Volume 21, No. 3, Art. 10 – September 2020

"Für mich war das schon immer klar, dass wir eigentlich den Namen von meinem Mann annehmen" – Inwiefern verhandeln heterosexuelle Paare die Bestimmung ihres Ehenamens?

Michael Wutzler

Zusammenfassung: Die Entwicklung der Geschlechterverhältnisse zeigt zugleich eine zunehmende Gleichstellung und eine Persistenz männlicher Dominanz. Der staatlichen Ehe werden hierbei perpetuierende Effekte zugeschrieben, da sie zwischen Öffentlichem und Privatem vermittelt. Am Beispiel der Bestimmung des Ehenamens kann dem Zusammenspiel von patriarchalen Strukturen und individuellen Handlungsmustern nachgegangen werden. Die Bestimmung des Ehenamens ist weder ausschließlich eine Frage bürokratischer Ordnung noch ist sie als rein persönlicher Entschluss zu verstehen. Nicht nur wurden restriktive Regelungen aufgebrochen, zugleich erwuchs die egalitäre Beziehungsführung zu einem Leitbild. Doch Gleichberechtigung setzt sich nicht umfassend durch: In Deutschland bestimmen ca. 75% der heiratenden Paare ausschließlich den Nachnamen des Mannes zum Ehenamen. Im Artikel wird anhand von narrativen Paarinterviews der Frage nachgegangen, wie die Kontinuität dieses Ungleichgewichts zu erklären ist. Dafür wurden sequenzanalytisch und orientiert am Kodierverfahren der Grounded-Theory-Methodologie Aushandlungsmuster von Paaren und die zugrundeliegenden Argumentationslinien rekonstruiert. Zwar kann ein Wandel ausgemacht werden, gleichwohl werden die Dominanz hegemonial-männliche Praktiken deutlich. Für einen Großteil der Paare zeigte sich ein Spannungsverhältnis, in dem ungeachtet der rechtlichen Offenheit die Paarwirklichkeit von Geschlossenheit bezüglich der Bestimmung des Ehenamens geprägt war. Dabei unterlagen die Frauen einem höheren Rechtfertigungsdruck und die Herausforderung, die identitätsverändernden Effekte eines Namenswechsels zu bewältigen, wird von Männern nicht gleichermaßen erwartet.

Keywords: Geschlechterverhältnisse; Ehe; Paarbeziehung; De-Institutionalisierung; Individualisierung; Emanzipation; hegemoniale Männlichkeit; egalitäre Partnerschaft; narrative Paarinterviews; Grounded-Theory-Methodologie; Sequenzanalyse

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschlechterungleichheiten in heterosexuellen Paarbeziehungen

3. Ehenamen: staatliche Ordnungsfunktion oder Identität?

4. Bleibende Ungleichheit und die Dominanz des Männernamens

5. Datengewinnung, Materialbasis und methodische Grundlagen

6. Die Aushandlung des Ehenamens bei heterosexuellen Paaren

6.1 (Nicht-)Aushandlung als Selbstverständlichkeit der traditionellen Ehenamensführung

6.2 Aushandlung als einseitige Festlegung des Mannes

6.3 Exkurs: Doppelnamen

6.4 Aushandlung als offener Austausch und gleichberechtigter Entscheidungsprozess der Partner*innen

6.5 Aushandlung als einseitige Festlegung der Frau

7. Zusammenfassung: Persistenz hegemonialer Männlichkeit oder egalitäre Aushandlung?

8. Ausblick

Anhang: Transkriptionsregeln

Anmerkungen

Literatur

Zum Autor

Zitation

 

1. Einleitung1)

"Dieses neue 'Werden' wäre nicht so bedeutsam, wenn auch Männer sich ihm unterziehen müssten" (ADICHIE 2017, S.47).

In der Geschlechterforschung wird bereits seit einiger Zeit die ambivalente Entwicklung von emanzipativer Modernisierung der Geschlechterverhältnisse bei gleichzeitig hartnäckiger Kontinuität von Geschlechterungleichheit und männlicher Dominanz diskutiert (RENDTORFF, RIEGRAF & MAHS 2019). Zeigen sich einerseits Erfolge des Kampfes um Gleichstellung, so herrschen andererseits in unterschiedlichen sozialen Bereichen weiterhin fundamentale Ungleichheiten und männliche Privilegien. Diese widersprüchliche Entwicklung äußert sich auch in den Deutungs- und Aushandlungsmustern heiratender heterosexueller Paare. In den letzten zweihundert Jahren wurde der gesellschaftliche Status von Frauen und Männern schrittweise angeglichen, ungeachtet dessen werden nicht erst in den Debatten zu #MeToo, Sorgearbeit oder häuslicher Gewalt die weiterhin bestehenden patriarchalen Strukturen deutlich (WIMBAUER 2012, S.80ff.). WETTERER (2005) hob hervor, dass die Modernisierung der Geschlechterverhältnisse weitgehend rhetorisch verlaufe und die Kontinuität patriarchaler Strukturen, Praktiken und Institutionen verdecke. Entsprechend lässt sich mit Blick auf die Ehe zwar konstatieren, dass die eheliche Macht von Männern rechtlich zunehmend abgebaut wurde;2) dennoch bleibt die Kritik bestehen, dass die Ehe als rechtliche Institution patriarchale Geschlechterverhältnisse und damit die Dominanz von Männern reproduziert (BÜCHLER 2001; BUTLER 2009 [2002]; CHAMBERS, 2017; MESQUITA 2011; MESQUITA & NAY 2013; PATEMAN 1988). [1]

Vor diesem Hintergrund werde ich dem aufgeworfenen Spannungsverhältnis anhand einer Analyse der Aushandlungen von Paaren über die Bestimmung ihres zukünftigen Ehenamens nachgehen. Die Verhandlung des Ehenamens von heterosexuellen Paaren kann als ein Indikator des gesellschaftlichen Status von Frauen und damit für den Stand der Gleichstellung angesehen werden (NOACK & AASKAUG WIIK 2008; SACKSOFSKY 2009). Über das Ehenamensrecht und die Aushandlungen von Paaren bezüglich ihrer Festlegung des Ehenamens kann exemplarisch die Gleichzeitigkeit der (rechtlichen) Angleichung und der (praktisch) bestehen bleibenden Dominanz von Männern analysiert werden. Denn der Ehe kommt gesellschaftlich eine Scharnierfunktion zu, indem sie als soziale Institution individuelle Intimbeziehungen ordnet und gesellschaftlich einbindet. Restriktive Regelungen des Ehenamensrechts gehören der Vergangenheit an. Die Wirkmächtigkeit hegemonialer Männlichkeit ist brüchig geworden (MAIHOFER 2019, S.69ff.) und die egalitäre Beziehungsführung hat sich zudem als zentraler Anspruch und wesentliches Leitbild in Paarbeziehungen etabliert (BEHNKE, LENGERSDORF & MEUSER 2013; GIDDENS, 1992; LEUPOLD 1983). Demnach wäre geschlechtsbezogene Ungleichheit in Paarbeziehungen begründungsbedürftig. Gleichberechtigung in heterosexuellen Paarbeziehungen, so könnte man annehmen, wird über die neuen rechtlichen Freiheiten auch bei der Bestimmung des Ehenamens sichtbar, denn diese Freiheiten zwingen Paare zur Reflexion, so NAVE-HERZ (1999, S.272). Jedoch auch in Ländern, in denen die Angleichung des Status von Frauen und Männern weit vorangeschritten ist, besteht weiterhin ein signifikantes Ungleichgewicht zugunsten des Nachnamens des Mannes (CASTRÉN 2019, S.248). Es ist also fraglich, wie sich der egalitäre Anspruch in Paarbeziehungen praktisch tatsächlich etabliert und durchgesetzt hat (KOPPETSCH & BURKART 1999; SPECK 2019). [2]

Im Artikel werde ich Ergebnisse präsentieren, die auf der Analyse narrativer Interviews mit kurz vor ihrer Eheschließung stehender Paare basieren, und den folgenden Fragen nachgehen: Wie verhandeln Paare die Bestimmung des Ehenamens bei Eheschließung? Wird eine traditionelle Namensführung geplant oder alternativ der Frauenname gewählt bzw. der jeweilige Geburtsname beibehalten? Wie wird die geplante Namensführung gerechtfertigt? Und warum bleibt die Dominanz des männlichen Nachnamens bestehen? Zunächst werden geschlechtersoziologische Befunde zu Geschlechterungleichheiten in heterosexuellen Paarbeziehungen skizziert (Abschnitt 2) und mit Fokus auf Deutschland die historischen und rechtlichen Grundlagen (Abschnitt 3) sowie der Forschungsstand zur Bestimmung des Ehenamens zusammengefasst (Abschnitt 4). Dann wird das methodische Vorgehen skizziert und das analysierte Material beschrieben (Abschnitt 5). Anschließend werden die unterschiedlichen Aushandlungsmuster und die ihnen zugrunde liegenden Argumentationslinien rekonstruiert (Abschnitt 6). Nach einer Bilanz der Ergebnisse (Abschnitt 7) diskutiere ich im Ausblick, ob das Ehenamensrecht als ursächlich für die Geschlechterungleichheit und das Nebeneinander von egalitären Ansprüchen und tradierten Verhaltensweisen angesehen werden kann oder ob patriarchale Strukturen lediglich darüber sichtbar werden (Abschnitt 8). [3]

2. Geschlechterungleichheiten in heterosexuellen Paarbeziehungen

In der Paarsoziologie wird ein gesellschaftlicher Wandel vom geschlechterasymmetrischen romantisch-patriarchalen zu einem partnerschaftlichen auf Gleichberechtigung und einem symmetrischen Selbstverwirklichungsanspruch beruhenden Paarbeziehungsideal diagnostiziert (WUTZLER 2020). Dies entspricht dem gesamtgesellschaftlich gestiegenen Anspruch an Geschlechtergleichheit. Strittig bleibt jedoch, in welchem Grad und in welchen Bereichen sich egalitäre Ansprüche zwischen den Geschlechtern auch praktisch verwirklicht und ob männliche Privilegien damit grundsätzlich durchbrochen wurden.3) Können bspw. für die Erwerbssphäre seit der Mitte des letzten Jahrhunderts trotz weiterhin bestehendem Gender Pay Gap4) und der nur schleppend steigenden Zahl an Frauen in Führungspositionen eine zunehmend gleichberechtigte Teilhabe und gestiegene Karrierechancen von Frauen festgehalten werden, so ergaben Studien zu Paarbeziehungen eher ambivalente und teils ernüchternde Ergebnisse. [4]

Das sich in der Moderne durchsetzende romantische Liebesideal ist konstitutiv ambivalent, da die Individualität sowie individuelle Höchstrelevanz der Partner*innen mit einer rechtlich verankerten allgemeinen Synthese verschiedener Dimensionen der Intimität verknüpft werden. TYRELL (1988, S.154f.) beschrieb die romantisch-bürgerliche Paarbeziehung als "Sinn- und Verweisungszusammenhang [...], der Liebe, Ehe, [...] Sexualität und Familienbildung plausibel 'unter einem Dach' vereinigt". Im gleichen Maße, wie Intimität sich von den vormodernen Strukturen verwandtschaftlicher Allianz und Einbindung löst, etabliert sich deren Bindung an ein bürgerliches Leitbild. Die Intimität und paarbezogene Identitätsbildung werden dabei naturalisierend an eine hierarchische Geschlechterordnung gebunden, in der die Individualitäten der Partner*innen wechselseitig ergänzend ihren praktischen Ausdruck finden sollen (HAUSEN 1976). Die binär-asymmetrische Geschlechterordnung des romantischen Liebesideals, welche rechtlich in der staatlichen Ehe festgehalten wurde, ist Ausdruck und Basis männlicher Herrschaft; diese sei in vergeschlechtlichten Paarbeziehungspraktiken, wie bspw. der Aufteilung der Haus- und Sorgearbeit oder eben der Bestimmung des Ehenamens, habituell-körperlich inkorporiert und werde damit unbewusst von Paaren erfüllt, so BOURDIEU (1997 [1990]; vgl. auch JÄGER, KÖNIG & MAIHOFER 2015). [5]

Als Instrument patriarchaler Herrschaft verstanden, wurde und wird im Zuge der Emanzipationsbewegungen das romantische Liebesideal zunehmend hinterfragt und kritisiert. Die Kritik richtete sich insbesondere gegen die Idealisierung und Verharmlosung der Geschlechterungleichheit der romantischen Liebe als weibliche Hingabe sowie Sehnsucht und männlich-fürsorgliche Dominanz, aber auch gegen die damit einhergehende Abhängigkeit weiblicher Subjektivität vom Partner und der Familie (JACKSON 1993, S.204ff.). Gesellschaftlich wächst infolge dessen der Anspruch auf eine gleichberechtigte Paarbeziehungsführung. Konzeptionell spiegelt sich dies paarsoziologisch in den Konzepten der partnerschaftlichen Liebe (LEUPOLD 1983) oder der "pure relationship" (GIDDENS 1992, S.3) wider. GIDDENS zufolge zeichnet sich die pure relationship durch eine hohe Selbstreflexion, die Erfüllung individueller Wünsche und die Demokratisierung der Paarbeziehung über symmetrische Positionen aus. Dies gehe ebenso mit einem gesteigerten individuellen Autonomieanspruch einher. Diesbezüglich merkte KOPPETSCH (1998, S.113) an: "Aufgrund des absoluten Primats der Individualität gegenüber jeglicher Form der sozialen Ein-Bindung sieht [die Partnerschaftssemantik] in der ausschließlichen Bindung an einen anderen, in der Verschmelzung mit dem Gegenüber, kein romantisches Ideal, sondern erstickende Sicherheit und Abhängigkeit." [6]

Diskursive Leitbilder müssen stets praktisch realisiert werden. Sie sind weder präskriptive noch sich selbsterfüllende Strukturen. Die Geschlechterungleichheiten in Paarbeziehungen sind weiterhin eklatant, teils werden sogar retraditionalisierende Tendenzen diagnostiziert (KOPPETSCH 2013). Ungeachtet der unterschiedlich theoretisch fundierten Erklärungsversuche (z.B. von MAIWALD 2007) dieser widersprüchlichen und teils entgegengesetzten Entwicklung der Geschlechterverhältnisse in Paarbeziehungen steht grundsätzlich infrage, welche Bedeutung der egalitäre Anspruch praktisch überhaupt besitzt oder in welchem Maße er von Paaren umsetzbar ist. Oder ersetzt das Partnerschaftsideal die romantische Liebe als Legitimationsnarrativ von Geschlechterungleichheit (BARDILL ARN 2011)? Mittels individualisierender Narrative und einer Rhetorik der Gleichheit werden geschlechtsspezifische Ungleichheiten in Paarbeziehungen als individuelle Eigenschaften interpretiert und Geschlechterdifferenzen verneint (BETHMANN 2010; KOPPETSCH 2001). BETHMANN beschrieb dies als eine "Verpartnerschaftlichung von Ungleichheit" (2010, S.234): Weibliche Hingabe werde in partnerschaftliche Hingabe und Entgegenkommen in scheinbar gleichberechtigten Aushandlungen umgeschrieben, männliche Privilegien würden als Ausdruck individueller Bedürfnisse deklariert. Bereits KOPPETSCH und BURKART (1999) zeigten, dass der Gleichheitsanspruch und die Geschlechterdifferenzen milieuspezifisch verschieden aufgerufen und praktisch realisiert werden (können). Dabei stellten sie im individualistischen Milieu eine enorme Diskrepanz zwischen dem egalitären Partnerschaftsideal und dem ungleichen Paarbeziehungsalltag fest, da die egalitären Ansprüche in den alltäglichen Paarbeziehungspraktiken von latenten Geschlechternormen unterlaufen würden. SPECK (2019, S.68) argumentierte darüber hinausgehend, dass die Geschlechterungleichheit nicht einfach ungeachtet des Gleichheitsanspruches bestehe, sondern dass dieser selbst Ungleichheit perpetuiere. Aufgrund der Diskrepanz zwischen egalitärer Orientierung und den vergeschlechtlichten Alltagspraktiken von Paaren sowie dem Anspruch an Individualisierung und Eigenverantwortung ergebe sich die paradoxe Situation, dass Geschlechterungleichheit individualisierend verdeckt, Geschlecht de-thematisiert und so Geschlechterungleichheit reproduziert werde. [7]

Die allgegenwärtige Gleichheitsrhetorik verhindert nicht, dass die männliche Dominanz und Herrschaft weiterhin in sozialen Strukturen sowie Institutionen objektiviert und den individuellen mentalen Strukturen sowie Praktiken eingeschrieben bleiben (BOURDIEU 1997 [1990], S.159). In der Geschlechtersoziologie hat sich diesbezüglich das Konzept der "hegemonic masculinity" etabliert (CONNELL & MESSERSCHMIDT 2005; siehe auch CONNELL 2015 [1999]). Als hegemoniale Männlichkeit werden relationale, geschlechterbezogene Praktiken bezeichnet, mittels derer – nicht nur gewaltförmig – die dominante Stellung und die Privilegien von Männern durchgesetzt und die Unterordnung von Frauen gewährleisten werden; zugleich würden durch hegemonial-männliche Praktiken andere Arten der Männlichkeit marginalisiert. Hegemonial-männliche Praktiken sind in geschlechtsspezifisch-habitualisierten Handlungsmustern verankert, die sich in Alltags- und Entscheidungssituationen von Paaren auch gegen einen egalitären Anspruch oder bestehende Freiheiten durchsetzen oder die Verwirklichung von Gleichheitsansprüchen zumindest erschweren. Über die Analyse von praktischen Aushandlungen in heterosexuellen Paarbeziehungen lässt sich rekonstruieren, ob sich Geschlechtergleichheit zunehmend abzeichnet, Ungleichheit vermindert wird oder weiterhin explizit oder implizit männliche Herrschaft etabliert ist. [8]

An der Schnittstelle individueller Intimität und staatlicher Ordnung kommt der Eheschließung dabei eine besondere Bedeutung zu. Dies kann an der Bestimmung des Ehenamens veranschaulicht werden. Historisch war der Zwang zur Annahme des männlichen Nachnamens ein Element männlicher Herrschaft. Die inzwischen bestehenden rechtlichen Freiheiten in der Bestimmung des Ehenamens (vgl. Abschnitt 3) erzeugen dagegen eine Entscheidungssituation, deren Lösung von den Paaren ausgehandelt werden muss. Die Ehenamensführung von Paaren besitzt dabei in der konkreten geschlechterbezogenen und offen sichtbaren Zuordnung (MILLS 2003) – wird der Name des Mannes zum Ehenamen bestimmt oder der der Frau, oder werden die Namen jeweils beibehalten – eine gewisse Endgültigkeit, die nur durch eine Scheidung wieder aufgehoben werden kann.5) Ich gehe davon aus, dass Praktiken hegemonialer Männlichkeit und damit auch männliche Herrschaft in der Aushandlung dieses Entscheidungszwanges bei heterosexuellen Paaren besonders deutlich zum Tragen kommen und offenkundig werden. [9]

3. Ehenamen: staatliche Ordnungsfunktion oder Identität?

Bis ins 11. Jahrhundert waren vor allem Vornamen gesellschaftlich bedeutend, mit denen eine Person hinsichtlich des Geschlechts und der Schicht eingeordnet wurde. Seitdem nahm – beginnend im Adel – auch die gesellschaftliche Bedeutung des Nachnamens schrittweise zu (MATTHIAS-BLECK 2000; NAVE-HERZ 1999; SACKSOFSKY 2009). Gründe dafür waren das Bevölkerungswachstum, die Darstellung familiärer Zugehörigkeit und bürokratische Ansprüche der (modernen) Verwaltung. Die Bedeutung des Nachnamens geht folglich über die des Vornamens hinaus. Im 18. Jahrhundert hatte sich der Nachname in Deutschland als soziale Norm durchgesetzt, die auch rechtlich verankert wurde. 1875 wurde nach der Reichseinigung mit der Einführung der standesamtlichen Trauung das Tragen eines Nachnamens in allen deutschen Ländern zur Pflicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 1900 wurde der Namenswechsel der Frau bei Eheschließung obligatorisch. Begründet wurde dies mit der Stellung des Mannes und der Anerkennung dessen, was als Brauch und Sitte verstanden, also als unreflektierte Selbstverständlichkeit angenommen wurde (NAVE-HERZ 1999, S.268). Seit 1958 sind in (West-)Deutschland Doppelnamen möglich, dabei musste der Frauenname an den Männernamen angehängt werden. In der DDR ist es seit 1965 (als Wahlpflicht bei Eheschließung) und in der Bundesrepublik seit 1976 möglich, alternativ den Namen der Frau als Ehenamen anzunehmen. Die Rolle des Mannes wurde jedoch dadurch weiter unterstrichen, dass der Name des Mannes auf juristischem Wege zum Ehenamen erklärt wurde, wenn es keine Einigung des Ehepaars gab. Frauen könne ein Namenswechsel eher zugemutet werden, argumentierten die damaligen Gesetzgeber*innen (SACKSOFSKY 2009, S.83). [10]

"Names serve as expressions of identification by the individual and function as marks for identification by others" (LASKOWSKI 2010, S.76). Werden Namen als identitätsstiftend angesehen, dann wird eine Namensänderung mit dem Wandel der eigenen Identität verbunden oder als ein solcher erfahren. Demnach kann eine Namensänderung nicht als minimaler Eingriff in Persönlichkeitsrechte abgetan werden (SNYDER 2009). Seit 1994 darf in Deutschland auch jeweils der eigene Nachname beibehalten werden. Diese Novellierung basiert auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991 (1 BVL 83/86, 1 BVL 24/88)6), in denen festgehalten wurde: "Der Geburtsname eines Menschen ist Ausdruck der Individualität und Identität". Auch rechtlich hatte sich durchgesetzt, dass Frauen nicht erst über ihren Ehemann eine eigene Identität entwickeln und der Status einer Frau sich nicht erst über die Beziehung zu ihrem Partner definiert. Die damals geltende Regelung im Ehenamensrecht verstieß gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes.7) [11]

Die Wahlmöglichkeiten und -freiheit sind also im Laufe des letzten Jahrhunderts, wenn auch schleppend, gestiegen (SACKSOFSKY 2009, S.82). Über die Anerkennung der Individualität und Eigenständigkeit von Frauen wurde zunehmend eine rechtliche Gleichberechtigung etabliert, aber es wurden zugleich klare Vorgaben der Bestimmung des Ehenamens – auch zugunsten der Ordnung in bürokratischen Verfahren (staatliches Interesse) – beibehalten. In Bezug auf die rechtliche De-Institutionalisierung (CHERLIN 2004) der Ehe fragte NAVE-HERZ bereits 1999, ob der Kampf gegen patriarchale Institutionen bezüglich des Ehenamens aufgrund der neuen rechtlichen Offenheit in viele individuelle und lokale Einzelkämpfe der Partner*innen untereinander umfunktioniert würde. [12]

Die Bestimmung des Ehenamens ist für Deutschland in §1355 BGB geregelt. Aufgrund der Soll-Regelung gibt es zwar keinen Zwang, aber es zeigt sich ein Primat des gemeinsamen Ehenamens (Abs. 1.) und der standesamtlichen Eheschließung als Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens (Abs. 3). Der Geburtsname oder der vor der Ehe geführte Nachname einer der Ehepartner*innen können als Ehenamen geführt werden (Abs. 2). Eine Person kann einen Doppelnamen annehmen, wenn der eigene Nachname nicht zum Ehenamen wurde (Abs. 4). Doppelnamen sind auf zwei Namen begrenzt. Zudem können die jeweiligen Namen auch beibehalten werden (Abs. 1). Ergänzt wird §1355 BGB durch das Einführungsgesetz BGB, Art. 10. Besitzt eine Person eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft, dann ist es möglich, dass die Bestimmung des Ehenamens auf Basis der Rechtslage des jeweiligen Staates getroffen wird, dem der- oder diejenige angehört. Kinder erhalten den gemeinsamen Ehenamen. Liegt keine gemeinsame Namensführung vor, muss das Paar sich entscheiden, welchen der beiden Nachnamen ihre Kinder tragen (§1617 BGB). [13]

4. Bleibende Ungleichheit und die Dominanz des Männernamens

Ich unterscheide im Folgenden zwischen der traditionellen (der Name des Mannes wird der Ehename) und nicht-traditionellen Bestimmung des Ehenamens (der Name der Frau wird der Ehename oder die Nachnamen werden jeweils beibehalten). Es gibt kaum Literatur zur Aushandlung und Festlegung des Ehenamens von Paaren in Deutschland. MATTHIAS-BLECK (2000), die qualitative und quantitative Verfahren nutzte, fand für das qualitative Sample, dass 78% der befragten 18 Frauen und 19 Männer bei ihrer Eheschließung 1993 traditionell den Nachnamen des Mannes wählten (S.401). Ihre ergänzende Befragung ausgewählter Standesämter ergab für 1997, dass in Großstädten 81,6% der Paare den Nachnamen des Mannes als Ehenamen führten; in Mittel- und Kleinstädten galt dies für 87,4% der Paare. Nach einer Studie der GESELLSCHAFT FÜR DEUTSCHE SPRACHE (2018), in die Daten aus 174 Standesämtern eingingen, nutzten 2016 ca. 75% der Paare den Nachnamen des Mannes und 6% den Nachnamen der Frau; 12% der Paare behielten die Nachnamen bei, und 8% entschieden sich für einen Doppelnamen (davon 12% Männer). In den vergangenen 20 Jahren hat sich in Deutschland demnach nur wenig getan. [14]

Außerhalb Deutschlands lassen sich mit vergleichbarem Eherecht vor allem Studien aus skandinavischen Ländern und den USA finden. Dabei zeigte sich keine geradlinige Entwicklung. In Norwegen war der Anteil derjenigen Paare, die von der traditionellen Namensführung abwichen, in den 1980er Jahren höher als in den 1990er Jahren (CASTRÉN 2019; NOACK & AASKAUG WIIK 2008). Auch für die USA wurde eine ähnliche Entwicklung beschrieben: Nach einem starken Anstieg in den 1970er und 1980er Jahren folgte für die 1990er sowie 2000er Jahre eine Stagnation oder ein Rückgang (GOLDIN & SHIM 2004; HOFFNUNG 2006; SCHEUBLE & JOHNSON 2016; SHAFER & CHRISTENSEN 2018). GOLDIN und SHIM (2004, S.159) führten dies darauf zurück, dass der Konformitätsdruck unter den Frauen in diesem Zeitraum gegenüber den 1980er Jahren zurückgegangen sei. DOUGHERTY, HULBERT und PALMER (2014, S.1122) befragten Studierende an vier US-amerikanischen, evangelischen Hochschulen. Aus ihren Daten wurde deutlich, dass 81,4% der Frauen planten, den Nachnamen ihres Partners anzunehmen. 85,2% der Männer gingen dagegen davon aus, ihren Geburtsnamen auch bei einer Eheschließung beizubehalten. ROBNETT und LEAPER (2013, S.105) kamen bei der Befragung US-amerikanischer Studierender zum Ergebnis, dass 63,9% der Männer ungern oder eher ungern den Nachnamen ihrer Partnerin annehmen würden. Für die Frauen wurde ein genau umgekehrtes Bild ersichtlich: 60,2% wären (eher) bereit den Nachnamen ihres Partners anzunehmen. SNYDER (2009, S.582) nannte für den US-amerikanischen Kontext Tradition und Selbstverständlichkeit, sozialen Druck sowie bürokratischen Aufwand als zentrale Ursachen dafür, dass Frauen den Nachnamen ihres Partners annähmen. [15]

Es ist unverkennbar, dass Paare immer noch überwiegend eine traditionelle Namensführung vorziehen. WEIBEL (2018) beschrieb für die Schweiz, dass sich traditionelle Vorstellungen hartnäckig hielten, auch wenn rechtlich die jeweilige Beibehaltung des "Ledignamens" zur Norm erklärt worden sei.8) Die Beibehaltung des Nachnamens sei männlich und der Wechsel des Nachnamens weiblich konnotiert, denn traditionell erhalte der Mann das Familienvermächtnis und die Frau wechsele ihre familiale Zugehörigkeit. Eine Umkehrung der Tradition werde, so WEIBEL, weiterhin als den sozialen Erwartungen widersprechend empfunden.9) [16]

CASTRÉN (2019) verdeutlichte für Finnland, dass die Ungleichheit wesentlich aus den unterschiedlichen Einstellungen von Frauen und Männern hervorgehe. In ihrer Studien wurden in Paarinterviews neunzehn heterosexuelle Paare kurz vor der Eheschließung zu der Begründung ihrer geplanten Namensführung befragt. Dabei unterschied sie drei Typen: 1. eine Selbstverständlichkeit ("self-evident"), es werden bei der Bestimmung des Ehenamens keine Alternativen berücksichtigt, 2. die Frau entscheidet sowie 3. eine gleichberechtigte Entscheidung. CASTRÉN arbeitete zudem heraus, dass die von ihr befragten Männer vor allem selbstbezogen argumentierten; Frauen nähmen dagegen häufiger auf den Partner, die Familie allgemein oder die Kinder Bezug (S.258; vgl. auch NUGENT 2010, S.502f.). [17]

Die traditionell weibliche Verantwortung für die familiale Gemeinschaft, die über den Nachnamenswechsel (symbolisch) festgehalten werden kann, scheint fest verankert zu sein. Über diese Rollenzuweisung und Rollenannahme kommt in der Bestimmung des Ehenamens die traditionelle Verknüpfung weiblicher Identität mit der Sorge um Partner und Kinder als Liebesdienst zum Ausdruck (KLINGER 2012). Insbesondere die Bedeutung der familialen Verbundenheit führe dazu, so SACKSOFSKY (2009, S.82), dass Frauen "dem gemeinsamen Ehenamen zustimmen, obwohl sie lieber ihren eigenen Namen behalten hätten. Der frühere [direkte rechtliche] Zwang zum einheitlichen Familiennamen ist einem indirekten Druck gewichen". NOACK und AARSKAUG WIIK (2008, S.517) argumentierten für Norwegen, dass es Frauen über den Wechsel ihres Nachnamens im Unterschied zur nicht-ehelichen Familialität möglich sei, der Ehe die Bedeutung als besondere und dauerhafte Bindung zu verleihen und derart der ihr zugeschriebenen Rolle gerecht zu werden. Es fragt sich natürlich, warum dies nur für Frauen gelten sollte. [18]

5. Datengewinnung, Materialbasis und methodische Grundlagen

Die folgenden Befunde basieren auf der Analyse von 34 narrativen Paarinterviews (SCHÜTZE 1983; WIMBAUER & MOTAKEF 2017a), die für das an der Universität Siegen seit 2016 durchgeführte DFG-Projekt "Der Ernst der Ehe: Heirat und Ehe im Spannungsfeld von De-Institutionalisierung und rechtlicher Normierung" erhoben wurden (WUTZLER & KLESSE 2019). Paarbeziehungen und die Individualität im Paarsein werden von mir als interaktive und narrative Prozesse sowie aufeinander bezogen verstanden. Dies gilt auch für die Aushandlung über den Ehenamen, die NUGENT (2010) als Teil des Wir-Werdens eines Paars beschrieben hat. Im Projekt, das als Längsschnittstudie (THIERSCH 2020) angelegt ist, werden im Kontext ihrer Eheschließung Deutungsmuster von Paaren rekonstruiert. Der deinstutionalisierten Ehe muss hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedingungen unabhängig von den individuellen Heiratsmotiven Sinn verliehen werden. Dies stellt eine spannungsgeladene Handlungsaufforderung an Paare dar. [19]

Das Projekt folgt einem Argumentationsrahmen, der über die Ideale der romantischen Liebesbeziehung und die These der Individualisierung von Paarbeziehungen hinausgeht, das Recht aber ebenso wenig als determinierend versteht. Der Übergang in die Ehe wird als Spannungsverhältnis zwischen den gesellschaftlich dominierenden, auf Individualisierung und Autonomie angelegten Beziehungskonzepten, den alltagspraktischen Herausforderungen und dem rechtlichen und insofern überindividuell-institutionellen Fundament der Ehe konzipiert, das von den Individuen-in-Paaren (SCHNEIDER, HIRSELAND, LUDWIG-MAYERHOFER & ALLMENDINGER 2005) beim Übergang in die Ehe deutend und handelnd bearbeitet werden muss. Die Bestimmung des Ehenamens ist ein Teilaspekt dieses herausfordernden Übergangs. [20]

Die narrativen Interviews wurden im Projekt mit einem offenen Leitfaden kombiniert, denn beide Erhebungsinstrumente sind – jedenfalls bei richtiger Handhabung – "narrativ fundiert und zielen auf die Artikulation von Erfahrungen und Orientierungen" (NOHL 2008, S.7). Das bedeutet, dass genuin narrative Erzählimpulse, also solche, die auf das Erzählen von Geschichten – etwa zum Kennenlernen oder zur Entstehung des Entschlusses zur Heirat – angelegt waren, durch Fragen zu weiteren Themen ergänzt wurden, wobei darauf geachtet wurde, dass auch diese ergänzenden Fragen offen angelegt waren, den Befragten also die Möglichkeit eröffneten, Erzählungen oder zumindest Beschreibungen zu generieren (WIMBAUER & MOTAKEF 2017b, S.58ff.). Die Relevanzstrukturen und Sinnsysteme der Heiratenden konnten mittels der Erhebungsformen offen zur Entfaltung kommen. Mit dieser Offenheit können sich im Erzählen die inneren Zusammenhänge, Prozessstrukturen sowie Dynamiken zeigen und zugleich sind die Erzählenden gezwungen, ihrer Erzählung eine innere Logik zu geben. Dies gestattet ihnen, eigenständig Themen und Schwerpunkte des selbst Erlebten festzuhalten. Der unterstützende und flexibel angewandte Leitfaden ermöglichte es, hinsichtlich bestimmter Themen in Bezug auf die Eheschließung Vergleichbarkeit und den Anschluss an die jeweiligen Teilerzählungen zu sichern (STRÜBING 2013, S.92) [21]

Da mit narrativen Paarinterviews in der Regel das Paar adressiert wird, konnten – im Vergleich mit den meist quantitativ fundierten und individualistisch orientierten Studien – zudem Aushandlungen und die Interaktion der Individuen-im-Paar aufgedeckt werden. Über die reziproke Orientierung der Partner*innen wurde die soziale Wirklichkeit des aufeinander bezogenen Miteinanders direkt beobachtbar (RUINER 2010, S.77; WIMBAUER & MOTAKEF 2017b, S.28ff.). Gemeinsames Sprechen, geteilte dialogische Narrative in quasi Koproduktion, indirekte Bezugnahmen und individuelle Narrative oder das gegenseitige Bewerten von Aussagen können in Paarinterviews ebenso expliziert werden wie konfligierende Sprechanteile, Konsens, Abstimmungsbedarfe oder die Verortungen als "Wir" bzw. Einzelperson (HIRSCHAUER, HOFFMANN & STANGE 2015).10) Für die hier präsentierte Analyse wurde die Interaktion auf der verbalisierten Ebene und über affektive Äußerungen (wie bspw. Lachen) einbezogen. [22]

Für die Untersuchung kam mit heiratenden Paaren zunächst eine breite und sehr heterogene Zielgruppe in Frage. Aus forschungspraktischen Gründen kombinierten wir unterschiedliche Samplingstrategien (SCHITTENHELM 2009, S.9f). Um die Varianz zu steuern, galt im Projekt als Samplingkriterium, dass die heterosexuellen Paare ihre erste Ehe eingingen und zum Interviewzeitpunkt bereits zur Eheschließung angemeldet waren. Denn aufgrund ihrer Erfahrung unterscheiden sich Erstheiratende von Paaren, die bereits wiederholt heirateten (KUPKA, OSTNER & RAABE 1995). Unabhängig dieses zunächst selektiven Vorgehens versuchten wir innerhalb der Gruppe der erstmals heiratenden heterosexuellen Paare über sozialstrukturelle Kriterien (Alter, Dauer der Beziehung, Wohnort, Bildungsgrad) ein kontrastives Sample zu generieren. Die Paare wurden deshalb mit Informationsblättern über Standesämter oder Hochzeitsmessen, das Schneeballverfahren und Aufrufe im Internet über vielfältige Wege akquiriert. Es wurden Paare interviewt, die im groß- (9), kleinstädtischen (14) oder ländlichen Raum (11) lebten und aus unterschiedlichen Bundesländern Deutschlands stammten. Die Paare erhielten pro Interview 25€. Da wir die Paare nur indirekt akquirieren konnten, waren wir auf deren Rückmeldung angewiesen, auf Basis derer wir – hinsichtlich der Deutungen der rechtlichen Institution der Ehe durch die Paare auch mit Bezug auf erste Analyseergebnisse zu der Bestimmung des Ehenamens – systematisch die weitere Auswahl kontrastiver wie auch homologer Fälle treffen konnten (SCHITTENHELM 2009, S.8, S.16). Der Wechsel zwischen Phasen der Datenerhebung und Datenauswertung war jedoch zeitlich zugleich insofern eingeschränkt, da aufgrund des Längsschnittdesigns der Zeitraum der ergänzenden Datenerhebung auf das erste Jahr des Projekts begrenzt blieb, um zu gewährleisten, dass wir die Paare auch ein zweites Mal befragen konnten (TRUSCHKAT, KAISER-BEIZ & VOLKMANN 2011, S.370). [23]

Die Paare wurden im Rahmen des DFG-Projekts kurz vor ihrer standesamtlichen Trauung ein erstes Mal und nochmals ca. ein bis zwei Jahre nach ihrer standesamtlichen Eheschließung befragt. In den Interviews11) der ersten Erhebungswelle, aus der das Datenmaterial der hier präsentierten Analyse stammt, standen die bisherige Paarbiografie und der Entschluss zur Ehe im Fokus. Im Folgeinterview wurden der Übergang in die Ehe und die damit verbundenen Effekte auf die Paarbeziehung erfasst. [24]

Die Interviews dauerten bis zu zweieinhalb Stunden. Sie fanden bei den Paaren daheim oder wenn dies nicht möglich war in einem Café im Heimatort des Paares statt. Sie wurden im Zeitraum 2014 bis 2018 geführt, die Mehrzahl der Interviews in den Jahren 2017 und 2018. Aufgrund des Fokus auf die Paarbiografie und den Entschluss zur Eheschließung hing die Länge der Interviews nicht nur entscheidend von den Reflexions- und Ausdruckskompetenzen der Interviewten, sondern insbesondere auch von der jeweiligen Beziehungsdauer ab. Diese lag zum Zeitpunkt des ersten Interviews zwischen 0,5 und 13,5 Jahren. Die Paare wurden im Interview offen danach gefragt, wie es zur Entscheidung über den Ehenamen kam. Damit wurde nicht nur nach den Gründen, sondern nach dem Prozess selbst gefragt. Teilweise hatten die Paare im Interview auch schon vorher und von selbst über ihre Gründe und die Bestimmung ihres Ehenamens gesprochen. Dabei wurden in der Analyse nicht nur die Antworten auf die konkreten Interviewfragen einbezogen, sondern es wurde auch beachtet, mit welchem Bezug von den Paaren eigenständig über die geplante Ehenamensführung gesprochen wurde. [25]

In der hier präsentierten Analyse wird ein Teilaspekt der Fragestellung des Projekts fokussiert. In der Auswertung knüpfe ich methodisch an interpretativ-hermeneutische Paradigmen an, mittels derer soziale Wirklichkeit als prozesshafte symbolische Ordnung verstanden wird, die interaktiv hergestellt und in Sinndeutungen subjektiv bedeutsam wird (MILES, HUBERMANN & SALDANA 2014; WILSON, 1973). Die vollständig und wörtlich transkribierten sowie anonymisierten Interviews wurden für die begrenzte Fragestellung des Artikels ergänzend zum Projekt12) mithilfe eines dreistufigen Kodierverfahrens, orientiert an die Methodologie der Grounded-Theory-Methodologie (GTM) nach STRAUSS und CORBIN [1996 [1990)] sowie sequenziell (MAIWALD 2005) bezüglich der Gründe sowie Muster der Aushandlungen über den Ehenamen – teilweise auch in der Projektgruppe – analysiert (BERG & MILMEISTER 2008; MEY & MRUCK 2011; STRAUSS 1998 [1987]). Derart war es möglich, die Sinngehalte zu rekonstruieren, die von den Individuen-im-Paar hinsichtlich der Bestimmung des Ehenamens reziprok konstruiert werden. Mithilfe des Kodierens wurden in Bezug auf die Fragestellung relevante Sinneinheiten bzw. Textstellen ausgelotet und die Muster der Aushandlungen, also die sich in den Narrativen entfaltende paarspezifische Handlungspraxis, schrittweise entdeckt und kategorisiert sowie deren Charakteristika und Dimensionen aufgespürt (STRAUSS 1998 [1994], S.56). Unterstützend wurde dafür ebenso wie für das Memo-Schreiben MAXQDA verwendet. [26]

6. Die Aushandlung des Ehenamens bei heterosexuellen Paaren

Auch im hier untersuchten Sample zeigen sich numerische Tendenzen in der Bestimmung des Ehenamens, die gleichwohl aufgrund der Ziehung und Größe der Stichprobe nur eingeschränkt aussagekräftig und nicht repräsentativ sind. 24 Paare planten eine traditionelle Namensführung. Bei keinem dieser Paare wollte die Frau ihren Geburtsnamen in einem Doppelnamen weiterführen. Der Name der Frau wurde von sechs Paaren gewählt, dabei entschieden sich zwei Männer für einen Doppelnamen. Zwei Paare behielten jeweils ihre Nachnamen bei, und ebenfalls zwei Paare hatten sich zum Zeitpunkt des Interviews noch nicht endgültig entschieden. Bei den Paaren, die beabsichtigten, den Nachnamen des Mannes als Ehenamen anzunehmen, sind die Frauen in 20 Fällen und im Schnitt 3,3 Jahre jünger als der Mann. Bei den Paaren mit einer nicht-traditionellen Wahl gilt dies nur für drei von acht Fällen, im Schnitt sind die Partner*innen gleichaltrig. Keines der Paare aus dem ländlichen Raum plante eine nicht-traditionelle Namensführung. Paare mit einer nicht-traditionellen Bestimmung des Ehenamens stammten gleichverteilt aus einer Groß- oder Kleinstadt (jeweils vier Paare). Der Anteil der Katholik*innen war bei den Paaren mit geplant traditioneller Namensführung leicht höher, zugleich bestimmten auch die fünf Paare des Samples, die vor der standesamtlichen Trauung noch nicht zusammengewohnt hatten und bei denen beide Partner*innen evangelisch waren, den Namen des Mannes zum Ehenamen. In der Beziehungsdauer gab es keine Unterschiede. Jedoch planten die drei Paare, die kürzer als ein Jahr zusammen waren, den Namen des Mannes als Ehenamen zu führen. Der Anteil unterer Bildungsgrade war im Sample gering. Allerdings erwies sich die Bestimmung des Ehenamens der acht Paare, bei denen mindestens eine*r einen Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife als höchsten Bildungsgrad besaß, durchweg als traditionell. Die vier Paare, die bereits ein Kind hatten oder bei denen die Frau schwanger war, wollten den Namen des Mannes zum Ehenamen bestimmen. Dies galt auch für das Paar, bei dem der Mann eine Tochter mit in die Beziehung gebracht hatte. In 21 Fällen, in denen das Paar eine traditionelle Namensführung beabsichtigte, hatte der Mann auch den Heiratsantrag gemacht (einmal die Frau, zweimal gab es keinen). Traf das Paar eine nicht-traditionelle Wahl, dann galt dies nur für die Hälfte der Fälle (einmal die Frau, dreimal gab es keinen Antrag). [27]

Im Folgenden werde ich mit Blick auf die Paarebene auf ausgewählte Beispiele eingehen und die Argumentationslinien und Aushandlungen (Prozess) der Partner*innen aufzeigen, die der Bestimmung (Ergebnis) des Ehenamens zugrunde lagen. Dabei können vier wesentliche Typen der Aushandlung rekonstruiert werden. Diese können in jeweils zwei traditionelle und nicht-traditionelle Muster unterschieden werden. In den traditionellen Mustern wird die Position des Mannes privilegiert und der Nachname der Frau nicht als (gleichwertige) Alternative angesehen: 1. Es ist für das Paar selbstverständlich, den Nachnamen des Mannes als Ehenamen zu führen, es gibt keine Debatte oder nicht-traditionelle Gründe werden nur ergänzend herangezogen (Abschnitt 6.1). 2. Es zeigt sich eine einseitige Festlegung des Mannes dahingehend, den eigenen Namen beizubehalten (Abschnitt 6.2). Nicht-traditionelle Muster basieren auf einem mehr oder weniger egalitären Verhältnis der Partner*innen, womit es für beide gleichermaßen möglich ist, Argumente einzubringen und beide Nachnamen als potenzielle Alternativen gelten: 3. Es gibt einen offenen Austausch über unterschiedliche (auch individuelle) Gründe und eine mehr oder weniger gleichberechtigte und vermittelnde Entscheidungsfindung, die dadurch charakterisiert ist, das beidseitig Gründe eingebracht werden können, über deren Aushandlung und Abwägung eine Wahl des Ehenamens getroffen wird (Abschnitt 6.4); 4. Hierbei wird eine einseitige Festlegung der Frau dahingehend deutlich, den eigenen Nachnamen beizubehalten (Abschnitt 6.5). Im Fall von 2. und 4. machte ein*e Partner*in eine Vorgabe, welche die Entscheidungsmöglichkeiten der anderen Person kanalisierte oder einschränkte. In den nicht-traditionellen Aushandlungsmustern müssen die mit der Entscheidung einhergehenden Ungleichheiten in der Regel kompensiert werden. Diese vier Muster wurden von den Paaren in individuellen oder gemeinschaftlichen Argumentationslinien mit unterschiedlichen Gründen ergänzt, untermauert oder gefüllt. Diesbezüglich behandle ich in Abschnitt 6.3 Besonderheiten und Grenzen, die sich in Bezug auf Doppelnamen manifestierten. Hinsichtlich einer pointierten Darstellung und um die Vielfältigkeit der Argumentationslinien herausarbeiten zu können, habe ich mich dazu entschieden, keine ausführlichen und vollständigen Fallrekonstruktionen einzelner Paare, sondern die Analyse prägnanter Zitate unterschiedlicher Paare zu präsentieren.13) [28]

6.1 (Nicht-)Aushandlung als Selbstverständlichkeit der traditionellen Ehenamensführung

Als bedeutend für die weiterhin bestehende Ungleichheit zwischen der traditionellen und nicht-traditionellen Namensführung ist die Selbstverständlichkeit vieler Paare anzusehen, mit der sie den Nachnamen des Mannes zum Ehenamen bestimmten. Gleichstellung und Emanzipation hatten in diesen Fällen keine Relevanz. Vierzehn der befragten Paare äußerten, dass es für sie außer Frage stand, den Nachnamen des Mannes als Ehenamen anzunehmen und es selbstverständlich sei, dass die Frau ihren Nachnamen ändert. Die Bestimmung des Ehenamens war in diesen Fällen demnach weder entscheidungsförmig noch scheint sie begründungspflichtig gewesen zu sein, denn sie wurde nicht oder nur radikal eingeschränkt als eine Wahl aus Alternativen verstanden. Dabei inszenierten die Paare diese Selbstverständlichkeit teils überhöht als zweifelsfreie Konsensualität. In der Folge war die Aushandlung weitestgehend auf eine wechselseitige Bestätigung der übereinstimmenden Haltungen begrenzt. Rechtliche Alternativen wurden, auch wenn sie bekannt waren, dann nicht in Betracht gezogen und kaum oder nicht besprochen. Weitere mögliche Gründe wurden, wurden sie überhaupt aufgegriffen, nur ergänzend oder als zweitrangig einbezogen. Laura14) und Luis bspw. verstanden sich als traditionsbewusst und ordneten ihre Einstellung sozialräumlich ein:

Luis: Wir sin halt schon eher traditionell, konservativer geprägt hier, das kann ma net anders sagen. Und deswegen war das für uns nie irgendwie n Thema.

Laura: Also ham wir nie richtig drüber diskutiert, das war einfach klar. [29]

Luis zeigte mit "hier", dass die traditionelle Namensführung unhinterfragt als Brauch im sozialen Umfeld des Paars verankert wurde. Die beiden leben in einer ländlichen Region und sind in ein enges Verwandtschaftsnetz eingebunden. Diese sozialräumliche Verortung diente als persönliche Rechtfertigung, ließ jedoch zugleich offen, ob dieser Zusammenhang auch für andere Paare in anderen Milieus gleichermaßen gilt. [30]

Noch deutlicher wurde die Selbstverständlichkeit am Beispiel des Paars Katja und Kai:

Katja: Für mich stand das schon immer fest, dass wir eigentlich den Namen von meinem Mann annehmen. So kannte ich das von meiner Familie und ja doch. Irgendwie ist für mich trotzdem der Mann halt auch das Familienoberhaupt, ist vielleicht doch n bisschen altbacken, aber ja doch das war mir wichtig.

Interviewer: Was bedeutet Familienoberhaupt?

Katja: Der halt am Schluss dann trotzdem die Entscheidung trägt, der sich kümmert und sich um die Familie sorgt und vielleicht auch, ja nee, dass wärs eigentlich schon.

[...]

Kai: Zu hundert Prozent steh ich hinter ihr, ich hab genau dieselben Gedanken gehabt. Des war auch mit eine Grundvoraussetzung eigentlich. Und des war halt tatsächlich eigentlich nie zur Debatte gestanden, es stand fest, wir heiraten, und es stand auch automatisch fest, dass es so gemacht wird. Da haben wir uns, glaube ich, nicht mal drüber unterhalten oder?

Katja: Nein. [31]

Das "wir" Katjas könnte prospektiv die über den Nachnamen verbundene eheliche Gemeinschaft hervorheben oder in Bezug auf ein zukünftiges Kind bereits den Familiennamen ansprechen, den auch ihr Kind annimmt. Dies würde die über den Nachnamen festgehaltene familiale Verbundenheit andeuten. Die Bestimmung des Nachnamens wurde jedoch nicht als eine Entscheidung beschrieben. Der zukünftige Ehename stand "schon immer" fest. Sowohl bei Katja und Kai als auch bei Luis und Laura bestand die Selbstverständlichkeit unabhängig von den konkreten Paarbeziehungen, sie ging der konkret gelebten Beziehung präskriptiv voraus. Aufgrund dessen war eine Auseinandersetzung über den gemeinsamen Ehenamen für Katja und Kai gar nicht notwendig. Der Ehename wurde im Prozess der Eheschließung nicht gesondert thematisiert. Folglich konnten auch Alternativen für sie keine Rolle spielen. Gleichwohl dokumentiert Katjas Selbstbeschreibung, dass ihr die Optionen bewusst waren, vor deren Hintergrund ihr ihre eigene – selbstverständliche – Einstellung nicht ganz zeitgemäß erschien. [32]

Katja führte die Selbstverständlichkeit auf zwei Aspekte zurück: auf die Homogenität ihrer familiären Vorbilder (persönliche Erfahrung) und auf ihr patriarchales Bild von Familie (persönliche Einstellung). Sie ordnete sich in ihrer weiblichen Identität selbst der Autorität ihres zukünftigen Ehemanns unter. Dabei wurde die männliche Sorge im Gegensatz zur weiblichen Sorge in Familien von ihr als umfassender angesehen, und ihr wurde ein höherer Status zugeschrieben. Die Bestimmung des Ehenamens resultierte damit aus der patriarchalen Orientierung des Paares. Die privilegierte Stellung des Mannes wurde anerkannt und nicht infrage gestellt. Die Übernahme des Nachnamens des Mannes durch die Frau wurde als Automatismus charakterisiert, der mit der Eheschließung nicht nur zwangsläufig ausgelöst wird, sondern der für Kai sogar eine Bedingung war. Zwar führte er nicht konkret aus, für was er dies als "Grundvoraussetzung" ansah, jedoch ist anzunehmen, dass er die Eheschließung meinte. In seiner Aussage versuchte Kai dabei, Egalität herzustellen. Nicht nur bezeichnete er die Perspektiven als umfänglich kongruent. Indem er sich als die Position Katjas unterstützend darstellte ("steh ich hinter ihr"), verkehrte er zugleich das Machtverhältnis, das mit seiner patriarchalen Position einhergeht. [33]

Lukas, der Partner von Lisa, hielt an seiner starren Position vehement fest, die keine Diskussion über Alternativen zuließ:

Lukas: Ich hätt niemals meinen Namen abgegeben /Lisa: @2@/15) Ne, für nix. Also dat wär, stand für mich nie zur Diskussion gestanden. Also dat

Lisa: Ich bin da vielleicht auch n bisschen altmodisch in meiner Denkweise, muss ich sagen. Also

Lukas: Is ja net schlimm. [...] Hätt aber auch keine andere Chance gehabt. /Lisa: @.@/ Ja. Könnt man über viel reden, aber net da drüber. [34]

Lisa versuchte, die unflexible Position von Lukas, infolge der ein sie gemeinsam betreffender Aspekt ihrer Paarbeziehung nur begrenzt verhandelbar war, durch wiederholtes Lachen (@.@) zu entschärfen. Zugleich machte sie über die Charakterisierung ihrer Einstellung als "altmodisch" die Einigkeit mit ihrem Partner deutlich: Auch wenn die Bestimmung des Ehenamens nur begrenzt verhandelt werden konnte, ergab sich daraus für sie kein Konfliktpotenzial, denn sie musste aufgrund des beiderseitigen Einverständnisses gar nicht verhandelt werden. Über diese Selbstbeschreibung zeigte Lisa zudem, dass es durchaus nicht-traditionelle Positionen geben kann. Es lag damit in ihrer persönlichen Verantwortung, die "Verhaltensstarre" (BECK 1986, S.169) ihres Partners hinzunehmen. Dieser wiederum konnte ihre Perspektive wertschätzen, indem er äußerte, dass unzeitgemäße Einstellungen ("altmodisch") für ihn keinen Malus darstellen. Lies die Positionierung Lukas zunächst offen, ob er ihr Entscheidungsfreiheit gab oder daraus folgte, dass Lisa seinen Nachnamen annehmen musste, verdeutlichte er zugleich, dass er Abweichungen Lisas nicht akzeptiert hätte ("keine andere Chance"). Schließlich wird in dieser Sequenz ersichtlich, dass Lisa es war, die sich als Frau dafür rechtfertigen musste, dass sie die Festlegung ihres Partners hinnahm. Lukas konnte seine Position dagegen ohne Widerspruch schlicht setzen und seine Machtposition offen präsentieren. [35]

Für das Paar Fiona und Filip kann herausgearbeitet werden, dass die Selbstverständlichkeit und die damit einhergehende unhinterfragte Unterordnung der Frauen auch mit weiteren Gründen untermauert werden kann. Auf die Anmerkung der Interviewerin, dass Filip auch den Namen seiner Partnerin hätte annehmen können, reagierten beide prompt und zurückweisend:

Filip: Kommt nich in Frage.

Fiona: Das war aber auch von Anfang an klar. Also ich hab direkt gesacht, komm dann nehm ich deinen an, er will sowieso nich meinen. Ich mein, hört sich auch kacke an Filip [Nachname der Frau]. Aber nee, war eigentlich von Anfang an klar. [36]

War Filipps Position festgelegt, so ergab sich Fionas Haltung – aus ihrer Sicht selbstverständlich – aus dem von ihr antizipierten Wunsch Filips, ohne dabei weitere Optionen in Betracht gezogen zu haben. Fionas Wahlmöglichkeiten waren nicht nur eingeschränkt, sondern sie glich sich antizipativ seiner Position an. Obwohl Alternativen nicht zu Debatte standen, wurde von Fiona ex post auch ein ästhetischer Grund angeführt, der für Filips Nachnamen als Ehenamen sprach. Hierbei wurde der positive Bezug auf den Nachnamen des Mannes mit der Ablehnung des Nachnamens der Frau verknüpft. Die Bedeutung patriarchaler Dominanz sollte über die Abwertung alternativer Optionen entkräftet werden. Fionas Unterordnung wurde damit als Ergebnis unterschiedlicher Argumentationslinien gerahmt, das nicht einfach auf die männliche Position und Dominanz zurückzuführen sei. Unterstrichen wurde dies mit der Selbstdarstellung Fionas als aktive Entscheiderin. Nicht Filip allein bestimmte den Ehenamen, sondern Fiona habe die Aushandlung von sich aus abgeschlossen. Dabei beschrieb sie im Interview keinen eigenen Widerstand aufgrund einer abweichenden Position. Fiona entwarf mögliche Optionen in einer Situation, in der für sie gar keine Entscheidungsfreiheit bestand. [37]

Bei Fiona und Filip stand der gemeinsame Nachname zudem für eine partnerschaftliche und familiale Verbundenheit. Der Ehename diente dem Paar dazu, die Zugehörigkeit zueinander nach außen zu präsentieren. Fiona: "Man muss schon zeigen, dass man verheiratet is, weil sons weiß, sach ich ma, das keiner." Der Ehename wurde von Fiona als Signifikant ihres ehelichen Status angesehen, der von anderen erkannt werden soll. Dabei war es Fiona, die die Einheitlichkeit realisieren musste, und nicht ihr Partner Filip, obwohl sie die Verbundenheit über beide Nachnamen hätten herstellen können. [38]

Die dominante Position des Mannes wurde auch bei Ian und Ina ersichtlich. Ina hielt zunächst die Bedeutung ihrer (semantischen) Zuordnung zu ihrem Mann fest: "Ich finds halt schön, sagen zu können, das is mein Mann. Deswegen möchte ich auch seinen Namen mit annehmen." In Inas Äußerungen wird deutlich, wie sie sich als Frau an ihrem Partner orientierte. Um die eheliche Bezeichnung ihres Partners als "mein Mann" übernehmen zu können, reichte es ihr nicht, verheiratet zu sein, sondern es war für Ina notwendig, den Nachnamen ihres Partners zu tragen. Die Zuordnung als "mein Mann" und "meine Frau" beinhaltete hier eine augenfällige Hierarchie: Denn implizit galt für Ian umgekehrt, dass Inas Namenswechsel ebenso die Voraussetzung dafür war, dass er von "meiner Frau" sprechen kann. [39]

Von Ian wurde zudem die identitätsstiftende Wirkung des Nachnamens hervorgehoben.

Ian: Hätt ich, glaub ich, auch komisch gefunden, n andern Namen anzunehmen. Ich weiß nich, obs damit zu tun hat, von der Unterscheidung irgendwie Frau Mann, wer nimmt welchen Namen an, sondern einfach dass ich meinen Namen, mit dem ich irgendwie aufgewachsen bin, der auch relativ selten is, dass ich den irgendwie aufgebe. [40]

Der eigene Nachname wurde von Ian als selten eingestuft, weshalb die damit verbundene Individualität für ihn auch zukünftig erhalten bleiben sollte. Auch wenn er dies nicht explizit als eine Frage des Geschlechts verstehen wollte, rechtfertigte er seine Position mit einem Argument, das er seiner Partnerin nicht gleichermaßen zugestehen konnte, denn er ließ ihr nicht gleichberechtigt offen, dass sie ihren Nachnamen ebenso beibehält, sondern formulierte einen expliziten an Ina gerichteten Wunsch. Ina merkte diesbezüglich an: "Das wurd halt irgendwann ma Thema, dass er sich gesacht hat, er würd sich wünschen, dass ich seinen Namen annehme." Sie beanspruchte die identitätsstiftende Wirkung als Argument nicht nur nicht für sich selbst, sondern sie sprach diese Wirkung für sich auch ab. Sie trug den Nachnamen ihres Stiefvaters, zu dessen Familie sie keine enge Beziehung pflegte: "Hab jetz also auch so mit der [Nachname der Frau]-Familie nich so viel zu tun, sodass ich da nich so die Verbindung hab." Dieser Aspekt spielte für die beiden jedoch keine signifikante Rolle. Selbst wenn Ina einen identitätsstiftenden Bezug zu ihrem Nachnamen erfahren oder hergestellt hätte, hätte dies die Bestimmung des Ehenamens nicht berührt. Denn auf die Frage, ob ihre Position in diesem Fall anders ausgesehen hätte, antwortete Ina: "Nee, ich glaub nich. Nee." [41]

Über das Paar Wiebke und Werner kann veranschaulicht werden, wie weit teilweise die weibliche Veränderungsbereitschaft internalisiert und derart nicht nur als normal und selbstverständlich hingenommen, sondern darüber hinaus als Ausdruck weiblicher Identität begriffen wurde.

Wiebke: Ich finde, wenn man schon verheiratet ist, dann kann man auch den Nachnamen von dem anderen annehmen, also jetzt als Frau vom Mann, weil das sonst irgendwie, meiner Meinung nach, komisch is. Also es verändert sich viel und wenn sich dann auch noch der Nachname verändert, dann weiß man wenigstens warum. Also ich weiß nicht, ob man das verstehen kann, aber in meinem Kopf ist das logisch. [42]

Hielt Wiebke in dieser Sequenz ihre Aussage zunächst geschlechtsneutral, so konkretisierte und reduzierte sie die Erwartung, den Nachnamen zu wechseln, schließlich auf Frauen. Dass für Wiebke über den Wechsel des Nachnamens die Veränderungen, die mit der Eheschließung für sie einhergehen, symbolisch festgehalten werden können, basierte auch auf der religiös fundierten traditionellen Einstellung des Paars. So war das Paar noch nicht zusammengezogen, und beide lehnten vorehelichen Sex ab. Die Entwicklung der Paarbeziehung konnte für sie über den eigenen Namenswechsel verständlich gemacht werden. Ihre eigenen Intentionen oder ihr Entschluss zur Eheschließung wurden dagegen nicht als erklärend für die Veränderungen angeführt. Vielmehr konnte Wiebke über den identitätsverändernden Namenswechsel ihren Statusübergang in einen für sie verständlichen Begründungsrahmen bringen. [43]

Die Selbstverständlichkeit ging in einigen Fällen auch aus dem männlichen Familienvermächtnis hervor. Dabei wurde die Übernahme des Nachnamens des Mannes durch die Frau damit gerechtfertigt, dass der Mann dazu verpflichtet oder es ihm wichtig war, über die Weitergabe des Familiennamens die Geschichte der eigenen Herkunftsfamilie weiterzutragen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass das Familienvermächtnis primär über den Mann tradiert wird und der Ehename mehr als die partnerschaftliche Verbindung zweier Personen kennzeichnet. Im Fall von Saira und Steve sagte Steve: "Deswegen ja war's eigentlich dann schon klar, weil den Gefallen würde ich dann meiner Familie tun oder mir selber is dat auch wichtig, dass der Name weitergeht." Das Paar wurde über die Eheschließung zu einem Teil dieses familialen Vermächtnisses, und ihm wurde die Aufgabe zugewiesen, dieses über den Nachnamen zu tradieren. Beschrieben wurde dies von Steve nicht nur als eine extrinsische Erwartung, sondern es wurde zugleich als eine eigene intrinsische Freude verstanden. Ergänzend wurde ein Familienvermächtnis der Frau zurückgewiesen: "Weil's auf ihrer Seite jetzt quasi keine Geschichte in dem Sinne oder keinen Stammbaum zu dem Namen gibt" (Steve).16) [44]

Die Reproduktion der patriarchalen Dominanz wurde aber auch über die Zurückweisung oder das Abwerten emanzipatorischer Ansprüche verfolgt. Dabei wurde der Zusammenhang zwischen der traditionellen Namensführung und geschlechterbezogener Ungleichheit zurückgewiesen oder verneint, dass aus ihr Effekte für die Geschlechterverhältnisse hervorgehen. Begründet wurde dies damit, dass die Bestimmung des Ehenamens eine rein private Angelegenheit sei oder die falsche Arena, um emanzipatorische Kämpfe auszutragen. Dass Frauen dadurch benachteiligt werden und ihre Position in der Paarbeziehung herabgestuft wird, wurde in vielen Fällen nicht reflektiert oder abgelehnt. Deutlich wurde dies bei Laura und Luis. Laura widersprach der Annahme, dass mit der Übernahme des Nachnamens ihres Partners ihre Eigenständigkeit infrage stehe oder sie sich ihrem Partner Luis unterordnen müsse:

Laura: Es gibt ja viele Frauen, auch wenn ich das so an der Uni mitkriege mit diesem Doppelnamen und sowas, dass die so, ich behal-, ich bin meine eigenständige Person und ich behalte meinen Namen. Also das hat für mich jetzt da irgendwie keine tiefer gehende Bedeutung, also ich mach das nicht abhängig von meinem Nachnamen irgendwie, von daher war das nie so n großes Thema. [45]

Laura grenzte sich explizit von der Intention ab, über die Beibehaltung des eigenen Nachnamens oder die Annahme eines Doppelnamens zu zeigen, dass die eigene Persönlichkeit sowie Identität nicht in der Ehe aufgehen und nicht dem Namen des Mannes untergeordnet werden. Im Gegensatz dazu sah sie ihre Selbstständigkeit nicht gefährdet. Dies war sicher auch darin begründet, dass sie und ihr Partner sich in ihrem traditionell und gemeinschaftlich orientierten Umfeld aufgehoben fühlten, in dem eine derartige Selbstdarstellung als Irritation erfahren werden könnte. Einerseits wies sie den Einfluss der Namensänderung auf ihre Persönlichkeit zurück, andererseits hielt sie später jedoch scheinbar gegenteilig fest: "Jetz bin ich hier mein Leben lang schon Laura [Nachname der Frau] und dann bist du auf einmal Laura [Nachname des Mannes], das is ja schon irgendwie [...] auch was anderes." Was hier zunächst widersprüchlich erscheint, veranschaulicht jedoch die unterschiedlichen, inkorporierten Ansprüche an Frauen und Männer, die von ihr als selbstverständlich angesehen und hingenommen wurden. Dass Laura als Frau den Wandel der Identität auf sich nahm und nicht ihr Partner, widersprach ihr zufolge nicht der Entfaltung ihrer eigenständigen Persönlichkeit. [46]

Das Aushandlungsmuster der Selbstverständlichkeit beruht auf einer hohen Einigkeit der Partner*innen sowie der Vorrangstellung der männlichen Position. Außerdem geht es mit einer stark begrenzten Aushandlung der Partner*innen und einer elementaren Orientierung der Frauen an ihren Partnern einher. Es wurde ein Spannungsverhältnis ersichtlich, in dem ungeachtet der rechtlichen Offenheit und der Kenntnis von Alternativen die Paarwirklichkeit von Geschlossenheit bezüglich der Bestimmung des Ehenamens geprägt war. Man könnte sagen, dass "über" den Paaren eine wirkmächtige soziale Wirklichkeit stand, aufgrund derer für die betreffenden Paare alternative Möglichkeiten nur theoretisch zugängig erschienen, die für sie praktisch jedoch nicht zugängig waren. Die Bestimmung des Ehenamens zeigte sich dabei nicht einfach vollständig präreflexiv, gleichwohl wurde sie als unproblematisch und automatisiert verstanden. Reflexion fungierte jedoch ex post einordnend und nicht in einem Diskurs die Gründe und Alternativen abwägend oder männliche Privilegien hinterfragend. Hegemoniale Männlichkeit konnte offen präsentiert werden und wurde zugleich nicht wahrgenommen, geleugnet oder verharmlost, indem Geschlechterungleichheit als ein auf individuellen Einstellungen basierender oder sozial verankerter Konsens gerahmt oder über fiktive Debatten als Ausdruck von Weiblichkeit oder die Verkehrung der Positionen entkräftet wurde. Deutlich wurde damit auch, wie männliche Herrschaft sowohl von Männern als auch von Frauen habituell inkorporiert ist. [47]

6.2 Aushandlung als einseitige Festlegung des Mannes

Selbst wenn die geplante Ehenamensführung nicht gleich selbstverständlich war, könnten traditionelle Motive in der Aushandlung zu einem zentralen Argument erwachsen. Beispielsweise gilt dies im Falle des Paars Tina und Torben. So hielt Torben fest: "Ich wollte eigentlich auch ganz gerne meinen Familiennamen, weil ich eigentlich mehr oder weniger der Letzte der [Nachname des Mannes] bin." Für ihn erwuchs die Aufgabe, das Familienvermächtnis zu erhalten, auch daraus, dass sie an keine andere Person seiner Herkunftsfamilie delegiert werden konnte. Im Gegensatz zu Saira und Steve war dies jedoch nicht nur ein ex post einordnendes Argument für ein bereits feststehendes Ergebnis. Über das Familienvermächtnis hinaus war für Tina und Torben auch die familiale Verbundenheit ein gewichtiges Argument. Und diese Verbundenheit wollten sie über den gemeinsamen Ehenamen dokumentieren.

Tina: Mittlerweile sind wa in einer, leben wir in einer Gesellschaft, wo s Jacke wie Hose is, aber es hätt mich schon ein bisschen gestört, dass ich nich den gleichen Namen trage wie mein Mann, beziehungsweise dass mein Kind n andern Namen hätte wie ich oder mein Mann. [48]

Tina zufolge ist es gesellschaftlich nicht mehr wichtig, für welchen Ehenamen man sich entscheidet. Vielmehr referierte sie auf ein inneres Bedürfnis. Hätten sie und ihre zukünftigen Kinder nicht denselben Nachnamen wie Torben, würde dies für Tina ein Mangel in den Familienbeziehungen darstellen. Gleichwohl waren die Konturen der Aushandlung durch Torbens Vorgabe bezüglich seines Familienvermächtnisses bereits umrissen. Tina brachte keinen gleichwertigen Anspruch ein, wollte jedoch vermeiden, dass die familiale Verbundenheit nicht über den Ehenamen zum Ausdruck kommen könne. Rechtliche Alternativen konnten dadurch nicht gleichwertig in die Aushandlung einbezogen werden. [49]

Bei sechs Paaren wurde vonseiten der Männer eine derart strenge Vorgabe zugunsten des eigenen Nachnamens gemacht, dass die Frauen nur noch eingeschränkt Einfluss auf die Bestimmung des Ehenamens hatten und eine nicht-traditionelle Namensführung nicht oder zumindest kaum mehr möglich war. Hier wurden das männlich Privileg, hegemoniale Männlichkeit und der männliche Anspruch explizit deutlich, und auf dieser Basis konnten die Männer die Aushandlung des Ehenamens maßgeblich bestimmen. Die Frauen mussten sich zur starren Haltung der Männer positionieren, gleichwohl äußerte sich dies nicht konfliktträchtig. [50]

So war es auch bei Gesa und Gabriel. Gabriel antwortete wie folgt: "Wenn, dann wird Gesa halt dann meinen Namen annehmen oder ihren behalten. Da haben wir uns noch net so mit auseinandergesetzt. Das is eigentlich ne Sache, die sie entscheiden muss." Gesas Position wurde hervorgehoben, obgleich Gabriel die Ausgangssituation dominierte und damit den Rahmen einengte. Die einseitige Festlegung der Männer konnte dabei weder infrage gestellt werden, noch wurde sie angezweifelt. Den Frauen wurde dann lediglich, wenn überhaupt, eine stark begrenzte Entscheidungsfreiheit zugestanden, ohne die privilegierte Position des Mannes zu thematisieren. [51]

Damit wurde den Frauen zugleich eine gewisse Verantwortung zugesprochen. Den Frauen oblag es, darüber zu befinden, ob die partnerschaftliche oder familiale Verbundenheit – also eine familialistische Orientierung – über den gemeinsamen Nachnamen symbolisch verankert werden sollte. In den meisten Fällen stimmten die Frauen dem Männernamen zu, um damit nicht die Zugehörigkeit zueinander infrage zu stellen. Dies hielt auch Marie fest, deren Partner Markus seinen Nachnamen nicht abgeben mochte: "Markus hätte nie und nimmer seinen Nachnamen gewechselt, /Markus: Nein / weil er den viel zu toll findet. Und ich wollte nicht zwei verschiedene Nachnamen haben, da blieb mir nichts anderes übrig." Dieses Aushandlungsmuster ist folglich besonders durch die Unterscheidung zwischen einer männlich-selbstbezogenen und weiblich-familialistischen Orientierung charakterisiert. Ein Selbstverständnis als "modern" und traditionelle Beziehungsmuster müsse sich für Frauen in ihrem Selbstverständnis jedoch nicht widersprechen, sagte Marie:

Marie: Eigentlich sind wir ja ziemlich modern und so ich sach ma so gleichberechtigt was jetz so unsre Beziehung angeht. Aber irgendwie fand ich's immer schön, wenn man erst heiratet und dann es weitergeht mit irgendwie Kinder kriegen und so weiter. Also da war ich irgendwie so im Denkmuster schon so n bisschen klassisch. [52]

Gleichberechtigung in der Beziehung und Unterordnung in der Bestimmung des Ehenamens schlossen sich für Marie nicht aus, weil sie dem persönlich gewünschten Beziehungsmodell entsprachen und die Bestimmung des Ehenamens nicht als Arena der Individualisierung oder emanzipatorischer Kämpfe gesehen wurde. Die traditionelle Namensführung und das dominante Verhalten der Männer wurden dabei nicht als etwas betrachtet, das die Gleichheit zwischen den Partner*innen unterminiert und bedroht. In diesen Fällen zeigen sich aufseiten des Mannes eine Selbstverständlichkeit in der geplanten Namensführung, die selbstbezogene Setzung eigener Motive über andere Motive und eine komplette oder teilweise Verweigerung der Debatte. In Zusammenhang mit der familialistischen Orientierung der Frauen blieb die Thematisierung alternativer Optionen fiktiv und ohne reale Konsequenzen. [53]

Gab es eine Debatte über die Ehenamensführung, obwohl der Mann sich bereits entschieden hatte, dann stellte sich diese als Scheindebatte heraus, die einseitig bereits beantwortet war. Grete nahm zunächst Bezug auf die familiale Verbundenheit:

Grete: Wir wollten schon insofern verbunden sein, dass wir einen Namen haben, das denken wir halt auch bei den Kindern [...]. Dann war halt nur noch die Diskussion, meiner oder seiner. Und dann hab ich gesagt, ja er würde ja dann wie ein Künstler heißen. Und dann hat er gesagt, es gibt hier keine Diskussion, du wirst [Nachname des Mannes] heißen, Schluss Aus Ende. Und dann hab ich gesagt, naja gut.

Gregor: Ja, also in der Hinsicht da war ich eigen, da war ich, hab ich gesagt, ja das ist so, da bin ich halt traditionell. [54]

Wenngleich an dieser Stelle auch weitere Gründe angeführt wurden, durch die die Bestimmung des Ehenamens über das Traditionsbewusstsein hinaus fundiert werden sollte, gleicht dies weniger einer gemeinsamen Diskussion oder einem Austausch über alternative Gründe als vielmehr einer Auseinandersetzung, die allein von Grete geführt und einseitig von Gregor rigoros abgeschlossen wurde. Die ergänzenden Gründe besaßen demnach keine Relevanz für ihre Entscheidung. Grete nahm ihre Unterordnung anscheinend hin, und Gregor zeigte – wie die Männer dieses Musters generell – seine dominante Position ohne Umschweife. Anschaulich ist auch die unterschiedliche Darstellungsweise der beiden. Sprach Grete gemeinschaftsbezogen von "wir" und stellte im Verlauf beide Positionen und Erwiderungen gegenüber, beschrieb Gregor dagegen einseitig ausschließlich die eigene Position. Dadurch wurden nicht nur die individuellen Positionen, sondern auch die geschlechterspezifischen Verantwortungsbereiche markiert. [55]

Über ein Reframing der Position Gretes konnte ihr Hinnehmen positiv konnotiert und ein unilaterales Erzwingen der Entscheidung umgangen werden.

Grete: Das war halt auch ne Zeit lang, wo ich gesagt hab, ich würde auf gar keinen Fall sein Namen einnehmen, als der ganze Stress mit seiner Familie dann war. [...] Und jetzt hab ich dann halt gesagt, ja ok, aber ich nehme ja seinen Namen an. Es ist ja jetzt auch ok mit der Familie. [56]

Da sich die Beziehung zu Gregors Herkunftsfamilie konfliktreich gestaltete, lehnte Grete es zunächst kategorisch ab, über den Ehenamen eine Verbindung zur Verwandtschaft ihres Partners herzustellen. Die Übernahme des Nachnamens hätte für Grete eine gelingende Beziehung zu Gregors Herkunftsfamilie suggeriert, die praktisch nicht gegeben war. Im Laufe der Beziehung änderte sie ihre Meinung. Möglich war dies, da sich das Verhältnis zu Gregors Herkunftsfamilie entspannte und Grete zugleich die Übernahme des Nachnamens für sich in einem neuen Bedeutungsrahmen brachte: Der Nachname Gregors repräsentierte weniger die umfassenden Verwandtschaftsbeziehungen. Aus der Betonung wird ersichtlich, dass sein Nachname für die partnerschaftliche Verbundenheit mit Gregor sowie für ihn als einzelne Person stand. [57]

Bei Steffen und Sabrina wurde die Abgrenzung zu emanzipatorischen Motiven deutlich. In diesem Fall erwuchs die Einheitlichkeit des Nachnamens innerhalb einer Familie zu einem allgemeinen Anspruch insbesondere an Paare mit Kindern:

Sabrina: [...] Und ich krieg das auch immer in der Schule mit, dann kommen Schüler, da kommt die Mutter, dann sprech ich die Mutter mit dem Namen an, dann sagt sie, aber nein, ich bin die Frau Maier und nicht die Frau Müller und dann denkt man irgendwie, die Eltern sind nicht verheiratet, dann sind sie doch verheiratet und ham wieder ne andere Frau, dann is es aber nur die Freundin und das is, das gibt manchmal so n verzerrtes Bild von so ner Familie. Deswegen ham wir das, dass wir den gleichen Namen haben wollen, war eigentlich von Anfang an klar. Und was ich auch also ich find auch, dieses Möchte-gern-Emanzipatorische, also nein, also mein Partner muss aber jetzt meinen Namen annehmen [mit affektierter Stimme], weil das jetz grad irgendwie, weil ich mich nich als Frau unterordnen möchte. Das find ich irgendwie auch Quatsch.

Steffen: Ja, das hat ja nix mit unterordnen zu tun.

Sabrina: Ja, aber doch, für manche Frauen is es schon so, dass es jetz unbedingt das wollen, dass der Partner den Namen annimmt, nur einfach damit sie sagen können, er hat jetz meinen Namen angenommen. [58]

Sabrina bereitete ein familiäres Nachnamen-Patchwork (beruflich) Schwierigkeiten, die sie anderen nicht abverlangen wollte. Mit der Bezeichnung "verzerrt" wies sie unterschiedliche Nachnamen nicht nur zurück, sondern sie sprach die Verantwortung für ihre eigene Wahrnehmung dieser Familien auch deren Nachnamenspraxis zu. Sabrina forderte Klarheit ein und sprach Eltern die Verantwortung zu, für Außenstehende über einen einheitlichen Nachnamen ein unmissverständliches Bild der Familienverhältnisse zu zeichnen. Sie verstand die Annahme des Nachnamens ihres Partners dabei nicht als Unterordnung – Steffen pflichtet ihr bei –, sondern sie reduzierte die Intention, die hinter der ablehnenden Haltung von Frauen gegen die Übernahmen des Nachnamens des Mannes steht, auf eine oberflächliche Selbstdarstellung, hinter der kein glaubhafter emanzipatorischer Anspruch stecke. Damit geht die Kritik einher, dass der Ehename, der für die innere familiale Zugehörigkeit stehe, für nach außen gerichtete selbstdarstellerische Zwecke entfremdet werde. [59]

Steffen orientierte sich an sozialen Erwartungen, hob jedoch folgende Differenzierung hervor, die dokumentieren sollte, dass er seiner Partnerin die traditionelle Namensführung nicht aufzwang:

Steffen: Der Name des Mannes is immer noch, sofern er nich total hässlich is, sag ich jetzt mal, schon so eher noch so verbreiteter ja und ja schon eher noch so der Klassiker und ich sach's ma so, ob die Frau dann eher den Doppelnamen hat oder halt den Namen annimmt ja oder halt auch ja man hätte auch sagen können, wir bleiben so.

Sabrina: Aber das wollten wir auch nich, weil wir gesagt ham, wir wolln ja auch verheiratet sein. [60]

Als "Klassiker" wird etwas charakterisiert, wenn es als allgemein anerkannt und verbreitet gilt. Steffen ordnete die Bestimmung des Ehenamens in die von ihm als gesellschaftlich gängig erachtete Normalität ein, von der Männer allgemein nicht abweichen sollten, auch wenn er zugleich einen Wandel der sozialen Erwartungen festhielt. Damit stellte er seine eigene Position als gesellschaftlich fundiert sowie akzeptiert und als nicht einfach individuelle Meinung dar. Über den Bezug auf soziale Gegebenheiten wurden seine Argumente hierarchisiert. Zugleich wird augenfällig, dass die Grundlage der Bestimmung des Ehenamens über das Paar hinauswies. Abweichungen von der als üblich verstandenen Option waren für Steffen nur dann zulässig, wenn Gründe gegen den Nachnamen des Mannes wirklich schlagkräftig wären oder der Namen durch etwas entwertetet sei (bspw. ästhetisch). Alternative Gründe wurden damit nicht als gleichrangig bewertet, auch wenn sie potenziell hätten herangezogen werden können. Anders als Männern wurde von Steffen in diesem Zitat seiner Partnerin Sabrina als Frau eine gewisse Flexibilität zugestanden. Damit individualisierte er die Namenswahl und suggerierte, jede*r hätte frei für sich allein entscheiden können. Sabrina referierte dagegen auf ein paarbezogenes "Wir". Die beiden bestimmten den Nachnamen Steffens als Ehenamen, da sie Namens-Patchwork ablehnten und einen gemeinsamen Nachnamen als Ausdruck der Verbundenheit in der Ehe bewerteten. [61]

Im Gegensatz zum Muster der Selbstverständlichkeit war auffallend, dass Frauen der impliziten Dominanz der Männer nicht einfach einmütig oder internalisiert folgten und die Bestimmung des Ehenamens nicht auf Basis einer präskriptiven, traditionell orientierten Einstimmigkeit getroffen wurde, sondern sich explizit eine dreifache Asymmetrie in der Aushandlung im Paar herauskristallisierte, aufgrund derer die rechtliche Offenheit auch in diesem Muster praktisch nur begrenzt zugängig war. Zunächst zeigte sich die Praxis von Männern, ihre Position und ihre Argumente einseitig sowie unverrückbar zu setzen. In der Folge konnten sie die Bestimmung des Ehenamens zu ihren Gunsten lenken. Damit stand zugleich die geschlossene Position der Männer der relativen Aufgeschlossenheit und relativen Flexibilität der Frauen gegenüber. Dies mündete jedoch darin, dass die Frauen einseitig die Namensänderung auf sich nahmen. Auf Basis der männlich-selbstbezogenen und weiblich-familialistischen Orientierungen erwuchsen schließlich parallele Argumentationslinien, welche in ihrer Synthese jedoch auch in diesem Muster dazu führten, dass Frauen sich weitestgehend konfliktfrei an ihren Partnern orientierten oder dies von den Männern eingefordert werden konnte. Die Unterordnung wurde nicht nur familialistisch fundiert oder hingenommen, sondern es wurden z.B. auch emanzipatorische Argumente diskreditiert, oder die Positionen und Argumente der Frauen erfuhren ein Reframing. [62]

6.3 Exkurs: Doppelnamen

Über den Erhalt des Geburtsnamens in einem Doppelnamen die eigene Individualität zu betonen und die persönliche Emanzipation zu zeigen war im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts eine Möglichkeit von Frauen, die Tradition und männliche Dominanz zu irritieren, ohne mit ihr fundamental brechen zu müssen. Die gegenwärtig heiratende Generation begegnete diesen Frauen ihrer Elterngeneration in ihrer Kindheit und Jugend in beruflichen Bereichen, in denen Frauen vergleichsweise frühzeitig eine eigene Karriere anstreben konnten und die für ein Milieu standen, in denen die weibliche Emanzipation Anerkennung fand. Aus dieser Erfahrung verfestigte sich ein (Frauen-)Bild, das von den Befragten als veraltet angesehen wurde und in das sie sich nicht einfügen wollen. Da die mit diesem Stereotyp verbundenen Assoziationen nicht die eigene Identität aufladen sollten, stellten Doppelnamen für Frauen folglich keine gangbare Alternative dar. Allgemein äußerte Tina dazu: "Das is so Klischee, das tut schon weh." Und Marie meinte: "Ich find, das hat so n bisschen so ne Note, die ich nich haben will." Konkreter beschrieben dies einmütig Raphael und Rica:

Raphael: Irgendwie komisch. Außerdem muss ich dann immer an Pädagoginnen denken irgendwie so. Die ham immer Doppelnamen, /Rica: Ja/ als Gesetz des Universums. /Rica: Stimmt/ Und Psychiater. [63]

Auch Hanna und Henrik griffen dies auf:

Hanna: Und Doppelnamen verbind ich jetzt auch mehr, hat man immer die Vorstellung von so emanzipierten Frauen, die so Gleichstellungsbeauftragte oder so sind, /Henrik: Ja/ die ham dann ja meistens Doppelnamen komischerweise oder so Grüne oder so.

Henrik: Anwältinnen oder Ärztinnen oder ne, Lehrerinnen. [64]

Doppelnamen wurden unabhängig vom konkreten Aushandlungsmuster auch aus zwei weiteren Gründen abgelehnt: Ein Doppelname, der in Deutschland immer nur von dem- bzw. derjenigen getragen werden kann, deren/dessen Nachname nicht zum Ehenamen wurde, stellte für die Paare keine zufriedenstellende Alternative dafür dar, sowohl partnerschaftliche oder familiale Verbundenheit zu zeigen als auch Individualität auszudrücken. Nino, der Partner von Nina, merkte an: "Wenn wir schon heiraten, dann möcht ich auch gerne genauso heißen wie meine Frau und nich nur so ähnlich." Indem der Doppelname von den Nachnamen der anderen Familienmitglieder abweicht, markiert er eine Differenz, durch welche die Verbundenheit zueinander als unvollkommen erfahren wurde. Für Rica und Raphael waren Doppelnamen defizitär, da sie nur ein "halbes Commitment" (Rica) oder einen "faulen Kompromiss" (Raphael) darstellten. [65]

Weiterhin waren die Praktikabilität des Namens sowie ästhetische Gründe ausschlaggebend für die Ablehnung von Doppelnamen, die dann bspw. als "schrecklich" (Barrie) zurückgewiesen wurden. Nachnamen wurden allgemein als schön oder unattraktiv, selten oder häufig, verständlich oder unverständlich, einfach oder kompliziert, praktisch oder unpraktisch erfahren sowie klanglich abgelehnt oder als wohlklingend wahrgenommen. Emilie hielt bezüglich der Doppelnamen fest: "Nee, das klang nich schön." Und ihr Partner Emil führte aus: "Mich würd's nerven, wenn ich dann noch mitn zweiten Namen irgendwo immer unterschreiben muss." Und Tina äußerte: "Ekelhaft. Ich bin viel zu faul dafür." [66]

Im hier untersuchten Sample entschieden sich nur zwei Männer für einen Doppelnamen, denn die Ablehnung galt für Männer nicht in gleicher Weise, da sich kein vergleichbares männliches Stereotyp zeigt. Vielmehr boten Doppelnamen Männern die Möglichkeit, traditionelle Muster beizubehalten. Für Christian war ein Doppelname weder ästhetisch noch in Bezug auf die partnerschaftliche Verbundenheit fragwürdig:

Christian: Also den Doppelnamen haben wir deswegen gewählt, weil ich meinen Namen nicht ganz wegnehmen wollte, aber ich wollte halt auch nicht dass ich nur [Name des Mannes] weiterhin heiße, sondern es sollte ja schon irgendwie sein, dass wir zusammen gehören. [67]

Für ihn war es anscheinend leichter, einen Doppelnamen nicht zu einem Mangel an Verbundenheit oder Ästhetik werden zu lassen. In der Ergänzung oder Verknüpfung unterschiedlicher Aspekte können Doppelnamen demnach für Männer zu einer Option werden. [68]

6.4 Aushandlung als offener Austausch und gleichberechtigter Entscheidungsprozess der Partner*innen

Bei elf Paaren zeigte sich ein offener Aushandlungsprozess, welcher in eine unterschiedliche Positionen oder Argumente vermittelnden Entscheidung mündete. Von diesen Paaren wählten schließlich jeweils fünf Paare den Namen des Mannes bzw. eine nicht-traditionelle Variante. Das Paar Pia und Paul war zum Zeitpunkt des Interviews noch unentschlossen. Die Fälle unterscheiden sich darin, welche Gründe einbezogen wurden und ob eine gemeinsame Argumentationslinie zur Entscheidung führte, oder die Debatte aufgrund einer ausbleibenden Einigung beendet wurde, indem ein*e Partner*in nachgab und derart die Entscheidung herbeiführte. War Letzteres der Fall, wurde der Abschluss der Debatte über die Ehenamenswahl bei der Eheschließung selbst zu einem entscheidenden Faktor. Grundlegend wurden die Nachnamen oder zumindest die jeweiligen Positionen der Partner*innen dabei als gleichwertig behandelt und nicht im Voraus eingeschränkt, sondern gleichberechtigt in die Bestimmung des Ehenamens einbezogen. [69]

Erik nahm den Namen seiner Partnerin Elli an und behielt seinen Geburtsnamen im Doppelnamen bei. Elli verdeutlichte, wie über den Nachnamen Verwandtschaftsbeziehungen hergestellt werden. Für sie blieben diese nicht nur abstrakt, sondern sie spiegelten eine erfahrene familiale Beziehung wider, der sie sich affirmativ verbunden fühlte: "Ich hab zu seiner [Eriks] Familie, mein Problem is, [...] da fehlte mir einfach der Bezug, wogegen ich einen total engen Bezug zu meiner Familie habe." Ein Namenswechsel Ellis hätte für sie gelingende Beziehungen zu Eriks Herkunftsfamilie suggeriert, die nicht existierten. Die Bedeutung des Nachnamens ergab sich aus gelebten Bindungen und nicht aus einem vorgegebenen Vermächtnis. Zugleich war für Elli ein einheitlicher Nachname selbstverständlich, wenn sie mit Erik eine Familie gründet. Kinder sollten über den gemeinsamen Nachnamen gemeinschaftlich eingebunden werden: "Wenn man irgendwann mal ne Familie haben will, find ich, gehört sowas auch irgendwie dazu." Ein gemeinsamer Nachname stiftet hiernach Familienidentität und ist sichernd in der Herausbildung des familialen Wir-Gefühls. [70]

Die Debatte über die Bestimmung des Ehenamens wurde schließlich von Erik beendet, der frustriert darüber war, dass die Diskussion derart lange dauerte, ohne dass die beiden zu einer Entscheidung fanden: "Ich nehm ihren Namen noch dazu als Doppelnamen. Ja, ich war die Diskussion leid. Wir ham bestimmt n dreiviertel Jahr drüber diskutiert und ham keinen Kompromiss gefunden." Da er die gefundene Lösung nicht als Resultat gegenseitiger Zugeständnisse charakterisierte, konnte er sein einseitiges Nachgeben positiv hervorheben. Außerdem zeigte sich ein hoher Anspruch an Individualität. Im Zentrum seiner Aussage stand nicht der gemeinsame Ehename, sondern sein eigener Nachname. Auch diesbezüglich hob er sein Entgegenkommen hervor, über das ein geschlechterbezogener Unterschied deutlich wurde. Er erhält seinen Nachnamen über den Doppelnamen nicht für sich im Ehenamen bei – hierbei wäre der gemeinsame Ehename der Bezugspunkt –, sondern er verstand den Doppelnamen als eine jeweilige Beibehaltung der Nachnamen, bei der er seinen Nachnamen mit Ellis Nachnamen ergänzte – hierbei war sein Nachname der Bezugspunkt. Dies kompensierte sein Einlenken und vermittelte die Positionen. [71]

Bei Pia und Paul war die Ausgangslage schwierig, da beide einen gemeinsamen Nachnamen tragen wollten, aber den je eigenen vorzogen und Doppelnamen ablehnten. Paul äußerte Bereitschaft, nachzugeben: "Ich mach da jetzt auch keinen Hehl draus. Wenn sie sagt, ich will den nicht, dann nehm ich den an." Zugleich war Pia eine der wenigen Frauen, die anmerkte, über den Nachnamen ihr Familienvermächtnis erhalten zu wollen: "Ich will eigentlich och, dass meiner weiterlebt. Meine Schwester hat den schon nich weitergetragen." Damit eignete sie sich ein Motiv an, das traditionell männlich konnotiert ist. [72]

In einigen Beispielen wurde bereits die Bedeutung der sozialen Erwartungen angedeutet, mit denen die Paare konfrontiert waren. Auch bei Pia und Paul flossen die sozialen Erwartungen in die Aushandlung und Entscheidung ein. Die Auseinandersetzungen der Paare mit den Erwartungen des sozialen Umfelds wurden jedoch nicht immer derart reibungslos beschrieben wie beispielsweise bei Laura und Luis, für die die Bestimmung des Nachnamens des Mannes zum Ehenamen selbstverständlich war (Abschnitt 6.1). So erklärte Pia: "Weil eigentlich alle um uns rum auch so n bissl sagen, naja, du musst den Namen des Mannes annehmen." Und Paul ergänzte: "Traditionell gesehen." Über "eigentlich", "so n bissl" und "traditionell" zeigten die beiden, dass die Erwartungen des sozialen Umfelds für sie zwar nicht bedeutungslos waren, aber von ihnen nicht angenommen wurden. Werden die Erwartungen zu sozialem Druck, dann wird die Einordnung in gewisser Weise zur Unterordnung. In der Erwartung von Sanktionen oder der Internalisierung der damit einhergehenden Erwartungshaltung wird über sozialen Druck Anpassung eingefordert. Die Erwartungen des sozialen Umfelds konnten damit für die Wahl des Ehenamens maßgebend werden, unabhängig davon, ob die Paare egalitär weitere für sie bedeutende Gründe festhielten. Denn dies verzerrte den Austausch auf der Paarebene zugunsten der männlichen Position. Die extrinsische Verstärkung der männlichen Position brachte die Gleichberechtigung und Symmetrie mancher Paare ins Ungleichgewicht. Nachvollziehbar wird dies am Paar Anna und Alexander:

Alexander: [...] drüber geredet, wie wirs machen können, ham die einzelnen Optionen auch bewertet und sind da zu dem Ergebnis gekommen, dass einfach das das Einfachste ist und das Natürlichste is irgendwie. Weil sons würde jeder fragen, warum hasse denn das, warum habt ihr das so gemacht und so. [...] Das is wirklich Tradition und [...] auch halt wegen einfach Umfeld, Üblichkeit irgendwie so. Dass s halt nich üblich is, dass der Mann den Namen der Frau annimmt. [73]

Zwar gab es bei Anna und Alexander eine gleichberechtigte sowie offene Abwägung unterschiedlicher Gründe, für die traditionelle Namensführung waren die sozialen Erwartungen jedoch der ausschlaggebende Faktor. Die traditionelle Wahl war für Alexander nicht nur mit weniger praktischen Hürden verbunden, da die beiden damit der Infragestellung ihrer Bestimmung des Ehenamens aus dem Weg gehen konnten, sondern sie wurde zugleich mit einem essenzialistischen Fundament verbunden. Sich nicht-traditionell zu entscheiden hätte auch gegen eine "natürliche", also als eine dem Paar vorausgehend und unverrückbar verstandene Ordnung verstoßen. Derart wurden die Grundlagen der Bestimmung des Ehenamens mittels der Naturalisierung der gewählten Option quasi objektiviert und die besprochenen Gründe hierarchisiert. Im Weiteren wurde ihre geplante Namensführung aber bspw. auch mit ästhetischen Gründen untermauert. Anna forderte vermittelnd zudem eine symbolische Anerkennung als adäquate Gegenleistung dafür ein, den eigenen Nachnamen aufzugeben: "Mir war halt nur wichtig, dass er anerkennt, dass ich naja kein Opfer bringe, aber dass das ein großer Schritt is, dass ich meinen Namen abgebe." Die traditionelle Bestimmung des Ehenamens war für sie nicht selbstverständlich, sondern ihr Entgegenkommen musste von Alexander entsprechend honoriert werden. Damit wurde der entstandenen Asymmetrie entgegengewirkt. [74]

Auch das Paar Nino und Nina dokumentierte die Einbettung der Aushandlung in das soziale Umfeld. Als wesentlichen Faktor nannte Nino zunächst das subjektive Wohlbefinden seiner Partnerin und kam anschließend auf den sozialen Druck zu sprechen:

Nino: Nina meinte schon von Anfang, naja, ob sie sich jetz so mit [Nachname des Mannes] wohlfühlt, weiß sie nich so ganz genau. Ich meinte schon von Anfang an, ich könnte mir beides vorstellen, [...] dann kam auch viel so von den Eltern irgendwie so ne? Also grade da von deinen

Nina: Nee, die fandens egal. Also nich egal, aber

Nino: Also dein Papa hat schon gesagt, man könnte eigentlich den vom Mann eher nehmen oder so, ne? Also und eigentlich hatten wir uns aber schon sozusagen auf [Nachname der Frau] geeinigt intern und dann meinten Ninas Eltern aber nochmal, naja, eigentlich is ja so und so. Und dann hatten wir schon nochmal überlegt. Ja, es warn dann zum Schluss so viele Gründe und auch wie man sich wohlfühlt, also hauptsächlich das Ausschlaggebende war, glaub ich, dass du dich mit [Nachname der Frau] wohler fühlst als mit [Nachname des Mannes]. [75]

Diese Sequenz zeigt, dass Nina und Nino sich zwar zunächst irritieren ließen, sich aber, im Gegensatz zu Anna und Alexander, den sozialen Erwartungen widersetzten. Als Basis dafür nannte Nino den gemeinsamen Findungsprozess sowie das für die beiden gewichtigere Argument des subjektiven Wohlbefindens. Die interaktive Dynamik dieser Sequenz verläuft zugleich umgekehrt zur Ehenamenswahl. Es wird deutlich, dass die Entscheidung zugunsten des Nachnamens der Frau – und das damit inbegriffene Zurückstecken des Mannes – darüber ausgeglichen wurde, dass Nino als Mann das Sprechen und das Narrativ der Aushandlung dominierte. Er stellte die Egalität im Paar über eine andere Ebene wieder her, indem er seine Erzählung der Bestimmung des Ehenamens gegen seine Partnerin durchsetzte. [76]

Emilie und Emil bezogen vielfältige Argumente in ihre Abwägung ein, die Aushandlung wurde aber durch einen einseitigen Impuls Emilies beendet.

Emil: Da haben wir auch lange gerätselt, was wir machen sollen, weil ich beide Namen auch sehr schön finde. Wir haben sogar schon überlegt, ob wir nicht den Namen von den Urgroßeltern oder so annehmen kann, damit die Entscheidung anders ausfällt oder so. Aber irgendwann hast du dann gesagt, so ich will jetzt /Emilie: Das war mein Bauchgefühl./ deinen Namen annehmen.

Emilie: Also irgendwie dacht ich ja auch, muss das jetzt irgendwie die Frau machen? [...] Auch wenn es ja an [Name einer Politikerin] erinnert, aber irgendwie dacht ich, [Emilies zukünftiger Name] is irgendwie schön. Und vielleicht auch, weil ich immer Veränderungen brauche, is das auch so dieser neue Lebensabschnitt dann, dann heiß ich so und, fühl mich irgendwie noch mal enger zu ihm so verbunden und fands dann gut.

Emil: Aber ich denke, es is jetzt nich die Entscheidung weil's ja traditionell so ist, dass man vom Mann den Namen annimmt. [...] Also ich hätte auch, hätten wir uns wahrscheinlich immer noch nicht geeinigt, hätt ich dann irgendwann vielleicht gesagt, so, jetzt nehm ich den Namen an, is ja auch ein bisschen kürzer. [77]

Traditionelle Motive wurden von den beiden zurückgewiesen, und von Emilie wurde explizit ihre (untergeordnete) Position als Frau reflektiert. Wenngleich Emilie den Namenswechsel vornahm, war dies für sie nicht selbstverständlich. Neben der Ästhetik der Namen, die hier sowohl positiv als auch negativ eingebracht wurden, wurden auch alternative Wege erwogen. Emilie verband mit ihrem Namenswechsel einen Statusübergang und eine persönlich Entwicklung, die ihr einerseits charakterlich entsprach und die andererseits für etwas Neues stand, in dem die partnerschaftliche Verbundenheit mit Emil vertieft wurde. Der Bezug auf die persönliche Entwicklung Emilies, die Ablehnung der Tradition und die von Emil wiederholt angemerkte ursprüngliche Offenheit der Aushandlung sowie Gleichwertigkeit der Positionen und Namen erhalten im Narrativ des Paars die Symmetrie. [78]

Wird die Übernahme des Nachnamens symbolisch als Gründung einer neuen Familie und die Abgrenzung zur Herkunftsfamilie verstanden, dann wird der Ehename zum Ausdruck einer neuen Lebensphase sowie eines Transformationsprozesses der Individuen oder der Paarbeziehung. Über den Ehenamen findet die partnerschaftliche Verbundenheit bzw. das Aufeinanderbezogensein Eingang in die persönliche Identität (BERGER & KELLNER 1965), und dies nicht nur nach außen, sondern auch im Sinne der Zugehörigkeit zueinander. Der gemeinsame Ehename bestätige nicht nur Bestehendes, sondern gebe der Verbundenheit einen praktischen Impuls (vgl. WUTZLER & KLESSE 2019). Dieses familialistische Argument wurde meist von Frauen eingebracht. [79]

Bei Claudia und Christian bestand zugunsten der Bestimmung des Nachnamens von Claudia zum Ehenamen ein gewichtiger Grund, der für die beiden durch kein anderes Argument aufgewogen werden konnte. Claudias Name setzte sich durch, da er beruflich über ihre Selbstständigkeit an ihr Geschäft gebunden war.

Claudia: Bei mir wär's halt eben viel mehr Kram gewesen, den ich hätte ändern müssen, deswegen haben wir es so gemacht.

Christian: Ja. Wegen dem Laden und so, das ist einfach zu viel. [80]

Ein Wechsel ihres Nachnamens hätte bürokratisch einen Mehraufwand erfordert, der dem möglichen Nutzen nicht entsprochen hätte. Aber auch die Ästhetik und Praktikabilität wurden als Gründe zugunsten Claudias Nachnamen als Ehenamen ergänzend angeführt. Allgemein können sich bürokratische Gründe auf die Herausforderungen eines Namenswechsels oder auf zukünftige Schwierigkeiten bzw. Erleichterungen beziehen. Christian glich dies aus, indem er einen Doppelnamen wählte (Abschnitt 6.3). [81]

Hatte die Bestimmung des Ehenamens keine nennenswerte Bedeutung für das Paar oder zeigte sich Einigkeit, dann konnte die Entscheidung, wie bei Oskar und Olivia, auch schnell und ohne Auseinandersetzung fallen. Olivia führte Folgendes aus und sprach traditionellen Gründen dabei die Relevanz ab: "Wir behalten beide unsere Namen. [...] Es ist auch halt einfach nicht mehr wichtig, ne?" Und Oskar ergänzte: "Da waren wir auch wirklich relativ schnell auf einem Nenner, war überhaupt keine große Diskussion wert." Die Bedeutung von Individualität und Gleichberechtigung wurden auch bei Rica und Raphael deutlich. Auch sie behielten jeweils ihren Namen bei, und dies ungeachtet der dagegen sprechenden Argumente.

Rica: Wir sind halt eigene Leute, trotzdem noch eigene Menschen. [...] Das war irgendwie ganz selbstverständlich. Raphael hat publiziert schon unter seinem Namen, ich auch und das machts kompliziert. [...] Ich find meinen Namen zwar mühsam und ich muss ihn immer buchstabiern und so und ich denke, [Nachname des Mannes], das is irgendwie ein schöner Name, aber [...] ich will meine eigene Identität so beibehalten und mich nicht, hab das Gefühl, dass ich meine Identität irgendwo aufgebe. [82]

Die von Rica angeführte Individualität umfasst hierbei mehrere Facetten. Erstens führte sie die persönliche Selbstständigkeit an und dass die partnerschaftliche Verbundenheit nicht über einen gemeinsamen Nachnamen festgehalten werden müsse. Dagegen hätte ein gemeinsamer Ehename die individuelle Eigenständigkeit infrage gestellt. Rica und Raphael beschrieben sich als gleichberechtigte Partner*innen, die nicht in einer neuen Einheit aufgehen wollten. Einen anderen Nachnamen anzunehmen hätte Rica zudem das Gefühl gegeben, ihre bisherige Identität unangebracht fallen zu lassen. Zweitens sprach Rica die beruflichen Situationen an. Beide hatten über ihren Namen eine berufliche Identität aufgebaut, die über den Namenswechsel nicht untergraben werden sollte. Ähnlich wie bei Claudia (als Geschäftsführerin) ist Rica (als Autorin) mit Ihrem Namen an die Öffentlichkeit getreten und dort unabhängig von ihrem Partner verankert. Die berufliche Gleichberechtigung spiegelt sich auf der Paarebene wider. Drittens bereitete ihnen die Vorstellung, dass der Partner bzw. die Partnerin Teil der persönlichen Familiengeschichte wird, Unbehagen. Zunächst erklärte Raphael: "Ich finde die Vorstellung extrem unheimlich, irgendwie also, dass jemand, eine andere Person in mein Familiengeflecht irgendwie so." Rica ergänzte ihn dahingehend: "Dann würd ich so heißen wie dein Vater, das wäre auch strange." In gewisser Weise erwuchs daraus eine Zurückweisung des Familienvermächtnisses oder des Einbezugs der/des Partner*in in die eigene Familiengeschichte. Schließlich lehnte Rica viertens eine einseitige Orientierung an ihrem Partner ab und veranschaulichte damit die emanzipatorische Dimension der Namensführung: "Überhaupt der Vorgang als Frau den Namen des Mannes anzunehmen, find ich befremdlich." [83]

Wurde die Wahl eines der bestehenden Nachnamen als auch die jeweilige Beibehaltung der Nachnamen als mangelhaft eingestuft, da entweder eine*r den eigenen Geburtsnamen aufgeben muss oder die Verbundenheit nicht über einen gemeinsamen Nachnamen festgehalten werden kann, und wurde auch ein Doppelname nicht als Alternative angesehen, vermissten einige der Paare im Eherecht die Option, einen gemeinsamen neuen Nachnamen zu erschaffen. Derart könnten der Anspruch an Gleichberechtigung und Zugehörigkeit verknüpft, ein neuer Lebensabschnitt dokumentiert und beidseitig Einzigartigkeit sowie die Ablösung von den Herkunftsfamilien realisiert werden. So merkte Pia an: "Oder wir würfeln den zusammen." Die Ideen der Paare dazu waren vielfältig, neben einer Kombination der Nachnamen konnten sich einige Paare auch die freie Wahl aus bestehenden Nachnamen oder die Erfindung neuer Nachnamen vorstellen. Dazu formulierte Anna: "Ich bin ja der Meinung, man sollte sich n komplett neuen Namen aussuchen dürfen, ja? Der halt nich der eine oder der andere is." Auch Raphael äußerte dies, und seine Partnerin Rica ergänzte: "Oder man darf dann sagen, also das vorher hast du mitgegeben bekommen und jetzt darfst du dir selber irgendeinen tollen Namen ausdenken, aber das geht leider halt nich so." Rica benannte damit auch die auf eine Person beschränkte Möglichkeit, über den Wechsel des Nachnamens eine neue Lebensphase zu dokumentieren. Gemeinschaftlich als Paar ist dies bisher nicht möglich. [84]

6.5 Aushandlung als einseitige Festlegung der Frau

Bei drei Paaren legte die Frau sich einseitig fest und machte damit in der Aushandlung eine klare Vorgabe, aus der folgte, dass ihr Nachname zum Ehenamen wird. Galt für die Männer, dass ihre einseitige Festlegung darauf basierte, dass sie ihren Nachnamen selbstverständlich oder mit Bezug auf die Tradition sowie das Familienvermächtnis beibehalten möchten, so zeigte sich für die Frauen nicht nur ein differenzierteres Bild, sondern auch ein höherer Rechtfertigungsdruck dafür, sich unnachgiebig durchzusetzen, denn generell galt in diesem Aushandlungsmuster der Nachname des Mannes als gleichwertige Alternative. [85]

Für Paula und Philipp war es wichtig, dass beide denselben Nachnamen tragen wie ihre zukünftigen Kinder. Beide beharrten zunächst auf ihrem Geburtsnamen und bezeichneten die Aushandlung als konfliktbeladen und "Streitthema". Ein Doppelname war nicht möglich, da Paula bereits einen Doppelnamen führte. Die Verbundenheit zur eigenen (familialen) Herkunft spielte für Paula eine gewichtige Rolle. Neben ästhetischen Gründen führte sie aus: "Dadurch, dass ich n südeuropäischen Namen hab, hätte sich das auch sehr blöd in der Kombination angehört. Und dadurch war's mir vor allem auch wichtig, den Namen zu behalten, einfach diese Verbindung noch zu haben." Über den Nachnamen konnte Paula einen identitätsstiftenden kulturell-biografischen Aspekt für sich in Erinnerung halten, der im Alltag praktisch nicht erlebt wird. Dabei wurde der Nachname von ihr nicht nur als Ausdruck, sondern als Aspekt dieser Verbindung angesehen. Paula war zudem eher bereit gewesen, das Argument der familialen Verbundenheit zurückzustellen, als ihren Nachnamen aufzugeben. Dies lehnte Philipp jedoch entschieden ab. Sein Nachgeben betrachtete er dabei als vermittelnden Austausch, durch den die Aushandlung aufgelöst und die Asymmetrie ausgeglichen wurde. Er konnte die eigene Position aufgeben, weil er als Ausgleich einen eigenen Vorteil erhielt:

Philipp: Irgendwann wollte sie [Paula] dann, dass wir dann beide den Namen behalten, also den eigenen. Das war für mich aber keine Option [...]. Und auch weil sie ja jetzt auch [beruflicher Ortswechsel] wechselt, hab ich dann auch gedacht, dann kannst du auch was machen und dann eben auch auf den Namen auch verzichten irgendwo. Das sind wichtige Entscheidungen jetzt irgendwo und dann muss man auch mal Kompromisse machen. [86]

Zwar beschrieb Philipp keinen explizit intendierten Tausch, über die Charakterisierung als Austausch wurde es jedoch möglich, eine Gleichwertigkeit der Positionen herzustellen. Da Paula einverstanden war, sich beruflich an ihm zu orientieren und einen Ortswechsel sowie einen damit verbundenen beruflichen Neuanfang in Kauf zu nehmen, wurde es für Philipp möglich, den eigenen Nachnamen zugunsten desjenigen seiner Partnerin aufzugeben, ohne dies als einseitige Unterordnung deuten zu müssen. Identitätsverändernde Übergänge wurden damit von beiden in Kauf genommen. Paula erwartete nicht, dass Philipp ihren Nachnamen annimmt und wollte eine Einheitlichkeit der Namensführung zu ihren Gunsten nicht forcieren. Sie sah die gefundene Lösung nicht als von ihr erzwungen an, sondern als sein freies Entgegenkommen: "Ich kann nicht ma sagen, ich hab mich durchgesetzt, weil er hat es entschieden, dass er meinen Namen annimmt." Auch narrativ wurde derart Symmetrie hergestellt. [87]

Auch für Bianca und Barrie war es in Bezug auf gemeinsame Kinder wichtig, denselben Nachnamen zu tragen. Die beiden Fälle verdeutlichen damit auch, dass der Bezug zur familialen Verbundenheit nicht zwangsläufig zu einer Unterordnung der Frau führen muss. Ausschlaggebend war für Bianca und Barrie die Praktikabilität des Namens, ungeachtet dessen, dass sie grundsätzlich offen dafür waren, welcher der Nachnamen der gemeinsame Ehename wird. Barries Vater stammt aus den USA, weshalb Barrie einen englischen, nicht leicht auszusprechenden Nachnamen trug.

Bianca: Es wäre mir egal gewesen, aber ich möchte nen Namen, der in Deutschland auch funktioniert und der halb-amerikanisch, was weiß ich was für einen Namen, der geht hier einfach nicht so. Und ich möchte einfach, dass mich meine Klienten auch ansprechen können, wenn sie auch nur lesen wie ich heiß. [88]

Maßgebend war für Bianca ihr berufliches Umfeld. Ihr Nachname sollte im Kontakt zu ihren Klient*innen keine Schwierigkeiten auslösen, sondern ohne sprachliche Hürde ausgesprochen werden können. Er sollte in der Funktion als Mittel der Anrufung praktikabel bleiben. Auch für Bianca und Barrie ging die Aushandlung des Ehenamens damit über die Paarebene hinaus und bezog die Effekte der Nachnamensbestimmung auf ihre – hier die beruflichen – Beziehungen außerhalb der Paarbeziehung ein. Im Prinzip hätte Barrie auch gern seinen Nachnamen beibehalten, da er jedoch vor einem beruflichen Wechsel stand, zeichnete sich für ihn eine ähnliche Situation ab, wie sie bereits von Bianca in Bezug auf ihre Klient*innen beschrieben wurde. Deshalb blieb Widerstand seinerseits aus.

Barrie: Mir ist es schon auch irgendwie wichtig gewesen, den Namen zu behalten. Und ich glaub, wenn ich weiter [Dienstleistungsberuf] geblieben wäre, dann hätten wir da wahrscheinlich mehr diskutiert darüber, wahrscheinlich hätte ich auch nachgegeben, weil so wichtig ist es mir dann doch net, aber ich will halt dann auch n Namen haben, den [Klient*innen] aussprechen können. Und das kann quasi niemand, meinen Namen aussprechen. [89]

Neben dem beruflichen Wechsel hielt Barrie eine hohe Bereitschaft für einen Namenswechsel fest. Ein expliziter Ausgleich blieb in diesem Fall jedoch aus. Dies spiegelt nicht nur das auch insgesamt im Interview sich zeigende Verhältnis der Individuen-im-Paar wider. Auch konnte die Verantwortlichkeit für das Ungleichgewicht aufgrund der extrinsischen Anforderungen an den Nachnamen externalisiert werden. [90]

Auch bei Hanna und Henrik beeinflusste die berufliche Identität die Aushandlung. Die beiden beschlossen aufgrund der Aufstiegschancen Henriks, seinen Namenswechsel auf die Zeit nach der standesamtlichen Eheschließung zu verschieben. Als einziges Paar des Samples kamen sie der rechtlichen Soll-Regelung bezüglich des Zeitpunktes der Namensänderung nicht nach.

Henrik: Wo wir jetzt die Variante vielleicht erstmal wählen, jeder behält seinen Nachnamen, das hat aber oberflächlicher Weise berufliche Gründe [...].

Hanna: Weil Henrik unter seinem Nachnamen alle kennen und unter meinem Nachnamen würden vielleicht viele fragen, wer is das. Und gerade tut sich da vielleicht n beruflicher Wechsel auf und da möchte er seinen Nachnamen behalten. [91]

Für Hanna war die Bestimmung des Ehenamens zudem eine emanzipatorische Frage.

Hanna: Also ich werde definitiv meinen Nachnamen behalten. Und Henrik hat treffender Weise ma vor n paar Wochen festgestellt, das wäre ja ein totaler Identitätsverlust wenn man für den einen Partner ja seinen Namen dann abgibt. Worauf ich ja nur erwidert hab, so geht's ja mehrheitlich den ganzen Frauen immer, wenn die dann ihren Namen abgeben. [92]

Hanna sprach in dieser Sequenz die gleichberechtigte Anerkennung der Bedeutung eines Namenswechsels bezüglich der eigenen Identität für Frauen und Männer an. In seiner privilegierten Stellung als Mann wurde Henrik in der Konfrontation die Irritation seines Selbstverständnisses bewusst, die aus einem Namenswechsel erwächst. Diese Irritation wurde von Frauen in traditionellen Aushandlungsmustern meist hingenommen, und die Männer erwarteten, dass ihre Partnerinnen diesen "Identitätsverlust" einfach akzeptieren. MATTHIAS-BLECK (2000, S.403ff.) fand in ihrer Studie, dass einige Paare über die Wahl des Frauennamens als Ehenamen oder die getrennte Namensführung Gleichberechtigung explizit demonstrieren wollten. Dies wird ebenso in der Selbstbeschreibung Henriks ersichtlich, mit der er explizit seine Offenheit für alternative Optionen zeigte und sich von traditionellen Denkweisen abgrenzte: "Wobei ich da ne sehr tolerante Einstellung zu hab. Ich hab von vornherein gesagt, ich muss meinen Namen nicht behalten." Dass die Gleichberechtigung und die Offenheit für alternative Optionen von ihm als Mann als "tolerant" und damit als aufgeschlossen, verständnisvoll und entgegenkommend charakterisiert werden konnten, unterstreicht das tief verankerte männliche Privileg in der Aushandlung des Ehenamens. Dies steht den Selbstdarstellungen der Frauen ("altmodisch", "altbacken", "traditionell) aus den traditionellen Aushandlungsmustern komplementär gegenüber. Sie nahmen die starren Haltungen ihrer Partner hin oder präsentierten Einmütigkeit (Abschnitte 6.1 und 6.2). Die Bereitschaft von Frauen, den Namen zu wechseln, erhielt weniger Wertschätzung als die von Männern. Henrik konnte dagegen implizit über diesen Umweg wieder eine Symmetrie der Positionen herstellen. [93]

Henrik und Hanna hielten ferner den auf ihnen lastenden sozialen Druck fest. So erwartete Henrik aufgrund ihrer nicht-traditionellen Ehenamensführung Auseinandersetzungen mit seinen Kollegen. Beide ließen sich durch diese Infragestellung ihrer geplanten Namensführung jedoch nicht davon abbringen, dass Henrik den Nachnamen seiner Partnerin annimmt:

Henrik: Diese typischen Sprüche von den männlichen Bekannten, ne? Von wegen also was es damit so auf sich hat mit der Ehe, dass man dann gefangen is, dass die Kette angelecht wird. Ja hoffentlich muss man sich nich viele Sprüche anhörn, dass ich ihren Namen annehmen werde. Also das is noch n ganz großes Tabuthema [...]. Also die Gesichter von meinen lebensälteren Kollegen, ja, das hätte mein Alter nicht zugelassen. Also ich muss mir da richtig Sprüche anhörn. [94]

Hier wird deutlich, dass die Kritik an der Abweichung von Traditionen zudem durch ein männliches Stereotyp ergänzt wird, das zugleich über männliche Unabhängigkeit und Dominanz definiert ist. Wenn Männer sich ehelich binden, so die damit einhergehende Annahme von Henriks Kollegen, dann sollten sie doch zumindest ihre patriarchale Stellung erhalten und zum Ausdruck bringen. [95]

Das egalitäre Verhältnis im Vergleich zur einseitigen Festlegung der Männer zeigt sich zusammenfassend daran, dass Debatten gleichberechtigt und beidseitig zulässig waren, die Frauen keine Unterordnung ihrer Männer einforderten, es in der Regel vermittelnd einen Ausgleich gab, durch den die Symmetrie in der Beziehung hergestellt oder eine Variante gewählt wurde, die den Bedürfnissen beider Partner*innen entgegenkam, indem wie bspw. im Fall von Hanna und Henrik die Umsetzung der Entscheidung zeitlich verschoben wurde. Zudem war dieses Aushandlungsmuster nicht über unterschiedliche, parallel verlaufende Argumentationslinien, sondern darüber charakterisiert, dass ungeachtet der Asymmetrie von den Partner*innen eine Vermittlung der Positionen und eine gemeinsame Argumentationslinie gesucht wurden. [96]

7. Zusammenfassung: Persistenz hegemonialer Männlichkeit oder egalitäre Aushandlung?

Über die Analyse konnten die Aushandlungsmuster beschrieben werden, die der weiterhin bestehenden Dominanz der traditionellen Ehenamensführung von Paaren zugrunde liegen. Dabei konnten über die Paarinterviews die paarspezifischen Dynamiken der Aushandlung stärker in den Blick genommen werden, als dies mit Einzelinterviews oder in einer (quantitativ) ausschließlich auf persönliche Gründe begrenzten Analyse möglich gewesen wäre. Zum Teil wurden dadurch die paarspezifischen Geschlechterverhältnisse und die Interaktion der Individuen-im-Paar direkt beobachtbar. [97]

Die rechtliche De-Institutionalisierung der Bestimmung des Ehenamens sowie die daraus hervorgehenden Freiheiten stehen der praktischen Persistenz der männlichen Dominanz gegenüber. Begründet ist die weiterhin bestehende Ungleichheit zugunsten des Nachnamens des Mannes in meiner Studie vor allem in der verbreiteten Selbstverständlichkeit der traditionellen Namensführung. Dies deckt sich mit den Befunden CASTRÉNs (2019) und MATTHIAS-BLECKs (2000). Wesentlich für die gemeinschaftliche Selbstverständlichkeit, bei der ein Namenswechsel des Mannes nicht in Betracht gezogen wurde, waren das Traditionsbewusstsein, die Verankerung im traditionellen Milieu, die eigene (familiäre) Erfahrung, patriarchale Einstellungen oder der Bezug auf das männliche Familienvermächtnis. Diesem Aushandlungsmuster konnten 14 Paare zugeordnet werden. Die Fälle zeigen: Auch wenn es einen bürokratischen Entscheidungszwang gibt, folgte daraus nicht, wie NAVE-HERZ (1999, S.272) meinte, dass die Paare auch praktisch gezwungen waren, die Bestimmung des Ehenamens zu reflektieren und sich mit alternativen Gründen und Optionen auseinanderzusetzen. Männliche Herrschaft kam hierbei nicht nur symbolisch zum Ausdruck. Die Selbstverständlichkeit machte deutlich, dass sich die Bestimmung der Ehenamen dieser Paare ungeachtet der unterschiedlichen rechtlichen Optionen als geschlossener Automatismus und nicht als entscheidungsförmig oder begründungsbedürftig darstellte. [98]

In sechs weiteren Fällen war der Entscheidungsrahmen eingeschränkt, da durch den Mann einseitig eine Festlegung gesetzt wurde. In diesem Aushandlungsmuster wurde vor allem in der Verweigerung eines offenen Diskurses explizit die mit dem Aushandlungsmuster der Selbstverständlichkeit bereits implizit einhergehende Asymmetrie und hegemoniale Männlichkeit (CONNELL & MESSERSCHMIDT 2005) ersichtlich, deren Legitimität zugleich im Sich-Fügen der Frauen aufging. Diese Männer hätten einen Namenswechsel als Verlust erfahren. Den Frauen wurde dies zugleich nicht zugestanden. Da die Männer die Spielregeln der Aushandlung diktieren konnten, zeigte sich deren symbolische Herrschaft unvermittelt, und es waren die Frauen, die mit den einseitigen Anforderungen der Männer umgehen mussten. Im Vergleich dazu konnte im Aushandlungsmuster der Selbstverständlichkeit das Einverständnis der Frauen mit ihren Partnern von den Paaren als frei und konsensuell verstanden und inszeniert werden. [99]

In Verbindung mit einer familialistischen Orientierung, bei der der gemeinsame Ehename als Kennzeichen der familialen oder partnerschaftlichen Verbundenheit beschrieben wurde, die nach innen und außen ausgedrückt werden sollte, blieb den Frauen bei einseitiger Festlegung des Mannes keine Wahlmöglichkeit. Die Orientierung an ihren Partnern erfolgte zugleich weitestgehend konfliktfrei. Einerseits steckten die Frauen tendenziell eher zurück, andererseits bezogen sie die Bedürfnisse ihrer Partner eher mit in die Abwägung und Entscheidung ein. Dabei wurde wie auch in anderen geschlechtersoziologischen Studien zur Bestimmung des Ehenamens eine Differenz von männlich selbstbezogener und weiblich gemeinschaftsbezogener Perspektive deutlich (u.a. CASTRÉN 2019; NUGENT 2010). Frauen bekamen dabei die Rolle zugeschrieben, die im gemeinsamen Nachnamen symbolisch festgehaltene familiale Zugehörigkeit über ihren Nachnamenswechsel zu realisieren und damit für das gemeinsame "Wir" sowie dessen Herstellung Verantwortung zu übernehmen. Dies entspricht dem von SACKSOFSKY (2009, S.82) hervorgehobenen indirekten Zwang für Frauen, der Wahl des Nachnamens ihres Partners zuzustimmen. [100]

Eine Abweichung von Konventionen wurde von den Paaren mit traditionellem Aushandlungsmuster vielfach als "falsch" verstandene Emanzipation kritisiert und ein Zusammenhang von Emanzipation bzw. Unterordnung und der Bestimmung des Ehenamens zurückgewiesen. Die Bestimmung des Ehenamens wurde als einzelnes Ereignis charakterisiert, dass in keinem größeren Zusammenhang stehe. Hegemonial-männliche Praktiken wurden unhinterfragt übernommen oder heruntergespielt. Dabei wurde in den traditionellen Aushandlungsmustern unreflektiert den Frauen die Herausforderung zugeschoben, die identitätsverändernden Effekte einer Namensänderung auf sich zu nehmen und zu bewältigen. Teils wurde dies auch als Ausdruck von Weiblichkeit bewertet. [101]

Doppelnamen lösten diese Spannung nicht. Von den hier untersuchten Paaren (insbesondere den Frauen) wurden Doppelnamen nicht als Variante gedeutet, über die Tradition und gleichberechtigte Individualität sowie Zugehörigkeit und Eigenständigkeit vermittelt werden könnten (vgl. auch WEIBEL 2018), da sie als Mangel an familialer Verbundenheit, als defizitäre Bindung sowie als ästhetisch fragwürdig angesehen wurden. Außerdem wurde mit Doppelnamen ein weiblicher Stereotyp verknüpft, mit dem die befragten Frauen nicht assoziiert werden wollten, sondern von dem sie sich dezidiert abgrenzten. [102]

NAVE-HERZ (1999; ähnlich MATTHIAS-BLECK 2000) führte die Persistenz der traditionellen Namensführung darauf zurück, dass es an der Anerkennung nicht-traditioneller Argumente fehle, sodass diese nicht gleichwertig in die Aushandlungen eingebracht werden könnten. Auch CASTRÉN (2019, S.260) hielt fest: "Even if aesthetic aspects and rarity of the name were discussed in many interviews, in most cases they appeared as secondary criteria not able to challenge the cultural hegemony of patrilineal naming practice."17) Einerseits waren nicht-traditionelle Gründe für diejenigen Paare, die selbstverständlich den Nachnamen des Mannes als Ehenamen führen wollten, weitestgehend irrelevant, andererseits zeigt sich, dass andere Gründe vielmals zumindest bedacht, jedoch die Tradition oder die Positionierung des Mannes im Vergleich oft stärker oder gar als unantastbar gewichtet wurde. Aufgrund sozialen Drucks setzte sich die traditionelle Namensführung zum Teil auch gegen andere (starke) Argumente durch. Die Erwartung an Paare, konventionell zu entscheiden oder anderenfalls mit Sanktionen rechnen zu müssen – oder diese im sozialen Umfeld bereits zu erfahren –, beeinflusste die Aushandlung einiger Paare maßgeblich. Derart wurden auch zunächst egalitäre Aushandlungen zugunsten der männlichen Position verzerrt. Sozialer Druck wurde von den Paaren dabei nicht nur allgemein, sondern konkret auch für das berufliche und familiale Umfeld festgehalten. [103]

Andererseits und im Gegensatz zu den Studien von NAVE-HERZ (1999) und MATTHIAS-BLECK (2000) konnte über die Paare, die sich nicht-traditionell entscheiden, parallel zur Kontinuität und Dominanz traditioneller Gründe und Aushandlungsmuster zugleich auch der Wandel zu einer zunehmenden Legitimität unterschiedlicher nicht-traditioneller Gründe und einer gleichberechtigten Entscheidungsfindung nachgezeichnet werden. So fiel auch bei einigen Paaren, für die die traditionelle Bestimmung des Ehenamens selbstverständlich war, auf, dass sie ihren persönlichen Beschluss vor dem Hintergrund unterschiedlicher Optionen – wenn auch meist ex post – einordneten. Indem sie sich bspw. einem sozialen Milieu zuordneten, auf das Familienvermächtnis Bezug nahmen oder sich als "konservativ" beschrieben, verdeutlichten sie, dass ihre Selbstverständlichkeit nicht allgemeingültig ist. [104]

Bei offenen Aushandlungen über den Namen wurden die Individualitäten und Positionen der Partner*innen nicht nur gleichberechtigt anerkannt, sondern die Bestimmung des Ehenamens fiel auch vielfältiger aus. Dies lag bereits im Prozess begründet: In der egalitären Auseinandersetzung über den Ehenamen konnten unterschiedliche Gründe – auch gebündelt – auschlaggebend sein. Zudem galten in der Aushandlung beide Nachnamen zunächst als gleichwertige Alternativen. Unabhängig davon wählten auch in diesen Fällen die Paare mehrheitlich den Nachnamen des Mannes. In nicht-traditionellen Aushandlungsmustern ging die Entscheidung für einen der beiden Nachnamen in der Regel jedoch vermittelnd mit einem Ausgleich der aus der Entscheidung resultierenden Ungleichheit einher. Dies geschah bspw. über das Narrativ, einen Doppelnamen, einen (symbolischen) Austausch oder die (eingeforderte) Anerkennung der einseitigen Veränderung und des einseitigen (Identitäts-)Verlustes. [105]

Bildete im untersuchten Sample innerhalb der nicht-traditionellen Muster die Bestimmung des Nachnamens der Frauen zum Ehenamen die Mehrheit, so sprechen die Zahlen aus anderen Ländern (bspw. Finnland, CASTRÉN 2019, S.254) und der GESELLSCHAFT FÜR DEUTSCHE SPRACHE (2018) dafür, dass die – wenn auch schleppende – Enttraditionalisierung und Angleichung häufiger über die jeweilige Beibehaltung des Nachnamens geschieht. Bedeutend ist dabei die Frage nach der eigenen Identität und Gleichberechtigung. Identitätsstiftend sind bspw. die Verbindungen zur Herkunftsfamilie, aber auch berufliche Zuschreibungen oder die persönliche Erfahrung mit dem eigenen Namen. In meiner eigenen Studie wurde die Angleichung des Nachnamens tlw. auch schlicht als anachronistisch eingestuft. Der Nachname der Frau setzte sich insbesondere dann als Ehename durch, wenn es als Grundlage eine offene Debatte gab und gewichtige Argumente wie bspw. die berufliche Verknüpfung des Nachnamens (und daraus folgender bürokratischer Aufwand) oder eine entschlossene Position der Frau dafür sprachen. MATTHIAS-BLECK (2000, S.403) rekonstruierte, dass der Nachname der Frau in ihrem Sample, neben ästhetischen Gründen, insbesondere auch dann gewählt wurde, wenn der Nachname des Mannes in Verruf geraten, der Mann bspw. straffällig oder der Nachname der Frau mit einem besonderen Prestige verbunden war (bspw. aufgrund eines Adelstitels). [106]

Insgesamt zeigte sich ein höherer Rechtfertigungsdruck für Frauen. Gaben bspw. Männer einseitig Bedingungen vor, waren es meist nicht sie, die sich dafür rechtfertigen mussten, da die traditionelle Namensführung als Normalität angesehen wurde. Vielmehr mussten ihre Partnerinnen verdeutlichen, dass ihre Gleichberechtigung trotz dieser (für sie nur teilweise scheinbaren) Unterordnung nicht eingeschränkt wurde, da die traditionelle Bestimmung nicht gegen ihren persönlichen Wunsch stünde. Sie mussten ihr Hinnehmen rechtfertigen und taten dies, indem sie sich bspw. als altmodisch charakterisierten oder der Bestimmung des Ehenamens Relevanz absprachen. Umgekehrt konnten Frauen ihre einseitige Festlegung nicht als selbstverständlich deklarieren, sondern sie mussten diese differenziert rechtfertigen. Männer konnten über ihr Entgegenkommen, das als Wertschätzung und Toleranz beschrieben wurde, eine positive Selbstdarstellung pflegen, denn die Herausforderung, die identitätsverändernden Effekte eines Namenswechsels zu bewältigen, wurde von ihnen nicht gleichermaßen erwartet. Dagegen wurde das Entgegenkommen von Frauen eher als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Legten sich Frauen einseitig fest, ging dies im Vergleich zu den traditionellen Aushandlungsmustern jedoch damit einher, dass diese Asymmetrie ausgeglichen werden musste oder dass als Paar eine vermittelnde gemeinsame Argumentationslinie gefunden wurde. [107]

8. Ausblick

Über die Analyse der Aushandlungen des Ehenamens bei heterosexuellen Paaren, die planen zu heiraten, konnte detailliert rekonstruiert werden, wie Impulse der Gleichstellung mit rechtlichen Schranken und habituellen Barrieren verschränkt sind und die Persistenz von Geschlechterungleichheit wie auch männlicher Herrschaft ungeachtet der rechtlichen Freiheiten und Offenheit in praktischen Schließungen hergestellt und legitimiert werden. Reproduziert das Ehenamensrecht Ungleichheiten dabei direkt, oder macht es sie lediglich sichtbar und reproduziert sie damit indirekt? Das Recht genügt egalitären Ansprüchen nicht vollkommen (NAVE-HERZ 1999, S.273; SACKSOFSKY 2009, S.88). Lehnt man die zivilrechtliche Ehe nicht schon grundsätzlich ab, so müsste in der rechtliche Ordnung der Ehe auch die Bestimmung des Ehenamens angepasst werden, soll eheliche Egalität ohne Hürden möglich sein. [108]

Um die im Ehenamensrecht bestehenden Begrenzungen und innewohnenden patriarchalen Strukturen,18) die Ungleichheiten nicht nur fördern, sondern auch festhalten, weiter abzubauen, könnten die Soll-Bestimmungen des §1355 BGB in Kann-Bestimmungen geändert werden. Dies würde die implizite Normativität eines einheitlichen Ehenamens rechtlich revidieren. Zudem sollte es möglich sein, dass beide Partner*innen einen Doppelnamen tragen und auch gemeinsame Kinder diesen annehmen können. Dies würde zumindest ein Defizit beheben, das mit Doppelnamen verbunden wird und verhindern, dass ein Nachname (in der Regel der Name der Frau) zu einem Anhängsel des Ehenamens wird. Gemeinsame Doppelnamen könnten übergangsweise Männern zwar eine Gewöhnungszeit in der Abkehr von der Selbstverständlichkeit der Tradition bieten, sie verabschieden die Ungleichheit jedoch nicht endgültig, da bspw. weiterhin geklärt werden müsste, welcher der beiden Nachnamen an erster Stelle des Doppelnamens steht. Auch wäre in der folgenden Generation zu entscheiden, welcher (Doppel-)Name weitergeführt wird (vgl. auch WEIBEL 2018). [109]

Gleichberechtigung über die jeweilige Beibehaltung der Nachnamen und einen Verzicht auf einen gemeinsamen Namen sowie die damit symbolisierte Zusammengehörigkeit zu etablieren, wurde in der Studie von WEIBEL von Paaren auch dahingehend kritisiert, dass dies nicht als gemeinsame und verbindende Lösung empfunden wird. Deshalb und da Doppelnamen für Frauen nicht nur Individualität und Verbundenheit verknüpfen, sondern aufgrund der Zuschreibung eines spezifischen Frauenbilds abgelehnt werden, könnte mehr Selbstbestimmung, Gleichberechtigung sowie die Verknüpfung von Individualität und Verbundenheit ferner über die rechtliche Freigabe der Bestimmung des Ehenamens erleichtert werden. Dadurch sollte die Wahl eines neu entworfenen Nachnamens oder eines Nachnamens möglich werden, der weder der Geburtsname noch der derzeit geführte Nachname der Eheleute ist. Der bürokratische Aufwand unterscheidet sich bei einem Namenswechsel von einer Person gegenüber dem Namenswechsel von zwei Personen allenfalls marginal, und eine Infragestellung der staatlichen Ordnungsfunktion ergibt sich daraus wohl kaum (SACKSOFSKY 2009). Derart wäre auch die Möglichkeit gegeben, über die beiderseitige Annahme eines anderen Nachnamens eine neue Lebensphase und die Ablösung von der Herkunftsfamilie gemeinschaftlich zu dokumentieren. In Anknüpfung an das einleitende Zitat von ADICHIE (2017, S.47) wäre mit der Schöpfung eines Nachnamens ein beidseitiges und gemeinsames Neu-Werden möglich. [110]

Die Bestimmung des Ehenamens ist bei weitem nicht nur eine Frage bürokratischer Ordnung. Zugleich greift es zu kurz, sie als rein persönlichen Entschluss zu verstehen. Die Grenzen des Ehenamensrechts fördern Geschlechterungleichheit. Die rechtliche Ehe stellt folglich auch über die Bestimmung des Ehenamens einen Nährboden dar, über den sich patriarchale Strukturen materialisieren. Aber auch unabhängig davon und selbst wenn man die Bestimmung des Ehenamens komplett frei gäbe, blieben traditionelle Aushandlungsmuster bestehen, die dem Recht vorausgehen und die durch eine weitere De-Institutionalisierung oder Liberalisierung noch nicht angetastet werden. Ungleichheit resultiert nicht einfach nur aus einer begrenzten rechtlichen Gleichstellung oder der mangelhaften Umsetzung rechtlicher Gleichstellung (MAIHOFER 2017). Dies wird insbesondere an der verbreiteten Selbstverständlichkeit der traditionellen Ehenamensführung deutlich. Die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sind tiefer verankert. Auch in der Analyse der Aushandlungen des Ehenamens wurde deutlich, dass die omnipräsente Gleichheitsrhetorik und die rechtliche Deprivilegierung nicht verhindern, dass männliche Dominanz und hegemoniale Männlichkeit weiterhin in sozialen Strukturen und Institutionen objektiviert und auch in den individuellen mentalen Strukturen sowie Praktiken eingeschrieben bleiben (BOURDIEU 1997 [1990], S.159). Die Persistenz männlicher Dominanz erwächst demnach aus dem Zusammenspiel von der rechtlichen Institution Ehe innewohnenden und darüber hinausgehenden patriarchalen Strukturen und hegemonial-männlichen Praktiken. Um männlicher Hegemonie entgegenzuwirken, wäre nicht nur eine stärkere Anerkennung nicht-traditioneller Namensführungen notwendig, sondern u.a. auch eine Differenzsensibilisierung für Namens-Patchwork und dafür, das familiale Verbundenheit nicht notwendigerweise über einen gemeinsamen Namen etabliert und präsentiert werden muss. Denn die gemeinsame Namensführung evoziert in vielen Fällen immer noch eine Unterordnung von Frauen. [111]

Abschließend ist festzuhalten, dass im Zuge der Liberalisierung der Ehenamensbestimmung keine allgemeine Verschiebung des Kampfes gegen patriarchale Strukturen auf viele individuelle Einzelkämpfe zwischen den Partner*innen stattfindet (NAVE-HERZ 1999, S.265). Hinsichtlich des Aushandlungsmusters der Selbstverständlichkeit stellte sich diese Frage gleich gar nicht. Legten die Männer sich einseitig fest, dann nahmen die Frauen – sich fügend – dies hin, lachten die männliche Dominanz weg oder passten sich kritiklos an. Dominanz wurde nicht zurückgewiesen. Vielmehr wurde die Bestimmung des Ehenamens als falsche Arena für emanzipatorische Kämpfe bezeichnet oder Befremden darüber geäußert, dass dem Außenbezug oder der Individualität mehr Gewicht gegeben wird als der partnerschaftlichen und familialen Zugehörigkeit. Diese Zurückweisung der Relevanz der Ehenamensführung für die Geschlechter(un)gleichheit verdeutlicht die privatisierenden Effekte, die mit der rechtlichen Liberalisierung ebenso einhergehen. Auf der anderen Seite standen Paare, bei denen Gleichberechtigung bereits mehr oder weniger etabliert war; es gab nur zwei Ausnahmen, bei denen explizit emanzipatorische Kämpfe auf der Paarebene entstanden. Deutlich geworden ist zudem, dass die Aushandlungen des Ehenamens bei heterosexuellen Paaren nicht nur auf der Paarebene stattfanden, sondern dass die Paare (geplante) nicht-traditionelle Namensführungen auch im persönlichen Umfeld gegen sozialen Druck durchsetzen mussten. Gerade hier erwachsen die Notwendigkeit und das Potenzial, individualisierte Auseinandersetzungen (wieder) entprivatisierend miteinander zu verknüpfen (MAIHOFER 2017) und in die allgemeinen emanzipatorischen Kämpfe gegen patriarchale Institutionen, Mentalitäten und Machtverhältnisse zu integrieren. [112]

Anhang: Transkriptionsregeln

(.)

kurzes Absetzen, kurze Pause (< 1 Sekunde) bei gleichbleibender Tonhöhe

=

schneller, unmittelbarer Sprecher*innenanschluss

[ ]

Überlappungen und Simultansprechen

/ /

Einschübe

heu-

Wortabbruch

jjjjjaaaaa

gedehnt, auseinander gezogen

ja-ja

schneller Anschluss, Zusammenziehung, zusammen sprechen mehrerer Wörter

@oft@

lachend gesprochen

@.@

kurzes Auflachen

@(x)@

x Sekunden Lachen

Anmerkungen

1) Ich danke den zwei anonymen Gutachter*innen, den Herausgeber*innen und Wolfgang LUDWIG-MAYERHOFER für ihre wertvollen Anmerkungen. <zurück>

2) Zwar gab es seit den 1950er Jahren immer wieder Anpassungen des Eherechts, wie zäh dieser Prozess jedoch verläuft, wird bspw. daran deutlich, dass etwa Vergewaltigungen in der Ehe erst seit 1997 strafbar sind. <zurück>

3) Umstritten ist auch, ob das partnerschaftliche das romantische Ideal ablöst oder in welchem Verhältnis die beiden Ideale zueinander stehen (KOPPETSCH 2001; LENZ & SCHOLZ 2014). <zurück>

4) Laut Daten des statistischen Bundesamtes ist das Einkommen von Frauen durchschnittlich um 20% geringe als das von Männern, siehe: http://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_097_621.html [Zugriff: 23. März 2020]. <zurück>

5) Ausgenommen davon ist der Doppelname. Man kann den Namen, der an den Ehenamen angehängt wurde (vgl. Abschnitt 3.), wieder ablegen, anschließend jedoch den Doppelnamen nicht wieder annehmen. <zurück>

6) Siehe https://www.jstor.org/stable/20822145?seq=1#metadata_info_tab_contents [Zugriff: 11. September 2018]. <zurück>

7) Für die USA arbeitete KERNS (2011, S.111) bspw. heraus, dass Identität und Gleichberechtigung als zentrale Argumente dafür angeführt würden, dass Frauen ihren Geburtsnamen beibehalten. <zurück>

8) "Jeder Ehegatte behält seinen Namen. Die Brautleute können aber erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen" (Art. 160, Schweizer Zivilgesetzbuch, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a21 [Zugriff: 24. September 2019]. <zurück>

9) Diese traditionellen Erwartungen verdeutlichte für Deutschland bspw. eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zu Familienleitbildern: Es stimmten 34,5% (Männer und Westdeutsche etwas häufiger) der 2012 Befragten 20- bis 39-Jährigen der Aussage zu, dass Frauen nach der Heirat den Namen ihres Mannes annehmen sollten (DIABATÉ 2018, S.85). <zurück>

10) Paarinterviews werden insbesondere dahingehend kritisiert, dass Konflikte und problematische Themen umgangen bzw. aufgrund von Präsentationsfassaden des Paars gegenüber dem/der Interviewenden und der Partner*innen untereinander verdeckt würden. Allerdings können Interviewer*innen auch als neutrale Dritte als Gelegenheit angesehen werden, um konfliktträchtige Aspekte zu äußern oder um sie Unterstützung suchend einzubeziehen (HIRSCHAUER et al. 2015, §35, 41, 47). <zurück>

11) Nur ein Teil der Interviews wurden von mir selbst erhoben, ungefähr die Hälfte der Interviews führten andere Projektmitarbeiter*innen. <zurück>

12) Für das Projekt werden die Interviews in Anlehnung an die objektive Hermeneutik fallspezifisch ausgewertet (OEVERMANN 2000; WERNET 2009). Da diese Analysen noch nicht abgeschlossen sind, wurden sie nur sparsam in Bezug zu der hier vorgestellten themenfokussierten Analyse gesetzt. <zurück>

13) Die ausgewählten Zitate wurden zugunsten der Lesbarkeit von mir teilweise geglättet. Dafür wurden Pausen, Wortabbrüche, Wortwiederholungen, langgezogene Wörter und Ähms gestrichen. <zurück>

14) Alle personenbezogene Daten wurden derart anonymisiert, dass die Befragten nicht identifiziert werden können. <zurück>

15) Die verwendeten Transkriptionsregeln sind im Anhang zu finden. <zurück>

16) Da Sairas Eltern aus Indien stammen, geschieht die Zurückweisung in diesem Fall mit Bezug auf eine indische Namenstradition, bei der der Vorname des Vaters als Nachname der Kinder fungiert. <zurück>

17) Ergänzend lässt sich jedoch auch hier fragen, wie ästhetisches Empfinden geschlechterspezifisch strukturiert ist. <zurück>

18) Zur allgemeinen Frage danach, wie Recht und Rechtsbegriffe patriarchal und androzentrisch an männlicher Subjektivität orientiert sind, vgl. u.a. BAER und SACKSOFSKY (2018). <zurück>

Literatur

Adichie, Chimamanda Ngozi (2017). Liebe Ijeawele ... Wie unsere Töchter selbstbestimmte Frauen werden. Frankfurt/M.: Fischer.

Baer, Susanne & Sacksofsky, Ute (Hrsg.) (2018). Autonomie im Recht – Geschlechtertheoretisch vermessen. Baden-Baden: Nomos.

Bardill Arn, Sina (2011). Welche Rolle spielt die Liebe? Individuelle Liebesvorstellungen und Wandel der Geschlechterverhältnisse. Glarus: Rüegger.

Beck, Ulrich (1986). Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Behnke, Cornelia; Lengersdorf, Diana & Meuser, Michael (2013). Egalitätsansprüche vs. Selbstverständlichkeiten: Unterschiedliche Rahmungen väterlichen Engagements bei Paaren aus den westlichen und den östlichen Bundesländern. Gender. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Sonderheft 2, 92-209.

Berg, Charles & Milmeister, Marianne (2008). Im Dialog mit den Daten das eigene Erzählen der Geschichte finden. Über die Kodierverfahren der Grounded-Theory-Methodologie. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 9(2), Art. 13, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-9.2.417 [Zugriff: 1. Juli 2011].

Berger, Peter & Kellner, Hansfried (1965). Die Ehe und die Konstruktion der Wirklichkeit: eine Abhandlung zur Mikrosoziologie des Wissens. Soziale Welt, 16(3), 220-235.

Bethmann, Stephanie (2010). Liebe Revisited – Romantisierte Ungleichheit oder egalitäre Partnerschaft?. Freiburger GeschlechterStudien, 24, 223-240.

Bourdieu, Pierre (1997 [1990]). Die männliche Herrschaft. In Irene Dölling & Beate Krais (Hrsg.), Ein alltägliches Spiel. Geschlechterkonstruktionen in der sozialen Praxis (S.153-217). Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Büchler, Andrea (2001). Eherecht und Geschlechterkonstruktion: Ein Beitrag zur Abschaffung der institutionalisierten Zweigeschlechtlichkeit. In Pro FRI (Hrsg.), Recht Richtung Frauen: Beiträge zur feministischen Rechtswissenschaft (S.59-90). Lachen: Dike-Verlag.

Butler, Judith (2009 [2002]). Ist Verwandtschaft immer schon heterosexuell? In Judith Butler, Die Macht der Geschlechternormen und die Grenzen des Menschlichen (S.167-214). Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Castrén, Anna-Maija (2019). Becoming "us": Marital name, gender, and agentic work in transition to marriage. Journal of Marriage and Family, 81(1), 248-263.

Chambers, Clare (2017). Against marriage. An egalitarian defense of the marriage-free state. Oxford: Oxford University Press.

Cherlin, Andrew J. (2004). The deinstitutionalization of American marriage. Journal of Marriage and Family, 66(4), 848-861.

Connell, Raewyn (2015 [1999]). Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten. Wiesbaden: Springer VS.

Connell, Raewyn & Messerschmidt, James W. (2005). Hegemonic masculinity. Rethinking the concept. Gender & Society, 19(6), 829-859.

Diabaté, Sabine (2018). Partnerschaftsleitbilder heute: Zwischen Fusion und Assoziation. In Norbert F Schneider; Sabine Diabaté & Kerstin Ruckdeschel (Hrsg.), Familienleitbilder in Deutschland. Kulturelle Vorstellungen zu Partnerschaft, Elternschaft und Familienleben (S.77-98). Opladen: Babara Budrich.

Dougherty, Kevin D.; Hulbert, Melanie & Palmer, Ashley (2014). Marital naming plans among students at four evangelical colleges. Religions, 5(4), 1116-1131.

Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. (2018). Familiennamen bei der Heirat und Vornamenprognose 2018, https://gfds.de/familiennamen-bei-der-heirat-und-vornamenprognose-2018 [Zugriff: 1. April 2018].

Giddens, Antony (1992). The transformation of intimacy. Sexuality, love and eroticism in modern societies. Stanford, CA: Stanford University Press.

Goldin, Claudia & Shim, Maria (2004). Making a name: Women's surnames at marriage and beyond. Journal of Economic Perspectives, 18(2), 143-160.

Hausen, Karin (1976). Die Polarisierung der "Geschlechtscharaktere". Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben. In Werner Conze (Hrsg.), Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas (S.363-393). Stuttgart: Klett.

Hirschauer, Stefan; Hoffmann, Anika & Stange, Annekathrin (2015). Paarinterviews als teilnehmende Beobachtung. Präsente Abwesende und zuschauende DarstellerInnen im Forschungsgespräch. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 16(3), Art. 30, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-16.3.2357 [Zugriff: 4. Februar 2018].

Hoffnung, Michel (2006). What's in a name? Marital name choice revisited. Sex Roles, 55(11-12), 817-825.

Jackson, Stevi (1993). Even sociologists fall in love: An exploration in the sociology of love. Sociology, 27(2), 201-220.

Jäger, Ulle; König, Tomke & Maihofer, Andrea (2015). Pierre Bourdieu: Die Theorie männlicher Herrschaft als Schlussstein seiner Gesellschaftstheorie. In Heiker Kahlert & Christine Weinbach (Hrsg.), Zeitgenössische Gesellschaftstheorien und Genderforschung (S.15-35). Wiesbaden: Springer VS.

Kerns, Myleah Y. (2011). North American women's surname choice based on ethnicity and self-identification as feminists. Names, 59(2), 104-117.

Klinger, Cornelia (2012). Leibdienst – Liebesdienst – Dienstleistung. In Klaus Dörre, Dieter Sauer & Volker Wittke (Hrsg.), Kapitalismustheorie und Arbeit. Neue Ansätze soziologischer Kritik (S.258-272). Frankfurt/M.: Campus.

Koppetsch, Cornelia (1998). Liebe und Partnerschaft. Gerechtigkeit in modernen Paarbeziehungen. In Kornelia Hahn & Günter Burkart (Hrsg.), Liebe am Ende des 20. Jahrhunderts. Studien zur Soziologie intimer Beziehungen (S.111-129). Opladen: Leske+Budrich.

Koppetsch, Cornelia (2001). Die Pflicht zur Liebe und das Geschenk der Partnerschaft. Paradoxien in der Praxis von Paarbeziehungen. In Johannes Huinink, Klaus P. Strohmeier & Michael Wagner (Hrsg.), Solidarität in Partnerschaft und Familie. Zum Stand familiensoziologischer Theoriebildung (S.219-239). Würzburg: Ergon.

Koppetsch, Cornelia (2013). Wiederkehr des bürgerlichen Familienmodells? Die Zukunft der Geschlechter in der Klassengesellschaft von morgen. In Dorothea Krüger, Holger Herma & Anja Schierbaum (Hrsg.), Familie(n) heute – Entwicklungen, Kontroversen, Prognosen (S.360-377.). Weinheim: Beltz Juventa.

Koppetsch, Cornelia & Burkart, Günter (1999). Die Illusion der Emanzipation. Zur Wirksamkeit latenter Geschlechtsnormen im Milieuvergleich. Konstanz: UVK.

Kupka, Peter; Ostner, Ilona & Raabe, Cerstin (1995). Wege in die Ehe: Bilanzierungen bei Spätheiratenden. In Bernhard Nauck & Rosemarie Nave-Herz (Hrsg.), Familie im Brennpunkt von Wissenschaft und Forschung. Rosemarie Nave-Herz zum 60. Geburtstag gewidmet (S.419-436). Neuwied: Luchterhand.

Laskowski, Kara A. (2010). Women's post-marital name retention and the communication of identity. Names, 58(2), 75-89.

Lenz, Karl & Scholz, Sylka (2014). Romantische Liebessemantik im Wandel?. In Anja Steinbach, Marina Hennig & Oliver Arránz Becker (Hrsg.), Familie im Fokus der Wissenschaft (S.93-116). Wiesbaden: Springer VS.

Leupold, Andrea (1983). Liebe und Partnerschaft: Formen der Codierung von Ehen. Zeitschrift für Soziologie, 12(4), 297-327.

Maihofer, Andrea (2017). Mehr als gleiche Rechte! Zu einem neuen Verhältnis von Freiheit und Gleichheit. In Brigitte Bargetz, Eva Kreisky & Gundula Ludwig (Hrsg.), Dauerkämpfe. Feministische Zeitdiagnosen und Strategien (S.67-78). Frankfurt/M.: Campus.

Maihofer, Andrea (2019). Wandel und Persistenz hegemonialer Männlichkeit und die Grenzen des Konzepts von Caring Masculinities. In Sylka Scholz & Andreas Heilmann (Hrsg.), Caring Masculinities? Männlichkeiten in der Transformation kapitalistischer Wachstumsgesellschaften (S.63-77). München: oekom.

Maiwald, Kai-Olaf (2005). Competence and praxis: Sequential analysis in German sociology. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 6(3), Art. 31, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-6.3.21 [Zugriff: 5. Februar 2016].

Maiwald, Kai-Olaf (2007). Freiheit gegen Hausarbeit. Ungleichheitsstrukturen in modernen Paarbeziehungen. WestEnd, 4(2), 35-55.

Matthias-Bleck, Heike (2000). Die Wahl des Ehenamens: Freiheit oder Unsicherheit? Folgen des Deinstitutionalisierungsprozesses von Ehe und Familie. In Renate von Bardeleben (Hrsg.), Frauen in Kultur und Gesellschaft (S.397-406). Tübingen: Stauffenberg Verlag.

Mesquita, Sushila (2011). Ban marriage! Ambivalenzen der Normalisierung aus queer-feministischer Perspektive. Wien: Zaglossus.

Mesquita, Sushila & Nay, Eveline Y. (2013). We are Family!? Eine queerfeministische Analyse affektiver und diskursiver Praxen in der Familienformenpolitik. In Bettina Bannwart, Michelle Cottier; Cheyenne Durrer; Zita Küng & Vogler Annina (Hrsg.), Keine Zeit für Utopien? Perspektiven der Lebensformenpolitik im Recht (S.193-218). Zürich: Dike.

Mey, Günter & Mruck, Katja (Hrsg.) (2011). Grounded Theory Reader. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Miles, Matthew B.; Hubermann, A. Michael & Saldana, Johnny (2014). Qualitative data analysis. A methods sourcebook. Thousend Oaks, CA: Sage.

Mills, Laura (2003). Caught between sexism, anti-sexism and "political correctness": Feminist women's negotiations with naming practices. Discourse & Society, 14(1), 87-110.

Nave-Herz, Rosemarie (1999). Auswirkungen des neuen Namensrechts. Zur Geschichte des Namensrechts und der heutigen Wahl des Nachnamens. In Wolfgang Glatzer & Ilona Ostner (Hrsg.), Deutschland im Wandel. Sozialstrukturelle Analysen (S.265-274). Opladen: Leske+Budrich.

Noack, Turid & Aaskaug Wiik, Kenneth (2008). Women's choice of surname upon marriage in Norway. Journal of Marriage and Family, 70(2), 507-518.

Nohl, Arnd-Michael (2008). Interview und dokumentarische Methode. Anleitungen für die Forschungspraxis. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Nugent, Colleen (2010). Children's surnames, moral dilemmas: Accounting for the predominance of fathers' surnames for children. Gender and Society, 24(4), 499-525.

Oevermann, Ulrich (2000). Die Methode der Fallrekonstruktion in der Grundlagenforschung sowie der klinischen und pädagogischen Praxis. In Klaus Kraimer (Hrsg.), Die Fallrekonstruktion. Sinnverstehen in der sozialwissenschaftlichen Forschung (S.58-156). Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Pateman, Carole (1988). The sexual contract. Cambridge, MA: Stanford University Press.

Rendtorff, Barbara; Riegraf, Birgit & Mahs, Claudia (Hrsg.) (2019). Struktur und Dynamik – Un/Gleichzeitigkeiten im Geschlechterverhältnis. Wiesbaden: Springer VS.

Robnett, Rachael D. & Leaper, Campbell (2013). "Girls don't propose! Ew.": A mixed-methods examination of marriage tradition preferences and benevolent sexism in emerging adults. Journal of Adolescent Research, 28(1), 96-121.

Ruiner, Caroline (2010). Paare im Wandel. Eine qualitative Paneluntersuchung zur Dynamik des Verlaufs von Paarbeziehungen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Sacksofsky, Ute (2009). Eheliches Namensrecht im Zeichen der Gleichberechtigung. L'Homme, 20(1), 75-89.

Scheuble, Laurie K. & Johnson, David R. (2016). Keeping her surname as a middle name at marriage: What predicts this practice among married women who take their husband's last name?. Names, 64(4), 202-216.

Schittenhelm, Karin (2009). Qualitatives Sampling: Strategien und Kriterien der Fallauswahl. In Sabine Maschke & Ludwig Stecher (Hrsg.), Enzyklopädie Erziehungswissenschaften Online. Fachgebiet Methoden der empirischen erziehungswissenschaftlichen Forschung (S.1-29). Weinheim: Juventa.

Schneider, Werner; Hirseland, Andreas; Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang & Allmendinger, Jutta (2005). Macht und Ohnmacht des Geldes im Privaten – Zur Dynamik von Individualisierung in Paarbeziehungen. Soziale Welt, 56(2/3), 203-224.

Schütze, Fritz (1983). Biographieforschung und narratives Interview. Neue Praxis, 13(3), 283-293.

Shafer, Emily F. & Christensen, MacKenzie A. (2018). Flipping the (surname) script: Men's nontraditional surname choice at marriage. Journal of Family Issues, 39(11), 3055-3074.

Snyder, Kelly (2009). All names are not equal: Choice of marital surname and equal protection. Washington University Journal of Law & Policy, 30, https://openscholarship.wustl.edu/law_journal_law_policy/vol30/iss1/17/ [Zugriff: 15. November 2019].

Speck, Sarah (2019). Paradoxien der Gleichheit: Widersprüchliche Verkehrungen in zeitgenössischen Geschlechterverhältnissen. In Barbara Rendtorff, Birgit Riegraf & Claudia Mahs (Hrsg.), Struktur und Dynamik – Un/Gleichzeitigkeiten im Geschlechterverhältnis (S.65-96). Wiesbaden: Springer VS.

Strauss, Anselm L. (1998 [1987]). Grundlagen qualitativer Sozialforschung. München: Fink.

Strauss, Anselm L. & Corbin, Juliet M. (1996 [1990]). Grounded Thoery. Grundlagen Qualitativer Sozialforschung. Weinheim: Beltz.

Strübing, Jörg (2013). Qualitative Sozialforschung. Eine komprimierte Einführung für Studierende. München: Oldenbourg.

Thiersch, Sven (Hrsg.) (2020). Qualitative Längsschnittforschung - Bestimmungen, Forschungspraxis und Reflexionen. Opladen u. a.: Barbara Budrich.

Truschkat, Inga; Kaiser-Beiz, Manuela & Volkmann, Vera (2011). Theoretisches Sampling in Qualifikationsarbeiten: die Grounded-Theory-Methodologie zwischen Programmatik und Forschungspraxis. In Günter Mey & Katja Mruck (Hrsg.), Grounded Theory Reader (S.353-379). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Tyrell, Hartmann (1988). Ehe und Familie – Institutionalisierung und Deinstitutionalisierung. In Kurt Lüscher, Franz Schultheis, Michael Wehrspaun & Rudolf Fischer (Hrsg.), Die "postmoderne" Familie. Familiale Strategien und Familienpolitik in einer Übergangszeit (S.145-156). Konstanz: UVK.

Weibel, Fleur (2018). Kein gemeinsamer Name mehr? Auswirkungen des Schweizer Namensrechts auf die Namenswahl heute heiratender Paare. Fampra.ch: Die Praxis des Familienrechts, 4, 959-978.

Wernet, Andreas (2009). Einführung in die Interpretationstechnik der objektiven Hermeneutik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Wetterer, Angelika (2005). Rhetorische Modernisierung und institutionelle Reflexivität. Die Diskrepanz zwischen Alltagswissen und Alltagspraxis in arbeitsteiligen Geschlechterarrangements. Freiburger FrauenStudien, 11(16), 75-96.

Wilson, Thomas P. (1973). Normative and interpretive paradigms in sociology. In Jack D. Douglas (Hrsg.), Understanding everyday life. Toward the reconstruction of sociological knowledge (S.57-79). London: Routledge.

Wimbauer, Christine (2012). Wenn Arbeit Liebe ersetzt. Doppelkarriere-Paare zwischen Anerkennung und Ungleichheit. Frankfurt/M.: Campus.

Wimbauer, Christine & Motakef, Mona (2017a). Das Paarinterview in der soziologischen Paarforschung. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 18(2), Art. 4, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-18.2.2671 [Zugriff: 6. Februar 2018].

Wimbauer, Christine & Motakef, Mona (2017b). Das Paarinterview im interpretativen Paradigma. Methodologie – Methode – Methodenpraxis. Wiesbaden: Springer VS.

Wutzler, Michael (2020). Einleitung: Paarbeziehungen heute. In Michael Wutzler & Jacqueline Klesse (Hrsg.) (im Druck). Paarbeziehungen heute: Kontinuität und Wandel (S.1-30). Weinheim: Beltz Juventa.

Wutzler, Michael & Klesse, Jacqueline (2019). Übergänge in die Ehe. Paare zwischen Eigenständigkeit und familialer Bindung. In Nicole Burzan (Hrsg.), Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen 39. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, http://publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2018/article/view/1095/1400 [Zugriff: 15. Dezember 2019].

Zum Autor

Michael WUTZLER, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Sozialwissenschaften der Universität Siegen im DFG-geförderten Projekt "Der Ernst der Ehe". Promotion am Max-Weber-Kolleg der Universität Erfurt über Kindeswohl und die Ordnung der Sorge. Forschungsschwerpunkte: Paar-, Familien- und Kindheitssoziologie, Geschlechterforschung, qualitative Methoden.

Kontakt:

Michael Wutzler

Universität Siegen
Fakultät I / Seminar für Sozialwissenschaften
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen

E-Mail: michael.wutzler@uni-siegen.de

Zitation

Wutzler, Michael (2020). "Für mich war das schon immer klar, dass wir eigentlich den Namen von meinem Mann annehmen" – Inwiefern verhandeln heterosexuelle Paare die Bestimmung ihres Ehenamens? [112 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 21(3), Art. 10, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-21.3.3418.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

Creative Common License

Creative Commons Attribution 4.0 International License