Volume 19, No. 3, Art. 28 – September 2018



Forschungsethik in der Biografieforschung: Herausforderungen im Forschungsfeld der politischen Partizipation

Irini Siouti

Zusammenfassung: In diesem Beitrag befasse ich mich mit ethischen Herausforderungen der Biografieforschung am Beispiel eigener Erfahrungen im Rahmen einer Studie im Feld der politischen Partizipation. Im ersten Teil diskutiere ich grundsätzliche ethische Fragen der Biografieforschung, die mit der Erhebung und Auswertung von biografisch-narrativen Interviews einhergehen. Im zweiten Teil des Beitrages werden exemplarisch forschungsethische Aspekte und Probleme skizziert, die im Verlauf der Feldforschung aufgetreten sind und die Prämissen einer rekonstruktiv vorgehenden Biografieforschung herausfordern. Dazu gehören die informierte Einwilligung als dialogischer Prozess sowie die Anonymisierung und Rückmeldung von biografischen Daten in einem hochsensiblen Feld. Abschließend gehe ich der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen das Format der Forschungswerkstatt für die Reflexion von ethischen Fragen in der Biografieforschung bietet.

Keywords: Anonymisierung; Biografieforschung; biografisch-narratives Interview; Forschungsethik; informierte Einwilligung; Reflexivität; rekonstruktive Sozialforschung; Forschungswerkstatt

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsethische Herausforderungen der Biografieforschung

3. Ein Fallbeispiel aus dem Feld der politischen Partizipation

3.1 Feldzugang und informierte Einwilligung

3.2 Forschungsethische Herausforderungen in der Interviewsituation

4. Die Forschungswerkstatt als Ort der Selbst-Reflexion: Möglichkeiten und Grenzen

5. Fazit

Danksagung

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Einleitung

Die Auseinandersetzung mit forschungsethischen Aspekten und Herausforderungen der qualitativen Sozialforschung ist im deutschsprachigen Raum lange Zeit vernachlässigt worden. Seit der reflexiven Wende in den Sozialwissenschaften ist die Notwendigkeit der Reflexion forschungsethischer Aspekte jedoch in den Mittelpunkt des Interesses auch in der qualitativen Sozialforschung gerückt (ROTH 2005; VON UNGER 2014). Ethische Reflexivität wird in diesem Zusammenhang als ein immanenter Bestandteil des Forschungsprozesses betrachtet (VON UNGER 2018). Die Biografieforschung ist ein Ansatz der qualitativen Forschung, bei dem die rekonstruktive Forschungslogik im Mittelpunkt steht, und die sich in zentralen Aspekten ihres Vorgehens auf Biografien als theoretisches Konzept, als historisch-empirischen Gegenstand und als komplexe methodologische Strategie bezieht (DAUSIEN 2006). Auch in der sozialwissenschaftlichen Biografieforschung findet das Thema Forschungsethik vermehrt Beachtung (MIETHE & RIEMANN 2007; VON UNGER 2018). Die Auseinandersetzung mit forschungsethischen Aspekten in der Arbeit mit biografischem Material ist zweifellos schon seit der Etablierung des interdisziplinären Forschungsfeldes der Biografieforschung Gegenstand von Diskussionen. Es gab zwar lange keinen expliziten Diskurs unter dem Label Forschungsethik, aber einige ethische Fragen sind bereits seit den Anfängen der Biografieforschung thematisiert worden. Dazu gehören die Gestaltung der Kontaktaufnahme und Forschungsbeziehung, die Anonymisierung von biografischen Daten und der Umgang mit den erhobenen Lebensgeschichten, insbesondere die Frage, wie und ob Ergebnisse der Biografieforschung an die befragten Personen zurückgegeben werden sollen (FUCHS 2000; HILDENBRAND 1999; MIETHE 2003; MIETHE & RIEMANN 2007; ROSENTHAL 2005). In neueren Studien, insbesondere in transnationalen und postkolonialen Kontexten, setzen sich Forscher*innen vermehrt mit methodologischen Fragen auseinander, die mit ethischen Aspekten verwoben sind. Dazu gehören die kritische Reflexion von Machtverhältnissen in Interviewsettings ebenso wie die Positionalität und Subjektivität von Forscher*innen und Fragen der (Re) Präsentation des "Anderen", z.B. im Umgang mit Übersetzungen (vgl. dazu u.a. ÇETIN 2014; RUOKONEN-ENGLER 2012; SIOUTI & RUOKONEN-ENGLER 2016; TUIDER & LUTZ 2018). Praktiken der Reflexivität und die Bedeutung von Forschungsbeziehungen in der transnationalen Wissensproduktion stehen zunehmend im Mittelpunkt der methodologischen Diskussion (BERGER 2015; DAUSIEN 2006; RUOKONEN-ENGLER & SIOUTI 2013). Seit der Jahrestagung der Sektion Biographieforschung der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) im Jahr 2014 zum Thema "Was geschieht mit unseren Daten? Datenarchivierung und Forschungsethik in internationaler Perspektive"1) rücken zudem Möglichkeiten und Probleme der digitalen Archivierung verstärkt in das Blickfeld des Interesses. [1]

In Forschungswerkstätten ist es übliche Praxis, dass forschungsethische Aspekte an Einzelfällen thematisiert und reflektiert werden. Nichtsdestotrotz wird die Frage, wie ein reflexives, forschungsethisches Handeln in biografieanalytischen Studien gestaltet werden kann, nach wie vor in der Literatur selten explizit diskutiert. Einerseits könnte dies auf die "Ethikferne" in Teilen der qualitativen Sozialforschung im Allgemeinen zurückgeführt werden (VON UNGER, NARIMANI & M'BAYO 2014, S.5). Anderseits könnte es aber auch mit der Komplexität von abduktiven Forschungsprozessen in der Biografieforschung zusammenhängen, für die es keine rezeptartigen Lösungsvorschläge bei der Gestaltung einer ethisch-reflexiven Forschungspraxis geben kann. Die praktische Vorgehensweise der rekonstruktiven Biografieforschung ist durch einen abduktiven Forschungsprozess im Anschluss an die Grounded-Theory-Methodologie (GLASER & STRAUSS 1967) gekennzeichnet, die die Entdeckung von Neuem zum Ziel hat. Der Forschungsprozess ist somit stets auch eine Abenteuerreise, die dem Prinzip der Offenheit folgt. Im Kontext der Diskussion über Forschungsethik in der qualitativen Forschung sind einige grundlegende Grundsätze bereits diskutiert worden, die mit der Logik des qualitativen Forschungsprozesses nicht vereinbar sind. Dazu gehören beispielsweise das Prinzip der Objektivität, das für die quantitative, aber nicht für die qualitative Forschung zentral ist, sowie die grundsätzliche Annahme der Planbarkeit und Kontrolle von Forschungsdesigns (HOPF 2000; VON UNGER 2014; VON UNGER, DILGER & SCHÖNHUT 2016). In der Biografieforschung kann nicht vorausschauend antizipiert werden, welche konkreten Herausforderungen im Verlauf der Feldforschung und in den Interviewsettings auftauchen. Es können sich forschungsethische Fragen und Probleme ergeben, die (möglicherweise) nicht erwartbar waren. Diese gilt es immer wieder und von Fall zu Fall neu zu diskutieren und zu reflektieren. Zweifellos betrifft eine solche Vorgehensweise nicht nur die biografische Forschung, sondern den qualitativen Forschungsprozess im Allgemeinen, der im Anschluss an FLICK (1991, S.148) als "Abfolge von Entscheidungen" betrachtet werden kann. [2]

Den Prinzipien der Offenheit, Reflexion und Rekonstruktion folgend ist die Biografieforschung durch den Einsatz von biografisch-narrativen Interviews (SCHÜTZE 1983) und die Grundregeln der narrativen Gesprächsführung (ROSENTHAL 2005) im Hinblick auf forschungsethische Fragen in besonderer Weise herausgefordert (VON UNGER 2018). Der Umgang mit biografischen Erzählungen erfordert sowohl in der Phase der Datenerhebung als auch der Auswertung und der Publikation sensible Vorgehensweisen. Die in Ethik-Kodizes formulierten Grundsätze beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbands deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS) (DGS & BDS 2017) bieten eine Orientierung für notwendige Reflexionsprozesse, werfen aber auch Fragen auf, da die Richtlinien nicht ohne Weiteres auf biografieanalytische Forschungskontexte übertragen werden können. [3]

In diesem Beitrag diskutiere und reflektiere ich ethische Fragen der Biografieforschung anhand eigener Felderfahrungen. Im ersten Teil skizziere ich zunächst einige allgemeine forschungsethische Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erhebung und Auswertung von biografisch-narrativen Interviews. Daran anknüpfend diskutiere ich am Beispiel eines aktuellen Forschungsprojektes über politische Partizipationsprozesse von Migrant*innen ausgewählte ethische Herausforderungen, die mich im Verlauf des Forschungsprozesses beschäftigt haben. Anhand eines Fallbeispiels gehe ich auf die Gestaltung des Prozesses der informierten Einwilligung ein und die damit einhergehenden Probleme im Verlauf der Feldforschung. Abschließend widme ich mich der Frage, welche Möglichkeiten und Grenzen das Format der Forschungswerkstatt für die Reflexion von forschungsethischen Fragen in der Biografieforschung bietet. [4]

2. Forschungsethische Herausforderungen der Biografieforschung

Der offene Prozess und Ablauf der Biographieforschung und die damit einhergehenden methodologischen, methodischen sowie theoretischen Annahmen sind kaum vereinbar mit Ansätzen, die für eine Einhaltung standardisierter ethischer Grundsätze auf Basis institutionalisierter Verfahrensweisen im Vorfeld einer Studie plädieren. Vielmehr liegt es nahe, sich forschungsethischen Fragen im Sinne einer "ethics in practice"(GUILLEMIN & GILLAM 2004, S.263) anzunähern, also durch eine Identifikation und Aushandlung ethischer Fragen im Verlauf des Forschungsprozesses. [5]

Den Grundsätzen des soziologischen Ethik-Kodex folgend, stellen Objektivität und Integrität der Forschenden, Risikoabwägung und Schadensvermeidung, Freiwilligkeit der Teilnahme, informiertes Einverständnis sowie Vertraulichkeit und Anonymisierung zentrale Aspekte von Forschungsethik dar (DGS & BDS 2017). Die ethischen Grundsätze können im Verlauf des biografieanalytischen Forschungsprozesses als Orientierungsanker für die Reflexion verschiedener Phasen dienen (VON UNGER 2018). Nichtsdestotrotz tauchen im Feld auch Fragen auf, für die der Ethik-Kodex nur wenig Orientierung bietet. So stellt sich schon in der Phase der Entwicklung eines Erkenntnisinteresses die grundsätzliche Frage, wie und mit welchem Recht wir als Biografieforscher*innen in die Lebenssphären der Menschen eingreifen? Was bezwecken wir mit unserer Forschung? Wenn wir den Grundsatz der Vermeidung von Schädigungen betrachten, dann stellt sich grundsätzlich die Frage, ob wir überhaupt in der Lage sind, im Vorfeld zu antizipieren, welche Gefahren das biografische Erzählen für unsere Interviewpartner*innen birgt. Können wir einschätzen, welche Folgen die biografisch-narrativen Interviews auf das Leben der Menschen haben? Die Reflexion über das eigene Leben kann etwas Befreiendes und auch Heilsames in Interviewsettings bewirken (ROSENTHAL 2002). Es können aber auch krisenhafte biografische Prozesse ausgelöst werden, etwa wenn Interviewpartner*innen noch nicht die nötige Distanz zu schwierigen oder traumatischen Erfahrungen gewonnen haben (MIETHE & RIEMANN 2007, S.230). Als eine unausgesprochene Regel in der narrativen Gesprächsführung gilt, dass keine Person interviewt werden soll, die sich in einer aktuellen krisenhaften Lebenssituation befindet. Letztendlich können wir aber als Biografieforscher*innen nicht im Vorfeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einschätzen, in welcher aktuellen Lebenssituation sich Menschen tatsächlich befinden. Krisen und Probleme werden in den seltensten Fällen von Interviewpartner*innen schon bei der Kontaktaufnahme angesprochen, oft werden sie erst während des Interviewverlaufs thematisiert, wenn bereits eine Vertrauensbeziehung besteht und die "Zugzwänge des Erzählens" (SCHÜTZE 1977, S.35) greifen. Diese führen dazu, so eine theoretische Grundannahme der Biografieforschung, die der narrativen Gesprächsführung zugrunde liegt, dass die Erzählenden mehr erzählen, als sie beabsichtigt haben (ROSENTHAL 2005, S.142). [6]

In meiner aktuellen Forschung über politische Partizipationsprozesse von Migrant*innen habe ich ein biografisch-narratives Interview mit einer Frau durchgeführt, die in der Kontaktaufnahmephase auf mich stabil, lebensfroh und reflektiert wirkte. Sie war politisch in vielen Partizipationsfeldern aktiv und sehr engagiert. Während der lebensgeschichtlichen Erzählung sind dann Verlaufskurvenprozesse in der Migration deutlich geworden, die für mich in diesem konkreten Fall und in dieser Form nicht erwartbar waren. Die Interviewpartnerin berichtete von Flucht, Gewalt und vielfältigen Diskriminierungserfahrungen. Ebenso thematisierte sie aktuelle Belastungen aufgrund einer erst kürzlich diagnostizierten Erkrankung und eine damit einhergehende Erschöpfungssituation. Ich kam also während des Gespräches zu der Einschätzung, dass sie sich in einer akuten biografischen Krise befindet und es aus forschungsethischer Sicht angebracht ist, sie zu fragen, ob wir das Interview abbrechen oder zumindest unterbrechen wollen. Meinen Vorschlag, das Gespräch abzubrechen, lehnte die interviewte Person jedoch ab. Sie sagte, sie habe sich zwar vorgenommen, über all diese belastenden Dinge in ihrem Leben nicht zu sprechen, sondern über ihre politische Arbeit, die für sie das Wichtigste in ihrem Leben sei, "aber es tut gerade gut, es mal rauszulassen und darüber zu erzählen". Ich habe ihr zugehört und sie nach dem Gespräch an eine Beratungsstelle weitervermittelt, in der sie weitere Unterstützung erhalten hat. Im Hinblick auf die Folgen der Interaktionssituation in dem narrativen Interviewsetting konnte ich in diesem Fall nicht abschätzen, welche Dynamiken das Gespräch auslöste. Ich war sehr erleichtert, als ich nach einiger Zeit eine positive Rückmeldung von der Befragten erhalten habe. Sie hatte durch die therapeutische Begleitung einen Weg gefunden, einen biografischen Reflexions- und Verarbeitungsprozess einzuleiten, der ihr geholfen hat, die traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten. Durch das Erzählen wurden nicht nur emotional aufwühlende Prozesse in Gang gesetzt, die von mir als Interviewerin nicht intendiert waren, es ist in Folge des Interviews, konstruktiv betrachtet, auch biografische Arbeit angeregt worden. [7]

Die "Zugzwänge des Erzählens" können aus forschungsethischer Sicht aber auch kritisch als "subtile Form der Manipulation" (VON UNGER 2018, S.685) betrachtet werden. Nach MIETHE und RIEMANN (2007) ist damit auch grundsätzlich die Gefahr verbunden, dass Forscher*innen ihr intuitives oder explizites Wissen im Sinne einer Überlistungshaltung ausnutzen und die Grenze zu einer verhörähnlichen Zwangskommunikation in Interviewsettings überschreiten. Um dem vorzubeugen, bedarf es nicht nur einer fundierten Ausbildung in der narrativen Gesprächsführung, sondern auch der Möglichkeit einer selbst-kritischen Reflexion und Begleitung des Forschungsprozesses in Forschungswerkstätten. [8]

Ebenso wenig wie die Dynamiken und Folgen von Interviewinteraktionen für die befragten Personen abschätzbar sind, ist antizipierbar, wie belastend Forschungssituationen auch für die Forscher*innen sein können. Erzählungen können ihnen nahegehen, sie können mit Themen selbst biografisch verstrickt sein. Die Auslösung von krisenhaften Reaktionen bei Forscher*innen im Forschungsprozess ist im Kontext der biografischen Migrationsforschung thematisiert und reflektiert worden (INOWLOCKI, HERRERA VIVAR & HERRSCHAFT 2004; RUOKONEN-ENGLER & SIOUTI 2013). Die biografische Reflexion wird in dem Zusammenhang als konstitutives Element der transnationalen Wissensproduktion betrachtet (GEMIGNANI 2011; RUOKONEN-ENGLER & SIOUTI 2013; SIOUTI 2017). Gleichwohl findet die Belastung von Forschenden in der forschungsethischen Debatte bisher insgesamt zu wenig Beachtung. [9]

Die Biografieforschung berührt weit mehr als andere kommunikative Verfahren die persönliche Sphäre der Forscher*innen und der interviewten Personen (DAUSIEN 1994). Neben der Erhebung der Daten stellen der Prozess der Auswertung und die damit einhergehenden Fragen der Anonymisierung und Rückmeldung von Forschungsergebnissen zentrale forschungsethische Herausforderungen dar. Die Grundsätze der Vertraulichkeit und Anonymisierung werden als wesentliche Maßnahmen betrachtet, um die erzählenden Personen zu schützen. Die mit der Methode des biografisch-narrativen Interviews (ROSENTHAL 2002; SCHÜTZE 1983) erhobenen Lebensgeschichten weisen aber die Besonderheit auf, dass sie durch ihre Beschaffenheit und Kontextdichte, trotz sorgfältiger Anonymisierung, Rückschlüsse auf die Person ermöglichen können (VON UNGER 2018). Gabriele ROSENTHAL schreibt in diesem Zusammenhang:

"Die Anonymisierung bei Falldarstellungen ist jedoch nicht immer ohne weiteres möglich. Sie kann auch erst nach den abgeschlossenen Fallrekonstruktionen vorgenommen werden. Erst wenn wir wissen, welche biographischen Daten für den Nachweis der Fallstruktur und im Kontext unserer Fragestellung relevant sind, lassen sich die relevanten Daten entsprechend der Fallstruktur modifizieren, d.h. bedeutungsähnliche Veränderungen vornehmen, und die für die Interpretation und die weiteren theoretischen Verallgemeinerungen weniger bedeutsamen Daten stark verändern. Aus Personenschutzgründen verändern wir dabei nicht nur die Namen und Ortsangaben, sondern verfremden die Biographien – durch 'falsche' Angaben etwa zu Beruf, Alter, Anzahl der Kinder, Krankheiten oder auch Geschlecht – soweit dies im konkreten Fall geboten und sinnvoll ist. Sind Biographien, wie die von in der Öffentlichkeit besonders bekannten Personen, kaum ausreichend zu maskieren, gilt zu entscheiden, welche weitere Formen der Verfremdung der Daten eingesetzt werden können" (2005, S.99). [10]

Eine Besprechung der forschungspraktischen Strategien und Lösungsansätze, wie solch ein Prozess im Zeitalter des Internets aus forschungsethischer Sicht gestaltet werden kann, finden sich bisher kaum in der Biografieforschung. Ebenso ist die in der internationalen Debatte kontrovers diskutierte Frage, ob der Grundsatz der Anonymisierung überhaupt noch praktikabel, angebracht und zielführend ist (TILLEY & WOODTHORPE 2011), in der deutschsprachigen Biografieforschung bislang kaum wahrgenommen worden. Die von ROSENTHAL (2005) präferierte und in der Praxis der Biografieforschung weit verbreitete Vorgehensweise bei der Publikation von Ergebnissen, die Angaben über Beruf, Alter, Geschwisterkonstellationen etc. zu ändern, um so die Anonymisierung der biografischen Daten zu gewährleisten, kann zwar aus forschungsethischer Sicht als hoch kontrovers betrachtet werden, dieses Vorgehen stellt jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht die einzige Möglichkeit dar, um die befragten Personen zu schützen. [11]

Zu den forschungsethischen Aspekten, die in der Biografieforschung sehr intensiv diskutiert worden sind, gehört die Frage nach der Rückmeldung von Forschungsergebnissen an die Befragten (HILDENBRAND 1999; MIETHE 2003; MIETHE & RIEMANN 2007; WOHLRAB-SAHR 1993). In der qualitativen Forschung wird dafür plädiert, dass die Rückmeldung von Forschungsergebnissen an die Interviewpartner*innen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte und einen abschließenden Bestandteil des qualitativen Forschungsprozesses vor der Publikation der Ergebnisse darstellt (FLICK 1991, S.170ff.). Dieser Anspruch wird in der Biografieforschung jedoch kontrovers diskutiert und als ethische Norm grundsätzlich infrage gestellt, insbesondere in Studien, in denen hermeneutische Verfahren der Auswertung verwendet werden. Die Biografieforschung teilt mit anderen Forschungsansätzen der rekonstruktiven Sozialforschung die Annahme, dass durch die sequenzielle Analyse latente Sinnstrukturen im Auswertungsprozess ermittelt werden können. Dadurch werden Dimensionen von Erfahrungen erfasst, die den Befragten oft nicht bewusst zugänglich sind. Die Konfrontation der Befragten mit den Forschungsergebnissen kann somit Belastungen mit sich bringen oder sogar Krisen auslösen, insbesondere wenn die Interpretationen der Forscher*innen stark von den Selbstdeutungen der Befragten abweichen. Biografieforscher*innen, die sich in der Tradition der rekonstruktiven Sozialforschung verorten und mit Fallrekonstruktionen arbeiten, stehen einer Praxis der Rückmeldung, in der das ausgewertete Material, d.h. die Interpretation der Fallstrukturen an die Interviewpartner*innen zurückgegeben werden, deshalb meist skeptisch bis ablehnend gegenüber (HILDENBRAND 1999; MIETHE & RIEMANN 2007; ROSENTHAL 2005; WOHLRAB-SAHR 1993). Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel an der theoretischen Position und Begründung der kommunikativen Validierung im Zusammenhang mit der Rückmeldung von biografieanalytischen Forschungsergebnissen (HILDENBRANDT 1999; MIETHE 2003).

"Bei diesem Verfahren besteht allerdings das Problem der Abwehr (Klüver 1979; Flick 1995, S.171) und es stellt sich die damit verbundene Frage, was mit der Rückmeldung eigentlich bezweckt werden soll. Ob ein*e Interviewpartner*in der Falldarstellung zustimmt oder nicht, gibt nur sehr begrenzt Auskunft über die Qualität der Interpretationen. Das Ablehnen durch die Interviewpartner*innen kann in der Abwehr auf Seiten der Betroffenen begründet sein, muss aber nicht, denn es besteht durchaus auch die Möglichkeit von Fehlinterpretationen, genauso wie die Forschenden ihrerseits Abwehrmechanismen unterliegen. Ob mit diesem Verfahren wirklich eine Erhöhung der Validität verbunden ist, muss fraglich bleiben, da sowohl Bestätigung als auch Widerspruch seitens der Untersuchten gleichermaßen subjektiv deutbar sind und im Zweifelsfall zugunsten der Forschenden interpretiert werden können. Das Verfahren setzt ein hohes Maß an Selbstreflexion und Wissen über psychische Prozesse voraus, das auch für Sozialwissenschaftler*innen sicherlich wünschenswert ist, aber nicht in jedem Fall vorausgesetzt werden kann. Diese Form der Rückmeldung sollte deshalb nicht als sozialwissenschaftliches und allgemein anwendbares Routine-Verfahren empfohlen werden, sondern explizit psychoanalytisch oder therapeutisch geschulten Forschenden vorbehalten bleiben. Die Gefahr der Verletzung und das Anstoßen von Prozessen innerer Auseinandersetzung bei den Untersuchten, die nicht professionell aufgefangen werden können ist ansonsten relativ groß, ohne dass dem ein klarer wissenschaftlicher Nutzen gegenübersteht" (MIETHE 2003, S.227-228) [12]

Der Verzicht auf eine Rückmeldung wird hier aus forschungsethischer Sicht also mit dem Schutz der Interviewten begründet. Darüber hinaus argumentieren MIETHE und RIEMANN (2007, S.230), dass die Übersetzung der Alltagssprache in die Wissenschaftssprache sowie die damit einhergehenden Verallgemeinerungen, Abstraktionen und Typologien von den Forschungssubjekten als nicht relevant für die eigene Lebenspraxis wahrgenommen werden können. Ebenso kann die Rückgabe von Transkriptionen befremdlich auf die Interviewpartner*innen wirken. Dem kann entgegengesetzt werden, dass eine Rückmeldung der Forschungsergebnisse nicht zwingend in wissenschaftlicher Sprache erfolgen muss. Dies könnte zum Beispiel auch durch eigens verfasste, an die Empfänger*innen gerichtete Texte geschehen. Auf die Frage, ob die Rückmeldung der Ergebnisse oder doch eher der bewusste Verzicht auf eine Rückmeldung ethisch angemessener ist, kann es in der Biografieforschung keine allgemeingültige Antwort geben. Einerseits ist diese Einschätzung von den Forschungskontexten und ihren Bedingungen, den Wünschen und Ansprüchen der Befragten und den Arbeitsbündnissen abhängig. Andererseits spielen wissenschaftstheoretische und methodische Verortungen von Forscher*innen bei dem Umgang mit dieser Frage eine entscheidende Rolle. Allerdings habe ich Zweifel, ob eine Haltung, die eine potenzielle Rückmeldung gar nicht erst in Erwägung zieht (MIETHE 2003), in der Biografieforschung im Lichte postkolonialer und transnationaler Theorien ethisch grundsätzlich noch als vertretbar betrachtet werden kann. Eine Haltung der De-Thematisierung reproduziert meines Erachtens die privilegierte Forschungs- und Methodenposition der Forschenden gegenüber den beforschten Subjekten. Vieles spricht dafür, das Dialogische stärker in den Mittelpunkt zu rücken und jeweils projektbezogen abzuwägen, welches Vorgehen methodisch sinnvoll und ethisch angemessen erscheint. [13]

Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen stellen die Biografieforschung nicht nur in methodologischer und methodischer Hinsicht vor neue Herausforderungen, sondern auch im Hinblick auf die Forschungsethik. Die Auseinandersetzung mit forschungsethischen Problemen erfordert ein kritisches Infragestellen (normativer) Praktiken und epistemologischer Prämissen der Biografieforschung. [14]

Im Folgenden skizziere ich am Beispiel eines laufenden Projektes ausgewählte forschungsethische Herausforderungen, mit denen ich im Verlauf der Feldforschung konfrontiert wurde. Dabei greife ich einige der bereits diskutierten Punkte (z.B. Anonymisierung und Rückmeldung) auf und fokussiere auf den Prozess der informierten Einwilligung in der Forschungspraxis. Ich werde mich hier insbesondere auf den Prozess der informierten Einwilligung konzentrieren und die damit einhergehenden Aspekte der Vertraulichkeit, Anonymisierung sowie der Rückmeldung von Forschungsergebnissen. [15]

3. Ein Fallbeispiel aus dem Feld der politischen Partizipation

In meinem Habilitationsprojekt "Politische Partizipation von Migrant*innen in Deutschland" untersuche ich politische Partizipationsprozesse von Menschen mit Migrationsgeschichte. Das Projekt ist im Rahmen des europäischen Forschungsverbundes Opening Participatory Routes: Mentoring and Building Capacity for Active Citizenship From a Gender Perspective entstanden.2) [16]

In dem Verbundprojekt wurden die Partizipationsmöglichkeiten von Migrant*innen aus Drittstaaten in Feldern der kollektiven Interessenvertretung und Partizipation (Gewerkschaften, kommunale Einrichtungen der Partizipation, politische Parteien, ethnische Vereine und Elternbeiräte) untersucht. Ziel des Verbundprojektes war es, anhand von lebensgeschichtlichen Erzählungen von Migrant*innen aus nicht-europäischen Herkunftsländern Partizipationswege zu rekonstruieren und über einen biografieanalytischen Zugang sowohl Barrieren als auch Ressourcen in verschiedenen Feldern der Partizipation zu identifizieren und zu analysieren. Die Forschungsergebnisse des Projektes wurden für die Entwicklung eines Mentoring-Programms genutzt, das nachhaltig die Partizipation von Migrant*innen stärken soll. [17]

3.1 Feldzugang und informierte Einwilligung

Das Feld der politischen Partizipation von Migrant*innen in Deutschland ist durch Partizipationsformen in unterschiedlichen Aktivitätsfeldern gekennzeichnet. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden Menschen mit Migrationsgeschichte interviewt, die auf vielfältige Weise in unterschiedlichen Feldern politisch partizipieren. Zu den interviewten Personen gehörten auch Politiker*innen mit Migrationsgeschichte auf lokaler Landes- und Bundesebene. Das Forschungsfeld der politischen Partizipation und Repräsentation von Politiker*innen in Deutschland ist ein relativ junges Untersuchungsfeld der Migrationsforschung. Es gibt nur wenige qualitative Studien dazu und bisher keine, die sich dem Thema aus biografieanalytischer Sicht nähert. [18]

Politiker*innen mit Migrationsgeschichte zu interviewen, ist aus forschungsethischer Sicht im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Aspekte besonders herausfordernd. Einerseits stehen die Personen in der Öffentlichkeit und es muss sehr sorgfältig vorgegangen werden, um die Beteiligten, ihre Daten und Rechte zu schützen. Anderseits gestaltet sich die Anonymisierung der biografischen Daten in dem spezifischen Feld besonders schwierig, da es nur sehr wenige aktive Politiker*innen mit Migrationsgeschichte in Deutschland gibt. Einige der möglichen Probleme der Anonymisierung habe ich im Vorfeld antizipiert und auch mögliche Vorgehensweisen im Projekt-Team diskutiert. Die Kontaktaufnahmen wurden sehr sorgfältig vorbereitet. Ich erstellte einen Informationsbrief, in dem das Projekt und die methodische Vorgehensweise vorgestellt und die Anonymisierung der Daten zugesichert wurden. Dieses Schreiben versendete ich per E-Mail an potenzielle Interviewpartner*innen in der ersten Phase der Kontaktaufnahme. [19]

Im Hinblick auf die Frage der Rückmeldung der Forschungsergebnisse an meine Interviewpartner*innen habe ich schon zu Beginn der Feldforschung einen offensiven Umgang gewählt. Ich habe die Frage im Rahmen der informierten Einwilligung angesprochen und mich bemüht, diesen Prozess dialogisch zu gestalten. So habe ich meine Interviewpartner*innen eingeladen, an einer Fachtagung teilzunehmen, auf der ich zusammen mit Kolleg*innen erste Forschungsergebnisse präsentiert habe, um gemeinsam darüber zu diskutieren. Des Weiteren habe ich in der Kontaktaufnahmephase meinen Interviewpartner*innen angeboten, ihnen die Aufnahmen der Interviews zu übermitteln und weitere Informationen über die Publikation der Ergebnisse im Verlauf des Forschungsprojektes mitzuteilen, wenn sie Interesse daran haben. Die Bedenken, die mit der Rückmeldung von fallrekonstruktiven Forschungsergebnissen verbunden sind und die ich grundsätzlich teile, habe ich versucht dadurch zu lösen, dass ich im Vorfeld entschieden habe, die Forschungsergebnisse nicht in Form detaillierter Darstellungen der einzelnen Fallrekonstruktion in der Publikation zu präsentieren, sondern in einem zusammenfassenden Format. Meine Interviewpartner*innen waren damit einverstanden und der Prozess der Rückmeldung war unproblematisch, da ich den Befragten keine detaillierten Einzelfallanalysen ihrer lebensgeschichtlichen Erzählungen zur Verfügung stellte, sondern nur zusammenfassende Ergebnisse. Mein Eindruck war zu Beginn der Forschung, dass ich durch diese Vorgehensweise dem Anspruch eines ethisch-reflexiven Handelns im Forschungsprozess am ehesten gerecht werden kann, um in dem spezifischen Feld der Untersuchung meine Interviewpartner*innen zu schützen und im Sinne von SAUNDERS, KITZINGER und KITZINGER (2015) die Anonymisierungsstrategien mit ihnen abzusprechen. Im Verlauf des Forschungsprozesses änderte sich meine Haltung jedoch, nicht zuletzt, weil deutlich wurde, dass durch das gewählte Präsentationsformat der Erkenntnisgewinn einer rekonstruktiv-biografieanalytischen Vorgehensweise nur verkürzt dargestellt und die Logik der Fallstruktur nicht präsentiert werden kann. Ich stellte mir die Frage, ob ich zu wenig im Vorfeld über andere mögliche Formate des Schreibens nachgedacht hatte, die die Präsentation von Einzelfallanalysen ermöglicht hätten. [20]

Davon berührt war auch die Frage nach der praktischen Umsetzung der informierten Einwilligung. Der Grundsatz der informierten Einwilligung ist datenschutzrechtlich festgeschrieben und stellt nach dem Ethik-Kodex von DGS und BDS (2017) eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung personenbezogener Daten für Forschungszwecke dar.

"Generell gilt für die Beteiligung an sozialwissenschaftlichen Untersuchungen, dass diese freiwillig ist und auf der Grundlage einer möglichst ausführlichen Information über Ziele und Methoden des entsprechenden Forschungsvorhabens erfolgt. Nicht immer kann das Prinzip einer informierten Einwilligung in der Praxis umgesetzt werden, z.B. wenn durch eine umfassende Vorabinformation die Forschungsergebnisse in nicht vertretbarer Weise verzerrt werden. In solchen Fällen muss versucht werden, andere Möglichkeiten der informierten Einwilligung zu nutzen" (§2, Absatz 3). [21]

Mit dem Anspruch, die informierte Einwilligung als dialogischen Prozess im Verlauf der Feldforschung zu gestalten (NARIMANI 2014), ging eine Vielzahl von spezifischen forschungspraktischen Herausforderungen einher. Das Feld der Politik hat mich in diesem Zusammenhang schon zu Beginn des Forschungsprozesses auf besondere Weise herausgefordert. Die Kontaktaufnahmen waren sehr zeitintensiv und gestalteten sich oft auch mühsam. Der Prozess der informierten Einwilligung umfasste mehrere Phasen. In der ersten Phase habe ich die potenziellen Interviewpartner*innen zunächst schriftlich kontaktiert und ihnen den Informationsbrief zugesendet. Grundsätzlich waren alle angefragten Personen bereit, sich an der Studie zu beteiligen und sich interviewen zu lassen. Es war jedoch nur selten möglich, in der Phase der Kontaktaufnahme mit den Personen persönlich über die Gestaltung der Forschungsbeziehung zu sprechen. Die Kontaktaufnahme erfolgte über die Büroleiter*innen, die oft eine Funktion als "Gatekeeper" übernahmen und auch die Macht über die Terminkalender der potenziellen Interviewpartner*innen hatten. Es waren oft mehrere telefonische Gespräche bis zu einer Terminfindung notwendig. Oft wollten sie die Interviewfragen im Vorfeld schriftlich sehen und waren irritiert, als ich ihnen rückmeldete, dass ich nur nach der Erzählung der Lebensgeschichte fragen und dann anhand der im Interviewverlauf thematisierten Themen weitere Fragen stellen würde. Auch wenn ich die Kontaktaufnahmen sorgfältig vorbereitet und alle aus meiner Sicht forschungsethisch relevanten Aspekte thematisiert habe, stellte sich vor jeder Interviewführung für mich die Frage, wie viele und welche Informationen überhaupt weitervermittelt bzw. ob die beteiligten Akteur*innen tatsächlich darüber informiert worden waren, worauf sie sich im Rahmen der Interviews einlassen würden. Im Sinne der informierten Einwilligung als dialogischem Prozess (a.a.O.) entschied ich mich so vorzugehen, dass ich ein zweites Mal unmittelbar vor dem Interview mit den Interviewpartner*innen noch einmal wichtige Aspekte durchging. Ich holte das Einverständnis also noch ein zweites Mal ein, diesmal mündlich und persönlich von ihnen, und überließ es meinen Interviewpartner*innen, ob sie zudem eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnen wollten, die ich zu den Interviewterminen mitbrachte. Von dieser Option machte keine der interviewten Personen Gebrauch. Im Verlauf des Forschungsprozesses kristallisierte sich die Frage heraus, wie ich im Spannungsfeld zwischen forschungsethischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben und den unterschiedlichen Wünschen und Anliegen der befragten Personen adäquat handeln sollte. [22]

3.2 Forschungsethische Herausforderungen in der Interviewsituation

Die informierte Einwilligung als dialogischen Prozess zu gestalten hat mich im Verlauf der Feldforschung herausgefordert. Die Spielräume waren stets mit Verhältnissen verschränkt, die in der Forschungssituation zwischen mir als Interviewerin und den Befragten ausgehandelt wurden. Ausgehend von der Annahme, dass Machtbeziehungen in Forschungssituationen immer relational sind (vgl. dazu ROTH 2018), möchte ich exemplarisch am Fallbeispiel von Deniz Yilmaz3) aufzeigen, dass der dialogische Prozess der informierten Einwilligung nur bedingt vorab planbar ist, da im Verlauf der interaktiven Interviewsituation unerwartete Bedingungen und damit einhergehende forschungsethische Probleme auftauchen können. [23]

Ich habe Deniz Yilmaz, einen Politiker mit Migrationsgeschichte, persönlich bei einer Veranstaltung auf die Studie angesprochen, und er willigte sofort ein, mir ein lebensgeschichtliches Interview zu geben. Wir optionierten einen Termin für die darauffolgende Woche, den ich mir zur Sicherheit nochmal von seinem Büroleiter bestätigen lassen sollte. Dem Büroleiter sollte ich auch alle weiteren Informationen zur Studie schicken. Den Termin vereinbarte ich dann über eben diesen Büroleiter, und ich schickte ihm auch die beschriebenen Unterlagen vorab per E-Mail. Das Interview mit Deniz Yilmaz fand an dem von ihm vorgeschlagenen Ort statt und dauerte insgesamt über vier Stunden. Er war inhaltlich sehr an dem Projektthema interessiert. Konstitutiv für das Zustandekommen des Arbeitsbündnisses (RESCH 1998) war meines Erachtens die Tatsache, dass ich mich als Forscherin mit familiärer Migrationsgeschichte präsentiert habe, die sich mit den Folgen der Arbeitsmigration und insbesondere mit der Lebenssituation der Nachkommen von Arbeitsmigrant*innen in Deutschland beschäftigt. Damit habe ich ein Thema berührt, dass Deniz Yilmaz nicht nur im Rahmen seiner politischen Arbeit besonders interessiert, sondern zu dem er auch biografische Bezüge hat. Darüber hinaus spielte die räumliche Distanz zu der lokalen Politikszene ebenso eine wichtige Rolle. Ich wurde von ihm durch meine Zugehörigkeit zur Universität Wien als Forscherin wahrgenommen, die nicht Teil der politischen Szene in der Stadt ist, in der die Studie durchgeführt wurde. Während des Interviews erzählte Deniz Yilmaz sehr detailliert seine Lebensgeschichte und präsentierte diese auf der Folie seiner Migrations- und Aufstiegsgeschichte. Im Verlauf des Interviews erwähnte er auch sensible Themen. So sprach er offen über die Erfahrung, als Angehöriger einer Minderheit in einem hochpolitisierten Ort geboren zu sein, über Diskriminierungs-, Rassismus- und Gewalterfahrungen im Verlauf seiner Lebensgeschichte sowie über politische Machtkämpfe in seiner Partei. Die Haupterzählung dauerte fast zwei Stunden. Im Nachfrageteil geschah dann etwas von mir in der Situation nicht Erwartetes. Als ich meine erste Nachfrage stellte, nahm Deniz Yilmaz das Aufnahmegerät in die Hand, schaltete es aus und sagte mir, dass das, was er mir jetzt erzählen würde, nicht für die Öffentlichkeit gedacht sei. Ich fühlte mich in der Situation überrumpelt, machtlos und ausgeliefert. Es ärgerte mich, dass er die Kontrolle über die Situation übernommen hatte. Es folgte dann eine längere Narration, in der er Erfahrungen und Handlungen thematisierte, die rechtliche Folgen für ihn haben könnten. Ich hörte aufmerksam zu und machte mir Notizen. Nach vier Stunden beendete er das Gespräch und sagte, selbst-reflektierend, dass er mir Dinge aus seinem Leben erzählt habe, die er sonst niemanden erzählen würde. Ich soll die Informationen aus dem nicht aufgenommen Teil auch für die Studie nutzen, aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. [24]

Im Hinblick auf die Machtbeziehungen in der Forschungssituation wird an dem Beispiel deutlich, dass in der Interviewsituation nicht, wie oft angenommen, nur die Interviewenden die Kontrolle über die Interviewsituation und die Beforschten haben (vgl. dazu ROTH 2018). Deniz Yilmaz war den Zugzwängen des Erzählens in der Interviewsituation zunächst ausgesetzt. Er ergriff die Kontrolle, indem er das Aufnahmegerät nahm und ausschaltete. Dadurch demonstrierte er seine Macht über die Forschungssituation und inszenierte sie in dem Interviewsetting. [25]

In forschungsethischer Hinsicht stellten sich für mich in dem Zusammenhang mehrere Fragen: Wie soll ich mit der Situation umgehen? Ist es ethisch vertretbar, den Fall überhaupt in das Sample aufzunehmen? Soll ich dieses Interview tatsächlich nutzen für das Forschungsprojekt? Darf ich es überhaupt nutzen, schließlich lag kein schriftliches, sondern nur ein mündliches Einverständnis vor, oder war es am Ende nur ein Teil-Einverständnis? [26]

Ich entschied mich nach intensiven Auseinandersetzungen in einer Forschungswerkstatt und einer kollegialen Fallberatung4) mit dem Projekt-Team, den Fall in der Analyse zu berücksichtigen. Die mündliche Einwilligung erschien mir in der Forschungssituation angemessen und auch rechtskonform, da sie in der Aufzeichnung dokumentiert war. Den damit einhergehenden Reflexionsprozess im Hinblick auf die ethischen Aspekte habe ich in Memos dokumentiert. [27]

4. Die Forschungswerkstatt als Ort der Selbst-Reflexion: Möglichkeiten und Grenzen

Für den selbst-kritischen Reflexionsprozess von ethischen Fragen und Herausforderungen habe ich die Forschungswerkstatt genutzt. In der Biografieforschung stellen Forschungswerkstätten einen zentralen Ort der Reflexion und Begleitung des gesamten Forschungsprozesses dar (DAUSIEN 2007; REIM & RIEMANN 1997).5) Die Forschungswerkstatt eröffnet einen Raum, in dem in kollegialer, vertrauensvoller Atmosphäre in der Gruppe diskutiert und interpretiert werden kann. Die Zusammenarbeit basiert auf der Reziprozität und Verbindlichkeit der Teilnehmer*innen. Empirisches Datenmaterial kann ebenso eingebracht werden wie ethische Probleme und Fragen. In methodischer Hinsicht spielt die Werkstatt eine zentrale Rolle für den Auswertungsprozess, da die rekonstruktive Arbeit am Material gemeinsam durchgeführt wird. Durch die Vielfalt und Multi-Perspektivität der Mitglieder können die eigene Positionierung und Perspektiven offengelegt und bewusste und unbewusste Annahmen ebenso reflektiert werden wie Machtverhältnisse und Hierarchien im Feld (SIOUTI & RUOKONEN-ENGLER 2016, S.184). [28]

Im Rahmen des Forschungsprojektes konnte ich vielfältige Probleme und Herausforderungen in diesem Format diskutieren und auch Lösungsstrategien entwickeln. Gleichwohl stellen sich aber auch im Hinblick auf das gemeinsame Arbeiten in ethischer Hinsicht Fragen. Dazu gehört die Herausforderung, dass man im geschützten Raum der Interpretationsgruppe oft mit nur zum Teil maskierten Daten arbeiten muss. Gerade in transnationalen Migrationsforschungskontexten, in denen das Wissen über die Herkunftsregionen nicht vorliegt und erst kollektiv in mehrsprachigen und transkulturellen Teams erschlossen werden kann, ist eine solche Vorgehensweise eine übliche Praxis bei der fallrekonstruktiven Auswertung von Datenmaterial. Der vertrauliche Umgang mit den biografischen Daten wird in den Settings oft als selbstverständlich betrachtet. In den wenigsten Fällen wird aber darüber diskutiert, ob eine solche Vorgehensweise auch ethisch immer verantwortbar ist. Im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit forschungsethischen Fragen ist zudem noch ein weiterer Aspekt im Verlauf der Reflexion deutlich geworden. Oft werden (normative) Praktiken unhinterfragt reproduziert und methodisch begründet. Dazu gehört beispielsweise auch die übliche Vorgehensweise, dass grundsätzlich keine Rückmeldung der Ergebnisse von biografischen Fallrekonstruktionen an die Interviewpartner*innen weitergegeben werden. Diese Praxis gilt es im Zeitalter der Transnationalisierung kritisch zu reflektieren und zu hinterfragen. Darüber hinaus sind Forschungswerkstätten nicht immer ein geeigneter Ort, um krisenhafte Erfahrungen und Belastungen aufzufangen. Im Zusammenhang mit extremen Belastungen in Folge von Forschungssituationen sind weitere Formate wie zum Beispiel die kollegiale Beratung oder auch die Supervision notwendig, um einen selbst-kritischen Reflexionsprozess zu unterstützen und die Forschenden adäquat zu begleiten. [29]

5. Fazit

Ich habe in meinem Beitrag ausgewählte forschungsethische Fragen in der Biografieforschung diskutiert. Die Biografieforschung stellt ein interdisziplinäres Forschungsfeld dar, in der Forschungsethik eng mit methodischen Fragen verwoben ist. Seit der Entstehung und Etablierung dieses Ansatzes wurden vereinzelt forschungsethische Aspekte in der innermethodischen Diskussion diskutiert. Dazu gehören Anonymisierungstrategien im Zusammenhang mit lebensgeschichtlichen Daten sowie die Rückmeldung der Forschungsergebnisse an die Teilnehmer*innen. Eine explizit forschungsethische Reflexion findet meistens in den Forschungswerkstätten statt, in denen Lösungsvorschläge für ethische Herausforderungen und methodische Probleme in der Forschungspraxis diskutiert werden. Die Forschungswerkstätten stellen einen Ort der Reflexion dar, der produktiv genutzt werden kann. [30]

Am Beispiel einer Studie über politische Partizipationsprozesse von Migrant*innen habe ich aufgezeigt, dass im Verlauf des Forschungsprozesses vielfältige forschungspraktische Herausforderung entstehen, die nicht nur eine kritische Prüfung der methodischen Vorgehensweisen, sondern auch eine reflexive Auseinandersetzung mit den ethischen Grundlagen der Forschungspraxis verlangen. Es wurden einige Probleme und Herausforderungen wie die Strategien der Anonymisierung und Rückmeldung von Forschungsergebnissen diskutiert, die für biografieanalytische Studien nach wie vor zentral sind und mit der Gestaltung der informierten Einwilligung als dialogischem und dynamischem Prozess einhergehen. Am Fallbeispiel Deniz Yilmaz habe ich gezeigt, dass im qualitativen Forschungsprozess, der durch das Prinzip der Offenheit gekennzeichnet ist, auch überraschende ethische Probleme auftauchen können, die mit Machtverhältnissen in der interaktiven Interviewsituation verwoben sind und Entscheidungen aufseiten der Forschenden verlangen. Es ist deutlich geworden, dass es für viele Fragen keine rezeptartigen Lösungsvorschläge gibt. Sich mit forschungsethischen Fragen in der Biografieforschung auseinanderzusetzen, erfordert einen selbstkritischen und selbstreflexiven Umgang in allen Phasen des Forschungsprozesses. Das Format der Forschungswerkstatt bietet gute Möglichkeiten, den Reflexionsprozess zu begleiten und zu unterstützen. Darüber hinaus ist aber auch gerade für die Biografieforschung wichtig, in der Lehrforschungspraxis Formate zu entwickeln, um Forschungsethik mit all ihren Facetten, Problemen und Herausforderungen explizit zu thematisieren und als zentralen Bestandteil der Methodenausbildung zu betrachten. Über einige forschungsethische Fragen ist in der Biografieforschung bereits vor einiger Zeit nachgedacht worden. Es lohnt sich aber, diese "alten" Fragen heute wieder aufzugreifen, und neu zu überdenken, um auf diese Weise einen expliziten Diskurs über Forschungsethik in der Biografieforschung anzuregen. [31]

Danksagung

Ich danke Hella VON UNGER und Wolff Michael ROTH für die Anmerkungen und Überarbeitungsvorschläge für den Beitrag.

Anmerkungen

1) http://www.fb03.uni-frankfurt.de/50043023/Flyer-Jahrestagung-Sektion-Biographieforschung.pdf [Zugriff: 28. Juni 2018] <zurück>

2) Das Habilitationsprojekt führe ich am Institut für Sozialforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durch. Das europäische Verbundprojekt wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des Programms "European Integration Fund (EIF) Community Action" finanziert (2013-2015). <zurück>

3) Der Name wurde anonymisiert. <zurück>

4) Die kollegiale Fallbegleitung hat im Arbeitskreis Feldforschung am Institut für Sozialforschung der Goethe-Universität Frankfurt stattgefunden. <zurück>

5) Für eine weiterführende Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen des Konzepts der Forschungswerkstatt in der qualitativen Sozialforschung siehe das Symposium beim Berliner Methodentreffen 2013, http://www.berliner-methodentreffen.de/archiv/video/symposium_2013/ [Zugriff: 30. August 2018]. <zurück>

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Zur Autorin

Irini SIOUTI ist Gastprofessorin im Schwerpunkt Bildung und Beratung im Lebenslauf am Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien und Fellow am Institut für Sozialforschung an der Goethe-Universität Frankfurt. Seit 2017 ist sie stellvertretende Sprecherin der Sektion Biographieforschung in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS). Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Biografieforschung, rekonstruktive Sozialforschung, Migrations- und Transnationalisierungsforschung, politische Partizipation.

Kontakt:

Dr. Irini Siouti

Institut für Sozialforschung (IfS)
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Senckenberganlage 26
60325 Frankfurt/M.

Tel.: +49 69 756183 41

E-Mail: siouti@soz.uni-frankfurt.de

Zitation

Siouti, Irini (2018). Forschungsethik in der Biografieforschung: Herausforderungen im Forschungsfeld der politischen Partizipation [31 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 19(3), Art. 28, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-19.3.3141.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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