Volume 3, No. 1, Art. 12 – Januar 2002
Einleitung: Qualitative Forschung in der Kriminologie
Michael Meuser & Gabi Löschper
Zusammenfassung: Vor dem Hintergrund eines kurzen Rückblicks auf die Forschungstraditionen, über die qualitative Verfahren Eingang in die Kriminologie gefunden haben (labeling approach und Kritische Kriminologie), und einer Skizze der weiteren Entwicklungslinien qualitativ-kriminologischer Forschung thematisiert der Beitrag insbesondere den Nutzen und die Grenzen einer verstehenden Perspektive bei der Analyse von Abweichung und sozialer Kontrolle. Die einzelnen Beiträge des Bandes – Beispiele qualitativ-kriminologischer Forschungsarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum – werden mit Hinweisen auf die gegenwärtigen Tendenzen der konzeptuellen und methodologischen Diskussion in der Kriminologie vorgestellt und einzuordnen versucht.
Keywords: Devianz, soziale Kontrolle, Kriminalität, Labeling Ansatz, Polizei, Wissenssoziologie
Inhaltsverzeichnis
1. Rückblick: Der Weg qualitativer Verfahren in die Kriminologie
2. Wie weit reicht die verstehende Perspektive?
3. Fragestellungen und Verfahren aktueller qualitativ-kriminologischer Forschung
4. Fragestellungen und Verfahren aktueller qualitativer kriminologischer Forschung
1. Rückblick: Der Weg qualitativer Verfahren in die Kriminologie
In der Kriminologie verhält es sich nicht anders als in den meisten sozialwissenschaftlichen Forschungsgebieten: Qualitative Verfahren sind, nimmt man die Häufigkeit als Indikator, mit der sie in der Forschung eingesetzt werden, auf den zweiten Platz verwiesen. Standardisierte Verfahren dominieren, wofür ein nicht unwichtiger Grund sein dürfte, dass in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion über Kriminalität vor allem scheinbar harte Fakten und Zahlen nachgefragt werden, die Auskunft geben über die Verteilung bestimmter Delikttypen auf Bevölkerungsgruppen1). [1]
Allerdings ist nicht zu übersehen, dass seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ein deutlicher Bedeutungszuwachs qualitativer Verfahren nicht nur in der sozialwissenschaftlichen Forschung allgemein, sondern eben auch in der Kriminologie festzustellen ist. Für das Verständnis des Stellenwertes qualitativer Verfahren in der Kriminologie ist es hilfreich zu rekapitulieren, auf welchem Wege und in welchem Kontext qualitative Verfahren in nennenswertem Umfang Eingang in die neuere empirische Kriminologie gefunden haben und welche Perspektive auf Kriminalität dabei entwickelt worden ist. Zuvor sei jedoch daran erinnert, dass zahlreiche "Klassiker" der soziologischen Devianz-Forschung, Arbeiten, die wegweisend geworden sind für eine spezifisch sozialwissenschaftliche Perspektive auf Kriminalität und Devianz, einen qualitativen Forschungsansatz verfolgt haben, auch wenn dieser Begriff im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts noch nicht geläufig gewesen war – wie es auch noch keine dezidierte Unterscheidung zwischen einer qualitativen und einer quantitativen Methodologie gab. Zu nennen sind hier insbesondere die im Rahmen der "Chicago School of Sociology" entstandenen zumeist ethnographischen Studien zu verschiedenen devianten Subkulturen und deren Beziehungen zu den Instanzen sozialer Kontrolle: etwa ANDERSONs (1923) Studie "The Hobo" über im Zwischenbereich von Legalität und Illegalität sich bewegende Landfahrer und Gelegenheitsarbeiter, TRASHERs (1927) "The Gang", eine der einflussreichsten Pionierarbeiten auf dem Gebiet der soziologischen Forschung über Jugendbanden, SHAWs (1930) "The Jack-Roller", eine Fallstudie einer delinquenten Karriere, LANDESCOs (1929) "Organized Crime in Chicago" oder THOMAS' "The Unadjusted Girl" (1923)2). In diese Aufzählung gehört natürlich auch ein "Meilenstein" ethnographischer Forschung: William Foote WHYTEs (1993) zu Recht immer wieder neu aufgelegte "Street Corner Society". [2]
Genauso wie die ethnographische Tradition der Chicago School ab den vierziger Jahren mit der Entwicklung avancierter standardisierter Erhebungs- und statistischer Auswertungsverfahren in der empirischen Sozialforschung insgesamt in den Hintergrund geriet, fristete sie auch in der kriminologischen Forschung, die zudem – zumindest in Deutschland – von einer starken juristischen Dominanz geprägt ist, ein Schattendasein. Das begann sich zu ändern, als in den sechziger Jahren in den USA und in den siebziger Jahren hierzulande der in einem engen Bezug zum Symbolischen Interaktionismus (und auch zur Ethnomethodologie) entwickelte labeling approach ein neues Paradigma in der sozialwissenschaftlichen Devianzforschung durchzusetzen versuchte. Die Kritik des labeling approach richtete sich nicht zuletzt gegen die in der kriminologischen Forschung seinerzeit gängige (und auch heute durchaus noch nicht überall überwundene) Praxis, die juridischen, vom Strafrechtssystem vorgegebenen Definitionen von Kriminalität und die sich daran anschließenden Zuschreibungen und Etikettierungen gleichsam unbesehen zu übernehmen und eben nicht nur der rechtswissenschaftlichen, sondern auch der sozialwissenschaftlichen Forschung über Verteilung bestimmter Delikttypen und über deren Ätiologie zu Grunde zu legen. Der dagegen gerichtete Anspruch, diese vermeintlich sichere Ressource kriminologischer Forschung zum Topos der Analyse zu machen, sie, wie man heute formulieren würde, zu dekonstruieren, indem die Konstruktionsprinzipien des gesellschaftlichen wie des juridischen Konstruktes Kriminalität zum Gegenstand empirischer Rekonstruktionen gemacht wurden, hat qualitative Verfahren gleichsam zwangsläufig ins Spiel gebracht. [3]
Der labeling approach hat die kriminologischen Forschung bekanntlich um zwei bis dahin wenig beachtete bzw. – siehe die skizzierte Chicagoer Tradition – zum Teil vergessene Untersuchungsgegenstände bereichert: erstens die Analyse der Interaktionsprozesse, in denen die Instanzen sozialer Kontrolle (die Polizei, das Gericht, die Sozialarbeit, die Psychiatrie u.a.) diejenige gesellschaftliche Wirklichkeit von Abweichung und Kriminalität hervorbringen, wie sie u.a. in der polizeilichen Kriminalstatistik festgehalten ist; zweitens die Analyse abweichender Karrieren, also der durch die Etikettierung als deviant in Gang gesetzten oder verstärkten wachsenden Verstrickung der Etikettierten in abweichende Laufbahnen und Subkulturen. [4]
Beide Untersuchungsgegenstände legen ein qualitatives Forschungsdesign zumindest nahe, wenn sie es nicht sogar zwingend erfordern. Wenn man Kriminalität als Produkt der Aktivitäten von Kontrollinstanzen begreift, dann lässt sich die Frage nach dem, was Kriminalität ist, nur dadurch beantworten, dass man analysiert, wie sie hergestellt wird.3) Das lenkt den Blick auf die "Praktiken der Interpunktion, Typisierung, Kategorisierung und Bewertung" (LÖSCHPER 2000, Paragraph 3), wie sie von den Vertretern der Kontrollinstanzen vorgenommen werden, und darauf, wie diejenigen damit umgehen, auf die hin die Kontrollaktivitäten ausgerichtet sind.
"Die von den verschiedenen Beteiligten (z.B. Täter, Opfer, Zeuge, Polizist, Richter etc.) vorgenommenen und interaktiv ausgehandelten Situationsdefinitionen und Interpretationen konstituieren 'Kriminalität', d.h. bestimmen, ob ein Vorfall bemerkt, als Fall registriert und im Gang durch die strafrechtlichen Instanzen als 'kriminell' eingestuft wird oder nicht. Akten, Daten und Statistiken offiziell registrierter Delikte sind nicht Abbild der 'Delinquenzwirklichkeit', sondern spezifische Kriminalitätskonstruktionen und Dokumente/Nachweise der institutionell geleisteten Beurteilungs- und Definitionsarbeit. Diese Aspekte von 'Kriminalität' können daher angemessen nur qualitativ untersucht werden" (a.a.O.). [5]
Die Fokussierung des "Wie" der Herstellung von Kriminalität erfolgt im labeling approach, indem die Routinepraktiken der Kontrollinstanzen sowie die diesen Praktiken zugrunde liegenden bzw. sie regelhaft erzeugenden impliziten, d.h. den Akteuren zumeist nicht reflexiv verfügbaren, handlungssteuernden Prinzipien zum Gegenstand empirischer Rekonstruktion gemacht werden. Diese Perspektive bestimmt vor allem die ethnomethodologische Devianzforschung, die ihren Blick auf Typisierungen, Hintergrunderwartungen und Alltagstheorien der Vertreter der Kontrollinstanzen richtet, darauf, wie diese Akteure "come to recognize [...] activities as relevant to their circumstances of work" (CICOUREL 1976, S.xiv). Solches implizites Wissen ist Teil dessen, was GIDDENS (1988, S.91ff.) als "praktisches Bewusstsein" – im Unterschied zum "diskursiven Bewusstsein" – bezeichnet. Und dieses Wissen lässt sich nicht abfragen, es erschließt sich allein rekonstruktiven Verfahren, die jenen "'Überschuß' an Bedeutung" empirisch erfassen können, der GARFINKEL (1973, S.204) zufolge ein konstitutives Element sozialen Handelns darstellt. [6]
Die Frage nach den (latenten) handlungsleitenden Prinzipien der Kontrollinstanzen ist in einer Vielzahl ethnographischer Studien aufgenommen worden, z.B. in CICOURELs (1976) Arbeit über die Jugendgerichtsbarkeit, in LAUTMANNs (1972) Untersuchung über die Justiz und vor allem in einer Vielzahl von Polizeistudien (z.B. FEEST & BLANKENBURG 1972; FEEST & LAUTMANN 1971). Viele der in den sechziger und siebziger Jahren durchgeführten Studien zum Handeln von Kontrollinstanzen lassen sich nicht an den methodischen Standards messen, die in der qualitativ-rekonstruktiven Sozialforschung seither entwickelt worden sind. Ihre Bedeutung liegt weniger in einem Beitrag zu Herausbildung einer avancierten Methodologie als vielmehr darin, der kriminologischen Forschung mit einem neuen Forschungsgegenstand zugleich eine neue methodische Perspektive eröffnet zu haben. [7]
Die zweite vom labeling approach in die kriminologische Diskussion eingeführte Fragestellung, diejenige nach abweichenden Karrieren, lässt sich als eine gegenstandsspezifische Variante des interaktionistischen Interesses an "trajectories" (GLASER & STRAUSS 1968) begreifen, an dem Zusammenhang von sozialen Einflüssen und subjektiver Verarbeitung derselben. Diese Fragestellung ist zum einen in ethnographischen Studien zu devianten Subkulturen und zum anderen in biographischen Fallstudien aufgenommen worden. Diese zumeist dem Symbolischen Interaktionismus verpflichteten Studien revitalisieren gewissermaßen die Tradition der Chicago School. Die Präferenz für qualitative Untersuchungsdesigns resultiert aus dem Interesse, die Formen der subjektiven Verarbeitung von Etikettierungsprozessen durch die Etikettierten zu erfassen. Dieses Forschungsinteresse verbindet sich nicht selten mit einem politisch-emanzipatorischen Anspruch: Man will auf diesem Weg den Perspektiven der Ausgegrenzten eine gewisse Beachtung verschaffen (vgl. BECKER 1970). [8]
Dass beide Fragestellungen mit qualitativen Verfahren untersucht werden, ist freilich nicht nur durch den Untersuchungsgegenstand bedingt. Der labeling approach entwickelt sich in genau der Zeit, als das sogenannte interpretative Paradigma den funktionalistischen Mainstream in der sozialwissenschaftlichen Forschung und Theoriediskussion herausfordert. Es ist freilich mehr als nur eine zeitliche Koinzidenz; die grundlagentheoretischen Orientierungen sind die gleichen. Einige prominente Forscher leisten wichtige Beiträge sowohl zur devianzsoziologischen als auch zur grundlagentheoretischen Diskussion. CICOUREL (1976) beispielsweise hat eine der bedeutendsten ethnographischen Studien zur Praxis einer Kontrollinstanz ("The Social Organization of Juvenile Justice") vorgelegt sowie (mit KITSUSE) eine wegweisende Fundamentalkritik an der Aussagekraft von Kriminalstatistiken publiziert (KITSUSE & CICOUREL 1963). Nicht weniger einflussreich ist CICOUREL für die Entwicklung einer interpretativen Methodologie und Soziologie. Sein Buch "Method and Measurement in Sociology" (CICOUREL 1964; deutsch 1970) markiert mit seiner präzisen Analyse der Objektivitätsfiktionen (damaliger) standardisierter Methoden einen viel zitierten Ausgangspunkt für die Entwicklung einer genuin qualitativen Methodologie, und seine Beiträge zur Ethnomethodologie (CICOUREL 1973, 1975) haben der sich formenden interpretativen Soziologie entscheidende Impulse gegeben. Auch in Deutschland lassen sich ähnliche "Personalunionen" feststellen. So haben etwa sowohl Fritz SCHÜTZE als auch Ralf BOHNSACK, die beide maßgeblich zur Entwicklung einer avancierten qualitativ-rekonstruktiven Methodologie beigetragen haben (vgl. BOHNSACK 1991; SCHÜTZE 1981), mit devianzsoziologischen Forschungen begonnen. [9]
2. Wie weit reicht die verstehende Perspektive?
Die Forschungen zu devianten Subkulturen und zu abweichenden Karrieren sind getragen von einer verstehenden Perspektive, die sich einer moralischen Bewertung des Handelns der Devianten zu enthalten versucht, indem sie die mit der Etikettierung durch Kontrollinstanzen verknüpften Schuldzuschreibungen nicht übernimmt. Damit scheinen diese Forschungen der Forderung nach einem Einklammern von Geltungsansprüchen, das in der neueren methodologischen Diskussion in der qualitativen Forschung stark gemacht wird (vgl. BOHNSACK, LOOS, STÄDTLER, SCHÄFFER & WILD 1995, S.444ff.; HITZLER & HONER 1991, S.383), nachzukommen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass zumindest ein Teil der Forschung gleichwohl Wertungen vornimmt, wenn es auch nicht diejenigen der Kontrollinstanzen sind; und es zeigt sich, dass das methodologische Prinzip des Einklammerns von Geltungsansprüchen nicht ungeteilt Geltung hat. [10]
Howard S. BECKER (1970) zufolge resultiert aus einer Nicht-Übernahme der gängigen Schuldzuschreibungen gleichsam zwangsläufig eine Parteinahme für die Devianten oder Stigmatisierten, mit der Folge, diese moralisch "reinzuwaschen". Die Frage sei nicht, ob wir Partei nehmen sollen. Eine Parteinahme sei vielmehr unvermeidbar, und deshalb sei zu fragen, wessen Partei wir ergreifen. Für BECKER ergibt es sich im Fortgang der Forschung von selbst, dass wir eine tiefe Sympathie mit den untersuchten Personen entwickeln, so dass wir gegen die Überzeugung des Rests der Gesellschaft glauben, sie seien mindestens so gut wie alle anderen Menschen, "more sinned against than sinning" (BECKER 1970, S.101). Diese für den frühen labeling approach (wie auch für die Kritische Kriminologie) nicht untypische Haltung bleibt bei der Aufgabe, Geltungsansprüche einzuklammern, gewissermaßen auf halbem Wege stehen. An die Stelle der durch die Kontrollinstanzen repräsentierten Geltungsansprüche der gesellschaftlichen Majorität treten (tendenziell) diejenigen der Ausgegrenzten. Damit wird die in der rezenten qualitativen Methodologie zu Recht betonte Notwendigkeit einer durch Vorannahmen unverstellten Rekonstruktion von Perspektiven nicht realisiert. Vielmehr besteht die Gefahr, dass das, was vermieden werden soll, in modifizierter Form hinterrücks die Forschung gleichwohl bestimmt: "eine naive Perspektivenübernahme nach Art des immanenten Sinngehalts mit den darin implizierten Geltungsansprüchen der Erforschten" (BOHNSACK et al. 1995, S.445). [11]
Des Weiteren bestimmt die den Etikettierten gegenüber praktizierte Perspektivenübernahme nicht in gleicher Weise die Forschung, wenn die Analyse des Handelns der Kontrollinstanzen ansteht. Das trifft insbesondere auf die (frühe) Kritische Kriminologie zu. In der für diesen Ansatz typischen, einer spezifischen Verknüpfung von wissenschaftlicher Analyse und politischem Engagement geschuldeten institutionenkritischen Haltung – deren historisch-gesellschaftlichem Entstehungskontext nachzugehen hier nicht der Ort ist – geraten die Aktivitäten der Kontrollinstanzen nur in ihrer Bedeutung für das Prozessieren von kriminellen Karrieren in den Blick. Das ist das Thema zahlreicher Interaktionsstudien. In dem Maße, wie die Etikettierten reingewaschen werden, geraten umgekehrt die Vertreter der Kontrollinstanzen gleichsam auf die Anklagebank4). Das geschieht zum Teil explizit, viel öfter aber – und das ist in methodologischer Hinsicht bedeutsamer – implizit dadurch, dass die Maxime des verstehenden Nachvollzuges von Handlungsmotivationen und -relevanzen hier nicht mit der gleichen Stringenz die Forschung bestimmt, wie das "auf der anderen Seite" der Fall ist. [12]
Aus der spezifischen konzeptuellen Ausrichtung der "deutschen Variante" des Labeling Ansatzes – wie er z.B. von Fritz SACK (1972), Wolfgang KECKEISEN (1974) oder Gerlinda SMAUS (1986a) vertreten wird –, der es um eine Verknüpfung der Etikettierungsperspektive mit der Analyse der Gesellschaftsstruktur und der sozialen Ungleichheit geht, resultiert die Suche nach der Systematik der gesellschaftlichen Verteilung des "negativen Gutes Kriminalität" und nach Machtdifferenzen. Im Fokus der Suche nach den "Gesetzmäßigkeiten" der Produktion von Kriminalität stehen die für die Selektion Verantwortlichen (vgl. SMAUS 1986b, S.256). Während für das abweichende Verhalten objektivistische Reste geleugnet werden und es als durch und durch sozial konstituiert entschlüsselt wird, wird eine Analyse der objektiven Bedingungen des Handelns der "Kontrolleure" als möglich und notwendig angesehen, um nicht bei der Beobachtung von Definitionsprozessen, deren Inhalt und Systematik unverständlich bleiben müssen, stehen zu bleiben (vgl. KEUPP 1976). Die Übersetzungsschritte der gesellschaftlichen Strukturen in das konkrete Handeln der die selektive Kriminalisierung Praktizierenden werden jedoch nicht ausreichend geklärt (LÖSCHPER 1999). [13]
Die Interaktion zwischen Vertretern von Kontrollinstanzen (Polizisten, Richtern, Sozialarbeitern usw.) und Devianten macht zudem nur einen Teil der alltäglichen Berufspraxis in diesen Institutionen aus. "Workplace studies", welche die gesamte alltäglich Handlungspraxis und deren Relevanzstrukturen zum Gegenstand haben, fehlen im Kontext der (frühen) Kritischen Kriminologie. Ohne eine derart erweiterte Perspektive bleibt das Verständnis der zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten sich entfaltenden Interaktionen freilich eigentümlich verkürzt. Für die Polizei zeigt dies etwa HÜTTERMANNS (2000) ethnographische Studie über "street corner-Polizisten". Die Interaktionen zwischen den Polizisten und den jungen Männern einer sog. "Eckensteher-Gesellschaft" sind nicht nur durch den staatlichen Kontrollauftrag bestimmt, sondern mindestens in gleichem Maße durch eine Männlichkeitskultur, die innerhalb der Polizei nicht minder ausgeprägt ist als unter den "Eckenstehern" und die auch BEHR in seinem Beitrag als konstitutiv für zumindest den Bereich der sogenannten "Street cops" beschreibt5). Wird die geschlechtliche Dimension der polizeilichen Organisationskultur, deren männliche Prägung, nicht berücksichtigt, bleibt unverstanden, weshalb Polizisten so handeln, wie sie handeln. Wie BEHR zeigt, ist polizeiliches Handeln in vielen Fällen nicht nur Kontrollhandeln, sondern auch "doing masculinity" – bzw. das eine und das andere sind eng ineinander verwoben. [14]
Die Notwendigkeit, die Forschung zu den Instanzen sozialer Kontrolle um diese, hier beispielhaft verdeutlichte Perspektive zu erweitern, betont REICHERTZ in seinem Beitrag mit Nachdruck. Einer solchen Forschung gehe es, bezogen auf die Polizei, "um die genaue Deskription und Analyse polizeilicher Arbeit, um das Selbstverständnis der Polizisten, ihre Arbeitszufriedenheit, Probleme am Arbeitsplatz und natürlich immer wieder: um die Ermittlungsarbeit und weniger um die Diskussion der Funktion der Polizei in einer (nach) modernen Gesellschaft" (REICHERTZ in diesem Band, Paragraph 11). Für die deutsche Forschungslandschaft konstatiert REICHERTZ einen großen Nachholbedarf. Eine derart orientierte Polizeiforschung begegnet dem Handeln der Polizisten und Polizistinnen mit der gleichen methodologisch begründeten "moralischen Indifferenz", wie sie das bei der Forschung über deviante Subkulturen tut. Dass methodologische Prinzipien eine ungeteilte Gültigkeit beanspruchen, bedarf eigentlich keiner Bekräftigung, ist aber angesichts der skizzierten Entwicklung der qualitativen Forschung in der Kriminologie angezeigt (vgl. auch MEUSER & SCHETSCHE 1996). [15]
Dass es im alltäglichen Geschäft der Forschung mitunter nicht einfach ist, dem Anspruch, Geltungsansprüche einzuklammern, zu genügen, zeigen die Reflexionen BEHRs über die eigene Forschung in der Polizei. Ein besonderes Problem resultiert aus einer Erwartungshaltung, die auch aus der Forschung über deviante Subkulturen bekannt ist (hierzu nochmals MEUSER & SCHETSCHE 1996): Die Polizisten sähen den Forscher gerne in der Rolle eines "Advokaten" bzw. eines "Sprachrohrs" ihrer Sicht der Dinge ("Schreib' mal, wie es wirklich ist bei uns") – eine Erwartung, die der Forscher enttäuschen muss. BEHR, der früher selber Polizist war, ist mit diesem Ansinnen vermutlich stärker konfrontiert, als es ein Forscher ohne diesen berufssozialisatorischen Hintergrund wäre. Der Beitrag zeigt gut, welche Vor- und Nachteile mit einer sozialen Nähe des Forschers zum Feld verbunden sind. Einerseits verschaffte ihm die Nähe einen "Vertrauensvorschuss, der aus dem gemeinsamen Stallgeruch herrührte, andererseits bedeutete es aber auch eine Verpflichtung auf einen gemeinsamen Sinnhorizont" (BEHR in diesem Band, Paragraph 25). [16]
3. Fragestellungen und Verfahren aktueller qualitativ-kriminologischer Forschung
In den vergangenen Jahren wurde von der qualitativen kriminologischen Forschung die frühere Forschungstradition der Rekonstruktion der Binnensicht von Beteiligten auf spezifische Abweichungs- oder Deliktbereiche, wie z.B. Gewalt oder Drogen (für einen Überblick vgl. LÖSCHPER 2000) und die Analyse der Interaktionsmodi in den Instanzen sozialer Kontrolle6) ausgedehnt. Auch neuere strafrechtliche Instrumentarien werden nicht nur traditioneller quantitativer Evaluationsforschung unterzogen, sondern mit qualitativen Verfahren beleuchtet. In dieser Weise untersucht PELIKAN in ihrem Beitrag Mediationsverfahren bei Gewalt in Paarbeziehungen mit verschiedenen Zugängen. Sie geht dabei auch auf das schwierige Verhältnis von Forschung als Interaktion und von Forschung als Einmischung ein – ein Aspekt, der nicht nur hinsichtlich der Einschätzung der Relevanz qualitativer Verfahren für die Kriminologie, sondern auch – unter anderem vermittelt über die Frage deren Akzeptanz in kriminalpolitischen Debatten – für das (prekäre) Verhältnis der Kriminologie zur Kriminalpolitik und für das Entscheidungsdilemma "Einsetzen für unmittelbare versus langfristige Veränderungen der Kontrollinstitutionen" von Bedeutung ist (MATHIESEN 1979, S.66ff.). [17]
Zudem waren für eine deutliche Erweiterung der Fragestellungen und des methodischen Spektrums qualitativer Sozialforschung im Bereich der Kriminologie in den letzten Jahren sowohl der allgemeine Bedeutungszuwachses qualitativer Sozialforschung in den Sozialwissenschaften als auch theoretische Entwicklungen von Bedeutung. In verschiedenen Disziplinen und in unterschiedlichen Konzeptionen wurden Neufassungen oder Fortschreibungen von Theorien des interpretativen Paradigmas formuliert. Lässt sich als Tendenz der früheren Kritischen Kriminologie ausmachen, einerseits die Realität als sozial konstruiert anzusehen, andererseits mit scheinbar "festen" gesellschaftlichen Strukturkategorien (etwa Klasse, Geschlecht, Ethnie) zu operieren, und tendierte sie dazu, auf der einen Seite "abweichende" Individuen von Motivunterstellungen zu entlasten und auf der anderen Seite soziale Kontrolle personal zuzurechnen, so bieten neuere Ansätze wie die Diskursanalyse (nicht nur im Sinne FOUCAULTs) sowie das Narrationskonzept Ausgangspunkte für eine neue Programmatik der kriminologischen Forschung. [18]
Diese programmatischen Entwicklungen und die daraus resultierenden Forschungsfragen nach der permanenten Reproduktion gesellschaftlicher Kategorien und nach stabilen Deutungsmustern der Wirklichkeit erfordern neue methodologische Perspektiven und den Einsatz neuer methodischer Verfahren (vgl. u.a. RIESSMAN 1993; SARBIN & KITSUSE 1994; VAASEN 1994; EWICK & SILBEY 1995; SMITH, HARRÉ & VAN LANGENHOVE 1995), die sich die Kriminologie in den letzten Jahren zunehmend erschließt. In diesem Kontext haben u.a. die Diskurs- und die Deutungsmusteranalyse Eingang in die kriminologische Forschung gefunden. [19]
Vorliegende Arbeiten zum Strafverfahren (mit verschiedenen disziplinären Zugängen) arbeiten heraus, wie über diskursive Praktiken oder das Erzählmuster soziale Strukturen im Strafverfahren hergestellt und reproduziert werden (vgl. Übersicht bei HOFFMANN 1989, LÖSCHPER 1999). Sie gehen dabei über die Konzentration ethnomethodologischer Studien (siehe Übersichten bei HESTER & EGLIN 1992, MORLOCK & KÖLBL 2000) auf die "in situ"-Interaktion hinaus, ergänzen diese Forschungstradition und führen sie fort. STEHR betrachtet in seinem Beitrag Geschichten als das gesellschaftlich Muster, in und mit dem massenmedial angebotene Darstellungen von Kriminalität oder Moral von den Rezipienten in alltagsrelevanten Moralerzählungen reproduziert werden; die aktiv erzählte "Moral von der Geschicht'" kann dabei sowohl hegemonialer wie subversiver Art sein. [20]
Die mediale Vermittlung von Wissen darüber, was ein bestimmtes kriminelles Delikt auszeichnet, woran man es erkennt, wie man sich verhalten soll, wenn man Kenntnis davon erlangt, beschreiben HÖFFLING, PLASS und SCHETSCHE in ihrem Beitrag als eine zentrale Aufgabe von Deutungsmusteranalysen innerhalb der kriminologischen Forschung. Sie markieren mit dieser Fokussierung auf die mediale Erzeugung von Wissen über Kriminalität, beispielhaft verdeutlicht anhand des Delikttypes der Korruption, eine dezidierte Position innerhalb der soziologischen Deutungsmusteranalyse, indem sie "Deutungsmuster nicht als subjektorientiertes Schemakonzept, sondern als Formkategorie sozialen Wissens" (HÖFFLING, PLASS und SCHETSCHE in diesem Band, Paragraph 3) verstehen (für einen Überblick über Konzepte der Deutungsmusteranalyse vgl. LÜDERS & MEUSER 1997; MEUSER & SACKMANN 1992). [21]
Basis der Gültigkeit, der Reproduktion und insbesondere der Handlungsrelevanz kollektiver Wissensbestände ist freilich nicht allein deren mediale Repräsentanz, sondern deren "Vitalisierung" in lebensweltlichen Handlungskontexten (siehe auch den Beitrag von STEHR in diesem Band). Zudem gibt es ein institutions- und subkulturspezifisches Wissen, das vornehmlich oral vermittelt und weitergereicht wird: in Erzählungen und Anekdoten. REICHERTZ, Protagonist einer hermeneutischen Wissenssoziologie, beschreibt in seinem Beitrag über die Polizei, wie sich dieses Wissen mit den Mitteln dieses Ansatzes rekonstruieren lässt. Die "Erzählkultur der Ermittler" wird so als "ein konstitutives Element sowohl der polizeilichen Ausbildung als auch der polizeilichen Arbeit" (REICHERTZ in diesem Band, Paragraph 62) fassbar. [22]
Ein ebenfalls in der wissenssoziologischen Tradition stehender Ansatz ist derjenige der ethnographischen Semantik. Christoph MAEDER, der gemeinsam mit Achim BROSZIEWSKI diese Variante ethnographischer Forschung in die deutschsprachige Methodendiskussion eingebracht hat (vgl. MAEDER & BROSZIEWSKI 1997), zeigt in seinem Beitrag, wie mittels dieses Verfahrens ein zentrales Element desjenigen Wissens rekonstruiert werden kann, das die Interaktionskultur in einem offenen Strafvollzug bestimmt. Auf diese Weise lässt sich ein Verständnis der in dieser Anstalt gültigen sozialen Ordnung erarbeiten, und zwar der in den alltäglichen Interaktionen zwischen den Insassen untereinander und zwischen diesen und dem Wachpersonal gelebten Ordnung. [23]
In der Kriminologie insgesamt wie auch in deren qualitativer Forschungsrichtung lässt sich ein zunehmender Austausch mit anderen als den traditionellen Basisdisziplinen Soziologie und Psychologie beobachten. Beispielhaft und als besonders wichtig ist die Geschichtswissenschaft zu nennen, die mit ihrer historischen Kriminalitätsforschung und dem breiten Fundus an empirischen Befunden sowohl Hinweise auf abweichende Lebenswelten wie auf die Erzeugung von Kriminalität, die Reproduktion gesellschaftlicher Strukturen, die Praxis von Institutionen gibt als auch die methodologische und methodische Diskussion mit ihrer Reflexion der Bedeutung und des Aussagewertes von Quellen bereichert. Dies wird in TAEGERs Beitrag am Beispiel der Homosexualität im Paris des 18. Jahrhunderts deutlich. Sie zeigt, dass sich anhand eines Querschnittsvergleichs von Akten sehr verschiedene handlungsleitende Prinzipien im polizeilichen und gerichtlichen Definitionsprozess von Abweichung aufweisen lassen – ein Befund, der die Notwendigkeit einmal mehr unterstreicht, in der qualitativen kriminologischen Sozialforschung verschiedenste Relevanzstrukturen der Justizinstitutionen und der Praktiken der Akteure unter die Lupe zu nehmen. [24]
Die in unterschiedlichen Varianten in die kriminologische Forschung einfließende wissenssoziologische Perspektive, die nach den symbolischen Dimensionen des Handelns sowohl der Kontrollinstanzen als auch derjenigen fragt, auf die jenes Handeln gerichtet ist, enthält sich zwar mehr oder minder dezidiert einer Parteinahme für die Etikettierten wie einer Anklage der Etikettierer, entfaltet aber gerade dadurch, dass sie die Sphärengrenzen von wissenschaftlicher Forschung und sozialer Praxis strikt beachtet (hierzu REICHERTZ in diesem Band, Paragraph 63ff.), ein kritisches, die Selbstwahrnehmungen der Akteure mitunter entzauberndes Potential. So gelingt es MAEDER herauszuarbeiten, wie die Interaktions- und Kommunikationskultur des offenen Strafvollzugs dazu beiträgt, dass dieser sich zu einem "Foucault'schen Machtapparat" entwickelt, "in dem sich eine narrative Mikrophysik der Macht verbreitet, der sich die Insassen infolge gesteigerter Kontaktmöglichkeiten im offenen Strafvollzug selber unterwerfen" (MAEDER in diesem Band, Paragraph 21). [25]
4. Fragestellungen und Verfahren aktueller qualitativer kriminologischer Forschung
Die Kriminologie ist ein Forschungsgebiet, das sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität auszeichnet. Das spiegelt sich in den Beiträgen dieses Heftes nur bedingt wider. Hier dominieren deutlich Beiträge soziologischer Provenienz. Das mag zum einen den Zufälligkeiten geschuldet sein, die den auf einen Call for papers hin erfolgenden Rücklauf notwendigerweise kennzeichnen. Die Dominanz soziologischer Beiträge in diesem Band reflektiert aber auch folgendes: zum einen ein gewisses Übergewicht soziologischer Studien in der qualitativen empirischen kriminologischen Forschung, zum anderen die Tatsache, dass die Entwicklung einer spezifischen qualitativen Methodologie in hohem Maße in der soziologischen Forschung erfolgt. Die meisten avancierten qualitativen Erhebungs- und Auswertungsverfahren haben ihren Ursprung in soziologischen Forschungskontexten (narratives Interview, Gruppendiskussion, objektive Hermeneutik, dokumentarische Methode der Interpretation, hermeneutische Wissenssoziologie, Deutungsmusteranalyse u.a.). Und auch in der Kriminologie geschieht eine Methoden-reflexive Forschung überwiegend in soziologischen Forschungsprojekten. [26]
1) Eine Ausnahme von der deutlichen Dominanz quantitativer Verfahren lässt sich im Bereich der Geschlechterforschung beobachten. Zwar ist das Verhältnis von quantitativen zu qualitativen Verfahren hier nicht zugunsten der letzteren umgedreht, doch kommt diesen ein Gewicht zu, das sie in keinem anderen Forschungsgebiet haben (vgl. BEHNKE & MEUSER 1999). <zurück>
2) Zur Bedeutung qualitativer Verfahren in der frühen Chicago School vgl. BULMER (1984, S.89ff). <zurück>
3) "Was"-Fragen in "Wie"-Fragen zu transformieren ist ein Kennzeichen jedweder rekonstruktiver Methodologie. Diese Richtung hat u.a. die Ethnomethodologie mit der Maxime vorgegeben, Gegenstand ethnomethodologischer Forschung seien nicht (in der DURKHEIMschen Tradition als "faits sociaux" begriffene) Normen, sondern "norms in use" (vgl. CHURCHILL 1971, S.184). <zurück>
4) Hier ist vor allem die sogenannte "Kritische Polizeiforschung" zu nennen. Vgl. hierzu auch den Beitrag von REICHERTZ (in diesem Band, Paragraph 5ff). <zurück>
5) Und auch für die Rekonstruktion devianten Handelns gilt, dass dessen Bedeutung und Funktion nur verstanden werden kann, wenn nicht nur dieses Handeln gleichsam isoliert zum Gegenstand der Betrachtung gemacht wird, sondern der gesamte lebensweltliche Kontext, in den das deviante Handeln eingelassen ist (vgl. beispielhaft MEUSER [1999] über männliche Gewaltaktivitäten). <zurück>
6) SCHUMANN (1993) und SACK (1994) beklagen allerdings – nicht nur für den deutschsprachigen Raum – einen Mangel an bzw. das "Versanden" der Justiz- und Strafverfahrensforschung. <zurück>
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Michael MEUSER, Dr.phil., Privatdozent für Soziologie an der Universität Bremen; z.Zt. Vertretung der Professur "Soziologie – Empirische Sozialforschung" an der Universität Siegen.
Arbeitsgebiete: Soziologie der Geschlechterverhältnisse, Methoden qualitativer Sozialforschung, Wissenssoziologie, politische Soziologie
Kontakt:
PD Dr. Michael Meuser
Universität Siegen
Fachbereich 1: Soziologie
D-57068 Siegen
E-Mail: meuser@soziologie.uni-siegen.de
URL: http://www.fb1.uni-siegen.de/soziolog/personen/meuser.html
Gabi LÖSCHPER ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Kriminologische Sozialforschung. Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie der Universität Hamburg, Fachbereich Sozialwissenschaften.
Arbeitsbereiche: Rechtspsychologie (insbesondere Strafverfahren), soziale Konstruktion der Wirklichkeit, Gewalt, Narrationsanalyse
Kontakt:
PD Dr. Gabriele Löschper
IKrimS, Universität Hamburg
Troplowitzstr. 7
D-22529 Hamburg
E-Mail: loeschper@uni-hamburg.de
Meuser, Michael & Löschper, Gabi (2002). Einleitung: Qualitative Forschung in der Kriminologie [26 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 3(1), Art. 12, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0201129.
Revised 2/2007