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Volume 25, No. 2, Art. 7 – Mai 2024

Biografische Interviews mit Menschen mit sog. geistiger Behinderung. Erfahrungen und Perspektiven aus der Forschungspraxis für die Forschungspraxis

Michael Börner

Zusammenfassung: Menschen mit sog. geistiger Behinderung werden auch heutzutage nur selten direkt in interviewbasierten Forschungsprojekten berücksichtigt. In besonderem Maße gilt dies für Studien, die sich dem breitgefächerten Bereich der Biografieforschung zuordnen lassen. In meinem Beitrag stelle ich deshalb methodische Abwägungen und Erfahrungen aus einem Projekt vor, in dem sich über die Durchführung biografischer Interviews mit jenem Personenkreis u.a. dieser Leerstelle angenommen wurde. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die Präsentation und Diskussion von Herausforderungen und Besonderheiten im Kontext des Feldzugangs sowie der Interviewerhebung. Dies dient zum einen dem Ziel, die gewonnenen Erkenntnisse für weitere Arbeiten fruchtbar zu machen. Zum anderen soll hierüber auch die Auseinandersetzung mit biografischen Zugängen im gewählten Forschungsfeld vorangetrieben werden.

Keywords: Biografieforschung; Rekonstruktion; (geistige) Behinderung; Selbstkonstruktion; narrative Interviews

Inhaltsverzeichnis

1. Hinführendes

2. Zum methodischen Vorgehen in der Studie

3. Erfahrungen aus der Forschungspraxis

3.1 Herausforderungen und Besonderheiten des Feldzugangs

3.1.1 Erreichen der Zielgruppe

3.1.2 "Gatekeeping Tactics"

3.1.3 Kommunikation des Vorhabens

3.2 Herausforderungen und Besonderheiten der Interviewerhebung

3.2.1 Zum Gelingen der Erhebungen und der biografisch-narrativen Stegreiferzählungen

3.2.2 Großer Redebedarf

3.2.3 Erzählkompetenz

3.2.4 Bereits erzähltes Leben

3.2.5 Relativierung der Exklusivität der eigenen Lebensgeschichte

3.2.6 Delegation von Zuständigkeit

3.2.7 Herabsetzung der eigenen Lebensgeschichte

3.2.8 Gleichförmigkeit von Alltagsabläufen

3.2.9 Wissens- bzw. Erinnerungslücken

3.2.10 Zur Strukturierung der Lebensgeschichten

4. Abschließende Einordnung und Ausblick

Anmerkungen

Literatur

Zum Autor

Zitation

 

1. Hinführendes

Mit der zunehmenden Etablierung partizipativer Ansätze (BERGOLD & THOMAS 2012) werden verstärkt Personen in Forschungsprozesse eingebunden, die zuvor mehr oder weniger konsequent von diesen ausgeschlossen wurden. Dies gilt auch für Menschen, die entlang gesellschaftlicher Klassifikationssysteme als "geistig behindert"1) gefasst werden. Dennoch muss konstatiert werden, dass Forschung mit oder zum genannten Personenkreis noch immer ein Nischenfeld darstellt (GRAUMANN 2018, S.118; STADEL 2021, S.115ff.) – insbesondere dann, wenn der Fokus auf den Bereich biografieorientierter Forschung verengt wird (DEMMER 2016, S.658; KREMSNER 2017, S.17; TRESCHER 2017, S.55). So finden sich zwar einige Autor*innen, die sich in ihren Studien der Lebenswirklichkeit von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen mittels biografischer Interviews genähert haben (etwa: BRUNER 2005; FREITAG 2005), allerdings gibt es kaum Untersuchungen, in denen dies in Bezug auf Menschen mit sog. geistiger Behinderung geleistet und zugleich ein sozialwissenschaftliches Erkenntnisinteresse verfolgt wurde. Zurückzuführen ist diese Forschungslücke darauf, dass nicht von der Hand zu weisen ist, dass biografische Interviews mit besonders hohen Anforderungen an die Erzählenden einhergehen (WEBER 2017). Die oftmals sehr offene Erhebungssituation sowie die Einleitung und Aufrechterhaltung biografischer Stegreiferzählungen – zu verstehen als spontane, selbstläufige Erzählungen (SCHÜTZE 1987, S.49) –, die gerade für biografisch-narrative Interviews von entscheidender Bedeutung sind, stellen Herausforderungen dar, die zusätzlich zu den sonst üblichen Fallstricken der Interviewführung hinzukommen (DEPPERMANN 2013). Zum zentralen Problem wird nun, dass diese erhöhte Komplexität im Falle von Menschen mit sog. geistiger Behinderung auf einen Personenkreis trifft, dessen Erzählkompetenz bzw. Fähigkeit zur Teilnahme an qualitativen Interviews noch immer infrage gestellt wird. So konstatierten KARAČIĆ und WALDSCHMIDT in Bezug auf das Forschungsfeld "Biografieforschung und Behinderung":

"Hinsichtlich der Methodik lässt sich feststellen, dass die im Forschungsfeld zumeist verwandte Methode, das biographisch narrative Interview, insofern tendenziell exkludierend ist, als bestimmte Personengruppen, wie bspw. Menschen mit geistigen Behinderungen oder Menschen, die sich (laut)sprachlich nicht mitteilen können, außen vor bleiben" (2018, S.423). [1]

Dass Menschen mit sog. geistiger Behinderung nur selten direkt in interviewbasierten Forschungsprojekten berücksichtigt werden – insgesamt, aber im Besonderen im Kontext von Biografieforschung – ist problematisch, denn es hat zur Folge, dass kaum Erkenntnisse dahingehend vorliegen, wie sie auf sich selbst, ihr Leben und die unzähligen damit verbundenen Themenfelder blicken. In meinem Beitrag möchte ich deshalb Einblick in eine Studie geben, die ich inhaltlich und methodisch an ebendieser Leerstelle ausgerichtet habe. Im Mittelpunkt meines Projekts "Leben und Altern mit 'geistiger Behinderung'" (BÖRNER 2023) standen biografisch-narrative Interviews mit älteren bzw. alten Menschen mit sog. geistiger Behinderung, die ich mit dem Ziel geführt habe, einen verstehenden Zugang zu deren Lebenssituation und Lebenswirklichkeit herzustellen und herauszufinden, wie sie sich selbst bzw. ihre Lebensgeschichte im Rahmen ihrer biografischen Erzählung entwerfen. Im Beitrag werde ich jedoch nicht – oder zumindest nicht primär – auf Ergebnisse eingehen, die ich in Bezug auf dieses Erkenntnisinteresse herausgearbeitet habe (siehe hierzu: BÖRNER 2023, S.195ff., 2024a, 2024b). Stattdessen werde ich mich auf das methodische Vorgehen sowie die Erfahrungen fokussieren, die ich im Zuge des Feldzugangs sowie der Interviewerhebung gemacht habe. Beides möchte ich zur Diskussion stellen, um die Erkenntnisse für zukünftige Projekte fruchtbar zu machen. Meine Erfahrungen aus dem Projekt zeigen, dass es durchaus möglich und gewinnbringend ist, biografische Interviews mit Menschen mit sog. geistiger Behinderung zu führen und diese als Datenmaterial für die Erforschung von Ausschnitten sozialer Wirklichkeit zu nutzen. Im Beitrag formuliere ich deshalb auch ein Plädoyer für eine verstärkte Auseinandersetzung mit biografischen Zugängen in diesem Forschungsfeld. Gleichzeitig zeigen meine Erfahrungen aber ebenso, dass es durchaus feldbezogene Besonderheiten und Fallstricke gibt, die im Kontext der Projektplanung und -durchführung zu berücksichtigen sind. Auch auf diese werde ich ausführlicher eingehen – nicht zuletzt, damit sie in zukünftigen Projekten ggf. berücksichtigt werden können. [2]

Im Folgenden stelle ich in Abschnitt 2 zunächst das methodische Vorgehen in meiner Studie vor. Im Anschluss widme ich mich in Abschnitt 3 der Darstellung und Diskussion der methodischen Erfahrungen, wobei ich mich zunächst mit dem Feldzugang (Abschnitt 3.1) und dann mit der eigentlichen Interviewerhebung (Abschnitt 3.2) befasse. In Abschnitt 4 nehme ich abschließend eine kurze Einordnung des Forschungsprozesses vor und formuliere einen Ausblick. [3]

2. Zum methodischen Vorgehen in der Studie

In der Studie "Leben und Altern mit 'geistiger Behinderung'“ ging es mir v.a. darum, Erkenntnisse dahingehend zu gewinnen, wie sich alte bzw. ältere Menschen mit sog. geistiger Behinderung (65+) selbst bzw. ihr Leben konstruieren. Um entsprechende Einblicke zu erhalten, war es erforderlich, auf ein Erhebungsverfahren zurückzugreifen, das die individuellen Deutungs- und Relevanzsysteme der Interviewpartner*innen möglichst unbeeinflusst zu erfassen vermag. Dies war ausschlaggebend für meine Wahl biografisch-narrativer Interviews, denn im Vergleich zu anderen Interviewformen zeichnen sich diese v.a. durch eine Haltung stärkerer Zurückhaltung aufseiten der interviewenden Person aus, wodurch dem jeweiligen Gegenüber größtmögliche Gestaltungsräume mit Blick auf den Aufbau, die Inhalte und die Gestaltung der Interviews gewährt werden (HAAS 2019; SCHÜTZE 1983; SCHULZE 2008). Wie in Abschnitt 1 bereits darlegt, war hier allerdings – aufgrund der erhöhten Anforderungen der Interviewsituation sowie möglicher verbalsprachlicher Einschränkungen der Zielgruppe – mit Herausforderungen zu rechnen. Je nach Interviewpartner*in musste ich zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich ein biografisch-narratives Interview nicht – oder nicht entlang der idealtypischen Richtlinien (PRZYBORSKI & WOHLRAB-SAHR 2021, S.106ff.) – durchführen lassen würde. Aus diesem Grund entschied ich mich dafür, einen Interviewleitfaden als Back-up-Lösung vorzubereiten und diesen ebenfalls mit in die Interviewsituation zu nehmen. Im Falle des Scheiterns des biografisch-narrativen Erzählimpulses2) hatte ich vor, auf den Leitfaden und damit eine strukturiertere Form der Interviewführung zurückzugreifen. Den Leitfaden selbst gestaltete ich – dem leitenden Erkenntnisinteresse entsprechend – möglichst offen. Auch hier ging es mir zuvorderst darum, nicht in ein striktes Frage-Antwort-Schema zu verfallen, sondern eine gesprächsförmige Situation zu schaffen und den Interviewpartner*innen größtmögliche Gestaltungspielräume in Bezug auf ihre Erzählung zu gewähren. Im Leitfaden habe ich daher keine konkreten Fragen vorformuliert, sondern Themenbereiche abgesteckt (v.a. strukturiert nach Lebensphasen [Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter, Schulzeit, Ausbildung, usw.]), die ich über offene Erzählimpulse (z.B.: "Können Sie mir etwas aus der Zeit erzählen, als Sie noch ein Kind waren?") angestoßen habe (siehe ausführlicher BÖRNER 2023, S.72ff.). [4]

Mein Ziel war es also, in jedem Interview zumindest den Versuch zu unternehmen, ein biografisch-narratives Interview entlang des "klassischen" Ablaufmodells zu führen. Für den Fall, dass dies (aus welchen Gründen auch immer) nicht gelingen sollte, wollte ich auf eine strukturiertere Form der Interviewführung zurückgreifen. Entlang dieses Vorgehens habe ich acht Interviews geführt. Von diesen habe ich in der Folge wiederum vier für die spätere Analyse ausgewählt. Während die Beschränkung auf vier Interviews v.a. zeit- bzw. arbeitsökonomische Gründe hatte, war die zentrale Entscheidungsgrundlage für die Interviewführung und die spätere Fallauswahl das im Kontext rekonstruktiver Sozialforschung gängige Kriterium der größtmöglichen bzw. maximalen Kontrastivität (JOST 2019, S.63; OEVERMANN 2000, S.99). D.h., dass bereits bei der Suche nach möglichen Interviewpartner*innen im Fokus stand, Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts sowie Personen aus möglichst strukturdifferenten Wohnkontexten zu erreichen (erfasst wurden verschiedene stationäre und ambulant betreute Wohnformen). Aus den insgesamt acht Interviews habe ich dann jene vier ausgewählt, die sich mit Blick auf die Dimensionen Alter, Geschlecht und Wohnsituation möglichst stark voneinander unterschieden. Gefolgt wird bei einem solchen Vorgehen der Idee, dass ein je konkreter Interessensbereich in der Regel

"durch relativ wenige strukturelle Muster beschreibbar [ist] [...]. Gleichgültig ob ich Vorgänge wie 'nach Amerika auswandern' oder 'arbeitslos werden' untersuchen will [...] – ich kann davon ausgehen, dass es in diesen Feldern nicht beliebig viele Strukturmuster, nicht eine beliebe Anzahl von Ablaufformen gibt" (FUCHS-HEINRITZ 2009, S.241). [5]

Die Herstellung eines möglichst kontrastiven Materialpools zielt folglich darauf, möglichst viele Strukturmuster der zu untersuchenden Lebenspraxis in der Analyse berücksichtigen zu können. Die Auswertung der Interviews selbst erfolgte mittels der sequenzanalytischen Verfahren der objektiven Hermeneutik (OEVERMANN 2000). Meinem Anliegen, der Besonderheit des Einzelfalls durch die Wahl der Erhebungsmethode bestmöglich Rechnung zu tragen, bin ich folglich auch bei der Wahl der Auswertungsmethode gefolgt, denn auch bei der objektiven Hermeneutik wird der Anspruch erhoben, einen verstehenden Zugang zu wählen und den Einzelfall für sich selbst und in seiner eigenen Sprache sprechen zu lassen (OEVERMANN 2002, S.1). Aufgrund der gebotenen Kürze kann ich an dieser Stelle allerdings nicht weiter auf den Prozess der Auswertung und dessen Reflexion eingehen. Es sei stattdessen auf die Ausführungen an anderer Stelle verwiesen (BÖRNER 2023, S.80ff., S.339ff.). [6]

3. Erfahrungen aus der Forschungspraxis

Im Folgenden stelle ich nun die Erfahrungen vor, die ich im Kontext des Erhebungsprozesses gemacht habe. Dabei beziehe ich mich zunächst auf den Feldzugang, im Anschluss daran auf die eigentliche Durchführung der Interviews. [7]

3.1 Herausforderungen und Besonderheiten des Feldzugangs

3.1.1 Erreichen der Zielgruppe

Für das Projekt habe ich den Feldzugang über Trägerorganisationen der sog. Behindertenhilfe realisiert. Dies erwies sich mehr oder minder als alternativlos, da die Zielgruppe aufgrund ihrer speziellen Lebenssituation (u.a.: Leben in exklusiven Einrichtungen) sonst nur sehr schwer erreichbar gewesen wäre (BUCHNER 2008, S.516ff.; KREMSNER 2017, S.166ff.). Erschwerend kam hinzu, dass mit der Fokussierung des höheren Lebensalters nur ein kleinerer Teil des Personenkreises überhaupt als Interviewpartner*innen in Frage kam, was den Feldzugang ohne die Einbindung von Trägerorganisationen zusätzlich erschwert hätte. [8]

3.1.2 "Gatekeeping Tactics"

Den Feldzugang über Trägerorganisationen zu realisieren brachte aber auch Herausforderungen mit sich. So war für mich z.B. nicht nachvollziehbar, an welche Personen das Interviewanliegen herangetragen wurde und an welche nicht. In bezugsrelevanten Veröffentlichungen wird hier u.a. auf die Problematik sog. "Gatekeeping Tactics" (RICHARD 1986, S.324) hingewiesen, womit eine strategische Einflussnahme von Organisationen auf Erhebungen gemeint ist – bspw. in der Form, dass Antworten für Interviewfragen vorbesprochen oder eingeübt werden oder ggf. nur jene Personen für ein Interview angefragt werden, von denen angenommen wird, dass sie nichts Negatives oder Belastendes über die Einrichtungen zu sagen haben (KELLE, NIGGEMANN & METJE 2008, S.187; TRESCHER 2017, S.78). [9]

Ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß solche Taktiken in der Studie Anwendung gefunden haben, kann ich nicht abschließend beantworten. In Bezug auf die Aushandlung der Kontaktaufnahme durch die Organisationen lässt sich jedoch anführen, dass z.T. zurückgemeldet wurde, dass zwar Personen begleitet würden, die den gewünschten Parametern entsprächen, das Anliegen aber nicht unterstützt werden könne, da es durch diese selbst abgelehnt oder vonseiten der Angestellten die Einschätzung getroffen worden sei, dass die Personen nicht über die notwendigen kommunikativen Fähigkeiten verfügten, um an einem Interview teilzunehmen. Ungeachtet der Frage, ob diese Angaben nun zutreffend waren oder nicht verweisen sie auf die Herausforderung, dass mit der Einbindung von Trägerorganisationen unweigerlich einhergeht, dass Einschätzungen Dritter zur Gelingensbedingung für das Zustandekommen von Interviews bzw. Forschung insgesamt werden können. Von besonderer Bedeutung scheint dies v.a. angesichts der bereits benannten Herausforderung, dass die Erzählkompetenz der anvisierten Zielgruppe noch immer vielfach infrage gestellt wird, was somit zusätzliche Hürden bereitstellen kann. Insgesamt kann ich aber berichten, dass mein Forschungsanliegen eher auf großes Interesse gestoßen ist – sowohl bei den Mitarbeiter*innen der Trägerorganisationen als auch den potenziellen Interviewpartner*innen. Mit Blick auf zukünftige Projekte könnte ggf. überlegt werden, ergänzend zur Kontaktaufnahme über Trägerorganisationen auch alternative Zugänge zu suchen und zu bedienen. In der Studie von KREMSNER (2017, S.166) haben sich bspw. Kontaktaufnahmen über bereits akquirierte Interviewpartner*innen und die Anfrage bei Selbstvertretungsorganisationen als zielführend erwiesen. Zu berücksichtigen scheint mir in Bezug auf Letzteres aber, dass hierdurch ebenfalls nur ein bestimmter Teil des Personenkreises erreicht werden würde – nämlich die Personen, die bereits relativ gut vernetzt und/oder politisch aktiv sind. Dementgegen eröffnet der Zugang über Trägerorganisationen zumindest potenziell die Chance, auch mit jenen Personen in Kontakt zu kommen, deren Lebenssituation stärker durch Erfahrungen von Geschlossenheit und Ausschluss geprägt ist. [10]

3.1.3 Kommunikation des Vorhabens

Eine weitere Herausforderung des Feldzugangs über Trägerorganisationen bestand darin, dass Informationsströme zwischen den Einrichtungen und der Zielgruppe nicht nachvollzogen werden konnten. Für mich blieb also nicht nur unklar, wer für ein Interview angefragt wurde und wer nicht, sondern auch, wie das Anliegen insgesamt vermittelt wurde. Für die Erhebung war dies nicht folgenlos, denn teilweise zeigte sich, dass die geladenen Personen nicht gemäß der im Vorfeld vereinbarten Eckpunkte informiert worden waren – z.B. hinsichtlich der zu erwartenden Rahmung des Interviews. In einem Fall wurde das Anliegen z.B. so vermittelt, dass es im Interview um eine "Beschreibung des Alltags" gehen würde. Dies mündete wiederum darin, dass meine einführenden Erläuterungen während des Interviews beim Gegenüber für Unruhe und Unsicherheit sorgten, da mit einer weniger komplexen Erzählung sowie einem kürzeren zeitlichen Aufwand gerechnet worden war. In zwei anderen Fällen wurde der vereinbarte Rahmen des Interviews durch Angestellte selbst nicht eingehalten, was u.a. auf Kommunikationsprobleme auf Mitarbeiter*innenebene verweist. In einem Fall sollte das Interview z.B. – entgegen der im Vorfeld getroffenen Absprachen – plötzlich nur noch in Anwesenheit eines Mitarbeiters geführt werden (etwas, was ich aufgrund der hiermit einhergehenden Einflussnahme auf die Erzählsituation explizit vermeiden wollte). In einem anderen Fall wurde das Interview mehrfach durch Angestellte unterbrochen und es musste gar inmitten des Interviews ein Raumwechsel vollzogen werden, da der zur Verfügung gestellte Raum für eine interne Besprechung benötigt wurde und die Angestellten nach eigenen Angaben nicht damit gerechnet hatten, dass das Interview länger als eine halbe Stunde dauern würde. Alles in allem zeigt sich auch hier, wie die Einbindung Dritter besondere Hürden für den Erhebungsprozess bereitstellen kann. Für zukünftige Projekte wäre es m.E. wichtig, Kommunikationsprozesse, wo möglich, verstärkt selbst zu übernehmen – sei es durch obligatorische Präsentationen bzw. Vorträge vor Ort und/oder die Bereitstellung ausführlicher Informationsangebote, die sich nicht zuletzt direkt an die zu interviewenden Personen richten (z.B. Flyer in schwerer und leichter Sprache). Geprüft werden könnte ebenfalls die Möglichkeit, Interviews ggf. nicht in Wohneinrichtungen, sondern an einem "neutralen" Ort stattfinden zu lassen. Hier schließen sich dann jedoch weiterführende Fragen und Hürden an – bspw., ob die betreffenden Menschen überhaupt bereit sind, die Wohneinrichtung zu verlassen, und ob bzw. inwiefern dieser "neutrale" Ort für sie erreichbar ist. Weiterhin muss dieser Ort für das jeweilige Interviewanliegen geeignet sein – was etwa die zeitliche Verfügbarkeit und das Bieten von Privatsphäre und Vertraulichkeit betrifft. Interviews im öffentlichen Raum (etwa in einem Park oder Café) scheinen mir mit Blick auf Letzteres eher ungeeignet. [11]

3.2 Herausforderungen und Besonderheiten der Interviewerhebung

3.2.1 Zum Gelingen der Erhebungen und der biografisch-narrativen Stegreiferzählungen

Die acht erhobenen Interviews sind aus 12 Interviewterminen hervorgegangen. Zwei Interviews scheiterten, da die Interviewpartner*innen unmittelbar vor der Erhebung absagten und keine weiteren Termine wünschten. In einem weiteren Fall konnte die vermittelte Person nicht in (für ein Interview) ausreichender Form auf Erzählimpulse und Fragen reagieren. Verbalsprachliche Einschränkungen waren hier so ausgeprägt, dass auch die Back-up-Variante des Leitfadeninterviews keine Erhebung möglich machte. Bei dem 4. ursprünglich geplanten Termin war es so, dass ein Familienmitglied der zu interviewenden Person extra für das Interview angereist war und starken Einfluss auf die Erzählsituation nahm (z.B. durch "Korrekturen" der Interviewpartner*in). Ich führte dieses Interview zwar, berücksichtigte es aber nicht weiter für die Auswertung. Veranschaulichen lässt sich hieran, dass die Herausforderung der Einbindung Dritter nicht nur in Bezug auf Mitarbeiter*innen von (z.B.) Wohneinrichtungen besteht, sondern auch andere Personengruppen betrifft (etwa die Herkunftsfamilie). [12]

Insgesamt variierten die Interviews deutlich in Länge (zwischen einer und drei Stunden) und Komplexität. In zwei Interviews scheiterte der biografisch-narrative Erzählimpuls auch nach mehreren Versuchen, weshalb ich dort auf den Leitfaden und die strukturiertere Interviewführung zurückgriff. In den übrigen sechs (darunter auch die vier, die ich für die spätere Auswertung herangezogen habe) entwickelten sich auf den Initialimpuls ("Ich möchte Sie darum bitten, mir Ihre Lebensgeschichte zu erzählen...") mehr oder weniger ausführliche Stegreiferzählungen, sodass ich dem weiteren Vorgehen biografisch-narrativer Interviews folgen konnte (siehe hierzu: PRZYBORSKI & WOHLRAB-SAHR 2021, S.106ff.). In zwei Fällen fiel die Einstiegserzählung sehr kurz aus und war bereits nach wenigen Minuten beendet. In einem anderen Fall dauerte sie jedoch eineinhalb Stunden. [13]

3.2.2 Großer Redebedarf

Alles in allem verlief die Erhebung der Interviews weitgehend reibungslos. Dass dies so war, kann nicht zuletzt auf den großen Redebedarf der interviewten Personen zurückgeführt werden. Alle ließen sich sehr bereitwillig und offen auf die Erzählsituation ein und es zeigte sich, dass nicht nur die Teilnahme an dem Interview selbst, sondern generell die Möglichkeit, frei und ausführlich die eigene Lebensgeschichte und alles Weitere, was ihnen in den Sinn kam, erzählen zu können, als etwas Besonderes wahrgenommen wurde. Dies ist ein Ergebnis, das im Licht anderer Teilergebnisse der Studie reflektiert werden kann – insbesondere mit Blick auf Einsamkeitserfahrungen und eine oft nur wenig abwechslungsreiche Alltagsgestaltung in Einrichtungen der sog. Behindertenhilfe (BÖRNER 2023, S.196ff.; TRESCHER, 2017, S.252). [14]

Der große Redebedarf der Interviewten erwies sich aber auch als Herausforderung, denn er erschwerte es z.T., die formale Situation der Interviews aufrechtzuerhalten. So kam es zu Beginn der Interviews gelegentlich zu einem "Ringen" um die Sprecher*innen-Rolle – bspw. dann, als die Interviewpartner*innen ohne den vorbereiteten Erzählimpuls oder eine anderweitig gestellte Frage zu erzählen begannen, wobei sie – so ist anzunehmen – den Informationen zum Interview folgten, die ihnen vorher durch Mitarbeiter*innen der Einrichtungen übermittelt worden waren. In diesen Situationen entschied ich mich situativ dafür, die Personen zu unterbrechen, um sicherzugehen, dass alle relevanten Informationen zur Gestaltung der Interviews bekannt waren. Rückblickend hätte ich hier ggf. – mit Blick auf die Entfaltung einer Stegreiferzählung – eher den Verlauf abwarten können, statt der bürokratischen Logik des vermeintlich korrekten Interviewverlaufs zu folgen. [15]

3.2.3 Erzählkompetenz

Ich habe bereits angeführt, dass die Erzählkompetenz von Menschen mit sog. geistiger Behinderung z.T. noch immer infrage gestellt oder zumindest als etwas gesehen wird, was gewissen Einschränkungen unterliegt. Beispielhaft für Letzteres steht die folgende Aussage: "Menschen mit geistiger Behinderung benötigen Hilfen, um den Prozess der Erinnerung zu gestalten und zu strukturieren" (BADER 2009, S.26). In meiner Studie war erkennbar, dass diese Einschätzung zutreffen kann, denn nicht immer gelang es den Interviewten, eine Struktur mit Blick auf das zu Erzählende zu finden. Deutlich wurde aber ebenso, dass dies keinesfalls so sein muss: Während sich – wie schon beschrieben – bei zwei Personen nur kürzere Stegreiferzählungen entwickelten, löste der Erzählimpuls bei zwei anderen Personen komplexere selbstläufige Erzählungen aus. Vor allem diese beiden Personen – letztlich aber auch alle anderen – stellten dabei auf unterschiedliche Art und Weise ihre kommunikativen Fähigkeiten unter Beweis. Neben strategischen Formen der Selbstinszenierung ist dabei z.B. auch das Ziehen von Grenzen anzuführen. So legten alle Interviewpartner*innen je für sich fest, welche Inhalte sie für ihre Erzählung als relevant erachteten. Weiterhin steuerten sie, worüber sie ausführlicher sprechen wollten und worüber nicht. Bspw. wurden Gewalterfahrungen aus der Vergangenheit von keiner Person im Detail erzählt, sondern stets nur grob angeschnitten. Eine Person gestaltete die Darstellung ihrer Lebensgeschichte nicht als eine nüchterne Erzählung, sondern eher als eine Art "theatrale Aufführung". Durch den Rückgriff auf verschiedene rhetorische Stilmittel (onomatopoetische Untermalungen, Re-Inszenierung von Dialogen, Konstruktion von Spannungsbögen, Einsatz von Erzählpausen usw.) versuchte sie, eine Erzählung zu komponieren, die nicht nur informieren, sondern zugleich unterhalten sollte. Auch dies kann als Ausdruck ihrer Erzählkompetenz gewertet werden. [16]

3.2.4 Bereits erzähltes Leben

Eine Herausforderung für biografische Interviews wird u.a. darin gesehen, dass Interviewpartner*innen ggf. schon in anderen Zusammenhängen ihre Lebensgeschichte erzählt und reflektiert haben – z.B. in "Psychotherapien, Selbsthilfegruppen, religiösen Gruppen u.a.m." (PRZYBORSKI & WOHLRAB-SAHR 2021, S.113). Die Problematik, die hier verortet wird, besteht in der Gefahr der Überformung der Lebenserfahrungen und individuellen Relevanzsetzungen der Interviewpartner*innen. In meiner Studie manifestierte sich dies nur in einem Fall, allerdings eher in der Form, dass die betreffende Person zuvor an Angeboten der Biografiearbeit3) teilgenommen hatte, aus denen wiederum ein sog. "Lebensbuch" hervorgegangen war. Dieses brachte sie zum Interview mit. In chronologischer Ordnung waren Bilder sowie kurze Textbausteine aus bzw. zu ihrem Leben enthalten. Auf Erzählimpulse im Interview wurde z.T. mit dem Hinweis reagiert, dass bereits alles, was zu erzählen sei, in dem mitgebrachten Buch stehe, sodass es ja nicht noch einmal erzählt werden müsse. An diesem Beispiel lässt sich veranschaulichen, dass Angebote der Biografiearbeit zumindest potenziell zur Herausforderung für das Gelingen biografischer Forschung werden können und es ggf. besonderer Strategien bedarf, auf entsprechende Hürden zu reagieren. So wäre es im angeführten Beispiel z.B. möglich gewesen, das Lebensbuch mit in das Interview zu integrieren. Abgewogen werden muss dies aber vor dem Hintergrund des Erkenntnisinteresses, denn derartige Medien stellen letztlich künstliche Protokolle dar (OEVERMANN 2000, S.84), die abhängig von der Art und Weise ihrer Gestaltung ggf. keine Einblicke (mehr) in die kreativ-eigensinnigen Deutungen und Darstellungen der zugehörigen Personen geben, weshalb sie für meine Studie – wenn überhaupt – nur bedingt geeignet gewesen wären. [17]

3.2.5 Relativierung der Exklusivität der eigenen Lebensgeschichte

In den Interviews habe ich festgestellt, dass die Interviewpartner*innen ihr Leben bzw. ihre Lebensgeschichte z.T. nicht als etwas sahen, was exklusiv nur ihnen selbst zugänglich war. Dies kann als tiefgreifende Beeinträchtigung der sog. "Zugzwänge der Sachverhaltsdarstellung" (KALLMEYER & SCHÜTZE 1977, S.187) gesehen werden, wobei es v.a. der sog. "Detaillierungszwang" ist, der hierdurch angegriffen wird. Immer wieder gingen die Interviewten davon aus, dass ich bereits über sie und ihr Leben informiert sei, sodass einige Punkte in den Erzählungen zunächst nur grob angeschnitten und als "allgemein bekannt" gerahmt wurden – selbst dann, wenn es sich um sehr private Aspekte des Lebens handelte. Dies erzeugte Irritationen und hatte zur Folge, dass ich z.T. immer wieder Nachfragen stellen musste, um detailliertere Schilderungen einzufordern. Zur Herausforderung wurde hier, dass sich die interviewten Personen durch ihr Leben in Betreuungs- bzw. Assistenzstrukturen z.T. schlicht daran gewöhnt hatten, dass andere Menschen Zugang zu (mitunter sehr privaten) Informationen über sie hatten und sich auch ohne ihr aktives Zutun über sie informieren konnten – bspw. durch einen Blick in die Akten oder das Gespräch mit Kolleg*innen. [18]

3.2.6 Delegation von Zuständigkeit

Eine weitere, ähnlich gelagerte Herausforderung bestand darin, dass die Interviewten mich z.T. darauf hinwiesen, ich solle mich mit bestimmten Fragen oder dem Interviewanliegen insgesamt eher an die zuständigen Betreuer*innen wenden. Zur Herausforderung für die Erhebung biografischer Interviews wurde hier also, dass sich die Personen z.T. nicht (mehr) für bestimmte Belange ihres Lebens als zuständig empfanden und diese Zuständigkeit stattdessen an den Träger bzw. dessen Angestellte abgegeben hatten. Es handelt sich um etwas, was auch in anderen Arbeiten zur Lebenssituation dieses Personenkreises immer wieder aufgezeigt wurde (z.B. TRESCHER 2017, S.240). Zur Herausforderung wird hier u.a. die Problematik einer lebensgeschichtlichen Adaption an durch Fremdbestimmung gekennzeichnete Lebensräume bzw. eingeschränkte Spielräume persönlicher Handlungsökonomie, die aufseiten der Betroffenen zur Ausbildung einer "erlernten Hilflosigkeit" (SELIGMAN 2016 [1975]) führen kann (siehe auch: BÖRNER 2023, S.225ff.; KATZENBACH & UPHOFF 2008, S.69ff.). [19]

3.2.7 Herabsetzung der eigenen Lebensgeschichte

Einzelne Personen tendierten in den Interviews dazu, deutlich mehr über andere Menschen als über sich selbst zu sprechen. In ihrer eigenen Lebensgeschichte wiesen sie sich eher die Rolle von Nebenakteur*innen zu. So war eine Erzählung z.B. sehr stark durch den (Halb-)Bruder und dessen Handlungen geprägt. In einem anderen Fall war es v.a. das Leben und Wirken des Vaters, das im Mittelpunkt stand. Zur Herausforderung für die Interviewführung wurde hier, dass die Bedeutung der eigenen Lebensgeschichte durch die Interviewten relativiert bzw. herabgesetzt wurde oder Grenzen zwischen dem eigenen Leben und dem Leben anderer Personen mitunter verschwammen. Beides kann, ebenso wie die oben genannte Delegation von Zuständigkeit, in Relation zu anderen Teilergebnissen der Studie gesehen werden. Verwiesen sei etwa auf erschwerte Ablösungsprozesse von den Herkunftsfamilien oder die bereits benannte eingeschränkte Möglichkeit, sich selbst als handlungsmächtiges Subjekt erfahren und ausdifferenzieren zu können (BÖRNER 2023, S.301ff.). [20]

3.2.8 Gleichförmigkeit von Alltagsabläufen

Bei den Interviewten, die größere Teile ihres Lebens in stationären Einrichtungen verbracht hatten (i.d.R. mehrere Jahrzehnte), waren Erzählungen zu ihrem Leben in den Heimen auffallend unterkomplex, eindimensional und kurz – v.a. im Vergleich zu den übrigen Lebensbereichen und gemessen an der Lebenszeit, die dort verbracht worden war. Meine Ergebnisse überschneiden sich hier mit denen aus anderen Studien, in denen es ebenfalls um biografische Erzählungen im Kontext geschlossener Einrichtungen (Psychiatrien, Gefängnisse) ging (z.B. RIEMANN 1987). Auch hier wurde eine Verschmelzung zeitlicher Abläufe sowie eine inhaltliche Armut von Erzählpassagen ausgewiesen, wobei beides als Resultat der Adaption an Alltagsabläufe interpretiert wurde, die v.a. durch Monotonie und Tristesse geprägt waren: Je stärker das Leben durch entsprechende Einrichtungen geprägt war, desto größere Schwierigkeiten hatten Personen, zeitliche Angaben zu machen und viel zu ihrem Leben in den jeweiligen Einrichtungen zu berichten (ROSENTHAL 1995, S.108ff.). Da das Leben vieler Menschen mit sog. geistiger Behinderung noch immer stark durch das Leben in exklusiven Räumen geprägt ist, kann dies als wirkmächtige Hürde für biografische Interviews gesehen werden (BMAS 2021, S.396). [21]

3.2.9 Wissens- bzw. Erinnerungslücken

Die Interviewten konnten zu einigen Passagen ihres Lebens mitunter keine ausführlichen Aussagen (mehr) machen, wodurch zwangsläufig einige Lücken in den Biografien entstanden. Für meine Studie war dies nicht problematisch, da v.a. die Art und Weise der Selbstkonstruktion von Interesse war und nicht die möglichst lückenlose Rekonstruktion der Lebensläufe. Wird Letzteres angestrebt, kann es sich also ggf. als erforderlich erweisen, weitere Informationsquellen heranzuziehen oder ergänzende Interviews zu führen. Anmerken möchte ich allerdings, dass es sich dabei nicht um eine Herausforderung handelt, die exklusiv auf Menschen mit sog. geistiger Behinderung zutrifft. So scheint es mir nicht unüblich, dass Erinnerungen an Vergangenes verblassen – v.a. dann, wenn im höheren Lebensalter eben auf viel Vergangenes zurückgeblickt wird. [22]

3.2.10 Zur Strukturierung der Lebensgeschichten

Auch Zeitangaben bzw. konkrete Daten konnten von den Interviewpartner*innen meist nicht benannt werden. Dies könnte dazu verleiten, von einer gewissen "Zeitlosigkeit" in den Erzählungen zu sprechen. Das Fehlen entsprechender Angaben bedeutet jedoch nicht, dass die Lebensgeschichten keine Struktur aufwiesen bzw. nicht durch Linearität gekennzeichnet wären. Auffallend war allerdings, dass z.T. auf andere strukturierende Größen zurückgegriffen wurde. Bei einer Person war es z.B. die Abfolge von Wohnorten, an denen sie sich in ihrer Erzählung orientierte. Bei einer anderen waren es belastende Ereignisse bzw. Erfahrungen von Leid, die als zentrale Knotenpunkte ihrer Lebensgeschichte fungierten. Die zeitliche Dimension der Lebensgeschichten drückte sich insofern nicht unbedingt in Form konkreter Jahreszahlen oder Daten aus, sondern über Erlebnisse bzw. Ereignisse, die wiederum mit bestimmten Passagen des Lebens verbunden wurden und damit eine Verkettung erzeugten. Dass mehrheitlich keine genauen zeitlichen Angaben gemacht werden konnten, heißt damit nicht, dass die Interviewten kein zeitliches Gefühl für ihr Leben hatten (LINDMEIER 2004, S.20). [23]

4. Abschließende Einordnung und Ausblick

Mit Blick auf die Ergebnisse meiner Studie scheint es alles in allem berechtigt, die Erhebung von biografischen Interviews mit Menschen mit sog. geistiger Behinderung als gelungen einzustufen. Zwar kam es vor, dass einzelne Interviews scheiterten, weniger ausführlich als andere ausfielen oder nicht vollends dem idealtypischen Vorgehen biografisch-narrativer Interviews entsprachen, jedoch stellten alle die gewünschten Einblicke bereit und erlaubten es, das Erkenntnisinteresse in Bezug auf die biografische Selbstkonstruktion eingehend und vielschichtig bearbeiten zu können. Eine Beforschung der Lebenswirklichkeit von Menschen mit sog. geistiger Behinderung lässt sich also durchaus über Interviews – z.T. auch über biografisch-narrative Interviews – realisieren. Deshalb wäre ein fortwährender Ausschluss jener Personengruppe aus interviewbasierten Forschungsvorhaben (v.a. der Biografieforschung) kritisch zu werten, wenngleich bei derartigen Vorhaben – wie ich im Beitrag dargelegt habe – mit Besonderheiten bzw. speziellen Herausforderungen zu rechnen ist. Von Bedeutung ist allerdings, dass diese nicht auf eine vermeintlich quasi-natürliche Andersartigkeit des Personenkreises zurückzuführen sind, sondern vor dem Hintergrund der speziellen Lebens- bzw. Sozialisationsbedingungen reflektiert werden müssen, die oftmals durch lebenslange Erfahrungen von Bevormundung, Diskriminierung und Ausschluss gekennzeichnet sind. Die methodischen Ergebnisse meiner Studie sind damit, ebenso wie meine anderen Ergebnisse (BÖRNER 2023, S.195ff., 2024a, 2024b), in hohem Maße anschlussfähig an gesellschafts- bzw. kulturkritische Analysen des Phänomens "geistige Behinderung" und eröffnen Perspektiven und Räume für Kritik – z.B. in Bezug auf essenzialistische Behinderungsverständnisse und Praxen der Subjektivierung im Zeichen der Differenzkategorie "geistige Behinderung" (BUCHNER 2018, S.59ff.; KREMSNER 2017, S.280; TRESCHER 2017, S.27ff). Dieser Aspekt ist dann auch für die Einordnung des Beitrags insgesamt von zentraler Bedeutung, denn er verweist darauf, dass die dargelegten Besonderheiten und Herausforderungen nicht als etwas zu sehen sind, was ausschließlich oder gar zwangsläufig im Falle der Beforschung des hier relevanten Personenkreises angetroffen werden muss bzw. kann. Ob und inwiefern sie sich überhaupt manifestieren, ist v.a. davon abhängig, wie sich die Lebenssituation der zu interviewenden Personen gestaltet bzw. in der Vergangenheit gestaltet hat. [24]

Abschließend möchte ich noch auf einen Aspekt eingehen, der sich in der Durchführung des Projekts als besonders relevant erwiesen hat: den Wert der offenen Erhebungsform. Erst die hier gewählte offene Gestaltung der Interviews ermöglichte es, dass sich die individuellen Relevanzsysteme der Interviewten überhaupt entfalten und im Material abbilden konnten. Selbst bei jenen Interviews, in denen sich nur kurze selbstläufige Erzählungen zur eigenen Lebensgeschichte entwickelten, kann allein der Versuch der biografisch-narrativen Interviewführung als wertvoll und Gewinn für die spätere rekonstruktive Analyse eingestuft werden. Denn selbst wenn die Eröffnungserzählung als Reaktion auf den gelieferten Erzählstimulus nur wenige Sätze umfasste und sich keine ausführliche Stegreiferzählung entwickelte, sagte bereits dieser kurze selbstgewählte Einstieg sehr viel über die betreffenden Personen und ihre Perspektiven auf sich selbst bzw. ihr Leben aus. D.h., auch wenn biografische Interviews zunächst höhere Hürden vorsehen, bedeutet dies nicht, dass im hiesigen Forschungsfeld darauf verzichtet werden kann. Ganz im Gegenteil scheint es perspektivisch geboten, verstärkt derartige Zugänge zu wählen, um zum einen der Stimme und Perspektive von Menschen mit sog. geistiger Behinderung bei der Erforschung sozialer Wirklichkeit und der zukünftigen Gestaltung von Gesellschaft mehr Gehör respektive Gewicht zu verleihen. Zum anderen ist dies aber auch insofern von Bedeutung, da biografische Interviews mit Menschen zu führen immer auch heißt, diese als sprechende Subjekte und Protagonist*innen ihres Lebens anzuerkennen und ihnen somit potenziell neue Aushandlungsmöglichkeiten in Bezug auf ihr Selbst zu öffnen. [25]

Anmerkungen

1) Anzumerken ist, dass die Bezeichnung "geistige Behinderung" v.a. durch das Engagement von politischen Selbstvertreter*innenbewegungen verstärkt in die Kritik geraten und zwischenzeitlich – zumindest in einigen Zusammenhängen – abgelöst und durch die Bezeichnung "Menschen mit Lernschwierigkeiten" ersetzt worden ist (DEDERICH 2012, S.55). Dass ich in meinem Beitrag dennoch hierauf zurückgreife, hat den Grund, dass es dieser Begriff war, der das Leben der Menschen, um die es in meinem Beitrag geht, entscheidend geprägt hat. Von Bedeutung ist weiterhin, dass es sich in bezugswissenschaftlichen Aushandlungen noch immer um die dominierende Bezeichnung handelt. In meinem Beitrag möchte ich daher einen Mittelweg beschreiten und die Schreibweise "Menschen mit sog. geistiger Behinderung" wählen. Ziel ist es, einerseits "die Sprache des Diskurses" zu sprechen, andererseits aber auch die Kritik am Begriff und dessen Wirkmächtigkeit aufzugreifen (BÖRNER 2023, S.27). <zurück>

2) Als Initialimpuls habe ich formuliert: "Ich möchte Sie darum bitten, mir Ihre Lebensgeschichte zu erzählen. Nehmen Sie sich so viel Zeit, wie Sie brauchen und beginnen Sie dort, wo sie möchten. Mein Ziel ist es, möglichst viel über Sie und ihre Lebensgeschichte zu erfahren. Wenn Sie beginnen, werde ich sie erstmal nicht unterbrechen, sondern nur zuhören und mir Notizen machen. Ich schreibe mir hier Fragen auf, die ich Ihnen allerdings erst dann stelle, wenn sie mit Ihrer Erzählung fertig sind". Anzumerken ist, dass ich den letzten Satz erst nach dem ersten Interview in den Impuls integriert habe, denn es zeigte sich, dass das Anfertigen der Notizen während der Erzählung Fragen aufwarf (was genau wird notiert?) und für Belustigung sorgte (es werde ja sehr viel notiert). Derartige Unterbrechungen haben sich nach Anpassung des Impulses nicht mehr ereignet. <zurück>

3) Bei Biografiearbeit handelt es sich um einen (v.a. in der pflegerischen und pädagogischen Handlungspraxis verbreiteten) Ansatz, in dessen Zentrum die Erarbeitung von bzw. Arbeit mit biografischen Daten/Inhalten steht (JANSEN 2011; LINDMEIER 2004; siehe kritisch JURK 2017, S.58f.). <zurück>

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Zum Autor

Michael BÖRNER ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Erziehungswissenschaft der Philipps-Universität Marburg. Seine Arbeits- und Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der Inklusionsforschung, Biografieforschung und pädagogischen Organisations- und Praxisforschung – v.a. im Kontext von Kindheit, Alter und "geistiger Behinderung". 2023 wurde er für seine Studie "Leben und Altern mit 'geistiger Behinderung'" mit dem Dissertationspreis der Sektion Sonderpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) ausgezeichnet.

Kontakt:

Dr. Michael Börner

Philipps-Universität Marburg
Institut für Erziehungswissenschaft
Bunsenstraße 3
35032 Marburg

E-Mail: michael.boerner@uni-marburg.de
URL: https://www.uni-marburg.de/de/fb21/erzwinst/arbeitsbereiche/soreha/personen/michael-boerner

Zitation

Börner, Michael (2024). Biografische Interviews mit Menschen mit sog. geistiger Behinderung. Erfahrungen und Perspektiven aus der Forschungspraxis für die Forschungspraxis [25 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 25(2), Art. 7, https://doi.org/10.17169/fqs-25.2.4179.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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