizinethnologie.net/ethik-und-ethnologie/ [Zugriff: 26. August 2016].

Dilger, Hansjörg (2011). Contextualizing ethics: Or, the morality of knowledge production in ethnographic fieldwork on "the unspeakable". In P. Wenzel Geissler & Catherine Molyneux (Hrsg.), Evidence, ethos, and experiment: The anthropology and history of medical research in Africa (S.99-124). New York: Berghahn.

Dilger, Hansjörg; Huschke, Susann & Mattes, Domnik (2015). Ethics, epistemology, and engagement: Encountering values in medical anthropology. Medical Anthropology, 34(1), 1-10.

Dingwall, Robert (2008). The ethical case against ethical regulation in humanities and social science research. Twenty-First Century Society, 3(1), 1-12.

Dohrn, Kristina & Dilger, Hansjörg (2016(in Druck). Preface: Engaging anthropology in the "refugee crisis" in Berlin – The need for new collaborations in teaching and research. In Hansjörg Dilger & Kristina Dohrn (Hrsg.) in collaboration with International Women Space, Living in refugee camps in Berlin: Women's perspectives and experiences. Berlin: Weißensee Verlag.

Droogsma Musoba, Glenda; Jacob, Stacy A. & Robinson, Leslie J. (2014). The institutional review board (IRB) and faculty: Does the IRB challenge faculty professionalism in the social sciences? The Qualitative Report, 19, Art. 101, 1-14, http://www.nova.edu/ssss/QR/QR19/musoba101.pdf [Zugriff: 22. September 2016].

Fluehr-Lobban, Carolyn (2008). Collaborative anthropology as twenty-first-century ethical anthropology. Collaborative Anthropologies, 1, 175-182.

Fluehr-Lobban, Carolyn (2013). Ethics and anthropology: Ideas and practice. Lanham, MD: Rowman & Littlefield.

Gebel, Tobias; Grenzer, Matthis; Kreusch, Julia; Liebig, Stefan; Schuster, Heidi; Tscherwinka, Ralf; Watteler, Oliver & Witzel, Andreas (2015). Verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist: Datenschutz in qualitativen Interviews. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 16(2), Art. 27, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs1502279 [Zugriff: 22. September 2016].

Hirschauer, Stefan (2014). Sinn im Archiv? Zum Verhältnis von Nutzen, Kosten und Risiken der Datenarchivierung. Soziologie, 43(3), 300-312.

Hirschauer, Stefan & Klaus Amann (Hrsg.) (1997). Die Befremdung der eigenen Kultur. Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Hopf, Christel (2004). Forschungsethik und qualitative Forschung. In Uwe Flick, Ernst von Kardorff & Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Forschung. Ein Handbuch (S.589-600). Reinbek: Rowohlt.

Hornbacher, Annette (Hrsg.) (2006). Ethik, Ethos, Ethnos: Fragen und Probleme interkultureller Ethik. Bielefeld: Transcript.

Israel, Mark (2015). Research ethics and integrity for social scientists. Beyond regulatory compliance. London: Sage.

Kämper, Eckard (2016). Risiken sozialwissenschaftlicher Forschung? Forschungsethik, Datenschutz und Schutz von Persönlichkeitsrechten in den Sozial- und Verhaltenswissenschaften. RatSWD Working Paper 255, http://www.ratswd.de/dl/RatSWD_WP_255.pdf [Zugriff: 30. August 2016].

Knipper, Michael & Wolf, Angelika (2004). Methoden und Methodologie medizinethnologischer Forschung. Curare. Zeitschrift für Ethnomedizin und transkulturelle Psychiatrie, 27(1/2), 61-72.

Roth, Wolff-Michael (2005). Ethik als soziale Praxis: Einführung zur Debatte über qualitative Forschung und Ethik. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 6(1), Art. 9. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs050195 [Zugriff: 30. August 2016].

Schönhuth, Michael (2002). Negotiating with knowledge at development interfaces. Anthropology and the quest for participation. In Paul Sillitoe, Alan Biker & Johan Pottier (Hrsg.), Participating in development: Approaches to indigenous knowledge (S.139-160). London: Routledge.

Schönhuth, Michael (2005). Eine Frage der Ethik? Die Leitlinien der AG Entwicklungsethnologie. In Michael Schönhuth, Entwicklung, Partizipation und Ethnologie. Implikationen der Begegnung von ethnologischen und partizipativen Forschungsansätzen im Entwicklungskontext. Unveröffentlichte Habilitationsschrift, Universität Trier, S.127-156, ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2005/300/pdf/habil_schoenhuth.pdf [Zugriff:21. September 2016].

Schönhuth, Michael (2014). Ethics in network research: Attempt for a relaunch. 1st European Conference on Social Networks, Barcelona (UAB), Spanien, 1.-4. Juli 2014, http://grupsderecerca.uab.cat/egolab/sites/grupsderecerca.uab.cat.egolab/files/Schoenhuth2014_Ethics%20in%20NWResearch-Barcelona-Oct-Short-Public.pdf [Zugriff: 23. September 2016].

Schönhuth, Michael; Bliss, Frank & Wentzel, Sondra (2001). Ethical guidelines of the Workgroup Development Anthropology (AGEE) - Explanations and practical advice. Trierer Materialien zur Ethnologie 3: Universität Trier, https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb4/ETH/Aufsaetze/Schoenhuth2001_Ethical_Guidelines_of_the_workgroup_development_anthropology.pdf [Zugriff: 21. September 2016].

Shannon, Jennifer (2007). Informed consent: Documenting the intersection of bureaucratic regulation and ethnographic practice. Political and Legal Anthropological Review, 30(2), 229-248.

Siri, Jasmin (2013). Sense and Sensibility #1: Der Grundsatz der Anonymisierung unter digitalen Bedingungen. Sozblog (Blog der Deutschen Gesellschaft für Soziologie), 10. Juni 2013, http://soziologie.de/blog/2013/06/sense-and-sensibility-1-der-grundsatz-der-anonymitat-unter-digitalen-bedingungen/ [Zugriff: 31. August 2016].

Smioski, Andrea (2013). Archivierungsstrategien für qualitative Daten. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 14(3), Art. 5,
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs130350 [Zugriff: 22. September 2016].

Universiteit Leiden, Institute of Cultural Anthropology and Development Sociology (2015). Datamanagement for anthropologists and ethnographers. A position paper of the Institute of Cultural Anthropology and Development Sociology, http://media.leidenuniv.nl/legacy/datamanagement.25.9.15.pdf [Zugriff: 7. September 2016].

van den Hoonaard, Will C. (2002). Introduction: Ethical norming and qualitative research. In Will C. van den Hoonaard (Hrsg.), Walking the tightrope. Ethical issues for qualitative researchers (S.3-16). Toronto: University of Toronto Press.

van den Hoonaard, Will C. (2011). The seduction of ethics. Transforming the social sciences. Toronto: University of Toronto Press.

von Unger, Hella (2015). Qualitative Forschung / Forschungsethik / Streitpunkt: Digitale Archivierung. Sozblog (Blog der Deutschen Gesellschaft für Soziologie), 16. August 2015, http://soziologie.de/blog/2015/08/qualitative-forschung-forschungsethik-streitpunkt-digitale-archivierung/ [Zugriff: 21. September 2016].

von Unger, Hella (2016). Reflexivity beyond regulations: Teaching research ethics and qualitative methods in Germany. Qualitative Inquiry, 22(2), 87-98.

von Unger, Hella & Simon, Dagmar (2016). Ethikkommissionen in den Sozialwissenschaften. Historische Entwicklungen und internationale Kontroversen. RatSWD Working Paper 253, http://www.ratswd.de/dl/RatSWD_WP_253.pdf [Zugriff: 21. September 2016].

von Unger, Hella; Narimani, Petra & M'Bayo, Rosaline (2014). Einleitung. In Hella von Unger; Petra Narimani & Rosaline M'Bayo (Hrsg.), Forschungsethik in der qualitativen Forschung: Reflexivität, Perspektiven, Positionen. Heidelberg: Springer VS, S. 1-14.

Weber, Max (2005 [1921/22]). Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Frankfurt/M.: Zweitausendeins.

Zur Autorin und zu den Autoren

Hella VON UNGER, Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Mitglied des Vorstands der Sektion Qualitative Methoden der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) (2016-2018) und Mitglied der Arbeitsgruppe "Forschungsethik" des Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) (2015-2017).

Kontakt:

Prof. Dr. Hella von Unger

Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München
Institut für Soziologie
Konradstraße 6, D-80801 München

Tel.: +49-(0)89-2180-6315
Fax: +49-(0)89-2180-17918

E-Mail: unger@lmu.de
URL: http://www.qualitative-sozialforschung.soziologie.uni-muenchen.de/personen/professorin/unger/

 

Hansjörg DILGER, Professor für Sozial- und Kulturanthropologie mit den Schwerpunkten Medizin- und Religionsethnologie an der Freien Universität Berlin. Seit 2015 Vorsitzender des Fachverbands Ethnologie der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde (DGV), und von 2004 bis 2010 Sprecher der Arbeitsgruppe Medical Anthropology in der DGV. Co-Moderator des Blogs Medizinethnologie: Körper, Gesundheit und Heilung in einer vernetzten Welt.

Kontakt:

Prof. Dr. Hansjörg Dilger

Freie Universität Berlin, Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Institut für Sozial- und Kulturanthropologie
Landoltweg 9-11, D-14195 Berlin

Tel.: +49-(0)30-838-56872
Fax: +49-(0)30-838-52382

E-Mail: hansjoerg.dilger@berlin.de
URL: http://www.polsoz.fu-berlin.de/ethnologie/personen/professorinnen/dilger.html

 

Michael SCHÖNHUTH, Professor für Ethnologie mit den Schwerpunkten Kultur und Entwicklung, partizipative Methoden, Wirkungs- und Netzwerkforschung an der Universität Trier. Er ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der AG Entwicklungsethnologie, berät seit vielen Jahren Kultur-, Entwicklungs- und Regierungsinstitutionen sowie das International Network for Social Network Analysis (INSNA) im Bereich der Forschungsethik.

Kontakt:

Prof. Dr. Michael Schönhuth

Universität Trier, Fachbereich IV/Abteilung: Soziologie/Ethnologie
Professur für Ethnologie
Universitätsring 15, D-54286 Trier

Tel.: +49-(0)651-201-2710
Fax: +49-(0)651-201-3933

E-Mail: schoenhu@uni-trier.de
URL: https://www.uni-trier.de/index.php?id=18079

Zitation

von Unger, Hella; Dilger, Hansjörg & Schönhuth, Michael (2016). Ethikbegutachtung in der sozial- und kulturwissenschaftlichen Forschung? Ein Debattenbeitrag aus soziologischer und ethnologischer Sicht [19 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 17(3), Art. 20,
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs1603203.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

Creative Common License

Creative Commons Attribution 4.0 International License