Die Aufsicht der Forschung: Ethik und das "Institutional Review Board"
DOI:
https://doi.org/10.17169/fqs-6.1.531Schlagworte:
Ethik, qualitative Forschung, Macht, informed consent, EinverständniserklärungAbstract
Im vorliegenden Text beziehe ich mich auf meine Erfahrungen mit dem Einreichen eines Forschungsantrags beim "Institutional Review Board" einer Universität. In den USA sind Institutional Review Boards (IRBs) föderativ beauftragte Ethik-Komitees, in deren Verantwortung es liegt, Forschungsanträge im Sinne des Schutzes der Rechte, der Sicherheit und des Wohlergehens der Proband(inn)en zu evaluieren. Dies geschieht durch eine Risiko/Nutzen-Analyse des jeweiligen Forschungsantrags, die ihrerseits sicherstellt, dass die Einverständniserklärungen wie auch (vertrauliche) Protokolle korrekt gehandhabt werden und dass die Auswahl der Teilnehmenden für ein Projekt rechtmäßig und gerecht vonstatten geht. Auch wenn die Notwendigkeit von Gremien wie den IRBs unbestritten ist, besteht die Gefahr, dass diese unter Umständen durch die Art, ihre Forschung darzustellen, und durch ihre Praktiken spezifische Forschungsarten privilegieren. In dem Beitrag werden anhand einer Untersuchung zum städtischen Naturwissenschaftsunterricht Übereinstimmungen und Widersprüche der Darstellungsweisen von Forschung aufgedeckt und es wird ständiger kritischer, auf besagte Widersprüche bezogener Dialog nahegelegt. URN: urn:nbn:de:0114-fqs0501412Downloads
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Veröffentlicht
2005-01-31
Zitationsvorschlag
Milne, C. (2005). Die Aufsicht der Forschung: Ethik und das "Institutional Review Board". Forum Qualitative Sozialforschung Forum: Qualitative Social Research, 6(1). https://doi.org/10.17169/fqs-6.1.531
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Rubrik
FQS-Debatte: Qualitative Forschung und Ethik
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Copyright (c) 2005 Catherine Milne
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