Volume 3, No. 1, Art. 16 – Januar 2002

Die Wirkungsweise strafrechtlicher Interventionen bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen. Der Strafprozess und der Außergerichtliche Tatausgleich im Vergleich – Qualitative Methoden der Datenerhebung und der Datenanalyse

Christa Pelikan

Zusammenfassung: Die Untersuchung von Wirkungsweisen einer (strafrechtlichen) Intervention verlangt wegen ihres Prozesscharakters und wegen ihres Inhalts qualitative Methoden. Es geht um Prozesse der Veränderung – oder der Beharrung – und die Bedeutung, die strafrechtliche Interventionen für diese Prozesse erlangen; und es geht um Gewalt in Paarbeziehungen, also das komplexe Gefüge von Macht, Abhängigkeit, Liebe und Sexualität:

Die Beobachtung von Strafprozessen einerseits, von Mediationsprozessen anderseits bildete den Ausgangspunkt für die Gespräche mit den – im Zeitabstand wiederholten – Gesprächen mit den "Klienten-Parteien", also Männern und Frauen; dazu traten Expertengespräche mit RichterInnen und MediatorInnen. Die Art der so gewonnenen Daten ermöglichte dann eine "Perspektiven-Triangulierung", die das Verfahren der qualitativen Prozessstrukturanalyse leitete.

Der Forschungsprozess beruhte insgesamt auf der Interaktion von Beforschten und Forscherin; und er war konzipiert als Einmischung in Kriminalpolitik, die über die Präsentation von Evaluationsergebnissen hinausging. Eine solche Konzeption umzusetzen, stößt jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten: sie sollen abschließend analysiert werden.

Keywords: Mediation im Kriminalrecht, private Gewalt, idealtypische Prozessstrukturanalyse, Perspektiven-Triangulierung, Erforschung von Interventionen und Forschung als Intervention

Inhaltsverzeichnis

1. Forschungsziele und Untersuchungsgegenstand

1.1 Über Frauenpolitik und Kriminalpolitik

1.2 Über Klientenzentrierung und über den subjektiven Sinn

1.3 Über Emotionen, Affekte und Befindlichkeiten

1.4 Über Prozesse im doppelten Sinn

2. Wie wir vorgegangen sind

2.1 Die Untersuchungsanlage – der Stellenwert der quantitativen Rahmenerhebung

2.2 Perspektiven-Triangulation

2.3 Die Erhebungsschritte

2.3.1 Verfahrensbeobachtung

2.3.2 Die KlientInnengespräche

2.3.3 Die ExpertInnengespräche

2.4 Die qualitative Datenauswertung

2.4.1 Die "idealtypische Prozessstrukturanalyse"

2.4.2 Die Typenbildung und ihre Ergebnisse

3. Über Forschung als Interaktion und als Einmischung

Danksagung

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Forschungsziele und Untersuchungsgegenstand

1.1 Über Frauenpolitik und Kriminalpolitik

Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen und der Einsatz rechtlicher Mittel in ihrer Folge haben als Thema und als Forschungsgegenstand eine Geschichte (PELIKAN & STANGL 1994). Und das hier im Hinblick auf die dabei zur Anwendung gebrachten Methoden vorgestellte Forschungsprojekt erwuchs aus einer kriminalpolitischen Kontroverse. Es ging um die an vielen Orten diskutierte Frage, ob das Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs, ("Victim-Offender-Mediation") bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen überhaupt zum Einsatz kommen kann, soll und darf. In Österreich war mit der Einrichtung des Modellprojekts "Außergerichtlicher Tatausgleich" im Erwachsenenstrafrecht die Zuweisung einer beträchtlichen Zahl von Fällen leichter Körperverletzung und gefährlicher Drohung, die innerhalb von Familien und/oder in Paarbeziehungen geschehen waren, an die Einrichtungen des Tatausgleichs erfolgt. Die mediatorische Bearbeitung dieser Fälle stieß sehr rasch auf erhebliche Kritik seitens der Aktivistinnen der österreichischen Frauenhäuser.1) Die genaue wissenschaftliche Betrachtung und Analyse derartiger Fälle, die bereits im Zuge der Begleitforschung zur Modellphase erfolgte, ist im Zusammenhang mit dieser Auseinandersetzung zu sehen. Das Forschungsprojekt mit dem Titel: "Die Wirkungsweisen strafrechtlicher Maßnahmen bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen" ist schließlich aus dem Bemühen hervorgegangen, mit der vorgebrachten Kritik konstruktiv umzugehen und empirisch wohlfundierte Grundlagen für den Einsatz des Außergerichtlichen Tatausgleichs auf der einen, des Strafprozesses auf der anderen Seite zu gewinnen. [1]

Die Aktivistinnen der Frauenhausbewegung begründeten ihre Ablehnung der Verwendung des Tatausgleichs bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen unter anderem mit der unzulänglichen, zumindest unzulänglich geschulten Fähigkeit der SozialarbeiterInnen des Außergerichtlichen Tatausgleichs, hinter Täter-Rechtfertigungen zu blicken, und hinter einer "falschen" Bereitschaft der Frauen, sich auf eine Vereinbarung einzulassen, die wahren Macht- und Gewaltverhältnisse zu erkennen. Derselbe Verdacht wurde auch gegenüber einer nicht Partei ergreifenden Sozialwissenschaft ausgesprochen. In gewisser Weise wurde hier seitens der "Gewaltexpertinnen" so etwas wie ein Interpretationsmonopol beansprucht. Sicher lässt sich das aus der Geschichte des Umgangs des Rechts mit Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen recht gut erklären: Die generelle Haltung und die davon getragenen Strategien der Instanzen des Strafrechts, angefangen von der Polizei, waren sehr lange und sind stellenweise immer noch durch Wegschauen, Verharmlosen und durch männliche Kumpanei gekennzeichnet (PELIKAN & STANGL 1994, S.53). [2]

Die Methode der wissenschaftlichen Reflexion und Interpretation stand daher vor einer besonderen Herausforderung. Sie musste vor der Skepsis und dem Anspruch der Gewaltexpertinnen bestehen. [3]

1.2 Über Klientenzentrierung und über den subjektiven Sinn

Klientenzentrierung als Konzentration auf die Stimmen der Männer und Frauen, die Gewalt erfahren oder Gewalt angetan hatten, ist von daher ein wichtiges Merkmal dieses Forschungsansatzes.2) Hinsichtlich der methodischen Herangehensweise manifestiert sich Klientenzentrierung in der Rekonstruktion von subjektivem Sinn. Sowohl der aktiven und passiven Gewalterfahrung als auch der Erfahrung mit der strafrechtlichen Intervention kann man seitens der Sozialforschung wohl am besten dadurch annähern, dass man diese jeweilige subjektive Sinngebung zum Ausgangspunkt nimmt. Deren Rekonstruktion stellt also den ersten Schritt des qualitativen Analyseverfahrens dar. [4]

Das bedeutet: Was die "Rechtsbenefiziare" erzählen, muss ernst genommen werden, Es muss aber auch mittels der interpretativen Analysedurchgänge in seiner Bedeutung objektiviert und in weiterer Folge systematisiert und typisiert werden. Der Analysevorgang ist offen, das heißt wir, die WissenschaftlerInnen, verfügen zwar über theoretisches Hintergrundwissen, aber wir "wissen es nicht besser" als unsere GesprächspartnerInnen. Das Analyseverfahren kann jedoch eine über die vordergründigen Aussagen hinausreichende Realität oder darunter liegende Wirkungsmechanismen zutage fördern. Beides, das Ernst-Nehmen und die wissenschaftlich informierte und angeleitete Interpretation sollten letztlich die Qualität, und das heißt auch den Erkenntniswert dieser Forschung überzeugend zu begründen vermögen. [5]

Klientenzentrierung und Rekonstruktion von subjektivem Sinn als Versuch, die Stimmen der Parteien selbst laut werden zu lassen, stellt also die eine Seite der Begründung oder der Hinwendung zu qualitativen Erhebungs- und Analysemethoden dar. Es geht um die subjektive Wahrnehmung eines Ereignisses, um seine subjektive Bedeutung für die konkrete Person, die es gilt, möglichst differenziert und facettenreich zu erfassen. [6]

1.3 Über Emotionen, Affekte und Befindlichkeiten

Dazu kommt, dass Gewalterfahrungen hoch aufgeladen sind mit Emotionen und mit Affekten, also mit Schmerz und Wut, mit Ängsten und Verzweiflung. Die subjektive Sinngebung dieser Erfahrungen ist durch sie geprägt. [7]

Nun ergibt sich daraus nicht notwendig die Verwendung qualitativer Methoden. Natürlich können Emotionen und Affekte auch mittels eines Fragebogens abgefragt werden. Das mag sogar den Vorteil haben, dass es den Befragten Distanzierung und Unbefangenheit erleichtert. Das wiederum kann durchaus die Voraussetzung für Genauigkeit und "Wahrhaftigkeit" sein. Warum eigentlich scheint ein tendenziell emotional belastetes Thema wie Scheidung und Partnergewalt den Einsatz qualitativer Erhebungsmethoden, des Interviews, des Gesprächs, oder der Erzählung beinahe unausweichlich zu machen? Dahinter steht das Vertrauen in die besondere Qualität der direkten Interaktion und der Erzählung als "Transportmittel" für überdeterminierte Befindlichkeiten, für Vielschichtiges und Tieferliegendes. Zusammen mit dem durch "das Reden" transportierten subjektiven Sinn in seiner Einfärbung durch die Emotionen und Affekte wird die unmittelbare Interaktion zwischen Forschenden und Beforschten dann – wenn auch nicht "unausweichlich" – so doch zum Erhebungsinstrument der Wahl. [8]

Damit verbunden, ist sicher ein forschungsethisches Problem gegeben – und es ist für uns im Verlauf der Arbeit nicht nur bewusst, sondern auch virulent und spürbar geworden. Es kreist um die Frage, wie sehr man seinen "Probanden" nahe treten kann und sie bitten und veranlassen, über persönliche, manchmal "intime" und häufig schmerzhafte Erfahrungen zu sprechen – um des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns willen. Die dabei häufig – auch von mir – gelieferte Begründung und Rechtfertigung, damit könnte letztlich denjenigen, die in eine ähnliche Situation geraten, besser und problemangemessener geholfen werden, also der Appell an den Altruismus, wirkt doch etwas fadenscheinig (wiewohl, zumindest an der Oberfläche, doch recht wirksam). Zudem gelingt es in der Mehrzahl der Fälle, die Gespräche oder Interviews so zu gestalten, dass die GesprächspartnerInnen "etwas davon haben": auf ein intensives Interesse zu stoßen, im Verlauf des Gespräches auf Aspekte der eigenen Geschichte aufmerksam, oder sich über Zusammenhänge klar zu werden, das alles kann als durchaus befriedigend und von daher in sich selbst gratifizierend erfahren werden. Aber die Zwiespältigkeit, in der man sich als Forscherin befindet, die in schwierige persönliche Lebens- und Beziehungsverhältnisse eindringt, löst sich dadurch nicht gänzlich auf.3) [9]

1.4 Über Prozesse im doppelten Sinn

Ein weiteres wichtiges, vielleicht sogar das für die Methodenwahl wichtigste Merkmal des Forschungsgegenstandes ist seine Prozesshaftigkeit, und dies im doppelten Sinn: einerseits sind natürlich die beobachteten und analysierten Mediations- und Strafgerichtsverfahren Prozesse, anderseits müssen die Wirkungsweisen der strafrechtlichen Interventionen – im Kontext der anderen Einflussfaktoren – als Prozesse verstanden werden. Die besondere Temporalstruktur des Untersuchungsgegenstandes soll in der Temporalstruktur des Erhebungsinstruments eine Entsprechung finden. Punktuelles Abfragen von statischen Zuständen kann solche Prozesse naturgemäß nur mangelhaft abbilden (obwohl dies im Sinne einer Methodentriangulation einen wichtigen Beitrag einer Gesamterhebung darstellen kann.) [10]

Dabei war das Verfahren selbst, das Gerichts- oder das Mediationsverfahren, Ausgangspunkt und Zentrum der Erhebung und des Erkenntnisinteresses. Darauf konzentrierten sich daher die Aufmerksamkeit und die verschiedenen Erhebungsinstrumente: Beobachtung, ExpertInnenengespräche (MediatorInnen und RichterInnen) und KlientInnengespräche. [11]

Der Wirkungsprozess hingegen konnte im wesentlichen aufgrund der im Zeitabstand wiederholten KlientInnengespräche rekonstruiert werden. Das was die Frauen und Männer dabei erzählt haben, stellt die jeweilige subjektive Interpretation, die subjektive Sinngebung dieser Veränderungs- oder Beharrungsprozesse dar. Das ist das, was zählt, es ist aber auch das, was der wissenschaftlichen Interpretation, im konkreten Fall der Anwendung qualitativer Datenanalyseverfahren bedarf. [12]

Dieser Interpretationsvorgang ist das Kernstück der wissenschaftlichen Arbeit. Dieser Teil der Arbeit ist besonders schwierig und – wie wir oben dargelegt haben – angesichts des Forschungsgegenstandes auch politisch sensibel. [13]

Eine letzte Klarstellung hinsichtlich des Untersuchungsgegenstandes: Es ist nicht die "Gewalt in der Familie" oder die "Gewalt in Paarbeziehungen", die im Zentrum unseres Interesses stand. Zur Phänomenologie der Gewalt und zu den vorliegenden quantitativ oder qualitativ verfahrenden Untersuchungen kann man nur auf die allerdings unübersehbar gewordene einschlägige Literatur verweisen – es gibt mittlerweile spezielle dem Thema gewidmete wissenschaftliche Journale (vgl. den überblicksartigen Auszug bei PELIKAN 1999). Im Brennpunkt der hier besprochenen Forschung stehen vielmehr die strafrechtlichen Interventionen: von der Mobilisierung der Polizei, über die Entscheidungstätigkeit der Staatsanwaltschaft, bis hin zur Tätigkeit der RichterInnen und zur mediatorischen Tätigkeit der SozialarbeiterInnen des Außergerichtlichen Tatausgleichs. Die letzteren waren dann auch die Ansprechpartner für jene interaktive Forschung, über die ich im letzten Teil berichten will. [14]

2. Wie wir vorgegangen sind

2.1 Die Untersuchungsanlage – der Stellenwert der quantitativen Rahmenerhebung

Das Untersuchungsdesign beruhte auf dem Dreischritt von Beobachtung, von im Zeitabstand wiederholten KlientInnen-Parteiengesprächen und von Gesprächen mit den den Fall bearbeitenden Professionals. [15]

Die qualitative Erhebung wurde ergänzt durch eine beim Büro des Außergerichtlichen Tatausgleichs (ATA) Wien durchgeführte Rahmenerhebung. Dabei wurden die Akten sämtlicher im Zeitraum von 1.1.1998 bis zum 30.4.1998 dem ATA von der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Fälle von Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen eingesehen, und mittels eines zu diesem Zweck entwickelten Erhebungsbogens wurden Daten zur Fallkonstellation, zu Merkmalen von Geschädigten und Beschuldigten und vor allem zur Art der Fallbearbeitung und Fallerledigung erhoben.4) (Die ATA-Akten enthalten Kopien der wichtigsten Bestandteile des staatsanwaltschaftlichen Aktes, vor allem des Polizeiprotokolls.) Das waren 54 Fälle. Ebenso wurden die entsprechenden Informationen aus den Gerichts- bzw. staatsanwaltschaftlichen Akten der während dreier Monate (28. April 1998 bis 31. Juli 1998) am Landesgericht für Strafsachen Wien beobachteten einschlägigen Fälle in derselben Weise erhoben. Von den 38 beobachteten Fällen standen uns die Akten von 31 Fällen zur Verfügung. Alle diese Daten wurden in der Folge einer einfachen Linearauswertung zugeführt. [16]

Der Zweck dieser bewusst als "Rahmenerhebung" apostrophierten quantitativen Datensammlung bestand darin, einerseits einen Begriff von der statistischen Verteilung bestimmter Fallmerkmale innerhalb der Gesamtheit der im Wege des ATA bearbeiteten einschlägigen Fälle zu erhalten (Die ersten Fallbeobachtungen hatten nämlich den Eindruck entstehen lassen, dass es sich um ungewöhnliche, von mehreren Besonderheiten geprägte Konstellationen handelte.) Anderseits wollten wir auch das entsprechende Merkmalsprofil der Gerichtsgruppe für Zwecke des Vergleichs zur Verfügung haben. Es muss hier allerdings hinzugefügt werden, dass die quantitative Placierung sowohl der im Wege des ATA bearbeiteten als auch der vor Gericht verhandelten Fälle von Gewalt in Paarbeziehungen im Gesamtspektrum der zu Anzeige gelangten derartigen Falle auf Vermutungen angewiesen bleibt, solange es nicht gelingt, für eine repräsentative Menge solcher Fälle systematisch festzuhalten, zu welchem Prozentsatz Einstellungen und Anklageerhebungen erfolgen – und aufgrund welcher Fallmerkmale die einer oder die andere Vorgangsweise zur Anwendung kommt. (Das könnte nur durch eine prospektiv verfahrende Erhebung geschehen, bei der von der Staatsanwaltschaft selbst beobachtet und festgehalten wird, welche Art der Bearbeitung welchen Fälle widerfährt.) [17]

2.2 Perspektiven-Triangulation

Was ich als Dreischritt der Datengewinnung bezeichnet habe, kann adäquater mit dem Begriff – Udo KELLE (2001) spricht von einer Metapher – der Triangulation beschrieben werden. Triangulation wird zumeist als Methoden-Triangulation verstanden, die nach Norman DENZIN einen komplexen Prozess des Gegeneinander-Ausspielens jeder Methode gegen die andere meint, um damit die Validität von Feldforschungen zu maximieren (DENZIN 1978, S.304). KELLE unterscheidet drei Auffassungen von Triangulation: eine bei der es sich um die wechselseitige Validierung der Messergebnisse unterschiedlicher methodischer Zugänge handelt, eine bei der es um die Gewinnung eines vollständigeren Bildes eines Phänomens geht und schließlich eine, die auf die Notwendigkeit der Kombination quantitativer und qualitativer Methoden für die Erklärung soziologischer Phänomene abzielt. Wenn ich hier den Begriff Perspektiven-Triangulation verwende, so handelt es sich dabei wohl um eine weitere "metaphorische" Anwendung dieses ursprünglich der Trigonometrie entnommenen Begriffs.5) [18]

Die Perspektiven-Triangulation, die in diesem Forschungsprojekt, ansatzweise schon in dem vorangegangenen Begleitforschungsprojekt "Familienmediation" zur Anwendung gekommen ist, bezieht sich auf eine methodische Orientierung, bei der von unterschiedlichen Standpunkten aus der Blick auf dieselben Prozesse und Ereignisse gerichtet wird. Größere Vielfalt und größere Dichte der Beschreibung und von dieser Ausgangsbasis ein höherer Komplexitätsgrad der Erfassung dieser untersuchten Phänomene, im konkreten Fall der Wirkungsweisen strafrechtlicher Interventionen, sollen dadurch zustande kommen. Aber dieser methodische Zugang ist selbstverständlich auch durch den Forschungsgegenstand nahegelegt. Wie sonst sollte man über Beziehungsgewalt und die Art, wie Mediation und Gericht darauf zu wirken vermögen, etwas erfahren als dadurch, dass man die Erfahrungen und die Sichtweisen aller AkteurInnen "zusammensieht" oder sie "gegeneinander ausspielt"? [19]

2.3 Die Erhebungsschritte

2.3.1 Verfahrensbeobachtung

Unser chronologisch erster Forschungsschritt impliziert nun freilich auch etwas von jener Triangulation, die Uwe FLICK meint, wenn er von Perspektiven-Triangulation spricht. Der Blick, den die Forscherin bei der Verfahrensbeobachtung einnimmt, ermöglicht ein Stück weit etwas über die Paarbeziehung und die darin wirksamen Machtverhältnisse auszusagen, also über die strukturellen Aspekte des Forschungsgegenstandes. Gleichzeitig wird die Vorgangsweise der SozialarbeiterInnen und der RichterInnen vom Beobachtungsstandpunkt einer nicht involvierten Außenstehenden beschrieben. Dieser Standort der Forschung fügt einerseits eine weitere Perspektive zu den anderen hinzu, ist aber gleichzeitig ein Meta-Standpunkt, das heißt er ist auf einer anderen Ebene angesiedelt. Es handelt sich um die Etablierung von wissenschaftlicher Beobachtung als "Beobachtung zweiter Ordnung" (oder ist es nicht doch bereits Beobachtung dritter Ordnung?!), um mit Niklas LUHMANN (1993, S.403f.) zu sprechen. Damit ist nicht "automatisch" ein übergeordneter "Wahrheitsanspruch" gegeben, im Zuge der Datenanalyse ist auf die Besonderheit dieses Standorts Rücksicht zu nehmen. [20]

Um konkret zu werden: Die Beobachtung sowohl von Gerichtsverfahren als auch von ATA-Verfahren hatte einen doppelten Zweck: einmal uns den Zugang zu den (Ex-) Partnern, bei denen es zu einer Anzeige wegen eines Gewaltdelikts gekommen war, zu eröffnen und zum anderen eine zusätzliche Datenbasis zu gewinnen, das heißt zu sehen und zu hören, wie jeder der beiden mit Gericht oder ATA und wie sie miteinander interagierten. [21]

Die Beobachtungen beim ATA in Wien haben sich auf sogenannte Ausgleichsgespräche in Wien und in Salzburg konzentriert. Dazu muss man wissen, dass die Vorgangsweise beim ATA generell so ist, dass die Staatsanwaltschaft zwar aufgrund der Aktenlage die Entscheidung darüber trifft, ob der Fall für den Versuch einer Bearbeitung im Weg des Tatausgleich geeignet ist; sie übergibt jedoch dann den Akt an das ATA-Büro, das nun, fast immer in schriftlicher Form, den Kontakt mit Verdächtigen und Geschädigten aufnimmt – zumeist in dieser Reihenfolge, allerdings kommt gerade bei den Fällen von Partnergewalt die Erstkontaktierung einer geschlagenen Frau öfter vor. Das Einverständnis beider Parteien vorausgesetzt, werden sodann persönliche Gespräche vereinbart. Die in Wien in der Mehrzahl dieser Fälle praktizierte Methode des "Gemischten Doppel" (WATZKE 1997) bringt es mit sich, dass bei dieser Fallkonstellation durchwegs eine weibliche und ein männlicher Sozialarbeiter zuständig sind und zusammenarbeiten. Der Mann und die Frau werden, wenn irgend möglich zum selben Zeitpunkt, in das ATA-Büro geladen und dort führt dann – zeitgleich – die weibliche Sozialarbeiterin mit der Frau, der männliche Kollege mit dem Mann ein Einzelgespräch. Dort geht es – nach einer ausführlichen Information über den Stellenwert und die Bedeutung des ATA im Gesamtablauf der strafrechtlichen Intervention – vor allem darum, die aktive oder passive Gewalterfahrung der Frau oder des Mannes vor dem Hintergrund der Beziehungsgeschichte "hervorzuholen" und in möglichst umfassender Weise als Erzählung zu rekonstruieren. Wichtig ist auch bereits auf dieser Stufe, die Erwartungen bezüglich einer Vereinbarung und des vom Beschuldigten zu leistenden Ausgleichs in Form einer Wiedergutmachung für den zugefügten psychischen und physischen Schmerz anzusprechen. Im nachfolgenden Vierergespräch sitzen dann die beiden SozialarbeiterInnen einander zugekehrt. Neben ihnen, ebenfalls einander gegenüber, nehmen die Parteien Platz, nun die Frau auf der Seite des männlichen Sozialarbeiters, der Mann auf der der weiblichen Kollegin. Die Mediationssitzung beginnt damit, dass die beiden SozialarbeiterInnen einander die eben gehörten Geschichten erzählen, so wie sie sie verstanden haben. Danach sind die KlientInnen aufgefordert, diese ihre Geschichte zu ergänzen oder zurecht zu rücken und erst danach begeben sie sich in die eigentliche Auseinandersetzung, in der über das "jemand etwas antun" und über das "etwas angetan bekommen" zu reden ist, darüber was es bedeutet hat und darüber, wie von daher die Zukunft aussehen kann – durch Beziehungsbeendigung oder Beziehungsveränderung. [22]

Auf die Methoden, mittels derer die MediatorInnen den Gang dieses Ausgleichsgespräches moderieren und unterstützen (facilitate) kann hier nicht eingegangen werden.6) Nur soviel: Der Distanzierungs- oder Verfremdungs-Effekt, der dadurch erzeugt wird, dass man seine eigene und die Geschichte des Partners/der Partnerin von einer anderen, fremden Person zu hören bekommt, diese Veränderung des Blickes ("changing of lenses") ermöglicht erst einmal ein Erkennen der eigenen Interessen und Bedürfnisse jenseits des Festhaltens einer Rechtsposition und der Durchsetzung eines Rechtsanspruches. Für diese Bedürfnisse bei den ATA-ArbeiterInnen Verständnis und Anerkennung ("recognition") gefunden zu haben, ist die Grundlage der "Mächtigung" (das ist meine – bewusst wortschöpferische – Übersetzung von "Empowerment"; der deutsche Begriff der "Ermächtigung" ist ein juristischer Terminus technicus und daher in seinem Bedeutungsumfang zu eng). Eine ausgleichende Mächtigung zielt schließlich darauf ab, die schwächere Partei im Mediationsprozess zu stärken. Die beiden wesentlichen Elemente oder Arbeitsprinzipien, wie sie für jede Art von Mediation gelten: Würdigung und Mächtigung kommen also hier besonders nachdrücklich zum Tragen (siehe dazu eingehender PELIKAN 1999 passim). [23]

Wenn also das mediatorische Setting des ATA in besonderer Weise darauf abstellt, diese Wirkungen hervorzubringen, dann war es die Aufgabe der Forschung nachzuzeichnen, wie das genau passiert und welches die längerfristigen Wirkungen dieser Interventionen auf das Leben und der Frauen und Männer sind. Faktisch bestand die Aufgabe der Verfahrensbeobachtung im Fall des ATA darin, dass ich – nach Rückfrage mit den KlientInnen, denen meine Rolle erklärt wurde – zuerst einem der Einzelgespräche und dann dem Ausgleichsgespräch zuhörte. (Die Erlaubnis, dem Gespräch zuzuhören wurde mir in einem einzigen Fall verweigert.) Ich habe Einzelgespräche sowohl mit Frauen, aber auch mit Männern beobachtet. Nach anfänglichen Bedenken, ob meine Anwesenheit beim Männergespräch nicht doch eine zu starke Restriktion bei der Gesprächsführung bedeutete, habe ich mich schließlich aufgrund der vorhandenen Akteninformation, die mir davor zugänglich gemacht wurde, für das eine oder das andere entschieden. Die einzige Schwierigkeit, mit der ich mich bei der Beobachtung von ATA-Verfahren konfrontiert sah, bestand darin, dass meine Anwesenheit wegen der geringen Zahl der involvierten Personen sehr sichtbar und wohl auch spürbar war. Dem konnte man jedoch nicht anders als durch nochmalige Klarstellung meiner Rolle und meiner Aufgabe begegnen. Diesbezüglich war die Beobachtung der Gerichtsverhandlungen unproblematischer, da die Strafprozesse öffentlich sind und die Verhandlungssäle auf eine gewisse Zuhörerschaft ausgelegt. [24]

Uns lagen also schließlich 36 solcher Beobachtungsprotokolle von Gerichtsverhandlungen vor und 25 Protokolle von Gesprächen – Einzel- oder Ausgleichsgesprächen – beim ATA. Es handelt sich dabei um handschriftliche Aufzeichnungen, die ich während der Verhandlungen angefertigt und später übertragen habe. Sie folgen so eng als möglich dem Gang der Verhandlung, charakterisieren das jeweilige Setting und das Agieren der Personen. Sie enthalten auch Aussagen und Kommentare der Beteiligten in wörtlicher Wiedergabe und am Schluss zumeist einige resümierende Bemerkungen aus der Sicht der Sozialforscherin. [25]

Bei der anderen an die Verfahrensbeobachtung geknüpften Aufgabenstellung, der Rekrutierung von GesprächspartnerInnen, stieß ich doch auf erhebliche Schwierigkeiten, diesmal stärker am Gericht. Ich hatte mich nach einiger Überlegung dafür entschieden, den Versuch der Kontaktaufnahme im Anschluss an die Verhandlung zu unternehmen. Allerdings hat sich sehr rasch gezeigt, dass es kaum möglich war, beide Parteien, Geschädigte und Beschuldigte anzusprechen und nach ihrer Bereitschaft, mit mir ein Gespräch zu führen, zu fragen. Es hätte der Anwesenheit einer zweiten Person, vorzugsweise eines Mannes bedurft, um das zu bewerkstelligen. Ich habe mich deshalb bald nur mehr auf die Herstellung eines Kontaktes mit der Frau bemüht. Nur in den wenigen Fällen, in denen zwischen den Partnern eine Beziehung weiterbestand, konnte ich sie als Paar ansprechen und dann Gespräche vereinbaren. Da diese Situation beim ATA gleichsam im Setting impliziert war, konnte ich hier mit wenigen Ausnahmen zu einer Gesprächsvereinbarung mit beiden kommen. Jedenfalls haben in den Fällen, wo Situation nach dem Ausgleichsgespräch so war, dass meine Bitte um einen Gesprächstermin zumutbar schien, zumeist auch beide zugestimmt, sich mit mir zu treffen. In einigen Fällen habe ich darauf verzichtet, diese Frage zu stellen – es war sichtbar und ich habe mich dessen auch noch durch Rücksprache mit den SozialarbeiterInnen versichert – dass ein weiteres Gespräch eine zu große Belastung dargestellt hätte. In zwei Fällen – einem in Wien, einem in Salzburg haben Mann und Frau gesagt, dass sie kein Gespräch über die ATA-Erfahrung führen wollen. Ich habe dann unmittelbar vor Ort an sie ein paar Fragen zum Verlauf und Ergebnis des ATA, zu ihren Erwartungen davor und denen in Bezug auf die Zukunft gestellt. [26]

2.3.2 Die KlientInnengespräche

Die endgültige Terminvereinbarung für diese Gespräche wurde telefonisch getroffen. Die Gespräche fanden teils in den Wohnungen, teils an meinem Arbeitsplatz, teils in Kaffee- oder Gasthäusern statt; sie konnten von einer Dreiviertelstunde bis zu mehr als zwei Stunden dauern. Mit Zustimmung der Männer und Frauen habe ich sie auf Band aufgenommen. Grundsätzliche Überlegungen zur Gesprächsführung hatten wir bereits aus Anlass der Begleitforschung zum Modellprojekt "Familienmediation" angestellt. Bei der hier zur Diskussion stehenden Untersuchung haben wir dann eine modifizierte Version eines uns von Aaron CICOUREL persönlich empfohlenen Einstiegs praktiziert. Dabei sollte das innere Bild eines konkreten Ereignisses als Auslöser fungieren, um die Erinnerung an die strafrechtliche Intervention und die damit verbundenen Erfahrungen zu aktivieren. "Als sie vor dem Verhandlungssaal im Gericht / im Wartezimmer des ATA saßen, was haben sie da gedacht, dass passieren wird, was haben sie gehofft, was befürchtet?", so habe ich in der Regel die Gespräche eingeleitet. [27]

Es gab darüber hinaus einen Gesprächsleitfaden, der wesentlich als Checkliste fungierte. Die Gespräche wurden nämlich offen und assoziativ geführt, das heißt, ich habe mich auf den Erzähl- und Assoziationsstrom meines jeweiligen Gegenübers so weit wie möglich eingestellt. Das erklärt auch die sehr unterschiedliche Dauer dieser Gespräche. [28]

Die Gerichts- oder ATA-Erfahrung bildete dabei den Ereignis-Knotenpunkt, von dem aus die Erzählung der KlientInnen sich in die Vergangenheit und in die Zukunft hinein entfalten sollte. Das Gewaltereignis selbst stand – für die geschlagenen Frauen vor allem – im Mittelpunkt ihres Erlebens und daher auch im Mittelpunkt ihrer Erzählung. Weitere Ereignisknotenpunkte waren die Mobilisierung der Polizei und deren Reaktionsweisen, von der Aufnahme einer Anzeige und der Vernehmung des Verdächtigen, über die Wegweisung (aufgrund des Gewaltschutzgesetzes) bis hin zu Festnahme. Was in der Folge der Mobilisierung der Polizei passierte und welche Überlegungen zu der Entscheidung, bei Gericht auszusagen oder die Aussage zu verweigern (was bei Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses möglich ist) führten; weiter: aus welchen Beweggründen die Annahme des Angebots an einem ATA teilzunehmen erfolgte, wie das Gerichtsverfahren, wie die Einzelgespräche und wie das Ausgleichsgespräch beim ATA erfahren wurde – das waren die Stationen, denen die Erzählungen folgten. [29]

Die Wirkung der strafrechtlichen Intervention in die Zukunft hinein war der zweite Schwerpunkt der Erhebung, wobei hinsichtlich dieser Wirkung zwischen der Erfahrung von prozeduraler und von materieller oder "Ergebnisgerechtigkeit" unterschieden wurde. Zudem wurde Wirksamkeit nicht nur als die präventive Wirkung im Sinne der Legalbewährung verstanden, vielmehr wurde die gesamte Lebens- und Beziehungsgestaltung in den Blick genommen. Am Ende dieser Gespräche habe ich daher um die Erlaubnis gebeten, nach drei bis vier Monaten nochmals anrufen und "nachfragen" zu dürfen, wie sich die Situation weiter entwickelt hat und wie rückblickend nun die Gerichts- oder ATA-Erfahrung beurteilt wird. [30]

Auch für diese Follow-up-Gespräche wurde ein Gesprächsleitfaden entwickelt und mit einer Gruppe von Fachleuten, bestehend aus Vertretern der Auftraggeber, des Büros der Frauenministerin und der "Interventionsstellen" (die als Bestandteil des Gewaltschutzgesetzes eingerichtet worden waren) diskutiert. Diese Gespräche habe ich teilweise als Telefoninterviews geführt und mich dabei jeweils nach dem Wunsch meiner GesprächspartnerInnen gerichtet. Manche haben dieses Angebot sehr gerne angenommen, manche haben es bevorzugt, nochmals persönlich mit mir zu sprechen. Das Problem des eindringenden Forschens wurde hier nochmals virulent. Ich stieß doch einige Male auf abwehrende Reaktionen im Sinne von: "Was wollen Sie denn immer noch von uns?" Da hing freilich auch damit zusammen, dass ich doch immer wieder als ein Bestandteil des strafrechtlichen Kontrollapparats wahrgenommen wurde. Die Position der Forschung im Aktionsfeld "strafrechtliche Interventionen" begreiflich zu machen, ist nicht immer gelungen. Freilich erfolgte recht oft auch eine ganz anders gerichtete Reaktion – besonders von Seiten von Frauen, die dankbar dafür waren, dass sich da jemand nochmals nach ihnen und ihren Lebensumständen erkundigte. [31]

Ein Wort noch zu den Männer-Interviews. Wie spricht man als Sozialwissenschaftlerin mit Männern darüber, dass sie gegen ihre PartnerInnen körperliche Gewalt ausgeübt haben? Kann man etwas anderes als Abwehr, Ausweichen und Rechtfertigungen erwarten? Die schottischen Sozialwissenschaftlerinnen Kate CAVANGH und Ruth LEWIS (1995) haben sich eingehend mit den Schwierigkeiten beschäftigt, solche Gespräche zu führen. Allerdings ging es in der Untersuchung, über die sie berichten, um die Phänomenologie der Gewalt, also darum herauszufinden, ob und unter welchen Umständen, im Rahmen welcher psychischen und sozialen Dynamik, Männer Gewalt im Privatraum üben. Mein Thema war ein anderes. Und allein die Tatsache, dass ich einem Verfahren beigewohnt hatte, bei dem zumindest ein solches Ereignis bereits ausführlich erörtert worden war, schuf eine andere Ausgangsbasis. Zudem stand die Tätigkeit der Agenturen des Strafrechts und seiner Protagonisten erst einmal im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass die Gespräche mit den Männern kaum besondere Schwierigkeiten boten. Auf heftig abwehrende und aggressive Reaktionen bin ich eigentlich nur dort gestoßen, wo ich im Anschluss an ein Gerichtsverfahren versucht habe, mit dem männlichen Beschuldigten den Kontakt aufzunehmen und um ein Gespräch zu bitten. Selbstverständlich ist gerade diese Art der Reaktion sehr aussagestark. Umgekehrt habe ich auch einige Gespräche geführt, in deren Verlauf sich "etwas bewegt hat", wo Erkenntnis im Sinne von "etwas Neues sehen", sich abgezeichnet hat. [32]

Die Bandaufnahmen der KlientInneninterviews wurden teilweise vollständig, teilweise auszugsweise – allerdings nicht linguistisch – verschriftet. Dasselbe geschah mit den Follow-up-Gesprächen. Insgesamt lagen schließlich die Verschriftungen von 76 Gesprächen vor. In einem einzigen Fall konnte das Material durch ein Gespräch mit einer Psychologin des Frauenhauses, in dem sich eine Klientin kurzzeitig aufhielt, ergänzt werden. Nach dem ursprünglichen Forschungsplan waren mehr solcher Gespräche mit VertreterInnen von Einrichtungen, an die Frauen oder Männer sich um Hilfe gewandt hatten, vorgesehen gewesen. Das hat sich so als undurchführbar erwiesen. [33]

2.3.3 Die ExpertInnengespräche

Ich habe zwei Typen von ExpertInnengesprächen geführt. Zum einen Fallgespräche mit den SozialarbeiterInnen im Anschluss an, oder kurze Zeit nach den Mediationssitzungen; mit verhandelnden RichterInnen, manchmal auch StaatsanwältInnen habe ich solche Fallgespräche aus organisatorischen – und das heißt aus Zeitgründen – nur in wenigen Fällen gemacht. Diese Fallgespräche liefern einen wichtigen Beitrag für die Vorgangsweise der Triangulation. Hier ist eine der Perspektiven präsentiert, die mit den anderen, denen der Geschädigten und der Beschuldigten und den Dokumenten der Verfahrensbeobachtung in Beziehung zu setzen sind. Da die Verfahren, verstanden als intervenierender Prozess, im Zentrum des Forschungsinteresses standen, war die Selbstbeobachtung und Selbsteinschätzung der handelnden Professionen unabdingbarer Bestandteil des Gesamtbildes. [34]

Außerdem habe ich mit einer ganzen Reihe von RichterInnen und auch mit StaatsanwältInnen längere Gespräche, ExpertInneninterviews im engeren Sinn, über die Problematik der strafrechtlichen Intervention bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen geführt. Dabei wurde anhand eines Gesprächsleitfadens eine Reihe von Themen abgedeckt. Was die StaatsanwältInnen betraf, so stand ihre Zuweisungstätigkeit zum ATA und Handhabung von Einstellung und Anklageerhebung im Vordergrund. Eine der Aufgabenstellungen für die Forschungsarbeit bestand ja darin, Kriterien für die Zuweisungstätigkeit von Staatsanwaltschaft – in begrenztem Ausmaß auch für die entsprechende Entscheidungstätigkeit der RichterInnen – gewinnen. Ich werde auf das diesbezügliche Ergebnis der Untersuchung im folgenden Kapitel zu sprechen kommen. [35]

Diese Gespräche haben jedenfalls wichtige, die quantitative Rahmenuntersuchung und die Analyse der ATA-Fälle ergänzende Aussagen geliefert, die sich auf Kooperationsformen zwischen dem Gericht und den ATA-Büros beziehen. Vor allem ließen sie die Notwendigkeit einer ausführlichen Information der StaatsanwaltInnen und der RichterInnen, den Stellenwert, die Arbeitsweise und die Wirkungsweise des ATA betreffend, erkennen. [36]

2.4 Die qualitative Datenauswertung

2.4.1 Die "idealtypische Prozessstrukturanalyse"

Dieses von Uta GERHARDT (1991) vorgeschlagene Verfahren der qualitativen Datenanalyse hatten wir, damals als Forscherteam, einige Jahre zuvor bereits beim Begleitforschungsprojekt "Familienmediation" angewandt. Damals haben wir auch durch unseren Gegenstandsbereich, die rechtliche Beendigung von Partnerschaften, von Liebesbeziehungen, notwendig erscheinende Modifikationen angebracht. Vor allem haben wir ein Verlaufs- und Wirkungsmodell des Mediationsgeschehens – im Gesamtkontext der rechtlichen Intervention – entwickelt, das in seinen Grundzügen auch diesmal die Datenanalyse unterstützt hat. Die Modellkonstruktion war das Ergebnis der ersten Phase der Interpretation gewesen. Die Bandabschriften der KlientInnengespräche, also mit Frauen und Männern, die ein Mediations- oder ein Gerichtsverfahren durchlaufen hatten, bildeten auch hier zusammen mit den mit RichterInnen und MediatorInnen geführten Fallgesprächen die Grundlage der Analyse. Dabei wurden die einzelnen Fälle von allen MitarbeiterInnen des ForscherInnenteams holistisch-intuitiv entlang einiger der Literatur zur Mediation entnommenen Dimensionen rekonstruiert. In regelmäßigen Arbeitssitzungen haben wir diese Rekonstruktionsversuche verglichen und diskutiert. Mit dem Anwachsen des in diesem ersten Durchgang bearbeiteten Fallmaterials ergaben sich gleichsam von selbst Möglichkeiten des Fallvergleichs und der Fallkontrastierung und eine Überprüfung des Erklärungspotentials der in den vorgegebenen Dimensionen enthaltenen Differenzen und schließlich ihre Neuordnung und Ausweitung hin zur Erstellung des Modells der Mediationswirkungen. In diesem Modell stand das Mediationsgeschehen (und das Gerichtsgeschehen) im Mittelpunkt. Was dort passiert, hängt ab von der Art der Kommunikation, die sich zwischen den Partnern im Zuge der Trennung herausgebildet hat; die wiederum ist selbstverständlich geprägt durch die "gewöhnliche" paarspezifische Kommunikation, wie sie für die Beziehung charakteristisch war. Dieses Modell hat in der Folge als Leitfaden der Interpretation und Analyse der weiteren Fälle gedient. Es hat die Stelle der Bildung "reiner Fallverläufe" eingenommen, die wegen der Komplexität des Themas in der von Uta GERHARDT vorgeschlagenen Form nicht gebildet werden konnten. Es ermöglichte letztlich Strukturverstehen. [37]

Die Erzählungen der KlientInnen bildeten auch diesmal das Zentrum und den Ausgangspunkt der qualitativen Analyse. Da gegenüber der Datenanalyse des Begleitforschungsprojekts "Familienmediation" nun auch die Beobachtungsprotokolle zur Verfügung standen, konnten wir uns bereits bei der Einzelfallrekonstruktion die Methode der Triangulation zunutze machen. Diese triangulierte Rekonstruktion befasst sich mit der Reflexion über die Textsorte, die die unterschiedlichen Arten von Gesprächen produziert hatten, mit Interviewereffekten und mit der besonderen zeitlichen und sozialen Positionierung der Gespräche. Nicht zuletzt werden dabei auch die Bedeutung der Erzählungen als Träger einer bestimmten Botschaft an die Interviewerin und die Strategien der Herstellung einer Identität als hilfloses oder als kämpferisches Opfer, als einsichtiger oder als missverstandener Täter, als jemand, der überhaupt nicht begreift, wie er in diese Situation geraten ist, reflektiert. Die Konstruktion einer Erzählung ist Bestandteil einer "Identitätspolitik" (GOTSBACHNER 1999). [38]

Aus der Zusammenschau der unterschiedlichen Perspektiven entsteht ein vielschichtigeres und zugleich stärker konturiertes Bild des Geschehens. Mit Hilfe des Wirkungsmodells, das nur geringfügig adaptiert werden musste, sind wir schließlich weiter zum Strukturverstehen vorgedrungen, das dann letztlich die Bildung einer Typologie von Wirkungsweisen geleitet hat. [39]

Wir haben uns dabei auf die folgenden Einflussfaktoren konzentriert: die Art und Schwere des zur Anzeige gelangten Gewaltdelikts, die Machtkonstellation innerhalb der Partnerbeziehung, die sozioökonomischen und die personalen Ressourcen der Partner (Qualifikationen, kommunikative Kompetenz), schließlich die Dispositionen, Haltungen und Coping-Strategien, die sie im Verlauf ihres Lebens als Resultat der persönlichen Sozialisationsgeschichte erworben hatten, insbesondere ihre Haltung und ihr Verhalten gegenüber Autoritäten und staatlichen Agenturen. [40]

Innerhalb des diachronen, also des Verlaufsmodells, fanden sich schließlich drei Sets von Variablen abgebildet: 1. Bedingungskonstellationen (bestimmt durch die angeführten Variablen), 2. Sequenzen von Ereignissen und 3. Interventionen und ihre Effekte. [41]

Wie bereits beschrieben, ging die Datenanalyse von der Einzelfallinterpretation aus, gefolgt von einem Fallvergleich und einer Fallkontrastierung entlang der verschiedenen angeführten Aspekte oder Variablen. Innerhalb jedes der drei Sets von Variablen haben wir nach differenzierenden Differenzen gesucht, und indem wir Korrelation herstellten zwischen den Bedingungskonstellationen, den Ereignisabläufen und den zustande gekommenen Wirkungen, sind wir schließlich zur Typenbildung gelangt. [42]

2.4.2 Die Typenbildung und ihre Ergebnisse

Tatsächlich bedurfte es mehrerer Durchgänge von Fallvergleich und Fallkontrastierung, um schließlich jene Differenz aufzufinden, die die Erstellung einer Wirkungs- und Bearbeitungstypologie ermöglichte, die ich anschließend kurz skizzieren will. [43]

Ich muss hier vorausschicken, dass wir selbst, deutlicher noch der Auftraggeber, also das Justizministerium, gehofft und angestrebt hatten, eine Typologie von Fällen von Partnergewalt zu entwickeln, die als ein Leitfaden oder sogar als eine Anweisung für die Zuweisung dieser unterschiedlichen Arten von Fällen zu den verschiedenen mit der "Strafprozessreform 1999" geschaffenen Möglichkeiten diversioneller Fallbehandlung dienen würde, aber natürlich auch helfen würde, über Einstellung oder Anklageerhebung zu entscheiden. Das war aus inhaltlichen Gründen nicht möglich. Gerade die Analyse der Gespräche mit den KlientInnen, insbesondere mit den geschlagenen Frauen hatte die Bedeutung der Macht- und Gewaltverhältnisse in der Beziehung – abweichend von meinen älteren, allein auf den Berichten der SozialarbeiterInnen beruhenden Fallinterpretationen – in neuem Licht erscheinen lassen. Es zeigte sich, dass die Mediationseignung dieser Fälle weniger durch die Machtposition und die Verhaltensweisen des Mannes, der gewalttätige Akte gesetzt hatte, bestimmt war, als durch die Erfahrungen, die Haltungen und die Bestrebungen der Frauen. Entscheidend ist, ob es der Frau gelingt, Ressourcen für sich zu gewinnen und zu mobilisieren und sie entweder für ihre Befreiung aus der Beziehung oder für eine grundlegende Veränderung der Beziehung zu nutzen. Solche Veränderungsprozesse sind mitunter auch nach einer länger währenden Geschichte von Gewaltausübung durch den männlichen Partner möglich, wenngleich Frauen mit einer starken Position innerhalb der Beziehung natürlich rascher zur Gegenwehr, auch mit dem Mittel der Strafanzeige schreiten. Dies allein aufgrund der in den Akten enthaltenen Informationen festzustellen, ist jedoch unmöglich. [44]

Wir sind daher dahin gelangt, eine anders geartete Strategie der Fallplacierung, nämlich eine "prozedurale Placierung" oder "prozedurale Diagnose" vorzuschlagen; damit ist gemeint, dass im Zuge der Tätig-Werdens von Unterstützungs- und Interventionsstellen, allen voran des ATA, erst das Bild geformt wird, aufgrund dessen man über die Angemessenheit und die Notwendigkeit der nachfolgenden Interventionsformen entscheiden kann. [45]

Hinsichtlich der Wirkungsweise des ATA fanden wir die folgenden Falltypen:

Wenn man alle die hier untersuchten strafrechtlichen Interventionen, Gerichtsverfahren und den Außergerichtlichen Tatausgleich in den Blick nimmt, dann zeigt sich, dass diese Verfahren vor allem als Verstärkung von vorhandenen Dynamiken wirken, das heißt von Veränderungen und von Bestrebungen, die sich in der Folge des zur Anzeige gelangten Gewaltereignisses abgezeichnet haben, oder die von den Partnern, vor allem von den Frauen initiiert und durchzusetzen versucht wurden. Das gilt freilich in stärkerem Maß für das außergerichtliche Verfahren, weil es besser imstande ist, Tiefenstrukturen anzusprechen, sichtbar und spürbar zu machen und zu verstärken. Hingegen sind kriminalrechtliche Interventionen, Strafprozess aber auch ATA, nur ausnahmsweise imstande, Neues – im Sinne einer Umkehr oder einer grundlegenden Verhaltensänderung – zu bewirken. [47]

Wo außerdem diese Verfahren, wie bereits die Mobilisierung der Polizei, als ein Mittel der Grenzziehung, als ein Warnzeichen gegenüber dem bedrohlich oder manifest gewalttätig gewordenen Partner von den Geschädigten eingesetzt und "instrumentell" genutzt werden, da sind sie – und auch das gilt für das außergerichtliche Verfahren ebenso wie für den Strafprozess – recht gut geeignet, diese Funktion der Grenzziehung und damit der Normbestätigung zu erfüllen. [48]

3. Über Forschung als Interaktion und als Einmischung

Die hinter der Forschungsarbeit stehende rechts- und sozialpolitische Zielsetzung war die Suche und die Weiterentwicklung von Interventionsformen, von sozialen Hilfestellungen im weitesten Sinn, mit denen Gewalt im privaten Raum insbesondere in den Intimbeziehungen begegnet werden kann, sowohl aktuell im Sinne von unmittelbarem Schutz eines bedrohten Partners, meist einer Partnerin, als auch präventiv, im Sinne der Verhinderung zukünftiger Bedrohungen und Übergriffe. Die strafrechtliche Intervention, auf die sich die Untersuchung konzentriert hat, ist dabei nur eines der Instrumente, die im Rahmen eines Netzwerks solcher Hilfsstrategien zur Wirkung kommen soll und kann. [49]

Auf jeden Fall handelt es sich jedoch dabei um die Untersuchung von Prozessen und von Wirkungsweisen von Prozessen (also von Prozessen im doppelten Sinn) und dieser Untersuchungsgegenstand legt zusammen mit dem übergreifenden Ziel der Untersuchung eine Haltung nahe, die über die Präsentation von Ergebnissen, im konkreten Fall die Erstellung einer Wirkungs- und Bearbeitungstypologie hinausgeht. Gerade die Bearbeitungstypologie der im Wege des Außergerichtlichen Tatausgleichs "prozessierten" Fälle ist darauf angewiesen, von den ATA-ArbeiterInnen einer Diskussion und einer interaktiven Überprüfung unterzogen zu werden. Mit anderen Worten: die von uns im Wege der Zusammenschau und der Interpretation verschiedener Erzählungen gewonnenen Aussagen in Form einer Typologie können nur Hinweise bieten, die die Aufmerksamkeit der intervenierenden Personen und Institutionen neu strukturieren. Dazu bedarf es aber eines zusätzlichen Interpretationsdurchganges. Die SozialarbeiterInnen sind dabei erst einmal aufgerufen, die von der Forschung vorgeschlagenen Interpretationen und Typenbildungen zu kommentieren, zu sagen, wie weit sie nachvollziehbar und nützlich erscheinen, wo sie etwas hinzufügen und wo sie zu anderen oder widersprüchlichen Interpretationen gelangen würden. Es handelt sich also gleichsam um die Etablierung von rekursiven oder zirkulären Interpretationsdurchgängen, letztlich um einen Veränderungsprozess in Permanenz. [50]

Im übrigen gilt dasselbe Erfordernis im Hinblick auf die im Katalog der Empfehlungen an erster Stelle genannte prozedurale Falldiagnose, das heißt einer als Prozess gestalteten Fallzuweisung oder Placierung. Auch das setzt Austausch zwischen den involvierten Professionen der StaatsanwältInnen, der RichterInnen, der SozialarbeiterInnen im ATA und in den Opferhilfseinrichtungen voraus. Auch dafür bietet die von uns entwickelte Typologie nicht mehr als einen Ausgangspunkt. [51]

Ich will an dieser Stelle die Bedeutung und den besonderen Wert der Sozialforschung keineswegs herabmindern. Die wissenschaftlich systematisierten Interpretationen und die darauf gründende Typologie unterscheiden sich von den verschiedenen Teilinterpretationen der beteiligten AkteurInnen insofern, als sie "handlungsentlastet" erfolgen. Um sie handlungsrelevant zu machen, müssen sie dann aber gleichsam rückgeholt werden. [52]

Zudem: eine Typologie kommt zustande durch die Einführung neuer Differenzschemata, auch solcher, die von den AktorInnen selbst nicht verwendet werden. Der Beobachter, sagt Niklas LUHMANN, "kann auf diese Weise aufklären, wobei die Aufklärung aber nur wirkt, wenn sie ein Differenzschema verwendet, das der Aufzuklärende übernehmen kann" (1987, S.654). Diese Übernahme kann jedoch kein Oktroi sein, sie bedarf der Überzeugung in der Auseinandersetzung. [53]

Das allerdings erweist sich als schwierig zu bewerkstelligen. Unser Angebot und unsere Bitte um Kommentierung von als Zwischenstufe zu verstehenden "Ergebnissen" und Ergebnisberichten stieß häufig auf Unbehagen. Die Erwartungshaltung gegenüber der Sozialforschung ist doch weitgehend geprägt von widerwilliger Autoritätsgläubigkeit. Die WissenschaftlerInnen, die soziale Vorgänge, in diesem Fall die Tätigkeiten von SozialarbeiterInnen betrachten, werden einseitig als Beurteilende, als Evaluierende wahrgenommen. Es ist an ihnen zu sagen, "was herausgekommen ist". Man muss wohl nicht hinzufügen, dass dieser Autoritätsgläubigkeit eine Haltung korrespondiert, mit der man dann die Aussagen dieser unhinterfragten Wissenschaft recht rasch zur Seite schieben kann. Man kann sie auch diskreditieren, zumindest als "abgehoben und realitätsfremd" kritisieren. Auseinandersetzung und Veränderung findet jedenfalls nicht statt. [54]

Beim hier präsentierten Forschungsprojekt war die Etablierung eines interaktiven Prozesses jedenfalls nicht gelungen. Hingegen waren in der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung zum Modellprojekt "Konfliktregelung in Jugendstrafsachen", das 1985 in Angriff genommen worden war, Feedback-Schleifen zwischen den begleitenden ForscherInnen und den ATA-ArbeiterInnen von vornherein in der Anlage der Begleitforschung vorgesehen. Damals ist es auch gelungen, einen intensiven und fruchtbaren Austausch in dem oben skizzierten Sinn von rekursiven Interpretationsdurchgängen, man könnte auch sagen, von systematischer, wissenschaftlich angeleiteter Reflexion in Gang zu setzen. Rückblickend betrachtet waren dafür zwei Faktoren maßgeblich. 1) Es handelte sich um ein innovatives, ja ein avantgardistisches Projekt: (fast) alles war für alle neu und alle verstanden sich als Teile einer Avantgarde. 2) Nicht zuletzt deshalb gab es von vornherein keine Hierarchie der Kompetenz und des Wissens. Die Forschung war mitagierend, die ATA-ArbeiterInnen waren mit-forschend. Ob diese Bedingungskonstellation oder ein funktionales Äquivalent dafür hergestellt werden kann, um das hier entworfene Ideal einer Forschung, die sich in Kriminalpolitik einmischt, zu verwirklichen? Wahrscheinlich müssen wir warten oder hinarbeiten auf eine neue innovative Kriminalpolitik. [55]

Danksagung

Es kann wohl nicht anders sein, als dass mein Dank den Frauen und Männern gilt, die mit mir gesprochen haben. Immer noch hoffe ich, dass meine Arbeit, unmittelbar oder langfristig, für sie ein klein wenig von Nutzen war.

Anmerkungen

1) Über die verschiedenen, sehr bedenkenswerten Teilaspekte dieser Kritik habe ich in der Einleitung zum Forschungsbericht geschrieben, davor bereits in einem Gutachten für den Hamburger Senat für die Gleichstellung (PELIKAN 1999). Kurz gesagt, enthält die Kritik den Vorwurf der mangelnden Verdeutlichung einer noch nicht vollständig etablierten Norm, nämlich der Gewaltfreiheit im Innenraum von Intimbeziehungen, den Vorwurf der angeblich mangelhaften Berücksichtigung von strukturellen Machtungleichgewichten im Mediationsverfahren und die Bedenken wegen des punktuellen Charakters der mediatorischen Intervention. <zurück>

2) Am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie gibt es eine längere Tradition einer Justizforschung, ganz überwiegend im Strafrechtsbereich, bei der die Rechtsbenefiziare, die KonsumentInnen oder KlientInnen rechtlicher Verfahren im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. Gerhard HANAK hatte bereits 1981 Strafverfahren am Bezirksgericht beobachtet und daraus empirische Befunde zur justiziellen Konfliktbearbeitung gewonnen. Es war dies der erste Schritt hin zu jener "Ethnologie der Konfliktbearbeitung" (HANAK 1987), die dann in die umfangreichen qualitativen Erhebungen und Analysen mündete, die in dem Buch Ärgernisse und Lebenskatastrophen" präsentiert wurden (HANAK, STEHR & STEINERT 1989). Unter dem Einfluss der Rechtsethnologie und das heißt vor allem der Arbeiten von Sally ENGLE MERRY (Getting Justice and Getting Even 1990) und von John M. CONLEY & William O'BARR (Rules versus Relationships 1990) wurde dieser Zugang weiterentwickelt. Gelegenheit für eine derartige Orientierung bot sich im Zusammenhang mit einem recht groß angelegten Begleitforschungsprojekt, bei dem es darum ging, Erfahrungen mit der Familienmediation bei Scheidungen und in Streitigkeiten ums Kind zu gewinnen. Hier war Österreich – anders als im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs also der Mediation im Bereich des Kriminalrechts – ein Nachzügler gegenüber der Entwicklung in den westlichen Ländern. Paare, die eine Mediation in Anspruch nahmen, wurden also damals verglichen mit solchen, die durch ein Scheidungsverfahren oder ein pflegschaftsgerichtliches Verfahren gegangen waren. Der Kontakt mit den Mediationspaaren wurde über die Mediatoren hergestellt, für den Zugang zu denjenigen, die nur durch das Gerichtsverfahren gegangen waren, mussten wir uns der Gerichte bedienen, die entsprechende Schreiben an ein Sample von "Fällen" verschickten. Auf freiwilliger Basis haben wir dann intensive Gespräche mit Paaren, mit Männern und Frauen getrennt, geführt. Wir haben diese Gespräche nach etwa ein bis eineinhalb Jahren wiederholt. Und wir haben mit MediatorInnen ausführlich über jeden von ihnen bearbeiteten Fall gesprochen, von den RichterInnen allerdings meist nur kurze Kommentare eingeholt. Es war im wesentlichen das gleiche Design, das dann bei dem Forschungsprojekt: "Die Wirkungsweisen strafrechtlicher Interventionen bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen" zur Anwendung kam. <zurück>

3) Bereits 1980 haben Klaus WAHL, Greta TÜLLMANN, Michael-Sebastian HONIG und Lerke GRAVENHORST dieses Problem angesprochen, nachdem sie am Münchener Jugendinstitut eine Untersuchung zum Leben in Familien der Unterschicht durchgeführt hatten, um daraus "Anstöße für eine neue Familienpolitik" zu gewinnen. Im Vorwort zu dem daraus entstandenen Buch mit dem Titel "Familien sind anders!" haben sie ihren Zweifeln und Bedenken Ausdruck verliehen; und dies angesichts ihres sehr erfolgreichen und vielfach auch persönlich sehr befriedigenden methodischen Vorgehens. Sie haben damals resümiert: "Was uns ein schlechtes Gewissen macht, ist die allgegenwärtige Tendenz, das persönliche Leben von Individuen durch immer feinere Erfassungsmethoden und eine immer weiter entwickelte Datenverarbeitung in den administrativen Griff zu bekommen". Knapp zehn Jahre später bin ich auf einen anderen Versuch, mit diesem Problem umzugehen, gestoßen. In Norwegen hat eine Gruppe von feministischen Rechtssoziologinnen um Anne HELLUM (HELLUM & FASTVOLD 1988) im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Familiensituation von Frauen ihre Erhebungstätigkeit mit einer Rechtsberatung verknüpft; aber das lässt sich wohl nur selten bewerkstelligen. <zurück>

4) Die quantitative "Rahmenerhebung" wurde von meinem Mitarbeiter Bernhard HÖNISCH durchgeführt. Sowohl die Verfahrensbeobachtungen als auch die KlientInnen und ExpertInnengespräche musste ich alleine machen. Bei der Dateninterpretation waren wir dann wieder zu zweit. <zurück>

5) FLICK bezeichnet als Perspektiven-Triangulation den Einsatz unterschiedlicher Zugänge innerhalb eines insgesamt qualitativ verfahrenden Untersuchungsansatzes, also die Kombination von interpretativen und rekonstruktiven Methoden. Im übrigen gibt es ein weiteres Verwendungsfeld des Begriffs der Triangulation – und das ist in diesem Zusammenhang nicht uninteressant: In der Psychoanalyse, dort wo sie sich mit der systemischen Familientherapie verbindet, spricht man vom Phänomenen der Triangulierung in den Eltern-Kind-Beziehungen (siehe dazu Helmuth FIGDOR 1994, S.76ff.). Damit ist gemeint, dass die Art der Beziehung des Kindes zum Vater nicht nur per se, sondern auch in Hinblick auf die Mutter-Kind-Beziehung Bedeutung hat; es handelt sich also um eine Wirkungs-Triangulierung! <zurück>

6) Eine eingehende Beschreibung des Verfahrens des österreichischen ATA und der Form seiner Anwendung auf Fälle von Gewalt in Paarbeziehungen findet sich im Rahmen des zweibändigen Forschungsberichts des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie "Die Wirkungsweisen strafrechtlicher Maßnahmen bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen" (HÖNISCH & PELIKAN 1999, S.157ff.). <zurück>

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Zur Autorin

Christa PELIKAN ist Rechtssoziologin und Sozialhistorikerin, seit seiner Gründung 1973 Mitarbeiterin des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in Wien. Ihre Arbeitsgebiete sind einerseits das Familien- und Kindschaftsrecht, anderseits das Strafrecht. Während der letzten Jahre standen umfangreiche Begleitforschungsprojekte zur Familienmediation und zum Außergerichtlichen Tatausgleich (Täter-Opfer-Ausgleich) im Mittelpunkt.

Kontakt:

Christa Pelikan

Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie
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Fax: 0043-1-526 15 16-10

E-Mail: christa.pelikan@irks.at
URL: http://www.irks.at

Zitation

Pelikan, Christa (2002). Die Wirkungsweise strafrechtlicher Interventionen bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen. Der Strafprozess und der Außergerichtliche Tatausgleich im Vergleich – Qualitative Methoden der Datenerhebung und der Datenanalyse [55 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 3(1), Art. 16, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0201169.

Revised 2/2007

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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