Volume 6, No. 3, Art. 20 – September 2005

Kooperationsbeziehungen in kommunalen Präventionsgremien – von der qualitativen Sozialforschung vernachlässigt?

Henning van den Brink

Zusammenfassung: Qualitative Studien über die verschiedenen Kooperationsmodelle, die im Handlungsfeld der kommunalen Kriminalprävention in den letzten Jahren in den deutschen Städten und Gemeinden entstanden sind, gibt es nur wenige. Qualitative Methoden sind jedoch prädestiniert, die Interessenskonflikte und Aushandlungsprozesse, die in solchen Expertengremien anzutreffen sind und die Zusammenarbeit erschweren und im schlimmsten Fall blockieren, zu identifizieren und zu analysieren. Mit ihrer Hilfe können die "weichen" Erfolgsfaktoren und die strukturellen Bedingungen für funktionierende Kooperationen herausgefiltert und zur Diskussion gestellt werden. Ziel des Beitrags ist es zu zeigen, dass es notwendig ist, intensiver als bisher das "Innenleben" von Kooperationsgremien mit qualitativen Methoden zu untersuchen.

Keywords: Kommunale Kriminalprävention, kriminalpräventive Gremien, qualitative Präventionsforschung, interinstitutionelle Kooperation

Inhaltsverzeichnis

1. Kooperation in kommunalen Präventionsgremien – politisches Lippenbekenntnis oder nachhaltige Strategie?

2. Die Institutionalisierung kommunaler Kriminalprävention in Deutschland

3. Qualitative Forschung und institutionalisierte Kriminalprävention

4. Perspektiven und Potenziale für Wissenschaft und Praxis

5. Forschungsausblick

Danksagung

Literatur

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Zitation

 

1. Kooperation in kommunalen Präventionsgremien – politisches Lippenbekenntnis oder nachhaltige Strategie?

Im Laufe gesellschaftlicher Ausdifferenzierungsprozesse spezialisiert sich das staatliche Hilfe- und Ordnungssystem zusehends, die Staatsaufgaben werden auf einen Kernbereich eingeschmolzen und zunehmend auf privatwirtschaftliche und gemeinnützige Organisationen übertragen. Freie Träger – sei es in der Jugend-, der Drogen-, der Wohnungslosen- oder der Altenhilfe – übernehmen die Beratung und Betreuung von Hilfesuchenden und Hilfebedürftigen. Private Sicherheitsdienste werden mit der Bewachung und Sicherung von Bundeswehrkasernen, Sozialämtern und Gefängnissen beauftragt. Innerhalb der staatlichen Einrichtungen nimmt der Spezialisierungsgrad weiter zu. Mit diesen Strategien reagiert der nationale Wohlfahrtsstaat auf die neuen Herausforderungen, die sich im Zuge von immer schneller aufeinander folgenden gesellschaftlichen Entwicklungszyklen und Umwälzungsprozessen stellen, gibt aber damit einen Teil seiner Steuerungsinstrumente aus der Hand, mit denen er bislang einen großen gesellschaftlichen Einfluss ausübte. Er kann Entwicklungen nicht mehr lenken, sondern nur noch eine Behandlung ihrer Symptome und eine Begrenzung ihrer Folgen betreiben. Die staatliche Einfluss- und Kontrollmöglichkeit bezüglich der Qualität und Effektivität von Hilfemaßnahmen sinkt mit dem verstärkten Outsourcing von Pflichtaufgaben im Sozialsektor. [1]

Zugleich steigen die Anforderungen an die Akteure, ganzheitliche und nachhaltige Strategien zur institutionellen Bearbeitung sozialer Probleme erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen, während ihren Handlungsspielräumen im Zeichen engeren Aufgabenzuschnitts und steigender Konkurrenz um schwindende Sozialbudgets kompetentielle und finanzielle Grenzen gesetzt werden. Mit der zunehmenden Verflechtung zwischen staatlichen Behörden und freien Trägern stehen Praktiker wie Klientel vor einer neuen Unübersichtlichkeit über Zuständigkeiten. Es erfordert immer mehr Abstimmungsprozesse, um eine angebots- und nachfragegerechte Arbeit zu gewährleisten. Diese binden aber wieder zusätzliche Ressourcen, die in Zeiten des Spardrucks der öffentlichen Hand von der fachlich-inhaltlichen Arbeit abgezogen werden müssen. [2]

In scheinbar immer kürzeren Zeitabständen präsentieren sich Reformkonzepte, die helfen sollen, die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Institutionen trotz der fortschreitenden Auffächerung der Angebotsstruktur bei gleichzeitiger Ausdünnung des Personals zu wahren und zu schützen. Die institutionen- und disziplinübergreifende Kooperation der Akteure rückt – neben einer neuen Betonung der leistungsorientierten und marktförmigen Organisation von Arbeitsabläufen und Personalentwicklung – in den Mittelpunkt. Zu diesem Zweck werden Arbeitskreise und runde Tische ins Leben gerufen, die unter dem Oberbegriff Kooperationsgremien zusammengefasst werden können. Hier treffen sich die Akteure, um ihre Aktionen abzusprechen und abzustimmen. Kooperatives Handeln soll den Graben zwischen den involvierten Professionen und Institutionen überbrücken, der sich aus der zunehmenden gesellschaftlichen Differenzierung und institutionellen Spezialisierung ergibt. Transparenz, Akzeptanz und Effizienz sollen erhöht und strukturell angelegte Überforderungen abgebaut werden. Kooperation wird deswegen in der aktuellen Debatte als Schlüssel zur Leistungsoptimierung begriffen (BÖHM, GREIFFENHAGEN, KRÄMER & PÜMMERLEIN 2003, S.177). Bei all den hehren Erwartungen, Ansprüchen und Wünschen, die in die neuen Kooperationen hineinprojiziert werden, gerät schnell aus dem Blick, dass Kooperationen "voraussetzungsvolle Strategien" sind (SECKINGER 2001). Hier prallen die akteursspezifischen Handlungslogiken, Entscheidungskompetenzen, Organisationsstrukturen, Verfahrensregeln, Vorurteile und nicht zuletzt Vorstellungen über und Erwartungen an Kooperationen aufeinander. [3]

In vielen Konzepten für Kooperationsgremien werden diese latenten Destruktionspotenziale, die ein schleichendes Demontieren oder abruptes Auseinanderbrechen der Kooperationsbeziehungen bewirken können, häufig nicht ausreichend bedacht, bagatellisiert oder schlichtweg ignoriert. Das führt dazu, dass sich die angestrebten Synergieeffekte nicht einstellen. Kooperationsgremien genießen deswegen bei vielen Praktikern, Wissenschaftlern und Bürgern einen zweifelhaften Ruf. Einerseits ist unstrittig, dass es ohne Kooperation nicht geht, andererseits mutieren die Kooperationen in den Augen der Beteiligten zu zusätzlichen "Ressourcenfressern". Einerseits erheben die Bürger die Forderung, dass die Akteure endlich über Ressortgrenzen hinweg bürgernah, entbürokratisiert und kostensparend zusammenwirken sollen, andererseits werten sie die Kooperationsgremien als "Kaffeerunden", "Laberkreise" und "Showveranstaltungen" ab. [4]

Mit einem solchen Ruf haben auch diejenigen Kooperationsgremien zu kämpfen, die sich seit Anfang der 1990er Jahre im Handlungsfeld kommunaler Kriminalprävention neu angesiedelt haben. Ungeachtet der vielen berechtigten und unberechtigten Kritikpunkte haben insbesondere kommunale Präventionsgremien – im Gegensatz zu regional begrenzten Modellen wie der bayerischen Sicherheitswacht, den brandenburgischen Sicherheitspartnerschaften oder den nordrhein-westfälischen Ordnungspartnerschaften – eine erstaunliche Wachstumsdynamik über die Grenzen der Bundesländer hinweg entfaltet. Ihre Institutionalisierung, Zielorientierung und Konzeptionalisierung weisen eine große Spannbreite auf, obwohl alle kommunalen Präventionsgremien den gleichen Zielgegenstand und Mitteleinsatz vor Augen haben: Durch eine ämter- und akteursübergreifende Zusammenarbeit sollen sie die gesellschaftlichen Probleme, die um Kriminalität und Kriminalitätsfurcht oszillieren, verhindern und vermindern. [5]

Präventionsgremien sind die institutionellen Stützpfeiler für eine sich in den Kommunen ausbreitende "Präventionskultur" (HORNBOSTEL 1988, S.99), die als soziales Bindemittel auch eine sinn- und identitätsstiftende Orientierung für eine neue Gemeinschaftlichkeit bietet, für ein Bündnis gegen den gemeinsamen "Feind" Kriminalität (FREHSEE 1998, S.751ff.). Prävention ist nicht länger ein Nebenprodukt bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben, sondern eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, ein Leitbild für eine Sicherheitsarchitektur, in der Prävention als vorgezogene Interventionsstrategie begriffen wird (vgl. HEINZ 1997, S.427; JÄGER 1995, S.398; von KARDOFF 1995, S.7; WALTER 1998, S.991). In dieser neuen Sicherheitsarchitektur bildet Prävention – neben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durch Polizei und Justiz – einen eigenständigen dritten Pfeiler (PITSCHAS 2002, S.242). [6]

Da sich die Handlungsorientierungen und Selbstverständnisse, Zielsetzungen und Interessen, Identifikationspotenziale und Motivationen der beteiligten Akteure und die dadurch beeinflussten diskursiven Aushandlungs- und Meinungsbildungsprozesse in den präventiven Kooperationsgremien nur sehr eingeschränkt durch Ja-Nein-Fragen oder metrische Skalen operationalisieren, messen und abbilden lassen, kommt man hier mit dem quantitativen Instrumentarium empirischer Sozialforschung nicht weit. Es sind aber gerade diese "weichen" Komponenten, diese "soft skills", die wesentlich über Erfolg, Effizienz und Effektivität von kooperativer Präventionsarbeit, von inter- und intrainstitutionellen Kooperationsbeziehungen allgemein entscheiden. Aufgrund der konzeptionellen Heterogenität ist zudem eine Fokussierung auf einzelne Präventionsgremien notwendig, da die unterschiedlichen kommunalen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen einen quantitativ-statistischen Vergleich verschiedener Gremien erschweren. Vor allem die nur sporadische theoretische und empirische Durchdringung des Feldes spricht gegen den Einsatz von quantitativen Erhebungs- und Auswertungsinstrumenten zum jetzigen Zeitpunkt. Der größte strukturelle Mangel quantitativer Methoden besteht aber darin, dass sie das "Innenleben" kriminalpräventiver Gremien, die Dynamiken und Prozesse, die sich darin abspielen, nicht angemessen abbilden können. So stellte sich beispielsweise in der Untersuchung von BEDNARZ-BRAUN und BRUHNS (1995, S.66) über Kooperationsbeziehungen von kommunalen Frauenbeauftragten und Gewerkschaften heraus, dass im Rahmen der Fragebogenerhebung die Kooperationen als erfolgreich und bereichernd erlebt und akzeptiert wurden, gleichzeitig aber Kritikpunkte, Diskrepanzen und Ambivalenzen existierten, die erst durch Interviews ans Tageslicht gelangten. [7]

Dieses Beispiel demonstriert die Vorzüge qualitativer Methoden und die Notwendigkeit, ihnen bei der Untersuchung und Verbesserung von Kooperationen nicht länger nur eine hilfs- oder vorwissenschaftliche Funktion zuzuweisen, sondern einen gleichberechtigten Rang einzuräumen (vgl. WITZEL 1982, S.116). Der vorliegende Beitrag möchte diese Notwendigkeit näher begründen und zugleich die methodischen Probleme und erkenntnistheoretischen Potenziale einer solchen Forschung benennen. Er richtet sich über den in Deutschland sehr überschaubaren Personenkreis der Präventionsforscher hinaus auch an Soziologen, Ökonomen, Pädagogen und Psychologen, die sich wissenschaftlich mit Kooperationen und Organisationen auseinandersetzen oder auseinandersetzen wollen und dabei nicht selten auf einem methodisch "wenig beackerten Terrain operieren" (MEUSER & NAGEL 1991, S.441). Selbstverständlich soll auch für den in der Präventionspraxis engagierten Praktiker und für den am gesellschaftlichen Geschehen interessierten Bürger eine ansprechende Lektüre geboten werden. [8]

2. Die Institutionalisierung kommunaler Kriminalprävention in Deutschland

Die Institutionalisierung kommunaler Kriminalprävention in Deutschland ist in den letzten zehn Jahren stark vorangeschritten und hat eine vielfältige Präventionslandschaft hervorgebracht, die heute kaum noch zu überblicken ist. Ungeachtet aller Kontroversen über die Ursachen von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht und über die Strategien zur ihrer Bekämpfung und Vorbeugung scheint ein partei- und ressortübergreifender Konsens darin zu bestehen, dass die einzelnen Akteure, die Präventionsaufgaben auf kommunaler Ebene wahrnehmen, stärker miteinander kooperieren sollen. Um diesen Forderungen nachzukommen, sind in den letzten Jahren verschiedene Kooperationsmodelle entworfen und mit unterschiedlichem Erfolg in die Praxis umgesetzt worden. Die Innen- und Justizministerien der Länder dokumentieren die Präventionsprogramme in ihren Kommunen inzwischen im Internet und in Broschüren, die neben zahlreichen frei zu definierenden Schlagworten auch aktuelle Zahlen enthalten. Den offiziellen Verlautbarungen zufolge sind z.B. in Nordrhein-Westfalen seit 1997 über 900 Ordnungspartnerschaften zwischen Polizei und Ordnungsamt geschlossen worden, die gemeinsame Aktionen wie Streifengänge in Einkaufsstraßen umfassen. In Bayern sind seit 1994 knapp 60 Sicherheitswachten entstanden, in denen Bürger – die rechtlich und organisatorisch an die Polizei angekoppelt und an ihren Armbinden und Westen zu erkennen sind – ehrenamtlich Streifengänge unternehmen. In Brandenburg haben sich seit 1994 rund 110 Sicherheitspartnerschaften entwickelt, die sich dadurch auszeichnen, dass Polizei, Kommune und Bürger gleichberechtigt in Sicherheitsfragen zusammenwirken und in einer Bürgerversammlung gewählte Bürger als Ansprechpartner und Vermittler agieren. In Baden-Württemberg verrichten mittlerweile ungefähr 550 kommunale Präventionsgremien, in denen Vertreter von Polizei, Verwaltung, Kirchen, Verbänden, Vereinen und Bürgerinitiativen Präventionsprojekte initiieren und umsetzen, ihre Arbeit. [9]

Kommunale Präventionsgremien sind hierzulande sicherlich das prominenteste Beispiel für interinstitutionelle Kooperationen im Bereich der Sozial- und Kriminalprävention. In über der Hälfte der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern ist ein formal organisiertes Präventionsgremium installiert (vgl. OBERGFELL-FUCHS 2001, S.511ff.). Nach Angaben des ersten periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung liegt die Zahl kommunaler Präventionsgremien bundesweit bei 1.650 (BMI & BMJ 2001, S.464). Konzeptionell lassen sich kommunale Präventionsgremien als Vernetzung kommunaler Kompetenzen und Kapazitäten beschreiben. Sie stellen eine Reaktion auf den steigenden Abstimmungsbedarf und den fehlenden oder mangelhaften Informationsaustausch zwischen den Akteuren dar. Ihnen bieten die Gremien ein Forum, in dem sie ihre bisherigen Teilbeiträge zur Prävention bündeln und ihre Interventionsinstrumente problemorientiert und ressourcensparend einsetzen können. Zur Stärkung der immateriellen Infrastruktur der Kommune sollen kriminalpräventive Gremien als Kontakt-, Informations- und Aktionsmedium auf die vielfältigen strukturellen Problemursachen von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht aufmerksam machen und bei ihrer Bekämpfung und Vorbeugung mitwirken. Neben der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und der Reduzierung der Kriminalität verspricht man sich von kommunalen Präventionsgremien auch eine Rationalisierung des Kriminalitätsdiskurses (vgl. JÄGER 1995, S.401). [10]

Bei der Frage, in welcher Reihenfolge und Gewichtung diese drei vorrangigen Ziele erreicht werden sollen, trifft man jedoch auf eine "konzeptionelle Beliebigkeit" (PÜTTER 2002, S.69). Die z.T. großen Differenzen hinsichtlich ihrer rechtlichen Institutionalisierung, konzeptionellen Zielsetzungen, inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, praktischen Implementierung, personellen Zusammensetzung und organisatorischen Rahmenbedingungen ergeben zusammen mit der Namensvielfalt und der länder- und lokalspezifischen Prägung ein äußerst heterogenes Bild (vgl. BÜHLER 1999; VAN ELSBERGEN 1998a, 1998b). Das organisatorische Spektrum reicht von themenspezifischen Arbeitskreisen über im Verwaltungsapparat eingebettete Expertenrunden bis hin zu gemeinnützigen Vereinen. Das thematische Spektrum reicht von Mitternachtsbasketball über Stadtteilfeste bis zu Aufenthaltsverboten für Obdachlose in Innenstädten. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie sich neben ihrer wachsenden Beliebigkeit auch wachsender Beliebtheit in deutschen Städten und Gemeinden erfreuen und inzwischen eine herausragende Stellung in der gesellschaftlichen Sicherheitsarchitektur einnehmen. Insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Prävention von Jugendkriminalität wird ihnen eine Schlüsselrolle zugewiesen. [11]

So vernünftig und sinnvoll sich die Konzepte der kommunalen Präventionsgremien lesen, so ist die Realisierung dieser Konzepte eine schwierige Aufgabe, an der nicht wenige von ihnen in der Vergangenheit gescheitert sind. Es ist offensichtlich, dass eine Kooperation zwischen Akteuren, die derart unterschiedliche Aufträge und Zielsetzungen verfolgen und sich jahrzehntelang mit äußerster Reserviertheit und mit erheblichen Vorbehalten begegnet sind, nicht ohne Reibungsverluste abläuft und nicht von heute auf morgen gelingt. "Kooperation braucht neben den notwendigen Ressourcen auch einen langen Atem" (HOLTHUSEN 2004, S.62). Dementsprechend liegen die Probleme nicht nur in der praktischen Umsetzung von Maßnahmen, sondern vor allem auch in der Verständigung auf konkrete Ziele und auf die Wege zur Zielerreichung. Außenstehende Beobachter wie engagierte Aktivisten äußern deshalb auch viel Kritik und Skepsis – nicht nur, was die Arbeits- und Leistungsfähigkeit solcher Gremien anbelangt (vgl. PLEIGER 2003, S.120). Von symbolischer Politik und politischen Legitimationsstrategien hinsichtlich der Problemauswahl und -bearbeitung, von ausbleibenden Erfolgen und kontraproduktiven Effekten hinsichtlich ihrer Arbeits- und Organisationsweise, von Selektion und Exklusivität hinsichtlich ihrer personellen Zusammensetzung ist die Rede. [12]

Zu den schärfsten Kritikern von kommunalen Präventionsgremien gehören insbesondere die Vertreter der so genannten kritischen Kriminologie. Auf der anderen Seite gibt es Wissenschaftler, die sich aktiv in solchen Gremien engagieren und sich auf Anfrage oder aus Eigeninitiative selbst in die Präventionsarbeit vor Ort einbinden lassen, durch Beratung und Begleitung, aber auch durch konkrete Projektmitarbeit. Während für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis jedoch inzwischen einige Foren zur Verfügung stehen und weitere Bemühungen erkennbar sind, pendelt der wissenschaftliche Diskurs relativ unproduktiv zwischen diesen beiden scheinbar unversöhnlichen Polen hin und her. Zweifellos ist es zu begrüßen, wenn die Wissenschaft ihren Teil dazu beiträgt, präventive Konzepte mitzugestalten und in die Praxis umzusetzen. Zweifellos ist es notwendig, die bestehende Präventionspraxis mit kritischer Distanz zu betrachten und auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen. Beide Positionen weisen aber die fatale Gemeinsamkeit auf, dass sie in erster Linie kein wissenschaftliches, sondern ein politisches Interesse verfolgen und dabei jene analytische Sehschärfe und jenen methodischen Sachverstand einbüßen, die beim Aufbau und bei der Gestaltung von an Effizienz, Rechtstaatlichkeit und Nachhaltigkeit ausgerichteten Präventionsstrukturen aber dringend gebraucht werden. [13]

3. Qualitative Forschung und institutionalisierte Kriminalprävention

Eine qualitative Herangehensweise eignet sich dazu, Interessen und Bedürfnisse, Einstellungen und Meinungen, Handlungs- und Deutungsmuster aufzuspüren und miteinander in Beziehung zu setzen. Überall dort, wo die gesellschaftswissenschaftliche Forschung Neuland betritt, bieten sich die offenen und explorativen Instrumente der empirischen Sozialforschung als "Spürhunde" für soziale Prozesse und Interaktionen an. Qualitative Forschung ebnet damit den Weg für quantitative Untersuchungen, die ohne solche qualitativen Vorstudien und Vorarbeiten mit ihren kategorialen Fragebatterien an der Komplexität sozialer Tatbestände schlichtweg "vorbeimessen" würden. Quantitative Erhebungsmethoden können nur dann Erkenntnisse über Ausprägungen vorab festgelegter Kategorien liefern, wenn sie auf eine gegenstandsbezogene Theorie zurückgreifen können, mit deren Hilfe sie Beziehungen und Zusammenhänge in unterscheidbare Variablen "zerlegen" können. [14]

Qualitative Forschung darf jedoch nicht auf diese Art von "Pionierarbeit" reduziert werden. Interviews und Beobachtungen als die beiden geläufigsten Instrumente des qualitativen Forschers sind keine Hilfsmittel der Statistik, sondern eigenständige methodische Verfahren. Das wird allerdings von nicht wenigen quantitativ orientierten Forschern immer noch beharrlich negiert. Umgekehrt hegen auch nicht wenige qualitativ orientierte Forscher einen Generalverdacht gegen Ergebnisse quantitativer Untersuchungen. Versuche, beide Ansätze zu integrieren, arten deswegen oftmals in wenig fruchtbare Diskussionen über ein Nacheinander oder Nebeneinander, eine Über- und Unterordnung aus (vgl. FLICK 2002, S.391ff.), anstatt dass man die Eigenart des jeweiligen Untersuchungsgegenstandes und die an ihn herangetragene Fragestellung als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Methodenwahl nimmt. Allerdings scheint der Nutzen und die Notwendigkeit einer dergestalt pragmatisch orientierten Kombination und Integration beider Methoden im Forschungsdesign jenen Dogmatismus allmählich aufzuweichen (vgl. KELLE 2001; MAYRING 2001). [15]

Dass bei der Untersuchung von Kooperationen im Auftrag der Prävention die qualitative Forschung ihre Trumpfkarten ausspielen kann, ist offensichtlich: Das Feld ist weder theoretisch noch empirisch ausreichend durchdrungen, und wegen seiner diversifizierenden Institutionalisierung und kleinen Mitgliederzahlen können so gut wie keine repräsentativen Aussagen getroffen werden. Angesichts der wachsenden Zahl und Bedeutung kriminalpräventiver Kooperationsgremien ist eine solche qualitative Exploration deshalb dringend geboten, um endlich mehr über ihre "Mikro-Fundierung" (NEDELMANN 1995, S.19) in Erfahrung zu bringen. Umso mehr erstaunt es, dass die qualitative Forschung sich bislang nur sehr zaghaft dem vergleichsweise jungen und ungepflügten Untersuchungsfeld der institutionalisierten Kriminalprävention genähert hat. Die mit qualitativen Methoden arbeitenden Forscher haben das Feld der kommunalen Präventionsgremien anscheinend noch nicht für sich entdeckt. Was mögen die Gründe dafür sein? [16]

Sicherlich spielt eine entscheidende Rolle dabei, dass das Feld der kriminalpräventiven Gremien auf den ersten Blick unattraktiv erscheint. Der Forscher, der sich mit seinem qualitativen Instrumentenkoffer in der Hand ins Feld begeben will, stößt schnell auf Widrigkeiten und Widerstände, für deren Überwindung er größtenteils auf sich allein gestellt ist. Schon der Zugang gestaltet sich vergleichsweise kompliziert und langwierig, was durch die vergleichsweise großen Sitzungsintervalle – die meisten Gremien tagen viertel- bis halbjährlich – begünstigt wird. Neben der strengen hierarchischen Ordnung im Verwaltungsapparat liegt eine generelle Schwierigkeit bei Studien in Organisationen darin, dass dem Forscher nicht abgenommen wird, er interessiere sich "einfach so" für ihren "organisatorischen Privatbereich" (LAU & WOLFF 1983, S.424). Dem Forscher werden nicht selten von Seiten der Teilnehmer "Controllingabsichten" unterstellt, was durch die unscharfe Begriffsverwendung von Evaluation, Selbstevaluation, Controlling und Erfolgsmessung begünstigt wird und eine geringe Kooperationsbereitschaft nach sich zieht. Er muss sich darauf einstellen, dass er in Präventionsgremien auf ein Klima zwischen Desinteresse und Aversion stoßen und gezwungen sein wird, die Gründe für eine Untersuchung und den Nutzen für die Akteure plausibel darzustellen. Ohne ausreichende Legitimation und soziale Akzeptanz im Feld ist es kaum möglich, sich interinstitutionellen Kooperationsbeziehungen forschend anzunähern (vgl. VAN SANTEN & SECKINGER 2003, S.105f.). [17]

Ein weiteres Problem stellt die "faktische De-Anonymisierung" der Interviewerpartner durch andere Feldteilnehmer dar. Je kleiner die zu befragenden Untersuchungseinheiten sind – und die Zahl der Mitglieder in Präventionsgremien ist häufig gering –, desto größer ist die Gefahr, dass die anonymisierten Aussagen durch andere Teilnehmer "dechiffriert" und die interviewten Mitglieder reidentifiziert werden (vgl. REICHERTZ 1991, S.171f.; RÖHLER 1996, S.69f.). Der Forscher steht dabei vor einem nur schwer auflösbaren Dilemma: Je mehr er persönliche, institutionelle und fachliche Merkmale der Feldteilnehmer mit schwarzen Balken zudeckt, desto mehr beschneidet er seine eigene Interpretationsfläche und schüttet sich aufschlussreiche Interpretationskanäle zu. Andererseits befreit die Anonymisierung "die untersuchten Subjekte und Institutionen von dem Druck, sich gegenüber den wissenschaftlichen Deutungen behaupten zu müssen" (REICHERTZ 1991, S.171). Deswegen gilt es, schon vor dem Gang ins Feld Gedanken darüber anzustellen, den Anonymitätsbedarf des Feldes mit dem anvisierten wissenschaftlichen Nähr- und Mehrwert in Einklang zu bringen. [18]

Hinsichtlich des Erfolgs und der Akzeptanz von Einrichtungen kommunaler Präventionsgremien und ihrer Projekte und Programme liegen bislang nur wenig gesicherte Erkenntnisse vor. Aber auch was hier an Aushandlungs- und Anpassungsprozessen, an Interessen- und Zielkonflikten stattfindet, ist in Deutschland nur sehr rudimentär erforscht. In Anbetracht der Fülle von Publikationen, die sich mit kommunaler Kriminalprävention und ihrer Institutionalisierung auseinandersetzen, verwundert es, dass diesen entscheidenden Aspekten in kommunalen Präventionsgremien bislang nur sehr oberflächlich Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Es finden sich kaum Studien, die die Entscheidungsverfahren, Kooperationsbeziehungen und Machtkonstellationen in kriminalpräventiven Kooperationsgremien empirisch untersucht haben. Die wenigen Arbeiten, die sich diesem Themenbereich zuordnen lassen, verdienen deswegen eine besondere Würdigung und sollen hier kurz vorgestellt werden. Die Autoren haben sich bei der Methodenwahl – abgesehen von HOLTHUSEN (Aktenanalyse), VAN ELSBERGEN (Interviews) und WINDISCH (Interviews) und mit freilich unterschiedlicher Gewichtung und unterschiedlichem Fokus – mehrheitlich für eine Kombination aus Interviews und teilnehmenden Beobachtungen entschieden. Auch wenn durch diese Vorgehensweise ein äußerst differenzierter Zugriff auf das komplexe Untersuchungsfeld möglich wurde, ist es auch eine zukünftige Aufgabe der qualitativen Forschung, weitere Methoden aus ihrem Repertoire in diesem Feld einzusetzen (z.B. Gruppendiskussionen) und die empirischen Befunde auch theoretisch zu modellieren, wie das beispielsweise BERNER (Diskursanalyse) und WINDISCH (Netzwerkanalyse) getan haben. [19]

HORNBOSTEL (1998) hat sich schon früh qualitativ in das Feld der kommunalen Präventionsgremien gewagt. In der Doppelfunktion als wissenschaftlicher Berater und Beobachter hat er über einen Zeitraum von anderthalb Jahren an den Sitzungen von zwei thüringischen Präventionsräten teilgenommen. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen und ergänzender Einzelgespräche mit Mitgliedern kommt er zu dem Schluss, dass es sich dabei um "innerbürokratische Konsultationsgremien" handelt, in denen "kurze Dienstwege" gefunden und genutzt werden, in denen sich aber auch neue Asymmetrien in den Kooperationsbeziehungen und/oder bei der Problemdefinition und -lösung einstellen können. [20]

In eine ähnliche verwaltungssoziologische Stoßrichtung geht die Diplomarbeit von BERNER (1999), die leider nur in komprimierter Form veröffentlicht wurde (BERNER & GROENEMEYER 2000). Auch er gelangt zu dem Ergebnis, dass in dem von ihm untersuchten Präventionsrat in Bielefeld ein Netzwerk persönlicher Bekanntschaften innerhalb eines Kreises von Einflussträgern in der kommunalen Behörden- und Verbändestruktur entsteht, das als soziales Kapital eine Ressource im Alltagsgeschäft des Verwaltens bilden kann. Ein weiteres wichtiges Ergebnis seiner Untersuchung ist, dass kommunale Präventionsgremien als Organisationen, die die institutionalisierte Ordnungsidee der kommunalen Kriminalprävention repräsentieren und in denen sie zur Darstellung kommt und konkrete Handlungen auslöst, mit politischer Symbolik aufgeladen sind. [21]

WINDISCH (2001) hat sich mit den Leipziger Strukturen der Suchtprävention unter dem Aspekt der Institutionalisierung vernetzter Arbeitsweisen befasst. Sie hat dabei die aktuellen Reformansätze und klassischen Verwaltungstheorien in ihre Institutionenanalyse eingeflochten, für die sie auch einige Akteure des Präventionsnetzwerkes ergänzend befragt hat. Die kommunale Verwaltung als zentraler Netzwerkakteur treibt nach ihrer Einschätzung die Koordination und Verflechtung der Akteure gezielt voran und wandelt sich so zu einer aktiv vermittelnden Instanz zwischen Staat und Bürger, die eine möglichst weitgehende Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen anstrebt. Das Kooperationsprinzip als neue Leitlinie staatlichen Handelns wird auf der kommunalen Ebene intensiv umgesetzt, wie das Leipziger Beispiel zeigt. [22]

Die Chancen und Risiken kommunaler Kriminalprävention bilden den Schwerpunkt der Dissertation von VAN ELSBERGEN (im Erscheinen). Um insbesondere die Fremd- und Selbstverständnisse der Polizisten (vgl. auch VAN ELSBERGEN 2003) und die Möglichkeiten und Restriktionen für eine fruchtbare Zusammenarbeit der Akteure im Kontext kommunaler Kriminalprävention systematisch in Augenschein zu nehmen, hat er Interviews mit Polizisten und anderen Angehörigen von mehreren Präventionsgremien geführt. Auch in dieser Untersuchung wird kommunale Prävention von den Akteuren vor allem als Motor für eine bessere Kooperation zwischen den Institutionen wahrgenommen. [23]

Die Rolle eines weiteren nach der Zielsetzung zentralen Akteurs in der Kriminalprävention, nämlich des Bürgers, untersuchte WURTZBACHER (2003, 2004) anhand einer vergleichenden Fallstudie von zwei deutschen Präventionsmodellen. Da Präventionsräte als die weitverbreiteteste Form von Präventionsgremien ihren selbstauferlegten Anspruch, die Bürger als Mitwirkende zu integrieren, größtenteils immer noch nicht eingelöst haben, hat er als Untersuchungsobjekte die bayrische Sicherheitswacht und die brandenburgische Sicherheitspartnerschaft ausgewählt. Diese beiden Modelle realisieren bereits unterschiedliche Formen von Bürgerbeteiligung, wobei – so das Resultat von WURTZBACHER – das eingekapselte Engagement der Sicherheitswächter dem intermediär-vielgestaltigen Engagement der Sicherheitspartner gegenüber steht. [24]

Die Sicherheitswacht stand schon in ihrer Erprobungsphase im Mittelpunkt eines qualitativen Forschungsprojekts, aus dem mehrere Publikationen hervorgegangen sind (u.a. BEHRING, GÖSCHL & LUSTIG 1996; GÖSCHL & MILANES 1997; HITZLER 1996; LUSTIG 1998). Die Analysen fokussieren vor allem auf die Motive und Einstellungen sowie das Kontrollverhalten und die Wirkungsweise der eingesetzten Sicherheitswächter. Ihr Befund ist, dass der Wirkungsschwerpunkt der ehrenamtlichen Sicherheitswächter im präventiven und appellativen Bereich liegt. Sie lassen sich weniger als "verlängerte Arme", sondern treffender als "vergrößertes Auge" der Polizei charakterisieren. [25]

HOLTHUSEN (2004) hat mit Hilfe einer qualitativen Aktenanalyse Kooperationsprobleme bei den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren, die für die Fallbearbeitung und -betreuung von Intensivtätern zuständig sind, näher untersucht. Weil die Klientel im Kompetenzvieleck zwischen Jugendhilfe, Jugendamt, Schule, Justiz und Polizei häufig kurzerhand abgeschoben und permanent weitergereicht wird, spricht HOLTHUSEN (2004, S.47ff.) auch von einem "Verschiebebahnhof", wo Resozialisierung als primäres Behandlungsziel kaum möglich ist. Im Falle krimineller Karrieren von Mehrfachtätern hat aber gerade eine funktionierende, d.h. abgestimmte frühzeitige Intervention auch eine nicht geringe Präventionswirkung. Die Fragestellungen der Schnittstellenanalyse betrafen den Verlauf der intra- und interinstitutionellen Kommunikation, insbesondere wer wen wann womit und worüber informiert. Die Gleichmäßigkeit des Informationsstandes und -flusses, die Vermeidung von Doppelbetreuung bei gleichzeitiger Schließung bestehender Betreuungslücken, die Verbesserung der Verfahrenssicherheit und die Kenntnis der Verfahren und Handlungslogiken der Kooperationspartner identifiziert HOLTHUSEN als die größten Herausforderungen einer zukünftigen "reflektierten Kooperation" beim Fallmanagement von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern. Diese Studie zeigt auch, dass es sinnvoll sein kann, bei der Befragung von Akteuren nach Kooperationsproblemen die Interviewaussagen mit einer Dokumentenanalyse gegenzuprüfen und die mündlichen Hinweise auf "Knackpunkte" damit genauer zu verorten und zu präzisieren. [26]

Zum Schluss sei noch die Diplomarbeit von JACOBSEN (1995) erwähnt, deren Hauptergebnisse sie in einem Sammelbandbeitrag veröffentlicht hat (JACOBSEN 1997). Sie wählte einen ethnografischen Zugang zum Feld der privaten Sicherheitsdienste als kommerzialisierte Variante institutionalisierter Kriminalprävention. In ihrer Beobachtung von Beobachtern stellt sie fest, dass sich die "Watcher" bei ihrer präventiven Reviersicherung und intervenierenden Wiederherstellung von Ordnung auf Typisierungen potenzieller Unruhestifter stützen. Ihr ethnografischer Ansatz ist in der bundesdeutschen Präventionsforschung leider ohne Nachahmer geblieben. Dagegen scheinen im Rahmen der zahlreicher werdenden Evaluationen von Präventionsprojekten und -einrichtungen verstärkt qualitative Methoden zum Zug zu kommen. Die Studien von PLEIGER (2003) und BÖHM, GREIFFENHAGEN, KRÄMER & PÜMMERLEIN (2003) sind zwei Beispiele, die zeigen, welche aufschlussreichen Ergebnisse durch qualitative Evaluationsforschung zu Tage gefördert werden können. Hier sind auch die methodischen und forschungspraktischen Schwierigkeiten anhand des konkreten Forschungszusammenhangs dokumentiert worden. Es lässt sich festhalten, dass es den wenigen bisherigen qualitativ orientierten Untersuchungen über institutionalisierte Kriminalprävention gelungen ist, neue Wege aufzuzeigen und eine kleine, aber sehr tragfähige methodische und empirische Ausgangsbasis zu schaffen, von der aus das facettenreiche Feld weiter erkundet werden kann. [27]

4. Perspektiven und Potenziale für Wissenschaft und Praxis

Die qualitative Forschung über institutionalisierte Kriminalprävention in Deutschland steht – nach über zehn Jahren seit der ersten Gründungswelle kriminalpräventiver Gremien – erst am Anfang. Die Forschungsfelder, die sich mit der Gründung und Etablierung von kommunalen Präventionsgremien für die qualitative Forschung eröffneten, liegen zum Großteil noch brach. Der Forscherkreis ist klein, größere Forschungsprojekte sind rar, die institutionelle Verankerung gering. Zudem stellen sich die Untersuchungen und daraus entstandenen Veröffentlichungen eher als singuläre Ereignisse im wissenschaftlichen Lebenslauf dar. So begrüßenswert der unvoreingenommene und unvereinnahmte Blick auf die Materie ist und so erfreulich die dadurch erreichte wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse, so bedauerlich ist es für die Etablierung einer wissenschaftlichen Spezial- und Bindestrichdisziplin, die auch an personelle Kontinuität und an Persönlichkeiten gebunden ist. [28]

Trotz dieser hohen Fluktuation ist es erstaunlicherweise gelungen, einen Diskurs über Grenzen und Chancen von institutionalisierter Kriminalprävention zwischen Praxis und Wissenschaft in Gang zu setzen. Gleichwohl sind viele Fragen bislang ausgeblendet oder unterbelichtet geblieben. Besonders bedauernswert ist das deswegen, weil der Entwicklungsprozess, in dem sich präventive Strukturen ausbilden und ausgebildet werden, in Deutschland schon weit fortgeschritten, in den USA, Großbritannien und Skandinavien bereits weitestgehend abgeschlossen ist. Aus der prozessorientierten Forschungsperspektive wäre es jedoch besonders interessant gewesen zu analysieren, wie sich dieser Vorgang von Anfang an vollzieht, welche Aushandlungsprozesse beim Auf- und Ausbau und bei der Implementation von Präventionskonzepten stattfinden und wer daran beteiligt ist, kurz: wie Strukturen entstehen, heran-, sich aus- und schließlich festwachsen. Aus der praxisorientierten Forschungsperspektive wäre es sicherlich ebenso interessant gewesen, effiziente, nachhaltige und soziale Präventionsstrukturen schon zu Beginn aktiv mitzugestalten. Neben der intensiveren wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Präventionsstrukturen und -kulturen liegt deswegen eine Hauptaufgabe der Präventionsforschung darin, sich als kompetenter und akzeptierter Ansprechpartner in Präventionsfragen zu etablieren. Nun gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren und endlich damit zu beginnen, das bisherige Wissen über die Akteure, ihre spezifischen Interaktionsmuster und ihre institutionellen Arrangements zu erweitern und vor allem grundlegend zu systematisieren. Dabei müsste es auch darum gehen, genauer herauszustellen, mit welcher Erhebungs- und Auswertungsmethodik welche Art von empirischen und theoretischen Erkenntnissen im Handlungsfeld institutionalisierter Kriminalprävention generiert werden können. [29]

Bei genauerer Betrachtung dessen, was heute im Bereich der Prävention passiert, fällt auf, dass Präventionsforschung und Präventionspraxis mehr Gemeinsamkeiten haben als man zunächst vermuten würde. Beispielsweise weisen sie einen gemeinsamen Ansatzpunkt für ihr Handeln auf. Die im Zuge der Ausdifferenzierung in ihrer Kompetenz- und Zuständigkeitsstruktur zersplitterte Kommunalverwaltung soll durch Einrichtungen wie Präventionsräte wieder zu einer umfassenden und multiperspektivischen, effizienten und nachhaltigen Problembearbeitung und -lösung befähigt werden. Die Präventionsforschung versucht ebenfalls, die Bindestrich-Soziologien und die angrenzenden Forschungsbereiche wieder an einen Tisch zu bringen, um einen ganzheitlichen Blick auf das Feld werfen zu können. Auch in ihrer Ausgangslage ähneln sich Präventionsforschung und -praxis. Ebenso wie die interkommunale und interinstitutionelle Kooperations- und Kommunikationskultur bei der handlungsfeldübergreifenden Präventionsarbeit vielerorts noch in den Kinderschuhen steckt, bedarf die Kommunikations- und Kooperationskultur auch in der Wissenschaft einer weitergehenden Förderung und Anerkennung. Ein Austausch, der nur über bedrucktes Papier in Büchern, Fachzeitschriften und Akten und über Kontakte in eingekapselten Zirkeln, und nicht über interdisziplinäre Gespräche stattfindet, verschluckt viele innovative Impulse, von denen ohnehin schon ein Großteil in den mit parteipolitisch und institutionell unterlegten Vorurteilen und Berührungsängsten verstopften Transferkanälen auf der Strecke bleibt. Weiterhin trifft man in beiden Bereichen auf eine ausgeprägte Erwartungs- und Anspruchshaltung. So wäre die Praxis gut beraten, ihre hohen Erwartungen sowohl an Forschung und Evaluation als auch an sich selbst um einige Windungen zurückzuschrauben. Gleichzeitig sollte auch die Wissenschaft den Ratschlag ernst nehmen, die Erwartungen an ihre eigene Leistungsfähigkeit in Bezug auf Controlling und Evaluation, Supervision und Coaching, Mediation und Moderation, Beratung und Begleitung angesichts der z.T. massiven praktischen Umsetzungsprobleme zu relativieren. Wenn Ziele und Versprechen zu hoch angesetzt werden, provoziert man damit demotivierende Erlebnisse für die Mitarbeiter und läuft darüber hinaus gegenüber seinen Referenzsystemen Praxis, Forschung und Öffentlichkeit Gefahr, seinen guten Ruf in punkto Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz zu verspielen. Schließlich scheint es den Akteuren in den beiden Bereichen bislang schwer gefallen zu sein, eine "gemeinsame Sprache" zu finden. Deswegen sollten sowohl die Praktiker als auch die Wissenschaftler ihre Vorstellungen bzw. Definitionen von Kooperation und Prävention auf einen Nenner bringen sich auf eine einheitliche Verwendung der zentralen Begriffe verständigen. Das klingt banal, ist aber notwendiger Bestandteil des Zementgemischs, mit dem das Fundament für eine funktionierende Kommunikation – als Herzstück jeder Kooperationsbeziehung – gegossen wird. Gerade der amorphe Kooperations- und der ausgeleierte Präventionsbegriff sind mahnende Beispiele dafür, wie folgenschwer solche unterlassenen Begriffsbestimmungen und Verständigungsprozesse für Praxis und Forschung sein können. [30]

5. Forschungsausblick

Die geringe Forschungsintensität und die vielen bisher offen gebliebenen und neu hinzugekommenen Fragen bieten viel Raum für zukünftige wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Feld. "So ist es denkbar, gezielte Expertengespräche mit Teilnehmern der kriminalpräventiven Gremien zu führen, Gruppendiskussionen abzuhalten und Beobachtungsprotokolle zu erstellen" (VAN ELSBERGEN 1998a, S.88). Diese Aufforderung scheint bislang ungehört verhallt zu sein und hat nichts an ihrer Aktualität und Dringlichkeit verloren. Auch BERNER (1999, S.93) wirft in seiner Arbeit einige offene Fragen auf. Für die Praxis am interessantesten erscheint seine Frage, welche Folgen die Vernetzung für die Arbeit in den einzelnen Mitgliedsorganisationen hat und wie das soziale Kapital, das in kommunalen Präventionsräten akkumuliert wird, tatsächlich als Ressource eingesetzt wird. Für die Wissenschaft dürfte auch seine Frage nach der historischen Genese und Durchsetzung der Leitidee der kommunalen Kriminalprävention lohnenswert sein, was mit Hilfe einer Analyse des Diskurses und des Diskursverlaufes beantwortet werden könnte. Abschließend sollen hier einige weitere Vorschläge für zukünftige Forschungsarbeiten genannt werden. Auch wenn es sicherlich weniger an Ideen als an Rahmenbedingungen zu deren Umsetzung mangelt, könnte die Bearbeitung der folgenden Fragestellungen der Präventionsforschung neuen Schwung verleihen. [31]

Spannend wäre es beispielsweise, zu untersuchen, wie bürgerschaftliches Engagement in kooperativen Präventionseinrichtungen entsteht, gefördert werden kann und welche Grenzen und Chancen damit verbunden sind. Gerade angesichts der Tatsache, dass die Idee, den Bürger zu mobilisieren und aktiv bei der Beantwortung und Bearbeitung von Sicherheitsfragen einzubinden, hierzulande kaum realisiert wurde (vgl. HOHMEYER 1999, S.62; LANGE 2000, S.244; LIEBL 2002, S.137), besteht hier Forschungsbedarf. Hier könnte nahtlos an die Untersuchung von WURTZBACHER (2004) angeknüpft werden. Als Objekt für eine politikwissenschaftliche Analyse, die sich der kommunalpolitischen Funktion solcher Einrichtungen widmet, würde sich das Feld der Präventionsgremien ebenfalls sehr gut eignen. Sind sie doch auch eine Arena für organisierte Interessenartikulation, in der politische Meinungsbildungs- und Aushandlungsprozesse gebündelt und konzentriert stattfinden. [32]

Nicht minder spannend wäre es, den bisherigen Forschungsansatz, der sich fast ausschließlich auf Gremien bezieht, die mit dem vieldeutigen Begriff "good-practice" etikettiert sind, quasi umzudrehen und sich diejenigen Gremien anzuschauen, die an ihrer voraussetzungsvollen Aufgabe gescheitert sind und sich nach ihrer Gründungseuphorie wieder aufgelöst haben, und die unterschiedlichen Verlaufsformen und Gründe einer De-Institutionalisierung durch "institutionellen Verfall" oder "institutionellen Zusammenbruch" herauszufinden (vgl. NEDELMANN 1995, S.24ff.). Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, um vorherzusagen, dass solche "bad-practice"-Studien mit enormen Zugangs- und Akzeptanzproblemen behaftet sein werden. Spätestens im Zuge der den Gremien noch bevorstehenden Evaluationswelle müssen solche Ansätze jedoch vermehrt in Anschlag gebracht werden. Aus der Erkenntnis, woran genau Präventionsgremien zerbrechen und welche Kosten-Nutzen-Analyse die Akteure für ihre Mitgliedschaft und ihr Engagement vornehmen, lassen sich Strategien ableiten, um zukünftig die Zahl institutioneller "Insolvenzen" klein zu halten. [33]

Ein weiterer vielversprechender, aber bislang ebenfalls nur wenig realisierter Forschungsansatz liegt darin, die angesprochenen "weichen" Erfolgsfaktoren – wie die Fähigkeit und Bereitschaft der beteiligten Akteure zur interinstitutionellen Kooperation und Kommunikation – selbst zum Thema zu machen und durch eine qualitative Brille näher zu betrachten. Angesichts der etwas ratlos wirkenden und sich in Empiristik zu verlieren drohenden Evaluationsstudien, die derzeit überall bemüht werden, könnte dieser Ansatz eine Alternative zu den statistischen Wirksamkeitsmessungen sein, die bislang den etwas hilflos wirkenden Versuch darstellen, Präventionserfolge in Zahlen übersetzen zu wollen. Der Fragestellung von BERNER (1999), was den kommunalen Akteuren fehlen würde, wenn es kein Präventionsgremium in ihrer Stadt gäbe, mit einem komparativen Ansatz nachzugehen (vgl. VAN ELSBERGEN 2000), könnte ein interessanter Ausgangspunkt für organisations(kultur)soziologische wie evaluative Untersuchungen sein. [34]

Die Tatsache, dass die subjektiven und objektiven Bedingungen und Bewertungsmaßstäbe für gelingende Kooperation bislang kaum theoretisch durchdacht und empirisch untersucht worden, sondern zum überwiegenden Teil auf Alltagswissen und Alltagstheorien rekurrieren, ist ein Problem von großer gesellschaftlicher Reichweite. Es handelt sich keineswegs nur um eine wissenschaftliche Erkenntnislücke, die gesellschaftlich ohne weiteres verschmerzbar wäre, sondern um ein gravierendes Defizit in der kooperativen Präventionspraxis. Erst wenn der strukturelle Handlungsrahmen für ein institutionelles Handeln bekannt ist, kann fundiert darüber entschieden werden, welche Lösungsvorschläge für welches Handlungsproblem sinnvoll sind und welche Handlungsmöglichkeiten überhaupt bestehen (REICHERTZ & SCHRÖER 2003, S.22). [35]

Aber ohne Wissen darüber, wie Kooperationen erfolgsversprechend gestaltet werden können, sollen, müssen, hängt ihr Gelingen mehr oder weniger von Zufällen ab. Um den strukturellen Handlungsrahmen in multiinstitutionell besetzten Präventionsgremien wissenschaftlich abstecken zu können, müssten zunächst Anstrengungen unternommen werden, die je nach institutioneller Zugehörigkeit variierenden strukturellen Handlungsrahmen der einzelnen dort versammelten Institutionen zu untersuchen. Ohne eine zuverlässige Evaluation können keine Kurskorrekturen und Optimierungssteuerungen der Arbeit stattfinden, verflüchtigen sich die angestrebten Synergieeffekte durch Ressourcen- und Kompetenzbündelung. Stattdessen haben die Akteure einen bürokratischen Klotz mehr am Bein, der ihre Bewegungsfreiheit und ihr Handlungsspielraum weiter einschränkt. Ohne Erfolgsnachweise und Erfolgserlebnisse sinkt – sich gegenseitig verstärkend – die öffentliche Anerkennung und die Motivation der Mitglieder. Spätestens dann bleibt von der erhofften gesellschaftlichen Schlüsselrolle der Kooperation nur noch ein politisches Lippenbekenntnis übrig. [36]

Danksagung

Diese Arbeit ist im Rahmen eines Forschungspraktikums am Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI) in München entstanden. Durch zahlreiche Gespräche mit Wissenschaftlern, die in den beiden hier zentralen Handlungsfeldern "Kooperationen" und "Kriminalprävention" aktiv waren oder sind, konnten die Befunde der Literatur und eigene Beobachtungen und Einschätzungen um ein breites Spektrum an Informationen und Argumenten erweitert werden. Mein Dank gilt Iris BEDNARZ-BRAUN, Frank BERNER, Sabine BÖHM, Gisbert VAN ELSBERGEN, Bernhard FREVEL, Stefan HORNBOSTEL, Astrid JACOBSEN, Jo REICHERTZ, Ekkehard SANDER, Mike SECKINGER und Jens WURTZBACHER für ihre Bereitschaft, sich zusammen mit mir auf die hier behandelten, vorwiegend methodologischen Fragestellungen einzulassen. Mein besonderer Dank gilt Bernd HOLTHUSEN, Viola LAUX, Sylvia LUSTIG und Heiner SCHÄFER von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention, die in vielen Diskussionen wertvolle Anregungen und Hinweise gaben. Mein ganz besonderer Dank gilt wieder einmal Anja MENSCHING, ohne deren enormer Sachkenntnis speziell in methodischen und theoretischen Fragen auf dem Gebiet der qualitativen Methodik und Forschung dieser Beitrag um einige nicht aufgelöste Widersprüche reicher und einige wichtige Gedankengänge ärmer geworden wäre.

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Zum Autor

Henning VAN DEN BRINK (Diplom-Sozialwissenschaftler) promoviert an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Institut für Politikwissenschaften, und arbeitet derzeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. In seiner Diplomarbeit, die kürzlich unter dem Titel “Kommunale Kriminalprävention – Mehr Sicherheit in der Stadt?“ beim Verlag für Polizeiwissenschaft erschienen ist, hat er sich kritisch mit kommunaler Kriminalprävention auseinandergesetzt und das "Innenleben" kommunaler Präventionsgremien mit Hilfe von Leitfadeninterviews qualitativ untersucht.

Forschungs- und Interessenschwerpunkte: Kriminologie, Kriminalprävention, Soziale Probleme, Polizeiwissenschaft, Politik der Inneren Sicherheit, Sozialraumanalyse, Stadtsoziologie

Kontakt:

Henning van den Brink

Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft
Universität zu Köln
Gottfried-Keller-Str. 6
D-50931 Köln

E-Mail: h.vandenbrink@web.de

Zitation

van den Brink, Henning (2005). Kooperationsbeziehungen in kommunalen Präventionsgremien – von der qualitativen Sozialforschung vernachlässigt? [36 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 6(3), Art. 20, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0503202.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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