Volume 9, No. 1, Art. 53 – Januar 2008

Biografische Krisenerfahrungen als Ressource für professionelle Interventionen. Eine exemplarische Analyse anwaltlichen Handelns

Claudia Scheid

Zusammenfassung: Im empirischen Teil des vorliegenden Aufsatzes geht es darum, an einem Fallbeispiel aus dem Arbeitsfeld eines Familienrechtsanwalts den Zusammenhang einer professionellen Dienstleistung mit einer biografischen Erfahrung des Professionellen aufzuzeigen. Der Sinn dieses methodisch heiklen Unternehmens liegt darin, exemplarisch die biografisch und historisch motivierten Potenziale und Grenzen einer professionalisierten Dienstleistung in den Blick zu bekommen. Eine differenzierte Perspektive auf professionelle Leistungen wird erleichtert, wenn man die Geschichten kennt, aus denen ein spezifisches Vorgehen resultiert. In Überwindung der groben Unterscheidung von "professionalisiert", "nicht professionalisiert" und "deprofessionalisiert" ist es möglich, die Professionalisierungstheorien (Talcott PARSONS, Ulrich OEVERMANN, Fritz SCHÜTZE) weiter auszudifferenzieren. Bisher fehlen detaillierte Untersuchungen der Genese von konkreten professionalisierten Handlungen, auch wenn die Thematik, insbesondere in Untersuchungen zum Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, klar heraus gearbeitet ist.

Keywords: Professionssoziologie, Biografieanalyse, Rechtssoziologie, Familiensoziologie, Geschlechtersoziologie

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ausführungen zur Relevanz der Thematik

3. Vorbemerkungen zum methodischen Vorgehen

4. Analyse der Mandatsbearbeitung

5. Der biografische Hintergrund beim Anwalt

6. Krisenerfahrung als Ressource

7. Konsequenzen für die Professionalisierungstheorie

Danksagung

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Einleitung

Dass die Persönlichkeit von Professionellen die Quelle von Innovation und nicht nur von supervisionsbedürftigen Störungen im professionellen Handeln ist, darf als anerkannter Bestandteil soziologischer Theorien zu professionalisierten Dienstleistungen gelten (PARSONS 1939, 1954; OEVERMANN 1996; SCHÜTZE 2000). Was hingegen in der professionssoziologischen Forschung bisher fehlt, sind Betrachtungen konkreter professionalisierter Dienstleistungen und eine Untersuchung der Frage, wie sich deren Ausformungen in der Zusammenschau mit der Biografie von Professionellen aufklären lassen. Für die Systematik der Professionalisierungstheorien ist dies ein wichtiges, bisher fehlendes Element. In der Hoffnung, dass durch den Blick auf die Genese professionalisierter Dienstleistungen die Theorien zu Struktureigenschaften professioneller Praxen verfeinert werden können, wird in HELSPER, KRÜGER und RABE-KLEEBERG (2000, S.13) die Frage der Verknüpfung von Biografie und professionellem Handeln als bedeutendes Desiderat professionssoziologischer Forschung bezeichnet. [1]

Die Verbindung von biografischen Erfahrungen mit Vorgehensweisen in der professionellen Arbeit ist bisher im Detail nachvollziehbar nur für Künstler und Künstlerinnen (z.B. OEVERMANN 1987; COMBE 1992; ZEHENTREITER 1997; STROCZAN 2002) oder für herausragende Gestalten einer Profession (z.B. ANZIEU 1990; MÜNTE 2006) nachgewiesen. In einigen Arbeiten zum Handeln von Lehrkräften wird die Bedeutung des Themas zwar klar heraus gearbeitet (FLAAKE 1989; BAUER, KOPKA & BRINDT 1996; COMBE & BUCHEN 1996), doch steht die Rekonstruktion des Zusammenhangs der Biografie mit dem konkreten, professionellen Handeln jeweils aus. Dies gilt in besonderer Weise auch für FABEL (2003). So ist sowohl das Thema der "fallspezifischen Professionalisierungspfade" (FABEL 2003, S.148) und ihrer Potenziale als auch das Problem, "wie methodisch kontrolliert Zusammenhänge zwischen biographischen Orientierungen einerseits und berufsbezogenen und professionellen Sinnstrukturen andererseits analysiert und aufgezeigt werden können" (FABEL 2003, S.146), klar formuliert. Doch auch hier unterbleibt eine Analyse konkreter Handlungen im Rahmen der professionalisierten Tätigkeit, und biografische Daten werden lediglich mit jeweils bestehenden abstrakten moralischen Maßstäben für das berufliche Handeln verknüpft. Von NÖLKE (2000) wird die biografische Motivierung der Berufswahl thematisiert. WERNET (1997) rekonstruiert zwar spezifische "Füllungen" der Position des strafrechtsanwaltlich Tätigen und zeigt diese als individuierte Formen der Wahrnehmung des Berufsauftrages auf, als "zwei Varianten einer habituellen Lösung des advokatorischen Handlungsproblems im Strafprozess" (WERNET 1997, S.271). Da diese Arbeit aber strafrechtsanwaltliches Handeln als solches untersuchte, blieben weitergehende Recherchen zur Genese der rekonstruierten Differenzen unberücksichtigt. [2]

2. Ausführungen zur Relevanz der Thematik

Bei der Rekonstruktion professionellen Handelns Daten der Biografie von Professionellen heranzuziehen, liegt eigentlich nicht nahe. Professionelles Handeln ist zu weiten Teilen, insofern es methodisch ist und Wissen anwendet, unabhängig von der Biografie der jeweils Handelnden. Will man eine professionelle Dienstleistung durch Zugriff auf die Biografie in ihrer Genese erschließen, besteht zudem die übliche biografieanalytische Schwierigkeit der Frage nach dem Zusammenhang von Erfahrungen, deren innerer Verarbeitung und der dadurch mitbestimmten Erzählungs- und Handlungsweisen1). In der vorliegenden Studie kommt hinzu, dass nicht etwas Problematisches, also eine "supervisionsbedürftige" Störung im professionellen Handeln, erklärt werden soll, die in ihrer Erklärungsbedürftigkeit den Zugriff auf die Biografie des beziehungsweise der Professionellen rechtfertigen würde. Es soll vielmehr eine in weiten Teilen gelungene Intervention in den Blick genommen werden. Das Maß an Erkenntnisgewinn nur kann dieses Vorgehen legitimieren. Dieses sehe ich darin, dass es mithilfe des Blicks auf die Genese professionellen Handelns leichter fällt, dieses differenziert wahrzunehmen und in seiner Besonderheit festzuhalten. Auf diese Weise für die Wahrnehmung von Differenzen in der Erfüllung des professionellen Auftrags gestärkt, können bestehende Theorien professionellen Handelns verfeinert werden – dies ist ja auch die Hoffnung von HELSPER, KRÜGER und RABE-KLEEBERG (2000, S.13). Man gelangt zumindest leichter über die übliche grobe Unterscheidung von "professionalisiertem", "noch nicht professionalisiertem" und "deprofessionalisiertem" Handeln hinaus, die leicht in die Sackgasse einer ahistorischen Betrachtung führt. Mit detaillierten Analysen wird es möglich, professionalisierte, nicht professionalisierte und deprofessionalisierte Anteile innerhalb ein- und derselben Handlung im Rahmen professionalisierter Tätigkeiten wahrzunehmen. Eine professionalisierte Dienstleistung kann dann im Rahmen der historischen und biografischen Möglichkeiten von Professionellen eingeordnet und als "Etappe" in einem individuellen wie professionsweiten Professionalisierungsprozess erkannt werden2). [3]

Mit dieser Perspektive erübrigt sich also die Alternative zwischen einer Idealisierung der Professionellen einerseits, welche sich in den soziologischen Theorien wie in der Alltagspraxis beobachten lässt, und dem Verdacht der Ideologieproduktion andererseits, der sich ebenfalls in Theorie und Alltagspraxis auffinden lässt. [4]

Im Folgenden wird ein gelungener Anteil einer professionalisierten Leistung, und zwar einer familienrechtsanwaltlichen, fokussiert und durch die Betrachtung biografischer Daten des Professionellen in seiner Genese aufgeklärt. [5]

3. Vorbemerkungen zum methodischen Vorgehen

Die Analyse einer Mandatsbearbeitung durch einen Familienrechtsanwalt bildet den ersten Schritt im Vorhaben. Von dem Mandat und seiner Bearbeitung berichtete ein Fachanwalt für Familienrecht in einem offenen Interview, das zu seiner Berufsbiografie und Berufspraxis geführt wurde3). Nun ließe sich der Einwand formulieren, wieso der Bericht eines vergangenen Vorfalls Aussagen über tatsächliche Merkmale der Vorgehensweise erlauben sollte. Werden hier nicht Realität und die Erzählung über sie verwechselt? Dieser Einwand gilt jedoch gerade in dem besonderen Fall nicht, wenn es sich um Erzählungen zur eigenen Berufspraxis durch Professionelle handelt. In den Professionen – zu denen richterlich und anwaltlich Tätige zu rechnen sind – ist die Reflexion der eigenen Praxis integraler Bestandteil des professionellen Handelns, um zukünftiges Handeln zu verbessern. Fallschilderungen geben aus diesem Grund nicht allein mittelbar Auskunft über die vergangene Berufspraxis, sondern sie sind gleichzeitig unmittelbarer Ausdruck von spezifischen Herangehensweisen und Handlungsstilen.4) In den Interviews wurden dementsprechend keine manifesten und allgemeinen Deutungen der eigenen Berufspraxis abgefragt, sondern ausführliche Berichte hervorgerufen, in denen die interviewten Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter ihre Wahrnehmung und Bearbeitung eines Falles wiedergaben. Der scheinbare Nachteil des fehlenden unmittelbaren Zugriffs auf die Interaktionen in der Mandatsbearbeitung oder den Gerichtsverfahren selbst wendet sich somit forschungspraktisch in einen Vorteil: Aspekte, die im professionellen Selbstverständnis als wichtig, schwierig, problematisch etc. erscheinen, kommen in Fallschilderungen in gleichsam komprimierter Form zum Vorschein. Die Auswertungsmethode der Objektiven Hermeneutik (vgl. z.B. OEVERMANN, ALLERT, KONAU & KRAMBECK 1979; WERNET 2000), die in der Analyse der Erzählung im Interview im Folgenden angewendet wird, bietet dabei die Gewähr, dass man die Darstellung der oder des Professionsangehörigen nicht bloß übernimmt, sondern die sie formenden Herangehensweisen und Handlungsstile durch die Erzählung hindurch zu rekonstruieren vermag. Fokussiert wird dabei die Differenz der in der Fallschilderung benannten "Eckdaten" des zu bearbeitenden Falles – mit anderen Worten: die "objektiven Daten" des Falles5) – zu der Einbettung dieser Daten in die eigentliche Fallschilderung. Dieses Vorgehen erlaubt den Zugriff auf die spezifische Wahrnehmung und Verarbeitung des Falles durch die oder den Professionellen. [6]

Nach der Analyse der Mandatsbearbeitung wird eine Besonderheit dieser Bearbeitung mit einer biografischen Krisenerfahrung in Verbindung gebracht. Der Zugriff auf die biografischen Erfahrungen des interviewten Anwalts war ursprünglich aus zwei Quellen motiviert: Erstens zeigte sich bei der sehr feinen Analyse seiner Erzählung der Mandatsbearbeitung ein besonderer Umgang mit der Thematik der Elternschaft. Für diese Besonderheit waren die Analysierenden deshalb sensibilisiert, weil in den vorangehenden Untersuchungen familienrechtlicher Mandatsbearbeitungen kontrastive Vorstellungen darüber, was Elternschaft kennzeichnet, festzustellen waren (vgl. SCHEID, GILDEMEISTER, MAIWALD & SEYFARTH-KONAU 2001). Zweitens verwies der befragte Anwalt in dem mit ihm geführten Interview sehr entschieden selbst auf die Bedeutung, die seine biografischen Erfahrungen für sein professionelles Handeln haben, und er verknüpfte selbst sein Handeln mit entsprechenden biografischen Erfahrungen. [7]

4. Analyse der Mandatsbearbeitung

Das Interview, dem die Fallerzählung des Anwalts entnommen ist, wurde zur Erhebung der Berufsbiografie und der Wahrnehmung der eigenen professionellen Praxis geführt. Zu diesem Zweck wurde im Interview nach Fällen gefragt, bezüglich derer der Interviewte sich überlegt hatte, das Mandat abzugeben. Diese Frage war eine jener, mit denen in den Interviews ausführliche Fallerzählungen generiert wurden. Der Familienrechtsanwalt erzählt daraufhin, dass er noch nie direkt an Mandatsniederlegung dachte, aber durchaus schon schwierige Fälle erlebt hätte und er schildert einen solchen Fall. Ein Ausschnitt aus dieser Fallerzählung des Anwalts soll Einblick in seine Be- und Verarbeitung des Mandats gewähren6).

17) War dann die Situation so, dass

2 ich einfach dann in einer späteren Besprechung zu ihr gesagt habe, [8]

Folgendes lässt sich zu dieser Sequenz sagen: Der Anwalt, den ich im Folgenden Bertram nenne, ist dabei, ein krisenhaftes Geschehen zu thematisieren, das in einem Handlungsablauf eintrat. Im Verlauf dieses Geschehens versucht er zu einer Krisenlösung anzusetzen. Es wird mit der impliziten Gegenüberstellung der Komplexität der Krise und der "Einfachheit" der Krisenlösung etwas Riskantes angedeutet, vergleichbar dem Durchschlagen des gordischen Knotens. Das Wort "Besprechung" verweist auf den formalen Kontext der Beziehung zwischen dem Sprecher und einer weiblichen Person.

2 (...) jetzt mal ganz unter

3 uns, [9]

Mit dem darauf folgenden "jetzt mal ganz unter uns" versucht Bertram, einen Gesprächsrahmen festzulegen, in dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Eine informelle Verschwiegenheit wird angestrebt. [10]

Wird nun berücksichtigt, dass Bertram von einer Anwalt-Mandant-Interaktion berichtet, so ist diese Aufforderung zur situativen Verschwiegenheit auffällig. Für die Anwalt-Mandant-Beziehung gilt die Diskretion des Anwalts nämlich von vornherein und beständig. Der Anwalt unterliegt der Schweigepflicht. Was kann der Antrieb für diese Äußerung gewesen sein? Ausschließen kann man sicher, dass der Anwalt einen Ratschlag zu einer illegalen Handlung geben möchte, diese "Unter-uns"-Anmerkung also den Anwalt schützen soll, in dem Sinne, dass die Mandantin zur Verschwiegenheit aufgefordert werden soll. Denn der Anwalt erzählt diese Episode ja in einem Interview, was er vermutlich nicht gemacht hätte, wenn er etwas Illegales vorgeschlagen hätte, und die Erzählung ist zudem gerahmt mit dem Thema des schwierigen Mandats (vgl. Zeile 1/2). Eine Hypothese für das Motiv dieses im Rahmen der Anwalt-Mandant-Beziehung ungewöhnlichen Vorgehens lautet, dass Bertram die Mandantin in ein Vertrauensverhältnis hineinziehen will. Gleichsam als Köder wird eine informelle, quasi freundschaftliche Beziehung angeboten. Bertram sagt so viel wie: "Sie können sich mir eröffnen. Nicht nur als Ihr Anwalt werde ich mich um Verständnis bemühen." Hierin liegt aber auch das Risiko dieser Intervention, denn der Köder hat eine eigene Realität. Der formale Rahmen wird aufgeweicht. Der Anwalt muss aufpassen, dass er nicht zum agierenden Kumpanen oder Lebensberater mutiert. Ein weiteres Risiko der Intervention ist, dass dem Gegenüber unterstellt wird, dass es ein solches Vorgehen nötig hat. Dies kann als Entwertung empfunden werden.8) Kehrseitig zu diesen Risiken besitzt die Intervention jedoch auch Potenziale: Das Geschickte der Intervention besteht darin, dass ein Vertrauensverhältnis initiiert und nicht nur angemahnt wird. Die Mandantin wird zum Vertrauensverhältnis überrumpelt. Man kann also bezüglich der Intervention von Bertram – zusammenfassend – von einem Kunstgriff sprechen, der durchaus Risiken beinhaltet. Weiter im Text:

3 (...) sehen Sie denn eigentlich nicht, [11]

"Sehen Sie denn nicht" wäre ein Vorwurf nach dem Muster: "Sind Sie wirklich so blöd oder tun Sie nur so?" Mit der Einfügung von "eigentlich" hat der Satz aber eine andere Pointe. Bertram unterstellt, dass sich die Mandantin im Innersten einer bestimmten Realität nicht verschließen kann und sie dies ihm zugeben solle. Es folgt:

3 (...) dass die Kinder da tatsächlich zumindest für 'n

4 gewissen Zeitraum hingehören [12]

Um was für ein Mandat kann es sich hier handeln? Die Mandantin muss einen Grund haben, bei einem Anwalt vorzusprechen. Dieser Grund hat offenbar mit Kindern zu tun und damit, dass diese an einem Ort sind, der nicht bei der Mandantin ist und den die Mandantin nicht wünscht. Ansonsten würde Bertram sie ja nicht von der Angemessenheit dieses Aufenthalts überzeugen wollen. Kann es sich um eine Streitigkeit im Rahmen des Umgangsrechts nach einer Trennung handeln? Dagegen spricht, dass in diesem Fall kein Kriterium vorläge, das einen Maßstab bietet für die Einschätzung des "Zeitraum[s]" (Zeile 4), in dem die Kinder "da tatsächlich ... hingehören". Mit "tatsächlich ... hingehören" wird auf einen stabilen Bezugspunkt hingewiesen. Es kann also vermutet werden, dass die Mandantin in einer Auseinandersetzung mit einer Institution oder dem Vater um den Aufenthalt der Kinder steht. [13]

Der Zusatz "tatsächlich" wird verwendet, wenn eine Aussage entweder indizienförmig oder gedanklich überprüft wurde. Es handelt sich eben um eine Tatsache, nicht um eine anzweifelbare Meinung – wie zumindest unterstellt wird. Diese Überprüfung ist der notwendige Grund, warum "tatsächlich" zur Unterstreichung einer Aussage eingesetzt werden kann. Bertram überprüfte also die Notwendigkeit einer Anordnung und vertritt diese gegen seine Mandantin. [14]

Warum vertritt Bertram die Mandantin nicht einfach in ihrem rekonstruierbarem Interesse, dass ihre Kinder ihr zugeordnet werden? An dieser Stelle kann eine Besonderheit der Familienrechtspraxis rekonstruiert werden, die sie von zivilrechtlichen Praxen unterscheidet. Diese Besonderheit besteht darin, dass die Anwältin beziehungsweise der Anwalt einschätzen muss, inwieweit in die Formulierung des Mandatsziels die Bedürfnisse von nicht anwesenden Angehörigen einbezogen werden müssen – und dies durchaus im Interesse der Mandantin beziehungsweise des Mandanten. Dass die spezifischen Interessen einer Mandantin oder eines Mandanten uneingeschränkt der Ausgangspunkt des Mandats sein können, stellt den eher selteneren Fall der Ehescheidung einer emotional bewältigten, also innerlich aufgelösten Gattenbeziehung ohne Kinder dar. Meistens sind jedoch die Interessen der einzelnen, vor den anwaltlich Tätigen erscheinenden Mandanten und Mandantinnen von denjenigen ihrer Familienangehörigen nicht zu trennen, und zwar insbesondere nicht von denen der Kinder. Die Übersetzung von Interessensäußerungen der Mandantin oder des Mandanten in ein Mandat beinhaltet also im familienrechtlichen Fall die Frage, inwieweit diese auf familiäre Interessen bezogen werden müssen. In der hier analysierten Mandatsbearbeitung versucht also der Anwalt zu klären, inwieweit die Interessen der Kinder gesehen und berücksichtigt werden, und dies im längerfristigen – oder wie es im anwaltlichen Jargon heißt: dem "wohlverstandenen" – Parteiinteresse. Die Mandantin antwortet laut Bertram folgendes:

4 (...) Ja ("Ja" ist betont gesprochen) aber sie wolle, sie wolle ihre Kinder bei sich

5 haben [15]

Die Mandantin reagierte laut Bertram nun mit einem betonten "ja". Anschließend erfolgt eine Einschränkung ("aber"). Sie möchte ihre Kinder "bei sich haben". Geht man davon aus, dass Bertram Wesentliches der Interaktion erinnert, kommt ein Problem der Mutter zum Ausdruck, das vielleicht auch dafür verantwortlich ist, dass die Kinder an einem anderen Ort sind als bei der Mutter. Denn einerseits bejaht die Mutter die Notwendigkeit der Verbringung. Doch steht dem in den Augen der Mutter ihr Wille entgegen, dass die Kinder bei ihr sein sollen ("aber"). Nun kann gefragt werden, inwiefern zwischen der Notwendigkeit und dem Willen ein Widerspruch besteht, der darüber hinausgeht, dass dieser Widerspruch zum Leben gehört. Die Mutter reagiert hier eher wie ein Kind, wenn sie der vom Anwalt unterstellten "Tatsache" ihren Willen als Argument ("aber") entgegenhält. Die unmittelbaren Bedürfnisse einer Mutter werden von ihr nicht getrennt von den von Bertram unterstellten Erfordernissen. Bertram erzählt weiter:

5 (...) und da hab' ich zu ihr gesagt, der Wunsch ist verständlich, natürlich, klar, will jeder

6 seine Kinder bei sich haben, [16]

Bertram interpretiert das Wollen der Mutter nicht als einen Auftrag für sein Mandat, sondern als Wunsch, und nimmt damit bereits eine Intervention vor. Und er zeigt Verständnis für diesen Wunsch der Mutter. Eine kontrastive Reaktion wäre eine Belehrung, dass das Wollen der Mutter nicht von Belang sei oder – etwas milder –, dass dieses Wollen kein Argument sein kann, wenn eine Verbringung der Kinder nötig sein sollte. Bertram reagiert also nicht mit einem Vorwurf oder einer einfachen Negation, sondern er stützt die Mandantin empathisch in ihrem Wunsch und in ihrer Elternschaft. Er sagt so viel wie: "Dieser Wunsch ist in Ordnung, er ist normal für Eltern." Damit schafft er günstige Voraussetzungen für die weitere Zusammenarbeit im Mandat. Daraufhin folgt:

6 (...) aber (schluckt) es sollte jetzt einfach mal 'ne gewisse Zeit

7 vergehen, äh und, und die Kinder in der Klinik bleiben [17]

Die Kinder sind also in einer Klinik gegen den Willen der Mutter, wie man in Zeile 7 erfährt. Dafür muss eine einstweilige Anordnung zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes verfügt worden sein. [18]

Das Schlucken von Bertram in Zeile 6 reproduziert die Krisensituation der damaligen Beratung: Jeder Weg, der unter diesen Bedingungen eingeschlagen wird, weist Risiken auf. Anschließend sagt Bertram:

7 (...) und man sich dann zu 'nem späteren Zeitpunkt wieder

8 gedanklich damit auseinander setzen, die Kinder so langsam wieder zurückzuholen. [19]

Mit der Hervorhebung der "gedanklichen" Tätigkeit lässt sich die These stützen, dass es dem Anwalt mit seiner Intervention wesentlich darum geht, ein eigendynamisches Handeln zu verhindern und demgegenüber einen Planungshorizont ins Spiel zu bringen. Denn nur durch die Entwicklung imaginärer, zukünftiger Welten, eben das, was im "Gedanklichen" stattfindet, wird die Synthese von Wunsch und Notwendigkeit möglich. Mit der Fähigkeit vom "hier und jetzt" zu abstrahieren und eine Zukunft zu entwerfen, die den bestehenden Wünschen nahekommt, aber den Notwendigkeiten Rechnung trägt, kann die unmittelbare Befriedigung von Wünschen aufgegeben werden zugunsten einer Zukunft. Dieser triviale Sachverhalt muss in jeder Sozialisation vermittelt werden. Auch hier wird etwas deutlich, was schon bei dem gezeigten Verständnis für die Mutter hätte erwähnt werden können: Der Anwalt nutzt das Mandatsverhältnis zum Einwirken auf die Mandantin in einem Sinne der Heranführung an Sozialität und Anerkennung ihrer Regeln. Im konkreten Fall heißt das, dass nicht ausschließlich ihre Wünsche maßgeblich sind, wenn ihre Kinder krank sind, auch wenn der Wunsch nicht als irrelevant abgetan wird. [20]

Die Äußerung weist zwei grammatische Fehler auf. Zum einen fehlt ein "ob" oder ein "wie" in Zeile 7/8. Eine gedankliche Auseinandersetzung, ein Abwägen, dient der Offenheit für Entwicklungen, die Bertram in seiner Äußerung nicht zulässt, indem er von vornherein das Ziel der künftigen Intervention bestimmt. Man kann vermuten, dass Bertram glaubt, die Mandantin damit befrieden zu müssen, dass er keinen Zweifel daran lässt, dass er zu einem späteren Zeitpunkt die Kinder der Mandantin zuführen wird. Der zweite grammatische Fehler besteht im Fehlen des Hilfsverbs in der Formulierung "und man sich dann später damit auseinandersetzen". Es fehlt ein "sollte" oder "kann". Beide grammatischen Fehler sollen vermutlich Unsicherheit tilgen, tilgen damit aber auch die Offenheit und führen objektiv zu einer "Vernebelung" bezüglich des geplanten Vorgehens. Auch inhaltlich ist die Äußerung schwer verständlich, denn der Zeitraum, in dem die Kinder in der Klinik sein sollen, wird unübersichtlich. Eine Klinik ist aber kein Heim, und der Aufenthalt bestimmt sich über Krankheit und nicht über familiale Schwierigkeiten. [21]

Man könnte an dieser Stelle die Analyse der Intervention des Anwalts beenden und die Einschätzung vornehmen, dass es sich vermutlich um ein schwieriges Mandat handelt. So ist nicht bekannt, was das Jugendamt alles im Vorfeld des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts schon versucht hat. Zudem gibt es Probleme in der Umsetzung des Primats der Hilfe zur Erziehung gegenüber dem Entzug des Sorgerechts, wie es §1666a BGB festlegt: "Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfe, begegnet werden kann." Bertram sieht offenbar den Sinn einer Überprüfung der Potenziale der Familie im Verhältnis zu den Möglichkeiten öffentlicher Hilfe nicht9). Er rät also der Mandantin dazu, die nächsten Wochen nichts zu unternehmen. Inwiefern ein kontrastives Vorgehen, im Rahmen einer zeitlich schon konkretisiert anvisierten Beschwerde eine gerichtliche Klärung anzustreben, für Mutter und Kinder ratsamer wäre, soll hier nicht weiter diskutiert werden. Bertram würde dann nicht alleine, sondern zusammen mit dem Gericht eine "Realitätsinstanz" bilden, in die er seinerseits eingebunden wäre. Auch in diesem Fall hätte Bertram die Notwendigkeit der Verbringung gegenüber der Mutter bejahen und den Willen der Mutter als Wunsch deuten können. Ein anderer Aspekt soll nun im Mittelpunkt der Betrachtung stehen: Ein wesentliches Moment der Intervention des Anwalts besteht in dem gezeigten Verständnis für den Wunsch der Mutter, dass ihre Kinder bei ihr sind, und der Bekräftigung, dass dieser Wunsch nicht nur verständlich, sondern Teil jeder Elternschaft sei. [22]

Nun ist die Lesart möglich, dass Bertram Verständnis für den Wunsch seiner Mandantin nur heuchelt, um damit besser Einfluss nehmen zu können. Aber auf ein vorgetäuschtes Verständnis deutet an dieser bestimmten Stelle nichts hin. Bertram greift die Äußerung in einer eigenständigen Formulierung auf und verallgemeinert sie eigenständig als Wunsch eines jeden Elternteils. Das geäußerte Verständnis ist insbesondere dadurch glaubwürdig, dass Bertram sich in diesem Wunsch in einer Reihe mit der Mandantin zu sehen vermag ("natürlich klar will jeder seine Kinder bei sich haben"; hier wird offenkundig das generische Maskulinum verwendet). Dass Bertram mit der Bemerkung, dass jeder seine Kinder gerne bei sich habe, einfach nur die Elternfürsorge dem institutionellen Zugriff auf Kinder gegenüberstellen will, reicht nicht aus, die spezifische Äußerung zu erklären, also die Frage, wieso sie gerade so und nicht anders formuliert wurde. In diesem Fall hätte Bertram auch mit der Äußerung reagieren können, dass Kinder bei ihren Eltern sein sollten. Bertram stellt aber in das Zentrum der Reaktion auf die Äußerung der Mandantin den Wunsch, den die Mutter geäußert hatte und den Bertram geschlechterindifferent erweitert. Diese Perspektive ist bezüglich des angesprochenen Themas, nämlich das Bedürfnis, dass die Kinder um einen herum sind, ungewöhnlich. Dieser Aspekt der Elternschaft, also der Wunsch der konkreten Nähe zu den Kindern und ihrer Zuordnung zum eigenen Lebensmittelpunkt, wird häufig nur in einen Zusammenhang mit den Müttern gebracht. Die Position des Vaters wird in der Regel mit anderen Aspekten der Eltern-Kind-Beziehung verbunden, wie zum Beispiel dem der Verantwortung für den Schutz von Mutter und Kind. Es wurde oben bereits darauf hingewiesen, dass diese Äußerung von Bertram den Analysierenden deshalb auffiel, weil sie im Kontrast stand zur in familienrechtlichen Bearbeitungen bis dahin gefundenen Annahme von richterlich und anwaltlich Tätigen bezüglich des Wesens der Elternschaft. Diese wurde an anderem Ort als "Mutter-Primat-Annahme" bezeichnet (SCHEID, GILDEMEISTER, MAIWALD & SEYFARTH-KONAU 2001). Der Satztorso "der Wunsch is verständlich" würde bei einer solchen Annahme mit "klar, alle Mütter wollen ihre Kinder bei sich haben" vervollständigt werden. Der benannte Aspekt der Intervention des Anwalts ist darum aus geschlechtertheoretischer Perspektive interessant, weil unüblich. Interessant ist also die geschlechterindifferente Ausdehnung des Bedürfnisses, dass die eigenen Kinder um einen herum sind, und die erst ermöglicht, dass Bertram sich in eine Reihe mit der Mandantin stellen kann. Entgegen einem im aktuellen Diskurs vorherrschenden Deutungsmuster vermag Bertram einen ausgeblendeten Aspekt von Elternschaft zu thematisieren und damit der Mandantin anzuzeigen, dass er sich durchaus mit ihrem Wunsch identifizieren kann. Woher rührt nun diese Fähigkeit des Anwalts, eine Bemerkung, die als Einwand gegenüber einem rationalen Umgang mit der Fürsorge für Kinder vorgebracht wurde, ad hoc in einer Anerkennung der Elternschaft der Mandantin aufzugreifen und durch die Identifikation mit ihr im vollen Sinn des Wortes Verbindlichkeit zu schaffen? Wie immer man den Inhalt des darauffolgendes Rates einschätzt: der Rat wird eingebettet in eine glaubwürdige Anerkennung, die eine Grundlage für ein gezieltes, gemeinsames Vorgehen ist. [23]

5. Der biografische Hintergrund beim Anwalt

Es ist nun keineswegs so, dass aus der Art der Intervention auf die Ausformung einer biografischen Erfahrung des Sprechers rückgeschlossen werden könnte, die ihm diese im Mandat empathisch angebrachte Einsicht ermöglichte. [24]

Aber im Fall Bertram bestehen Informationen zu biografischen Krisenerfahrungen, die erklären können, warum ein im Zuge der historisch gerade anstehenden politischen Auseinandersetzungen um Geburtenraten, Kinderbetreuung, Geschlechterverhältnisse diskursiv wenig präsentes und gegenwärtig wohl eher abgedunkeltes Moment der Elternschaft – und insbesondere der Vaterschaft – stark in seinen Aufmerksamkeitskreis gelangen konnte. Diskurs und Praxis der Elternschaft sind, abseits der Oberfläche, gegenwärtig daran orientiert, dass die postnatale Zeit in der Einrichtung einer exklusiven Mutter-Kind-Beziehung besteht ("Mutter-Kind-Symbiose"). Das Konzept des Primats der Mutter-Kind-Beziehung wird dabei häufig für die gesamte Kindheit ausgedehnt – so wie es in der Rekonstruktion familienrechtlicher Bearbeitungen durch andere Juristinnen und Juristen auffiel (vgl. SCHEID, GILDEMEISTER, MAIWALD & SEYFARTH-KONAU 2001). Eine kritische Besprechung dieses Konzepts kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Dass dieses Konzept aber nach wie vor die deutsche Gesellschaft durchzieht, lässt sich anhand vieler Details belegen (vgl. z.B. VINKEN 2001; BAADER 2006; SCHEID 2003; FISCHER & SCHEID 2004; für die Kontinuität von NS-Familienpolitik und Nachkriegszeit ist interessant MOELLER 1997). [25]

Im Fall Bertram nötigten Krisenerfahrungen zur Beschäftigung mit dem Thema der Zuordnung der Kinder zum Lebensmittelpunkt beider Elternteile. Wie kommt es nun, dass Bertram sich im selben Boot wie seine Mandantin zu sehen vermag, wenn es um Wünsche geht, dass die Kinder dem eigenen Lebensmittelpunkt zugeordnet sein mögen? [26]

Bertram erzählt im Interview: "Ich hab Zwillinge, sind jetzt drei Jahre, ehm, ja, die die Geburt der beiden, die hat mir auch noch mal äh gezeigt, wo's im Leben lang geht." Zu wissen, "wo's ... lang geht", umschreibt das Wissen um basale Orientierungen. Bei der Geburt der Zwillinge, so ist im Anschluss zu erfahren, handelt es sich um eine Frühgeburt. Eine solche Frühgeburt bringt für die Eltern besondere Belastungen mit sich (SARIMSKI 2000; JOTZO 2004). Bertram erzählt von dem Schock, als er die Kinder das erste Mal sah:

"Wer nicht einmal auf so 'ner Frühgeborenenstation war und das mal wirklich selber miterlebt hat, redet wie der Blinde von der Farbe, weil das ist was ganz Außergewöhnliches, das, die Kinder entsprechen absolut gar nicht einem, einem normalen Neugeborenen, dieses ganze kindliche Schema, das ja beim Erwachsenen diese, diese Instinkte hervorruft, das, das fehlt alles, also, äh, man muss, man muss sich also wirklich anstrengen, äh, zwei so, so kleine Menschen, die da in 'nem Brutkasten liegen, ja da tatsächlich 'n richtiges Gefühl dazu zu entwickeln." [27]

Im Fall von Bertrams Kindern ging also die spezifische Zuordnung der Kinder zur Mutter, wie sie in der Schwangerschaft besteht, zu früh verloren. Da die Mütter häufig von der Geburt geschwächt sind, sind die Väter bei Frühgeburten in den ersten Tagen oft das einzige elterliche Gegenüber. Bertram ist durch diese Erfahrung in besonders intensiver Weise mit seiner Beziehung zu den Kindern und nicht nur zur häufig über die Geburt hinaus betonten Mutter-Kind-Dyade konfrontiert. [28]

Mit dem Hinweis auf diese Besonderheiten einer Frühgeburt soll diese natürlich nicht als eine wünschenswerte Erfahrung bezeichnet werden. Die Zuordnung der Kinder zu den Eltern ist im Fall einer Frühgeburt aus mehreren Gründen prekär. Ein Moment wird deutlich in Bertrams Schilderung, dass die Schutz- und Verantwortungsgefühle gegenüber den Kindern infolge des vorzeitig abgebrochenen pränatalen Reifungsprozesses nicht durch die entsprechenden körperlichen Merkmale bei den Kindern unterstützt werden. Die Eltern sind zudem innerlich noch unvorbereitet auf das künftige Gegenüber-Verhältnis mit den Kindern. Das Leben der "Frühchen" ist bedroht und Atemstillstände sind häufig. Es kann also zusammenfassend formuliert werden, dass eine Frühgeburt zur Folge hat, dass vor der Zeit eine leibliche und für die Mutter viszeral spürbare Einbettung des Kindes kompensiert werden muss durch eine äußerliche, bewusste, angestrengte und bedrohte Nähe, die den Vater einschließt (vgl. SARIMSKI 2000, S.44). [29]

Die Erfahrung von verlorener und wieder hergestellter, mit Anstrengung verbundener, kompensatorischer Nähe bei der Geburt seiner eigenen Kinder fügt sich bei Bertram zu einer "Ergänzungsreihe" mit einer bereits vorliegenden biografischen Erfahrung mit der Herkunftsfamilie. Als Bertram sieben Jahre ist, lassen sich seine Eltern scheiden. Die Schwester bleibt beim Vater, er und seine Mutter ziehen in ein anderes Bundesland. In den Sommerferien kommt es zu einem Austausch der Kinder. Trotz der Scheidung der Eltern, die die Familie auseinander reißt, bleibt durch diese Maßnahmen ein familiärer Zusammenhang gewahrt. Die Gefahr der Auflösung der Familie steht Bertram aber vor Augen und führt zu jener Wertschätzung und aktiven Pflege familiärer Beziehungen, die an vielen Stellen im Interview zum Ausdruck kommt. Für Bertram werden die belastenden Ereignisse zu einem Potenzial, führen sie doch zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema "Familie", welche er in seinem Beruf zum Wohle seiner Mandanten und Mandantinnen nutzen kann. [30]

6. Krisenerfahrung als Ressource

Entscheidend für die These der biografischen Krisensituation als Ressource einer professionellen Intervention ist nun nicht Bertrams Konzeption als solche, dass Eltern ihre Kinder bei sich zu haben wünschen. Entscheidend für die These ist vielmehr, dass Bertram in der konkreten Situation ad hoc Verständnis für die Mutter zu entwickeln und auszudrücken in der Lage ist. Es kann formuliert werden: Die Bedeutung von Zugehörigkeit und Zuständigkeit hat Bertram besonders deutlich erfahren, gerade weil der Prozess der Eltern-Kind-Beziehung in seiner Familie und in seiner Herkunftsfamilie nur mit Mühe aufrechterhalten wurde. Und dieses Erfahrungswissen steht ihm in seiner professionellen Praxis zur Verfügung. Weder ignoriert er die Bedeutung des Wunsches der Mutter, noch wehrt er dessen Ernsthaftigkeit ab oder agiert im Sinne eines Rächers der Mutter. Die Mandantin wird mit dem authentischen Verständnis in eine Beziehung eingebunden, die letztlich nicht nur der Mandantin, sondern auch ihren Kindern und der sie einbettenden Gemeinschaft dienen soll. Stimmt man des Weiteren der These zu, dass es sich bei dieser Leistung um etwas Besonderes handelt, um etwas, das durch den vorherrschenden Diskurs, in dem die Körpersymbiose von Mutter und Kind in der Schwangerschaft ideell in die frühe Kindheit prolongiert wird, nicht vorbereitet ist, so handelt es sich um etwas "Innovatives". [31]

Das Bewusstsein für die Bedeutung der Zuordnung von Kindern und Eltern ist natürlich nicht zwingend an die Erfahrung einer Frühgeburt oder einer Scheidung der Eltern geknüpft. Und es kann die These vertreten werden, dass im Rahmen der Fallorientierung prinzipiell allen Professionellen diese Perspektive und eine ähnliche Intervention möglich sein muss, wird davon ausgegangen, dass der Eltern- beziehungsweise der Vaterschaft nichts "Wesensfremdes" unterlegt wird. Diese These widerspricht aber nicht der Annahme einer je spezifischen Genese und Ausformung einer solchen Intervention, und dies gerade dann, wenn die für diese Intervention notwendige Perspektive nicht Bestandteil eines verbindlichen Curriculums ist. Die Einsicht, welche die Ausbildung zur Anwältin bzw. zum Anwalt nicht zur Verfügung stellt, muss dann durch eine kontingent biografisch motivierte Verarbeitung eigener Erfahrungsressourcen gewonnen werden. Bei Bertram führte die Erfahrung der Frühgeburt seiner Kinder dazu, dass seine sowieso schon starke Wertschätzung familiärer Bande noch stärker wurde. Noch stärker setzte er sich mit dem Thema auseinander, was es bedeutet ein Elternteil zu sein. Und diese inneren Auseinandersetzungen ermöglichten eine innovative Perspektive, die eine der Grundlagen für die gelungene professionelle Intervention ist. [32]

7. Konsequenzen für die Professionalisierungstheorie

In der vorliegenden Fallstudie wurden die Potenziale und Ressourcen einer biografischen Erfahrung für professionelles Handeln herausgearbeitet. Es ist jedoch plausibel, dass biografische Erfahrungen professionelles Handeln auch in negativer Weise beschränken können. Dies gilt auch für Bertram. Ohne dass diese Anteile extensiv ausformuliert wurden, kann die oben dargelegte Analyse auch problematische Aspekte in der Mandatswahrnehmung aufzeigen (siehe Analyse zu Zeile 7 und 8), die in einer ausführlichen Fallnovelle ebenfalls biografisch fundiert werden könnten. Diese problematischen Aspekte ändern jedoch meines Erachtens nichts daran, dass die konkrete Intervention im Großen und Ganzen als eine gelungene betrachtet werden kann. [33]

Die Bestimmung von etwas Besonderem, Spezifischem impliziert immer auch den Blick auf die Begrenztheit einer konkreten Leistung. Lässt sich nachweisen, dass jede professionalisierte Leistung noch "besser" hätte vollzogen werden können, so erscheint es plausibel, Professionalisierung als einen stetigen Prozess zu konzipieren, in dem im Übrigen der Umgang mit der Kategorie Geschlecht sicher kein unwesentlicher Bestandteil ist.10) Die Perspektive, dass es sich bei Professionalisierung um einen Prozess handelt und dass jede professionelle Handlung, jede und jeder Professionelle und jede Organisationsform professioneller Dienstleistungen immer nur mehr oder weniger gut ist, steht dabei meines Erachtens nicht im Widerspruch dazu, sich um die Rekonstruktion vermeintlich idealer Formen von Professionalisierung zu bemühen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der Einzelfall dafür genutzt werden kann, sich zu überlegen, was als das gegenwärtig ideale Handeln erscheinen würde, mit anderen Worten: Was wäre bei der gegeben Ausgangslage des Falles die bestmögliche Mandatsbearbeitung gewesen? Mit diesem Vorgehen erschließt sich ein weiteres wichtiges Forschungsdesiderat: Kann die Differenz der tatsächlich erfolgten zu der gedankenexperimentell entwickelten, idealen Bearbeitung ausgewertet werden in Bezug darauf, welche Notwendigkeiten in einer bestmöglichen professionalisierten Dienstleistung berücksichtigt werden müssen, die bisher noch wenig im innerprofessionellen Diskurs thematisch sind? Die Rekonstruktion solcher "idealer Lösungen" wären selbstverständlich als Teil des Prozesses der Professionalisierung zu betrachten11). Mit anderen Worten: Natürlich sind auch die dabei entwickelten Ideen, Vorstellungen und Konzeptionen immer nur mehr oder weniger gut. Dennoch erscheint mir der Gewinn eines solchen Vorgehens sowohl für die Professionalisierungstheorie wie für innerprofessionelle Diskurse immens. Die soziologische Professionalisierungstheorie kann auf der Basis von empirischen Rekonstruktionen konkreter Interventionen sowie von Fallanalysen unterschiedlicher Ausformungen von Professionalisierung differenziert werden und damit den Professionen eine diskursive Grundlage für deren eigene Weiterentwicklung bieten12). [34]

Danksagung

Ich danke Angela STIENEN und Bettina DAUSIEN für wertvolle Verbesserungsvorschläge.

Anmerkungen

1) Dass die Herstellung dieser Zusammenhänge methodisch nicht völlig illegitim ist, darüber besteht allerdings inzwischen weitgehend Konsens. Krisenerfahrungen und ihre Verarbeitung schlagen sich in der Erzählung über das Erlebte nieder.

"Auch wenn eine Geschichte die 'ursprüngliche' Interaktionssituation nicht abbildet, so bietet sie in der sprachlichen Form einer 'Als-ob-Handlung' (...) einen rekonstruktiven Zugang zu strukturellen und inhaltlichen Aspekten dieser oder ähnlich erlebter Situationen. Sowohl das Material ('was') einer erzählten Lebensgeschichte als auch die Art der narrativen Präsentation ('wie') sind somit nicht beliebig, sondern an den biografischen Wissensvorrat der Erzählerin gebunden. Sie sind Ergebnis (zugleich aber auch performativer Ausdruck und aktuelle Variation) einer biografischen Struktur der Erfahrungsverarbeitung." (DAUSIEN 2001, S.59)

Vgl. zu dieser Frage auch ROSENTHAL (1995). <zurück>

2) Um ein Beispiel zu nennen, was es bedeutet, Potenziale und Begrenzungen zu diskutieren, sei der Umgang mit der Kategorie Geschlecht in den Professionen angeführt. Zu einfach wäre es etwa, den Ausschluss von Frauen von der Möglichkeit ihren Lebensunterhalt mit professionalisierten Dienstleistungen zu verdienen, der in einigen Professionen bis weit in das zwanzigste Jahrhundert reichte, als einen der Belege dafür zu nehmen, dass die Professionsverbände nur der Sicherung von materiellen Privilegien ihrer Mitglieder dienten. Andererseits diese historische Tatsache zu ignorieren und den Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts als Hochzeit der Professionalisierung zu erklären, dürfte der Bedeutung dessen nicht gerecht werden. Der Ausschluss von Frauen stand im Widerspruch zur bereits formulierten universalistischen Orientierung in den Professionen, also zum Beispiel der Orientierung an Wahrheit jenseits von politischen Opportunitäten. Dieser Anspruch war nicht zu tilgen und entfaltete reale Wirkungen. So ist es also nicht verwunderlich, dass auch forcierte Fürsprecher der Emanzipation der Frauen häufig Rechtsanwälte und Ärzte waren. Erklären lässt sich dies durch eine Betrachtung, die die Möglichkeit von gleichzeitig bestehender Progression, Stagnation und Regression für die Institutionen der Professionellen wie für jede einzelne beziehungsweise jeden einzelnen Professionellen berücksichtigt. Diese Perspektive zeigt ihre Fruchtbarkeit auch in der Analyse der Praxis der einzelnen Professionellen: Bis heute löst die Kategorie "Geschlecht" häufig den von Juristen und Juristinnen explizit vertretenen universalistischen Kode, demzufolge jedem/jeder Recht geschehen und die gleiche Sorgfalt in der Durchsetzung von Interessen beziehungsweise der Beurteilung gewährleistet sein soll, handlungspraktisch auf, wie bei GILDEMEISTER, MAIWALD, SCHEID und SEYFARTH-KONAU (2003) gezeigt wurde (s.a. RAAB 1993). Das heißt, Geschlechtersolidarität und Klischees beeinflussen die Beurteilung einer Sachlage und auch die daraus resultierenden Interventionen. Doch geschieht dies unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle der Professionellen. Die detaillierte Analyse kann latente Geschlechterdifferenzierungen aufspüren und herausarbeiten, wie partikulare Kodes von geschlechterdifferenzierten impliziten Rechten, Pflichten und Bedürftigkeiten zum Tragen kommen. Sie kann aber gegebenenfalls auch aufspüren, wie die Professionellen selbst an der Überwindung solcher partikularistischen Kodes gedanklich arbeiten. <zurück>

3) Dieses Interview wurde erhoben in einem von Regine GILDEMEISTER und Kai-Olaf MAIWALD geleiteten Projekt "Geschlechtsbezogene Arbeitsteilung und deren Implikationen für professionelle Definitionen des Arbeitsgegenstands 'Familie' am Beispiel von Familienrecht und Mediation". Das Projekt wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Schwerpunktprogramm "Professionalisierung, Organisation, Geschlecht" gefördert. Zum Sample und ausführlich zu Datengenerierung und -analyse siehe GILDEMEISTER, MAIWALD, SCHEID und SEYFARTH-KONAU (2003). <zurück>

4) Eine ähnliche Begründung, warum Interviews geeignet sind, Momente des professionellen Habitus zu analysieren, findet sich auch in WERNETs Untersuchung der Handlungslogik von Strafverteidigern: "Ich betrachte die Interviews [vielmehr] als textförmig protokollierte Sprachhandlungen, die Problemlösungsstrukturen folgen und freilegen. Insofern protokollieren sich in den Interviews berufstypische Handlungsmuster, die einen Einblick in habitualisierte Aspekte des Berufshandelns geben." (WERNET 1997, S.143)

Diesen Vorteil von Fallerzählungen machen sich auch Balint-Gruppen mit familienrichterlich und familienrechtsanwaltlich Tätigen zunutze:

"Der freie Vortrag eines Falles macht manchen Probleme und führt dazu, dass zu Anfang oft ein zögerndes Schweigen entsteht. Die Teilnehmer haben Angst, nicht vollständig zu berichten. Aber gerade diese Form bringt die Gesamtsituation mit den Konflikten und Besonderheiten wesentlich leichter zur Darstellung" (KÖHLER-WEISKER 2000, S.31).

Siehe auch die Übersicht einer früheren Diskussion dieses methodischen Problems bei MANDL und HUBER (1983). Ausführlich wird das Thema behandelt bei MAIWALD (2003). <zurück>

5) Diese "objektiven Daten" mithilfe der Fallschilderung zu erfassen, ist weniger problematisch, als man meint. Diese Daten können in Zweifelsfällen gerade bezüglich juristischer Praxis sogar recht leicht überprüft werden, wenn die interviewte Person mithilft. Denn Vieles ist in Akten niedergelegt. Siehe zu dieser Frage auch MAIWALD, SCHEID und SEYFARTH-KONAU (2003). <zurück>

6) Die Analyse dieser Mandatsbearbeitung ist mit einem anderen Fokus und stärker als Ergebnispräsentation auch bei GILDEMEISTER; MAIWALD, SCHEID und SEYFARTH-KONAU (2003) veröffentlicht. <zurück>

7) Die Zeilenangabe wird nur zu besseren Identifizierung der feinanalysierten Textpassagen durchgeführt und gibt keine Auskunft zur Stellung dieser Passage im Interview. Die analysierte Äußerung wurde nach ungefähr zwanzig Minuten des Interviews getätigt. Weitere Ausschnitte aus diesem Interview, welche nicht feinanalysiert werden, sind nicht mit Zeilennummerierung versehen. <zurück>

8) Eine literarische Schilderung des anwaltlichen Risikos, "Lebensberater" zu werden, was dann eine Kränkung provozieren kann, findet sich in Philip ROTH (2003) "Der menschliche Makel" in den ersten zehn Seiten des Kapitel 2. <zurück>

9) Bedeutsam sind hier die Verfahrensvorgaben zur einstweiligen Anordnung und zur Beschwerde; vgl. FGG – Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Für eine Zusammenfassung des Verfahrensgangs siehe MÜNDER, MUTKE und SCHONE (2000). <zurück>

10) In den Curricula der Ausbildungen und in den Forschungslandschaften der den Professionen zuarbeitenden Wissenschaften werden latente Geschlechterdifferenzierungen wenig thematisiert, was problematische Folgen nach sich zieht (vgl. RAAB 1993; GILDEMEISTER, MAIWALD, SCHEID & SEYFARTH-KONAU 2003). Der Latenz der Geschlechterdifferenzierungen kann nur begegnet werden mit breiten innerprofessionellen Diskursen über die Relevanz der Geschlechterdifferenzierung und der Geschlechterdifferenz. Die Frage, ob es einen Unterschied macht, ob Mandanten/Mandantinnen, Patienten/Patientinnen, Schüler/Schülerinnen etc. als Frauen oder als Männer durch das Leben gehen und welchen Unterschied diese Differenz möglicherweise macht, muss in jeder Profession offen und stetig, nämlich den sich ändernden historischen Bedingungen sich anpassend, diskutiert werden. Nur damit kann den Professionsangehörigen die Chance gegeben werden, sich mit ihren eigenen latenten Vorstellungen diesbezüglich auseinanderzusetzen. Latenz kann überführt werden in manifeste Überzeugungen. Etwas, was offen geäußert wird, ist aber dann auch kritisier- und revidierbar. <zurück>

11) Diese Suche nach "idealen Lösungen" lässt sich auf die verschiedenen Ebenen beziehen, die eine professionelle Dienstleistung mitbestimmen. Bezogen auf den Fall Bertram ließe sich etwa fragen, welche "blinde Flecken" noch wirksamere Mandatsbearbeitungen verhindern. Und bezogen auf ganze Professionen lässt sich die Frage formulieren, was die idealen organisatorischen Strukturen wären, innerhalb derer eine Profession ihren Auftrag auf bestmögliche Weise erfüllen könnte. <zurück>

12) So lässt sich auch WERNET (2003) deuten: Episoden aus dem Schulalltag werden analysiert und die Differenz zu einem optimierten Handeln ist dann der Ausgangspunkt für die Überlegung, welche nichtoptimalen Konzeptionen der Tätigkeit bei den Lehrenden bestehen und welche Konzepte angemessener wären. Ähnlich gehen auch wir, Verena HOBERG, Timo KOCH, Claudia SCHEID und Ingo WIENKE, im Projekt "Professionalisierung und ihre Ausformungen bei Berner Lehrpersonen" vor, das an der PH Bern angesiedelt ist. Es ist sicher kein Zufall, dass dieses Vorgehen anhand bestehender Analysen von Lehrtätigkeit am unmittelbarsten expliziert werden kann. Denn diese Profession ist wohl auch in ihrem eigenen Verständnis eine "auf dem Wege". Die Analysierenden von Lehrhandeln stoßen also wie von selbst auf die Frage, was diese Analysen anzeigen, wie Lehrhandeln und die es einbettenden Strukturen verbessert werden können. <zurück>

Literatur

Anzieu, Didier (1990). Freuds Selbstanalyse und die Entdeckung der Psychoanalyse. München: Verlag Internationale Psychoanalyse.

Baader, Meike Sophia (2006). Vaterschaft im Spannungsverhältnis zwischen alter Ernährerrolle, neuen Erwartungen und Männlichkeitsstereotype. Die Thematisierung von Vaterschaft in aktuellen Print-Medien. In Mechthild Bereswill, Kirsten Scheiwe & Anja Wolde (Hrsg.), Vaterschaft im Wandel. Multidisziplinäre Analysen und Perspektiven aus geschlechtertheoretischer Sicht (S.117-136). Weinheim: Juventa.

Bauer, Karl-Oswald; Kopka, Andreas & Brindt, Stefan (1996). Pädagogische Professionalität und Lehrerarbeit. Eine qualitativ empirische Studie über professionelles Handeln und Bewusstsein. Weinheim: Juventa.

Combe, Arno (1992). Bilder des Fremden. Romantische Kunst und Erziehungskultur. Zur Genese der Struktureigenschaften künstlerischen und pädagogischen Handelns. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Combe, Arno & Buchen, Sylvia (1996). Belastungen von Lehrerinnen und Lehrern. Fallstudien zur Bedeutung alltäglicher Handlungsabläufe an unterschiedlichen Schulformen. Weinheim: Juventa.

Dausien, Bettina (2001). Erzähltes Leben – erzähltes Geschlecht? Aspekte der narrativen Konstruktion von Geschlecht im Kontext der Biografieforschung. Feministische Studien, 2, 57-73.

Fabel, Melanie (2003). Rekonstruktion biografischer und professioneller Sinnstrukturen – methodische Schritte einer fallinternen Zusammenhangsanalyse. Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs- und Sozialforschung, 1, 145-151.

Fischer, Ute L. & Scheid, Claudia (2004). Karriere statt Kinder? Niedrige Geburtenraten als Symptom einer Krise familialer und beruflicher Bewährung. Unveröffentlichtes Manuskript.

Flaake, Karin (1989). Berufliche Orientierungen von Lehrerinnen und Lehrer. Frankfurt a.M.: Campus.

Gildemeister, Regine; Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia & Seyfarth-Konau, Elisabeth (2003). Geschlechterdifferenzierungen im Horizont der Gleichheit. Exemplarische Analysen zu Berufskarrieren und zur beruflichen Praxis im Familienrecht. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Helsper, Werner; Krüger, Heinz-Hermann & Rabe-Kleberg, Ursula (2000). Professionstheorie, Professions- und Biografieforschung – Einführung in den Themenschwerpunkt. Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs- und Sozialforschung, 1, 5-19.

Jotzo, Martina (2004). Trauma Frühgeburt. Ein Programm zur Krisenintervention bei Eltern. Entwicklung und Evaluation eines Interventionsprogramms für Eltern Frühgeborener während des Klinikaufenthaltes des Kindes. Frankfurt a.M.: Peter Lang.

Köhler-Weisker, Angela (2000). Lernen durch erlebte Einsicht. Psychoanalyse für andere Berufsgruppen, am Beispiel der Balintgruppenarbeit mit Familienrichtern, Vormundschaftsrichtern und Rechtsanwälten. Psychosozial, 23(III), 29-40.

Maiwald, Kai-Olaf (2003). Stellen Interviews eine geeignete Datenbasis für die Analyse beruflicher Praxis dar? Methodologische Überlegungen und eine exemplarische Analyse aus dem Bereich der Familienmediation. Sozialer Sinn – Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung, 1, 151-180.

Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia & Seyfarth-Konau, Elisabeth (2003). Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familienrichterlichen Praxis. Zeitschrift für Rechtssoziologie, 24(1), 43-70

Mandl, Heinz & Huber, Günter L. (1983). Subjektive Theorien von Lehrern. Psychologie in Erziehung und Unterricht, 30, 98-112.

Moeller, Robert G. (1997). Geschützte Mütter. Frauen und Familien in der westdeutschen Nachkriegspolitik. München: Dt. Taschenbuch-Verlag.

Münder, Johannes; Mutke, Barbara & Schone, Reinhold (2000). Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz. Professionelles Handeln in Kindeswohlverfahren. Münster: Votum.

Münte, Peter (2006). Thesen zum biografischen Konstitutionszusammenhang von Sozialisationserfahrung und Forschungslogik bei Robert Boyle. Vortragsmanuskript für die Ad-hoc-Gruppe "Bedeutende Natur – Ästhetische Erfahrung und sinnliche Erkenntnis als Keim begrifflicher Erkenntnis oder: Das Verhältnis von Gesellschaft und Natur mag ein Gegensatz sein, das von Sozialität und Natur ist ein Konstitutionsverhältnis", Soziologentags 2006, Kassel.

Nölke, Eberhard (2000). Biografie und Profession in sozialarbeiterischen, rechtspflegerischen und künstlerischen Arbeitsfeldern. Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs- und Sozialforschung, 1, 21-48.

Oevermann, Ulrich (1987). Eugene Delacroix – biografische Konstellation und künstlerisches Handeln. Georg Büchner Jahrbuch 6 (1987/1988) (S.12-58). Frankfurt a.M.: Europäische Verlags-Anstalt.

Oevermann, Ulrich (1996). Theoretische Skizze einer revidierten Theorie professionalisierten Handelns, In Arno Combe & Werner Helsper (Hrsg.), Pädagogische Professionalität. Untersuchungen zum Typus pädagogischen Handelns (S.70-182). Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Oevermann, Ulrich; Allert, Tilmann; Konau, Elisabeth & Krambeck, Jürgen (1979). Die Methodologie einer objektiven Hermeneutik und ihre allgemeine forschungslogische Bedeutung in den Sozialwissenschaften. In Hans-Georg Soeffner (Hrsg.), Interpretative Verfahren in den Sozial- und Textwissenschaften (S.352-434). Stuttgart: J.B. Metzler.

Parsons, Talcott (1939). The professions and social structure. Social Forces, 17, 457-367.

Parsons, Talcott (1954). Essays in sociological theory. Glencoe: The Free Press.

Raab, Monika (1993). Männliche Richter weibliche Angeklagte. Einstellungen und Alltagstheorien von Strafrichtern. Bonn: Forum-Verlag Godesberg.

Rosenthal, Gabriele (1995). Erlebte und erzählte Lebensgeschichte. Gestalt und Struktur biografischer Selbstbeschreibungen. Frankfurt a.M.: Campus.

Roth, Philip (2003). Der menschliche Makel. Reinbek bei Hamburg: Rowolt-Taschenbuch-Verlag.

Sarimski, Klaus (2000). Frühgeburt als Herausforderung. Psychologische Beratung als Bewältigungshilfe. Göttingen: Hofgrefe.

Scheid, Claudia (2003). Zum Verhältnis von Beruf und Familie bei Frauen: verleugneter Wandel, demografische Folgen. Caritas Schweiz (Hrsg.), Sozialalmanach 2004 (S.137-149). Luzern: Caritas-Verlag.

Scheid, Claudia; Gildemeister, Regine; Maiwald, Kai-Olaf & Seyfarth-Konau, Elisabeth (2001). Latente Differenzkonstruktionen: Eine exemplarische Fallanalyse zu Geschlechterkonzeptionen in der professionellen Praxis. Feministische Studien, 2, 23-38.

Schütze, Fritz (2000). Schwierigkeiten bei der Arbeit und Paradoxien des professionellen Handelns. Ein grundlagentheoretischer Aufriss. Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs- und Sozialforschung, 1, 49-96.

Stroczan, Katherine (2002). Zoran Music: zwischen Abstraktion und Konkretismus. Psyche, 56, 502-525.

Wernet, Andreas (1997). Professioneller Habitus im Recht. Untersuchungen zur Professionalisierungsbedürftigkeit der Strafrechtspflege und zum Professionshabitus von Strafrechtspflegern. Berlin: Edition Sigma.

Wernet, Andreas (2000). Einführung in die Interpretationstechnik der Objektiven Hermeneutik. Opladen: Leske + Budrich.

Wernet, Andreas (2003). Pädagogische Permissivität. Schulische Sozialisation und pädagogisches Handeln jenseits der Professionalisierungsfrage. Opladen: Leske und Budrich.

Zehentreiter, Ferdinand (1997). Adornos materiale Formenlehre im Kontext der Methodologie der strukturalen Hermeneutik – am Beispiel einer Fallskizze zur Entwicklung des frühen Schönberg. In Giselher Schubert (Hrsg.), Biographische Konstellation und künstlerisches Handeln (S.26-60). Mainz: Schott.

Zur Autorin

Claudia SCHEID, Dr. phil., Dipl.-Soz., Pädagogische Hochschule Bern.

Forschungsschwerpunkte: Familiensoziologie, Professionssoziologie, Geschlechtersoziologie. Veröffentlichungen: "Krankheit als Ausdrucksgestalt", "Latente Differenzkonstruktionen", "Zum Verhältnis von Beruf und Familie bei Frauen".

Kontakt:

Prof. Dr. Claudia Scheid

Institut für Vorschule und Primarstufe
PH Bern
Brückenstr. 73
CH-3005 Bern

Tel.: 031 309 23 54
Fax: 031 309 23 99

E-Mail: claudia.scheid@phbern.ch
URL: http://www.phbern.ch/dozierende/claudia.scheid/

Zitation

Scheid, Claudia (2008). Biografische Krisenerfahrungen als Ressource für professionelle Interventionen. Eine exemplarische Analyse anwaltlichen Handelns [34 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 9(1), Art. 53, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0801537.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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