Volume 2, No. 1, Art. 14 – Februar 2001
Logographische Analyse sozial prozessierender Texte
Annette Schmitt, Ulrich Mees & Uwe Laucken
Zusammenfassung: Die Arbeit umfasst vier Teile: Im ersten Teil wird der Gegenstand logographischer Forschung sowie das gedankliche Fundament der logographischen Auffassung, Verarbeitung und Aggregierung von Textdaten erläutert. Es geht um Texte zu einem umrissenen Thema, die in einem bestimmten Diskurszusammenhang erstellt und ausgetauscht werden. Welche semantischen Einheiten, in welchem Verweisungszusammenhang, kennzeichnen diese? Dies zu wissen, ist aufschlussreich zum Verständnis der psychischen und sozialen Strukturierung menschlichen Zusammenlebens. Im zweiten Teil werden die einzelnen Verfahrensschritte der logographischen Textanalyse vorgestellt. Wie kommt man von freisprachlichen Texten über die Erstellung eines Kategoriensystems zu Aussagen über kulturell tradierte Angebote zur Erfassung und Ordnung gelebter Wirklichkeit? In diesem Zusammenhang diskutieren wir, welche Phasen des logographischen Forschungsprozesses eher qualitativem, welche eher quantitativem Denken zuzuordnen sind, und was diese Differenzierung zum Verständnis der logographischen Vorgehensweise beitragen kann. Im dritten Teil werden Beispieluntersuchungen kurz skizziert. Zum einen handelt es sich um Beschwerdebriefe über Lärm. Zum anderen geht es um niedergeschriebene Geschichten selbst erlebter Eifersucht. Im vierten Teil schließlich diskutieren wir zusammenfassend die Rolle von qualitativen und quantitativen Methoden in der Logographie.
Keywords: Logographie, Textanalyse, Erfassung transsubjektiven Wissens
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand und Voraussetzungen des logographischen Ansatzes
1.1 Schrittweise Bestimmung des Gegenstandes
1.2 Umgangswissen als sozialpraktische Ressource
1.3 Thematische Abgrenzung eines Bereichs des Umgangswissens
1.4 Materialien, in denen sich Umgangswissen manifestiert
1.5 Aggregierbarkeit der Textdaten
2. Verfahrensschritte der Logographie
2.1 Formale Idee eines möglichen Ergebnisses
2.2 Aussagenanalytische Transkription
2.3 Thematische Gruppierung nach Leerstellen
2.4 Erschließen eines Setzungsfundaments
2.5 Verweisungsgeregelte Ausfüllungsbeziehungen
2.6 Ergebnis einer logographischen Analyse
2.7 Vergleichende Besetzungsanalysen
3. Zwei Beispiele logographischer Analyse
3.1 Erstes Beispiel: Logographie der Gegenwehr
3.2 Zweites Beispiel: Logographie der Eifersucht
4. Zusammenfassend: Die Rolle qualitativer und quantitativer Methoden in der Logographie
Zur Autorin und zu den Autoren
1. Gegenstand und Voraussetzungen des logographischen Ansatzes
1.1 Schrittweise Bestimmung des Gegenstandes
Das Thema der Sozialpsychologie sind Menschen und ihr Zusammenleben. Dieses Leben findet immer schon statt. Menschen werden hineingeboren. Sie können und müssen irgendwie mitmachen. Niemand kann sich dem Mitmachen entziehen. – Die logographische Analyse wendet sich diesem Zusammenleben zu. [1]
Wer sich dieses soziale Zusammenleben zum Gegenstand nimmt, um zu erforschen, worin es besteht, wie es vonstatten geht und warum so und nicht anders, der muss sich zunächst entscheiden, wie er diesen Gegenstand gegenständlich setzen will. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Das Zusammenleben kann gesetzt werden als Ausschnitt des physischen Kosmos. Dann wird aus ihm beispielsweise ein "zeitgeographisches" (HÄGERSTRAND 1976) Geschehen. Es gibt dann geographische Gegebenheiten, darin sind Menschen als bewegliche Körper plaziert und in der Zeit verändern sich deren Plazierungsverhältnisse. Beispiel: Menschenbewegungen in einem Dorf im Verlauf eines Tages. Man kann menschliches Zusammenleben aber auch als einen Ausschnitt eines semantischen Kosmos setzen. Dann gibt es Menschen, deren Tun und Lassen Bedeutung hat, die sich und ihr Tun und Lassen wechselseitig deuten und die deutungsabhängig handeln. Diese Menschen leben in einer bedeutungshaltigen Welt: Mitmenschen, deren Tun und Lassen, ihre Werke, Straßenkreuzungen, Häuser, aber auch Bäume, Berge, Flüsse und so weiter, all diese Größen haben eine umgangsbezügliche Bedeutung und entsprechend handeln die Menschen mit ihnen und ihnen gegenüber. – Die logographische Analyse setzt ihren Gegenstand als einen Teil des semantischen Kosmos. Diese Bestimmung begründet auch ihren Namen: Der Logographie geht es um das Beschreiben (graphein) von Bedeutungen (logos) und ihren Verweisungszusammenhängen. [2]
Im semantischen Kosmos lassen sich abgrenzbare Zusammenhänge finden. Ein Zusammenhang ist abgrenzbar, wenn in ihm die semantischen Einheiten vorrangig aufeinander verweisen. Zwei Arten solcher Zusammenhänge lassen sich trennen – individual- und sozialsemantische. Bei individualsemantischen Zusammenhängen geht es um Zusammenhänge zwischen Einheiten, die den Lebensvollzug eines einzelnen Menschen ausmachen. Beispielfrage: Warum schießt der Fußballer X den Ball nicht auf das Tor, sondern macht einen Querpass? Bei sozialsemantischen Zusammenhängen geht es um Zusammenhänge, die verschiedene Menschen miteinander verbinden. Beispielfrage: Welcher Pass des Fußballers X erlaubte es dem Fußballer Y, dem Fußballer Z eine Vorlage für einen Torschuss zu geben? Der Individualsemantik geht es um individuozentrische Verweisungsordnungen, der Sozialsemantik um soziozentrische. – Logographisch analysieren lassen sich beide Arten von Zusammenhängen. In den hier vorgestellten Arbeiten geht es um sozialsemantische Zusammenhänge. [3]
Sozialsemantische Zusammenhänge lassen sich unterschiedlich ausgrenzen und artikulieren. Eine Möglichkeit fasst der Begriff der Sozialpraxis. Was alles in einem sozialpraktischen Zusammenhang zueinander in Beziehung gesetzt wird, sei am Beispiel nachbarschaftlicher Beziehungen zwischen Mietern eines Mietshauses erläutert:
Zu einer Sozialpraxis gehören bestimmte Personen, die in der Lage sind zu handeln. Beispiel: Nachbarn, die sich begegnen und begrüßen.
Die Handlungen sind untereinander anschlussfähig. Beispiel: Auf einen Gruß kann ein Gegengruß folgen.
Eine Sozialpraxis bedarf eines angemessenen Habitats, in dem die handelnden Personen (Habitanten) interagieren können. Beispiel: Haus, Türen, Gänge, Treppen, Garten und dergleichen.
Zu einer Sozialpraxis gehören bestimmte Normen und Regeln. Beispiele: Man hilft sich wechselseitig (= Norm). Wenn Nachbar B von Nachbar A eingeladen worden ist, so muss als nächstes Nachbar A von Nachbar B eingeladen werden (= Regel).
Ein sozialpraktischer Zusammenhang enthält vielfältige Objektivationen. Beispiel: Im Flur hinter der Eingangstür hängt ein Plan, der besagt, wann wer das gemeinsame Treppenhaus zu fegen hat.
Eine Sozialpraxis verlangt HabitantInnen mit einem bestimmten Habitus. Der Habitus muss die HabitantInnen in die Lage versetzen, praxisgerecht interagieren zu können. Ein wichtiger Habitusbestand ist das Umgangswissen. Dieses liefert HabitantInnen die Erwartungen, die ihnen den Umgang mit den anderen berechenbar machen. Beispiel: Wenn der Nachbar A nicht die Treppe fegt, obgleich er "dran" ist und es auch hätte tun können, dann muss man ihn daraufhin ansprechen und ihm deutlich machen, dass "das so nicht geht".
Eine funktionstüchtige Sozialpraxis braucht einen ausreichenden Bestand an sozial geteiltem Umgangswissen. Beispiel: Alle MieterInnen kennen den Fegeplan.
Solches sozial geteiltes Umgangswissen kann sich in verschiedenen Medien und Materialien manifestieren. Beispiel: In Gesprächen, in Klatsch und Tratsch, in Beschwerden, in Texten (z.B. in Beschwerdebriefen) u.a.m. [4]
Fassen wir zusammen: Die hier diskutierten logographischen Analysen haben sozial geteiltes Umgangswissen zu ihrem Gegenstand. [5]
1.2 Umgangswissen als sozialpraktische Ressource
Ist es das Umgangswissen wert, logographisch erforscht zu werden? Hat nicht CHURCHLAND (1981) recht, wenn er sagt, wir sollten dieses Wissen möglichst rasch in den Wissensmülleimer der Geschichte werfen – wo beispielsweise auch die Phlogiston-Theorie der Verbrennung gelandet ist? Die folgenden Zeilen sollen verständlich machen, warum wir die erste Frage klar bejahen und die zweite klar verneinen. Wir folgen hier einer Gedankenführung, die sich im Ansatz bei HEIDER (1958) finden lässt. [6]
HEIDER bittet seine LeserInnen, mit ihm ein Gedankenexperiment zu vollziehen. Man denke sich einmal die Physik und die aus ihr erwachsene Technik weg – wir landen in grauer Vorzeit. Nun denke man sich die Psychologie und ihre Techniken weg – es ändert sich im Lebensalltag nicht allzu viel. HEIDER zieht daraus nicht den sonst üblichen Schluss, dass sich darin zeige, wie erbärmlich rückständig die Psychologie sei, er folgert daraus vielmehr, dass unser Umgangswissen (bei ihm die "Common sense Psychology") wohl hervorragende Qualitäten besitzen müsse, da wir mit ihm in der Lage sind, selbst komplizierte und sich über die Zeit stark verändernde Lebenslagen hinlänglich zufriedenstellend zu artikulieren, zu strukturieren und zu bewältigen. [7]
So wie die biologische Evolution hoch funktionstüchtige Organismen hat entstehen lassen, so hat die soziokulturelle Evolution hoch funktionstüchtige Wissensgebilde hervorgebracht. "(B)roader and more flexible than other psychological languages, and at the same time, in spite of its crudeness (oder vielleicht gerade deswegen, vgl. LAUCKEN 1974), sufficiently exact to permit analysis of a wide variety of commonly experienced human interaction ..." (HEIDER 1958, S.10). [8]
Verbleiben wir in dem Gleichnis: So wie die Biologie die organischen Gebilde und ihre biofunktionalen Entstehungskontexte erforscht, so sollte die Psychologie die soziokulturellen Gebilde und deren sozialfunktionale Entstehungszusammenhänge erforschen. Und weiter: So wie BiologInnen nicht vorrangig daran interessiert sind, die bestehenden Organismen durch "bessere" zu ersetzen (gentechnische Eingriffe basteln an Bestehendem ja nur ein bisschen herum), so sollten PsychologInnen nicht vorrangig daran arbeiten, das bestehende Umgangswissen durch "besseres" zu ersetzen. Zunächst sollten PsychologInnen danach streben, zu wissen, welcher Art und welcher Beschaffenheit das soziokulturelle Evolutionsprodukt "Umgangswissen" ist und warum es sich für die Artikulation und Strukturierung des zwischenmenschlichen Zusammenlebens als so funktionstüchtig erweist. [9]
Das Umgangswissen ist überaus reich an Möglichkeiten, menschliches Leben zu artikulieren und zu strukturieren (die Dichtung gibt dafür beredte Beispiele), reicher als jede existierende psychologische, soziologische oder biologische Theorie. [10]
Die Erforschung des Umgangswissens, seines Strukturierungspotenzials und seines sozialpraktischen Einsatzes ist eine eminent psychologische Aufgabe, zumindest für jene PsychologInnen, die zwischenmenschliches Zusammenleben in seiner ganzen sozialpraktiven Tatsächlichkeit verstehen, erklären und vorhersagen wollen. Die Aufgabe der logographischen Analyse des Umgangswissens besteht mithin darin, die Eigenart und die Bauweise eines hochwertigen und sozialpraktisch unverzichtbaren soziokulturellen Evolutionsprodukts zu erforschen. [11]
Indem wir den Gegenstand, seine Einordnung und seine Erhebung so spezifizieren, stellen wir ihn in einen wissenschaftlichen Zusammenhang, der unter dem Stichwort "Sozialkonstruktivismus" firmiert (vgl. LAUCKEN 1995). Dem Sozialkonstruktivismus geht es darum, zu erforschen, wie Menschen sich in sozialen Interaktionen wechselseitig so formen, dass sie einander zugänglich und behandelbar werden. [12]
Diese Fragestellung geht zurück auf MEAD (1934). In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wird sie zur Ausgangsfrage einer "Bewegung" ("Movement", GERGEN 1985). Der Sozialkonstruktivismus soll zu einer Gegenbewegung gegen die vorherrschende "Social Cognition"-Sozialpsychologie werden. Es gilt folgende Auffassung: Bevor soziale Kognitionen (z.B. Kausalattributionen) als erklärende Größen fungieren können, bedürfen sie ihrerseits der Erklärung. Wie kommen diese Erklärungen "in die Köpfe" der Interagierenden? Und warum diese und keine anderen? [13]
Zur Beantwortung dieser Frage kann man auf HEIDER (1958) zurückgreifen. Im alltäglichen zwischenmenschlichen Umgang eignen sich Menschen die Umgangssprache der Sozialpraxis, an der sie teilnehmen, an und damit das Umgangswissen, das dieser eingebaut ist. Das sprachlich verankerte Umgangswissen ist für die Sozialkonstruktivisten eine kulturelle Ressource, die sich Menschen aneignen müssen, um in sozialen Lebenszusammenhängen interaktionsfähige Glieder sein zu können (vgl. z.B. POTTER, EDWARDS & WETHERELL 1993). Im sozialkonstruktivistischen Denkrahmen nimmt die Umgangssprache und das Umgangswissen eine zentrale Stellung ein. [14]
1.3 Thematische Abgrenzung eines Bereichs des Umgangswissens
Das Umgangswissen lässt sich nicht insgesamt in den Blick nehmen und erforschen. Man muss Bereiche abgrenzen. Dabei kann man akzentuierend unterschiedlich vorgehen.
Man kann sich einzelne Sozialpraxen vornehmen: Freundschaft, Familie, Schulklasse, Nachbarschaft, Arbeitsgruppe, Lebensmittelgeschäft und anderes mehr. MILLS (1940) unterscheidet vergleichbar zwischen verschiedenen "Societal Situations". Man kann auch an BARKERs (1968) Begriff des "Behavior Setting" denken. Gefragt wird sodann, welche Arten des Umgangswissens dabei sozial prozessiert werden und damit den interaktiven Zusammenhalt stiften. Abgrenzungskriterium ist hier die relative Geschlossenheit einer interaktiven Struktur.
Man kann sich auch Bereiche des Umgangswissens vornehmen, die in verschiedenen Sozialpraxen prozessiert werden. So mag man sich beispielsweise fragen, welcher Art das Umgangswissen ist, das sich um die Differenz Vertrauen/Misstrauen entfaltet. Was ist mit dieser Differenz gemeint? Wann kann man vertrauen, wann muss man misstrauen? Was muss man tun, wenn man misstraut, was darf man tun, wenn man vertraut? ... und dergleichen Fragen mehr (vgl. SMEDSLUND 1997). Ist dies ein abgrenzbarer Bereich des Umgangswissens? Und, falls ja, wie wird er dann in verschiedenen Sozialpraxen (vgl. z.B. SCHWEER 1997) spezifiziert? Abgrenzungskriterium ist hier ein begriffliches.
Natürlich lassen sich auch beide Verfahren der Abgrenzung koppeln. So kann man sich beispielsweise Nachbarschaftsbeziehungen vornehmen und sich fragen, ob in deren Vollzug bei bestimmten Gelegenheiten ein typisches Muster des Umgangswissens strukturierungsleitend wird – etwa ein Wissen, wann ein Fall von Gegenwehr vorliegt und was dann zu tun ist. [15]
Dabei muss man stets mit irgendwelchen Abgrenzungen beginnen. Ob diese sich im weiteren Verlauf der logographischen Analyse als sinnvoll und als haltbar erweisen, muss sich zeigen. Ausgangsabgrenzungen müssen zu jedem Zeitpunkt revidierbar sein. [16]
1.4 Materialien, in denen sich Umgangswissen manifestiert
Um einen abgegrenzten Bereich des Umgangswissens erforschen zu können, muss man seiner irgendwie habhaft werden. Er muss sich in irgendwelchen Materialien manifestieren, die als Datenmaterial taugen. Dies mögen Sprechhandlungen sein, Klatsch und Tratsch, gesprochene Worte, erstellte Werke, ausgetauschte Briefe oder Emails, Tagebuchaufzeichnungen und dergleichen mehr. In einem weiten Sinn des Wortes geht es meist um Texte oder textanaloge Gegebenheiten. [17]
Bei der Auswahl bestimmter Texte als Datenmaterial muss gründlich überlegt werden, ob die gewählten Texte für das interessierende Umgangswissen wirklich einschlägig sind. Die Begründungslast liegt bei den Auswertenden. Je nach der Art des abgegrenzten Umgangswissens werden sie unterschiedliche Einschlägigkeitsüberlegungen anstellen müssen. Interessieren sie sich für das Umgangswissen, das eine bestimmte Sozialpraxis durchzieht und erhält, so werden sie solche Texte suchen, die in ihr tatsächlich anfallen. Liegen diese nicht vor, so werden sie versuchen, Situationen zu inszenieren, in denen sie anfallen (z.B. eine Diskussionsrunde veranstalten oder sich etwas erklären oder erzählen lassen). Interessieren sie sich für transpraktisch gültiges Umgangswissen (z.B. Wissen zur Herstellung einer Vertrauensbeziehung), so müssen sie Texte ausfindig machen, die dieses Thema ansprechen und die möglichst verschiedenen Sozialpraxen (z.B. Freundschaftsbeziehung, Geschäftsbeziehung) entstammen. Manche Sozialpraxen sind stärker vertextet (z.B. Geschäftsbeziehungen) als andere (z.B. Freundschaftsbeziehungen). Interessiert man sich für schwach manifest vertextete Beziehungen, so bleibt einem nichts anderes übrig, als die Erstellung von Texten zu inszenieren (z.B. die Geschichte eines selbst erlebten Vertrauensbruchs erzählen zu lassen). [18]
Auch hier gilt natürlich wie bei jeder Suche nach Daten, die den interessierenden Gegenstand möglichst gut indizieren sollen, dass dies auch eine Art detektivischer Arbeit ist. Welche textuellen Spuren hat eine Sozialpraxis hinterlassen? Befragungsdaten sollte man nur im Notfall verwenden, weil man mit ihnen nur dem auf die Spur kommt, was man antizipierend vorentworfen hat. Zugestanden, ohne Vorentwürfe geht nichts, doch kann man diese mehr oder weniger offen halten. So sind narrative Befragungen offener als Fragen mit Mehrfach-Wahl-Antworten. [19]
Es ist das Bestreben der Logographie, vorrangig mit sozialpraktisch eigenproduzierten Textdaten zu arbeiten. Deren inhaltliche Vielfalt und formale Uneinheitlichkeit sind es ja gerade, die das aufwendige Analyseverfahren erforderlich machen. [20]
1.5 Aggregierbarkeit der Textdaten
Das Umgangswissen ist ein sozialsemantisch gesetzter Gegenstand. Es ist Teil des Habitus der HabitantInnen eines sozialpraktischen Habitats und objektiviert sich in verschiedenen sozial prozessierten (möglicherweise transsubjektiv vorliegenden) Texten. Das Umgangswissen ist ein den HabitantInnen gemeinsames Wissen, denn nur als solches kann es die Funktion erfüllen, ein einigermaßen reibungsloses Zusammenleben zu ermöglichen. Und die vorliegenden Texte müssen sich mit diesem Umgangswissen decken. Wenn wir dies aber so setzen, dann dürfen die von verschiedenen Personen produzierten Texte und die objektiviert irgendwo vorliegenden aggregiert werden. [21]
Ein Beispiel mag dies plausibel machen: Wenn wir in einem uns fremden Land die Regeln, die das interaktive Verkehrsgeschehen an einer Straßenkreuzung koordinieren, erforschen wollen, dann können wir die beobachteten Handlungen (z.B. das Stoppen eines Autos, wenn die Ampel auf Rot schaltet) verschiedenster VerkehrsteilnehmerInnen aggregieren. Erkunden und erfahren wir ferner, dass es zu dieser Sozialpraxis Texte gibt (z.B. Gesetze, Anordnungen, Lehrmaterialien, Prozessakten), die die Verkehrsabstimmung der VerkehrsteilnehmerInnen thematisieren, so können wir auch diese aggregieren und das Ergebnis mit dem der Verkehrsbeobachtungen vergleichen. Sollte es keine einvernehmlichen Regeln geben, denen konkrete Verkehrsteilnahmehandlungen gehorchen, so werden wir mit unserem Bemühen, solche zu finden, scheitern. Im Erfolg oder im Scheitern der Aggregierung von Regeln liegt gleichsam ein Test, ob die Ausgangsvermutung eines zugrundeliegenden intersubjektiv geteilten Wissens angemessen ist oder nicht. [22]
Diese Aggregierbarkeitsvermutung kann man auch auf die logographische Verarbeitung transsubjektiv vorliegenden Wissens übertragen. Schulungsmaterialien für die Verkehrserziehung, Polizeiakten von Verkehrsdelikten, Begründungen von Gerichtsurteilen und dergleichen mehr kann man aggregierend aufarbeiten, weil der Gegenstand als sozialsemantischer (und nicht als individualsemantischer) konzipiert ist. [23]
2. Verfahrensschritte der Logographie
In diesem Abschnitt soll erläutert werden, mit welchen Schritten man, ausgehend von geeignetem Textmaterial, zu dem Ergebnis kommt, einen bestimmten Bereich des Umgangswissens erfasst zu haben. Für die einzelnen Arbeitsschritte einer logographischen Analyse, (1) aussagenanalytische Transkription, (2) thematische Gruppierung nach Leerstellen, (3) Erschließung eines Setzungsfundaments, (4) Erschließung verweisungsgeregelter Ausfüllungsbeziehungen und schließlich (5) vergleichende Besetzungsanalysen, wird jeweils das Zusammenspiel qualitativer und quantitativer Verfahren diskutiert. Auch werden einige Möglichkeiten eigenständiger quantitativer Analysen besprochen, die sich der logographischen Analyse im engen Sinn anschließen können. [24]
2.1 Formale Idee eines möglichen Ergebnisses
Um ein Verfahren erläutern zu können, muss man wissen, worauf es abzielt. Was soll am Ende herauskommen – nicht bereits konkret inhaltlich, sondern abstrakt formal? Gesucht ist eine verweisungsgefügte Leerstellenordnung. [25]
Der Begriff der Leerstelle ist der Valenz- bzw. Abhängigkeitsgrammatik entlehnt. Dort heißt es, dass Verben strukturelle Ordnungskerne verständlicher Sätze sind. Jedes Verb eröffnet um sich herum einen Satz an Leerstellen, die ausgefüllt werden müssen (obligatorische Leerstellen) oder zusätzlich können (fakultative Leerstellen), um einen verständlichen Satz zu ergeben. Das Verb "gehen" ruft folgende Fragen wach: wer geht, wo geht er, wann geht er, wohin geht er, warum geht er, wie geht er, mit wem geht er und anderes mehr. Jede dieser Fragen umreißt eine Leerstelle des Verbs "gehen". Und die Leerstellen sind untereinander verweisungsgefügt. Dies in zweierlei Weise: [26]
Zum einen hinsichtlich der Leerstellen untereinander, gleichsam ihre Verweisungsarchitektur betreffend. Beispiel: Die Leerstelle, die die Wie-Frage thematisiert, setzt die Leerstelle, die die Wer-Frage thematisiert, voraus. [27]
Zum anderen hinsichtlich fallspezifischer Ausfüllungen verschiedener Leerstellen. Beispiel: Wird bei der Warum-Leerstelle gesagt, der Gehende brauche noch heute ein Buch, und bei der Wann-Leerstelle, es sei kurz vor Geschäftsschluss, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass bei der Wie-Leerstelle gesagt wird, er gehe schnellen Schrittes. Allgemein lässt sich zu Ausfüllungsbeziehungen Folgendes sagen. Wird eine Leerstelle inhaltlich spezifiziert, dann sind die Freiheitsgrade, eine andere Leerstelle zu spezifizieren, eingeschränkt. [28]
Dieses schlichte Ordnungsmodell greifen wir auf und übertragen es auf die Erfassung und Darstellung der Ordnung des Umgangswissens. Nehmen wir als Beispiel das Umgangswissen zum Vertrauen. Wir meinen dieses Umgangswissen erfasst und dargestellt zu haben, wenn wir die Leerstellen gefunden haben, die dieses Wissen ausmachen. Wir haben die Leerstellen dann gefunden, wenn alle Fragen, die zum Verständnis einer konkreten Vertrauens- bzw. Misstrauensbeziehung gehören, als Fragen ausgewiesen werden können, die eine explizierte Leerstelle fallspezifisch ausfüllen. Die Leerstellen sind gleichsam Bereiche eines Fragenraumes, der sich eröffnet, wenn ein bestimmter Bestand des Umgangswissens thematisiert wird. Und auch hier gehen wir davon aus, dass die Leerstellen untereinander verweisungsarchitektonisch und hinsichtlich der Fallspezifizierung ausfüllungsdynamisch strukturiert sind. [29]
Mit dieser inhaltlich wenig festlegenden formalen Idee starten wir eine logographische Analyse. Historisch gesehen stand diese Ordnungsidee freilich nicht am Anfang unserer logographischen Bemühungen, sondern hat sich erst in deren Verlauf als ordnungstauglich erwiesen. Jetzt beginnen wir mit ihr. [30]
2.2 Aussagenanalytische Transkription
Gesetzt den Fall, es sei uns gelungen, eine ausreichende Anzahl an Texten (z.B. Zeitschriftenartikel), in denen sich der interessierende Bereich des Umgangswissens (z.B. Vertrauen, Bedingungen seiner Herstellung und seines Bruchs) manifestiert, zu beschaffen. Wenn wir diese Texte auf eine möglicherweise gemeinsame Leerstellenordnung hin durchforsten wollen, dann müssen wir sie vergleichen. Damit wir sie vergleichen können, müssen wir sie vergleichbar machen. Wie können wir dies leisten? [31]
Wir müssen eine gemeinsame Sprache finden, in die sich die verschiedenen Texte transkribieren lassen. Dazu müssen wir ein Kategoriensystem erarbeiten, dem sich die konkreten Aussagen bzw. Sinneinheiten, wie wir sie in den Texten vorfinden, zuordnen lassen. Die Texte werden gleichsam zu Ankreuzmustern in einem Kategoriensystem. Diese Zuordnung jeder einzelnen Aussage zu genau einer der Kategorien eines Kategoriensystems ist der aufwendigste Arbeitsschritt der logographischen Analyse. Er ist aufwendig, weil das Kategoriensystem einige Ansprüche erfüllen muss:
Anspruch der Textnähe : Die Kategorien sollen nicht stärker als nötig vom konkret Gesagten abstrahieren. Es bereitet wenig Mühe, ein paar hoch abstrakte Kategorien zu finden, denen sich die Textaussagen zuordnen lassen. Tut man dies, so besteht die Gefahr, dass man bereits hier (bei der Datenaufbereitung) dafür sorgt, dass das erwartete Erkenntnisziel (eine aufnahmefähige Leerstellenordnung zu finden) auf jeden Fall erreicht wird. Das Kategoriensystem sollte deshalb den vorliegenden Texten kategorial möglichst nahe sein. Ein gewisse Abstraktion bleibt freilich unvermeidbar (und damit ein Informationsverlust).
Anspruch der Vollerfassung : Das Kategoriensystem muss so umfassend angelegt sein, dass alle thematisch relevanten Aussagen, die in den Texten vorkommen, erfasst werden können. Wenn es das Erkenntnisziel ist, die Eigenart des Umgangswissens, das bestimmte Texte möglich und verständlich macht, widerzuspiegeln, dann können wir bei der Texterfassung nicht auswählen. [32]
Ein Kategoriensystem zu erstellen, das diesen Ansprüchen nahe kommt, ist sehr denkaufwendig, da sich diese Denkarbeit nicht algorithmisieren lässt. Es handelt sich um ein materialgebundenes, kreatives und konstruktives Denken. Es ist iterativ und folgt der Versuchs-Irrtums-Logik. Die zentralen Denkakte sind: Bestimmen und Unterscheiden, Vergleichen, Verallgemeinern und Spezifizieren. Bei der Lektüre einer Textpassage fällt einem eine mögliche Kategorie ein. Mit dieser Kategorie liest man andere Texte. Man stellt fest, dass dieser Kategorie Entsprechendes dort nicht zu finden ist. Man verwirft die Kategorie. Es fällt einem eine andere ein. Nun liest man mit dieser andere Texte. Vielleicht lassen sich dieser neuen Kategorie Aussagen verschiedener Texte zuordnen. Dann setzt man diese provisorisch fest. So verfährt man mit der nächsten Kategorie ... und so geht es weiter, bis man einen Satz von Kategorien, die auch untereinander zusammenpassen, erarbeitet hat, der den genannten Ansprüchen genügt. Genügt er diesen Ansprüchen, so kann er als inhaltlich valide angesehen werden. [33]
Dieser zentrale Arbeitsschritt ist grundlegend qualitativer Art: Man entwickelt auf dem Hintergrund eigener kultureller und sprachlicher Kompetenzen abstrahierende Oberbegriffe für das in den Texten konkret Gesagte und subsumiert konkret Gesagtes wiederum diesen Oberbegriffen. Dies erfordert – wie im Grunde jede Art des Textverständnisses – einen interpretativ-verstehenden Umgang mit dem Material, der nur von jemandem geleistet werden kann, der dem Sprach- und Kulturkreis, dem die Texte entstammen, zugehört oder sich ihm zugehörig gemacht hat. Hier gilt das Gleiche, was z.B. für LinguistInnen gilt. Auch GrammatikforscherInnen müssen wissen, was ein verständlicher Satz ist und was unverständlich ist und bleibt. [34]
Die logographische Herangehensweise fragt nun nicht im Sinne etwa einer tiefenpsychologischen Deutung nach dem "Eigentlich-Gemeinten-aber-nicht-Gesagten", sondern, viel schlichter, nach dem "Im-Kern-Gemeinten", das aus der Schale individueller Formulierungen herauszuschälen ist. Diese Abstraktion erfordert insofern einen interpretativ-verstehenden Umgang, als wir es bei der Auswertung mit variantenreichen und häufig vieldeutigen sprachlichen Einheiten zu tun haben: Sprache erlaubt es sowohl, ein und denselben Bedeutungskern in verschiedenster Weise auszudrücken, als auch in einer Formulierung vielfältige mögliche Bedeutungskerne mitschwingen zu lassen. Um die Kernbedeutung einer konkreten Aussage erschließen und zwischen konkurrierenden Lesweisen entscheiden zu können, muss somit häufig der Kontext des untersuchten thematischen Feldes (bspw. "Vertrauen", "Gegenwehr" oder "Eifersucht") sowie der Kontext des gesamten untersuchten Textes herangezogen werden. [35]
Diese qualitative Aufarbeitung der Texte ist jedoch nicht völlig frei von quantitativen Auswertungsschritten, wenn diese auch in wenig formalisierter Form durchgeführt werden. So werden bei der Entwicklung des Kategoriensystems provisorisch festgelegte Kategorien nach im Grunde quantitativen Kriterien verworfen, akzeptiert oder modifiziert. Vorläufig festgelegte Kategorien, die selten genutzt werden, werden verworfen oder mit semantisch naheliegenden Kategorien zusammengefasst; Kategorien, die häufig genutzt werden, werden in zwei oder mehrere differenziertere Kategorien aufgespalten. Diese quantitativen Kriterien "häufig" und "selten" wenden wir jedoch nicht in bezug auf formale Grenzwerte an, bei deren Über- bzw. Unterschreitung wir die Verwendung einer Kategorie als "zu häufig" oder "zu selten" bewerten. Sie dienen uns vielmehr als zusätzliche Entscheidungshilfen, die aber immer in Zusammenhang mit inhaltlichen Kriterien gesehen werden müssen: Eine zwar häufig genutzte Kategorie, die aber für unser Anliegen nicht viel "hergibt" (z.B. weil entsprechende Aussagen lediglich zu dem einschlägigen Thema hinführen), erfordert keine weitere Differenzierung. Umgekehrt kann eine selten genutzte Kategorie erhalten bleiben, wenn sie für das zu erschließende Leerstellengefüge besonders relevant erscheint. [36]
Wesentlich stärker im Denkrahmen der quantitativen Methodik verbleiben wir bei der Bewertung der Güte des Kategoriensystems. Zur Bestimmung der Güte textanalytischer Instrumente werden zum einen spezielle, den qualitativen Methoden angemessene Kriterien vorgeschlagen (vgl. MAYRING 1995). Für ein differenziertes Kategoriensystem bietet sich jedoch zuerst der quantitative "Klassiker", nämlich die Bestimmung der Inter-Rater-Reliabilität, an (vgl. KRIPPENDORFF 1980). [37]
Die Zuverlässigkeit des Kategoriensystems wurde in unseren bisherigen Untersuchungen sowohl als prozentuale Übereinstimmung zwischen verschiedenen KodiererInnen (Inter-Rater-Reliabilität) als auch zwischen wiederholten Kodierungen der gleichen KodiererInnen (Intra-Rater-Reliabilität) bestimmt. Für beide Reliabilitätswerte haben wir festgelegt, dass eine Übereinstimmung von mindestens 75% vorliegen muss. Wir bestimmten also im vorhinein quantitative Kriterien, anhand derer wir das entworfene Kategoriensystem sowie seine Handhabung durch die KodiererInnen unabhängig von qualitativen Überlegungen bewerteten. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, so ist eine Überarbeitung des Instruments bzw. weiteres Training der KodiererInnen erforderlich. [38]
Als weiteres quantitatives Gütemaß bestimmten wir den Grad der Vollerfassung, den unsere Instrumente erlauben. Dieses Gütekriterium ist wegen unseres spezifischen Erkenntnisziels (s. o.) bedeutsam für unsere Instrumente – für andere textanalytische Untersuchungen, die bspw. an bestimmten, eng umrissenen Merkmalen des Materials interessiert sind, mag der Grad der Vollerfassung völlig bedeutungslos sein. In unseren Untersuchungen legten wir im vorhinein fest, dass mindestens 90% der in unserem Material enthaltenen Aussagen einer inhaltlichen Kategorie des entsprechenden Instruments zugeordnet werden können. Auch dieses Maß benutzen wir zum einen dazu, die Qualität der Auswertung begleitend zu überprüfen, zum anderen dazu, abschließend zu belegen, dass unsere Instrumente die festgelegten Standards erfüllen. [39]
Zur weiteren Überprüfung der Güte unserer Kategoriensysteme führen wir Fehleranalysen durch. Dabei interessiert uns, welche Arten von Fehlern für nicht übereinstimmende Kodierentscheidungen verantwortlich sind. Wir unterscheiden dabei drei Fehlerarten: (1) Verwechslungen zwischen Kategorien, (2) Überinterpretationen (bei denen der/die Kodierende eine Aussage einer eigenen inhaltlichen Kategorie zuordnet, die korrekterweise hingegen als Teil einer bereits gewählten Kategorie oder als Sonderkodierung behandelt werden müsste) und (3) Auslassungen (dem Gegenstück zu Überinterpretationen). Diese Fehleranalyse führen wir für die einzelnen Kategorien des jeweiligen Instruments durch und können so erkennen, welche Kategorien noch verbessert werden müssen. So sind Kategorien, die häufig verwechselt werden, besser gegeneinander abzugrenzen; Kategorien, die häufig übersehen werden, sind durch weitere Ankerbeispiele zu spezifizieren; Kategorien, die häufig überinterpretiert werden, sind durch Beispiele nicht zu kodierender Aussagen einzugrenzen. [40]
In der ersten Auswertungsphase der Logographie, der aussagenanalytischen Transkription, sind qualitative und quantitative Herangehensweisen also insoweit verwoben, als die Resultate qualitativen Arbeitens an quantitativen Standards gemessen werden. Quantitative Methoden dienen uns dabei dazu, die Zuverlässigkeit unseres Auswertungsinstruments, auf dem schließlich alle weitergehenden Analysen basieren, zu kontrollieren und zu belegen. [41]
Eine weitere (und prinzipielle) Verknüpfung von qualitativen und quantitativen Methoden besteht darin, dass wir mit der beschriebenen Verkodung von den konkreten Texten abstrahieren (s.o.): Wir subsumieren damit individuell formulierte Aussagen unter allgemeine Begriffe – aus einer Sammlung einzigartiger Texte wird in diesem Prozess eine Sammlung von Mustern der Nutzung gemeinsamer Kategorien. Von der Qualität einzelner Texte kommen wir so zu der Quantität, mit der bestimmte Kategorien in diesen Texten vorkommen. Damit schaffen wir die Voraussetzung für weitere Auswertungsschritte, die sich nicht auf die individuelle, sondern auf sozial geteilte Artikulationen des betreffenden Themenfeldes beziehen. [42]
2.3 Thematische Gruppierung nach Leerstellen
Ist es gelungen, ein Kategoriensystem zu erarbeiten, in das sich alle einschlägigen Texte gleichsam als Muster angekreuzter Kategorien übertragen lassen, dann kann man dieses Kategoriensystem in der Absicht analysieren, ordnungstaugliche Leerstellen ausfindig zu machen. Bei dieser Suche versetzen wir uns in die Lage eines Menschen, dem das interessierende Umgangswissen praktisch vertraut ist und den eine bestimmte Frage bewegt. Er möchte über eine bestimmte Angelegenheit (z.B. über einen Vertrauensbruch) Bescheid wissen. Nun erhält er die Gelegenheit, einen Satz von Fragen zu stellen. Welche Fragen werden gestellt? Jede Frage ist ein Kandidat für eine mögliche Leerstelle eines potenziellen Fragenraumes. Mit solchen Leerstellenkandidaten geht man zurück zu den transkribierten Texten, um diese nun daraufhin zu durchforsten, welche Kategorien Antworten auf die mit der Leerstelle verbundene Frage darstellen. Lassen sich solche Kategorien ausfindig machen, so werden sie als zu einer Leerstelle gehörend gruppiert. In dieser Weise wird verfahren, bis eine Leerstellenordnung gefunden ist, der sich alle Kategorien des Kategoriensystems thematisch eindeutig zuordnen lassen. Diese Leerstellenordnung ist insofern eine Ordnung, als die Leerstellen natürlich nicht unverbunden nebeneinander liegen, sondern einer internen Verweisungsarchitektur gehorchen. Das Findeverfahren sorgt dafür, dass dies so ist. [43]
Dieses Vorgehen, das Finden einschlägiger Fragen und die Zuordnung der inhaltsanalytischen Kategorien zu möglichen Antworten, ist nur schwer von einer einzelnen Person zu leisten. Es bietet sich hier eine Gemeinschaftsarbeit an, die eine konsensuelle Absicherung der Zuordnungen ermöglicht. In diese Konsensbildung eingeschlossen sind wohl in der Regel nur die analysierenden ForscherInnen. Prinzipiell spräche nichts dagegen, diesen Kreis um die TextproduzentInnen zu erweitern, dies besonders dann, wenn Unklarheiten vorliegen. [44]
Die Güte einer so entworfenen und entwickelten Leerstellenordnung erweist sich darin, dass die in das Kategoriensystem transkribierten Aussagen der vorliegenden Texte sich den Leerstellen schlüssig zuordnen lassen. Die Zuordnungsschlüssigkeit lässt sich in zweierlei Weise empirisch prüfen, wobei wiederum, wie auch bei der Prüfung der Güte des Kategoriensystems, quantifizierende Aspekte ins Spiel kommen:
Zustimmend: Man kann kompetente KennerInnen des Umgangswissens befragen, ob sie den Zuordnungen zustimmen. Dieses Ausmaß der Zustimmung lässt sich quantifizieren, etwa indem man die befragten ExpertInnen bittet, die Plausibilität unserer Entscheidungen auf einer Ratingskala einzuschätzen. Denkbar ist es auch, alternative Zuordnungen zur Entscheidung vorzugeben und den Anteil der Übereinstimmungen mit unseren Entscheidungen zu bestimmen.
Erzeugend: Man kann eine Leerstellenordnung benutzen, um von ihr ausgehend neue Texte zu generieren. Wenn diese für kompetente KennerInnen verständlich und akzeptabel sind, dann spricht das für die Güte der Leerstellenordnung. Auch diese Prüfung kann in formalisierter, quantifizierender Weise erfolgen. Beispielsweise kann man Texte generieren, die der Analyse zufolge obligatorische Leerstellen ausfüllen und deren Aussagen der erschlossenen Verweisungslogik folgen, und solche, die eine oder mehrere obligatorische Leerstellen "leer" lassen und (unserer Erkenntnis nach) "unlogische" Muster von Aussagen beinhalten. Geprüft werden kann nun die Hypothese, dass Texte des ersten Typs als sinnvolle Beispiele für Artikulationen des betreffenden thematischen Feldes eingeschätzt werden (z.B. als Schilderungen eines Vertrauensbruchs), Texte des zweiten Typs jedoch nicht. Möglich ist selbstverständlich auch eine abgestufte Abweichung von den "Konstruktionsvorschriften" des entsprechenden Leerstellengefüges und das Erfragen dementsprechend abgestufter Urteile der Sinnhaftigkeit der Texte. [45]
2.4 Erschließen eines Setzungsfundaments
Wenn man sich die Verweisungsarchitektur einer tauglichen Leerstellenordnung anschaut (welche Leerstellen hängen mit welchen anderen so zusammen, dass sie einander verweisungssemantisch bedürfen – zum Beispiel als Voraussetzung), dann kann der setzungsanalytische Erschließungsschritt beginnen. "Kantisch" gesprochen geht es nun um die Suche nach den Bedingungen der Denkmöglichkeit der Leerstellenordnung. Bei der Logographie naiv-psychologischen Umgangswissens geht es zumeist um die setzungsanalytische Explikation fraglos gestellter umgangsanthropologischer Grundannahmen. So mag sich beispielsweise herausstellen, dass ein bestimmtes leerstellengeordnetes Umgangswissen nur dann sinnvoll gedacht werden kann, wenn in ihm von einem Menschen ausgegangen wird, der in der Regel frei und eigenverantwortlich zu handeln vermag. [46]
Solche grundlegenden Annahmen werden zumeist nicht ausdrücklich angesprochen. Angesprochen werden sie meist erst dann, wenn der fragliche Bestand des Umgangswissens kritisch erörtert wird. Die empirische Häufigkeit, mit der solche Annahmen angesprochen werden, ist aus diesem Grund kein geeigneter Prüfstein ihrer Fundamentalität – gerade die grundlegendsten Annahmen müssen eben nicht ausdrücklich thematisiert werden, sondern werden unhinterfragt vorausgesetzt. Die Fundamentalität einer Aussage läßt sich jedoch in einem Gedankenexperiment prüfen, dem Wegdenk-Test (den wir auch den Linguisten entlehnt haben). Eine Annahme ist dann fundamental, wenn sie nicht weggedacht werden kann, ohne dass dann das in der Leerstellenordnung enthaltene Umgangswissen undenkbar wird. [47]
2.5 Verweisungsgeregelte Ausfüllungsbeziehungen
Die setzungsanalytisch erschlossenen semantischen Größen bilden das Fundament der Verweisungsarchitektur der Leerstellenordnung. Innerhalb der Leerstellenordnung selbst lässt sich nach Ausfüllungsbeziehungen Ausschau halten. Diesbezüglich lassen sich Hypothesen formulieren und überprüfen. Im einfachsten Fall nimmt man sich zwei Leerstellen X und Y (z.B. Stichworte "Vertrauen" und "Eigennutz") vor. Innerhalb jeder unterscheidet man mindestens zwei Ausfüllungsvarianten (z.B. Vertrauen/keinVertrauen und Eigennutz/kein Eigennutz). Und dann sagt man voraus: Wenn die Leerstelle Y mit der Variante A (z.B. kein Eigennutz) ausgefüllt ist, dann wird die Leerstelle X vermutlich mit der Variante B (z.B. Vertrauen) ausgefüllt werden. Manche solcher Ausfüllungsbeziehungen mögen nahezu analytisch notwendig sein, andere sind dies nicht. Ausfüllungsbeziehungen werden durch Textaggregation erschlossen, sei es über verschiedene Texte einer Person hinweg, sei es über Texte verschiedener Personen hinweg. Bei der Erschließung von Umgangswissen ist letzteres der Fall. [48]
Die Ausfüllungsbeziehungen, die einer Leerstellenordnung innewohnen, sind explanativ aufschlussreich, weil sich aus ihnen ableiten lässt, welchen prozessualen Regeln die sozialpraktische Umsetzung eines Umgangswissens folgt. [49]
Die Erschließung von Ausfüllungsbeziehungen bedient sich inferenzstatistischer Methoden des Hypothesentestens. Diese spielen jedoch eine etwas andere Rolle als bei vollständig dem quantitativen Paradigma entsprechenden Experimenten. So werden Verweisungshypothesen nicht aus unabhängig von der Analyse formulierten Theorien abgeleitet, sondern im Laufe der Durcharbeitung und Ordnung des Materials entwickelt. Bei der Auseinandersetzung mit dem auszuwertenden Material entwickeln wir Vorstellungen darüber, in welcher Beziehung bestimmte Leerstellen zueinander stehen könnten, fassen diese Vorstellungen in statistisch prüfbare Hypothesen und testen diese. Wir nutzen also quantitative Techniken zur statistischen Prüfung von Unterschieds- und Zusammenhangshypothesen, ohne zu beanspruchen, den Anforderungen psychologischen Experimentierens exakt zu entsprechen. Im Unterschied zum regelgerechten streng quantitativen Umgang mit statistischen Tests führen wir im Laufe einer Analyse sehr viele Tests durch und entwickeln nach Falsifikationen neue Hypothesen, die wir am gleichen Material überprüfen. Die Falsifikation einer Annahme führt in unserem Vorgehen also nicht dazu, eine grundlegende theoretische Annahme zu verwerfen, sondern zu einer Neuformulierung des zu ergründenden Leerstellensystems einschließlich der darin bestehenden Beziehungen. Wir halten diesen Umgang mit quantitativen Methoden für vertretbar, solange man sich des Charakters des Testens von Verweisungsbeziehungen bewusst bleibt: Dieses Hypothesentesten hilft uns, einen thematischen Bereich zu durchdringen und seine innere Ordnung zu rekonstruieren, es zielt nicht darauf ab, eine wissenschaftliche Theorie zu stützen. [50]
2.6 Ergebnis einer logographischen Analyse
Ein thematisch abgegrenzter Bereich des Umgangswissens gilt dann als erkannt, wenn
ein Kategoriensystem erarbeitet ist, welches die einschlägigen textuellen Manifestationen erfasst und
eine Leerstellenordnung gefunden ist, welcher (a) die Aussagen der kategorial transkribierten Texte zugeordnet werden können und aus welcher (b) sich neue Texte generieren lassen und
ein Setzungsfundament expliziert worden ist, das erst die Leerstellenordnung denkbar macht und
Verweisungsregeln gefunden worden sind, welche der Ausfüllungsdynamik der Leerstellenordnung innewohnen. [51]
Eine logographische Analyse im engeren Sinn ist damit komplett. Anschließen können sich zum einen Untersuchungen zur Überprüfung der Angemessenheit des Befundes, wie wir sie im Abschnitt 2.3 (Thematische Gruppierung nach Leerstellen) beschrieben haben. Zum anderen können auf der Basis des bisherigen Befundes vergleichende Besetzungsanalysen sinnvoll sein. [52]
2.7 Vergleichende Besetzungsanalysen
Die bisher beschriebenen logographischen Auswertungen zielen allesamt auf die Explikation und Strukturierung eines thematischen Bereichs des Umgangswissens. Die Einheiten der Analysen sind semantische Eigenschaften von Ausdrucksformen dieses Umgangswissens – und nichts anderes. [53]
Bei vergleichenden Besetzungsanalysen setzen wir diese semantischen Merkmale in Beziehung zu Variablen, die außerhalb des explizierten Umgangswissens selbst liegen. Die vorher erschlossene logographische Ordnung wird, in der Sprache quantitativer Methodik gesagt, zur abhängigen Variable, untersucht wird deren Variation in Abhängigkeit von unabhängigen Variablen wie etwa Geschlecht, Alter oder kulturellem Hintergrund der VerfasserInnen des Textmaterials. [54]
Die Grundfrage vergleichender Besetzungsanalysen lautet, inwiefern in einer bestimmten Sozialpraxis (z.B. der einer subkulturellen Gruppe, einer bestimmten sozialen Situation, eines Geschlechts) bestimmte Leerstellen besonders häufig bzw. selten genutzt werden. Artikulieren also bspw. Frauen ihre Eifersucht anders als Männer? Begründen chinesische Lärmgeplagte ihre Beschwerde anders als deutsche? [55]
Diese Besetzungsanalysen entsprechen in einem wichtigen Punkt dem quantitativen Paradigma eindeutiger als die oben beschriebene Analyse verweisungsgefügter Ausfüllungsbeziehungen: Die zu prüfenden Hypothesen werden unabhängig von dem bearbeiteten Textmaterial aus psychologischen bzw. soziologischen Theorien (z.B. bzgl. Geschlechtsrollenstereotype oder kulturspezifischer Wertorientierungen) abgeleitet und dann am Material überprüft. Diese Hypothesen werden (über das oben beispielhaft genannte "anders-als" hinausgehend) sehr spezifisch formuliert; sie beziehen sich auf die selektive Nutzung einer ganz bestimmten Leerstelle. [56]
3. Zwei Beispiele logographischer Analyse
Es seien nun noch zwei Beispiele logographischer Analysearbeit vorgestellt. Das Vorgehen und die Ergebnisse können hier nur skizziert werden. Wer eine detailliertere Darstellung wünscht, sei auf die Originalarbeiten verwiesen. [57]
3.1 Erstes Beispiel: Logographie der Gegenwehr
Die Ergebnisse dieser Arbeit sind in mehreren Schriften festgehalten: ausführlich in einem Buch (LAUCKEN & MEES 1987), zusammenfassend und ausschnitthaft in verschiedenen anderen Publikationen (LAUCKEN & MEES 1990; 1996; MEES & LAUCKEN 1987; 1988). [58]
3.1.1 Interessierendes Umgangswissen: Gegenwehr
Im 18. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung ließ der babylonische König Hammurabi eine über zwei Meter hohe Stele aufstellen. Eingemeißelt war der Kodex Hammurabi. Zu den dort kodifizierten Rechten gehört auch das Recht auf Vergeltung. Wenn jemandem von einem Mitmenschen Schaden zugefügt worden ist, so hat er das Recht, ihm dies heimzuzahlen. Dieses "Recht" nehmen wir auch heute noch für uns in Anspruch. Für das, was an sozialem Umgangswissen damit verbunden ist, interessieren wir uns hier. [59]
Wir wählen hierfür das neutralere Wort Gegenwehr (LAUCKEN, MEES & CHASSEIN 1988). Und wir fragen uns, welches Umgangswissen die Sozialpraxis heute lebender Menschen bildet und regelt, wenn sie ein soziales Geschehen und Handeln als Gegenwehrfall auffassen und entfalten. [60]
3.1.2 Das Manifestationsmaterial: Beschwerdebriefe über Lärm
Als Textmaterial, in dem sich gegenwehrthematisches Umgangswissen manifestiert, haben wir 671 Beschwerdebriefe über Lärm herangezogen. Es sind dies Briefe an den Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL). In diesen Briefen wird der DAL gebeten, dem Schreiber dabei beizustehen, sich gegen Menschen, die aus Sicht des Schreibers für Lärm verantwortlich sind, zu wehren. [61]
Dieses Textmaterial ist für unser Explikationsanliegen bestens geeignet. Zum einen handelt es sich dabei um Texte, die in einer gesellschaftlich bestehenden Sozialpraxis tatsächlich sozial prozessiert worden sind. Es sind keine zum Zwecke der Untersuchung künstlich erstellten Texte. Zum anderen sind die Texte gut geeignet, weil die Instanz, an die sich die Briefe richten, den Fall, um den es geht, nicht kennt. Dies hat zur Folge, dass die BriefschreiberInnen in aller Breite darlegen müssen, welcher Art die Lebenslage ist, die sie zur Gegenwehr berechtigt und zu Gegenmaßnahmen (von denen das Briefschreiben bereits eine ist) greifen lässt. [62]
3.1.3 Das Kategoriensystem KAL
Wir haben ein "Kategoriensystem zur Erfassung von Aussageeinheiten in Beschwerdebriefen über Lärm" (KAL) erarbeitet. An einem Beispiel sei erläutert, was es heißt, dass Textstellen transkribiert werden, indem sie einer Kategorie zugeordnet werden. Eine der Kategorien lautet "Aussagen über in Anspruch genommene Verdienste". Es sollen damit Aussagen erfasst werden, mit denen ein/e BriefschreiberIn kund tut, dass insbesondere er/sie einen Anspruch auf Schutz vor Lärm hat, und zwar dank besonderer Leistungen, die er/sie vollbringt oder vollbracht hat. Beispiele untergeordneter Textpassagen: "Ich habe mein Leben lang hart gearbeitet, dann kann ich jetzt doch wohl verlangen, dass Ruhe herrscht". "Wir haben uns das Geld vom Munde abgespart (um ein Haus zu bauen), und jetzt beschließt die Gemeinde, hier eine Schnellstraße hinzubauen". "Fünf Kinder habe ich groß gezogen, immer habe ich darauf geachtet, dass sie der Nachbarschaft nicht zur Last fallen. Und jetzt soll ich mir diese Rüpel gefallen lassen". Aussagenanalytisch werden durch die kategoriale Transkription aus diesen im Konkreten ganz unterschiedlichen Aussagen Fälle der Kategorie "Aussagen über in Anspruch genommene Verdienste". [63]
Das KAL hat 415 Einzelkategorien. Diese waren notwendig, um das Kriterium der Textnähe zu erfüllen. Dies scheint transkriptionstechnisch völlig unhandlich zu sein. Dem ist aber nicht so, und zwar wegen einer besonderen Aufbauordnung des Kategoriensystems. Es ist hierarchisch aufgebaut und enthält sechs Ebenen. Die unterste Ebene umfasst die besagten 415 Kategorien (in deren "Sprache" werden alle Briefe übersetzt), die oberste Ebene unterscheidet dagegen lediglich sechs Kategorien. Die KodiererInnen müssen bei der Transkription einer Aussage, die ein Brief enthält, zunächst nur entscheiden, zu welcher dieser sechs Oberkategorien die fragliche Aussage gehört. Haben sie die passende gefunden, so müssen sie innerhalb dieser Kategorie wiederum zwischen einer gut überschaubaren Zahl von Zwischenkategorien entscheiden, wohin die fragliche Aussagen gehört ... und so fort, bis zur untersten Kategorienebene. [64]
Durch diese transkriptionstechnische "Einfädelungstechnik" ergab sich trotz der Vielzahl der letztlich einschlägigen Kategorien eine hohe Übereinstimmungsreliabilität zwischen KodiererInnen und EichkodiererInnen von über 85%. [65]
3.1.4 Das Setzungsfundament der Beschwerde
Darstellungstechnisch ziehen wir hier den setzungsanalytischen Befund vor, der ja als Analysandum die Leerstellenordnung voraussetzt. Da das Setzungsfundament aber das ist, worauf die Architektur der Leerstellenordnung ruht, bietet es sich an, diesen Befund in der Darstellung vorzuziehen. [66]
Menschen können sich nur über Ereignisse beschweren, die sie als das Ergebnis der Taten irgendwelcher Mitmenschen ansehen. Beispiel: Prasselt Regenwasser auf das Wellglasdach des selbst gebauten Wintergartens, so kann man sich über den dadurch erzeugten Lärm nicht beim DAL beschweren. Dies kann man aber dann tun, wenn es das Wasser aus der Rasensprenganlage des Nachbarn ist. Man kann sich folglich nur über solchen Lärm beschweren, der das Ergebnis der Taten (dazu gehören auch Unterlassungstaten) von Mitmenschen ist. Lärm muss in diesem Sinne Tatsache sein. [67]
Menschen können sich über solchen Lärm nur beschweren, wenn er sie in ihrem Lebensvollzug stört. Dem Sich-Beschwerenden muss durch den Lärm irgendein Schaden oder Leid widerfahren. Denken wir uns dieses weg, dann wird die Beschwerde haltlos. Schäden sind dann solche, wenn in ihnen anerkannte Güter verletzt sind. Die Setzungsanalyse ergab drei solcher Güter, die gesetzt werden müssen, damit die beanspruchten Schäden als solche verständlich werden.
Das Gut der leiblich-seelischen Unversehrtheit
Das Gut mitmenschlicher Gesinnung (wechselseitiges Wohlwollen und wechselseitige Rücksichtnahme)
Das Gut der zwischenmenschlichen Gesittung (Beachtung sozial akzeptierter Richtmaße der humanen Miteinander-Umgehens). [68]
Die Beschwerdebriefe zeigen an, welche Regeln und Normen für den/die BriefschreiberIn fraglos gelten. Mit der Tat- und der Schadensstruktur ist das Fundament für die folgende Leerstellenordnung gelegt. [69]
3.1.5 Die Leerstellenordnung der Beschwerde
Wir können die Leerstellen, die wir zur thematischen Gruppierung der Kategorien brauchen, zu drei Bereichen zusammenfassen. Jeder Bereich fußt auf einem der setzungsanalytisch erschlossenen Güter. In der Reihenfolge der genannten Güter ergeben sich drei Leerstellenbereiche: Leidbereich, Schuldbereich und Rechtsbereich. [70]
Leidbereich: Zur thematischen Auffassung und Gruppierung der kategorisierten leidbezüglichen Aussagen bedarf es folgender Leerstellen (zur möglichst konkreten Veranschaulichung der Leerstellen geben wir in Klammern jeweils ein noch nicht kategorial transkribiertes Beispiel):
leidvolle Ursachen (z.B. "allabendliches Klavierspiel")
bewirktes Leid (z.B. "ich kann mich nicht mehr konzentrieren")
wirksteigernde Zusätze (z.B. "als 73jähriger bin ich nicht mehr so belastbar")
Leidbelege (z.B. "auch andere Hausbewohner klagen") (=konsensueller Beleg). [71]
Schuldbereich: Schuldaussagen erfordern ein Umdenken des Leidbereichs. Das Leid muss in einen Tatzusammenhang gestellt werden. Es muss das Ergebnis der Tat eines Täters sein, denn nur solche kann man beschuldigen. Es erweist sich als notwendig, Leerstellen für Anschuldigungen dreier Täter vorzusehen:
ErzeugerInnen: Sie sind diejenigen, die durch ihr Tun die Ursachen des Leids erzeugen/schaf-fen/ma-chen (z.B. der klavierspielende Nachbar).
ErmöglicherInnen: Damit ein Erzeuger Leidursachen schaffen kann, ist oftmals dies oder jenes erforderlich. Personen, die derartige Voraussetzungen liefern oder bereitstellen, ermöglichen dadurch das Tun der Erzeuger (z.B. der Gaststättenbesitzer ermöglicht das nächtliche Lärmen seiner Gäste).
GarantInnen: Sie sind am Leiden deshalb mitschuldig, weil sie etwas dulden. Garanten wissen um den Lärm (oder müssten - z.B. von Dienst wegen - um ihn wissen), doch unternehmen sie nichts dagegen (z.B. HausmeisterInnen, PolizistInnen). [72]
Alle drei Tätertypen können durch ihr Tun und Lassen am Leidgeschehen beteiligt sein und somit schuldig werden. Oft werden in den Briefen Anschuldigungen noch belegt. Deswegen haben wir jeder täterbezogenen Schuldleerstelle noch eine für entsprechende Belege beigeordnet. [73]
Rechtsbereich: Auch der Rechtsbereich bedarf des Tatzusammenhanges. Bei Anschuldigungen werden die Handlungskalküle der TäterInnen analysiert und bewertet, bei rechtsbezogenen Urteilen sind es faktische Rechtsverletzungen. Rechte umfassen hier nicht nur gesetzlich gültige Rechte, sondern auch solche, deren Beachtung sittlich geboten ist. Zur Auffassung und Gruppierung der rechtsbezüglichen Aussagen benötigen wir drei Leerstellen:
Allrechte: Damit sind Richtwerte menschliche Umgangs gemeint, die für alle Menschen unterschiedslos gelten (z.B. der Nachbar hält sich nicht an die Nachtruhe).
Anrechte: Anrechte gelten nicht für alle Menschen. Man kann sie sich z.B. erwerben. Wer selber lärmt, hat kein Anrecht auf Ruhe. Wer einen lärmlosen Lebenswandel pflegt, der hat ein Anrecht darauf, seinerseits von Lärm verschont zu werden (z.B.: "Ich habe mein Radio immer auf Zimmerlautstärke gedreht, ...").
Sollrechte: Damit sind Rechte gemeint, die zugestandenermaßen nicht verbindlich sind, die aber eigentlich in einer Gesellschaft, die human sein will, gelten sollten (z.B.: "Sollte uns die Gesundheit unserer Kinder nicht mehr wert sein als die so genannte Verteidigungsbereitschaft?" bei einer Beschwerde über Militärfluglärm).
Auch für alle in Anspruch genommenen Rechte können "Belege" beigefügt oder ausgeführt werden, so dass auch hier eine entsprechende Belegleerstelle auffassungserforderlich ist. [74]
Mit dieser Leerstellenordnung gelingt es uns, alle gegenwehrbezüglichen Aussagen in den Briefen aufzufassen. Die Leerstellen untereinander gehorchen einer klaren Verweisungsarchitektur, die in dem Setzungsfundament angelegt ist. [75]
Übrigens könnte man statt "Gegenwehr" auch von "Ärger" sprechen: Denn auch der/die sich Ärgernde erlebt ein Leid, das er/sie auf das schuldhafte Tun oder Lassen eines/einer anderen zurückführt. Die Beschwerde ist also zum einen eine ärgertypische Handlung, zum anderen werden in ihr jene Güter und Normen genannt, deren Verletzung als so gewichtig eingeschätzt wird, dass sie die Beschwerde veranlassen (s.a. MEES 1992). [76]
3.1.6 Ausfüllungsbeziehungen zwischen Leid und Schuld
Wenn wir davon ausgehen, dass Leerstellen inhaltlich variabel ausgefüllt werden können, dann können wir uns fragen, ob die Ausfüllung einer Leerstelle durch eine spezifische Variante den Variabilitätsspielraum einer anderen Leerstelle beeinflusst. Wie unsere diesbezüglichen Auswertungen zeigen, gibt es eine Reihe derartiger verweisungsgeregelter Ausfüllungsbeziehungen. Hier sei nur ein markantes Beispiel genannt. [77]
Innerhalb fast jeder Leerstelle können wir danach fragen, ob es sinnvolle Varianten der Ausprägung gibt. Bei der Leerstelle "bewirktes Leid" haben wir zwei Schweregrade unterschieden: Einfachschädigung: nur unmittelbare Schädigung (diese ist nur gegeben, solange der Lärm andauert, z.B. ist keine Unterhaltung mehr möglich) versus Zweifachschädigung (unmittelbar und überdauernd, z.B. Magengeschwür). Bei der Schuldleerstelle haben wir drei Variationsgrade getrennt: Dem Täter kann unterstellt werden, er lärme gedankenlos (z.B. "er vergisst immer wieder, daran zu denken, dass mein Mann krank ist und Ruhe braucht"), rücksichtslos (z.B. "er weiß genau, dass uns sein Klavierspielen auf die Nerven geht, aber das ist ihm einfach egal") und böswillig (z.B. "er dreht sein Radio auf volle Dröhnung, macht das Fenster auf und grinst zu uns 'rüber"). [78]
Zwischen diesen Ausfüllungsvarianten konnten wir folgenden Zusammenhang statistisch absichern: Je schwerer das Leid ist, das der Lärm verursacht, desto schwerer ist die Schuld, die dem Lärmerzeuger zugeschrieben wird. Dies ist kein analytisch-wahrer, sondern ein empirisch-informativer Zusammenhang. [79]
3.1.7 Kulturvergleichende Besetzungsanalysen
Nicht jeder Brief enthält Aussagen zu allen Leerstellen. Es gibt Leerstellen, die häufiger (aggregierend) besetzt sind als andere. Solche Besetzungshäufigkeiten kann man als Indikatoren dafür betrachten, welche Leerstellen in einer bestimmten Sozialpraxis besonders geläufig sind. Das in der Leerstellenordnung enthaltene semantische Artikulationspotenzial wird in ihr ja selektiv genutzt. Solche selektiven Nutzungen wiederum lassen sich als Hinweise dafür ansehen, welche zwischenmenschliche Umgangsweisen in einer Sozialpraxis besondere Bedeutung haben. [80]
Mit solchen Überlegungen haben wir (LAUCKEN, MEES & CHASSEIN 1992) eine kulturvergleichende Studie unternommen. Wir konnten unsere Beschwerdebriefe über Lärm mit solchen vergleichen, die von in Hongkong lebenden ChinesInnen an die dortige Umweltschutzbehörde geschrieben wurden. [81]
Da es eine Reihe kulturvergleichender Untersuchungen gibt, die behaupten, dass das Zusammenleben in westlichen Ländern von anderen ethischen Regeln und Normen gesteuert ist als das Zusammenleben in ostasiatischen Ländern, haben wir aus diesen unterschiedlichen ethischen Orientierungen Vorhersagen darüber abgeleitet, welche Leerstellenbesetzungen gehäufter besetzt sein müssten, jeweils abhängig davon, ob die westliche Gewissensethik oder die ostasiatische Harmonieethik maßgeblich ist. [82]
Die vergleichende Analyse der Besetzungshäufigkeiten entsprach den Hypothesen. In den "westlichen Briefen" dominieren z.B. Aussagen, die dem/der LärmerzeugerIn schuldhaftes Handeln vorwerfen – das "Innenleben" der LärmerzeugerInnen ist beklagenswert. In den "östlichen Briefen" dominieren Aussagen, die dem/der LärmerzeugerIn vorwerfen, er/sie verletze mit seinem/ihrem Tun Regeln des gesitteten Miteinander-Umgehen – das "äußerliche Verhalten" der LärmerzeugerInnen ist beklagenswert (über ihr "Innenleben" wird nichts ausgesagt). Es zeigt sich damit, dass bereits auf der sehr einfachen Auswertungsebene, auf der nur Besetzungshäufigkeiten erhoben werden, interessante Fragen aufschlussreich beantwortet werden können. Somit wird illustriert, dass sich gewisse Kulturunterschiede durch sozialpraktisch selektive Nutzungen eines allgemeiner gültigen semantischen Ordnungspotenzials charakterisieren lassen. [83]
3.2 Zweites Beispiel: Logographie der Eifersucht
Diese Untersuchung wurde im Rahmen einer Dissertation durchgeführt und ist ausführlich bei SCHMITT (1996) dargestellt. [84]
Das Gefühl Eifersucht schien uns aus verschiedenen Gründen ein besonders lohnender Gegenstand einer "Logographie der Gefühle": Erstens liegt die Bedeutung von Eifersucht für viele Liebesbeziehungen auf der Hand: Nach Umfragen waren nahezu alle Befragten schon einmal eifersüchtig oder wären es, wenn ihre Partner eine intime Beziehung zu einer dritten Person begännen, zudem gehört Eifersucht bzw. Untreue zu den häufigsten Scheidungs- oder Trennungsgründen. Zweitens interessierte uns Eifersucht wegen ihrer Komplexität: Sie wird in einer komplexen sozialen Situation erlebt und zeichnet sich durch eine ebenfalls komplexe Mischung beteiligter Gefühle aus (vgl. hierzu z.B. WHITE & MULLEN 1989). Somit konnten wir reichhaltige, vielschichtige und damit des Ordnens werte Äußerungen einschlägigen Umgangswissens erwarten. [85]
3.2.1 Das Manifestationsmaterial: Geschichten über Eifersucht
Für unser Anliegen der Erforschung des Umgangswissens über Eifersucht bietet sich die Analyse von persönlichen Geschichten über dieses Gefühl an. Diese bieten dem narrativen Ansatz in der Psychologie zufolge (z.B. SARBIN 1986) einen Zugang zu einem grundlegenden menschlichen Prinzip, ihre Erfahrungen zu organisieren: Durch Geschichten strukturieren Menschen ihre Erfahrungen zeitlich und kausal und begründen und rechtfertigen ihre Handlungen. Aus den Geschichten über Eifersucht kann also bspw. erschlossen werden, welche Anlässe, Handlungen, Gedanken und Gefühle als angemessen für Eifersucht gelten und wie diese in einer sinnvollen, nachvollziehbaren Eifersuchtsgeschichte zueinander in Beziehung gesetzt werden. [86]
3.2.2 Das Kategoriensystem KATIE
In dem bereits beschriebenen Vorgehen wurde ein umfassendes Kategoriensystem zur inhaltsanalytischen Vollerfassung in Eifersuchtsgeschichten entwickelt (KATIE: SCHMITT, DÄHNE, LAUCKEN & MEES 1994). Das KATIE umfasst 415 Kategorien der untersten Ebene, die über mehrere Ebenen hierarchisch gegliedert sind. Auf der obersten Ebene besteht das KATIE aus sieben Kategorien, die die narrative Struktur der auszuwertenden Texte widerspiegeln: (1) Einordnungsaussagen, (2) Vorgeschichte, (3) Vermutete Untreue, (4) Gewissheit der Untreue, (5) Vernachlässigung, (6) Nachgeschichte und (7) Verallgemeinerungen. Die Kategorien der Oberkategorie "Einordnungsaussagen" beziehen sich auf Aussagen über die Geschichte (z.B. "Zeitliche Einordnung des Geschehens"). Die Kategorien der Oberkategorie "Vorgeschichte" fassen Aussagen zusammen, die den Leser in die Geschichte hineinführen (z.B. "Merkmale der bisherigen Beziehung zum Partner"). Die Kategorien 3 bis 5 subsumieren Aussagen über den eigentlichen Plot der Geschichte, das Eifersuchtserlebnis, und folgen der narrativen Struktur der ausgewerteten Texte. Jede dieser Oberkategorien unterteilt sich auf der nächsten Hierarchieebene in folgende Kategorien: "Situative Umstände", "Vorherige eigene Befindlichkeit", "Anlass zur Eifersucht", "Ausgelöste Gedanken und Gefühle" und "Umgangsweisen". Die Kategorien der Oberkategorie "Nachgeschichte" führen aus der Geschichte wieder heraus (z.B. "Jetziger Status der Beziehung"). Unter "Verallgemeinerungen" schließlich finden sich Aussagen zur "Moral" der Geschichte (z.B. "Lehren über Umgang mit Eifersucht"). [87]
Mit Hilfe des KATIE konnten 96% der Aussagen kodiert werden, die Inter-Rater-Reliabilität betrug 76%. Damit erfüllt es sowohl unsere Ansprüche an die Vollerfassung als auch an die Zuverlässigkeit der Kodierungen. [88]
3.2.3 Das Setzungsfundament der Eifersucht
Die unhinterfragten Setzungen, die dem Erleben (und damit auch dem Berichten) von Eifersucht zugrunde liegen, beruhen auf bestimmten Vorstellungen über Liebesbeziehungen. So ist Eifersucht nur denkbar, wenn man (1) Liebe (im Sinne von Partnerliebe) als exklusiv, unteilbar und (2) die Liebe des Partners als wertvoll ansieht: Wer eine gleichwertige Beziehung des Partners zu einer dritten Person nicht als Verlust für seine eigene Beziehung betrachtet, oder wem an der Liebe des Partners nichts gelegen ist, der ist "unfähig" zur Eifersucht (vgl. hierzu MEES & SCHMITT 2000). [89]
Das Setzungsfundament der Eifersucht teilt daher mit jenem der Beschwerde die Tat- und Leidstruktur. Den Anlass der Eifersucht bildet die Eifersuchtstat der "Täter" Partner und/oder Rivale, das Eifersuchtsleid besteht in dem (erfolgten oder drohenden) Verlust der Liebe des Partners. [90]
3.2.4 Die Leerstellenordnung der Eifersucht
Die Leerstellenordnung der Eifersucht ist in der Abbildung 1 dargestellt. Wir diskutieren sie an dieser Stelle nur auf der Ebene der vier großen Leerstellenbereiche Schuld, Tat, Leid und Eifersucht. Eine detaillierte Darstellung aller untergeordneten Leerstellen findet sich bei SCHMITT (1996). Zwei dieser Leerstellenbereiche, der Schuld- und der Leidbereich, sind uns bereits aus der Leerstellenordnung der Beschwerde bekannt. Diese Strukturähnlichkeit beider Leerstellenordnungen entspricht einer Ähnlichkeit der kommunikativen Aufgaben sowohl der VerfasserInnen von Beschwerdebriefen als auch von Eifersuchtsgeschichten: Beide versuchen, glaubhaft zu machen, dass ihre Reaktionen, sei es nun eine Lärmbeschwerde oder sei es Eifersucht, gerechtfertigt ist. Eine Schuld-Leid-Struktur der Argumentation scheint also eine verbreitete Rechtfertigungsfigur zu sein. [91]
Bemerkenswerterweise fundieren Eifersuchtstexte jedoch im Gegensatz zu Lärmbeschwerden nicht auf einer rechtsbezogenen Leerstelle. Im Prinzip könnten sich Eifersüchtige zwar auf formale Rechte, vor allem auf das Recht auf partnerschaftliche bzw. eheliche Treue, berufen, sie verzichteten aber völlig darauf. Eifersucht wurde demnach eher als Frage der persönlichen Verpflichtung und Schuld und nicht als rechtliche Frage artikuliert, was wohl einer Konzeption von Liebesbeziehungen als persönlicher, nicht rechtlich geregelter Angelegenheit entspringt. [92]
Im Zentrum der Leerstellenordnung der Eifersucht steht der Leerstellenbereich "Tat". Er verknüpft den Schuld- mit dem Leidbereich und spezifiziert beide inhaltlich. Dieser Leerstellenbereich entspricht der für Eifersucht konstitutiven sozialen Situation: Die geliebte Person unterhält eine extradyadische Beziehung zu einer dritten Person. Das Leid des Leerstellenbereichs "Leid" ist also nicht irgendwelches, sondern spezifisches "Eifersuchtsleid": Leid, das durch die Wahrnehmung dieser Situation ausgelöst wurde. Umgekehrt ist die "Tat" nur dann eine "Eifersuchtstat", wenn die Leerstelle "Leid" "mitgedacht" wird:
Abbildung 1: Das Leerstellengefüge der Eifersucht [93]
Wäre dem/der ErzählerIn die außerdyadische Beziehung gleichgültig oder gar Anlass zur Freude (bspw. weil sie zu eigenen "Seitensprüngen" berechtigt), dann wäre die objektiv gleiche soziale Situation, eine außerdyadische Beziehung des Partners/der Partnerin, keine Eifersuchtssituation. [94]
Auch ist die Schuld des Bereichs "Schuld" eine ganz spezielle Schuld, die im Begehen bzw. Zulassen dieser besonderen Tat der Eifersucht besteht. Der Schuldbereich bedarf jedoch nicht nur des Bereichs "Tat", sondern auch des Leidbereichs: Aussagen über die Schuldhaftigkeit der Taten beteiligter Personen sind nur mit Bezug auf das erlebte Leid als sinnvolle Teile einer Eifersuchtsgeschichte denkbar. Die Schuld der "EifersuchtstäterInnen" besteht immer darin, gegen geltende Normen verstoßen und damit Grund zum Leid der eifersüchtigen Person gegeben zu haben. [95]
Umgekehrt ist der Bereich "Schuld" jedoch keine denknotwendige Voraussetzung des Leid- oder des Tatbereichs. Zwar ist das Leid der Eifersucht immer Leid, das in der Tat der rivalisierenden und/oder der geliebten Person begründet ist. Dies muss aber nicht notwendigerweise eine schuldhafte Tat sein. Zumindest denkbar ist, dass eine Person Eifersucht erlebt, ohne das Tun des Partners/der Partnerin, des Rivalen/der Rivalin oder eigenes Tun zu missbilligen. So könnte die betroffene Person die Beziehung des Partners/der Partnerin zu einer dritten Person zwar billigen, weil sie das Ideal der "freien Liebe" vertritt, aber trotzdem unter dem Verlust der Liebe an die andere Person leiden. [96]
Eine Sonderstellung nimmt die Leerstelle "Eifersucht" ein. Sie umspannt alle anderen Bereiche als "Überschrift" für "Anschuldigungen" und für "Leid" im Kontext einer besonderen "Tat". Hiermit soll verdeutlicht werden, dass der Begriff "Eifersucht" weder allein eine besondere soziale Situation bezeichnet, noch eines von vielen belastenden Gefühlen, die erlebt werden können. Vielmehr ist "Eifersucht" der Oberbegriff für die Bewertungen einer "Tat" als "Eifersuchtstat" sowie für die damit verbundenen belastenden Gefühle und Handlungstendenzen insgesamt. [97]
3.2.5 Ausfüllungsbeziehungen in der Leerstellenordnung der Eifersucht
Als einen Ausgangspunkt zur Untersuchung der Ausfüllungsdynamik des Leerstellengefüges der Eifersucht wählten wir die Ausfüllungsvarianten der Leerstelle "Tat", nämlich "Vernachlässigung", "Vermutete Untreue" und "Gewissheit der Untreue". Wir vermuteten, dass diese Ausfüllungen stark strukturierend auf andere Leerstellen ausstrahlen: Zu bestimmten Anlässen zur Eifersucht passen vermutlich bestimmte Gefühle, Anschuldigungen und Umgangsweisen besser als andere. Empirisch fanden wir bspw. deutliche Unterschiede zwischen den bei unterschiedlichen Eifersuchtsanlässen geschilderten Gefühlen. So wurde bei dem Anlass "Gewissheit der Untreue" vor allem Traurigkeit und Ärger beschrieben, bei der "Vermuteten Untreue" Angst und bei der "Vernachlässigung" Ärger und Selbstwertzweifel. Ein Grund für die hohe Komplexität des Gefühlsbegriffs "Eifersucht" scheint also zu sein, dass er als Oberbegriff für unterschiedliche Unterformen der Eifersucht dient. Unterscheidet man anlassbezogene Unterformen, so zeigt sich dagegen, was die Qualität erlebter Gefühle angeht, ein homogeneres Bild. [98]
Als weiteres Beispiel sei die Analyse von Beziehungen zwischen der Schwere des beschriebenen Leids und der Schwere der den Tätern zugeschrieben Schuld genannt. Findet sich der im thematischen Bereich der Lärmbeschwerde vorgefundene Zusammenhang auch in einem weiteren thematischen Bereich, dem der Eifersucht? [99]
Um dies zu prüfen, unterschieden wir zwei Abstufungen der Schwere der Schuld, nämlich "einfache Schuldvorwürfe", bei denen der/die untreue PartnerIn lediglich der Untreue beschuldigt wird, und "zusätzliche Schuldvorwürfe", bei denen der/die PartnerIn weiterer Verfehlungen beschuldigt wird (z.B., dass er/sie nicht nur untreu war, sondern dies auch monatelang verheimlicht hat). Die Schwere des Leids wurde ebenfalls in zwei Abstufungen unterschieden. Als Schilderung besonders schweren Leids betrachteten wir es, wenn die Leerstelle "Leidbelege" genutzt wurde, als Schilderung weniger schweren Leids, wenn dies unterblieb. Bei diesen Leidbelegen handelt es sich um Schilderungen von Begleiterscheinungen von Gefühlen, z.B. körperlichen Veränderungen, Ausdruckserscheinungen und Einschränkungen der normalen Handlungsfähigkeit. Ihre kommunikative Bedeutung besteht vor allem darin, die Intensität eines erlebten Gefühls zu belegen. Wer bspw. sagt, er habe vor Angst am ganzen Körper gezittert, der möchte illustrieren, wie stark seine Angst war (vgl. MEES 1991). [100]
Die ErzählerInnen stützten ihre Anschuldigungen in ähnlicher Weise wie die VerfasserInnen der Beschwerdebriefe durch Hinweise auf die Schwere des erlebten Leids: Diejenigen, die zusätzliche Anschuldigungen äußerten, führten häufiger Belege des Leids an als diejenigen, die dies unterließen. Wir vermuten, dass in beiden Fällen die Schilderung besonders schweren Leids die argumentative Funktion erfüllt, Anschuldigungen zu rechtfertigen: Der Verweis auf schweres Leid soll verdeutlichen, dass die Anschuldigungen nicht auf die eigene Überempfindlichkeit oder Kleinlichkeit zurückzuführen ist, sondern auf das durch die Tat zugefügte unbestreitbare Leid. [101]
4. Zusammenfassend: Die Rolle qualitativer und quantitativer Methoden in der Logographie
Aus der obigen Darstellung der Verfahrensschritte des logographischen Vorgehens sollte der grundlegend qualitative Charakter dieses Ansatzes deutlich geworden sein: Sowohl sein Gegenstand, Textdaten, als auch sein vorrangiges Ziel, die Rekonstruktion semantischer Strukturen, sind qualitativer Art. So haben auch die zentralen Techniken, die inhaltsanalytische Vollerfassung, das Finden angemessener Leerstellen und die Erschließung eines Setzungsfundaments, qualitativen Charakter. [102]
Verglichen mit offeneren Verfahren der Textanalyse, z.B. dem Verfahren der "Grounded Theory" (GLASER & STRAUSS 1967; STRAUSS & CORBIN 1996) oder diskursanalytischen Ansätzen (vgl. HARRÉ & STEARNS 1995) ist das logographische Vorgehen jedoch stark von quantifizierenden Prozeduren durchdrungen. Dies erlaubt uns zum einen, im Auswertungsprozeß die Angemessenheit qualitativ gewonnener Leseweisen des Materials zu validieren und gegebenenfalls zu revidieren. Zum anderen können in dieser Weise die Schlußfolgerungen, die zu den abschließenden Ergebnissen führten, in stärkerem Maße nachvollziehbar dargestellt werden, als es rein qualitativ orientierten Ansätzen gelingen kann. Auch ermöglicht der Einsatz quantitativer Methoden die datenbasierte Gewichtung einzelner Elemente der erschlossenen Leerstellenordnung (z.B. die Unterscheidung zentraler und peripherer Argumente des Eifersuchtsdiskurses) sowie den Vergleich zwischen verschiedenen Nutzungen der entsprechenden Leerstellenordnung (z.B. zwischen den Geschlechtern). Auch sehen wir eine Stärke des Einsatzes quantitativer Methoden darin, dass die Aggregierung von Textdaten verschiedener ProduzentInnen (welche das Anliegen der Logographie, die Erschließung transsubjektiven Wissens, unbedingt erfordert) explizit und damit nachvollziehbar und potentiell replizierbar erfolgt. [103]
Quantitative Schritte können somit eine logographische Analyse nicht nur im Sinne einer Methodentriangulation (in der ein Phänomen mit unterschiedlichen Methoden bearbeitet wird, die sich gegenseitig validieren, vgl. DENZIN 1970) ergänzen. Sie sind auch bereits Bestandteil des (seines Wesens nach qualitativen) logographischen Ordnungsprozesses, an dessen Ende die Rekonstruktion eines Leerstellengefüges einschließlich der darin bestehenden Verweisungsbeziehungen steht. [104]
Im einzelnen werden quantitative Methoden in vier Varianten genutzt:
zur Prüfung der Güte des Kategoriensystems anhand "klassischer" quantitativer Gütekriterien
zur Prüfung der Angemessenheit der erfolgten Rekonstruktion des Umgangswissens im Sinne einer Methodentriangulation,
zur Analyse von Verweisungsbeziehungen innerhalb des untersuchten Wissensgefüges
sowie in vergleichenden Besetzungsanalysen, bei denen Merkmale des rekonstruierten Wissensgefüges mit außerhalb stehenden Variablen in Beziehung gesetzt werden. [105]
Wir kombinieren also in der Logographie qualitative und quantitative Methoden ohne Berührungsängste. Dabei teilen wir völlig die bspw. von MAYRING (1995; vgl. auch SCHMITT & MAYRING 2000) vertretene Ansicht, dass eine strikte Trennung von qualitativen und quantitativen Methoden weder möglich noch sinnvoll ist. Jede quantitative Fragestellung setzt qualitatives Denken voraus; umgekehrt können quantitative Methoden qualitatives Arbeiten ergänzen, unterstützen und absichern. [106]
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Zur Autorin und zu den Autoren
Annette SCHMITT, geb. 1962, Dipl.-Psych. 1990 (Heidelberg), Dr. phil. 1995 (Oldenburg), Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Oldenburg, Forschungsschwerpunkte: Emotionen in engen Beziehungen; Inhaltsanalytische Auswertung emotionsthematischer Texte.
Kontakt:
Annette Schmitt
Universität Oldenburg,
Institut zur Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen,
Postfach 2503,
D - 26111 Oldenburg
E-Mail: Annette.Schmitt@Uni-Oldenburg.de
URL: http://www.uni-oldenburg.de/psychologie/mub/schmitt.htm
Ulrich MEES, geb. 1943. Prof. Dr., Diplom in Psychologie 1968 an der Universität Tübingen, Promotion im Fach Psychologie ebendort, Habilitation für Psychologie an der FU Berlin 1978, seit 1978 Professor für Allgemeine Psychologie II (Lernen, Motivation, Handlung, Emotion) an der Universität Oldenburg. Aktuelle Forschungsschwerpunkte: Theorien der Emotion, Psychologie der Liebe, Inhaltsanalysen emotionsrelevanter Texte. Ausgewählte Veröffentlichungen: Die Struktur der Emotionen (1991), (Hrsg.): Psychologie des Ärgers (1992), Psychologie der Aggressivität (19962, zusammen mit H. SELG und D. BERG).
Kontakt:
Ulrich Mees
Universität Oldenburg,
Institut zur Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen,
Postfach 2503,
D - 26111 Oldenburg
E-Mail: Ulrich.Mees@Uni-Oldenburg.de
URL: http://www.uni-oldenburg.de/psychologie/mub/mees.htm
Uwe LAUCKEN, Professor für Sozialpsychologie an der Universität Oldenburg. Studium an der Freien Universität Berlin, Assistent an der Universität Tübingen. Forschungsschwerpunkte: Logographische Analysen von Umgangswissen, Theoretische Psychologie und Geschichte der Psychologie. Buchveröffentlichungen u.a.: Logographie alltäglichen Lebens (zus. m. U. MEES, 1987), Denkformen der Psychologie (1989), Sozialpsychologie. Geschichte, Hauptströmungen, Tendenzen (1998) (Online-Version: http://www.bis.uni-oldenburg.de/bisverlag/lausoz98/lausoz98.html)
Kontakt:
Norbert Uwe Laucken
Universität Oldenburg,
Institut zur Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen,
Postfach 2503,
D - 26111 Oldenburg
E-Mail: Uwe.Laucken@Uni-Oldenburg.de
URL: http://www.uni-oldenburg.de/psychologie/mub/laucken.htm
Schmitt, Annette; Mees, Ulrich & Laucken, Uwe (2001). Logographische Analyse sozial prozessierender Texte [106 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum Qualitative Social Research, 2(1), Art. 14, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0101142.